Protokoll der Sitzung vom 23.11.2006

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Siebel für die SPD-Fraktion.

Es ist kleinen Fraktionen nicht zum Vorwurf zu machen, dass sie nur wenige Abgeordnete haben. Herr von Hunnius, Sie haben tapfer gekämpft.

(Allgemeine Heiterkeit – Tarek Al-Wazir (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Das war einstimmig! Das kriegst du in deinem Laden nie hin!)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Posch, es ist legitim, wenn die FDP den Hoch

schulpakt 2020 zum Anlass nimmt, über Bildungsgutscheine zu diskutieren, und es ist auch legitim, wenn die FDP den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum Anlass nimmt, über Gebühren zu diskutieren. Aber ich habe ein bisschen den Eindruck, vor dem Hintergrund, dass Sie eigentlich wissen, wie das Geschäft um Rundfunkstaatsverträge läuft, müssen Sie sich dann den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie eine Position politisch anzuhängen versuchen, die Sie an anderer Stelle – zumindest hier in diesem Parlament – nicht haben durchsetzen können.Insofern muss das auch als politische Diskussion über Rundfunkgebühren gekennzeichnet werden.

Herr Kollege Posch, wenn Sie an diesem Gegenstand die Rundfunkgebühren aufgreifen – ich bin ja mit Ihnen einer Auffassung, dass das bestehende Gebührensystem nach Alternativen ruft – und wenn Sie nicht gleichzeitig auch verfassungsmäßig belastbare Alternativen benennen, die sowohl den verfassungsrechtlichen als auch den europarechtlichen Ansprüchen genügen, dann müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie diese erneute Diskussion über Rundfunkgebühren politisch steuern wollen, und zwar nicht dahin gehend, dass Sie eine andere Finanzierung wollen, sondern dass Sie keine Rundfunkgebührenfinanzierung mehr wollen.Diesen Vorwurf müssen Sie, Herr Posch, sich an diesem Punkt gefallen lassen.

(Dieter Posch (FDP): Sie schieben die Diskussion auf die lange Bank!)

Der jetzt vorliegende Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird die landesrechtlich zu regelnden inhaltsbezogenen Vorschriften für Telemedien auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. Ich denke, wenn dies passiert, sollten wir genauer hinhören. Es ist die Frage, ob wir Teledienste, also Bundesrecht, und Mediendienste – der Herr Staatsminister hat das ausgeführt –, die mit zahlreichen Abgrenzungsproblemen verbunden waren, durch ein einheitliches, technikneutrales und damit inhaltsbezogenes Regulierungssystem ersetzen wollen. Dieser Staatsvertrag macht dazu einen Vorschlag. Ich denke, der ist dann auch im Hauptausschuss zu beraten.

Die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nach wie vor vom Länderrecht zu regelnden inhaltsbezogenen Anforderungen an die neuen Dienste werden dann zukünftig in einem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien enthalten sein. Das elektronische Geschäftsverkehrvereinheitlichungsgesetz – ich finde es immer spannend, auf welche Namensmonster der Gesetzgeber kommt – und der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollen nach Abschluss der parlamentarischen Verfahren im Bund und in den Ländern zeitgleich, d. h. voraussichtlich zum 1. März, in Kraft treten.

Die Frage bleibt, ob, wenn die Regulierung von Telemedien primär bei deren Inhalten ansetzt,gleiche Inhalte unabhängig von der Art ihrer Verbreitung gleichen Regelungen unterworfen werden können.Wollen wir da etwas gleichmachen, was vielleicht gar nicht gleich ist?

Ein weiterer Aspekt ist die Stellung von Host-Providern. Welche Konsequenzen hat diese Novelle für den IT- und Wirtschaftsstandort Hessen? Ich denke, das ist eine der Fragen, die wir auch im Rahmen einer Anhörung einmal erörtern können. Das würde ich vorschlagen.

Ein weiterer Aspekt: Gemäß den Planungen für das Telemediengesetz im Wirtschaftsministerium würden diese zwar nicht verpflichtet, ihnen übermittelte Inhalte zu überwachen oder auf rechtswidrige Inhalte hin zu durchsuchen. Aber die rechtliche Stellung im Zusammenhang

mit der Verletzung gewerblicher Schutzrechte bleibt dabei problematisch, gerade im Licht der aktuellen Rechtsprechung. Um ein solches Kontroll- und Überwachungsszenario zu verwirklichen, fehlen den Forenanbietern meist die nötigen rechtlichen Hintergründe und das Wissen.

Entspricht die Rechtsprechung deutscher Mediengesetze, wenn es um Telemedien geht, den E-Commerce-Richtlinien der EU, die Internet und Mobilfunk regeln? Brüssel stört sich an der deutschen Version, individuelle Teledienste und an die Allgemeinheit gerichtete Mediendienste unter dem Oberbegriff „Telemedien“ zu fassen. Eine Reihe von Bürgerrechtsorganisationen und Stellungnahmen haben im Vorfeld dazu aufgerufen, im Rahmen des Internetgesetzes die Privatsphäre der Nutzer deutlich zu stärken. Hier stellt sich die Frage – auch das hat Herr Staatsminister Bouffier angesprochen – nach Datenschutz und Verbesserungen der Verbraucherrechte. Das ist auch ein Teil, der im Rundfunkstaatsvertrag aufgegriffen ist und den wir in der Anhörung durchleuchten sollten.

Generell sind die Unklarheiten groß, wie mediale Angebote im Internet künftig reguliert werden sollen. Deshalb sind wir gut beraten, auch diesen Staatsvertrag – und wir haben die nötigen Zeitkapazitäten und das notwendige Zeitfenster – im Hauptausschuss im Rahmen einer Anhörung zu beraten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Al-Wazir, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ungeachtet dessen, dass wir im Hauptausschuss die Fragen, die Kollege Siebel angesprochen hat, durchaus vertieft bereden sollten,möchte ich doch noch einmal darauf hinweisen: Es ist grundsätzlich natürlich völlig richtig, dass man den bisherigen Mediendienststaatsvertrag in einen neuen Staatsvertrag überführt und auch einen Namen findet, der mit dem Wort „Telemedien“ ungefähr alles umfasst, was in diesem Bereich technisch in den letzten Jahren entstanden ist. Das ist grundsätzlich richtig.

Das Zweite, worauf ich noch hinweisen möchte, betrifft den Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Stichwort ARD und Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD. Ich finde es auch ausdrücklich richtig, dass die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD jetzt ausdrücklich beauftragt wird, die Kontrolle zu koordinieren. Denn wir haben nun einmal die besondere Situation, dass es zwar beim ZDF einen Fernsehrat und beim Deutschlandradio ein entsprechendes Kontrollgremium gibt, dass es in den einzelnen Landesrundfunkanstalten Rundfunkräte gibt, dass die ARD aber so ein wenig als nicht eigenständiger Sender, als Arbeitsgemeinschaft dieser Rundfunkanstalten, dazwischen stand. Sie hatte kein eigenes Kontrollgremium, sondern nur die Gremienvorsitzenden. Wenn man da an bestimmte Vorkommnisse aus der Vergangenheit zurückdenkt – das fängt an bei dem Vertrag mit Harald Schmidt und hört bei der Tour de France auf –, dann ist es durchaus richtig, wenn die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD das ausdrücklich noch einmal gesagt be

kommt und in der Frage, wie Kontrolle dort stattzufinden hat, gestärkt wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin deswegen gespannt darauf, wie wir im Hauptausschuss über die einzelnen Punkte diskutieren werden. Aber ich will noch einmal den Antrag ansprechen,den die FDP hier gestellt hat. Ich erinnere mich an die Diskussion um die aus unserer Sicht völlig unsinnige PC-Gebühr. Die PC-Gebühr ist aus unserer Sicht nicht deshalb unsinnig, weil man nicht ausdrücklich sagen müsste, dass sich natürlich im technischen Bereich sehr viel verändert hat,was neue Empfangsgeräte angeht. Aber ich erinnere mich daran, dass viele gesagt haben, wir müssen diese PC-Gebühr unbedingt verabschieden, denn wir können gar nicht mehr anders, weil wir das, was wir damals im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemacht haben, nicht mehr zurücknehmen können.

Ich kam mir schon ein wenig komisch vor, lieber Kollege Michael Siebel,als ich dann diesen Gesetzentwurf hier auf den Tisch bekam und in der Liste der 16 Ministerpräsidenten gesehen habe, dass die letzte Unterschrift am 13. Oktober geleistet wurde, nämlich vom Regierenden Bürgermeister Wowereit. Das heißt: Wenn man wirklich gewollt hätte und die Regelung zur PC-Gebühr,die am 1.Januar in Kraft tritt, hätte zurücknehmen wollen – wie es manche, an die ich mich erinnere, wie Peter Harry Carstensen oder Christian Wulff,vorher kraftvoll gefordert haben, die am Ende dann aber doch zugestimmt haben – dann hätte man das ohne Probleme machen können. Denn es war noch ein anderer Vertrag, nämlich der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag – und zwar ein Artikelrundfunkänderungsstaatsvertrag, in dem viele Sachen zusammengefasst worden sind – im Umlaufverfahren der Ministerpräsidenten. Deswegen komme ich mir schon ein wenig komisch vor. Einerseits wurde vorher gesagt, das könnten sie nicht mehr zurücknehmen, selbst wenn sie es wollten, da das einfach nicht mehr zurücknehmbar sei und man das mit den Fristen nicht mehr hinkriegen würde, wenn man ein neues Verfahren starten würde. Und dann sehe ich nachher, dass die letzte Unterschrift im Oktober geleistet worden ist.Das zeigt mir noch einmal:Wenn es denn gewollt gewesen wäre,auf diese PCGebühr zu verzichten, dann hätten die Ministerpräsidenten das hinkriegen können.

(Michael Siebel (SPD): Aber ich habe nicht geeiert!)

Es war allerdings offensichtlich nicht gewollt, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen, lieber Kollege Michael Siebel, ist es natürlich richtig, wenn man darauf hinweist, dass wir auch in Zukunft eine Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks brauchen. Es ist allerdings falsch, jede Veränderung des bisherigen Systems, das an seine technischen Grenzen stößt, wie man an der Debatte um die PCGebühr gesehen hat, dadurch verhindern zu wollen, dass man sagt:Wenn wir irgendetwas ändern, könnte am Ende dabei herauskommen, dass es gar keine Gebühr mehr gibt.

Ich glaube, andersherum wird ein Schuh daraus: Wenn man immer am bisherigen System festhält, obwohl eben Oma keine Spiegeleier mehr auf dem Dampfradio brät, lieber Kollege Frank Kaufmann, sondern man inzwischen mit dem Mobiltelefon auch Fernsehkanäle empfangen

kann, dann könnte man in die Situation kommen, dass das ganze System nicht mehr haltbar ist. Deswegen sage ich noch einmal:Wir werden auch in diesem Punkt weiter dafür kämpfen, dass wir die Gebühr in Zukunft haushaltsbezogen machen, und zwar eine für alle, und nicht mehr gerätebezogen. – Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Lieber Kollege Tarek, keine Disqualifizierung von Omas. Die wissen, wo die Spiegeleier gebacken werden,und sie können wahrscheinlich besser mit den berühmten PCs umgehen als viele Jungen.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Dampfradio! – Michael Siebel (SPD): So sind die GRÜNEN! Kein Respekt vor dem Alter!)

Für die CDU hat Herr Weinmeister das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mich jetzt nicht zu dem Thema Dampfradio näher äußern. Nichtsdestotrotz macht es deutlich, welche technische Entwicklung in den letzten Jahren und Jahrzehnten stattgefunden hat. Da gebe ich auch allen Vorrednern uneingeschränkt Recht. Wenn sich technische Bedingungen verändern, dann kann ein Gebührensystem nicht so bleiben, wie es in den letzten Jahrzehnten war, sondern dann muss es sich mit verändern.

(Zuruf des Abg. Dieter Posch (FDP))

Ich glaube, von daher gibt es auch gar keinen großen Dissens darüber, Herr Kollege Posch, dass wir das verändern wollen und auch verändern müssen.

Ich komme nun auf den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu sprechen. Es geht hier in erster Linie darum, dass wir die Mediendienste und die Teledienste zusammenführen. Die Mediendienste waren bisher bei den Ländern angesiedelt, die Teledienste beim Bund. Diese Zusammenführung ist unserer Meinung nach sinnvoll und bringt auch die notwendige Klarheit im Gesetzesverfahren. Wir sparen damit einen Staatsvertrag, den Medienstaatsvertrag, ein. Der Herr Innenminister ist darauf schon eingegangen. Wir haben eine solche Zusammenführung im Jahre 2003 in einem anderen Bereich schon einmal erfolgreich durchgeführt, nämlich beim Jugendschutz, wo wir mit dem Jugendschutzstaatsvertrag einen ähnlichen Weg gegangen sind.

Die auf die Wirtschaft bezogenen Regelungen bleiben auch in Zukunft beim Bund angesiedelt, während die inhaltlichen Regelungen, die die Arbeit von Redaktionen und Journalisten betreffen, bei den Ländern angesiedelt sind. Dabei ist die spannende Frage, die ich hier noch einmal aufgreifen will: Inwieweit können die, die Internetplattformen anbieten, für das Tun derjenigen in Regress genommen werden, die auf diesen Plattformen – zum Teil nur schwer überwachbar – Inhalte anbieten? Diese spannende Frage geht nicht nur die Medienpolitiker an, sondern sie hat auch strafrechtliche Relevanz. An der Stelle merken wir immer wieder, dass die Grauzonen sehr weit gefasst sind und dass wir zum einen immer wieder darauf hinweisen müssen, dass auch die Internetprovider, die Hosts, darauf achten müssen, was auf ihren Servern pas

siert, dass man oft aber auch das Problem hat – das sagen mir die, die dort tätig sind –, derjenigen gar nicht habhaft werden zu können, die solche Inhalt anbieten. Hier muss eine Lösung gefunden werden, die den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt.

Der Kollege Posch hat eine interessante Anmerkung gemacht. Er hat gesagt, in dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag werde auch etwas zur Zusammenführung von Landesmedienanstalten gesagt. Die Regelung, die jetzt gefunden worden ist, enthält einen Nachschlag für die Hamburger, die mit den Schleswig-Holsteinern zusammengegangen sind. Zu diesem Zweck ist die Regelung noch einmal verändert worden.

(Zuruf des Abg. Dieter Posch (FDP))

Mir war noch nicht bewusst, dass wir auch in Hessen darüber nachdenken, unsere Landesmedienanstalt mit anderen Landesmedienanstalten zusammenzuführen. Diese Diskussion kannte ich bisher noch nicht. Ich bin gespannt, wie sie fortgesetzt wird.

Ich möchte einen Punkt ansprechen, den eben auch Tarek Al-Wazir angemerkt hat, nämlich die Aufsichtsregelung bei der ARD. Die Gremienvorsitzendenkonferenz bekommt, verankert im Staatsvertrag, verstärkt die Möglichkeit, Kontrollen auszuüben. Wenn ich mir die Diskussionen der letzten Wochen um Herrn Boßdorf und um all die Fragen, die da dranhängen, betrachte und mir anschaue, wie das am Ende geregelt worden ist, dann denke ich, verstärkte Kontrollen sind dringend notwendig. Wir sind hier auf einem Weg, der uns zumindest voranbringt. Aber ob uns das alles bringt, was man sich im Endeffekt erhofft, ist eine andere Frage.

Zu dem Informationsrecht des Rundfunks gegenüber staatlichen Behörden hat der Herr Minister in seiner Einbringungsrede bereits etwas gesagt.Wir glauben, dass wir bei den inhaltlichen Regelungen – so habe ich auch die Kolleginnen und Kollegen verstanden – keine großen Auseinandersetzungen dahin gehend zu fürchten haben, dass der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht gemeinsam getragen werden kann.

Nichtsdestrotrotz ist eine veränderte Form der Ermittlung und Erhebung der Rundfunkgebühren das entscheidende Thema auf der Tagesordnung. Das ist eine Frage, die spätestens im Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beantwortet werden muss. Ich glaube nicht, dass wir sie in der kurzen Zeit bis zur Verabschiedung des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags noch beantworten können. Dagegen sprechen die Erfahrungen aus der Praxis und die vielen Entscheidungswege, die dafür erforderlich sind. Trotzdem glaube ich, dass wir, wenn wir die Zukunftsfähigkeit unseres Systems erhalten wollen, dies nur erreichen können, indem wir eine Änderung herbeiführen.Wir dürfen nicht an alten starren Regelungen festhalten.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucks. 16/6296, wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Hauptausschuss überwiesen. Wenn die Fraktion der FDP einverstanden ist, wird

auch der Dringliche Antrag, Drucks. 16/6377, zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Umweltinformationsgesetz (HUIG) – Drucks. 16/6189 zu Drucks. 16/5407 –