Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

(Beifall FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Müller.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin einigermaßen irritiert über die Debatte. Wir haben im vergangenen Jahr die Erhöhung des Landesmindestlohns beschlossen. Eine Debatte, ob und wie sinnvoll das ist oder nicht, ist, glaube ich, an dieser Stelle vollkommen unnötig, weil es vergossene Milch ist, es ist längst beschlossen.

Das, was wir heute vorliegen haben, ist ausschließlich eine Gesetzesänderung, die vorsieht, dass nicht jährlich automatisch ein Landesmindestlohn erhöht wird. Das steht mitnichten darin, sondern es steht darin, dem Senat sei Dank, dass die Landesmindestlohnkommission jedes Jahr tagt und prüft, ob der Landesmindestlohn erhöht werden sollte oder nicht. Das müsste eigentlich im Interesse der Opposition sein, denn diese Landesmindestlohnkommission stellt ja sicher, dass es gerade keine politische Setzung ist, was wir alle miteinander nicht wollen, sondern dass durch die Tarifparteien in der Landesmindestlohnkommission beraten wird, ob die Höhe noch ausreichend ist oder nicht.

Das halte ich für einen sehr guten Vorgang und dass sie jetzt noch öfter tagt, als wir es im vergangenen Jahr beschlossen haben, ist umso besser. Mit der grundlegenden Annahme – von beiden Seiten

übrigens –, dass das immer zu einer Erhöhung führe, wäre ich ganz vorsichtig. Ich glaube, was uns alle eint – das haben ja auch alle Fraktionen betont –, ist, wir wollen alle, dass Menschen, die arbeiten, von ihrer Arbeit und von dem Lohn auch leben können. Deswegen, das würde ich gern betonen, sind doch zunächst zwei Ziele zu verfolgen, denn der Landesmindestlohn ist eine Krücke, weil diese beiden Ziele nicht erreicht sind: Erstens, wir brauchen mehr Tarifbindung in Bremen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Wir brauchen mehr Jobs, die wirklich gut bezahlt werden und nicht nur ausreichend.

Zweitens, wir brauchen einen Bundesmindestlohn, der tatsächliche Kosten und Preissteigerungen abbildet und dann auch ein ausreichendes Einkommen für die Existenzsicherung garantiert. Das sind die beiden Hauptziele. Solange wir das nicht hinbekommen haben, haben wir uns nun einmal für die Krücke Landesmindestlohn entschieden, der jetzt auch jedes Jahr überprüft werden soll, ob er für das Minimum des Minimums überhaupt ausreicht für Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Ich kann nichts Verwerfliches daran finden und beglückwünsche den Senat zu dieser Vorlage und bitte wirklich einen Großteil des Parlaments, diesen Änderungen, die minimal sind, dann auch zuzustimmen. – Danke schön!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Vogt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einen Satz vorwegstellen: Die Koalition steht zu ihrem Wort. Wir haben vereinbart, dass wir eine Verbesserung beim Landesmindestlohn erzielen wollen, und heute machen wir uns auf den Weg, genau dieses Ziel zu erreichen. Es ist nicht nur eine Frage der Haltung, es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Ich bin zutiefst der Überzeugung, dass, wer in Bremen den Landesmindestlohn erhält, auch vernünftig davon leben können muss, darf, sollte. Wir wollen auch, dass Menschen, die vom Bremer Landesmindestlohn leben, im Alter nicht durch die Festlegung des Lohns automatisch darauf angewiesen sind, weitere staatliche Leistungen zu beziehen.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Ich bin ein bisschen irritiert über die Debatte hier, denn worüber reden wir denn? Der Landesmindestlohn hat in Bremen eine wechselvolle Geschichte. Ich muss sagen, dass er eingeführt worden ist, war ein absolut gutes und wichtiges Signal, denn er hat natürlich die Debatte im Bund befeuert, einen Bundesmindestlohn einzuführen. Deswegen war es auch absolut richtig, damals den Landesmindestlohn auf den Weg zu bringen.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Ja, er erreicht nicht alle Beschäftigten im Lande Bremen. Er erreicht nur die, für die das Land Bremen oder die Stadtgemeinden unmittelbar zuständig sind, nämlich für die Beschäftigten in den eigenen Gesellschaften, bei denen die Stadt Bremen oder das Land Bremen Mehrheitsgesellschafterin ist, oder für die eigenen Beschäftigten und für diejenigen, die Zuwendungen empfangen.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde der Landesmindestlohn zunächst faktisch an den Bundesmindestlohn gekoppelt. Das hat den Landesmindestlohn eigentlich obsolet gemacht. Zum Ende der letzten Legislaturperiode wurde er dann auf der untersten Entgeltstufe des TV-L erhöht, das hat mich schon damals sehr gefreut, und jetzt gehen wir einen Schritt weiter, was mich noch mehr freut.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Ja, ich kann verstehen, dass hier in den Debatten die Tarifautonomie als hohes Gut angeführt wird, übrigens zu Recht. Wir hätten die ganze Mindestlohndebatte nicht, wenn wir nicht immer mehr Betriebe und Unternehmen, ganze Branchen und viele Bereiche hätten, die überhaupt nicht mehr einer Tarifbindung unterliegen. Von daher ist der Mindestlohn natürlich nur ein Schritt dahin, abzusichern, dass Löhne in Deutschland und in Bremen existenzsichernd sind. Das wollen wir hier auch erreichen.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Ganz nebenbei, mir ist es sehr wichtig, dass wir starke Tarifpartner haben, die gute und faire Verträge aushandeln. Das ist uns ein Anliegen, deswegen setzen wir uns nämlich auch dafür ein, dass Tarifverträge wieder mehr Allgemeinverbindlichkeit erlangen und dass wir die Bedingungen dafür ändern. Damit werden wir uns hier auch noch in diesem Jahr befassen.

Gleichzeitig sagen wir aber auch mit aller Deutlichkeit, wir als Regierung und Sie als Parlament sind in der Pflicht und in der Verantwortung, einen Weg zu einer verbindlichen Untergrenze im Land Bremen einzuführen, der klare Leitplanken setzt. Wer für Bremen oder im Auftrag Bremens arbeitet, die oder der muss von ihrer oder seiner Arbeit leben können und auch im Alter vernünftig versorgt sein. Punkt.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Mir ist es auch noch einmal wichtig, hier auf den verkürzten Turnus der Überprüfung des Landesmindestlohns durch die Landesmindestlohnkommission einzugehen. Ich finde, dieser Schritt ist dringend geboten, weil wir eine flexible und zeitnahe Angleichung an die steigenden Lohn- und Preisentwicklungen brauchen. Hier dürfen und werden die Beschäftigten, die den Landesmindestlohn erhalten, nicht im Hintertreffen sein und das ist auch richtig so. Wir haben die Debatten in der Vergangenheit geführt. Es war vielen hier auf der jetzigen Regierungsbank damals sehr unangenehm, dass der Landesmindestlohn erst zum Ende der vergangenen Legislaturperiode wieder erhöht worden ist.

Mir ist an dieser Stelle auch noch einmal wichtig, dass wir herausstellen, dass der Bundesmindestlohn, der im Moment bei 9,35 Euro liegt, schlicht und ergreifend zu niedrig ist. Von existenzsichernd kann hier nicht die Rede sein, und wenn dem so ist, dann sind wir als Land in der Pflicht, zu handeln. Deswegen ist es gut, dass der Landesmindestlohn schon in der vergangenen Legislaturperiode über den Bundesmindestlohn erhoben wurde, und wir dürfen da nicht stehen bleiben, denn auch die momentanen 11,13 Euro sind keine hinreichende Basis für eine gesetzliche Altersabsicherung. Oft garantieren sie nicht einmal die Unabhängigkeit von weiteren staatlichen Leistungen während des Erwerbslebens.

Jetzt zu Ihnen, Frau Hornhues, ich habe Ihnen das schon in der Deputation zu erklären versucht: Wir haben mit dieser Gesetzesänderung vor, die Nacherwerbsphase zu berücksichtigen, sprich: Erreicht jemand, der im Lande Bremen beschäftigt ist, in der Art und Weise, wie ich es gerade erklärt habe, hinterher eine Rente? Derzeit müsste man im Lande Bremen – und ich rede nicht vom Bund – 12,19 Euro in der Stunde verdienen, um nach 45 Jahren Vollzeiterwerbstätigkeit in die Rente zu gehen und nicht zum Sozialamt. Von daher ist diese Größen

ordnung von 12,19 Euro im Jahr 2019 natürlich etwas, womit sich die Landesmindestlohnkommission beschäftigen wird, denn das ist dann ihr gesetzlicher Auftrag: Lohnentwicklung, Preisentwicklung, Nacherwerbsphase. Was die Landesmindestlohnkommission entscheidet – das habe ich Ihnen vor zwei Wochen auch schon gesagt –, das muss die Landesmindestlohnkommission entscheiden, aber sie muss nun einmal diese Referenzgröße Nacherwerbsphase, wie gesagt, derzeit 12,19 Euro in der Stunde, berücksichtigen.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Dann, Frau Wischhusen, Sie haben ja gerade gesagt, dass sich bei der Vergabe die ganzen kleinen und mittleren Unternehmen nicht mehr bewerben, weil das alles zu bürokratisch sei. Ich halte das für ziemlichen Humbug, was Sie gerade erzählt haben, wenn man sich ansieht, welche Unternehmen und Betriebe auch öffentliche Aufträge in Bremen erhalten. Ich möchte Sie da wirklich einmal bitten, mir den Nachweis zu erbringen, bevor Sie hier so etwas behaupten.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Was die Gesellschaften angeht – ein paar sind hier ja genannt worden, Glocke, Universum, aber auch GeNo –, ja, der Landesmindestlohn wurde in der vergangenen Legislaturperiode in einem beschlossenen Haushalt angehoben. Deswegen gab es im Herbst Probleme. Wir sind jetzt aber einen Schritt weiter. Wir wissen ja, dass die Landesmindestlohnkommission zukünftig jährlich tagt. Das war nun einmal in der vergangenen Legislaturperiode nicht der Fall, das habe ich gerade erzählt, die Koppelung an den Bundesmindestlohn.

Das heißt, natürlich wird sich der Haushaltsgesetzgeber daran orientieren, einen Auffangtopf für den Landesmindestlohn, sowohl die Erhöhungen in der vergangenen Legislaturperiode als auch eventuell kommende Erhöhungen, mit einzustellen. Seien Sie gewiss, der Senat hat sich damit beschäftigt, und der Rest obliegt der Weisheit des Parlaments, denn das ist der Haushaltssouverän. Wir werden aber einen Vorschlag machen, wie wir genau diese Situation in der Zukunft verhindern werden.

Es ist ja hier ein paar Mal so ein bisschen retrospektiv diskutiert worden, und ich kann zwei oder drei Dinge jetzt einmal sagen, weil ja immer vonseiten der Opposition so getan wird, als würde Bremen einen Sonderweg gehen. Es ist gut und richtig, dass wir mit diesem Gesetz einen weiteren Schritt für

existenzsichernde Löhne machen. Natürlich hat das auch Signalwirkung auf den Bund, das soll es auch haben.

Wir befinden uns aber in sehr guter Gesellschaft, Frau Wischhusen. Bremen ist nämlich nicht das einzige Bundesland, das erkannt hat, dass der Bundesmindestlohn so nicht ausreichend ist, sondern dass die Leute immer noch zum Sozialamt beziehungsweise zu den Jobcentern gehen und SGB-IILeistungen beziehen müssen. Es gibt sehr viele Bundesländer, die eigene Regelungen haben. Anfang dieses Jahres hat der Landtag in Brandenburg, da regiert übrigens die CDU mit, sehr geehrte Frau Hornhues, einen Vergabemindestlohn von 13 Euro beschlossen, nur um das einmal festzuhalten. In Berlin gab es im vergangenen Dezember einen Senatsbeschluss, der die Anhebung auf 12,50 Euro festlegt. Auch Hamburg hat sich in letzter Zeit sehr weit nach vorn entwickelt, dort wurde der Vergabemindestlohn und Zuwendung im Dezember per Beschluss der Bürgerschaft auf zwölf Euro erhöht.

Das heißt, wir sind nicht allein. Es ist richtig, dass die Bundesländer erkannt haben, dass der Bundesmindestlohn nicht existenzsichernd ist, und von der Nacherwerbsphase brauchen wir überhaupt nicht zu reden.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Letztendlich wird die Mindestlohndebatte aber künftig gar nicht mehr so ideologisch geführt werden können, wie es jetzt hier noch einmal versucht wurde. Denn in der EU wird gerade ein europäischer Mindestlohn auf den Weg gebracht. Der soll sich in der Höhe an 60 Prozent des Durchschnittslohns der jeweiligen Mitgliedsstaaten orientieren. Das wären in Deutschland übrigens derzeit zwölf Euro. Wir gehen hier also keinen exotischen Sonderweg, sondern wir setzen uns konsequent dafür ein, dass Menschen in Bremen von ihrer Arbeit leben können und im Alter nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Ich hoffe noch einmal auf breite Zustimmung in diesem Haus. – Danke schön!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich recht herzlich einen ehemaligen Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft, Herrn Bödeker, begrüßen.

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tebje.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich ja, dass das so einmütig ist mit dem Landesmindestlohn, ich nehme das auch zur Kenntnis, Frau Wischhusen, was Sie sagen. Sie stehen ja hinter dem Mindestlohn, Sie sagen, Sie kennen gar keine Arbeitgeber, die ein Problem damit haben. Da frage ich mich persönlich allerdings: Wie kann es denn angehen, dass trotz des beschlossenen Bundesmindestlohns immer noch 1,3 Millionen Menschen in diesem Land nicht einmal diesen bekommen, und noch einmal eine halbe Million geringfügig Beschäftigte ihn auch nicht bekommen? Das müssen ja auch alles Arbeitgeber sein, die ihre Beschäftigten leider so bezahlen. Deswegen ist es auch gut, dass wir einen weiteren Weg gehen.

Wir wissen auch, dass wir, das ist ein Teilproblem, das ist gerade gesagt worden, einen Schritt machen, uns in guter Gesellschaft befinden, was aber natürlich auch dazu führen soll, dass wir auch auf Bundesebene mit der Frage des Bundesmindestlohns weiterkommen, und Europa ist gerade im Grunde angeklungen – –.

Ich glaube, das ist ein weiterer Punkt, mit dem wir uns auch in Zukunft beschäftigen. Wie stellen wir sicher, dass sowohl Bundes- als auch Landesmindestlohn bei allen Beschäftigten, die es verdient haben, auch ankommen? Ich glaube, da haben wir gemeinsam noch eine Aufgabe vor uns, das zu tun. Ich freue mich aber erst einmal, dass wir diesen Schritt hier heute gemeinsam gehen. – Danke!

(Beifall DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.