Wir haben in der Alternative für Deutschland große verkehrspolitische Debatten genau über dieses Thema: Kostenloser Nahverkehr. Bundesweit sind wir uns durchaus noch nicht ganz einig. Die Grundidee ist, dass entgegen vieler Finanzströme, die wir in der Bundesrepublik für fehlentwickelt halten, man in der Tat den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs bundesweit – aber auch in Modellen als ein interessantes volkswirtschaftliches Vorhaben vielleicht bis zum Jahr 2050 – entwickeln könnte und halten kann.
Die Wirtschaftswoche schreibt, dass in der digitalen Welt der Personennahverkehr eine Zukunft hat, sogar für höhere Gesellschaftsschichten werden Modelle entwickelt mit besonderen Angeboten in Straßenbahnen und Bussen.
Aber sei es darum. Der Alternative für Deutschland wäre das besonders wichtig. Es handelt sich bei diesem Antrag erst einmal um einen Einstieg in die Debatte und um einen Einstieg in die Ausschreibung von Modellprojekten. Anschließend, wenn wir in einem zweiten Schritt weiter sind, wäre darauf zu achten, dass vor allem kein Großstadtfluss entsteht, der die Landflucht in ganz Deutschland noch mehr verstärkt, weil in bestimmten Modellprojekten, in bestimmten Städten der Nahverkehr umsonst ist und das Land dann noch mehr ausdünnt. Uns wäre es als wichtigster Punkt in einem zweiten Schritt sehr, sehr wichtig, das Land zu stärken. Den Landverkehr, den öffentlichen Nahverkehr in die kleineren Gemeinden, also praktisch hier rund um Bremen. Dass die BSAG, ob nun mit oder ohne Straßenbahnausbau, relativ auskömmlich das Bremer Stadtgebiet versorgt, auch bei bestimmten umstrittenen Buslinien, und auch Bremen-Nord – abgesehen von kleineren Problemen – ganz gut versorgt, darüber herrscht, denke ich, Einigkeit.
Dass der Nahverkehr in das Bremer Umland nicht katastrophal ist, das kann man wirklich nicht behaupten. Da könnten wir gemeinsam in einem Modellprojekt mit dem Bundesland Niedersachsen Geld in die Hand nehmen und Bremen abseits der Eisenbahnlinienstrecken besser anbinden an das nicht so dünn besiedelte Umland. Denn in manchen Gemeinden, auch größeren Gemeinden mit mehreren hunderten und tausenden Einwohnern, gibt es eine sehr schlechte Busverbindung, die nicht zukunftsfähig ist. Einen solchen öffentlichen Personennahverkehr, wie er im Umland von Bremen besteht, kann man im Grunde auch abschaffen. Außerhalb von Schulbuslinien hat er praktisch für die Bevölkerung dort keinen Sinn. Wollen wir
die Bevölkerung dort in Umlandgemeinden halten, das auch älteren Leuten ermöglichen und den Arbeiteraustausch,
die allgemeine Fluktuation von Arbeitskräften erleichtern, dann wollen wir, dann müssen wir, wenn es denn zu einem Modellprojekt Bremen käme, in diesem zweiten Schritt nach Meinung der Alternative für Deutschland vor allem diesen Punkt im Auge behalten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der öffentliche Personennahverkehr ist ein Teil der Daseinsvorsorge und leistet einen wichtigen Beitrag für eine lebenswerte Stadt. Er sichert die Mobilität aller Bevölkerungsgruppen und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und zu einer besseren Luftqualität in der Stadt. Der ÖPNV ist damit eine Alternative zur Nutzung des Pkws, darüber hinaus ermöglicht er heutzutage in Verbindung mit anderen Verkehrsmitteln wie dem Fahrrad, dem zu Fuß gehen, dem Bahnfernverkehr, Carsharing, sogar den kompletten Verzicht auf ein Auto. Wir arbeiten beständig daran, den öffentlichen Personennahverkehr weiterzuentwickeln, attraktiver und leistungsfähiger zu machen. Grundlage dafür ist in Bremen der Verkehrsentwicklungsplan.
Sehr geehrter Herr Strohmann, da tut sich auch einiges. Ein Beispiel dafür ist die Anschaffung der neuen Straßenbahn, die jetzt ansteht, als einer der wichtigen Meilensteine zu einer weiteren Qualitätsverbesserung. Wenn ich zurückschaue sind, glaube ich, in den letzten Jahren schon einige Straßenbahnverlängerungen zu Ende gebracht worden, Richtung Mahndorf, Richtung Lilienthal, da tut sich immer noch einiges. Und wir arbeiten weiter intensiv daran. In den Linien 1 und 8 steckt schon viel Arbeit und auch da wollen wir natürlich vorankommen,
Die BASG befördert in ihren Bussen und Straßenbahnen jedes Jahr mehr als einhundert Millionen Menschen in der Stadt.
Egal, wie wir uns drehen und wenden, diese Leistung kostet Geld, das muss irgendjemand bezahlen, irgendwo muss dieses Geld herkommen. Ein Teil dieser Kosten wird derzeit über die Fahrgelderträge gedeckt. Das sind zuletzt mehr als 90 Millionen Euro im Jahr gewesen. Wenn diese Einnahmen nicht mehr da sind, dann müssen die irgendwo anders herkommen und das ist in Bremen, insbesondere in Zeiten der Haushaltskonsolidierung eine wichtige Frage.
Die Nutzer direkt an dieser Finanzierung zu beteiligen ist ein bewährter und transparenter Weg. Er berücksichtigt den eigenen Bedarf und steht im direkten Bezug zur persönlich in Anspruch genommenen Leistung. Das ist auch für die Bürgerinnen und Bürger akzeptabel und nachvollziehbar. Dies zeigt sich insbesondere, wenn wir genauer hinschauen was die Entscheidung für oder gegen die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs beeinflusst. Da stehen an erster Stelle Qualitätsfragen: Steht überhaupt ein Verkehrsmittel zur Verfügung? Ist mein Ziel damit erreichbar? Wenn ja, dann will ich es möglichst schnell und umsteigefrei erreichen können und das, ohne anschließend lange Fußwege, zuverlässig, sicher und sauber.
Erst dann stellt sich die Frage nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Untersuchungen zeigen, dass Maßnahmen des Netzausbaus im Hinblick auf Fahrgastzahlen viel höhere Wirkungen haben, als Änderungen bei den Beförderungstarifen. Deshalb muss das Hauptaugenmerk auf eine hohe Qualität des Angebotes gelegt werden. Damit wollen wir überzeugen und Fahrgäste gewinnen. Trotzdem, und das ist unstrittig, spielen die Tarife auch eine Rolle. Dazu gibt es im gesamten Verbundgebiet des VBN eine Vielzahl von unterschiedlichen, auf die Bedürfnisse und Situation der Kunden zugeschnittene, Angebote. Das müssen wir bei dieser Diskussion berücksichtigen: Dass es immer auch über die Grenzen Bremens und auch Bremerhavens hinausgeht. Dabei gilt es, das gesamte Verbundgebiet im Auge zu halten. Wichtig ist hier die regionale Kooperation, die Zusammenarbeit und Abstimmung.
Schülerverkehr oder auch mit dem StadtTicket, zusammen in einem Volumen von mindestens 6,5 Millionen Euro im Jahr. Wenn jetzt Maßnahmen wie völlige Kostenfreiheit für bestimmte Gruppen hinzukommen, dann birgt das auch Risiken und kann sehr unterschiedliche Effekte haben. Preismaßnahmen führen oft zu Mitnahmeeffekten, das heißt, die Menschen, die den ÖPNV ohnehin schon nutzen, zahlen dann einfach weniger. Mehr Nutzen kommt nicht zwangsläufig und auch schon gar nicht eins-zu-eins.
Es kann darüber hinaus neben dem Einnahmeausfall auch zu sprunghaften Steigerungen beim Aufwand, bei den Kosten kommen, beispielsweise wenn Anpassungen zur Qualitätssicherung oder aufgrund der steigenden Nachfrage und sich daraus ergebenen Überlastungssituationen erforderlich sind.
Wir haben es mit einem austarierten, stabilen System zu tun, dass wir beständig weiterentwickeln. Dabei stehen die Qualität und der Leistungsumfang für uns ganz oben auf der Agenda und wir wollen, dass mehr Menschen den ÖPNV nutzen und vom eigenen Pkw auf den ÖPNV umsteigen.
Diese angestrebte Qualitätssteigerung kostet Geld und der Fahrgastbeitrag ist ein gerechtfertigter und akzeptierter Bestandteil der Gesamtfinanzierung. Für ein gutes Angebot ist der Kunde bereit, einen angemessenen Preis zu zahlen. Das haben wir: ein hochwertiges Angebot, das stetig verbessert wird. Daran arbeiten wir weiter und darauf sollten wir uns konzentrieren. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/1568 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, BIW, Abgeordneter Öztürk [SPD, fraktions- los], Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeordnete Wendland [parteilos])
Zurück zum Grundgesetz: Netzwerkdurchsetzungsgesetz bekämpfen Antrag des Abgeordneten Alexander Tassis (AfD) vom 21. März 2018 (Drucksache 19/1599)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Seit nunmehr fast einem Jahr plagt das in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz die mündigen Bürger unseres Landes. Eine Plage und nichts anderes ist es, weil entgegen jeglicher Kritik sein Dasein im vollkommenen Widerspruch zur Meinungsfreiheit des Grundgesetzes steht.
Seine Notwendigkeit gründet sich angeblich im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet, gegen Hassreden. Ich glaube, schon gestern gesagt zu haben, dass eventuell das von Ihnen so beklagte Aufkommen von Hassreden vielleicht ja nur die Entwicklungslage, das Entwicklungskennzeichen eines neuen Bewusstseins in Europa ist, da wird sich eben etwas kritischer mit Regierungspolitik befasst, als es noch gestern der Fall war. Eben darum, weil es soziale Medien gibt.
Wir stellen keineswegs das Vorhandensein von tatsächlichem Hass oder Hetze im Internet infrage. Das muss auch bekämpft werden. Aber worüber wir sprechen müssen, ist die völlig verfehlte Kausalität von Ursache und Wirkung sowie die falschen Prämissen, unter denen dieses Gesetz herbeigeführt wurde.
Was die Bundesregierung in ihrer Wahrnehmung als Hass und Hetze deklariert, ist in Wahrheit der äußere Anstrich viel tiefgehender Thematik der
wahrhaften Ursache: Die bis heute zunehmende und immer lauter werdende europaweite Kritik an der Politik der Bundesregierung. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll die Meinungsbildung quasi aus der Öffentlichkeit herauslösen. Das zentrale Element und der womöglich größte Vorteil an dieser Form der Meinungsbildung: Die Einfachheit, die Direktheit für alle Bevölkerungsschichten und der gemeinsame Austausch sollen eingezwängt werden, werden eingezwängt und das gilt es zu bekämpfen.
Es bestätigt sich nun schon nach einem Jahr, dass die sozialen Netzwerke zuvor bereits Selbstregulierungsmechanismen besaßen und besitzen, welche auch nach Aussage von EU-Justizkommissarin Jourová weiterhin Bestand haben sollen. Sie sind ja sonst immer so sehr auf die EU und ihre Bedenken bedacht. Was das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hingegen betrifft, haben Sie die Bedenken der EU beiseite gewischt, nun gut. Man muss ja einmal loben, was von der EU kommt, kommt bei mir nur alle vier Jahre einmal vor, pro Legislaturperiode,
aber die Bedenken der EU teilen wir vollumfänglich. Sie rät darüber hinaus allen EU-Staaten, die EU-Kommissarin, nicht zu einem Vorgehen nach dem Vorbild des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, sondern hält eine Selbstverpflichtung von Social-Media-Unternehmen für ausreichend.
Die Wirkung des Gesetzes, die im Übrigen selbst in der UNO ein Thema war, und das ist ja eine Vereinigung, deren Konzepte und Konzessionen und Kompaktpapiere Sie im Allgemeinen rein bejubeln, auch bei der UNO hat man dieses Netzwerkdurchsetzungsgesetz kritisch gesehen. Auch das haben Sie vom Tisch gewischt. Informationen, um die es eigentlich auch in den sozialen Medien geht, werden nicht mehr als informativ, sondern als kategorisch falsch, moralisch böse und politisch feindlich bewertet.
Wir haben es gestern erlebt und auch heute wieder, auch die Fehlinformationen von Abgeordneten in dieser Bremischen Bürgerschaft über die Vorgänge in Chemnitz zum Beispiel, spotten ja jeder Beschreibung. Sie sollten sich in der Tat vielleicht lieber einmal kritische Blogs anschauen.
Ich komme jedenfalls zum Schluss und sage Ihnen, es ist eine Ehre für jeden freiheitlich gesinnten Bürger, diesem Gesetz zum Opfer zu fallen.
Es ist überhaupt eine Pflicht für jeden politisch bewussten Bürger diesem Gesetz zum Opfer zu fallen. Wer ihm bisher nicht zum Opfer gefallen ist, scheidet aus dem politischen Diskurs der Zukunft aus. Stimmen Sie daher bitte mit allem Pathos, der auch Ihnen manchmal in guten Momenten angelegen ist, vehement gegen meinen Antrag. Darum möchte ich doch sehr bitten, auf dass alle Menschen in Bremen und auch bei den Medien, die das Gesetz trotz AfD-Ferne sehr, sehr kritisch sehen, im Journalistenbund und in anderen Gremien, stimmen Sie bitte mit Vehemenz gegen meinen Antrag, tun Sie mir den Gefallen heute Nachmittag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!