Lieber Herr Kollege Tschöpe, Sie haben gesagt, wir würden wahrscheinlich die niedersächsische Regelung übernehmen. Wir können uns doch hier frei entscheiden und dann mit Niedersachsen verhandeln. Vielleicht übernimmt Niedersachsen die Bremer Regelung. Wenn es gar keine Einigung gibt, dann können wir gern noch einmal diskutieren. Ich sehe aber nicht ein, warum wir auf ein Votum der Ministerpräsidenten oder auf ein Votum Niedersachsens hören sollen, wenn die parlamentarische Debatte dort überhaupt nicht abgeschlossen ist. Uns als Parlament und damit als Gesetzgeber steht es zu, ein eigenes Signal zu setzen, das heißt eine Entscheidung zu fällen. Dann verhandeln wir mit Niedersachsen weiter. - Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Abgeordnete! Ich will mich zunächst einmal bedanken, zum einen für die sehr engagierte Debatte, zum anderen für die große Übereinstimmung in einer Frage, die nicht alltäglich ist. Denn es ist wahrlich nicht alltäglich, dass die Bremische Bürgerschaft - oder ein anderer Landtag - sich damit befasst, gesetzlich einen weiteren freien Tag einzuführen. Das ist eine Besonderheit, und so muss es auch gesehen werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere Entscheidung gut begründen.
In der Debatte hier ist zu Recht darauf hingewiesen worden, welches Ungleichgewicht in Bezug auf die Feiertage zwischen den Bundesländern herrscht. Ich glaube, dass in diesem Zusammenhang auch an die im Grundgesetz verankerte Forderung nach Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu erinnern ist. Diese Forderung ist sicherlich so auszulegen, dass zumindest zu prüfen ist - das tun die Fraktionen, das tut dieses Parlament -, ob ein weiterer Feiertag bei uns berechtigt ist.
Die Einschätzung, dass die Menschen in Bremen und Bremerhaven einen weiteren Feiertag verdient haben, Männer und Frauen, Jüngere und Ältere, Selbstständige genauso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ist hier von allen Rednern unterstrichen worden. Ein engagierter Bürger hat mir zu der heutigen Debatte eine E-Mail geschickt, in der er darauf hinweist, dass jemand, der 65 Jahre alt ist und sein Leben lang gearbeitet hat, 141 Tage mehr als ein Mensch in Süddeutschland arbeiten musste. Das sind 28 Arbeitswochen und damit mehr als ein halbes Jahr zusätzlich! Diese in Zahlen gegossene Lücke zeigt, wie berechtigt der Auftrag ist, den unser Parlament in Bezug auf einen zusätzlichen Feiertag wahrnehmen will.
Auch wenn diese Lücke nicht geschlossen wird, wenn Sie nur einen weiteren Feiertag beschließen, so wünsche ich mir sehr, dass die Bürgerschaft so weise ist, sich nicht für mehrere zusätzliche Feiertage zu entscheiden. Denn wir müssen diesen Beschluss mit Vernunft und Augenmaß angehen. Das ist der Grund, warum die Abstimmung unter den norddeutschen Ländern und gerade die Übereinstimmung mit Niedersachsen von so großer Bedeutung sind. Ich glaube, jeder hier weiß, welch
Schildbürgerstreich eine andere Herangehensweise wäre, und zwar sowohl für die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Niedersachsen wohnen und in Bremen ihren Arbeitsplatz haben, als auch für die Menschen aus Bremen und Bremerhaven, die nach Niedersachsen fahren, um dort zu arbeiten, als auch für die vielen Gastschülerinnen und Gastschüler. Es ist eine Frage der Vernunft, damit realistisch umzugehen.
Ich habe mit Freude festgestellt, dass auch die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen im Ergebnis ihrer Erörterung die Bitte formuliert hat, darauf hinzuwirken, dass es zu einer solchen Übereinstimmung kommt. Das sind auch die überwiegenden Stimmen in der gesamten Debatte.
Das ist der Hintergrund, warum ich als Vorsitzender der Konferenz der Ministerpräsidenten der norddeutschen Bundesländer zu einer entsprechenden Beratung gebeten habe. Wir müssen uns nämlich verständigen. Es gibt eine wichtige Grundlage, ohne die wir gar nicht entsprechend tätig geworden wären. Diese Grundlage will ich besonders hervorheben, auch wenn sie schon mehrfach angesprochen worden ist. Seit längerer Zeit wird in allen norddeutschen Parlamenten diese Debatte geführt. Auch der Bremischen Bürgerschaft liegen seit einiger Zeit mehrere Anträge von Fraktionen vor. Das ist, wie gesagt, in allen Ländern Norddeutschlands so, auch in Niedersachsen. Deshalb haben wir als Regierungschefs es als unsere Aufgabe angesehen, darüber zu sprechen, wie die Lage ist und ob es die Möglichkeit für einen Konsens, das heißt für eine einheitliche Regelung geben könnte. Das ist der Hintergrund. Es handelt sich nicht um ein einseitiges Vorgehen oder gar um Willkür. Wir haben vielmehr die Aufgabe, auch dafür zu sorgen, dass es am Ende vertretbare, verantwortbare Lösungen gibt. Solche Lösungen wollen wir vorschlagen beziehungsweise unterstützen.
Es ist auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass diese Debatte jetzt in den Landtagen zu führen ist. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Björn Tschöpe, hat deutlich gemacht, wie die Lage ist. Auch andere haben darauf hingewiesen, dass es teilweise schon in den nächsten Tagen, auf jeden Fall in den nächsten Wochen und Monaten in eine Richtung geht. Das will ich sehr deutlich unterstreichen. Ich gehe davon aus, dass wir, was die Regelungen in Schleswig-Holstein und in Hamburg betrifft, bald Klarheit gewinnen werden, allerdings noch nicht in Niedersachsen. Das dortige Kabinett wird sich frühestens im März mit dieser
Frage befassen, das Parlament erst im Mai oder im Juni. Dennoch ist es vertretbar und verantwortbar, dass die Bremische Bürgerschaft heute in erster Lesung ein Votum abgibt - die Dinge haben sich in der letzten Woche, wie ich finde, positiv verändert - und damit zum Ausdruck bringt, welche Regelung wir präferieren. Vielleicht ist das ein guter Hinweis an Niedersachen, diesen Weg auch zu gehen.
Auch wenn ich das Zwischengemurmel beziehungsweise die Zwischenbemerkung höre, bleibe ich dabei: Stolz und Mut sind immer wichtig, dürfen aber nicht zu Übermut werden. Deshalb ist es gut, wenn wir das auf diese Art und Weise machen.
Den breitesten Konsens sehe ich in Bezug auf die Forderungen: Ja zum Feiertag! Ja zu einer vernünftigen Abstimmung, um ein gemeinsames Vorgehen zu erreichen! - Schwieriger ist es bei der dritten Entscheidung, der Kernentscheidung heute, welcher Tag es denn sein soll.
Ich will sehr deutlich machen, was ich schon bisher in allen Äußerungen klar gesagt habe: Die hier eingebrachten Vorschläge für zusätzliche Feiertage sind sehr respektabel. Alle diese Tage stehen in einer tiefen Tradition, und für jeden dieser Tage gäbe es eine gute Begründung für die Aufnahme als gesetzlicher Feiertag. Wir dürfen aber auch nicht übermütig werden. Wir müssen vor allem schauen - so bitte ich den Begriff des Konsenses zu interpretieren -, für welchen Tag die größte Zustimmung, auch gesellschaftlich, vorhanden ist. Dann lässt sich ein zusätzlicher Feiertag sehr gut begründen. Es sollte ein Tag sein, der besonders in Norddeutschland eine Rolle spielt. Das waren, jedenfalls für mich, die Erwägungsgründe. Deshalb unterstütze ich die Initiativen, die den 31. Oktober zu einem Tag der Reformation machen wollen.
Für mich ist das schon ein Tag des gesellschaftlichen Aufbruchs gewesen. Wenn der 31. Oktober zum Feiertag wird, dann werden wir die Aufgabe haben, ihn auch als Tag der gesellschaftlichen Veränderung, als Tag des gesellschaftlichen Aufbruchs auszugestalten. Wir müssen uns hier nicht gegenseitig überzeugen. Was den Gehalt des Feiertags angeht, so wird es immer eine große Vielfalt geben. Das habe ich persönlich zuletzt wieder in der vergangenen Woche erfahren, als ich, sehr bewusst, Gespräche sowohl mit den Verbänden der Wirtschaft, den Kammern, und der Arbeitnehmer als auch mit den Religionsgemeinschaften geführt
habe. Für Ihre weitere Beratung hier möchte ich Ihnen zur Kenntnis geben, dass seitens der Organisationen der Wirtschaft beziehungsweise der Kammern zum Ausdruck gebracht worden ist, und zwar sowohl arbeitgeberseitig als auch arbeitnehmerseitig, dass man sich einen zusätzlichen Feiertag vorstellen könne und ihn mittragen werde. Dass der Gedanke eines zusätzlichen Feiertags nicht überall Begeisterung hervorruft, wissen wir. Die Organisationen der Wirtschaft halten einen zusätzlichen Feiertag jedenfalls für verantwortbar. Sie haben sehr dafür votiert, dass es dann der 31. Oktober werden solle.
Ich habe auch Gespräche mit den Religionsgemeinschaften geführt. Bei mir am Tisch saßen nicht nur die evangelische und die katholische Kirche, sondern auch die Jüdische Gemeinde und drei muslimische Verbände. Sie alle haben sich, insoweit ergibt sich ein Unterschied zu Niedersachsen, damit einverstanden erklärt, dass es der Reformationstag werden soll, sie unterstützen dieses Vorhaben. Hier sollte nicht der falsche Eindruck entstehen, dass man sich damit gegen die anderen Tage ausgesprochen habe. Auch die anderen Tage werden als respektabel ansehen. Der 31. Oktober ist jedenfalls ein Tag, auf den man sich verständigen kann. Ich habe meine volle Unterstützung zugesagt, dass wir, wenn es zur Einführung dieses gesetzlichen Feiertages kommt, über die Ausgestaltung, über das Leben dieses Feiertags intensiv gesellschaftlich, überkonfessionell sowieso, beraten.
Deshalb bitte ich sehr darum, dem Antrag für den 31. Oktober als Tag der Reformation zu folgen. Ich würde mich freuen, wenn wir in Bremen, in Abstimmung mit den anderen norddeutschen Ländern, einen weiteren Feiertag bekämen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
seine Stimmenthaltung oder sein Nein signalisieren möchte, möge sich dann deutlich mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu Wort melden.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen nun das Ergebnis bekannt: Abgestimmt haben 82 Abgeordnete. Mit Ja haben gestimmt 57.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, Drucksache 19/939, in erster Lesung.
Nun lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/959 abstimmen. Hier geht es um den Internationalen Frauentag.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/959 seine Zustimmung, seine Stimmenthaltung oder sein Nein signalisieren möchte, möge sich dann laut und deutlich mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu Wort melden.
Meine Damen und Herren, ich geben Ihnen das Ergebnis bekannt: Abgegeben haben ihre Stimme 82 Abgeordnete. Mit Ja haben gestimmt 19, mit Nein haben gestimmt 59, es gab vier Stimmenthaltungen.