Irgendwie haben wir beide recht, Herr Gottschalk, und wir können es uns wechselseitig nicht beweisen. Sie sagen, wenn wir einen Privaten in diese Investitionsentscheidung beim Teilersatzneubau mit einbezogen hätten, wären die wirtschaftlichen Folgen die gleichen gewesen, und er hätte noch einen Gewinn machen müssen, das sage ich einmal so
verkürzt. Das kann ich nicht widerlegen, denn ehrlicherweise ist es auch Spökenkiekerei. Wir haben kein Modell, das wir vergleichen und von dem wir sagen können, wie es gegebenenfalls gelaufen wäre. Umgekehrt muss ich sagen, ich kann leider den Nachweis nicht führen, dass die nachträglich aufgetretenen Risiken alle ausgeblieben wären, wenn wir es im PPP-Verfahren gemacht hätten. Deswegen Strich darunter!
Eines möchte ich allerdings noch einmal kurz zur Sicherstellungserklärung sagen, lieber Kollege Fecker: Am Ende ist es daran gescheitert, dass der Senat nicht bereit war, neben der Betriebsverpflichtung des Krankenhauses und den weiteren Bedingungen in der Ausschreibung am Ende den zur Finanzierung dieses privat finanzierten Investitionsprojektes notwendigen Kredit in Höhe von 200 Millionen Euro zu verbürgen.
Wenn Sie sich jetzt einmal das Risikoergebnis anschauen: Was wäre passiert, wenn wir damals einen Kredit von 200 Millionen Euro eines privaten Dritten verbürgt hätten, und was passiert jetzt? Jetzt zahlen wir 358 Millionen Euro für diesen Teilersatzneubau aus öffentlichen Geldern. Dagegen stand das Risiko, im Insolvenzfall oder aus welchem Anlass auch immer, vielleicht für 200 Millionen Euro haftbar gemacht zu werden. Ich kann für die Fraktion der CDU nur sagen: Ich hätte mich bei der damaligen Alternativentscheidung in der Risikoabwägung anders entschieden. Ich hätte lieber einen Kredit von 200 Millionen Euro verbürgt, als ein wirtschaftliches Risiko von nahezu 400 Millionen Euro einzugehen. Das kann ich mit dem Blick von heute auf die damalige Entscheidungslage sagen, und deswegen hätten wir das Verfahren nicht gewählt.
Wir debattieren heute über das wirtschaftliche Ergebnis Ihrer Entscheidung. Ich fände es politisch nicht korrekt zu sagen: Wenn wir andere Entscheidungen getroffen hätten, wäre das Gleiche dabei herausgekommen. Was ist das eigentlich für ein Anspruch an Gestaltung, wenn Sie sagen, egal was Sie als Parlament, als Politiker tun oder was der Senat tut, am Ende kommt immer das Gleiche heraus? Ehrlicherweise, Herr Gottschalk, dann brauchen
wir Sie gar nicht. Wenn am Ende sowieso immer das Gleiche herauskommt, brauchen wir diese Abwägungen gar nicht zu treffen. Deswegen sage ich: Wir können es nicht beweisen, aber ich bleibe dabei, wir hätten damals einen privaten Risikoträger in diese Entscheidung einbeziehen können, und ich bin fest davon überzeugt, wir wären zu einem anderen Ergebnis gekommen. Dafür gibt es in Deutschland, übrigens auch im Krankenhausbereich, auch im städtischen und im kommunalen Bau, ausreichende Beispiele, die ich Ihnen nachliefern kann.
Ich will noch etwas zu der Vorlage selbst sagen. Bis jetzt ist noch nicht erklärt, wie es von 185 Millionen Euro zu 200 Millionen Euro und 205 Millionen Euro gekommen ist. Das ist in der Vorlage an keiner Stelle erklärt worden, darauf hat der Kollege Rupp zu Recht hingewiesen. Begründet wird dieser Nachtragshaushalt ja damit, dass man die GeNo von den Lasten der TEN-Finanzierung entschulden will. Das passiert durch Übernahme zweier Kredite. Das ist in Ordnung, der Betrag 64 oder 65 Millionen Euro ist in Ordnung. Das ist übrigens das, was die Fraktion der CDU und die Fraktion DIE LINKE auch immer gefordert haben. Wieso fließt aber eigentlich der Rest in die Rücklage der GeNo? Warum werden nicht auch die anderen Kredite abgelöst? Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Lebenslüge, sie könne das selbst finanzieren, am Ende nicht zugetroffen hat und wir die Lasten aus der TEN-Finanzierung als Staat in voller Höhe übernehmen, warum übernehmen wir dann eigentlich nicht vollständig 185 Millionen Euro Kredit?
Ich wäre auch dafür. Aber in der Vorlage ist nirgendwo erklärt, warum wir das nicht machen. Im Controllingausschuss habe ich gefragt, ob das etwas mit dem europäischen Beihilferecht zu tun hat, als Antwort kam: Nein! Ich will ja nicht nur wissen, womit das nichts zu tun hat, meine Damen und Herren. Als Parlamentarier haben wir einen Anspruch darauf zu erfahren, warum Sie das machen. Warum stellen Sie der GeNo freie Liquidität zur Verfügung und begründen das damit, Sie wollten sie von den Lasten des TEN befreien? Das passt, Frau Senatorin, überhaupt nicht zueinander!
Das führt mich dazu zu sagen, irgendwie ist alles wie immer. Wir haben in den Jahren 2008 und 2009 die Sanierung der GeNo mit einer Medizinstrategie und mit einem Finanzierungskonzept beschlossen. Wir haben im Jahr 2013 die Rettung der GeNo mit einer Medizinstrategie und 100 Millionen Euro, die wir eingebracht haben, beschlossen.
Wir haben im Jahr 2017 die Sanierung der GeNo mit einem Finanzierungskonzept und einer Medizinstrategie beschlossen. Was wir heute wieder machen sollen, ist: Wir sollen zum vierten Mal innerhalb von zehn Jahren denselben Konzern mit einem Finanzierungskonzept und einer Medizinstrategie retten.
Ehrlicherweise stellt man sich ja die Frage, warum Ihre bisherigen drei Rettungsversuche nicht funktioniert haben. Sie sind deshalb nicht gelungen, weil sich bis auf die Tatsache, dass es neues Geld gab, nie etwas geändert hat.
Ich habe ja gelesen, dass die Medizinstrategie und das Sanierungskonzept 2017 vollständig aufgegangen sind, voller Erfolg, 100 Prozent, Punktlandung! Frau Dehne, wenn es so wäre, warum müssen wir die GeNo denn wieder retten? Es scheint ja irgendetwas nicht funktioniert zu haben,
sonst müssten wir nicht alle drei Jahre hier sitzen und Hunderte Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Wenn man sich anschaut, woraus jetzt eigentlich das Zukunftskonzept der GeNo besteht, dann besteht es im Wesentlichen aus Maßnahmen der Prozessoptimierung und der Stärkung der einzelnen medizinischen Standorte. Das ist nichts anderes als das, was bisher dargestellt wurde.
Der Haushalt wird heute wahrscheinlich in erster Lesung mit der rot-grünen Mehrheit beschlossen werden. Wir werden der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen. Ich sage Ihnen aber voraus, das wird kein leichter Weg! Wir werden im Haushalts- und Finanzausschuss eine Vielzahl an Fragen haben.
Wir kennen übrigens das Gutachten zu der angeblichen Beihilfeneutralität bis heute nicht, obwohl uns zugesagt wurde, dass wir es zugeschickt bekommen. Wir werden nachforschen, warum die Mittelverteilung auf diese Weise erfolgt ist. Wir werden nachforschen, warum 20 Millionen Euro mehr verlangt werden. Wir werden nachforschen, warum jetzt schon prognostiziert wird, dass die GeNo ab 2020 noch weitere Verluste einfahren wird.
Wir werden der Frage nachzuspüren haben – und lassen Sie mich das an dieser Stelle als letzten inhaltlichen Punkt sagen! –, wieso denn eigentlich jetzt 200 Millionen Euro für die GeNo vorgesehen werden und der Kassenkredit nicht zurückgezahlt werden kann. Die GeNo behält 100 Millionen Euro Schulden bei der Stadt, obwohl sie 200 Millionen Euro Zuschuss bekommt, so ein Sanierungskonzept kenne ich bei keinem privaten Menschen. Keine Bank würde jemanden 200 Millionen Euro Kredit geben, ohne dass der Kontokorrentkredit abgelöst würde. Das ist völlig unverständlich und auch in der Vorlage nicht an einer einzigen Stelle erklärt.
Deswegen lassen Sie mich zum Abschluss dieser Debatte sagen – noch ein Satz, Herr Präsident! –, wenn Sie, Frau Senatorin Linnert, und Sie, sehr geehrte Frau Dr. Schaefer, sich über die Zukunft der GeNo nur genausoviele Gedanken machen würden wie über Ihre eigene politische Zukunft, dann wäre der GeNo schon geholfen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier ist aber sehr viel los! Ich fange mit Herrn Röwekamp an, mit seinen Fragen und den Behauptungen, die bei ihm traditionell in aller Regel Nachprüfungen nicht standhalten. Sie haben behauptet, die Problematik bezüglich der GeNo sei absehbar gewesen, und der
Senat hätte keinerlei Vorkehrungen dafür getroffen. Schauen Sie in die beschlossene Finanzplanung 2017 bis 2021! Darin steht eine Summe von 150 Millionen Euro – zugegeben 150 Millionen Euro und nicht die Summe, um die es jetzt geht – als Unterstützungsmaßnahme der GeNo. Das ist hier auch im Rahmen der Haushaltsberatungen thematisiert worden. Es ist also nicht zutreffend, was Sie behauptet haben, der Senat habe keine Vorsorge getroffen, sei davon kalt erwischt worden oder habe das nicht beachtet.
Gleichzeitig haben Sie sich darüber geärgert – darüber ärgere ich mich auch –, dass die Verluste der GeNo höher sind, als ursprünglich geplant beziehungsweise befürchtet worden ist. Dass jetzt Zahlen in Koalitionsausschüssen verabredet werden – das ist immer Fundament der Argumentation der CDU, das ist staatstheoretisch wohl auch ein bisschen befremdlich, aber machen Sie es ruhig! –, das wissen Sie ganz genau. Sie haben es auch politisch entsprechend kommentiert, dass sich mit dem Jahresabschluss 2017 andere Probleme und Zahlen bei der GeNo ergeben haben als die, mit denen wir gerechnet haben. Sie wissen das, und deshalb ist es ein bisschen höhnisch nach dem Motto „Medizinstrategie hat geklappt, Operation gelungen, Patient tot“. Es ist auch nicht zutreffend. Die Medizinstrategie hat nämlich in der Tat so funktioniert, wie sie geplant war.
Es sind aber andere Faktoren hinzugekommen: Es hat weniger Patientinnen und Patienten gegeben. Dies hat das Jahresergebnis 2017 so negativ beeinflusst, dass der Senat sich entschieden hat, die Summe für die GeNo, unsere eigene Gesellschaft zu erhöhen, Kapitalzuführung dürfen andere Krankenhausgesellschaften übrigens auch, auch das wissen Sie.
Das Märchen von der starrsinnigen Abneigung Frau Linnerts gegenüber PPP-Lösungen: Gut, säen Sie es weiter, aber es wird genauso zusammenfallen wie Ihre ganze Kampagne zu der Bremer Landesbank. Es wird unheimlich viel aufgebauscht.
Es ist in der Tat so, dass die privaten Anbieter, die sich noch zu Zeiten der Großen Koalition am Interessenbekundungsverfahren beteiligt haben, eine Bürgschaft und Gewinngarantie wollten und die von dem damaligen Senat beschlossenen Bedingungen nicht einzuhalten waren. Man hat gedacht, man kann nachverhandeln, um den Senat dazu zu
bringen, das zu tun. Ich bin bis heute davon überzeugt, dass das noch viel schlimmer geendet wäre als das, was wir jetzt zugegebenermaßen als Problem haben. Ich bin der festen Auffassung, dass eine Zustimmung des Senats zu dieser Konstruktion nichts weiter gewesen wäre als Untreue zulasten zukünftiger Generationen.
Zur von Ihnen auch gebetsmühlenhaft wiederholten Geschichte mit der Auftragsvergabe, Herr Röwekamp: Sicherlich wäre es besser gewesen, einen Generalunternehmer zu beauftragen. Wir wissen, dass das mit komplexen Bauwerken so nur sehr begrenzt funktioniert. Es war aber eine Große Koalition, an der Sie ja nicht unbeteiligt waren, die das damalige Mittelstandsförderungsgesetz verabschiedet hat. Aus dessen § 8 geht zweifellos hervor, dass wir gesetzlich gehalten waren, keinen Generalunternehmer zu beauftragen, sondern zugunsten des Bremen anrainenden Mittelstandes sicherstellen mussten, dass einzelne Gewerke ausgeschrieben werden.
Sehr wohl! § 8 Bremisches Mittelstandsförderungsgesetz, schauen Sie es sich an! Bremen ist gehalten, sich selbst und seinen Gesellschaften – und das ist die GeNo – es ist völlig so – –.
Das schließt aber einen Generalunternehmer aus, nicht wahr? Wir waren gesetzlich gehalten, das so zu machen. Es ist ja auch öffentlich und im Senat diskutiert worden, ob das sinnvoll ist. Dass man damit ein höheres Risiko eingeht, ist doch völlig klar.
Es ist so, dass wir bei der GeNo Verluste ausgleichen und die hohen Betriebsmittelkredite zurückgeführt werden sollen. Es ist aber so, dass wir nicht alle Verluste ausgleichen. Ein Gutachten zur Beihilfeneutralität gibt es nicht. Ich weiß nicht, wer Ihnen das versprochen hat. Ich nicht!
Es ist beihilfeunschädlich. Es handelt sich um eine eigene Gesellschaft, gehört zu einer Gesellschaft der Daseinsvorsorge. Dass bisher Gutachten dafür erforderlich waren, ist mir neu. Wir werden das gern im Haushalts- und Finanzausschuss genauer
darlegen, warum das so ist, aber bisher hat das niemand bezweifelt, der Stabilitätsrat nicht, die Europäische Union nicht, aber wenn Sie das jetzt hier sagen – –.