Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

1. Welche Wege zur Ausgestaltung der neuen Möglichkeiten sieht Bremen für sich?

2. In welchem Stadium ist eine entsprechende Konzeptplanung?

3. Was wird bereits konkret angegangen oder umgesetzt, ich denke zum Beispiel an Bilddateien, die mit Hilfe von Computern generiert werden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Bull.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Durch die beabsichtigten Änderungen der §§ 176 und 184b des Strafgesetzbuches und § 110d der Strafprozessordnung, die im Bundesrat von Bremen unterstützt wurden, wird die Möglichkeit geschaffen, das sogenannte Cybergrooming auch dann schon unter Strafe zu stellen, wenn der Täter gar nicht mit einem Kind, sondern unbemerkt mit einem verdeckt ermittelnden Beamten interagiert. Das Bundesratsverfahren ist abgeschlossen, der Bundesrat hat die Änderungen im Strafgesetzbuch am 14. Februar 2020 im zweiten Durchgang beschlossen.

Zusätzlich werden die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt, sich mit computergenerierten Bild- und Tonaufnahmen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Inhalt haben, den Zugang zu einschlägigen Foren zu verschaffen. Diese sogenannte Keuschheitsprobe gelingt in der Regel nur über den Austausch einschlägigen Bildmaterials. Bislang war diese Möglichkeit grundsätzlich ausgeschlossen, weil sich die Beamten bei der Präsentation solchen Materials selbst strafbar gemacht hätten.

Aufgrund des nicht ortsgebundenen Charakters der Tathandlungen im Internet favorisieren die Polizei Bremen, die Ortspolizeibehörde Bremerhaven und die meisten Länder eine Zentralisierung der Ermittlungen zum Beispiel durch das BKA. Bis zur Klärung dieser Frage wird bei einem entsprechenden Bedarf auf durch das BKA künstlich erzeugte Bildaufnahmen zurückgegriffen. Diese Unterstützungsleistung des BKA hat sich bewährt und soll auch weiterhin genutzt werden. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Staatsrat, eine Zusatzfrage durch den Abgeordneten Lübke.

Herr Staatsrat, ich habe eine Frage zum Thema Kindesmissbrauch/Kinderpornografie. Das sind ja Straftaten, die sehr schwer zu bekämpfen sind, weil sie gerade im Netz stattfinden, und sehr schwer greifbar sind. Inwiefern halten Sie die Vorratsdatenspeicherung für wichtig für die polizeiliche Ermittlung?

Da ich selbst kein Ermittler bin, kann ich kaum beurteilen, wie wichtig die Vorratsdatenspeicherung in diesem Zusammenhang ist. Die Antwort des Senats stellt dar, dass wir gerade ein neues Instrument an die Hand bekommen haben, das wir gezielt nutzen wollen. Ich werde mich gern erkundigen, ob die Vorratsdatenspeicherung

in diesem Zusammenhang auch hilft, aber ich kann das aus dem Stand nicht beurteilen.

Herr Staatsrat, eine Zusatzfrage durch die Abgeordnete Tegeler.

Herr Staatsrat, liegen Ihnen Erkenntnisse darüber vor, über wie viele Taten wir in diesem Bereich sprechen, was Anfangsverdachte, aber auch Verurteilungen angeht?

Diese Statistik liegt mir nicht vor, sie wurde nicht angefragt.

Herr Staatsrat, eine Zusatzfrage durch den Abgeordneten Professor Dr. Hilz.

Ich habe noch folgende Frage, Herr Staatsrat: Teilen Sie mit mir die Ansicht, dass es irrrelevant ist, ob die Vorratsdatenspeicherung hilft oder nicht, weil sie ja verfassungswidrig ist?

Ich glaube, die Antwort kann dahinstehen.

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Vielen Dank für die Beantwortung!

Anfrage 6: Abstandsregelung für Windkraftanlagen Anfrage der Abgeordneten Raschen, Michalik, Röwekamp und Fraktion der CDU vom 28. Januar 2020

Herr Kollege Raschen, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

1. Aus welchen Gründen ist der Senat gegen die Mindestabstandsregelung der Bundesregierung für Windkraftanlagen?

2. Wie bewertet der Senat in dem Zusammenhang die Öffnungsklausel, die den Ländern und Kommunen eigene Abstandsregelungen zubilligt?

3. Welche konkreten Abstandsregelungen verfolgt der Senat bei zukünftigen Neubauprojekten von Windkraftanlagen?

Diese Anfrage wird beantwortet durch Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nach der Studie des Umweltbundesamtes Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen vom März 2019 führt ein pauschaler Mindestabstand von 1 000 Metern zu Wohnnutzungen je nach Ausgestaltung bundesweit zu einer Reduzierung des Flächenpotentials für Windenergieanlagen von circa 20 bis 50 Prozent. Damit würde der für die Energiewende dringend erforderliche Ausbau der Windenergienutzung stark begrenzt, wenn nicht sogar ausgeschlossen. Die Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland wären mit einer solchen Regelung ebenso stark gefährdet wie die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen durch den Pariser Klimavertrag. Dies betrachtet der Senat mit großer Sorge. Die derzeitige Stagnation beim Ausbau der Windenergie führt schon jetzt zu erheblichen Belastungen bei den Betrieben der Windbranche in Deutschland und so auch in Bremen.

Zu Frage 2: Eine Länderöffnungsklausel, nach der die Länder berechtigt wären, von den bundesweit festgelegten Mindestabständen durch Landesgesetz abzuweichen, ist nach Auffassung des Senats nicht geeignet, den dargestellten negativen Effekten einer Mindestabstandsregelung von 1 000 Metern zu Wohnnutzungen entgegenzuwirken. Ein geringerer Abstand nach Landesrecht wäre nur schwer zu vermitteln und würde die Akzeptanz des Windenergieausbaus belasten.

Zu Frage 3: Für zukünftige Windenergieprojekte ergeben sich die einzuhaltenden Abstände für die Städte Bremen und Bremerhaven derzeit aus den von den jeweiligen Stadtparlamenten beschlossenen Flächennutzungsplänen sowie der Anwendung des einschlägigen Fachrechts. Soweit Neubauprojekte im Außenbereich über die derzeit ausgewiesenen Flächen hinaus realisiert werden sollen, ist über die erforderlichen Abstände im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durch die Stadtparlamente zu entscheiden. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter, haben Sie Zusatzfragen zur Abstandsregelung? – Bitte sehr!

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, konkretisieren Sie doch einfach einmal auch für zukünftige Bauwillige und für Häuserbauer, die das Haus schon haben: Was ist

nach Ihrer Auffassung erträglich für Hausbesitzer, wie nah eine Windanlage an die Hausbebauung herangeht?

Ich glaube, es macht wenig Sinn, jetzt hier eine Mindestabstandsregelung zu definieren. Das hängt ja oft auch von den Rahmenbedingungen ab, sowohl von der Windrichtung als auch von der Geräuschkulisse, die im Hintergrund ist. Wenn wir zum Beispiel Windkraftanlagen an Autobahnen haben, dann ist der Lärm der Autobahn oftmals so viel höher, dass er den Lärm der Windkraftanlagen deutlich übertönt, selbst wenn sie unter 1 000 Metern an der nächsten Wohnbebauung stehen. Wir müssen uns das einmal vorstellen, was diese Mindestabstandsregelung bedeutet. Das ist ja eine Wohnbebauung ab fünf Häusern. Bisher gab es Abstandsregelungen zu richtigen Siedlungen und das, wovon die Bundesregierung jetzt auch selbst Abstand nimmt – –. Ich möchte einmal daran erinnern, dass die Umweltministerkonferenz diese Abstandsregelung in ihrer letzten Sitzung über alle Länder hinweg und über alle Parteien hinweg abgelehnt hat, aus gutem Grund.

Ich glaube, wir müssen uns noch einmal vor Augen halten, mit welchen Zielkonflikten wir es hier zu tun haben. Wir wollen alle den Ausbau der erneuerbaren Energien. Gerade in Bremerhaven sehen wir, was es bedeutet, wenn man die Windenergie deckelt, und ich glaube, diesen Zielkonflikt müssen wir auflösen. Diese Abstandsregelung zu fünf Häusern, darum geht es, ist da ehrlich gesagt sehr kontraproduktiv.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, Frau Bürgermeisterin, Herr Altmaier hat ja jetzt einen Vorschlag gemacht, dass die Verantwortung in die Länder zurückgespielt wird. Das heißt, die Frage bleibt ja dann in Bremen trotzdem, wie Sie damit umgehen und welche Regelung Sie schaffen wollen. Offshore-Windenergie wäre die sinnvollere Lösung, bevor wir auf 500 Meter oder 400 Meter an Hausbebauung herangehen. Also macht es auch mehr Sinn, das auf dem Wasser zu machen als an Land. Trotzdem werden Sie jetzt irgendwann vor der Frage stehen, als Senat, als Landesregierung, wie weit Windanlagen an Häuser herankommen sollen.

Ich habe das ja vorhin in meiner Antwort gesagt, dass wir uns das im Rahmen von Flächennutzungsplänen und der Raumordnungs- und Bauleitplanungen ganz genau ansehen. Wir sehen uns nicht nur an, wie weit der Abstand zu der Wohnbebauung ist, sondern auch, welche anderen Lärmquellen es nach Bundes-Immissionsschutzgesetz noch gibt, und danach ist das auch im Einzelfall zu bewerten.

Ich tue mich schwer mit Ihrer Aussage, offshore allein reiche. Wenn man sich die Bevölkerung ansieht, ist es so – und gerade in den Küstenländern – , dass viele sagen: Nein, wir wollen nicht offshore, darauf schauen wir dann, machen Sie bitte nur onshore. Hier sind wir zwar an der Küste, Bremerhaven profitiert immer noch von der Windenergieindustrie und -Branche mit Arbeitsplätzen, aber andere sagen: Bitte kein onshore, machen Sie nur offshore. Wenn wir wirklich die Pariser Klimaziele einhalten wollen, dann brauchen wir offshore und onshore.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Ich möchte Ihnen einmal die Relation zeigen. In Bremen haben wir 89 Windkraftanlagen, nur in Bremen. Das sind 460 000 Megawattstunden pro Jahr. Das ist eine Energieversorgung von 185 000 Haushalten. Darauf können wir nicht verzichten.

Frau Bürgermeisterin, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Rohmeyer. – Bitte sehr!

Frau Bürgermeisterin, ich stimme Ihnen völlig zu, dass wir auf Onshore-Windkraftanlagen nicht verzichten können. Sie haben mich aber im Rahmen der Debatte um Klima in der letzten Bürgerschaft in Zusammenhang mit dem Widerstand der Osterholzer Bevölkerung gegen das Windrad am Bultensee gebracht. Dazu haben Sie ja mittlerweile eine Petition bekommen. Vielleicht können Sie das heute schon sagen, weil dieses Windrad bisher nicht errichtet worden ist, da beträgt der Abstand zwischen dem Standort des Windrads und der Wohnbevölkerung in Osterholz-Tenever 456 Meter.

(Abgeordneter Lenkeit [SPD]: Frage!)

Halten Sie das für zu niedrig oder angemessen?

Die Windkraftanlage ist ja genehmigt worden. Jetzt gibt es eine neue, sozusagen ein Revival, weil ich verstanden

habe, dass es noch einmal um die Genehmigung eines neuen Typs von Windkraftanlage gehen soll.

Ich habe Sie das letzte Mal erwähnt, weil ich mich ein bisschen des Vorwurfs erwehren wollte, wir hätten in all den Jahren zu wenig gemacht und wir hätten ja noch viel mehr Windenergie ausbauen müssen. Weil der Vorwurf von Ihrer Fraktion kam, fielen mir da zwei Beispiele ein, bei denen ich mich gut erinnern konnte, dass die Fraktion der CDU sich gegen Windkraftanlagen ausgesprochen hat. Das war der Bultensee und das war in Arsten. Beim Bultensee haben wir sehr lange und hier auch mit mehreren Leuten die Köpfe zusammengesteckt, weil es nicht nur um die Abstandswerte zur nächsten Gebäudestruktur ging, sondern auch um die Frage, wie weit eigentlich das Vogelschutzgebiet entfernt ist und ob vor allen Dingen auch Zugvögel davon betroffen werden. Am Ende des Tages sind wir damals zu der Genehmigung gekommen. Jetzt werden wir uns das noch einmal ansehen. Deswegen werden Sie heute von mir auch nicht schon eine abschließende Bewertung dazu bekommen können.

Herr Kollege, haben Sie ohne Einleitung noch einen konkrete Frage?

Ich fürchte, ich habe eine kurze Anmerkung, Herr Präsident.