Protokoll der Sitzung vom 22.06.2006

§ 3 Abs. 5 bietet die Möglichkeit des Abschlusses von Haustarifverträgen. Ich finde eine Tarifflucht aus dem öffentlichen Dienst nicht unterstützenswert. Wir sollten sehr genau beobachten, wie diese Bestimmung genutzt wird. Wir vertrauen hier aber dem Fingerspitzengefühl der Studentenwerksleitungen.

Frau Kollegin Beer, wirklich schade finde ich aber, dass Sie sich nicht durchringen konnten, die Sitzkommunen der Studentenwerke in die Verwaltungsräte einzubinden. Das ist im Hinblick auf die fatale Wohnraumsituation und auf die Zusammenarbeit in der Kinderbetreuung wirklich mehr als unglücklich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß, Frau Kollegin Beer, dass es Ihnen schwer fällt, gute Ideen anderer anzuerkennen, aber manchmal wäre es der Sache wirklich dienlicher.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In § 5 Abs. 3 hätte ich mir eine echte Drittelparität zugunsten der Studierenden gewünscht. Außerdem wäre es schön gewesen, wenn die Amtszeit der studentischen Mitglieder an die Amtszeit der ASten gekoppelt würde. Das wäre allein aus praktischen Gründen sehr von Vorteil.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ergebnis muss ich der CDU aber lobend sagen, dass Sie den Wert der Studierenden endlich anerkennen. Bei den ASten fällt Ihnen das ja schwerer, und mehr als einmal haben sich die Hochschulpräsidien schützend vor die Studierendenvertreter stellen müssen. Ich hoffe, dass bei Ihnen nun ein Umdenken stattfindet. So ganz, muss ich ehrlich sagen, glaube ich aber noch nicht daran.

Zusammenfassend kann ich sagen: Ich finde nicht alle Punkte in dem Gesetzentwurf glücklich gelöst. Die Richtung stimmt aber überwiegend. Ein ganzheitlicherer Blick und eine Einbindung der Sitzkommunen in die Verwaltungsräte wären uns ein sehr wichtiges Anliegen gewesen. Die Studierendenwerke können sich aber – ob mit diesem Gesetz oder trotz dieses Gesetzes – der inhaltlichen Unterstützung durch die GRÜNEN völlig sicher sein. Überhaupt nicht einverstanden sind wir gerade deshalb damit, dass die Behebung der jahrelangen strukturellen Unterfinanzierung der Studierendenwerke nun allein auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden soll.

All das und natürlich auch unser eigener Gesetzentwurf, den ich nach wie vor für viel besser und auch für viel zeitgemäßer halte, sind der Grund dafür, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Corts das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße ausdrücklich, dass wir heute in der zweiten Lesung dieses Gesetzgebungsverfahren höchstwahrscheinlich zu einem erfolgreichen Ende bringen werden.

Als ich 2003 die Aufgabe des Wissenschaftsministers übernahm, habe ich die Direktoren bzw. Leiter der Stu

dentenwerke eingeladen, um frühzeitig über diese Punkte zu diskutieren.

Ich bin dankbar dafür, dass aus der Mitte des Parlaments, von der CDU- und der FDP-Fraktion formuliert, ein Gesetzentwurf entstanden ist, den wir heute verabschieden werden. Ich möchte aus der Sicht der Regierung kurz zu einigen Punkten Stellung nehmen.

Das ist der richtige Weg zu Modernisierung und Entbürokratisierung. Dieser Weg war längst erforderlich. Diesen Weg werden wir heute gehen. Er wird auch von den Studierenden begrüßt. Ich sage jetzt ausdrücklich: Es war kein Entwurf der FDP-Fraktion, in dem es nur um Fischbrötchen ging, wie eben angedeutet worden ist. Ich will ganz deutlich herausheben, dass der Einfluss des Staates mit diesem Gesetz zurückgenommen wird.

Es ist nicht die Aufgabe der Ministerialbürokratie, darüber zu entscheiden. Deswegen glauben wir, dass dies nach wie vor richtig ist und dass der Weg der Autonomie der einzig wahre sein kann.

Alle Fraktionen haben sich mit diesem Thema ausführlich befasst.Wir haben eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Aus der Sicht der Landesregierung unterstütze ich diesen Entwurf nachdrücklich.

Ich möchte nur noch zu einigen Punkten etwas sagen. Die Rechtsaufsicht bleibt. Die Fachaufsicht wird zurückgenommen. Sie geht dorthin zurück, wo sie hingehört. Bei Auftragsangelegenheiten, z. B. beim BAföG, spielen wir noch eine Rolle.

Heute Nachmittag ist noch nicht angesprochen worden, dass einige Aufgaben präzisiert bzw. ergänzt worden sind. Zum Beispiel geht es um Betreuungsangebote für die Kinder studierender Eltern und die Nutzung von Möglichkeiten, diese Kinder unterzubringen, etwa in den Kindergärten. Ich bin überzeugt, dass dies auch deshalb sehr wichtig ist, weil sich dadurch vielleicht gewisse Studienabbrecherquoten deutlich senken lassen. Die Mütter und Väter, die in der Ausbildung sind, wissen dann nämlich, wo sie ihre Kinder unterbringen können. Dies ist ganz wichtig, wenn man die Studienabbrecherquoten senken und dafür sorgen will, dass die Regelstudienzeiten eingehalten werden.

Darüber hinaus haben wir eine Ermächtigung für Rechtsverordnungen. Es ist wichtig, dass wir nicht immer gleich ein Gesetz ändern müssen, sondern dass wir für zukünftige Entwicklungen,die wir heute vielleicht noch nicht absehen können, vorgebaut haben.

Darüber hinaus haben wir Bewährtes erhalten. Die Gremienstruktur – zweigliedriger Aufbau – bleibt so, wie sie ist. Es gibt eine Öffnungsklausel für die wirtschaftliche Betätigung.

Herr Siebel,ich wundere mich über das,was Sie gesagt haben, nämlich dass Sie befürchten, dass dies zu weit gehen könne.Ich habe beobachtet,was bis zum Jahr 2005 auf der Bundesebene passiert ist. Da war man viel fortschrittlicher und ist über das hinausgegangen, was Sie eben – soweit ich Sie verstanden habe – kritisiert haben.

Es wird ermöglicht, eigene Tarifverträge abzuschließen. Dadurch kann man endlich qualifizierteres Personal einstellen. Frau Beer hat eben die Zielvereinbarungen angesprochen: Diese sollen zwischen den Hochschulen und den Studentenwerken auf der einen Seite sowie den Ministerien und den Studentenwerken auf der anderen Seite

abgeschlossen werden können.All das führt dazu,dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der hier kritisiert worden ist: die Unterfinanzierung. Auch auf diesem Gebiet sollte man eine Art Hochschulpakt schließen. Während Sie vorgetragen haben, habe ich mich informieren lassen: Zwischen 1995 und 1999 sind z. B. auch die Zuschüsse an die Studentenwerke deutlich zurückgegangen. Ich habe die Zahlen im Kopf: von 19,2 auf 16 %. Diese Zahlen sollten auch Sie im Kopf haben.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 1850 gab es noch gar keine Zuschüsse, Herr Minister!)

Wenn Sie über zurückgehende Zuschüsse sprechen, möchte ich Sie an Ihre Regierungszeit von 1995 bis 1999 erinnern. Das kann ich auch bei anderen Debatten machen, die heute Nachmittag vielleicht noch anstehen, in denen es z. B. um die Arbeitsplätze in Marburg geht.Auch dort gab es in den Jahren 1995 bis 1999 deutliche Rückgänge. Das vergisst man immer leicht.

Zusammenfassend: Ich begrüße diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Er ist ein Schritt auf dem Weg zu Modernisierung und Entbürokratisierung. Am Ende wird dieses Gesetz den Studierenden dienen. Herr Siebel, wenn Sie von den „Armenküchen“ der Studierenden sprechen, lade ich Sie zu einem Brunch ins I.G.-Farben-Haus ein. Dort können wir uns im Sommer auf die Terrasse setzen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Spaghetti stehen immer noch aus!)

Erst einmal will ich mit Ihnen frühstücken; er hat nämlich noch nie dort gefrühstückt.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Nein, nein! Die Verabredung mit Frau Sorge gilt schon länger!)

Gehen Sie in die Hochschule. Frühstücken Sie dort einmal. Bei dem wunderbaren Wetter in dieser Jahreszeit ist das herrlich. Deswegen kann man nicht von einer „Armenküche“ sprechen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind am Ende der Beratungen über die drei Gesetzentwürfe und den Änderungsantrag angelangt und treten nun in die Abstimmung ein.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen, Drucks. 16/5664.

(Unruhe)

Herr Heidel und Herr Dietzel, darf ich um etwas mehr Ruhe bitten? Wir wollen zur Abstimmung kommen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Oh!)

Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf der SPD mit den Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU gegen die Stimmen der SPD abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die soziale Infrastruktur für Studierende in Hessen, Drucks. 16/5665. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt,den bitte ich um das Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 9. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag, Drucks. 16/5716, abstimmen. Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf § 3 Abs. 4 des Gesetzentwurfs.Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag zu § 3 Abs.4 des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP mit den Stimmen der Union und der FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD angenommen.

Ich komme jetzt zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen, Drucks. 16/5666, in der geänderten Fassung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Stimme geben will, hebe bitte die Hand. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD angenommen und zum Gesetz erhoben.

(Beifall bei der CDU)

Ich bedanke mich für die Beratung, für die, wie jemand einmal gesagt hat, eine lange Schwangerschaft nötig war.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf:

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend bürgernahe Form der präventiven Polizeiarbeit – sechs Jahre Erfolgsmodell „Freiwilliger Polizeidienst“ – Drucks. 16/5608 –

In Verbindung damit soll Tagesordnungspunkt 82 aufgerufen werden:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend sechs Jahre Erfolgsmodell „Wachpolizei“ – Drucks. 16/5727 –

Die Redezeit beträgt zehn Minuten pro Fraktion.Als erster Redner hat Herr Kollege Beuth, CDU-Fraktion, das Wort.