24. Überschneidungen zwischen „Rechtspopulisten“ und Neonazigruppen Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 8. Mai 2018
26. Reform des Finanzausgleichs der Krankenkassen: Anreiz „Patientinnen und Patienten auf dem Papier kränker zu machen“ beseitigen Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 14. Mai 2018
27. Makerspace: Ort für Kreativität und Wissenstransfer im Land Bremen Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 25. Mai 2018
28. Ist die Verkehrsinfrastruktur im Nordwesten für den Logistik- und Industriestandort Bremen ausreichend aufgestellt? Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 25. Mai 2018
30. Wie ist der Umsetzungsstand von beA in Bremen? Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 28. Mai 2018
31. Sind die Haftanstalten in Bremen an der Kapazitätsgrenze? Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 29. Mai 2018
1. Mitteilung des Senats über die vom Senat beschlossene Einbringung der Bundesratsinitiative „Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35 000 Euro auf 45 000 Euro“ Mitteilung des Senats vom 15. Mai 2018 (Drucksache 19/1663)
2. Mitteilung des Senats über die vom Senat beschlossene Einbringung der Bundesratsinitiative „ELFE – Einfach Leistungen für Eltern“ Mitteilung des Senats vom 15. Mai 2018 (Drucksache 19/1664)
3. Bericht über die Informationsreise des Ausschusses für die Angelegenheiten der Häfen im Land Bremen sowie der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 12. und 13. April 2018 nach Rotterdam
4. Mitteilung des Senats über den vom Senat beschlossenen Beitritt zur Bundesratsinitiative „Entschließung des Bundesrates für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung“ des Landes Rheinland-Pfalz Mitteilung des Senats vom 29. Mai 2018 (Drucksache 19/1689)
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, möchte ich dem Abgeordneten Bernd Ravens zu seinem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen.
Lieber Herr Kollege Ravens, ich weiß nicht, wie viele Präsidenten Ihnen das schon übermittelt haben, aber ich habe es sehr gern gemacht. Alles Gute für Ihr weiteres Lebensjahr!
Bremisches Wohnraumschutzgesetz Wohnraum schützen – Leerstand und Zweckentfremdungen beenden Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 24. April 2018 (Drucksache 19/1646) 1. Lesung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin fest davon überzeugt, die Frage bezahlbarer Wohnraum ist eine
Der Preis einer Wohnung hängt ganz wesentlich und entscheidend von dem zur Verfügung stehenden Angebot ab. Deshalb muss sich verantwortliche Politik vor allen Dingen in Städten darauf ausrichten, Raum zum Wohnen zu schaffen. Das ist die erste Priorität, die man hat, wenn man in dem Bereich Soziales tätig sein will. Nach meiner festen Überzeugung ist es so, dass wir Ihnen heute ein Instrument vorlegen, das genau diesem Zweck und Ziel dient. Berlin hat mit einem Zweckentfremdungsgesetz innerhalb von zweieinhalb Jahren 8 000 Wohnungen in den normalen Mietmarkt zurückführen können. Ja, Berlin ist ohne Zweifel acht Mal so groß und ja, Berlin ist für viele Menschen eine deutlich wichtigere Tourismusdestination, als es Bremen ist und sein kann.
Aber selbst, wenn ich diese Abschläge mache, muss ich immer noch davon ausgehen, dass wir in Bremen über 300 bis 500 Wohnungen reden, die bisher zu Beherbergungszwecken genutzt werden und die in den regulären Wohnungsmarkt zurückgeführt werden können. Die eine Fallgruppe sind also Wohnungen, die zu Beherbergungszwecken benutzt werden und nicht mehr dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen, die andere Fallgruppe, über die wir reden, ist die Fallgruppe der langfristig leer stehenden Wohnungen. Wenn man über die langfristig leer stehenden Wohnungen nachdenkt, dann stellt man fest, eine valide amtliche Statistik gibt es darüber nicht. Es gibt aber Zählungen. Allein aus dem Stadtteil Gröpelingen hat der verstorbene Deputierte Dieter Adam einmal durch eine händische Zählung ermittelt, dass ungefähr 100 Objekte in diesem Stadtteil dauerhaft und langfristig leer stehen. Ich glaube, dass es bei dieser Zahl von 100 nicht bleibt, denn viele von uns kennen privat-empirisch durchaus leer stehende Objekte, die auch schon seit Jahren leer stehen, in ihrer Nachbarschaft. Wenn ich sage, amtliche Zahlen liegen nicht vor, dann muss man ermitteln, welche Dimension eigentlich das Problem der zweckwidrig verwendeten Wohnungen in Bremen hat, die eben zweckwidrig in dem Sinne sind, dass sie nicht für Wohnzwecke verwendet werden.
Wenn man sich die Internetplattformen anschaut, die für Beherbergungszwecke Wohnraum vermitteln – das ist im Wesentlichen Airbnb, aber das ist auch booking.com und verschiedene –, dann kommt man ungefähr auf eine Zahl, dass vielleicht
150 bis 200 Wohnungen vermittelt werden. Das beinhaltet nicht die darüber hinaus gehenden, ungefähr 600 regelmäßigen Angebote, die sich im Rahmen von Homesharing bewegen. Homesharing ist, egal wie man das jeweils einschätzen mag, wenn Sie selbst genutzten Wohnraum mit jemandem anderes teilen, das heißt, Sie haben eine Wohnung, vermieten dabei ein Zimmer tageweise oder wochenweise, oder Sie sagen, ich befinde mich längere Zeit nicht in meiner eigentlich genutzten Wohnung und in dieser Wohnung will ich jetzt über Airbnb Zimmer vermieten.
Diese Homesharing-Angebote sind noch deutlich vielfältiger als das, was dem Markt an regulären Wohnungen über Airbnb und booking.com entzogen wird. Lassen Sie mich auch eine Sache ganz deutlich sagen, weil das im Vorfeld auch immer eine Frage oder ein Diskussionspunkt gewesen ist, ob man damit eigentlich Untermietung irgendwie greifen will. Nein, dieses Gesetz bezieht sich nicht auf das Untermieten von Wohnraum für einen Monat, für zwei Monate, für drei Monate, sondern es bezieht sich nur auf die tageweise und wochenweise Vermietung von Zimmern zu Beherbergungszwecken.
Wenn man das zusammenrechnet und sagt, na ja, wie viel ist es, irgendetwas in der Range von 200 bis 500 Wohnungen, um die es geht, dann könnte man sagen, im Rahmen des Gesamtbestands, den wir hier in Bremen an Wohnungen haben, der je nach Zählung ungefähr um über 300 000 herum liegt, dann ist das doch ein total vernachlässigbares Problem. Das muss man doch eigentlich nicht regeln. Diese These hat Haus & Grund als allererste Reaktion auf das Gesetz auch geäußert.
Man kann aber auch eine andere Vergleichsrechnung machen. Wenn wir davon ausgehen, dass Bremen für die Errichtung von Studentenwohnheimen 60 000 Euro pro Platz investieren muss, damit Studenten dann für 250 Euro im Monat mieten können, dann kämen wir bei der Zugrundelegung von 200, 300 Wohnungen darauf – in einer Wohnung wohnt ja auch meistens nicht einer allein, sondern vielleicht zwei, die durchschnittliche Wohnung in Bremen ist eine Dreizimmerwohnung –, wenn man sagt, man belegt die mit 2,5 Menschen pro Objekt, dann käme man zu einer durchaus anderen Betrachtungsweise. Daraus würde sich ergeben, wenn man eine vergleichbare Anzahl an Studentenwohnheimplätzen schaffen würde, dass Bremen dann 75 Millionen Euro aufwenden müsste, um einen vergleichbaren Effekt zu erzielen, wie wir mit dem Wohnraumschutzgesetz erzielen. Das macht
deutlich, dass es hier nicht um eine Kleinigkeit geht, sondern um eine echte Auswirkung auf den Bremer Wohnungsmarkt.