Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Medizinische Zwangsmaßnahmen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen: Beenden, aufarbeiten und entschädigen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 19. November 2019 (Drucksache 20/180)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete! In der Fachliteratur wird von knapp 0,01 Prozent Intersexuellen unter den Neugeborenen ausgegangen. Übertragen auf die Bremer Zahlen von 2018 würde dies etwa 50 Babys pro Jahr bedeuten. Die „taz“ berichtete im Januar von sechs intergeschlechtlichen Neugeborenen in 2018 und 2019. Einmal abgesehen davon, dass ich diese Zahl für zu niedrig angesetzt halte, erklärt sich diese Diskrepanz auch darin, dass überwiegend anatomische Abweichungen nicht erkennbar sind, teils nie sein werden. Auch bei den genannten sechs Fällen wurde gemäß der S2k-Richtlinie Varianten der Geschlechtsentwicklung keine Genitaloperation vorgenommen.
Das ist gut und richtig, bundesweit aber leider immer noch nicht die Regel. Bekanntlich werden seit dem Jahr 2004 konstant leider jährlich bundesweit etwa 2 000 Kinder sogenannten normangleichenden Operationen unterzogen.
Im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung wurde vereinbart klarzustellen, dass solche Eingriffe nur bei eindeutiger medizinischer Notwendigkeit vorgenommen werden. Nachdem wir als rot-grün-rote Koalition den vorliegenden Antrag eingereicht hatten, ist inzwischen immerhin dem Bundesjustizministerium ein Referent*innenEntwurf vorgelegt worden, nach zweieinhalb Jahren wohlgemerkt. Dieser ist in unseren Augen aber deutlich unzureichend. In ihm wird das Familiengericht als Prüfinstanz bei strittigen Fällen vorgeschlagen. So weit so gut. Der Entwurf sagt aber nichts zum Umgang mit eventuellen Verstößen, zu Beratungsstrukturen und zur Entschädigung für Menschen, die medizinische oder andere Zwangsmaßnahmen erlitten haben. Und es ist noch überhaupt nicht absehbar, wann hieraus ein längst überfälliges Gesetz wird.
Daher würden wir uns wünschen, dass hier in Bremen eine landesgesetzliche Grundlage entwickelt wird, die Operationen bei unter 14-Jährigen grundsätzlich ausschließt, indem sie Eltern eine Zustimmung zu Eingriffen verbietet. Wir wollen psychologische und peerbasierte Beratung an Bremer Krankenhäusern, und wir fordern eine gendersensible
Nicht zuletzt wünschen wir uns, dass der Senat sich auf Bundesebene für Entschädigungszahlungen einsetzt an intersexuelle Menschen, die unnötig Operationen erleiden mussten und an Transpersonen, die vor 2009 beziehungsweise 2011 zu einer Scheidung oder einer Sterilisation gezwungen wurden. Auch angesichts aktueller Berichte über drastisch gestiegene Fälle transfeindlicher Gewalt sollten von Bremen heute zwei Signale ausgehen: Entschuldigung für vergangenes Unrecht und Akzeptanz geschlechtlicher Selbstbestimmung in naher Zukunft. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen! Es ist schwer für die meisten Menschen, für uns in der Politik und sicher auch für die Mediziner*innen zu erkennen und anzuerkennen, dass das eigene Handeln, die eigene Lehrmeinung schädlich statt nützlich war. Aber genau das ist passiert und es passiert heute noch mit den medizinischen Zwangsmaßnahmen, denen inter*- und trans* Personen ausgesetzt sind.
Es ist erst wenige Jahre her, dass sich trans* Personen für eine Personenstandsänderung scheiden lassen mussten, dass sie sich für eine offizielle Namensänderung und den richtigen Geschlechtseintrag einer Zwangssterilisation unterziehen lassen mussten. „Solche Menschen“, so war die Denke dahinter, sollten sich nicht fortpflanzen dürfen, sollten keine Familie sein dürfen.
Bis heute werden an gesunden Kindern, die als intergeschlechtlich markiert werden, unfreiwillige und unnötige Operationen durchgeführt. Operationen, die schon im Jahr 2011 von der UN als Form der Folter anerkannt wurden. Diese Operationen sind keine Diskriminierung, diese Operationen sind massive Grundrechtsverletzungen.
Ein großer Teil der Kinder wird dabei sterilisiert oder kastriert. Die Kinder haben oft lebenslang die
gesundheitlichen Folgen dieser Eingriffe zu tragen, sowohl körperlich als auch psychisch. Es gibt zahlreiche Suizide zu betrauern.
Wenn wir das wirklich ernst meinen, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Rechte von Kindern, dann muss es endlich ein wirksames Operationsverbot geben.
Neben diesem Operationsverbot, und das hatte auch meine Kollegin gerade schon deutlich gemacht, ist es aber auch wirklich wichtig, begleitende strukturelle Maßnahmen umzusetzen. Das heißt, wir müssen für inter* Personen und für die Eltern von inter* Kindern in Krankenhäusern geschlechtersensible Beratung anbieten. Das heißt, wir brauchen eine geschlechtersensible Ausbildung des medizinischen Personals, und zwar auf allen Ebenen, von den Krankenpfleger*innen bis zu den Ärzt*innen. Das heißt, das Thema muss in das Curriculum des neuen Hebammenstudiengangs in Bremen verpflichtend aufgenommen werden.
Das heißt auch, wir müssen Träger und Vereine wie zum Beispiel den Trans Recht e.V., die genau diese Expertise haben, auch ausreichend finanzieren.
Zu guter Letzt braucht es Entschädigungen und Entschuldigungen. Für intergeschlechtliche Personen, die ohne Einwilligung operiert wurden, und für trans* Personen, die zur Scheidung oder Sterilisation gezwungen wurden. Vom Staat, der sie schützen sollte, vom Staat, der im Geiste der Eugenik und der Ausgrenzung in die Körper und Leben der Menschen eingegriffen hat. Wir können das nie wieder gutmachen.
Eine Entschädigung darf niemals als ein Herauskaufen verstanden werden, im Gegenteil, sie ist ein Schuldeingeständnis: Ja, wir haben Fehler gemacht, ja, dieser Staat hat Schuld auf sich geladen. Etwas, das wir Entschädigung nennen, das aber nichts „ent–schädigt“ und wir sollten uns entschuldigen, ohne die Schuld abzugeben. Wohl wissend, dass wir nur um eine Entschuldigung bitten können, die nichts „ent–schuldigt“.
Inter- und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten, und es sind auch keine per se behandlungsbedürftigen körperlichen Beschaffenheiten. Es braucht kein Mitleid, im Gegenteil, wir
sollten das feiern. Alle Köper sind valide, alle Gender sind valide, wir sollten nicht das Narrativ verfestigen, dass es falsche oder uneindeutige Geschlechter gibt, dass man sich für das eine oder für das andere entscheiden müsste oder dass man im falschen Körper geboren würde. Jedes Geschlecht ist von sich aus richtig und eindeutig. Gender ist nicht binär, Gender ist auch keine Linie von männlich bis weiblich oder umgekehrt. Gender ist ein Spektrum oder ein Mosaik, und wir stehen als Gesellschaft und als Politik in der Schuld queerer Menschen, das endlich anzuerkennen – medizinisch, politisch und rechtlich.