Frau Bürgermeisterin, ich habe ehrlich gesagt den Unterschied zwischen Ihren Antworten zu Frage 1 und Frage 2 nur bedingt verstanden. Sie sagen in Antwort 1, Sie lehnen die 1 000-Meter-Regelung ab, zu Frage 2, Sie halten aber auch die Länderöffnungsklausel für kein geeignetes Instrument. Nun ist ja seit Dienstag die Diskussion weitergegangen. Wollen Sie diese Position aufrechterhalten, in dem Sinne, dass es viele Länder gibt, die sich eigentlich diese Länderöffnungsklausel wünschen?
Viele Länder wünschen sich die Länderöffnungsklausel, weil es besser ist als eine starre Abstandsregelung von 1 000
Metern. Es ist besser als nichts. Ich habe aber darauf aufmerksam gemacht, welches Risiko mit einer solchen Regelung einhergeht, dass die Länder entscheiden können, im Übrigen gerade auch für Stadtstaaten. Dann werden sich nämlich trotzdem alle an einem Richtwert orientieren, und wenn man dann sagt: Gut, in dem Flächenland Bayern sieht man das ein bisschen anders als in Hamburg, Berlin oder Bremen, dann werden aber nicht alle Menschen diese Akzeptanz aufbringen.
Das ist das Risiko, auf das ich hingewiesen habe. Deswegen ist es nicht über alle Länder hinweg so, dass man sich mit dieser Opt-out-Regelung oder Opt-in-Regelung zufrieden gibt, sondern erst noch einmal sagt, wir sehen es kritisch.
Ja, weil ich es nicht nachvollziehen kann. Wenn es im Bundesrecht eine Regelung oder einen Rahmen von 1 000 Metern geben wird und die Länder keine Öffnungsklausel bekommen, bleibt es starr bei den 1 000 Metern. Deshalb noch einmal meine Frage: Vor diesem Hintergrund wollen Sie tatsächlich bei der Ablehnung der Möglichkeit der Länder, dieses selbst festzulegen – in Bayern, wissen Sie, sind es häufig mehr als diese 1 000 Meter –, bleiben? Wollen Sie den Ländern wirklich nicht zugestehen und würde das keine Zustimmung des Senats bekommen, dass die Länder das flexibel unterhalb der 1 000 Meter festlegen können?
Herr Abgeordneter, wir haben das ja in der Vergangenheit so gehabt, dass wir das selbst schon in unseren Flächennutzungsplanungen und in unseren Bauleitverfahren festlegen konnten. Sie wissen aber trotzdem, wenn es einen Bundesrichtwert gibt, nicht eine Abstandsregelung, sondern wenn der Bund sagt, gut, wir geben euch eigentlich schon diesen Richtwert mit, aber am Ende könnt ihr selbst entscheiden, dass es dann ungleich schwerer wird, in Flächennutzungsplänen und Bauleitverfahren zu einer Regelung zu kommen. Denn dann sagen doch gerade alle: Naja, es gibt eigentlich einen Richtwert, auch wenn wir selbst noch einmal beschließen können, ob wir den annehmen oder darunter gehen.
Sie haben ja gerade noch einmal auf Bayern abgezielt. Das wird uns ja jetzt auch schon immer vorgehalten: Andere Bundesländer machen es aber anders. Man kann aber ein Flächenland wie Bay
ern nicht mit einem Stadtstaat wie Bremen vergleichen und trotzdem haben sich alle Länder und die Bundesregierung zum Pariser Klimaabkommen bekannt und deswegen tue ich mich schwer. Wir haben im Senat auch noch nicht darüber debattiert, ob es so – –. Also, ich sehe, der Bund bewegt sich, das, glaube ich, ist das Ergebnis, weil sich viele gegen diese starre Abstandsregelung gewendet haben, bis hin zum Bundesumweltamt. Ich sehe, dass der Bund sich bewegt mit diesem Ihr-Länderkönnt-dann-selbst-sehen, aber der Bund wird einen Richtwert vorgeben, und das ist das, was wir immer noch kritisch sehen.
Frau Bürgermeisterin, Sie haben jetzt viel gesagt, beantworten aber meine Frage nicht, deshalb der dritte und – das gebe ich auch zu – letzte Versuch. Sie sind gegen die 1 000 Meter, das haben wir alle verstanden. Darum geht es aber im Moment in dieser Frage nicht, sondern es geht darum – noch einmal der dritte Versuch –, ob der Senat einer Länderöffnungsklausel, die den Ländern die Möglichkeit gibt, die 1 000 Meter zu unterschreiten, zustimmen wird. Ja oder nein?
Herr Abgeordneter, ich habe auch auf Ihre letzte Frage schon gesagt, dass der Senat darüber noch nicht beraten hat, und ich habe die Risiken auch dargestellt, die eine Länderöffnungsklausel mit sich bringen würde. Es ist immerhin noch etwas anderes als zum Status quo, den wir bisher haben, und deswegen, weil eine Länderöffnungsklausel bedeutet, dass der Bund trotzdem einen Richtwert vorgibt, an dem sich dann doch alle orientieren und auf den sie zeigen werden, sehen wir es erst einmal kritisch. Ich hoffe, dass die Antwort jetzt Ihre Frage näher beantwortet oder klarer macht.
Frau Bürgermeisterin, ich habe verstanden, der Senat hat noch nicht entschieden. Werden Sie sich denn für diese Länderöffnungsklausel, die es den Ländern ermöglicht, die 1 000 Meter zu unterschreiten, einsetzen? Ja oder nein?
Herr Eckhoff, durch mehr Fragen werden die Fragen ja nicht besser. Ich weiß, dass Sie mich hier festnageln wollen, und ich
erkläre Ihnen jetzt zum vierten Mal, dass ich die Frage um diese Länderöffnungsklausel kritisch sehe und auch im Senat kritisch ansprechen werde. Es ist besser als die klare Abstandsregelung, aber es ist nicht optimal für Bremen.
Frau Bürgermeisterin, eine kurze Nachfrage, die vielleicht wirklich mit ja oder nein zu beantworten ist: Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland beispielsweise Kohlekraftwerke, Mülldeponien, Düngemittelherstellungsanlagen, Kottrocknungsanlagen, Steinbrüche mit Sprengstoffnutzung und Flughäfen dichter an Häusern erbaut werden dürfen als beispielsweise Windräder, führen wir hier eine etwas komische und aufgebauschte Diskussion?
Anfrage 7: Öffentlichkeitsarbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz Anfrage des Abgeordneten Timke (BIW) vom 29. Januar 2020
1. Warum sind in der Rubrik Öffentlichkeitsarbeit auf der Internetseite des Landesamtes für Verfassungsschutz Bremen nur die Phänomenbereiche Rechtsextremismus und Islamismus, nicht aber auch der Linksextremismus aufgeführt?
2. Wie viele öffentliche Veranstaltungen zum Thema Extremismus hat das Landesamt für Verfassungsschutz in den Jahren 2018 bis 2020 durchgeführt und wie viele Veranstaltungen dieser Art sind für 2020 noch geplant? Bitte hier die Veranstaltungen differenzieren nach Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus.
3. Wie viele Mitarbeiter im Landesamt für Verfassungsschutz Bremen sind aktuell, Stand 31. Januar 2020, mit den Phänomenbereichen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus jeweils betraut?
Zu Frage 1: Die Internetseite des Landesamtes für Verfassungsschutz wurde in den letzten Monaten umfassend überarbeitet. Die Startseite und Menüführung haben sich grundlegend verändert. Unter dem Menüpunkt Extremismus werden alle Phänomenbereiche gleichermaßen abgebildet.
Die seit Jahren andauernden extremistisch-terroristischen Bedrohungslagen des Islamismus und Rechtsextremismus sind jedoch ein besonderer Schwerpunkt in der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz. Dies bildete der vorherige Internetauftritt entsprechend ab. Andere Themenfelder wurden und werden in der Öffentlichkeitsarbeit jedoch nicht vernachlässigt.
Zu Frage 2: Der Verfassungsschutz hatte im Jahr 2018 zu einer öffentlichen Veranstaltung zum Thema Gewaltorientierter Extremismus eingeladen. In diesem Jahr ist bislang eine öffentliche Veranstaltung im Rahmen der Ausstellung Gemeinsam gegen Rechtsextremismus geplant.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben darüber hinaus in einer Vielzahl von Fällen auf Einladung Dritter ihre Expertise durch Vorträge und Schulungen dort eingebracht. Eine Statistik darüber wird nicht geführt, es handelt sich um circa 80 Veranstaltungen dieser Art.
Zu Frage 3: Die entsprechenden Informationen unterliegen der Geheimhaltung. Über die personelle Ausstattung des Landesamts für Verfassungsschutz für die einzelnen Phänomenbereiche wird in der Parlamentarischen Kontrollkommission regelmäßig be-richtet. – So weit die Antwort des Senats!
Ja. Herr Staatsrat, wir hatten ja gestern die Aktuelle Stunde zum Thema Rechtsextremismus. Da konnten wir zur Kenntnis
nehmen, dass Innensenator Mäurer vorgestern einen Maßnahmenkatalog vorgestellt hat. Wir haben des Weiteren vor einem Monat einen Brandanschlag auf ein Polizeirevier in Bremen gehabt, der mutmaßlich von Linksextremisten begangen wurde, wir haben diverse Brandanschläge auf Fahrzeuge in den letzten Jahren gehabt, die ebenfalls Linksextremisten zugeordnet werden sollen. Sind Sie der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der gestrigen Debatte und vor dem Hintergrund der Brandanschläge auf Fahrzeuge in Bremen, zwei öffentliche Veranstaltungen in einem Jahr oder in zwei Jahren oder in drei Jahren – ich hatte ja den Zeitraum 2018 bis 2020 abgefragt – ausreichen, um dem Anspruch gerecht zu werden, über Linksextremismus und Rechtsextremismus oder Islamismus aufzuklären?
Herr Abgeordneter, mehr Veranstaltungen wären schön. Aber ich hatte ja auch dargestellt, dass wir bis zu 80 Veranstaltungen im vergangenen Jahr mit einer Teilöffentlichkeit stattfinden lassen haben, das können auch Schulklassen sein. Diese Veranstaltungen sind in ihrer Bedeutung nicht zu vernachlässigen. Ich denke, dass auch in Zukunft – anlässlich der Brände, die es gegeben hat, vermutlich aus dem linksextremistischen Bereich – in Schulklassen Informationsveranstaltungen des LfV stattfinden, wo überall der Extremismus diskutiert wird. Insofern: Nicht nur auf öffentliche Veranstaltungen schauen, denn Teilöffentlichkeit kann manchmal viel hilfreicher sein.
Ja, Herr Staatsrat, Sie haben eben gesagt, dass es der Geheimhaltung unterliegt, wie viele Mitarbeiter derzeit für die Phänomenbereiche Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus tätig sind. Nun kann ja jeder einsehen, wieviel Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz ausgewiesen sind, das unterliegt ja nicht der Geheimhaltung. Warum verheimlicht der Senat, wie diese Mitarbeiter die Arbeitsschwerpunkte setzen? Warum kann nicht gesagt werden: Fünf Mitarbeiter sind für den Phänomenbereich zuständig, fünf für den und zwei für den anderen? Was ist daran geheim?
Das Landesamt kann diese Informationen nur in der Parlamentarischen Kontrollkommission geben, weil es Aufschluss über die konkrete Arbeit geben würde. Insofern ist dieses nicht tunlich.
Herr Staatsrat, stimmen Sie mir zu, dass eine Gleichbehandlung der Phänomenbereiche angesichts aktueller rechtsterroristischer Gefahrenlagen unsachgemäß wäre und ein Fokus auf die derzeit sicherheitsrelevante Gefährdungslage durch den rechtsterroristischen Terror eine richtige Schwerpunktsetzung innerhalb der Sicherheitsbehörden darstellt?