Das Ganze ist ja, wie gesagt, nicht darauf beschränkt, dass wir bei den Eigentumsdelikten den größten Rückgang haben, sondern wir haben auch in den Bereichen, die sehr sensibel sind, das ist der Wohnungseinbruch, einen deutlichen Rückgang.
Das ist kein anderes Thema, das ist die Wahrheit. Die Wahrheit gehört auch einmal in dieses Haus und zu Ihren Anträgen. Die Wahrheit ist auch, dass sich die Zahl der Raubdelikte erfreulicherweise um 100 reduziert hat. Die gesamte Statistik sagt nichts anderes aus. Bremerhaven möge es mir nachsehen, dass ich heute nicht die Zahlen für Bremerhaven verkünde,
Es gibt in der Tat – und das gehört auch zur Wahrheit dazu – einen Bereich, in dem wir einen Anstieg haben, das ist die Kriminalität gegenüber älteren Menschen. Dort sind die Zahlen explodiert. Es reichen dort einige organisierte Banden aus dem Ausland, um eine große Anzahl von Taten zu produzieren. Das „Erfreuliche“ an diesen Taten ist, dass die Mehrzahl in der Phase des Versuchs erkannt worden ist.
Das heißt, unsere Präventionsarbeit trägt Früchte. Es sind immer mehr Menschen, die rechtzeitig noch erkennen, dass etwas schiefläuft. Sie gehen zu ihrer Bank, sie gehen zur Polizei. Deswegen ist
Die Fairness gebietet es auch zu sagen, dass alles nicht immer nur schlechter und schrecklicher wird.
nämlich die jährlich steigenden Kriminalitätsraten in Bremen! Das ist der einleitende Satz in Ihrem Antrag, und es geht dann postfaktisch weiter und zwar mit diesen.
Es ist ein Vorschlag, den man diskutieren kann. Er steht nicht in der Koalitionsvereinbarung. Es gibt dazu eine klare Position der SPD-Fraktion. Ich habe gesagt, dass ich diesen Vorschlag nicht für sinnvoll halte: Ende der Durchsage!
Wir haben uns weiterhin mit der Frage der Kennzeichnungspflicht beschäftigt. Das ist auch ein Thema gewesen, bei dem in der Tat gesagt worden ist, wenn wir die Kennzeichnungspflicht einführen, dann stehen Polizeibeamte ständig vor Gericht, und sie werden verfolgt. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben überhaupt keine praktischen Probleme.
Wir haben immer gesagt, dass man darüber streiten kann, ob eine Kennzeichnungspflicht notwendig ist. Die Frage ist ja gewesen, ob es in der Praxis große Probleme gibt, Personen zu identifizieren, die in einer geschlossenen Einheit auftreten. Wir haben gesagt, dass wir das eigentlich aufgrund der Praxis nicht glauben. Selbst dann, wenn Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten auftreten, kann man sie allein anhand der unterschiedlichen körperlichen Statur identifizieren.
Wir haben allerdings gesagt, dass wir diesen Glaubensstreit nicht mehr weiterführen, denn wir überzeugen niemanden davon. Deswegen haben wir die Kennzeichnungspflicht eingeführt. Das System hat sich bewährt. Die Kennzeichen werden regelmäßig getauscht. Jedem Polizeibeamten stehen im Monat zwei zur Verfügung, und nach einem Jahr bekommt er wieder neue. In der Praxis läuft das System reibungslos.
Warum sollen wir hinter dieses erreichte Ergebnis zurückweichen? Wir haben der Polizei keinen Schaden zugefügt. Diejenigen, die bisher geglaubt haben, dass es notwendig sei, haben wir davon überzeugt, dass die Polizei nichts zu verbergen hat. Deswegen bleibt es auch bei dem, was wir gemacht haben.
Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1286 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Sehr geehrte Damen und Herren, das war für heute der letzte Tagesordnungspunkt, den ich aufgerufen habe.
Ich bedanke mich und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Wir sehen uns am Donnerstag um 10.00 Uhr wieder.