Das ist uns durchaus bewusst. Das ist ganz sicher nicht geschehen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ärgern, sondern weil es dringend notwendig war.
Die CDU-Fraktion war und ist mit der Landesregierung der Überzeugung, dass die Konsolidierungsmaßnahmen notwendig waren und sind. Der Erfolg der Konsolidierungsmaßnahmen gibt uns heute die Chance, mit diesem Gesetzentwurf einen Ausgleich für die hessischen Beamtinnen und Beamten zu schaffen.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle insbesondere dem hessischen Finanzminister dafür danken, dass er die Möglichkeit gesehen hat, dank der hervorragenden Konsolidierungsmaßnahmen den hinreichenden Betrag für die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs bereitzustellen.
Mit den beabsichtigten Einmalzahlungen sehen wir einen angemessenen Kompromiss zwischen den notwendigen Einsparungsmaßnahmen einerseits und den berechtigten Erwartungen der Beamten- und Richterschaft andererseits, nach den hingenommenen Einbußen an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse teilzuhaben.
Zweiter Grund. Die Beschäftigungsbedingungen von Beamten und Tarifpersonal sind in wesentlichen Punkten uneinheitlich. Das liegt zum Teil in der Natur der Sache, weil wir auf der einen Seite das Tarifrecht und auf der anderen Seite das Dienst- und Besoldungsrecht haben. Es gibt aber nach wie vor eine Schere. Deshalb ist es das Ziel von Landesregierung und CDU-Fraktion, die im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ getroffenen Maßnahmen durch Tarifvertrag auch auf die Tarifbeschäftigten zu übertragen.
Mit der Föderalismusreform wurde den Ländern die Zuständigkeit für das Dienst- und Besoldungsrecht übertragen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir, die CDU-Fraktion, in einem ersten Schritt von dieser Kompetenz Gebrauch machen.
Übrigens – damit Sie sich das gleich für Ihre Reden sparen können – sind Minister und Staatssekretäre von dieser Regelung nicht betroffen. Das heißt, sie profitieren nicht davon.
Hinweisen darf ich auch – Herr Kollege Rudolph freut sich nicht, aber jemand anderes freut sich, das ist immer
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Frau Kollegin, lesen Sie die Ausführungen des Beamtenbunds von vorher!)
auf eine Presseerklärung des Beamtenbundes, in der er seiner Freude Ausdruck verlieh. – Sehen Sie, so ändern sich die Zeiten. Diese Presseerklärung datiert vom 30.08. dieses Jahres, in der der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes den vorliegenden Gesetzentwurf als wichtige vertrauensbildende Maßnahme bezeichnet.
Lieber Herr Kollege Frömmrich und lieber Herr Kollege Rudolph, Sie sollten sich auch gemeinsam mit Ihren Fraktionen freuen und dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben. – Vielen Dank.
Vielen Dank,Frau Zeimetz-Lorz.– Als Erster für die Aussprache hat sich Herr von Hunnius zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was uns heute von der CDU-Fraktion vorgeschlagen wird, kann man mit einem einzigen Wort zusammenfassen: Es ist eine Beamtenbesänftigungsaktion.
Diese Beamtenbesänftigungsaktion macht ein Dilemma deutlich. Auf der einen Seite ist nämlich das, was die Beamten bekommen, ein lächerlich geringer Betrag, der bei ihnen kaum eine Rolle spielen dürfte.
Zu sagen, dies gleiche Mehrarbeit aus, ist ein Hohn. Ich komme gleich darauf zurück.Auf der anderen Seite kreieren wir hier erneut einen Finanzbedarf, der mit Schulden gedeckt werden muss.
Zunächst komme ich zu dem, was die Beamten bekommen: 250 c brutto, das sind netto 180 c im Jahr, d. h. pro Monat etwa 15 c. 15 c heißt zwei Pizza Napoli.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wo bekommen Sie noch zwei Pizza Napoli für 15 Ä? – Norbert Schmitt (SPD): Im Odenwald ist alles billiger! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das reicht gerade für zwei Pizza Margherita!)
Herr Kollege, natürlich ist da noch kein Wein dabei. – Das ist das, was Sie den Beamten zum Ausgleich an Mehrarbeit gönnen. Nun schütten Sie über alle den gleichen Betrag aus. Das heißt, ein Amtmann bekommt 15 c genauso wie der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden. Ob man dies gerecht nennen kann oder will, das mögen Sie entscheiden.
Die Kehrseite davon ist, dass wir über beide Jahre hinweg 58 Millionen c Finanzbedarf haben, und das vor dem
Hintergrund eines Haushalts, der auch im kommenden Jahr stark defizitär sein wird: 1,3 Milliarden c Neuverschuldung. Lassen Sie uns ausrechnen, was das Ganze bedeutet: Mittelfristig kostet uns diese Aktion, die zugegebenerweise als Geste zu verstehen ist, 58 Millionen c und Jahr für Jahr zwischen 1,7 und 2 Millionen c Zinsen, die bezahlt werden müssen.
Ich erkenne ausdrücklich an, dass die Beamtinnen und Beamten natürlich eine erhebliche Leistung erbringen.Im Verhältnis zu den Tarifmitarbeitern sind sie in gewisser Weise benachteiligt, schon allein in der Arbeitszeit. Was Sie ihnen aber hier geben,sind Brotkrumen vom Tisch der Herrschenden. Damit sollen sie zufrieden sein. Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, Sie müssen doch auch sagen, dass inzwischen viele Angestellte neu eingestellt oder umgesetzt worden sind, die bereits 42 Stunden arbeiten. Die bekommen gar nichts. Da müssen Sie wirklich sehr vorsichtig sein, das Argument der Gerechtigkeit zu verwenden.
Sehen wir einmal in den Gesetzentwurf der Fraktion hinein. Ich lese zunächst einmal das Wort „Problem“:
Die Gesetzgebungszuständigkeit für die Besoldung und Versorgung des o. a. Personenkreises ist auf die Länder übergegangen. Von der Gesetzgebungskompetenz soll Gebrauch gemacht werden, indem dem genannten Personenkreis als Bezügeanpassungen Einmalzahlungen gewährt werden.
Erst einmal habe ich das Drängen der Bundesländer, die Besoldung in die Hand zu bekommen, nicht als Problem empfunden. Ich habe es eher als Chance gesehen. Sie sehen hier ein Problem.
Meine Damen und Herren, das ist Ihre Version. Ich frage mich nun wirklich, ob wir uns danach gedrängt haben, die Besoldung selbst regeln zu dürfen, um eine solche Einmalzahlung verabschieden zu dürfen. War denn der Sinn der ganzen Übung, dass wir den Beamten 250 c geben dürfen?
Nach 2008 brauchen wir eine andere Regelung. Herzlichen Glückwunsch für diesen Zeitplan. Der Justizminister hat gestern gesagt, man wolle keinen Zeitdruck erzeugen. Aber damit bis 2008 zu warten ist wirklich mehr als „angemessen“.
Keine, weil anderenfalls die Bezügeempfänger in den Jahren 2006 und 2007 weiterhin von allgemeinen Bezügeerhöhungen ausgeschlossen bleiben.
Meine Damen und Herren, ist das denn eine „allgemeine Bezügeerhöhung“? Diese Einmalzahlung doch wohl nicht. Und dass es keine Alternative gäbe, das können Sie wirklich nicht behaupten. Wer das sagt, der ist verdammt ideenlos.
Die Beamten hätten anderes und Besseres verdient als eine solche Haurucklösung von zweimal 250 c, hingeworfen mit der Erwartung,dass sie zufrieden sind und sich dafür auch noch bedanken. Der Herr Kollege Klein kann das bestimmt nachvollziehen, nehme ich an, auch wenn er es nicht zugeben will. Die Beamten hätten eine andere Regelung verdient. Vor allen Dingen hätte der hessische Steuerzahler verdient, dass er 2 Millionen c Zinsen pro Jahr weniger zu zahlen hätte. Das wäre ein riesiger Vorteil gewesen.
Ich fordere Sie auf, zu einer seriösen Besoldungspolitik zurückzukehren, sich Gedanken zu machen, wie die Besoldungsstruktur aussehen kann, zu überlegen, was und wie viel wir wem geben. Die Mehraufwendungen im Bereich der Polizei waren ganz erheblich. Das ist gar keine Frage. Das muss gewürdigt werden. Aber mit 15 c pro Monat für alle geben wir viel Geld aus, von dem der Einzelne sehr, sehr wenig hat.
Eines kommt hinzu: Sie gehen mit dem Geld des Landes großzügig um, aber auch mit dem Geld der Kommunen. Unter „E“ heißt es,die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen bringen für das Land Personalmehrkosten in Höhe von ca. 29 Millionen c pro Jahr. Entsprechende Mehrkosten ergäben sich bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Abhängigkeit von der Zahl der dort vorhandenen Berechtigten.
Die Kommunen werden Ihnen sehr „dankbar“ dafür sein, dass der Haushalt 2007 – ich nehme an, auch der Haushalt 2006 – entsprechend belastet wird. Die Kommunen können nämlich kein Gesetz erlassen, sondern sie müssen einen Nachtragshaushalt einbringen. Bei den Kreisen sind es zum Teil mehrere Hundert Personen, die im Jahr 2007 anspruchsberechtigt sind.