Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

Ja, gern doch.

Bitte schön, Herr Professor Dr. Hilz.

Ich habe eigentlich nur die Frage, wen Sie genau mit neoliberalen Pseudowissenschaftlern auf der rechten Seite des Hauses meinen?

(Abgeordneter Bücking [Bündnis 90/Die Grünen]: Die Nachfrage ist berechtigt!)

Ich weiß nicht, wie der wissenschaftliche Verstand in diesem Bereich ist. Ich meine damit diejenigen, die den entsprechenden Arbeitsmarktinstituten nahe stehen, die und auch in vielen Fällen mit CDU und FDP in ziemlichem Einklang in ein Horn gepustet haben, dass der Mindestlohn ja generell fürchterlich ist und Arbeitsplatzverluste ohne Wenn und Aber auf uns zukommen werden. Das meine ich mit dem, was ich gerade gesagt habe.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Zuruf CDU: Aber wen? – Zuruf Abgeordnete Ahrens [CDU])

Ich glaube, ich habe zum Beispiel Frau Wischhusen während der Bürgerschaftswahl erlebt, die mir noch deutlich erklärt hat, wie schädlich der Mindestlohn ist bezogen auf die Situation in der Schweiz. Da habe ich zum Beispiel ähnliche Kommentare gehört, und ich glaube, das kann man deutlich sagen, dass sich die Wirklichkeit da deutlich überholt hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD – Zurufe CDU)

Da sehen wir wieder – das wundert mich jetzt auch nicht –, dass das anders gesehen wird. Ich glaube, das liegt auch ein wenig an der Frage, wen man hier vertritt und für wessen Interessen man eintritt.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen – Zuruf Abgeord- nete Ahrens [CDU])

Ich möchte dazu noch einmal auf den Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, DIW, eingehen. Ich zitiere: „Um die Auswirkungen eines Mindestlohns von zwölf Euro zu evaluieren, ist es sinnvoll, sich die Einführung des Mindestlohns 2015 von 8,50 Euro anzuschauen. Es gibt einen breiten wissenschaftlichen Konsens, dass diese Einführung ein Erfolg war, da er zu einem deutlichen Anstieg der Löhne von mehr als vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geführt hat, ohne dass die Arbeitslosigkeit gestiegen wäre. Dies war aus drei Gründen möglich: Einige Beschäftigte sind in produktivere Unternehmen und Jobs gewechselt, Unternehmen konnten die höheren Löhne sehr wohl aus ihren Erträgen decken und höhere Löhne haben häufig auch die Produktivität von Beschäftigten verbessert.“

Dabei möchte ich nicht verhehlen, dass es auch Risiken benennt. Aber das, was wir im Grunde erreichen wollen, und das ist auch der Schritt, den wir hier mit dem neuen Landesmindestlohn gehen, und das ist eben gerade auch schon gesagt worden: Wir wollen, dass die Bremer Beschäftigten in unseren eigenen Beschäftigungsbereichen Löhne bekommen, von denen man sowohl in seinem Erwerbsleben als auch im Alter leben kann und die regelmäßig entsprechend angepasst werden. Insofern freue ich mich, dass wir diesen Schritt heute gehen. – Danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Hornhues.

Bis Frau Hornhues hier vorne angekommen ist, möchte ich auf der Besuchertribüne die Gruppe Junge Liberale Bremerhaven recht herzlich begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir stehen hinter der Mindestlohnregelung, die in der vergangenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestags durch die Große Koalition von SPD und CDU bundesweit eingeführt wurde. Sie war richtig und wichtig.

(Beifall CDU, FDP)

Die Union hatte sich aus guten Gründen für das Konzept des einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns auf Bundesebene eingesetzt und dafür gesorgt, dass die Höhe dieses Mindestlohns von einer aus den Tarifparteien besetzten Kommission regelmäßig überprüft und der realen Lohnentwicklung angepasst wird.

Für die CDU steht fest, dass allen Beschäftigten ein auskömmliches Einkommen garantiert sein muss. Wer Vollzeit arbeitet, muss seinen Lebensunterhalt vom Grundsatz her auch ohne staatliche Hilfen bestreiten können. Grundlage dafür ist eine gerechte und auskömmliche Bezahlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in ihrer unteren Grenze stets am Mindestlohn zu orientieren hat. Der Mechanismus des gesetzlichen Mindestlohns mit der Anpassung aufgrund eines Kommissionsvorschlags hat sich seit dem Jahr 2015 bewährt. Soweit der Konsens.

Nun aber wollen Sie Ihre verteilungspolitischen Ideologien mit der politischen Vorgabe der Erhöhung des Landesmindestlohns krönen. Warum hebeln Sie die Autonomie der Tarifpartner aus und machen als Politik Vorgaben? Kritisch ist Ihre Kommunikation eines Landesmindestlohns von 12,19 Euro, da Sie schon jetzt die Arbeit Ihrer Landesmindestlohnkommission konterkarieren. Welch ein Druck, den Sie hier schon im Vorfeld auf die Landesmindestlohnkommission ausüben! Lassen Sie doch die Tarifparteien ihre Aufgabe machen.

Die Argumentation, nun in Ihrer Absicht, liebe Koalition, bei der Mindestlohndiskussion auch das Nacherwerbsleben mit in Augenschein zu nehmen, ist zum jetzigen Zeitpunkt erst recht schwer nachzuvollziehen. Warum bitte – und Sie als SPD sind auf Bundesebene ebenfalls in der Rentenkommission fest eingebunden – warten Sie nicht einmal die Ergebnisse der Rentenkommission in den nächsten Wochen ab? Außerdem hat das Bundeskabinett in der vergangenen Woche auch den Gesetzentwurf zur Grundrente beschlossen. Sie sollten viel lieber Ihr Augenmerk auf die vielen gefährdeten Arbeitsplätze in unserer Stadt richten. Ich denke da vor allem an Bosch, Thyssen-Krupp, ArcelorMittal, die Flughafen-Beschäftigten und – nicht zu vergessen – die Beschäftigten der GeNo.

(Beifall CDU, FDP)

Nein, stattdessen starten Sie Ihre Legislaturperiode erst einmal mit Aktionismus und verlangen auch noch eine jährliche Anpassung eines Landesmindestlohns. Auch der Verwaltungsaufwand bei den

betroffenen Unternehmen wächst, denn Unternehmen werden bei dieser Sonderregelung, wie sie hier in Bremen stattfindet, nur verpflichtet, diesen Landesmindestlohn für die Anteile von Aufträgen der öffentlichen Hand zu zahlen. Ergebnis sind Mischkalkulationen von Gehältern, die im schlechtesten Fall monatlich schwanken.

Wie will man dieses komplexe Konstrukt auch noch effizient kontrollieren? Schlimmer noch, da wären dann noch die stadteigenen Betriebe und Einrichtungen. Die öffentlichen Gesellschaften mit vielen Aushilfskräften betrifft Ihre Absicht der Erhöhung des Landesmindestlohns wieder besonders. In dem durch die Senatorin vorgelegten Deputationsbericht über die Beteiligung aus September 2019 ging hervor, dass dieser Mehrbedarf der öffentlichen Gesellschaften durch die zum 1. Juli 2019 erfolgte Erhöhung des Landesmindestlohns nicht im Wirtschaftsplan 2019 enthalten, sondern aus ihrem eigenen Haushalt zu verrichten war.

Wie sieht es denn nun mit den geplanten weiteren Erhöhungen aus? Wie hoch ist der hierfür in den Haushalt eingestellte Betrag? Muss er auch hier aus dem laufenden Geschäft heraus erwirtschaftet werden? Wir als Fraktion der CDU lehnen daher Ihre Vorgaben ab und verweisen erstens auf den funktionierenden Mechanismus des allgemeinen Mindestlohns, zweitens auf die Stärkung der Tarifautonomie und Abschlüsse von Tarifverträgen, drittens auf die Ergebnisse der Rentenkommission und der Ratifizierung der Grundrente und viertens darauf – und dann liefern Sie doch bitte einmal Ihre Argumente –, wie viele Arbeitnehmer von der Anpassung profitieren werden und damit aus dem SGB-Bezug herausfallen. Wo bleiben die fehlenden Angaben? – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Wischhusen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Damit schon einmal eines klar ist, Herr Tebje: Auch wir bekennen uns immer zur Tarifautonomie und auch wir zweifeln den Bundesmindestlohn in überhaupt keiner Weise mehr an und darüber brauchen wir auch gar nicht mehr zu diskutieren, denn auch dazu stehen wir schon lange und haben dieses Fass auch gar nicht mehr aufgemacht.

(Beifall FDP)

Jetzt ist es aber wieder einmal so weit: Die Bremer Landespolitik mischt sich in die Lohnfindung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf setzt sich die Politisierung der Lohnfindung im Land Bremen einmal wieder fort und dies lehnen wir als Freie Demokraten ganz entschieden ab.

(Beifall FDP)

Wir stehen absolut zu den Tarifparteien und wir stehen zu den von ihnen ausgehandelten Branchentarifverträgen. Durch den Bundesmindestlohn gibt es aus unserer Sicht außerdem auch eine ausreichende Untergrenze bei der Lohnfindung, die nämlich den Landesmindestlohn weiterhin überflüssig macht. Es braucht daher keine weitere Reform des Landesmindestlohns, nein, wir brauchen nämlich eigentlich gar keinen eigenen Landesmindestlohn.

(Beifall FDP)

In der Vergangenheit hat der Landesmindestlohn Bremen gefühlt eher geschadet als genützt. Warum? Das will ich Ihnen gern sagen, er hat nämlich vor allem die kleinen und mittleren Betriebe, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt haben, mit seiner ausufernden Bürokratie über Gebühr belastet. Auch deswegen sind immer mehr kleine und mittlere Unternehmen frustriert und beteiligen sich gar nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen. Die, die davon profitieren, sind die Konzerne, die dafür ganze Abteilungen haben, die diese Zettel ausfüllen können. Das ist schade, weil es viele Zugangschancen verwehrt.

(Beifall FDP, CDU)

Jetzt schauen wir uns einmal an, wen der Landesmindestlohn noch trifft: Das sind oft Sie selbst als öffentliche Unternehmen. Sie können doch eigentlich gleich einen vernünftigen Lohn bezahlen, dann brauchen wir hier auch gar nicht mehr über einen Landesmindestlohn zu diskutieren. Herr Tebje, ich weiß nicht, ich habe immer das Gefühl, Sie verstehen in dem Fall Ihren eigenen Antrag nicht, wo nämlich der Unterschied zwischen einem Bundes- und einem Landesmindestlohn liegt. Ich habe nicht das Gefühl, dass Sie verstanden haben, wen das hier eigentlich trifft. Da erwarte ich eigentlich auch in Ihrem Beitrag eine differenziertere Betrachtung. Wenn Sie hier nämlich anfangen, verschiedene Tatsachen zu vermischen, auch irgendwelche Dinge aus vorherigen Debatten, dann passt das einfach nicht zusammen.

(Beifall FDP)

Was ist eigentlich mit den öffentlichen Betrieben in Bremen? Bei der letzten Erhöhung des Landesmindestlohns kurz vor der Bürgerschaftswahl waren die öffentlichen Betriebe gar nicht darauf vorbereitet und brauchten dementsprechend nämlich zusätzliche Mittel, um die Ausgaben zu kompensieren. Zusätzlich gab es in einigen öffentlichen Betrieben auch noch Spannungen, weil das Gehaltsgefüge aus den Fugen geraten ist. Übrigens spannend, dass es in den öffentlichen so ist, ich habe mit Unternehmern gesprochen, die mir sagen, für mich ist der Landesmindestlohn völlig egal, auch der Bundesmindestlohn, wir zahlen sowieso viel mehr. Das aber nur nebenbei.

Jetzt bringt der neue rot-grün-rote Senat eine Änderung des Landesmindestlohngesetzes in die Bürgerschaft ein, die jetzt erst einmal harmlos aussieht. Es sind eben die zwei wesentlichen Änderungen, die auf uns zukommen: Erstens, statt alle zwei Jahre soll der Landesmindestlohn jetzt jedes Jahr verändert werden können.

(Abgeordnete Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, die Kommission tagt!)

Zweitens wird als ein wesentliches Kriterium festgelegt, dass jemand, der sein Arbeitsleben lang ein Gehalt basierend auf dem Landesmindestlohn bekommen hat, in der Rente über der Grundsicherung liegen soll.

Was heißt das konkret? Mit der Änderung des Turnusses werden die öffentlichen Unternehmen unter Druck gesetzt. Betroffen werden insbesondere die Kultureinrichtungen sein, denn ihnen wird Planungssicherheit fehlen, da ihre Zuwendungen über den Haushalt für zwei Jahre festgelegt werden. Kommt nach einem Jahr eine Erhöhung, stimmen die Budgets im Zweifel nicht mehr, und das wird dann Probleme verursachen. Diese Probleme werden durch die zweite Maßnahme noch einmal verstärkt werden. Wir Freie Demokraten glauben auch übrigens an den Aufstieg. Wir glauben daran, dass Menschen nicht ein Leben lang für den Mindestlohn arbeiten.

(Beifall FDP)

Nimmt man übrigens die Annahme der Koalition, dass jemand ein Leben lang dafür arbeiten muss, bedeutet das, dass der Lohn erheblich erhöht werden muss. Eine Zahl aus dem Bundesarbeitsministerium aus dem Jahr 2018, es geht von 12,63 Euro

je Stunde aus, das wäre eine Steigerung jetzt noch einmal um 1,50 Euro die Stunde. Diese Millionen Mehrausgaben müssen dann aus eigener Tasche bezahlt werden.

Die letzte Erhöhung im Jahre 2019 von 9,19 Euro auf 11,13 Euro traf die folgenden Betriebe: Glocke Veranstaltungs-GmbH, M3B GmbH, Universum Management GmbH, CityInitiative Bremen Werbung e.V., Vegesack Marketing e.V. und viele mehr. Dafür gab es dann eine Erhöhung der institutionellen Mittel, übrigens erst im Nachgang, und das, finden wir, ist nicht ehrlich.

(Beifall FDP)

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie von vornherein mehr Ausgaben einplanen. Nichtsdestoweniger werden wir gegen diese Änderung des Landesmindestlohngesetzes stimmen und auch weiterhin für die Abschaffung streiten. – Danke schön!

(Beifall FDP)