Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

sollten das feiern. Alle Köper sind valide, alle Gender sind valide, wir sollten nicht das Narrativ verfestigen, dass es falsche oder uneindeutige Geschlechter gibt, dass man sich für das eine oder für das andere entscheiden müsste oder dass man im falschen Körper geboren würde. Jedes Geschlecht ist von sich aus richtig und eindeutig. Gender ist nicht binär, Gender ist auch keine Linie von männlich bis weiblich oder umgekehrt. Gender ist ein Spektrum oder ein Mosaik, und wir stehen als Gesellschaft und als Politik in der Schuld queerer Menschen, das endlich anzuerkennen – medizinisch, politisch und rechtlich.

Die Rechte von inter und trans* Personen sind kein Nice-to-have und sie sind auch kein Gender-Gaga, sondern sie gehören zu den allgemeinen Grundrechten und zu den unveräußerlichen Menschenrechten, und als diese haben wir sie, verdammt noch einmal, besser zu verteidigen. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dertwinkel.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und, vor allen Dingen heute, liebe Gäste! Weltweit werden Schätzungen zufolge 1,7 Prozent der Kinder mit Geschlechtsmerkmalen geboren, die nicht mit den vermeintlich geltenden Normen von männlich und weiblich übereinstimmen. Man spricht von einer Variation der Geschlechtsmerkmale oder in bestimmten Fällen auch von intergeschlechtlich.

In Deutschland werden diese Kinder häufig operiert oder hormonellen Behandlungen unterzogen. Dies geschieht aus zweierlei Gründen. Zum einen werden diese Kinder operiert, um ihnen ein eindeutig männliches oder weibliches Geschlecht zuzuweisen. Bundesweit, so steht es auch im Antrag, beläuft sich die Zahl der jährlichen sogenannten geschlechtsangleichenden Operationen auf circa 1 700. Im Jahr 2016 waren es über 2 000 Operationen. Kleine Bemerkung am Rande: Wir sprechen hier über Operationen und nicht von Patientinnen und Patienten.

Der zweite Grund ist, dass es eine Vielzahl von medizinischen Gründen für Operationen gibt, die auch schon im frühen Kindesalter durchgeführt werden müssen, vor allem dann, wenn wichtige körperliche Funktionen wie zum Beispiel das Urinieren beeinträchtigt sind.

Es gibt allerdings auch einen Graubereich, der zwischen den aufgeführten Rechtfertigungen liegt beziehungsweise in dem der Begriff der medizinischen Notwendigkeit teils sehr ungenau definiert ist. Beispiele dafür sind zu korrigierende Schamlippenverwachsungen oder die Fixierung eines oder der Hoden im Hodensack. Bei letzterem Beispiel kann bei Unterlassen einer Operation die Fruchtbarkeit im Erwachsenenalter eingeschränkt sein. In diesen Fällen ist es also wirklich geboten, sich auf die ärztliche Fachschaft und deren fachkundige Meinung zu verlassen. Ein generelles Verbot von Operationen kann im Zweifel auch zum Verbot von eben solchen Operationen führen und würde die fachkundige Meinung übergehen.

Ich springe jetzt aber noch einmal zurück zu den geschlechtsangleichenden Operationen ohne medizinische Notwendigkeit. Die unumkehrbaren Eingriffe schaffen Fakten, die später nicht mehr zu korrigieren sind und können im Zweifel zu anhaltenden körperlichen und seelischen Schäden führen. So leiden Betroffene zum Beispiel teils lebenslang unter dem Verlust der sexuellen Empfindsamkeit oder großen psychischen Problemen. Laut einer wissenschaftlichen Befragung tragen sich rund 47 Prozent der Betroffenen mit Suizidgedanken. Ebenso schildert die Hälfte der Befragten, dass ihre Lebensqualität enorm unter der Situation leiden würde. Viele der in Selbsthilfegruppen organisierten Menschen beschreiben eine unzureichende psychologische Betreuung und Begleitung.

Bei Anpassung an das weibliche Geschlecht ist dies übrigens häufiger zu verzeichnen, da bei diesen Operationen die meisten schlechten Ergebnisse zu verzeichnen sind. Gerade hier ist es also besonders wichtig, die Indikationsstellung in Zusammenarbeit mit der Psychologie und der Ethikkommission zu entscheiden. Es gibt jedoch nach wie vor Berichte, in denen aufgeführt ist, dass Operationen ohne medizinische Notwendigkeit an Säuglingen und Kleinkindern, gerade an Kindern aus traditionellen und streng religiösen Familien durchgeführt werden. Wie im Vorfeld genannt, leiden die Betroffenen unter Umständen psychisch und physisch. Das gilt es natürlich bestmöglich zu vermeiden. Es sollten nur Operationen erfolgen, die seitens der medizinischen Fachschaft als notwendig gelten. Diese Meinung teilen auch die Mediziner.

Seit dem Jahr 2007 wird die Kritik an den nicht medizinisch notwendigen Eingriffen immer lauter und führte unter anderem dazu, dass die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin ihre Richtlinien überarbeitete. Auch der Deutsche

Ethikrat, Fachärzte und weitere Ärzteverbände schlossen sich der Empfehlung dieser Richtlinie an. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht wortwörtlich, es wurde ja gerade auch schon genannt, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind. Dazu wurde auch jüngst durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein Referentenentwurf veröffentlicht. Ich bin gespannt, wie es dort weitergeht.

Uns ist es als CDU wichtig, dass das medizinische Personal weiterhin entsprechend geschult wird und die Aufklärung und Beratung der betroffenen Eltern intensiviert werden. Wir möchten uns als CDU dafür einsetzen, dass die in den Punkten drei und vier des Antrags genannten Menschen entsprechend entschädigt werden.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Wir sind gespannt, wie die Senatorin die geforderten Punkte in Bremen umsetzen wird. Dem Antrag stimmen wir zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU, SPD, DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir als Freie Demokraten können dem Antrag uneingeschränkt zustimmen, denn für uns ist es so, dass sich das Geschlecht eines Menschen mehr zwischen den Ohren als zwischen den Beinen desjenigen oder derjenigen oder der Person bestimmt.

(Beifall FDP, DIE LINKE)

Menschen sind eben vielfältig, und sie lassen eine große Vielfältigkeit zu, also lassen wir sie doch vielfältig sein und leben. Und die Varianten – wir haben es eben von der Vorrednerin gehört – der Geschlechtsmerkmale kommen natürlich vor und das müssen wir anerkennen und sehen. Deswegen ist es auch genau richtig, Eltern sensibel zu beraten, peerbezogene Beratung und psychologische Beratung zu machen, weil das bei einigen Eltern natürlich Unsicherheiten hervorruft. Aber dem kann man mit Beratung und Aufklärung entgegentreten und muss nicht mit tradierten Bildern arbeiten.

Insofern gibt es hier große Chancen, große Bedarfe, und das sollte auch angegangen werden, und deswegen haben der erste und der zweite Punkt unsere völlige Zustimmung. Beim zweiten ist noch zu sagen, dass, unserer Auffassung nach, geschlechtsanpassende Operationen auf das absolut medizinisch Notwendige zu beschränken sind. Alles andere ist bei Kindern, die nicht einwilligungsfähig sind, nicht gerechtfertigt.

Was im Erwachsenenalter passiert, was Menschen dann für sich entscheiden und wie sie das haben wollen – das können sie dann klären, wenn sie in dieser Frage einwilligungsfähig und entscheidungsfähig sind, und wenn sie nicht mehr Eltern haben, die darüber entscheiden, sondern wenn sie selbst ihre Entwicklung soweit abgeschlossen haben, dass sie selbst darüber entscheiden wollen und können.

Zu den Entschädigungsfragen ist schon Etliches gesagt worden. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Da ist Unrecht geschehen, das ist falsch gewesen, das hat man damals vielleicht anders gesehen, trotzdem war es aus heutiger Sicht falsch und deswegen sind Entschädigungen entsprechend zu zahlen und Entschuldigungen vorzunehmen, unabhängig davon, dass das Leid dadurch nicht gelindert, aber anerkannt wird. Diesen Respekt sollten wir diesen Menschen gegenüber zollen.

(Beifall FDP, DIE LINKE)

Dass dann die Ausbildung des entsprechenden medizinischen Personals geändert werden muss – vom Hebammenstudiengang über die Frage, wie es aussieht in der Pflegeausbildung bis hin zum medizinischen, ärztlichen Personal –, ist für uns vollkommen klar. Deshalb herzlichen Dank für diesen Antrag, wir stimmen ihm aus Überzeugung zu. – Danke!

(Beifall FDP, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Grotheer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Inter-Menschen werden nach wie vor pathologisiert, sie werden als krank oder abnorm bezeichnet. In der westlichen Welt wird ihnen häufig schon im Säuglingsalter durch operative Eingriffe das männliche oder weibliche Geschlecht zugewiesen. Eine medizinische Notwendigkeit dazu besteht meist jedoch nicht, denn überwiegend sind intergeschlechtliche Menschen völlig gesund.

Die medizinischen Behandlungen finden, gerade wenn sie in jungen Jahren vorgenommen werden, meist ohne Zustimmung dieser Inter-Menschen statt. Häufig leiden sie deshalb später schwer an den psychischen und physischen Folgen dieser Eingriffe. Die Ausbildung einer eigenen intergeschlechtlichen Identität, die sich zwischen den gesellschaftlich dominierenden Paaren männlich/weiblich verorten kann, bleibt ihnen so meist versagt.

Medizinisch, medizinhistorisch und gesellschaftlich ist der Aufklärungsbedarf zur Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen noch sehr groß. Das Thema steht auch noch nicht lange im Fokus der Öffentlichkeit. Intergeschlechtliche Menschen gelten immer noch als Menschen mit einer Störung und in unserer Gesellschaft als mehr oder weniger deutlich krank.

Ziel der westlichen Schulmedizin ist es auch heute in der Regel noch, intergeschlechtliche Menschen möglichst schnell einem der beiden Geschlechter Mann oder Frau zuzuweisen und dann den Körper durch operative und andere medizinische Maßnahmen scheinbar zu normalisieren. Statt die bisher sakrosankte Annahme zu natürlicher Zweigeschlechtlichkeit zu hinterfragen, werden intergeschlechtliche Menschen diesem Schema angepasst.

Hinter jeder Biographie von Menschen dieser Personengruppe stecken unendlich viel Leid, Ängste und viel Beratungsbedarf. Gerade junge Menschen und deren Eltern dürfen damit nicht länger allein gelassen werden, sondern ihnen und ihrem Umfeld muss ausreichende Beratung zur Verfügung gestellt werden.

Es ist als Eltern schwer zu verstehen, dass es nicht schwarz oder weiß, nicht männlich oder weiblich ist, sondern dass es eine Bandbreite an Geschlechtlichkeit gibt. Diese Eltern sind nicht bösartig, diese Eltern wollen ihren Kindern nichts Schlechtes, sondern sie glauben ja gerade, dass sie ihren Kindern damit etwas Gutes tun, wenn sie sie eindeutig zuordnen, wenn sie sie einer Norm anpassen. Wir als Eltern wissen, wie schwierig es oft ist, wenn wir das Gefühl haben, unsere Kinder passen nicht hinein, und manchmal wünscht man sich auch, es wäre einfacher, die Kinder würden mehr hineinpassen.

Deswegen ist es umso wichtiger, den Eltern zu erklären, dass es kein Hineinpassen, kein Hineinpressen geben muss, sondern dass es immer passt und dass es nur ganz, ganz wenige Gründe geben

kann, aus denen tatsächlich verändert werden muss, nämlich dann, wenn es eine echte medizinische Notwendigkeit gibt. Aber selbst die Frage, was denn tatsächlich medizinisch notwendig ist, ist oft genug hoch umstritten. Da ist es wichtig, dass insbesondere die Eltern so beraten werden, dass sie entscheiden können: Man kann ein bisschen warten, man kann warten, bis die Kinder mit entscheiden können, bis die Kinder in der Lage sind, zu verstehen wer, welche Person sie eigentlich sind, welcher Mensch sie sind und welcher Mensch sie sein wollen.

Es ist ja durchaus auch vorstellbar, dass Kinder sich am Ende eines solchen Prozesses für etwas anderes entscheiden als das, was sie gerade bei sich wahrnehmen. Das will ihnen auch niemand nehmen. Aber es soll eben niemand für sie entscheiden.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Seit Januar dieses Jahres liegt ein entsprechender Gesetzentwurf als Referentenentwurf vor. Ich habe ein bisschen hineingeschaut, das ist nicht meine Fachmaterie, aber wichtig ist, dass wir jetzt Zeit haben, uns auch mit der Frage zu beschäftigen, wie denn Interessenverbände und Menschen, die noch mehr davon verstehen als wir Politikerinnen und Politiker, diese Entwürfe beurteilen und welche Veränderungsmöglichkeiten und Bedürfnisse es gibt. Zum Beispiel hat der Deutsche Lesben- und Schwulenverband letzte Woche eine Stellungnahme vorgelegt. In der betont er die Frage, dass für ihn nicht abschließend geklärt ist, was eigentlich ein geschlechtsverändernder Eingriff ist. Er will eine Präzisierung. Er will klargestellt haben, was im Einzelnen damit gemeint ist, damit wir sicherstellen können, dass darauf hingewirkt wird, Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität zu beenden.

Wir müssen ein Klima schaffen, in dem entschieden gegen Transfeindlichkeit vorgegangen wird. Wir müssen durch eine rechtsverbindliche Veränderung des Personenstandsrechts für intersexuelle Menschen die erzielten Verbesserungen evaluieren und diese gegebenenfalls weiter ausbauen. Deswegen fordern wir schon lange das Ersetzen des Transsexuellengesetzes durch ein selbstbestimmtes Personenstandsrecht.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Ziel unserer Politik muss sein – ich habe gesehen, dass meine Redezeit abläuft–, neben einem eindeutigen Verbot von kosmetischen Genitaloperationen

an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern eine umfassende obligatorische und nichtmedizinische Beratungsverpflichtung von Eltern von intergeschlechtlichen Kindern zu etablieren. Außerdem braucht es massive Aufklärung in der Ärzteschaft und bei dem gesamten medizinischen Personal, vor allem in der Geburtshilfe und der Kinderchirurgie. Man muss den Eltern erklären können, was los ist und man muss ihnen vermitteln, dass das nicht falsch, krank, abnormal ist und welche Möglichkeiten es zu einem späteren Zeitpunkt gibt.

Für Menschen, die menschenrechtswidrigen Zwangsbehandlungen unterworfen wurden, fordern wir eine Entschädigung und angemessene gesundheitliche Versorgung. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Bernhard.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bürgerschaft hat sich mit dem Thema des Antrags schon mehrfach beschäftigt und der Handlungsbedarf ist eindeutig. Ich bin auch sehr froh, dass wir im Grunde genommen sehr einheitlich keine großen Diskrepanzen zu der Sachlage feststellen können. Die Handlungsmöglichkeiten sind nicht ganz so einfach.

Die gesellschaftliche Sichtweise auf Trans- und Intergeschlechtlichkeit hat sich verändert. Glücklicherweise hat sie das. Die erwähnte medizinische Richtlinie von 2016 spricht bewusst von Varianten der Geschlechtsentwicklung, denn auch Intersexualität ist ein abgeleiteter Begriff, eine Sexualität, die sich nicht aus sich selbst heraus definiert, sondern im Verhältnis zu binär gesetzten Geschlechtern gesetzt wird.

Der Begriff der Varianten versucht dagegen, jede Art von geschlechtlicher Identität als eine Identität aus eigenem Recht zu sehen. Das ist keine Spitzfindigkeit im Rahmen einer Richtlinie, deren Kern die Frage ist, welche medizinischen Eingriffe in diesem Feld zulässig sind oder nicht. Es hat in der Bundesrepublik bis vor wenigen Jahren eine Praxis von geschlechtsverändernden Operationen an Kindern gegeben mit dem Ziel, uneindeutige geschlechtliche Identitäten durch medizinische Eingriffe zu entscheiden. Es kann heute keinen Zweifel geben, dass das eine eklatante Menschenrechtsverletzung darstellt.

(Präsident Imhoff übernimmt wieder den Vorsitz.)

Deshalb ist es konsequent auf Bundesebene darauf zu drängen, dass solche Eingriffe verboten werden und dass es für die Betroffenen einen Entschädigungsfonds gibt, auch wenn der niemals tatsächlich das Erlittene in irgendeiner Weise wieder bereinigen kann. Dass es einer früheren Generation von Medizinerinnen und Medizinern nicht bewusst war, dass sie hier ein Patientenrecht verletzen, ändert nichts daran, dass hier Unrecht geschehen ist und dass dies auch entschädigt werden muss.

Für ein gesetzliches Verbot geschlechtsverändernder Eingriffe an Kindern geht es dann aber um das Detail. Die betroffenen Organisationen sagen, geschlechtsverändernde Operationen an Kindern finden weiterhin statt, sie heißen aber nicht mehr so. Auf der anderen Seite stehen Mediziner, die sagen, wir können nicht jeden medizinischen Eingriff verbieten, bei dem es nicht um Lebensgefahr oder bleibende Schäden geht. Das gilt es abzuwägen. Trotzdem ist die Frage: Wie sieht es für die allgemeine gesundheitliche Entwicklung aus? Das sind die problematischen Zusammenhänge, denn es geht nicht nur um das Skalpell, sondern es geht auch um Medikamente. Auch das können unzweifelhaft geschlechtsbildende Eingriffe sein.