Protokoll der Sitzung vom 27.03.2007

(Beifall bei der FDP)

Denn der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Beispiel dafür, dass die Landesregierung mit der Abschaffung von Gesetzen und Verordnungen recht langsam vorankommt. Die Gesetze,die jetzt abgeschafft werden – das Gesetz zur Ausgliederung der Staatlichen Schulämter,das Gesetz zur Neugliederung der Staatlichen Schulämter, das Gesetz zur Errichtung des Amtes für Lehrerausbildung und das Gesetz zur Errichtung des Instituts für Qualitätsentwicklung –, enthalten jeweils Regelungen, die zeitlich längst überholt bzw. durch Einzelregelungen ersetzt sind, die im Schulgesetz abgebildet werden könnten. Deshalb ist die Außerkraftsetzung dieser Gesetze dringend notwendig und schon längst überfällig.

(Beifall bei der FDP)

Besonders überfällig ist, dass jetzt das Gesetz zur Errichtung des Amtes für Lehrerausbildung gestrichen wird. Denn es ist am 2. April 2001 beschlossen worden und immer noch gültig – obwohl dieses Amt bereits seit dem Jahr 2004 ganz anders heißt, nämlich Amt für Lehrerbildung, und auch ganz andere Aufgaben erhalten hat. Im Jahr 2007 wird es abgeschafft, seit dem Jahr 2004 könnte man es schon geändert haben.

Es lohnt sich sicherlich, gerade im Schulrecht auf überzogene und überkommene Vorschriften zu achten. Denn ge

rade im Schulrecht gibt es die meisten Verordnungen überhaupt. Ein Blick auf das Amtliche Verzeichnis hessischer Verwaltungsvorschriften macht dies deutlich. Hier sehen wir weiterhin großen Verschlankungsbedarf.

Im Rahmen der Unterrichtsgarantie plus haben wir schon einmal den Hitzefrei-Erlass thematisiert. Ich werde das hier wieder tun. Unterrichtsgarantie plus heißt, dass Kinder nicht nach Hause geschickt werden dürfen und sollen; dann kann ich auch keinen Hitzefrei-Erlass gelten lassen – nach dem geprüft wird, ob um halb elf die Temperatur eine bestimmte Gradzahl überschreitet, um die Kinder dann doch nach Hause zu schicken. Das widerspricht sich.

(Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP))

Außerdem benötigen zukünftig eigenverantwortliche Schulen keine rechtlichen Vorschriften mehr für Gemeinschaftsveranstaltungen von Lehrerkollegien während der Schulzeit, für den Besuch von Abgeordneten in den Schulen, für die Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien und deren Verwendung und für eine Konferenzordnung. Selbstständig arbeitende Schulen sollen viele Dinge selbst regeln,die muss man ihnen nicht landesweit vorschreiben.

(Beifall bei der FDP)

Eine besondere Beachtung bitte ich den Verwaltungsvorschriften im Amtsblatt 8/97 zuzuwenden. Denn dort geht es um das Rauchen in der Schule. Dort wird nämlich sehr genau geregelt: die Einrichtung einer Raucherzone für Schülerinnen und Schüler, Raucherzimmer oder Raucherecken,wann Schüler überhaupt in der Schule rauchen dürfen, ob sie nur während der unterrichtsfreien Zeit rauchen dürfen;

(Axel Wintermeyer (CDU): Am besten während des Unterrichts!)

eine Belästigung der übrigen Schülerinnen und Schüler ist auszuschließen, usw.

Wir haben in Hessen ein Gesetz verabschiedet, das das Rauchen in der Schule komplett verbietet. Mit diesem Gesetz hätte man selbstverständlich auch gleich diese Verordnung abschaffen können,die immer noch gültig ist. Im aktuellen Verzeichnis steht immer noch, wie das Rauchen in der Schule zu behandeln ist. Das ist nun wirklich überflüssig.

(Beifall bei der FDP)

Wer also mehr Freiheit und Eigenverantwortung der Schulen möchte, der muss sich davon verabschieden, dass man den Schulbetrieb bis ins kleinste Detail regelt.

Im Schulbereich erlässt die Landesregierung Reformen im Eiltempo. Das bringt den Schulen große Veränderungen. Aber die rechtliche Anpassung, die Anpassung der Vorschriften in diesem Bereich hinken sehr hinterher.

Beispielsweise wäre es dringend nötig, eine Umsetzungsverordnung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes zum Thema Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen für Referendare und Ausbilder anzugehen.

(Beifall bei der FDP, bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Daran sollte man wirklich viel intensiver arbeiten.

Wenn die eigenverantwortliche Schule in Hessen Wirklichkeit werden soll, bedarf es eines weitaus größeren Abbaus von Gesetzen und sonstigen Verwaltungsvorschriften.Aber angesichts der Tatsache,dass es über ein Jahr ge

dauert hat, bis ein weitgehend fehlerfreier Entwurf des Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen vorgelegt wurde

(Widerspruch der Ministerin Karin Wolff)

es hat über ein Jahr gedauert –, dauert es leider zwei Jahre, bis die formalen rechtlichen Anpassungen an dieses Gesetz vorgenommen werden.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Wagner, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt Initiativen dieser Landesregierung, bei denen das spannender ist, was nicht drinsteht, als das, was drinsteht. Ein solcher Gesetzentwurf liegt uns heute hier vor.

(Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Hört, hört!)

Er kommt als Bereinigung des Schulrechts daher. Nach acht Jahren Karin Wolff hätte man weiß Gott einiges an Bereinigung erwarten können und müssen. Allerdings bleibt hinter dem großen Titel „Bereinigung des Schulrechts“ der Wortlaut dieser Gesetzesinitiative doch sehr weit zurück.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei einer Bereinigung des Schulrechts hätte man nach acht Jahren Karin Wolff daran denken können, dass die Schulen endlich wieder von Bürokratie befreit werden und endlich wieder Raum und Luft für ihre Arbeit erhalten. Dazu finden wir in dem vorliegenden Gesetzentwurf keine Regelung.

Unter Bereinigung des Schulrechts hätte man sich vorstellen können, dass das Bürokratiemonster Unterrichtsgarantie plus endlich entschlackt wird und wir wirklich eine verlässliche Schule bekommen statt eines Bürokratiemonsters, das die Schulen in ihrer Arbeit behindert und sie nicht unterstützt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unter Bereinigung des Schulrechts hätte man daran denken können, dass wir endlich verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen auch für die Schulen erhalten, die mehr Selbstverantwortung und mehr Selbstbestimmung erproben wollen.

All das versteht aber die Frau Ministerin nicht unter „Bereinigung des Schulrechts“. Deshalb ist es sehr interessant, was in dieser Initiative alles fehlt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Stattdessen finden wir in der Begründung einen Einblick in die Arbeit und die Lebenswirklichkeit von Frau Wolff. Ich zitiere aus der Begründung des Gesetzentwurfs. Was beschäftigt die Kultusministerin dieses Landes in ihrem Amt am meisten?

In § 3 Abs.2 des Art.3 des Ersten Gesetzes zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen vom 30. Juli 1999... wurde eine Befristungsregelung getroffen,

diese jedoch nicht in das Stammgesetz aufgenommen. Inzwischen wurde durch das Zweite Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen vom 21. März 2002... eine Befristungsregelung in dem Stammgesetz getroffen, und die ursprüngliche Befristungsregelung des Änderungsgesetzes von 1999 hat mit der Umsetzung der Änderungen keinen eigenständigen Regelungsgehalt mehr.

Frau Ministerin, wenn man sich damit beschäftigt und wenn das der Schwerpunkt Ihrer Arbeit ist, dann muss man sich in hessischen Schulen über nichts mehr wundern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Besonders ärgerlich ist allerdings Ihre Bereinigung des Schulrechts beim Thema Lehrerbildungsgesetz. Da sagt die Frau Ministerin laut einer dpa-Meldung vom 22. Februar 2007 auf die massive Kritik und auf die massiven Probleme, die es in der Umsetzung dieses Lehrerbildungsgesetzes gibt:

Die Reform beginne gerade erst zu wirken und sei nicht in Stein gemeißelt, betonte das Ministerium.

Ja, dann hätten wir bei einer Bereinigung des Schulrechts erwartet –, wenn es nicht in Stein gemeißelt ist –, dass Sie hier endlich Veränderungen auf den Weg bringen und so, wie es Frau Kollegin Henzler gesagt hat, die untragbaren Zustände, die wir in der Lehrerausbildung haben, abstellen. Das wäre eine wichtige Bereinigung des Schulrechts gewesen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Reinhard Kahl (SPD) – Zuruf des Abg. Mark Weinmeister (CDU))

Herr Kollege Weinmeister, diese Aufforderung greifen wir natürlich gerne auf.Wir wollten der Ministerin nur etwas Zeit geben, es selbst zu regeln.Aber wenn die Ministerin auch dazu nicht in der Lage ist, werden wir selbstverständlich hier eine parlamentarische Initiative ergreifen.

(Zuruf des Abg. Mark Weinmeister (CDU))

Herr Kollege Weinmeister, wenn Sie jetzt schon sagen, Ihre eigene Ministerin ist nicht in der Lage, die Lehrerbildung vernünftig zu regeln, dann nehmen wir das als Ermutigung, unsere Beratung in der Fraktion etwas zu beschleunigen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mark Weinmeister (CDU): Sie sollten einmal zuhören!)

Was in diesem Gesetzentwurf der Landesregierung steht, ist nicht falsch. Deshalb werden wir dem auch zustimmen. Allerdings ist es bei Weitem nicht das, was wir an Bereinigung des Schulrechts bräuchten.

Die beste Bereinigung der Situation an unseren Schulen wäre ein Wechsel in der Spitze des Kultusministeriums. – Vielen Dank.