denn auch politisch durchsetzen, auch in einer Regierung, wo nicht alle dem
sozialen Gedanken so verpflichtet sind?
(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)
Ich denke, dass dieser Mechanismus durchsetzbar ist und eine Entlastung
bringen wird, aber es sollte uns auch klar sein, liebe Kolleginnen und
Kollegen: Das Klimageld wird ein Instrument sein. Wir brauchen weitere
Anstrengungen. Wir alle wissen, dass gerade Haushalte mit geringerem
Einkommen oft auch in Wohnungen, in Häusern wohnen, die energetisch
schlecht ausgestattet sind und hohe Belastungen haben. Auch dort müssen
wir ansetzen. Und wir müssen nicht zuletzt daran ansetzen, dass der
Grunddruck auf die Preise, auf die Inflation, dass der Grunddruck aus der
Wirtschaft abgemildert wird. Deshalb sind wir, um da den Kreis zu
schließen, auch bei dem Punkt: Wir müssen dafür sorgen, dass gerade in
den Bereichen, den Grundstoffindustrien, deren Preissteigerungen sich
über die gesamte Gesellschaft dann abwälzen, dass dort der Preisanstieg
gestoppt wird. Deshalb ist der Brückenstrompreis richtig und wichtig. –
(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Als nächster Redner der Abgeordnete
geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das wird ja hier
erwartbar munter. Ich fange mal bei Herrn Michalik an. Ich habe gesagt,
das Stahlwerk ist ein Beispiel in Bremen. Natürlich gibt es hier andere
energieintensive Unternehmen, die sozusagen von der aktuellen Lage nicht
profitieren, sondern im Gegenteil unter Druck stehen. Das liegt ja auf der
Hand, das wissen wir hier alle. Sie haben recht, natürlich gibt es EU
rechtliche Fragestellungen, aber Sie können ja jetzt hier nicht so tun, als ob
das Ihnen jetzt als Erstem aufgefallen wäre.
(Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: In der Debatte schon!)
Sie kennen doch die laufende Debatte im Bund. Es gibt mehrere
beihilferechtliche Modelle in anderen Kontexten, wo momentan diskutiert
wird: Können die herangezogen werden und kann man da gewissermaßen
für den Industrieüberbrückungsstrompreis den Empfängerkreis analog
definieren? Seien es nur die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz-
und Energiebeihilfen, also die KUEBLL-Liste, sei es die „Besondere
Ausnahmeregelung“ im EEG oder auch die Strompreiskompensation und
deren Empfängerkreis. Das sind verschiedene Modelle, die die
beihilferechtliche Problematik adressieren, weil sie sich in dieser Hinsicht
bewährt haben. In dem Sinne würde ich sagen, das Problem ist lösbar.
(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)
Weil wir gerade bei Europa sind: Herr Schäck, Sie haben darauf
hingewiesen, momentan machen die europäischen Mitgliedstaaten
verschiedene Dinge, und es gibt unterschiedliche Modelle. Das ist richtig,
und das ist auch ein Problem. Das sehe ich auch so. Nur ist es so, es gibt ja
auch einen Prozess, der genau versucht, aus dieser Situation
herauszukommen. Ich habe die deutsch-französische
Regierungskonsultation erwähnt. Die Mitgliedstaaten diskutieren über ein
neues Strommarktdesign. Sie diskutieren über gemeinsame Ansätze in der
Strompreissubvention, und sie diskutieren auch über einen CO2
Ausgleichsmechanismus, was zum Schutz der einheimischen