Peter Beuth
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen mit dem Gesetzentwurf eine Einkommensverbesserung von 3,1 % für die Tarifbeschäftigten im Lande Hessen vor. Das lässt sich auch im Vergleich der anderen Länder durchaus sehen. Dort wurde mit 2,9 % abgeschlossen.
In der Debatte wurde gelegentlich vergessen, zu sagen, dass die lineare Erhöhung von 2,4 % genauso dazu gehört wie natürlich die Einmalzahlung, die in diesem Jahr erfolgt.
Dazu kommt noch die Familienkomponente, also der Zuschlag ab dem dritten Kind.
Wir haben das bereits in der Debatte am vergangenen Dienstag hier miteinander behandelt. Förmliche Tarifverhandlungen wurden von den Gewerkschaften selbst als verfrüht angesehen. Es hat ein Angebot der Landesregierung gegeben. Der Minister hat aus dem Schreiben zitiert.
Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung hat es aber gleichwohl zugelassen – im Grunde genommen erfordert sie es auch –, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg des Landes Hessen zu beteiligen. Das war aber aufgrund der Meistbegünstigungsklausel vor dem 1. Januar 2008 nicht möglich. Das haben wir hier miteinander hinreichend diskutiert.
Es war aber auch nicht möglich, die Verhandlungen vor dem 1. Januar 2008 zum Abschluss zu bringen.
Ich möchte eines noch einmal erwähnen, denn Herr Kollege Frömmrich war so freundlich, das in der Debatte am Dienstag noch einmal vorzutragen. Natürlich ist es am Ende nicht von dieser Welt, zu glauben, dass, wenn man am 1. Januar des nächsten Jahres beginnen würde, Tarifverhandlungen zu führen – man muss es dann auch erst einmal hinbringen, dass das dann gleich beginnt –, man im ersten Quartal des kommenden Jahres zu einem Abschluss kommen würde.
Wir haben am 27. Januar 2008 einen Termin, der uns alle beschäftigt. Danach wird es zur Regierungsbildung kommen.Vor dem Sommer wäre nichts geschehen.Wenn man Ihrer Vorstellung überhaupt folgen wollte, dann würde den Tarifbeschäftigten dieses Landes im Grunde genommen mit einem Jahr Verspätung eine Einkommensverbesserung ermöglicht.Das heißt,dass Sie möglicherweise den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Einkommensverbesserung zwar gönnen, aber nicht jetzt. Das ist das Ergebnis.
Herr Kollege Hahn
hat davon gesprochen, dass sich das am Rande der Verfassungswidrigkeit bewegen würde. Ich war noch die Fundstelle für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schuldig geblieben.In Band 94,Seite 268,steht etwas anderes.Danach haben die Tarifvertragsparteien kein Normsetzungsmonopol. Deswegen bleibt dem Gesetzgeber eine Regelung auch im Schutzbereich des Art.9 Abs. 3 Grundgesetz nicht verwehrt. Das haben im Übrigen im vergangenen Jahr auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD und der GRÜNEN so gesehen, als sie beim Gesetz hinsichtlich der Einmalzahlung einen entsprechenden Antrag für die Tarifbeschäftigten eingebracht haben.
Am Ende bleibt noch festzuhalten, dass weder die Bezeichnung „Gutsherrenart“ noch die Bezeichnung „Tarifdiktat“ die richtigen Begriffe sind.Vielmehr haben wir die Verantwortung und die Fürsorge für die Mitarbeiter übernommen. Das wird in unserem Gesetzentwurf ordentlich beschrieben. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Vortrag des Kollegen Walter und insbesondere nach dem Punkt über die Terrorcamps empfinde ich es als eine sportliche Aufgabe, noch einmal zum Einzelplan 03 zu sprechen und zu versuchen, Sie von dem Konzept der inneren Sicherheit im Lande Hessen zu überzeugen. Offensichtlich sind wir bei der Frage Terrorcamps mit unseren Argumenten durchgeschlagen.Herr Justizminister, ich darf Ihnen gratulieren. Nicht nur die Sozialdemokraten im Hessischen Landtag, sondern offensichtlich
auch die Bundesjustizministerin, Frau Zypries, sind überzeugt worden. Das ist zunächst einmal ein Erfolg. Das ist auch gut so.
Meine Damen und Herren, die Spitzenkandidatin der SPD hat sich vorhin keine fünf Sätze Zeit genommen, um sich mit dem Innenressort und der inneren Sicherheit dieses Landes zu beschäftigen. Das ist ungefähr so viel, wie das Regierungsprogramm der SPD zum Thema innere Sicherheit beinhaltet. Das ist übrigens mehr als das, was die GRÜNEN aufgeschrieben haben. Herr Kollege Frömmrich wird auf kein Programm zurückgreifen können, auf dessen Basis er hier seinen Haushaltsvortrag für das Jahr 2008 halten kann. Herr Kollege Hahn hat eben angedeutet, dass er beim Einzelplan 03 seine Redezeit nehmen wird.
Ich möchte noch auf einen Punkt zurückkommen, den auch der Kollege Walter aufgegriffen hat. Frau Ypsilanti hat gesagt: mehr Sicherheit durch motivierte Polizei. – Frau Ypsilanti und auch Herr Kollege Walter, da gebe ich Ihnen uneingeschränkt recht: durch motivierte Polizei. Aber dann lassen Sie uns doch einmal – das haben Sie hier gepflegt ausgeblendet – ganz kurz daran erinnern, wie Sie vor dem Jahre 1999 geglaubt haben, Polizei in Hessen motivieren zu können.
Glauben Sie im Ernst, ein einziger Polizeibeamter wäre im Zeitalter von Computern besonders motiviert gewesen, dass er seine Ermittlungen an einer mechanischen Schreibmaschine mit Durchschlägen hat durchführen müssen?
Ja, lieber Kollege Rudolph, das werden Sie sich auch in diesem Wahlkampf wieder vorhalten lassen müssen.
Meine Damen und Herren, ein Polizeibeamter wird im Jahre 1998 nicht motiviert gewesen sein, ohne Schutzweste ausrücken zu dürfen bzw. sich mit seinen Kollegen darüber zu unterhalten, wer denn nun mit einer der wenigen Schutzwesten ausrücken darf.
Ja, die Faxgeräte habe ich gar nicht aufgeschrieben. – Herr Kollege Walter, ich komme nun zu den Fahrzeugen.
Wir haben doch erlebt, dass im Jahre 1998 Fahrzeuge, wo „Polizei“ draufstand, durch dieses Land gefahren sind, wo ein Wagen eine Kilometerleistung hatte wie heute nicht drei zusammen.
Insofern glaube ich, dass Sie mit dem Schrott, den Sie damals dort abgeliefert haben, keinen Polizeibeamten motivieren konnten.Was haben wir in den Wachen erlebt? Was mussten wir in den letzten Jahren aufholen? Wir haben zum Teil ganz unwürdige Arbeitsbedingungen für hessische Polizeibeamte vorgefunden. Ich will gar nicht von dem Computersystem reden. Sie haben eben DOMEA angeführt. Zwischen dem, was Sie uns hinterlassen haben, und dem Niveau, auf dem wir heute miteinander diskutieren, sind doch Lichtjahre. Sie haben ein Fahndungssystem gehabt, das Sie komplett vor die Wand gefahren haben. Das System hat zum einen nicht funktioniert und hat zweitens, wenn wir es ernst nehmen wollen, die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen gefährdet.
Lassen Sie uns vielleicht noch kurz darüber nachdenken, in welchem Umfeld hessische Polizeibeamte in den Jahren zwischen 1991 und 1999 hier ihren Dienst getan haben. Die rot-grüne Regierung in diesem Lande hat den Polizeibeamten doch eher misstraut, als dass sie sie bei ihrer Arbeit unterstützt hat. Meine Damen und Herren, nein, sie hat es darüber hinaus zugelassen, dass hessische Polizeibeamte einen nicht hinreichenden Instrumentenkasten für die Bewältigung ihrer Aufgaben zur Verfügung hatten. Frau Ypsilanti und Herr Kollege Walter, ja, mit solchen Arbeitsbedingungen kann man keine Polizeibeamten motivieren.Aber das haben wir im Jahre 1999 hier vorgefunden. Insofern glaube ich, dass es ziemlich unglaubwürdig ist, wie Sie bei Ihrer Rede vorhin aufgetreten sind.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir hingegen dafür gesorgt haben, dass die hessische Polizei ordentlich ausgerüstet worden ist, dass sie hervorragend ausgebildet ist und dass sie im Übrigen auch ordentlich bezahlt ist. Ich glaube auch, dass die hessischen Polizeibeamten – außer vielleicht Herr Bruchmüller – das durchaus anerkennen. Es ist uns in den letzten achteinhalb Jahren gelungen, mit motivierten Polizeibeamten dafür zu sorgen, dass am Ende das Ergebnis stimmt: Die Aufklärungsquote wurde um 8 % gesteigert. Das ist ein schöner Erfolg. An dem wollen wir nach dem 27. Januar anknüpfen.
Meine Damen und Herren, Anfang dieser Woche haben wir bei der IHK über die Sicherheit in unserem Lande diskutiert. Der Chef des Bundeskriminalamtes, Herr Ziercke, war so freundlich, die Bedrohungslage in unserem Lande noch einmal deutlich zu machen. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass es am Ende keine Freiheit ohne Sicherheit in unserem Lande gibt. Wir brauchen für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit – die wollen wir mit dem erreichen, was wir für die innere Sicherheit machen –, tatsächlich frei zu entscheiden, ob sie sich auf den Wegen und Plätzen in diesem Lande bewegen können oder ob sie sich davor fürchten müssen, von Straftaten gefährdet zu werden. Das ist der Kern der Auseinandersetzung. Letztlich ist Freiheit durch Sicherheit zu gewährleisten. Diesen Auftrag hat die hessische Polizei sehr ordentlich und sehr erfolgreich erfüllt. Es ist schon deutlich geworden:Wir haben in Hessen mit 55,1 % die höchste Aufklärungsquote, seitdem eine Kriminalstatistik geführt wird. Die Anzahl der Straftaten ist gesunken, und die Anzahl ist im vergangenen Jahr sogar hinter die Anzahl des Jahres 1998 zurückgefallen.
Der Ministerpräsident hat vorhin schon einzelne Deliktsformen vorgetragen, die die Bürgerinnen und Bürger besonders belasten. Diebstähle sind um 30 % zurückgegangen, schwerer Diebstahl um 41 %, Wohnungseinbrüche um 46 %, und die Straßenkriminalität hat um ein Viertel
abgenommen. Meine Damen und Herren, das Ganze haben wir durch einen höheren Kontroll- und Fahndungsdruck erreicht. Ich möchte hinzufügen: im Übrigen auch bei mehr zu zählenden Delikten, da die häusliche Gewalt hinzugekommen ist.Auch das möchte ich hier nicht unerwähnt lassen. Wir haben eine erfolgreiche Arbeit geleistet.
Dazu gehören ein hinreichender Werkzeugkasten und ein rechtlicher Rahmen.Kollege Walter,wenn Sie sich hierhin stellen und erklären, dass Sie bei den Sicherheitspaketen in Berlin dabei waren: Das ist schön und gut. Bei den Sicherheitspaketen, die wir in Hessen miteinander zu besorgen hatten, waren Sie keinesfalls dabei, und zwar bei keiner einzigen Maßnahme. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern: Schleierfahndung, verdachtsunabhängige Kontrollen, Videoüberwachung, Kennzeichenlesegeräte, Rasterfahndung, DNA-Analyse und freiwilliger Polizeidienst. Alles ist gegen den Widerstand von Roten und GRÜNEN in diesem Hessischen Landtag durchgesetzt worden. Das ist der Instrumentenkasten, der es den hessischen Polizeibeamten ermöglicht hat, diese erfolgreiche Sicherheitspolitik für die Bürgerinnen und Bürger auf der Straße umzusetzen.
Dazu gehört auch die technische Ausstattung, die wir in den vergangenen Jahren geboten haben.
Zur Modernisierung des Fuhrparks. Ich habe vorhin von dem Schrott erzählt, den Sie uns im Jahre 1999 übergeben haben. Der eine oder andere von Ihnen mag sich nicht mehr daran erinnern, aber das war Tatsache. Wir haben dafür gesorgt, dass hessische Polizeibeamte in anständigen Fahrzeugen, die auch ankommen, durch die Gegend fahren. Wir sorgen auch dafür, dass dieser Fahrzeugpark modernisiert wird. Dafür nehmen wir auch im kommenden Jahr wieder nennenswert Geld in die Hand: 5,3 Millionen c zusätzlich für die Beschaffung neuer Fahrzeuge.
Zur Kommunikationstechnik. Bei der hessischen Polizei sind 11.000 PCs im Einsatz. Auch im nächsten Jahr wird wieder hinreichend Geld dafür da sein,dass die Geräte ersetzt werden können. Dort steigern wir die Mittel um 3,25 auf 6 Millionen c.
Meine Damen und Herren, wir haben einen baulichen Rahmen geschaffen, in dem man erfolgreich arbeiten kann. Ich greife ein Beispiel heraus: die Erweiterung der Labore des Kriminalwissenschaftlichen Institutes des LKA.Auch dort haben wir nennenswert Geld in die Hand genommen, um ein entsprechendes Umfeld bieten zu können, damit wir das erfolgreichste Land bei der Spurensuche mittels DNA-Analyse bleiben.
Dazu gehören aber natürlich auch Polizeistationen wie in Flörsheim oder das Einsatztrainingszentrum beim Polizeipräsidium Südhessen. Es gab eine ganze Latte von Baumaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen, Um- und Ausbaumaßnahmen wie beim Polizeipräsidium Mittelhessen, bei der Polizeidirektion Vogelsberg in Lauterbach,der Polizeistation in Grünberg – nur um ein paar Projekte herauszugreifen.Mithilfe eines PPP-Projektes werden wir das erste Polizeirevier beim PP Westhessen neu bauen.Ich denke, das ist ein Bereich, der wichtig ist, damit hessische Polizeibeamte wissen,dass sie in einem vernünftigen Rahmen und bei vernünftigen Arbeitsbedingungen letztlich ihrer Arbeit nachgehen können.
Meine Damen und Herren,die Ausbildung muss stimmen. Auch hier haben wir in den vergangenen Jahren Großar
tiges geleistet. Ich blicke auf die zweigeteilte Laufbahn, aber ich will dazu sagen, dass wir selbstverständlich – –
Ach, Herr Kollege Frömmrich. Sie haben das wohl persönlich alles eingeführt. Aber am Ende haben wir es zu Ende gebracht und vollendet. Das muss man auch einmal sagen. Das ist eine ziemliche Kraftanstrengung der hessischen Polizei gewesen. Darauf komme ich aber an anderer Stelle noch zurück. Dafür können wir insgesamt dankbar sein.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir mit der Einstellungssteigerung um 150 Anwärter auf insgesamt 550 und zusätzlichen Mitteln in Höhe von 2 Millionen c daran denken, dass wir im Jahr 2011 Planstellen zu ersetzen haben und die bisherige Ausbildungsleistung hierfür nicht ausreicht.
Damit sind wir auch schon bei der personellen Ausstattung insgesamt. Herr Kollege Walter, die nicht besetzten Stellen, die Sie bzw. der Kollege Rudolph uns hier jedes Mal von diesem Rednerpult aus vorhalten, zählen nicht. Keinem Menschen in unserem Land hilft es bei der Sicherheit, wenn wir eine Stelle im Haushalt haben, auf der kein Mensch sitzt, der für Sicherheit sorgen kann.
Sie verbreiten hier eine Mär, und wir werden uns die nicht besetzten Stellen einer rot-grünen Landesregierung vor 1999 nicht vorhalten lassen.
Tatsächlich hatten wir im Jahre 1999 bei der polizeilichen Präsenz 12.800 Stellen. Im Jahre 2007 waren es fast 13.900 Stellen. Das ist das, was interessiert. Das ist das, was am Ende Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger schafft. Nur darüber wollen wir mit Ihnen reden, und nicht über die Frage, wie Sie Ihre Stellen vor dem Jahr 1999 nicht besetzt hatten.
Meine Damen und Herren, der Ausbau bei der Stellenausstattung geht zielgerichtet weiter.Wir werden 33 neue Stellen schaffen, die sich insbesondere mit der Bekämpfung der Internetkriminalität beschäftigen, die die Antiterrordatei nutzen,die neu gebildet worden ist,und die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchführen können. Das sind ganz konkrete Maßnahmen für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Das werden wir im kommenden Haushalt umsetzen, genauso wie wir das Stiefkind der GRÜNEN, den Verfassungsschutz, seit 1999 wieder aufgebaut haben. Im kommenden Jahr werden wir ganz konkret zur Verstärkung der Islamismusabteilung zwölf neue Stellen für den Verfassungsschutz mehr haben. Auch das ist eine Botschaft, die am Ende dazu führen wird, dass wir mehr Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger in unserem Land generieren werden.
Wenn wir uns mit dem Innenhaushalt beschäftigen, dann will ich zumindest feststellen – ich will es nicht werten, aber zumindest feststellen –:Viele Worte haben Sie in Ih
rem Landtagswahlprogramm nicht zur inneren Sicherheit verloren. Das muss man deutlich sagen.Wenn ich es richtig sehe,ist es ein einziger Absatz,der sich konkret mit der inneren Sicherheit beschäftigt. Darin haben Sie vor allem niedergelegt, was Sie alles überprüfen wollen, was in den letzten achteinhalb Jahren eingeführt worden ist – was dazu geführt hat, dass hessische Polizeibeamtinnen und hessische Polizeibeamte ihrer Arbeit besser nachgehen konnten, als das zu Ihrer Zeit möglich war. Aber es ist schon bemerkenswert, dass man sich am Ende im Landtagswahlprogramm mehr dem Datenschutz widmet als der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Ich finde, diese Feststellung ist bemerkenswert.
Ich komme zum Schluss.– Lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen, an vielen Stellen sind wir in Sicherheitslagen geraten, die dazu führen, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sehr viel Mehrarbeit leisten müssen.Aber Sie wissen auch, dass das nicht immer in den Händen der Politik liegt, wenn sich Demonstranten ankündigen, egal an welcher Stelle und wie oft an einem Wochenende.Wir haben als Staat aber darauf zu reagieren. Wir werden im kommenden Haushalt für die Mehrarbeit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten 2,5 Millionen c zusätzlich zur Verfügung stellen.
Zum Brandschutz und zum Sport bin ich nicht mehr gekommen. Aber ich glaube, dass das Land Hessen im Bereich des Innern gut aufgestellt ist,weil wir nicht nur einen guten Minister haben, sondern weil wir auch ein gutes Programm haben. Das sind gute Voraussetzungen für den 27. Januar. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Faeser, lassen Sie mich an dem letzten Punkt, den Sie hier vorgetragen haben, anknüpfen und damit den Strafvollzug kurz in den Fokus nehmen.
Sie haben uns soeben zugerufen: „Folgen Sie unserem Weg!“ Frau Kollegin Faeser, ich kann Ihnen ganz sicher sagen, dass wir Ihrem Weg nicht folgen werden. Wir werden Ihrem Weg nicht folgen. Denn das, was wir von Ihnen bzw. Ihren Vorgängern im Jahre 1999 übernommen haben, hat uns eindeutig einen großen Aufwand bereitet; und es hat uns auch sehr viel Geld gekostet,das wieder auf die Reihe zu bringen, was wir damals vorgefunden haben. Wir haben in den Strafvollzugsanstalten die Privilegien von Straftätern, beispielsweise Hafturlaube und Ausgänge, halbieren müssen. Wir haben eine Überbelegung vorgefunden, die Sie dort hinterlassen haben und die fast menschenrechtswidrig war.
Das haben wir in den vergangenen Jahren verändern müssen.Wir haben in Hünfeld eine teilprivatisierte Justizvollzugsanstalt mit 502 Haftplätzen bauen müssen, damit wir in den Justizvollzugsanstalten in Hessen überhaupt wieder vernünftige Zustände haben herstellen können.
Lassen Sie mich auf die „besonderen Vorkommnisse“, die Sie gerade genannt haben und die sich ausgebreitet hätten, zu sprechen kommen: Das ist der Gipfel der Frechheit. – Ich möchte Ihnen an dieser Stelle vortragen, wie viele Fluchtversuche es durchschnittlich pro Jahr von 1991 bis 1994 gegeben hat. Frau Kollegin Faeser, das war die Regierungszeit Ihrer Fraktion, und es gab im Durchschnitt 66 Fluchtversuche pro Jahr.
In den Jahren von 1995 bis 1999 waren es im Durchschnitt fast 42 Fluchtversuche pro Jahr. Von 1999 bis zum Jahre 2003 – da haben wir die Verantwortung gehabt, wir haben dafür gesorgt, dass in den Justizvollzugsanstalten vernünftige Zustände erreicht worden sind – hatten wir lediglich Fluchtvorgänge in der Größenordnung von 11,6 Fluchtversuchen pro Jahr.
In dieser Wahlperiode, während derer wir die alleinige Verantwortung hatten, ist es uns mit Herrn Dr. Christean Wagner und Herrn Banzer gelungen, die Fluchtvorgänge auf zwei Vorgänge pro Jahr zu begrenzen. Das ist eine Bilanz, über die wir reden können.Aber lassen Sie uns nicht mehr zu dem zurückgehen, was Sie uns 1999 hinterlassen haben.
Meine Damen und Herren, ich möchte weiterhin an den Redebeitrag von Frau Kollegin Faeser anknüpfen, die zwar frech im Vortrag, aber dann doch an der Sache vorbei geredet hat, indem ich etwas zu dem Verfahren sage, das sie hervorgehoben hat. Ich finde es ziemlich unerträglich, dass Sie ein Ermittlungsverfahren zitieren, während dessen nachgewiesenermaßen ein Staatsanwalt verstorben ist. Das finde ich wirklich unverschämt.
Lassen Sie mich aber, nachdem ich dies klargestellt habe, noch einmal den Haushalt insgesamt beleuchten.Wir wollen in unserem Land schnell und effizient Rechtsfrieden herstellen. Ich glaube, dass uns dies ganz gut gelungen ist, weil wir uns in Bezug auf die Verfahrenszeiten durchaus sehen lassen können. Die Stellenberechnungen, die Sie uns vorgehalten haben, bringen in der Sache nunmehr überhaupt nichts. Denn wir haben in den Jahren 2007 und 2008 mit anderen Arbeitszeiten umzugehen.
Wir haben vor allen Dingen das gemacht, was Sie bis zum Jahre 1999 völlig versäumt hatten.Wir haben nämlich die Justiz in Hessen völlig auf den Kopf gestellt.Wir haben sie modernisiert. Liebe Frau Kollegin, diese Effizienzgewinne müssen Sie in Ihre Berechnungen einbeziehen. Das haben Sie nicht gemacht, daher sage ich Ihnen: Schade, das war leider am Thema vorbei.
Ich glaube, dass wir bei dem, was wir Ihnen im Rahmen dieses Haushalts vorschlagen, gut aufgestellt sind. Das ist im Besonderen bei der Opferhilfe der Fall, weil wir uns mit besonderer Zuwendung den Menschen widmen, die das besondere Leid einer Straftat haben ertragen müssen. Das ist in diesem Haushalt vorgesehen.
Wir sorgen uns nicht nur bei der Polizei und im Innern um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch beim Strafvollzug. Diesem Ziel dienen natürlich die 23 neuen Bewährungshelferstellen, die wir für das Sicherheitsmanagement und die konzentrierte Führungsaufsicht vorgesehen haben. Eine besondere Betreuung sowie Überwachung ermöglichen am Ende mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, sodass ich der Meinung bin, dass dies ein guter Weg ist,den Herr Justizminister Banzer einschlagen hat.
Der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dient am Ende natürlich auch die Erweiterung der psychiatrischen Betreuung in der JVA Weiterstadt.Wir können in diesem Zusammenhang feststellen, dass wir aufgrund der Klientel, die wir in den Justizvollzugsanstalten haben, einen Nachholbedarf haben, dem wir nunmehr nachkommen.
Wir sind aber auch für die flächendeckende Ausdehnung der elektronischen Fußfessel. Mit diesem Haushalt werden wir dies erreichen. Darüber hinaus – auch Sie haben das angesprochen – haben wir ein Jugendstrafvollzugsgesetz beschlossen – –
Ich komme sofort zum Schluss. – Wir haben ein Jugendstrafvollzugsgesetz beschlossen, dem wir, was die Inhalte angeht, folgen, indem wir weitere Stellen bereitstellen.
Frau Kollegin, lassen Sie mich noch in einem letzten Satz mit einer Mär aufräumen, die diesen Antrag betrifft und die besagt, dass wir erst jetzt die Rechtspfleger entdeckt hätten. Das ist natürlich nicht so.
Wenn Sie beim Rechtspflegertag dabei gewesen wären, dann hätten Sie Herrn Fischer gehört, der gesagt hat, dass sich aufgrund des Modernisierungsprozesses die Wünsche der Rechtspfleger ein bisschen zurückhaltend gestalten würden, was die Übernahme weiterer Aufgaben angehe. Das wurde dort wortwörtlich gesagt, und daher wäre es klug, wenn Sie bei der Wahrheit blieben.
Wir sind mit Herrn Minister Banzer gut aufgestellt, was die Justizpolitik anbelangt.
Darauf sind wir stolz. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU wird den Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN ablehnen. Herr Dr. Jürgens, ich finde, ich mache das in ruhigem Ton, obwohl mich das, was Sie vorgetragen haben, maßlos geärgert hat. Ich komme noch darauf zurück. Bei der Einbringungsrede zu Ihrem Gesetzentwurf und bei dem, was Sie eben gerade vorgetragen haben, haben Sie deutlich gemacht, worum es Ihnen eigentlich geht. Sie wollen hier Wahlkampf mit einem Gesetzentwurf betreiben,
indem Sie Schwulen- und Lesbenverbände in Stellung gegen die CDU bringen. Das ist der einzige Sinn und Zweck Ihres Gesetzentwurfs, und das ist richtig schäbig, Herr Kollege.
Ich will Ihnen eines dazu sagen. Es geht hier nicht um die Frage der Diskriminierung.
Sie wissen auch, dass es nicht um die Frage der Diskriminierung geht. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es nicht um die Frage von Diskriminierung geht.Gleichwohl gehen Sie hierhin und haben mindestens fünf- oder sechsmal den Begriff Diskriminierung benutzt. Das ist ebenso schäbig, Herr Kollege Dr. Jürgens.
Die Art und Weise,wie Sie hier Anzuhörende benannt haben, ist eine Diskriminierung von Andersdenkenden. Das will ich Ihnen einmal sagen.Ich hätte Sie für toleranter gehalten, dass Sie sich auch die Meinung von anderen wenigstens durchlesen und anhören, Herr Kollege Dr. Jürgens.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zuletzt möchte ich sagen, die Provokationen, die Sie hier gegenüber Familien losgeworden sind, finde ich völlig unerträglich.
Mit dem, was Sie hier gesagt haben, haben Sie Familien mit Kindern förmlich diskreditiert,indem Sie sich über sie lustig gemacht haben. Das ist unerhört.
Meine Damen und Herren, kommen wir zum Kern des Gesetzes. Herr Kollege, es geht doch darum, dass Ihnen sogar Ihr eigener Anzuhörender, der Herr Bruns, im Grunde genommen attestiert hat, dass es sich um einen Schnellschuss handelt, dass das, was Sie gemacht haben, unvollständig ist. Sie haben versucht, es nachzubessern.
Sie haben noch mehrere Artikel hinzugefügt. Aber letztendlich ist doch gar nicht klar, ob Sie alles erwischt haben, was an dieser Stelle zu erwischen war.
Nein, lieber Herr Kollege Kaufmann. Ich habe schon deutlich gemacht, dass es Ihnen hier um Wahlkampf geht und nicht darum, sich mit der Problemlage von Lesben und Schwulen in der Frage von Ehe und Familie zu beschäftigen.
Meine Damen und Herren,der Sachverständige Bruns – –
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Der Sachverständige Bruns hat in der Anhörung selbst gesagt: Da muss man sich halt Zeit nehmen.
Dazu haben wir Sie am Anfang aufgerufen, als Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben. Diese Zeit hätten wir uns in der Tat tatsächlich nehmen sollen.
Die CDU will die Exklusivität der Ehe. Und diese wird durch die völlige Gleichstellung mit den Lebenspartnerschaften untergraben. Ehe und Familie sind Keimzellen unserer Gesellschaft, Wirtschafts-, Lebens-, Verantwortungs- und Erziehungsgemeinschaft.Das Band der Ehe ist zum einen auf das Wohl der Ehegatten gerichtet, aber auch auf die Zeugung und Erziehung von Kindern. Herr Dr. Jürgens, die Ehe ist die Vorstufe der Familie, auch wenn Sie das an dieser Stelle anders gesehen haben.
Herr Kollege, die besondere Bedeutung rechtfertigt auch die unterschiedliche Behandlung gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wenn Sie sich die Pressemitteilung 100/2007 – da geht es um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Versagung des Verheiratetenzuschlages bei eingetragener Lebenspartnerschaft – –
Ach,wissen Sie,Herr Kollege Dr.Jürgens:Ich habe eben die ganze Zeit brav dagesessen und habe mir den Kram angehört, den Sie gesagt haben. Es wäre schön, wenn Sie auch einmal eine Sekunde bei mir zuhören würden. Vielleicht lernen Sie noch einmal etwas,
dass Sie einmal in eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schauen. Darin steht nämlich unter anderem:
Die Begünstigung verheirateter Beamter findet ihre Rechtfertigung in Art. 6 Abs. 1 GG. Dieser Verfassungssatz stellt die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung; er verpflichtet als wertentscheidende Grundsatznorm den Staat, die Ehe zu schützen und zu fördern. Der verfassungsrechtliche Förderauftrag berechtigt den Gesetzgeber, die Ehe als die förmlich eingegangene Lebensgemeinschaft von Frau und Mann gegenüber anderen Lebensformen herauszuheben und zu begünstigen.
So das Bundesverfassungsgericht. Das sollte für einen Verwaltungsrichter etwas gelten.
Ich will zum Schluss kommen. Der Kern dessen, was Sie hier vortragen, ist die Frage des Versorgungs-, Besoldungs- und Beihilferechtes. Da geht es um die Prinzipien der Sozialversicherung und das Alimentationsprinzip. Die werden allerdings nur überdauern, wenn sich Menschen in unserem Land wieder mehr entscheiden, einen generativen Beitrag zu leisten. Insofern hat dieser generative Beitrag eine besondere Bedeutung gerade im Sozialversicherungsrecht.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat großen Respekt vor anderen Lebensformen. Ehe und Familie behalten aber nach unserer Auffassung die Leitfunktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs über Einkommensverbesserungen für Tarifbeschäftigte kann ich für die Fraktion der CDU feststellen: Die CDU kümmert sich in Hessen um die Tarifbeschäftigten. Mit diesem Gesetzentwurf lassen wir die Tarifbeschäftigten nicht im Regen stehen. Die Blockadehaltung der Gewerkschaften wird nicht dazu führen, dass die Tarifbeschäftigten auf eine Einkommensverbesserung verzichten müssen.
Ich denke, das ist eine gute Nachricht für Hessens Beschäftigte. Das ist der Gegenstand dessen, was wir miteinander zu beraten haben.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass der Vorwurf, es gebe ein Tarif- bzw. Besoldungsdiktat, schlicht und ergreifend absurd ist. Ich glaube, dass wir gut beraten sind, wenn wir in der Sache miteinander darüber reden, wie wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung dieses Landes beteiligen wollen. Mir wie der CDU-Fraktion fehlt jedes Verständnis dafür, dass die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen, sowohl der SPD als auch der GRÜNEN, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Anerkennung nicht gönnen wollen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz zusammenfassen, worum es eigentlich geht:
Wir haben in diesem Gesetzentwurf für die Arbeiter und Angestellten eine Einkommensverbesserung von 3,1 % vorgesehen. Damit setzen wir ein wichtiges Signal für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von welchen wir angesichts dessen, was wir in den vergangenen Jahren in Hessen zu bestellen hatten, bisher in der Tat viel erwartet haben. Wir glauben, mit dieser Einkommenserhöhung von 3,1 % unsere Anerkennung des Leistungswillens sowie
der Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter zum Ausdruck zu bringen.
Wir haben mit der Besoldungserhöhung bereits 97.000 Beamte sowie 58.000 Versorgungsempfänger erreicht. Nun fehlen nur noch die rund 50.000 Arbeiter und Angestellten, die gemäß diesem Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, sowie nach der geplanten Tariferhöhung für ihre in der Tat engagierte und motivierte Arbeit weiterhin ordentlich bezahlt werden sollen.
Meine Damen und Herren, wir haben vor allen Dingen über die Frage gestritten,ob und wie wir dies machen wollen.
Erstens. Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass die jetzige Lösung eine Ausnahme bleibt. Wir werden die Gestaltung von Tarifverträgen zukünftig selbstverständlich den Tarifpartnern überlassen.Aber es ist hier eine besondere Situation eingetreten, die wir mit dem Gesetzentwurf über die Einkommenserhöhung auflösen werden.
Zweitens. Meine Damen und Herren, Hessen wird zukünftig – das ist zumindest der Wille der CDU-Fraktion – ein eigenes Dienst- und Besoldungsrecht bekommen. Da zurzeit schon die Arbeit daran in Arbeitsgruppen mit den Gewerkschaften stattfindet, möchte ich mich bei der Gelegenheit sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, aber auch der Gewerkschaften dafür bedanken,
dass sie die Veränderungen im Dienst- und Besoldungsrecht für das kommende Jahr vorbereiten. Das ist ein Ergebnis der Föderalismusreform. Wir nutzen die Möglichkeiten, die uns gegeben sind, weil wir glauben, dass wir einen eigenen, einen unabhängigen Tarif in Hessen werden haben müssen, ein eigenes Dienst- und Besoldungsrecht. Wir wollen nicht die Rückkehr zum TV-L oder den Einstieg in den TVöD.
Drittens. Der Abschluss eines Tarifvertrags war schlicht und ergreifend nicht möglich.Die Verabredung der Meistbegünstigungsklausel hat dem entgegengestanden.Es war in der Tat so,dass hier die Gewerkschaften völlig blockiert waren, weil sie mit der Bedingung, dass wir nur im Rahmen des TV-L einen Abschluss hätten erzielen können, völlig festgelegt waren. Meine Damen und Herren, das ist auch das Ergebnis der Anhörung gewesen. Der Tarifexperte von ver.di, Herr Rothländer, hat in der Anhörung selbst dargestellt, dass ein Abschluss unterhalb des TV-L überhaupt nicht möglich gewesen wäre. Deswegen fällt der Vorwurf des Tarifdiktates auf die Gewerkschaften zurück.
Denn eine Verhandlungsbereitschaft war überhaupt nicht gegeben. Meine Damen und Herren, die Blockade wird jetzt aufgelöst. Wir werden diese Blockade mit dem Gesetz auflösen. Wir werden sicherstellen, dass die Arbeiter und Angestellten an der Einkommensentwicklung im Lande Hessen beteiligt sind. Wir wollen die Tarifbeschäftigten des Landes nicht abhängen.Wir können auch nicht zulassen, dass, nur weil die Gewerkschaften sich durch die
Meistbegünstigungsklausel selbst Fesseln angelegt haben, wir den Tarifbeschäftigten eine Erhöhung des Einkommens verwehren.
Viertens. Meine Damen und Herren, die Lösung in dem gesetzlichen Rahmen, wie wir ihn vorgeschlagen haben, ist auch geboten und möglich. Die Koalitionsfreiheit – so hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt – ist zwar vorbehaltlos gewährleistet.
Das bedeutet aber nicht, dass dem Gesetzgeber jede Regelung im Schutzbereich des Art. 9 Grundgesetz verwehrt wäre. Meine Damen und Herren, das steht so in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.Im Antrag der SPD finden Sie im Einzelnen die Fundstelle mit Band und Seite, auch wenn sie nicht zu dem passt, wofür sie im Antrag der SPD als Begründung aufgeschrieben worden ist.
Ich räume ein, dass das Verhältnis 2 : 1 in der Anhörung bei den Wissenschaftlern ungünstig für uns war.
Aber das allein ist nicht sehr überzeugend. Denn die Argumente waren nicht überzeugend. Ich will an der Stelle Herrn Dr. Greiner bemühen und Ihnen vortragen, was er als Begründung für – –
Nein, Herr Dr. Greiner war derjenige, der Ihre Position bestätigt hat, Herr Kollege. Aber ich möchte einen Hinweis zu seiner Begründung geben. – Er war der Auffassung, dass durch den Gesetzentwurf die Motivation zum Arbeitskampf untergraben werde, dass durch die sinkende Kampfbereitschaft bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein sinkender Verhandlungsdruck ausgelöst würde und dass es deswegen verfassungswidrig wäre. Meine Damen und Herren,es gibt keine Verpflichtung für einen Arbeitgeber, weder für einen öffentlichen noch für einen privaten Arbeitgeber, seine Mitarbeiter schäbig zu behandeln, damit die Gewerkschaften einen entsprechenden Verhandlungsdruck aufbauen können. Es ist doch Unsinn, was uns als Begründung hier vorgetragen worden ist.
Meine Damen und Herren, es war bei allen Wissenschaftlern völlig unstreitig, dass man die Tarife über die Arbeitsverträge entsprechend anpassen kann.
Auch der Vorwurf, dass das Land Hessen das per Gesetz macht, ist grober Unsinn, weil wir als Hessischer Landtag nur per Gesetz handeln können. Meine Damen und Herren, wenn wir nicht rechtzeitig per Gesetz handeln, dann passiert das Gleiche wie schon einmal.
Die freundlichen Herrschaften von den GRÜNEN, Herr Kollege Frömmrich, sind immer gleich beim Staatsanwalt, der dann den Finanzminister und den Innenminister entsprechend zitiert. Das ist dann die Fortsetzung der Politik mit dem Staatsanwalt, wie Sie es im vergangenen Jahr bei dem Gesetz über Einmalzahlungen gemacht haben.
Meine Damen und Herren, Herr Prof. Rieble – das war der eine, der unbestreitbar unsere Auffassung unterstützt hat – hat gesagt: Mit dem Gesetz haben wir ein vereinfachtes Verfahren gegenüber dem Vorgang, dass wir 50.000 Arbeitsverträge anpassen.– Er war der Auffassung, dass hier eine Verfassungsmäßigkeit gegeben ist. Er hat im Übrigen dargestellt, dass es auch geboten ist, da wir nach Art. 33 des Grundgesetzes eine Verantwortung, eine Fürsorgepflicht für unsere Mitarbeiter haben und insofern auch dafür sorgen müssen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung beteiligt sind.
Meine Damen und Herren, dass einseitige freiwillige Leistungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, seine Mitarbeiter zulässig und sogar üblich sind, das ist auch völlig unbestreitbar. Das Land handelt nur, weil es im Hessischen Landtag nur durch Gesetz handeln kann. Ich denke, auch hier sind wir auf der sicheren Seite.
Meine Damen und Herren, es sind hier gelegentlich auch Krokodilstränen geflossen. Das will ich nicht unerwähnt lassen. Man mag sich daran erinnern, dass dort, wo Privatisierungen im öffentlichen Bereich anstehen, die Gewerkschaften geradezu danach lechzten, dass am Ende ein betriebsübergangsähnliches Schutzrecht wie in § 613a BGB durch den Gesetzgeber geschaffen wird. Meine Damen und Herren, da ist es der Wunsch der Gewerkschaften, dass das Land, dass die öffentliche Hand entsprechende Regelungen per Gesetz vorsieht. Hinsichtlich der Frage, wie man etwas regeln kann, will ich Sie daran erinnern, was im vergangenen Jahr im November im Hessischen Landtag verhandelt wurde. Herr Kollege Frömmrich hat uns am Rednerpult aufgefordert, dass wir die Tarifbeschäftigten in das hessische Gesetz für Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 einbeziehen.
Ich komme sofort zum Schluss. – Sie haben uns von diesem Rednerpult aus aufgefordert, ein Gesetz für Tarifbeschäftigte in diesem Bereich zu machen.
Das macht die Heuchelei deutlich, mit der Sie am Rednerpult Besoldungs- und Tarifdiktat hinterherlaufen und welch unseriöser und inkonsequenter Politik Sie frönen.
Ich denke, wir haben ein gutes Gesetz gemacht, das sicherstellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen an der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung beteiligt werden. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetz. – Vielen Dank.
Frau Vizepräsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rudolph, ich bin Ihnen außerordentlich dankbar, dass Sie den Änderungsantrag für die Waldarbeiter angesprochen haben, der hiermit förmlich eingebracht ist.
Aber ich lasse Ihnen nicht durchgehen, wie auch schon im Ausschuss nicht, dass Sie unkommentiert behaupten können, dass die Waldarbeiter hier etwa vergessen worden wären. Wie wir bereits in der ersten Lesung miteinander diskutiert haben, so ist es auch Gegenstand der Begründung des Gesetzentwurfs, dass ein Abschluss mit den Waldarbeitern nicht möglich war, weil die Waldarbeiter traditionell durch die IG BAU eigenständige Verhandlungen mit dem Ministerium haben und diese Verhandlungen noch nicht abgeschlossen waren, als wir den Gesetzentwurf eingebracht haben. Mittlerweile ist es so, dass wir die Waldarbeiter einbeziehen können. Der Sachverhalt hat sich insofern geändert. Gleichwohl ist damals bereits in der Begründung darauf hingewiesen worden, dass wir die Waldarbeiter noch nicht einbeziehen konnten.
Insofern will ich Ihnen zurufen, dass der Vorwurf, man habe die Waldarbeiter vergessen, schlicht unerhört ist.
Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Änderungsantrag, der hiermit eingebracht ist, klargestellt, dass selbstverständlich die Auszubildenden einzubeziehen sind. Das ist nur eine Klarstellung. Das will ich bei dieser Gelegenheit auch noch gesagt haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde die Krokodilstränen, die der Kollege Frömmrich vergossen hat, ziemlich unglaubwürdig. Das Verfassungsorgan Hessischer Landtag ist hier und heute versammelt, um die zweite Lesung zu machen, und wird nach dem Antrag des Kollegen Rudolph am Donnerstag in der dritten Lesung darüber debattieren.
Dass Vorsorge dafür getroffen wird, dass, wie zu erwarten, dieses Gesetz am Ende beschlossen wird,und sich die Verwaltung entsprechend darauf vorbereitet, daran ist überhaupt nichts Ehrenrühriges. Ich glaube, dass das völlig selbstverständlich ist.
Ich glaube im Übrigen, dass der Innenminister zeigt, dass er großes Vertrauen in die CDU-Fraktion hat,
und, wie ich das sagen darf, auch haben darf, weil die Gesetze, die wir in den vergangenen viereinhalb Jahren hier vorgelegt haben, in der Tat auch das Licht der Welt erblickt haben.
Herr Kollege Frömmrich, es bleibt dabei. Sie können bei der Koalitionsfreiheit und dem Art. 9 GG nicht alles völlig durcheinanderwerfen. Es bleibt am Ende dabei, dass der öffentliche Arbeitgeber Land Hessen, wenn er eine solche Regelung vorsieht, es auf der einen Seite per Tarifvertrag machen kann, aber auf der anderen Seite ganz unzweifelhaft – das ist in der Anhörung zum Ausdruck gekommen – per Gesetz machen kann.
Wenn Sie darüber Klarheit haben wollen, müssen Sie zum Staatsgerichtshof gehen. Sie – vielleicht war es auch der Kollege Rudolph; das weiß ich nicht mehr genau – haben sich hinreichend erkundigt, welche Möglichkeiten Ihnen bleiben.
Zum Schluss möchte ich einen der Sachverständigen zitieren. Er hat an dieser Stelle die Werbung für Fisherman’s Friend in die Diskussion eingebracht.Er hat gesagt: Sind sie zu stark, bist du zu schwach. – Offensichtlich gilt Letzteres für die SPD und für die GRÜNEN in diesem Landtag.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat die Aktuelle Stunde zu „Terrorbekämpfung – der Staat muss sich wehren können!“ beantragt. Der Staat muss sich in der Tat wehren. Ich glaube, es ist wichtig,dass wir angesichts der Vorkommnisse der letzten Wochen das hier miteinander debattieren.
Ich will vorwegschicken, es gibt keine absolute Sicherheit in unserem Land.Aber ohne Sicherheit gibt es auch keine Freiheit. Wir sind als Staat aufgerufen, die Freiheit und zweifellos die Freiheitsrechte, aber auch die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen. Der Rechtsstaat braucht dafür ein hinreichendes Handwerkszeug, einen hinreichend gefüllten Werkzeugkasten. Diesen zu gewährleisten ist unser Auftrag. Und das wollen wir mit den Vorschlägen, die Sie in unserem Antrag gelesen haben, auch erreichen.
Meine Damen und Herren,wenn wir den Rechtsstaat verteidigen wollen, dann sind Konsequenz und Geradlinigkeit gefragt. Zaghaftigkeit oder Schlingern und Strudeln sind das falsche Mittel. Da ist es ungeheuerlich und auch nicht nachvollziehbar, wenn, ich darf daran erinnern, die Kollegin Hofmann in der vergangenen Woche in der Frage der Strafbarkeit von Terrorcamps – eigentlich ist das Wort Camp eine unangemessene Verniedlichung –, also bei der Strafbarkeit von Terrorlagern, die unser Justizminister vorgeschlagen und hier eingebracht hat, von Gesinnungsstrafrecht gesprochen hat. Meine Damen und Herren, das ist ungeheuerlich und angesichts dessen, was dort geschieht, nicht nachvollziehbar.
Wenn Menschen, die sich nach Pakistan oder anderswohin begeben und dort an Waffen und im Umgang mit Sprengstoff ausgebildet werden, dort eine Ausbildung zum Töten und zum Verüben von Anschlägen mit möglichst vielen Menschenopfern erhalten, werden Menschen zu Kampfmaschinen gegen die Freiheit, gegen unsere Demokratie ausgebildet. Das sind Terrorwerkzeuge. Darauf muss der Staat reagieren. Dafür müssen wir eine Strafbarkeit herstellen.
Die Argumentation, die uns entgegenschlägt, ist gelegentlich schon ziemlich abenteuerlich. Es passiert doch nicht zufällig, dass sich jemand in diese Lager nach Pakistan begibt. Das ist doch keine Reise, die man in einem Reisebüro buchen kann, sondern das ist eine gezielte Anreise, um sich dabei mit Gesinnungsgenossen zum Töten ausbilden zu lassen. Und das muss bestraft werden. Es hilft auch nicht – deswegen sage ich:Schlingern und Trudeln ist nicht angemessen –, wenn zwei Tage später Frau Ypsilanti auch auf den Trichter kommt,dass vielleicht doch etwas dran ist an dem, was unser Justizminister vorschlägt, und sich dem dann anschließt.
Meine Damen und Herren, das ist sehr spät. Frau Ypsilanti, Sie scheinen auch nicht begriffen zu haben, welche Gefahr uns aus diesen Lagern insgesamt droht.
Die Vorschläge, die Frau Zypries gemacht hat, sind nur halbherzig. Dort wird die Strafbarkeit vorgeschlagen, wenn am Ende die Tat bereits klar ist, die bevorsteht. Das ist natürlich unsinnig. Es ist ja ausreichend, dass es, wenn sich Menschen in diese Ausbildungslager hineinbegeben, ein strafwürdiger Vorgang ist, der in unserem Land bestraft werden muss. Die Ausbildung zur Kampfmaschine muss in Deutschland bestraft werden. Deswegen ist es richtig, dass wir hierfür ein Gesetz vorschlagen.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist es auch richtig, wenn unser Bundesinnenminister hingeht und die Bedrohungslage in unserem Land richtig einordnet. Es hilft den Menschen doch nicht, wenn wir ihnen vorgaukeln, dass wir in unserem Land völlige Sicherheit haben. Die Anschläge in Madrid, in London, aber auch gerade bei uns in Koblenz und Hamm, wo die Kofferbomber zum Glück gescheitert sind, sind – wenn wir uns an die Festnahmen gerade in diesem Monat erinnern – dann nur ein Zeugnis davon, dass wir ganz unmittelbar in unserem Land bedroht sind und darauf reagieren müssen.
Dazu dienen auch Online-Durchsuchungen. Ich halte das schon für eine ziemlich abenteuerliche Argumentation, die von Sozialdemokraten vorgetragen wird. Sie dürfen die Augen doch nicht davor verschließen, dass der Computer ein Tätermittel ist.
Er bleibt dem Staat verschlossen, wenn wir ihn zu einem Freiraum erklären.
Meine Damen und Herren, der Staat darf nicht tatenlos zusehen, wenn Terroristen unsere Sicherheit gefährden. Dafür braucht der Staat hinreichend Werkzeug und einen hinreichenden Werkzeugkasten. Darum bemühen sich unter anderem Dr. Jung und Dr. Schäuble.Wir werden sie
dabei unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die SPD-Fraktion für eine Besoldungserhöhung für die hessischen Beamtinnen und Beamten in Höhe von insgesamt 3,1 % in diesem Landtag die Hand nicht heben wird. Diese Tatsache werden wir sicherlich bei der einen oder anderen Gelegenheit nochmals miteinander erörtern.
Wir haben hier eine konstruktive Lösung für die Beamtinnen und Beamten gefunden. Wir als CDU-Fraktion wollen, dass sie an der positiven wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung dieses Landes beteiligt werden. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Kollege von Hunnius, um noch den einen Punkt aufzugreifen, der auch in der zweiten Lesung eine Rolle gespielt hat: Natürlich ist das ein Auftakt für ein hessisches Dienstrecht. Denn es ist das erste Mal, dass wir im Hessischen Landtag in dieser Art und Weise über die Beamtenbesoldung miteinander reden. Es ist der Auftakt für das, was uns in den kommenden Monaten beschäftigen wird. Insofern ist es auch richtig, dass wir das hier entsprechend darstellen.
Meine Damen und Herren, ich wäre Ihnen dankbar, wenn der Landtag die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lande Hessen,die Beamtinnen und Beamten,an der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt und unserem Gesetzentwurf zustimmt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze und stichwortartig noch ein paar Sätze zu dem Dritten Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften. Ich denke, es ist klug und richtig, wie wir das in den vergangenen Jahren gemacht haben,dass wir immer wieder prüfen, ob wir die Gesetze, die wir fünf Jahre zuvor gemacht haben, in der richtigen Form verabschiedet haben. Deswegen ist es gut,dass wir zum einen an der Befristung festhalten und der Verlängerung der Gesetze zustimmen, nachdem sie dort, wo es möglich war – darüber werden wir gleich einen Streit führen –, evaluiert wurden.
Da sind wir bei einem Punkt, der, wie ich finde, ganz ordentlich und gut ist, nämlich bei der Frage des Art. 2. Dort geht es um die Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung der Finanzausstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Die Tatsache, dass wir keine Erfahrung mit der Anwendung des Gesetzes haben, ist im Grunde genommen eine positive Nachricht,weil es das unterstreicht, was wir in den vergangenen achteinhalb Jahren immer wieder im Hessischen Landtag gesagt haben: wie kommunalfreundlich diese Landesregierung und dieser Hessische Landtag sind. Deswegen war es nicht notwendig, die unter dem Gesichtspunkt der Konnexität vorgesehene Regelung in Anspruch zu nehmen.
Insofern ist es gut, dass wir hier mangels einschlägiger Erfahrung keine Evaluierung haben vornehmen können.
Das könnte man an anderer Stelle bei der Änderung des Hessischen Gesetzes über den Bau und die Finanzierung öffentlicher Straßen durch Private genau andersherum sehen. Da ist es eher schade, dass es noch nicht zu einer unmittelbaren Anwendung gekommen ist. Gleichwohl wollen wir die Möglichkeit der privaten Finanzierung öffentlicher Straßen weiterhin öffnen. Deswegen muss dieses Gesetz auch weiterhin seine Geltung behalten.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist es gut und richtig und auch effizient, wenn die Landesregierung bei dem Jagdgesetz und auch bei dem Börsenaufsichtsgesetz zunächst darauf hinweist, dass dort Änderungs- und Regelungsbedarf auf der Bundesebene besteht und dass wir deswegen zunächst die Geltungsdauer unserer Gesetze verlängern werden, um abzuwarten, wie sich der Bundesgesetzgeber in seinen Regelungskompetenzen einlässt, damit wir dann darauf reagieren, indem wir unsere hessischen Landesregelungen entsprechend ändern. Ich glaube, es ist effizient, was hier vorgetragen und vorgeschlagen wurde. Insofern sollten wir die Gesetze so beibehalten.
Beim Landgestüt Dillenburg kann man sagen, dass die Evaluierung eher nicht ausgeblieben ist,weil wir dort sehr
weitreichende Erklärungen dafür gefunden haben, warum dieses Gesetz für Pferdesport und Pferdezucht unverzichtbar ist. Dort hat die Evaluierung klar ergeben, dass wir eine Fortgeltung genau dieses Gesetzes brauchen. Dem wollen wir uns auch – Herr Landwirtschaftsminister, wo Sie gerade freundlich gucken – beugen und eine Verlängerung vorsehen.
Es bleibt am Ende der Streit, Frau Kollegin Beer, über die Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit des Bannmeilengesetzes. Hierzu haben wir uns im Ausschuss miteinander ausgetauscht. Ich glaube, dass es vernünftig ist, dass wir unsere Verfassungsorgane vor unmittelbarem Druck von außen schützen und insofern die Möglichkeit eröffnen,
dass in der Bannmeile den besonderen Sicherheitsinteressen der Verfassungsorgane Rechnung getragen wird. Mit der Bannmeile – Sie haben das das eine oder andere Mal miterlebt, wenn Demonstrationen anstanden – kann aber auch der ordnungsgemäße Ablauf unserer Plenarveranstaltungen gesichert werden. Deswegen ist uns in der Anhörung seitens der Polizei vorgetragen worden, die hier für unsere Sicherheit sorgt und die die Gewähr leistet – –
Natürlich, so ist es, Frau Kollegin Beer. Sie müssen sich die Stellungnahme des Polizeipräsidiums Westhessen genau vornehmen. Sie können es gleich zitieren. Dann werden wir das noch in Ruhe miteinander ausdiskutieren können.
Ich glaube, dass es klug ist, dass wir das Bannmeilengesetz weiter fortsetzen, damit wir im Zweifel den Sicherheitsinteressen unseres Verfassungsorgans Rechnung tragen können. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit die Geltung der sechs Stammgesetze zu verlängern. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will in aller Kürze hier noch einmal vortragen,dass wir mit dem Gesetzentwurf, den die Fraktion der CDU in den Hessischen Landtag eingebracht hat, eine konstruktive Lösung im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Landes gefunden haben. Ich freue mich darüber, dass am Ende der Beratung die Einsicht bei den Oppositionsfraktionen gereift ist; denn im Innenausschuss ist letztlich keine Gegenstimme mehr zu unserem Gesetzentwurf ergangen.
Meine Damen und Herren, für die 97.000 Beamtinnen und Beamten und die 58.000 Versorgungsempfänger haben wir ein Gesetz auf die Schiene gebracht und die vergangenen Wochen beraten, wonach wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der positiven wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung unseres Landes beteiligen. Dabei haben wir, wie ich finde, sehr ausgewogen auch Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes genommen.Wir haben durch die Kombination von Einmalzahlungen und der Erhöhung der Tarife eine vernünftige Lösung gefunden,die keine übermäßige Hypothek für die künftigen Generationen in unserem Lande bedeutet.
Ich denke, es war auch klug und richtig, dass wir dies im Jahr 2007 auf den Weg gebracht haben. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben, bei Ihnen, Herr Innenminister, aber selbstverständlich auch bei dem Deutschen Beamtenbund, der bei den Verhandlungen mit dem Land dafür gesorgt hat, dass diese Lösung gefunden werden konnte.
Die letzte Änderung stammt vom 1. August 2004, wenn man von den Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007, also der des vergangenen Jahres und der, die noch kommen wird, absieht.
Der Innenausschuss hat gemeinsam mit dem Haushaltsausschuss eine Anhörung dazu durchgeführt. In dieser haben wir für unseren Gesetzentwurf große Unterstützung erhalten. Insbesondere die Kommunalen Spitzenverbände haben sich eindeutig hinter die Regelung gestellt, die wir vorgeschlagen haben.
Diese Regelung sieht eine lineare Erhöhung der Tarife ab dem 1. April 2008 um 2,4 % und eine Einmalzahlung im November 2007 vor. Sie wissen, sie soll 15 bzw. 20 % betragen. Insgesamt werden wir damit eine Besoldungserhöhung von ca. 3,1 % für die Beamtinnen und Beamten, die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger und die Richterinnen und Richter erreichen. Wie wir in der Anhörung gehört haben, kann sich das im Vergleich mit den anderen Bundesländern durchaus sehen lassen. Insofern sind wir dankbar, dass diese Verabredung mit dem Beamtenbund erreicht werden konnte.
Darüber hinaus wollen wir mit dem Gesetzentwurf eine Familienkomponente einführen. Es soll zu einer Erhöhung des Familienzuschlags für kinderreiche Familien kommen. Ich glaube, auch das ist eine kluge Maßnahme, die noch einmal unterstreicht, dass wir mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Landes sehr fürsorglich umgehen.
Wir wollen mit diesem Gesetzesvorhaben die Gestaltungsspielräume nutzen. Wir wollen – das wird vielleicht auch jetzt wieder die Debatte beherrschen – keine Rückkehr in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Nein, wir wollen die hessischen Besonderheiten in unserem Besoldungsrecht berücksichtigen. Das gilt im Übrigen auch für die anstehende Dienstrechtsreform – das will ich hier noch einmal deutlich machen –, die wir in der kommenden Wahlperiode gemeinsam angehen werden. Auch hier wollen und werden wir ein landesspezifisches modernes Dienstrecht schaffen. Auch hierfür darf ich von dieser Stelle aus bereits einmal werben.
Wir haben die Chance für eine Tariferhöhung bei den Verhandlungen zwischen der Landesregierung und dem Deutschen Beamtenbund genutzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Landes werden davon profitieren. Sie profitieren jetzt davon. Sie profitieren also unmittelbar. Sie profitieren sofort und müssen sich nicht mit Grundsatzdiskussionen beschäftigen. Auch das will ich noch einmal deutlich machen: Wir haben damit die Chance eröffnet, dass die Besoldungserhöhung bereits in diesem Jahr greifen wird.
Wie Sie alle hier im Landtag wissen, gilt dies nicht nur für die Beamtinnen und Beamten, sondern darüber hinaus auch für die Angestellten.Auch für diese haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Moment noch beraten wird. Auch dort werden wir dafür sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Verbesserung ihres Ein
kommens in einer ähnlichen Größenordnung, nämlich von 3,1 %, erhalten werden.
Wir brauchen eine effiziente und eine leistungsfähige Verwaltung. Dafür brauchen wir engagierte und motivierte Mitarbeiter. Natürlich benötigen wir dafür am Ende auch ordentlich bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ich komme zum Schluss meiner Rede. – Mit diesem Gesetz werden wir den Beitrag eines fürsorglichen Arbeitgebers leisten. Insofern bitte ich Sie alle sehr herzlich um Unterstützung unseres Gesetzentwurfs. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Jürgens hat seinen Vortrag mit den Worten eingeleitet:Wenn die Landesregierung schläft, dann muss der Landtag handeln.
Letztendlich ist der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wahrscheinlich nur deshalb eingebracht worden, um einen solchen Satz im Hessischen Landtag prägen zu dürfen.
Die CDU-Fraktion sieht keine echte Regelungslücke beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in unserem Bundesland Hessen. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Kollege Dr. Jürgens hat gesagt, speziell die Haltung der CDU-Mehrheitsfraktion interessiere ihn, weil sie nicht immer diskriminierungsfreies Verhalten an den Tag
lege. Herr Kollege Dr. Jürgens, in dem Moment, in dem Sie das gesagt haben, haben Sie entweder die CDU-Fraktion oder einzelne Teile der CDU-Fraktion diskriminiert. Das weise ich für die CDU-Fraktion in aller Form zurück.
Die CDU-Fraktion betrachtet den von Ihnen eingebrachten Gesetzentwurf als einen Schnellschuss,der ausschließlich zu Wahlkampfzwecken ein halbes Jahr vor der Landtagswahl eingebracht worden ist. Eine seriöse Behandlung dieses Gesetzentwurfs ist in dieser Wahlperiode doch überhaupt nicht mehr möglich. Das wissen doch alle Kolleginnen und Kollegen. Das dient doch letztlich nur dazu, dass die Mehrheitsfraktion im Hessischen Landtag diesen Gesetzentwurf ablehnt. Sie wollen uns letztlich nur provozieren. Der sachliche Hintergrund, den Sie dazu liefern, ist unserer Ansicht nach sehr mäßig.
Ich möchte gern im Zusammenhang vortragen.
Eine Regelungslücke ist letztlich nicht vorhanden. Ich glaube nicht, dass das richtig ist, was Sie vorgetragen haben.Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes sowie Art. 1 der Hessischen Verfassung sind bindend für unsere Verwaltung.In diesen Normen ist das Diskriminierungsverbot, das auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz niedergelegt ist, bereits festgelegt. Das wissen Sie auch. Das dürfte und müsste Ihnen bekannt sein.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbindet die Ziele, die Sie zu Recht unter dem Gesichtspunkt des Diskriminierungsverbots vorgetragen haben. Der Anwendungsbereich gilt aber auch für den Teil, den Sie für Ihren Gesetzentwurf reklamiert haben, also insbesondere für die Bildung. Das steht eindeutig in § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Das gilt darüber hinaus auch für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse. In § 24 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse – heißt es:
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend für... Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände...
Wir sehen an dieser Stelle keine Regelungslücke. Deshalb sind wir der Auffassung, dass wir diesen Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschieden können.Abgesehen davon ist aufgrund der Vorlage mehrerer Gesetzentwürfe, die wir in dieser Plenarsitzung miteinander verhandeln, nur schwerlich vorstellbar, wann und wie wir das im Rahmen unseres regulären Betriebs auf die Reihe bekommen sollen.
Ich halte es für richtig, dass wir über die Frage der Diskriminierungen im Hessischen Landtag miteinander diskutieren. Uns verbindet dabei das gemeinsame Ziel, dass wir der Diskriminierung in unserer Gesellschaft keinen Raum bieten wollen. Es ist richtig, dass sich das Recht auf die Seite derer stellen muss, die von Diskriminierung bedroht sind.
Ich füge an dieser Stelle hinzu, dass wir insgesamt eine freiheitliche, demokratische und sehr tolerante Gesellschaft bilden. Die überwiegende Mehrheit der Menschen in unserem Land diskriminiert andere Menschen nicht. Auch das möchte ich einmal feststellen, wenngleich wir nicht die Augen davor verschließen dürfen, dass es natürlich noch Diskriminierungen gibt.
In den Debatten über das Antidiskriminierungsgesetz und über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz haben wir durchaus sehr heftig miteinander gestritten. Der Streit bezog sich auch auf die Frage der Reichweite des Diskriminierungsschutzes bis in das Privatrecht und in den Privatrechtsverkehr. Sie erinnern sich daran, dass die Diskussion über das Antidiskriminierungsgesetz darin gipfelte, dass im Bereich des Privatrechts sogar ein Kontrahierungszwang vorgesehen war. Das ging einher mit der Aufgabe der Vertragsfreiheit, die wir für durchaus verteidigenswert hielten. Das ist beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz letztlich aber nicht mehr Gegenstand des Gesetzes geworden.
Meine Damen und Herren, wir haben im Grundgesetz, in der Hessischen Verfassung und auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz entsprechende Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch für den Bereich des Privatrechts. Es besteht ein Diskriminierungsverbot. Die gesetzlichen Regelungen untermalen dies hinreichend. Das gilt auch für die Änderungsvorschläge, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf eingebracht haben.
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nach unserer Auffassung keinen zusätzlichen materiell-rechtlichen Wert. Er hat höchstens eine Art deklaratorischen Charakter. Das sollten wir nicht in einem Schnellschuss in den noch verbleibenden wenigen Monaten durch die Gremien des Hessischen Landtags jagen.
Das alles wissen die GRÜNEN natürlich auch. Dennoch haben Sie den Gesetzentwurf eingebracht. Die materielle Frage, die sich dahinter verbirgt, hätte man durchaus in anderer Form miteinander debattieren können.Es musste aber ein Gesetzentwurf sein, damit Sie sichergehen konnten, dass die Mehrheitsfraktion diesen Gesetzentwurf letztlich ablehnen muss, weil er schnell gestrickt worden und vermutlich nicht abschließend ist.
Herr Kollege Kaufmann, seien Sie doch so gut, und hören Sie mir jetzt zu. Nachher höre ich Ihnen gern wieder zu, wenn Sie am Mikrofon stehen. Es wäre sicher klug, wenn wir uns darauf verständigen könnten, dass wir nacheinander reden.
Meine Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte den Eindruck erwecken, dass wir dieses Thema nicht ernst nehmen. Das ist falsch. Wir nehmen dieses Thema sehr ernst. Aber Sie lassen vielmehr durch die Art und Weise, wie Sie es hier behandeln, erkennen, dass Ihnen die Ernsthaftigkeit bei dieser Frage am Ende fehlt.
Meine Damen und Herren, es stellt sich auch die Frage, warum nur die Teile, die hier vorgestellt worden sind, in Ihren Änderungsvorschlägen aufgenommen worden sind.
Ich glaube nicht,dass Sie damit abschließend alle Gesetze, in denen es infrage kommen könnte, möglicherweise auch deklaratorisch das Diskriminierungsverbot aufzunehmen, getroffen haben. Insofern sollten wir uns, wenn überhaupt, sehr viel mehr Ruhe und Zeit gönnen, um dieser Frage am Ende nachzugehen.
Materiell-rechtlich ist hier nichts zu besorgen. Das ist unsere Auffassung. Für einen Wahlkampfschnellschuss sind wir nicht zu haben.
Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze. Ihr Argument mit den Gesetzentwürfen der Landesregierung will ich gerne aufgreifen. Durchaus räume ich ein,dass hier noch sozusagen ein Haufen an Gesetzgebungsarbeit zu besorgen ist. Allerdings beschränken wir uns dabei auf die Dinge, die einen materiell-rechtlichen Regelungsgehalt haben. Und das bezweifle ich zumindest bei Ihrem Gesetz.Ich habe gesagt,das ist eine Art deklaratorische Festlegung.
Insofern weise ich Ihren Vorwurf zurück.
Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in § 2 Abs. 1 Nr. 7 ist in der Tat die Frage der Bildung beschrieben – völlig richtig. Aber ich bin nicht allein hier im Hause der Auffassung, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung am Ende auch in hessischen Schulen gelten. Insofern kann ich meine Argumentation voll aufrechterhalten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um hier den maximalen Imageschaden für mich ein bisschen zu begrenzen,
nachdem die Kollegin mir vorgeworfen hat, ein bisschen soft gewesen zu sein, will ich hier vortragen: Frau Kollegin Pauly-Bender, das, was Sie hier gemacht haben, war eine schöne linke Wahlkampfrede. Genau das aber wollte ich dem Gesetzentwurf am Ende unterstellt haben – dass es sich um Wahlkampf handele.
Wenn Sie in dieser Diskussion vom 27. Januar und vom Aufbruch in Hessen gesprochen haben, dann ist damit, glaube ich, erfolgreich der Beweis angetreten, dass es sich um pure Polemik und reinen Wahlkampf handelt.
Meine Damen und Herren, es hilft uns in der CDU-Landtagsfraktion nichts – schließlich gibt es dieses Gesetz jetzt. Der Deutsche Bundestag hat es beschlossen, und wir werden uns damit auseinanderzusetzen haben.Wir werden es
schlicht und ergreifend umzusetzen haben. Das werden wir auch tun.
Ich will aber noch einmal daran erinnern,dass wir den rotgrünen Quatsch, der ursprünglich im Antidiskriminierungsgesetzentwurf stand, in der Tat erfolgreich in der Großen Koalition herausverhandelt haben.
Ich erinnere nur an die nahezu völlige Aufgabe der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit, an den Kontrahierungszwang.Ich erinnere an die Beweislastumkehr,die bei der Frage der Diskriminierung vorgesehen war, und darüber hinaus – –
Doch. Herr Kollege Dr. Jürgens, genau so war es am Ende.