Protokoll der Sitzung vom 17.05.2006

schen Naturschutz von Ihnen vorgenommen werden sollen.

(Elisabeth Apel (CDU): Das wird im Bundesnaturschutzgesetz behandelt!)

Kommen wir zu einem weiteren Punkt, zur Wegnahme der Feldgehölze und Hecken. Auch diese sind Lebensraum für viele Tierarten. Auch diese Lebensräume sollen zukünftig zerstört werden können. Wenn Hecken einer großflächigen Ackernutzung im Wege stehen, ist es möglich, dass sie geschleift werden.

Meine Damen und Herren, schauen wir dann in den Rheingau mit den vielen Trockenmauern. Auch dort sehen wir, dass es zu Problemen kommen wird.

(Dr. Walter Lübcke (CDU): Alle künstlich angelegt!)

Denn sie sind damals zum Erosionsschutz errichtet worden, sie bieten aber auch eine Heimat für viele Tierarten wie die Mauereidechse und die Kreuzotter.

Meine Damen und Herren, das Mittelrheintal ist ein UNESCO-Weltkulturgebiet. Diese Trockenmauern, die typischen Hecken, diese Lebensräume für Tiere gehören mit zu den Schönheiten dieses Gebietes.Wenn Sie das Gesetz in Ihrem Sinne regeln, dann wird es eine massive Verschlechterung bedeuten.

(Elisabeth Apel (CDU): Wir passen es an das trittinsche Gesetz an!)

Frau Apel, passen wir das an das trittinsche Gesetz an? Sie wissen ganz genau, dass den Ländern extra aufgegeben wurde, die eigenen, landschaftstypischen Biotopelemente zu schützen. Genau das war Bestandteil unseres hessischen Gesetzes, bevor Sie darangehen konnten, das Ganze negativ umzuändern.

(Elisabeth Apel (CDU): Unterstellen Sie Herrn Trittin, dass er Streuobstwiesen vernichten wollte?)

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns zu einem weiteren Punkt kommen. Warum nehmen Sie die vielen Landschaftsschutzgebiete weg? Die Argumentation von Herrn Minister Dietzel ist hier nicht klar. Das Überlappen von FFH-Gebieten, Vogelschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten ist überhaupt kein Argument; denn der Schutzzweck ist jeweils ganz unterschiedlich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Bei den Vogelschutzgebieten sind es die besonderen Vogelarten. Im anderen Bereich sind es bestimmte Pflanzengesellschaften, bestimmte Biotoptypen. Ein Landschaftsschutz hat ein ganz anderes Ziel.

Ich möchte es Ihnen an einer Schutzgebietsverordnung darstellen. Ich nehme die Schutzgebietsverordnung Bergstraße-Odenwald.Was wurde in einer Landschaftsschutzgebietsverordnung geschützt? Man hat dieses Gebiet z. B. vor Kraftfahrzeugen geschützt, sodass diese nicht außerhalb der für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr zugelassenen Wege, Straßen und Plätze fahren und parken dürfen. Das heißt, sie dürfen sich nicht außerhalb der vorgeschriebenen Bereiche aufhalten. Dies nehmen Sie nun weg.

(Elisabeth Apel (CDU): Ganz normales Ordnungsrecht!)

Wir haben einen weiteren Punkt, die Entwässerung von Flächen oder Grundwasserentnahme.Auch das haben Sie

in Ihrem Gesetz in einem weiteren Punkt schon aufgeweicht, weil bis zu 50.000 m3 entnommen werden können.

(Elisabeth Apel (CDU):Wassergesetz!)

Dann haben wir Motorsportveranstaltungen, Fahrradrennen, Cross- und Orientierungsläufe. Die können künftig im Landschaftsschutzgebiet durchgeführt werden, weil es keine Verordnung mehr gibt.

Die untere Naturschutzbehörde hat überhaupt keine Möglichkeit mehr, hier einzugreifen.

(Elisabeth Apel (CDU): Das ist Ordnungsrecht!)

Sie haben die unteren Naturschutzbehörden schon in dem Moment entmachtet, in dem Sie gesagt haben, die Benehmensregel gilt und nicht mehr die Einvernehmensregel. Das Problem ist, dass Sie den unteren Naturschutzbehörden jede Möglichkeit der Mitwirkung nehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

In der Vergangenheit war es so, dass Naturschutzbehörden sehr wohl einwirken konnten und dann eine landschaftsverträgliche Nutzung mit auf den Weg bringen konnten. Das nehmen Sie alles billigend zur Kenntnis, obwohl Sie das wissen. Das ist eine falsche Naturschutzpolitik.

Gerade diese Landschaftsschutzgebiete sind wegen ihrer Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes geschaffen worden. Sie sind für ein Naturerlebnis ausgerufen worden. Wir wollen doch auch in unmittelbarer Nähe zu dem Ort, an dem wir wohnen, einen Lebensraum genießen können. Diese Landschaftsschutzgebiete haben dazu beigetragen. Ganz besonders prekär finde ich:Wenn Sie die Landschaftsschutzgebietsverordnung BergstraßeOdenwald wegnehmen, die ich eben genannt habe, dann bedeutet dies, dass der Geopark Bergstraße-Odenwald ohne Schutz ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Dieses Vorgehen Ihrerseits ist absolut nicht tolerabel. Der Schutz muss weiter bestehen bleiben, denn solange der Geopark keinen eigenen Schutz hat, entwerten Sie dieses Gebiet. Aber das kann doch nicht in unser aller Sinne sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Kommen wir zu einem weiteren Punkt, zu den ehrenamtlichen Naturschutzbeiräten.Unser Kollege Grumbach hat es schon genannt: Sie beachten mehr die Kooperation mit den Landnutzern und gehen gerne die Konfrontation mit den Naturschützern ein. Hier sind Sie wieder auf einem Konfrontationskurs. Sie nehmen den im Naturschutz ehrenamtlich arbeitenden Menschen eine Mitwirkungsmöglichkeit weg, die sich über Jahre als positiv erwiesen hat. Ich will es deutlich machen: Auf der dritten Ebene – sprich: auf Ebene der Regierungspräsidien – wird der Naturschutzbeirat abgeschafft. Ihnen ist es egal, ob die Menschen, die sich im Naturschutz engagieren, die ihre Natur und ihre Landschaft schützen wollen, vielleicht Vorschläge einbringen können, wie man eine wirtschaftliche Entwicklung mit Naturschutz und einem Naturerleben kombinieren kann. Sie nehmen diese Ebene weg. Das heißt, Sie treten die Mitwirkung der Ehrenamtlichen im Naturschutzbereich mit Füßen.Aber das ist nicht zu tolerieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, Sie wissen genau, und wir haben uns schon öfter darüber unterhalten, dass die Naturschutzbeiräte eine sehr positive Arbeit geleistet haben. Sie galten überhaupt nicht als die Behinderer. Im Gegenteil, sie haben Möglichkeiten gesucht, wie Maßnahmen mit dem Naturschutz in Einklang zu bringen waren. Es ist immer wieder so, dass Sie die Naturschützer als die wirklich Schuldigen darstellen wollen, aber das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Wir brauchen Menschen, die sich um die Natur kümmern. Aber von einer CDU-Fraktion kann man es leider nicht erwarten, dass sie den Naturschutz wirklich ernst nimmt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Dr.Walter Lübcke (CDU))

Ich komme zu den Genehmigungsverfahren, dem besten Beispiel, um zu zeigen, warum der Naturschutz überhaupt keinen Stellenwert mehr haben wird. Sie wollen, dass, wenn irgendwo ein Eingriff erfolgen soll, die Behörden innerhalb von drei Monaten handeln, egal wie der Personalbestand ist, egal welche Unterlagen noch fehlen. Sie wollen, dass praktisch auf Antrag eine fiktive Genehmigung erfolgt, wenn die Behörde nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums reagiert.

Meine Damen und Herren, auch wir sind für schnelle, zügige Genehmigungen.Aber wir wollen auch, dass der Aspekt des Naturschutzes in einer richtigen Größe beachtet wird,und das fällt mit Ihrem Gesetzentwurf hinten runter.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Frau Hammann, Sie müssen zum Schluss kommen. Die Redezeit ist abgelaufen.

Ich komme zum Schluss. – Ich hoffe auf die Anhörung, dass Menschen, die im Naturschutz tätig sind, dass Umweltverbände, dass alle die, die diese Auswirkungen anders sehen und anders darüber denken als Sie, vielleicht doch noch auf Sie einwirken können. Denn so ein Naturschutzgesetz, wie Sie es vorgelegt haben, ist eine massive Rückentwicklung für den hessischen Naturschutz. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Hammann. – Herr Denzin, Sie haben das Wort zu einer Kurzintervention.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich weise für meine Fraktion ausdrücklich zurück, dass Naturschutz für uns keinen Stellenwert mehr habe.

Worum geht es hier? Es geht darum, dass Sie falsche Behauptungen in die Welt gesetzt haben, z. B. bezüglich der

Streuobstwiesen. Diese sind nach EU-Recht geschützt. Sie bleiben geschützt, und diesen Schutz wollen auch wir beibehalten.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, es geht im Wesentlichen darum, dass Sie uns vorwerfen, wir wollten den Naturschutz abbauen. – Wir wollen nicht den Naturschutz abbauen, sondern wir wollen die falschen Überregulierungen abbauen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Genau damit haben Sie in den Achtzigerjahren das Gegenteil von dem erreicht, was Sie idealerweise wollten. Sie haben durch die ganzen Klein-klein-Regelungen und durch den Vorrang des Naturschutzes vor allen anderen Entwicklungszielen in den Köpfen der Menschen genau das geschaffen, was dem Naturschutz schadet,

(Norbert Schmitt (SPD): Das muss 1987 bis 1991 gewesen sein!)

sodass kein Verständnis mehr für die Grundanliegen des Naturschutzes geblieben ist. Das war das Ergebnis.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Wir wollen jetzt das, was im Planungsrecht immer gegolten hat oder hätte gelten sollen, dass wir nämlich zu einer Abwägung zwischen gleichrangigen Zielen,zwischen Entwicklungszielen und Schutzzonen, kommen. Damit kommen wir ein Stück weiter.

(Norbert Schmitt (SPD): Das wird doch gerade abgeschafft, wenn die Landschaftsschutzgebiete wegfallen!)