Protokoll der Sitzung vom 14.12.2006

Gleich. – Sie müssen folgendes Problem sehen: Es gibt – nicht aber in Hessen – eine bunte Rechtsprechung, die besagt: Ihr könnt nur schließen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. – Was sind das für Voraussetzungen? – Dass Ihr hinreichend gegen die Spielsucht vorgeht.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? – Nein, keine Zwischenfrage.

Lassen Sie mich das zu Ende führen. – Da gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Entscheidungen, und es wird gesagt: Solange dieses und jenes für diese oder jene Anbietervariante noch statthaft ist, habt ihr nicht genügend getan, und solange ihr nicht genügend getan habt, könnt ihr nicht schließen. – Das ist in Hessen durch den VGH eindeutig entschieden. Wenn Sie jetzt – darauf will ich hinaus – diese Rechtsgrundlage erhalten wollen, dann brauchen Sie einen Staatsvertrag. Denn ohne den Staatsvertrag können wir die Werbung,die inkriminiert ist,nicht einschränken.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): 31.12.2007, Herr Innenminister!)

In der Zwischenzeit müssen wir etwas tun. Der Ihnen sehr bekannte zuständige Glücksspielreferent – ich

könnte es Ihnen vorlesen – hat mir geschrieben, die Position der FDP sei unschlüssig.

(Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Ich sage es noch einmal: Wenn wir keinen Staatsvertrag haben, dann wird es in Zukunft nicht möglich sein, gegen diese Auswüchse der Werbung vorzugehen.

(Nicola Beer (FDP): Ihr müsst doch handeln!)

Meine Damen und Herren, ich will eine zweite Bemerkung machen. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Ausdruck gebracht, dass fiskalische Elemente keine Rechtsbedeutung haben. Ich will noch einmal sehr deutlich sagen: Die Frage der Förderung gemeinwohlorientierter Einrichtungen ist von Verfassungs wegen für die Frage, ob es ein Monopol geben kann oder nicht, unbeachtlich. Aber hinter den Kulissen – ich denke, auch vor den Kulissen – muss man deutlich sagen: Ich halte es für zulässig, dass das mit in die Betrachtung hineinkommt, da es hier um so viel Geld geht und es den Ländern nicht darum geht, sich ein Monopol anzumaßen, damit sie irgendwie ein bisschen wichtig sind, sondern weil es darum geht, wie man diese gemeinwohlorientierten Aufgaben in Zukunft finanzieren will. Es stellt sich dann die spannende Frage:Wie kann man das gesetzeskonform lösen?

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Aber es rechtfertigt nicht das Monopol!)

Da möchte ich noch einmal auf die Position der Freien Demokraten – Herr Kollege Frömmrich, Sie haben diese auch zitiert – eingehen. In der Drucks. 16/3506 des Deutschen Bundestages vom 21.11.2006 gibt es auf Seite 2 eine bemerkenswerte Passage, die ich Ihnen gerne vortragen möchte. Dort wird davon gesprochen, dass „nach Möglichkeit“ ein Konzessionsmodell zu erarbeiten sei – nach Möglichkeit. Dann geht es weiter:

Erforderlichenfalls ist eine europaweite Ausschreibung durchzuführen und Aspekten des Vergaberechts Rechnung zu tragen.

Jetzt kommt es:

Zwecks Erreichung der ordnungs- und sozialpolitischen Ziele sind die Anzahl der Konzessionen zu beschränken und die Erteilung angemessen zu befristen.

Herr Kollege Hahn, genau über diese Frage diskutieren wir schon seit Monaten und darüber, ob man das hinbekommen könnte.

(Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Jetzt zitiere ich weiter, was die FDP selbst schreibt – also dazu, die Anzahl der Konzessionen zu beschränken und die Erteilung angemessen zu befristen –:

Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, ist eine gewerberechtliche Genehmigungspflicht vorzusehen. Die Konzessionsinhaber sind in geeigneter Weise ordnungsrechtlich zu überwachen. Die Strafbarkeit nicht erlaubten Glücksspiels ist beizubehalten.

Wissen Sie, was das konkret heißt? Sie schreiben hier selbst, sei das aus rechtlichen Gründen alles nicht möglich, dann müsse eine gewerberechtliche Genehmigungspflicht vorgesehen werden. Das bedeutet konkret: Es kann dann nahezu jeder eine Wettbude aufmachen, weil er sich einfach beim Gewerbeamt eine Gewerbeerlaubnis

holt. Dazu muss er lediglich ordnungsgemäß gemeldet sein.

Er darf nicht vorbestraft sein, und alles andere ist dann egal. Das bedeutet die totale Freigabe dieses Marktes. Wer so formuliert, weiß selbst, die Dinge liegen sehr viel schwieriger, als sie heute Morgen vorgetragen worden sind.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, es gibt viele Facetten, über die wir in anderer Runde – vielleicht im Innenausschuss – noch intensiv sprechen können. Der Staatsvertragsentwurf – Herr Kollege Hahn, das ist das Nächste – wird natürlich nicht nächstes Jahr in einer einstweiligen Anordnung vom Bundesverfassungsgericht angegriffen werden können, weil der erst Gesetz werden kann, wenn er durchgehend ratifiziert ist. Das Jahr wird ins Land gehen. Eine einstweilige Anordnung vom Bundesverfassungsgericht aufgrund einer europäischen Entscheidung ist erst möglich, wenn es dieses Gesetz als Staatsvertrag überhaupt gibt. Das heißt, wir sind dann im Jahre 2008.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Vielen Dank, Herr Bouffier!)

Gut, dann sind wir uns einig. – Wir haben von vornherein das Ganze auf vier Jahre angelegt. Daran wird deutlich, alle Beteiligten sind sich darüber im Klaren, die Dinge sind im Fluss. Ich schließe nicht aus und habe mich entsprechend öffentlich geäußert, wenn ein Konzessionsmodell möglich wäre, das wirklich trägt und das nicht, wie im Antrag der FDP-Bundestagsfraktion selbst beschrieben, am Ende darauf hinausläuft, dass jeder seine eigene Wettbude aufmachen kann, dann ist die Hessische Landesregierung durchaus offen.

Wir müssen uns doch bis zum heutigen Tage aufgrund aller eingeholten Stellungnahmen unserer Fachleute darauf zurückziehen,dass wir sagen:Wir halten das derzeit rechtlich fundiert und ohne Zweifel nicht für möglich. Ob wir durch zukünftige Entscheidungen europarechtlicher Art mehr Boden gewinnen,bleibt abzuwarten.Heute halte ich es für das Land Hessen nicht für klug, aus dem Konzert der anderen Länder auszusteigen. Deshalb komme ich zum ersten Teil Ihres Antrags zurück.

Wir sollten ganz schlicht miteinander die hessischen Interessen wahren. Die hessischen Interessen wahren wir am besten insoweit, als wir mit den anderen Ländern im Moment im Geleitzug bleiben. Sollte es neue Erkenntnisse juristischer und tatsächlicher Art geben, sind wir im nächsten Jahr – auch im Ratifizierungsprozess – völlig frei, diese Gesichtspunkte erneut aufzugreifen. Deshalb meine ich dazu, diesen schwierigen Sachverhalt nicht dadurch noch schwieriger für unser Land zu machen, indem wir einen Sonderweg beschreiten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Beratung des Tagesordnungspunktes 37. Einstimmig wird der Antrag dem Innenausschuss überwiesen.

Meine Damen und Herren, ich bitte, dass wir das vorgesehene Programm bis zur Mittagspause erledigen und vielleicht ein bisschen bei den Redezeiten darauf achten.

Ich rufe zunächst Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen zur Änderung des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen – Drucks. 16/6722 zu Drucks. 16/6068 neu –

Das wird mit Tagesordnungspunkt 81 verbunden:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Änderung des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen vom 10. März 1992, geändert durch Staatsvertrag vom 29.April 2002 – Drucks. 16/6723 zu Drucks. 16/6688 –

Berichterstatter ist in beiden Fällen Herr Kollege Reif. – Ich bitte Sie, die Berichterstattung vorzunehmen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf mit folgender Änderung in zweiter Lesung anzunehmen: Satz 1 von § 1 beginnt wie folgt: „Dem am 30. November und am 1. Dezember 2006 unterzeichneten Staatsvertrag...“

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 118. Plenarsitzung am 12. Dezember 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 12. Dezember 2006 behandelt. Nachdem der Vertreter der Staatskanzlei die Unterzeichnungsdaten des Staatsvertrages bekannt gegeben hatte, hat der Ausschuss mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die von mir genannte Beschlussempfehlung ausgesprochen.

Frau Präsidentin, ich habe den zweiten Bericht in der Sache Drucks. 16/6688 zu geben. Davor war es zu Drucks. 16/6068 neu.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Antrag abzulehnen.

Der Dringliche Antrag war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 118. Plenarsitzung am 12. Dezember 2006 zur Beratung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 12. Dezember 2006 mit dem Dringlichen Antrag befasst und mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die von mir genannte Beschlussempfehlung ausgesprochen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass wir das ohne Aussprache machen können. Ich habe keine Wortmeldungen.

(Wortmeldung des Uwe Frankenberger (SPD))

Dann müssen Sie sich bitte beeilen, weil wir vereinbart haben, dass wir ganz schnell weiterarbeiten wollen. Wir haben noch drei zweite Lesungen und eine dritte Lesung. Herr Frankenberger, Sie haben für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin,meine Damen und Herren! Keine Angst – ich will nicht alle Argumente vom Dienstag wiederholen. Ich möchte gleich dem Vertreter der CDU, der darüber das Wort ergreifen wird, sagen: Am Dienstag hat der Kollege Reif sehr viel Raum und Zeit darauf verwendet, insbesondere SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu erklären, warum Sie im Staatsvertrag bezüglich der LTH zustimmen. Damit Sie nachher nicht wieder mit Kanonen auf Spatzen schießen –

(Michael Boddenberg (CDU): Wer sind jetzt die Spatzen?)

wir stimmen zu. Dieser Teil ist bei der SPD vollkommen unstrittig.

(Beifall des Abg. Reinhard Kahl (SPD))