Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch einmal verdeutlichen, dass es um die Frage der Sicherheit geht. Wir sind dankbar, dass wir mit der Arbeit unserer Polizei, der Justiz, aber auch mit dem Strafvollzug und denjenigen, die mit den Probanden beschäftigt sind, sehr konse
quent vorgehen und dafür Sorge tragen, dass wir den Probanden, aber eben auch der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Wir müssen Sicherheit gewährleisten, auch über den Tag der Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug hinaus.
Frau Kollegin Hofmann,Sie sagten,dass in Hessen ein Paradigmenwechsel notwendig sei. Ich möchte Sie nur einmal daran erinnern, dass wir es sind, die am Landgericht in Darmstadt bereits die konzentrierte Führungsaufsicht machen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir uns dort mit besonderer Hingabe besonders gefährlichen Probanden widmen und in einem funktionierenden Netzwerk von Ärzten, Psychologen und Polizeidienststellen bereits heute über 85 Probanden betreuen und dafür Sorge tragen, dass wir für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger eben mehr leisten, als dies in der Bundesrepublik sonst der Fall ist.
Meine Damen und Herren, Hessen hat im Jahre 2003 bereits reagiert, und es handelt bereits heute, und zwar in dem Rahmen, in dem das möglich ist. Es gibt allerdings noch einen Rahmen, der darüber hinaus notwendig wäre. Diesen fordern wir als Mehrheitsfraktion im Hessischen Landtag ein.Wir haben als Staat die Pflicht, die tickenden Zeitbomben, von denen ich vorhin gesprochen habe, in der Tat zu entschärfen.
Das ist für einen Rechtsstaat besonders schwierig,und das ist in dieser Debatte deutlich geworden. Wir müssen zum einen die therapeutischen Möglichkeiten ausschöpfen. Wir müssen zum anderen aber erst einmal die rechtlichen Möglichkeiten haben, um diese ausschöpfen zu können, damit wir die körperliche Unversehrtheit – Herr Dr. Jürgens, daher bin ich Ihnen für das, was Sie zu Beginn Ihrer Rede gesagt haben, dankbar – der Frauen und Kinder schützen können und damit wir dieser körperlichen Unversehrtheit von Frauen und Kindern Vorfahrt gewähren. Damit ist das Eingreifen in Bezug auf besonders gefährliche Sexualstraftäter am Ende auch zu rechtfertigen.
Ich finde, das Sicherheitsmanagement, das der Herr Minister hier vorgetragen hat, ist eine hervorragende Idee. Mit ihm werden viele Einzelmaßnahmen zusammengebunden, die bisher schon existierten. Wir binden sie zusammen und machen damit unsere Entschlossenheit gegenüber den Probanden deutlich.
Nach dem, was der Minister vorgetragen hat, wird das nicht erst nach der Haftentlassung, sondern während der Haftzeit beginnen. Das ist klug. Denn dann können sich die Mitarbeiter auf die Persönlichkeit des einzelnen Probanden und dessen Gefährlichkeit einstellen. Sie überwachen und begleiten ihn, wenn er die Haft verlässt.
Diese Aufsicht endet nicht nach irgendeinem Zeitraum. Sie endet, wenn von dem Probanden keine Gefahr mehr ausgeht. Das muss das Ziel sein. Das müssen wir entsprechend absichern. Nur dann werden wir mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger erreichen.
Ich glaube, in der Debatte wurde deutlich, dass der ständige Kontakt, die intensive Begleitung und die Beobachtung der Risikominimierung dienen. Das ist notwendig. Das muss in Zukunft verstärkt getan werden.
Schon in der vergangenen Woche wurden einige Punkte aufgegriffen. Das betrifft das, was in das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung aufgenommen wurde. Meiner Ansicht nach ist das sehr klug gewesen.
Das betrifft das Kontaktverbot. Endlich ist es gelungen, das zu regeln. Es konnte in den Katalog strafbewehrter
Weisungen aufgenommen werden. Durch die Erhöhung des Strafrahmens haben diese Weisungen die richtige Bedeutung erhalten.
Ich komme jetzt auf die Weisungen in der Therapie zu sprechen. Frau Kollegin Hofmann, da gebe ich Ihnen recht: Da konnten wir unsere Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestags noch nicht überzeugen. Aber natürlich werden wir daran weiterarbeiten.
Natürlich ist es richtig, dass eine Therapie im Idealfall auf Freiwilligkeit fußt. Wir glauben aber, dass die Willigkeit kein Maßstab für die Notwendigkeit sein kann. Zur Not muss dann auch Zwang ausgeübt werden, damit bei den Probanden Behandlungsbereitschaft erreicht wird.
Hinsichtlich der Gefährdungsanalyse und der besonderen Gefährlichkeit möchte ich darauf hinweisen, dass es klug und richtig ist, den Inhalt eines Gutachtens über die Gefährlichkeitsanalyse eines Probanden nicht nur von der Tagesform eines Sachverständigen abhängig zu machen. Vielmehr müssen wir das Gutachten von zwei unabhängigen Sachverständigen abhängig machen.
Wir versuchen über eine Bundesratinitiative,die obligatorische Verpflichtung in unser Gesetz einzuführen. Es tut nichts zur Sache, dass das in Hessen bereits getan wird. Wir machen das bereits heute. Aber es gibt noch 15 andere Bundesländer, in denen das idealerweise auch getan werden sollte, damit wir mehr Sicherheit für die Bevölkerung nicht nur in der Bundesrepublik insgesamt, sondern auch in Hessen erreichen.Wir halten das deshalb für wichtig und notwendig.
Meine Damen und Herren, ich denke, es ist klug, dass wir mit allen Maßnahmen an der Gefährlichkeit der Probanden anknüpfen.Wir setzen eben nicht nur beim Alter des einzelnen Probanden an.
Ich möchte jetzt kurz unseren Antrag aufgreifen. Bei ihm geht es um den Schutz vor gefährlichen jungen Gewalttätern. Dem Opfer ist es schließlich egal, ob es von einem jungen oder einem älteren Straftäter zum Opfer gemacht wurde. Insofern ist es klug und richtig, dass wir uns auch den jungen gefährlichen Gewalttätern widmen.
Es kann auch nicht darauf ankommen, ob jemand Ersttäter oder nicht Ersttäter ist. Es geht um die Frage der Gefährlichkeit des einzelnen Probanden.
Es kann auch nicht darauf ankommen, ob jemand zufällig wegen einer geringeren oder einer schwereren Strafe in Haft sitzt.
Es kann auch nicht darauf ankommen, ob erst während der Haftzeit oder nach der Verurteilung neue Tatsachen auftauchen, die irgendwelche Maßnahmen rechtfertigen. Vielmehr müssen alle Tatsachen gewichtet werden, wenn es um die Frage geht, wie gefährlich jemand ist. Meiner Ansicht nach können wir uns da keine Teilbetrachtungen leisten.
Ich bin dankbar, dass das mit der Datei über die Sexualstraftäter im Hessischen Landtag bei den Kolleginnen und Kollegen, die dazu gesprochen haben, den entsprechenden Anklang gefunden hat. Denn auch das ist etwas, was wichtig ist und was helfen kann,Menschen davor zu schützen, Opfer gefährlicher Sexualstraftäter zu werden.
Ich finde, der Minister hat uns hier ein ziemlich einmaliges Konzept vorgetragen. Es kann den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung gewährleisten. Das, was Frau Kollegin Beer gesagt hat, ist aber in der Tat richtig: Einen absoluten Schutz wird es nicht geben.
Wir werden mit dem Programm aber einen größeren Schutz erreichen. Das Programm wird auch den Tätern helfen, die häufig vergeblich gegen ihre krankhaften Neigungen ankämpfen.
Im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger müssen wir alles rechtlich und tatsächlich Mögliche tun, um die tickenden Zeitbomben zu entschärfen. Ich meine, in diesem Sinne haben wir hier interessante Punkte vorgetragen bekommen. Das wird uns helfen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Hessen zu gewährleisten. – Vielen Dank.
Herr Beuth, vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Ende der Aussprache zur Regierungserklärung des Hessischen Ministers der Justiz betreffend „Gesetze schärfen – wachsam sein! Die Menschen vor Sexualstraftätern schützen“ angelangt.
Gemeinsam damit aufgerufen war der Antrag der Fraktion der CDU betreffend Schutz vor gefährlichen jungen Gewalttätern. Dieser Antrag soll dem Rechtsausschuss, federführend, bei Beteiligung des Unterausschusses Justizvollzug überwiesen werden. – Das ist hiermit so beschlossen. Es erhob sich kein Widerspruch.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Siebentes Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes (HSpG) – Drucks. 16/7046 zu Drucks. 16/6067 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes – Drucks. 16/7047 zu Drucks. 16/6069 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes – Drucks. 16/7048 zu Drucks. 16/6740 –
Zu allen drei Gesetzentwürfen hat Herr Kollege Reif die Berichterstattung. Herr Reif, ich darf Sie darum bitten.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Siebentes Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes (HSpG), Drucks. 16/6067; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7000.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/7000 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 114. Plenarsitzung am 6. Oktober 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr am 6. März 2007 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat am 18. Januar 2007 eine öffentliche Anhörung betroffener Verbände und Organisationen zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 15. März 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu dem zuvor genannten Votum gelangt. Zuvor war der Änderungsantrag einstimmig angenommen worden. Wiesbaden, 15. März 2007 – Berichterstatter und Ausschussvorsitzender ist Clemens Reif.
Herr Reif, vielen Dank für die Berichterstattung. – Meine Damen und Herren, zur Rednerfolge möchte ich Folgendes anmerken: Es war wohl abgesprochen, dass die CDUFraktion beginnen sollte. Mir liegt dazu aber keine Wortmeldung vor.