Protokoll der Sitzung vom 30.08.2018

Als nächster Redner hat das Wort Senator Günthner.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gerade geführte Diskussion hat deutlich gezeigt, dass der Schutz von Umwelt und Gesundheit und der Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie in den bremischen Häfen wichtige Anliegen sind, die durch die Greenports-Strategie vom Bremer Senat stetig verfolgt wurden und auch weiterhin werden.

Auch wenn die Hafengebühren nur einen geringen Teil der Transport- und Hafenkosten eines Schiffes ausmachen, sind Umweltrabatte ein möglicher Ansatzpunkt zur Förderung des Einsatzes von emissionsärmeren Schiffen, der genutzt werden muss. Bereits seit Jahren gibt es in Bremen und Bremerhaven ein gut funktionierendes Anreizsystem und viele Vorteile.

Das Bremer System ist ein Anreiz- und kein Strafsystem. Es bietet den Schiffen insgesamt höhere Rabatte, und es verursacht einen geringeren Verwaltungsaufwand als in Hamburg. Der in Bremen ausgezahlte Umweltrabatt ist höher als der Rabatt im Hamburger Hafen, da der Rabatt in Hamburg nur auf die gezahlte Umweltkomponente gewährt wird und nicht wie in Bremen auf die gezahlte Raumgebühr. In Bremen erfolgt die Rabattierung für die 25 besten Schiffe pro Quartal mit unbegrenzter Anlaufzahl, in anderen Häfen erfolgt eine Begrenzung der Anlaufzahl. Damit steht Bremen mit Blick auf die Konkurrenzhäfen sehr gut da. So wurden im Jahr 2017 beispielsweise insgesamt 185 Schiffsanläufe rabattiert.

Bei dem Hafengeld in Hamburg handelt es sich um private Entgelte, die aufgrund eines Vertrages berechnet werden, bei der Forderung nach der Bremischen Hafengebührenordnung dagegen um eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung dem Schuldner einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, die Kosten dieser Leistung ganz oder zumindest teilweise zu decken. Es gilt hier das Äquivalenzprinzip.

Eine sogenannte Strafgebühr wie die neue Umweltkomponente in Hamburg widerspricht dem Grundsatz einer öffentlich-rechtlichen Gebühr und ist für Bremen keine Option. Selbstverständlich werden wir das Hamburger Modell jedoch intensiv prüfen, mit unserem bestehenden Modell vergleichen und bei Bedarf unser Modell optimieren.

In Bezug auf die Nutzung von Landstrom ist sich Bremen mit den anderen norddeutschen Küsten

ländern einig, dass es veränderte Rahmenbedingungen braucht, und wir wirken auf Bundesebene und europäischer Ebene gemeinsam auf entsprechende Weichenstellungen und Rahmenbedingungen hin. Eine Tatsache ist jedoch auch, dass der Landstrom aktuell noch zu teuer und die Einrichtung einer Landstromversorgung für viele Häfen zu aufwendig ist. An diesem Problem wird derzeit auf vielen verschiedenen Wegen gearbeitet, und ich kann Ihnen versichern, dass ich und mein Haus diese Entwicklung genau im Auge haben.

Eine mögliche Alternative sind auch andere umweltfreundliche Treibstoffe. Bisher ist es immer die Position des Bremer Senats gewesen, Technologien und Treibstoffe zu fördern, die die Schadstoffemissionen und den Anfall an Treibhausgasen global reduzieren und weltweit positive Auswirkungen nicht nur auf die Häfen, sondern auf die Meere erzielen können. Mein Haus wird daher auch in Zukunft alle erforderlichen Prüfungen vornehmen, um die Greenports-Strategie des Bremer Senats fortzuführen und damit für den Schutz von Umwelt und Gesundheit und den Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie zu sorgen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1805 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, BIW] Ich bitte um die Gegenprobe! (Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zur

Aufhebung der Bekanntmachung über die federführende Behörde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und der Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Mitteilung des Senats vom 5. Juni 2018 (Drucksache 19/1695) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 66. Sitzung am 21. Juni 2018 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(CDU, BIW, Abgeordneter Tassis [AfD])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Geschlechtergerechte Weiterentwicklung der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRWFortschreibung 2020 für Veränderungen nutzen Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 28. Juni 2018 (Drucksache 19/1740)

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, federführend, und den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau vorgesehen.

Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/1740 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, federführend, und den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau.

(Einstimmig)

Bremisches Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler (Bremisches Denkmalschutzgesetz – BremDSchG) Mitteilung des Senats vom 31. Juli 2018 (Drucksache 19/1754) 1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler, Drucksache 19/1754, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, BIW, Abgeordneter Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Bremische Landesbauordnung Mitteilung des Senats vom 14. August 2018 (Drucksache 19/1768) 1. Lesung 2. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.