Protokoll der Sitzung vom 02.05.2007

Meine Damen und Herren, die Daten des öffentlichen Vermessungswesens können – darum geht es bei der Weiterentwicklung – ihr Wertschöpfungspotenzial nur dann entfalten, wenn sie zu möglichst nutzer- und anwendungsgerechten Konditionen zugänglich gemacht werden. Hier gilt es, dass der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation der gesetzliche Auftrag dafür erteilt wird, dass ihre Daten und Dienstleistungen künftig z. B. auch über Onlinedienste bereitzustellen sind. Dieses muss im Gesetz normiert werden.

Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im öffentlichen Vermessungswesen soll forciert werden.Auch dazu bedarf es im Gesetz einer normativ erweiterten Grundlage.Von der Entwicklung dieses Bereiches gehen starke innovative Impulse auch für andere Vorhaben der Landesregierung aus,insbesondere für die E-Government-Projekte.

Einen weiteren Punkt will ich erwähnen, der auch die Notwendigkeit zur Veränderung des Gesetzes begründet hat. Die satellitengestützten Vermessungsverfahren haben sich seit längerem durchgesetzt. Sie übertreffen sogar die bisherigen herkömmlichen Messmethoden an Genauigkeit und Effizienz. Deshalb ist es überfällig, dass auch diese Datenerhebung und -verwendung im Gesetz legalisiert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem neuen Gesetz können wir auch den Zwang der Eigentümer zur kostenpflichtigen Abmarkung der Grundstücks

grenzen als entbehrlich darstellen. In Zukunft kann jeder Eigentümer selbst entscheiden, ob er das haben will oder nicht.

Ein Weiteres. In Zukunft sind die Eigentümer nur noch verpflichtet, neu errichtete Gebäude auf eigene Kosten für die Liegenschaftskataster vermessen oder einmessen zu lassen, deren Gebäude nach Größe, Wert und Lebensdauer wesentlich sind. Wesentlich sind z. B. nicht mehr Carports, Gartenhütten oder Ähnliches. Die Vermessung für solche Einrichtungen, die bisher pflichtgemäß eingemessen werden mussten, fällt in Zukunft weg.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen in diesem Gesetzentwurf auch das nachvollziehen, was Zug um Zug bereits Praxis ist, nämlich eine kontinuierliche Verlagerung der Auftragsvermessungen auf öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure. Dieser Prozess firmiert unter der Bezeichnung Auftragsprivatisierung, ÖBVI, also die öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure. Diese Kompetenz, die sie erhalten, muss allerdings auch im Gesetz abgesichert sein,sodass geregelt ist,dass Gebäudevermessungen von ihnen von Amts wegen durchgeführt werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Das hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz, wie wir als Hessische Landesregierung es Ihnen im Entwurf vorlegen, weist eine zukunftsfähige Konzeption auf. Es hat auch wesentliche Vorteile und Schrittmacherfunktionen für ähnliche Gesetze der anderen Bundesländer. Es ist schlank, es ist in seiner Diktion eindeutig, es überwindet alte Strukturen, und es ist die Grundlage für ein leistungsfähiges und effizientes öffentliches Vermessungs- und Geoinformationswesen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Herr Dr. Rhiel. – Die Aussprache ist eröffnet. Herr Schäfer-Gümbel, Sie haben als Erster das Wort für die SPD-Fraktion. Redezeit: fünf Minuten.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt ein bisschen in der Schwierigkeit, weil ich dem Kollegen Milde vorhin zugesagt habe, ich mache das heute ganz entspannt und in Ruhe, weil ich nicht glaube, dass man die großen ideologischen Kampflinien an diesem Gesetz abzeichnen kann. Dem Kollegen Frankenberger musste ich zusagen, dass ich das engagiert und emotional mache, damit am Ende eines Plenartages noch ein bisschen die nötige Stimmung aufkommt.

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): So ein Scharfmacher! – Axel Wintermeyer (CDU): Wir werden Sie an Ihren Worten messen!)

Herr Rhiel mit einem Teil seiner Bemerkungen würde mich auch dazu provozieren, ein paar polemischere Bemerkungen zu machen. Wenn er seinen ideologischen Überbau weggelassen hätte, wären wir viel entspannter.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, im Kern hat er natürlich recht: Das öffentliche Vermessungswesen hat eine hohe Anerkennung und Vertrauensstellung. Was in der Gesetzesbegründung zur Geoinformation steht, ist im Kern in seinen Herausforderungen und Anforderun

gen auch richtig beschrieben. Insofern gibt es aus unserer Sicht keine grundsätzliche Kritik an dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf. Herr Milde und Herr Rhiel, deswegen werden wir uns, wie immer, konstruktiv in die weitere Gesetzesberatung einbringen.

Allerdings gibt es bei uns schon eine Reihe von Fragen, die Ihnen offensichtlich auch während der Regierungsanhörung schon von Fachvertretern vorgetragen wurden – Sie haben das zum Teil schon selbst angesprochen – und die aus unserer Sicht zumindest noch der Klärung bedürfen. Da gehen wir Ihren Weg bis jetzt noch nicht mit.

Das eine ist in der Tat die Abmarkierungspflicht; ich habe das gerade mit dem Kollegen Bender kurz besprochen. Das ist eine Form von Deregulierung, die unter Umständen am Ende mehr Probleme produziert, als Sie durch die Beibehaltung der Abmarkierungspflicht in einem solchen Gesetz hätten, weil durch eine solche Deregulierung Rechtsunsicherheiten eher zunehmen können. Das ist Ihnen auch von einigen gesagt worden.

Dasselbe gilt für den Begriff „Liegenschaften, die bedeutsam sind“. Was ist bedeutsam für eine Vermessung, für eine solche Liegenschaftskarte, für die Frage der Planung? Sie schreiben – offensichtlich ist das die Idee –,dass beispielsweise Gebäude oder gebäudeähnliche Einrichtungen, die nicht größer als 50 m2 sind, zukünftig nicht mehr in solche Kartenbestände aufzunehmen sind. Ob das eine kluge Idee ist, würden wir gern hinterfragen. Im Moment sind wir da eher skeptisch.

Genauso skeptisch sehen wir die Regelung, die Sie jetzt unter dem Stichwort der Auftragsprivatisierung vorgesehen haben. Sie versuchen in Prinzip durch zwei Formulierungen, die Möglichkeiten der kommunalen Vermessungsämter deutlich einzuschränken, indem Sie die Eigengesellschaften ganz dezidiert nicht mehr im Gesetz aufnehmen, nur die Eigenbetriebe. Das halten wir ebenfalls für falsch, weil die kommunalen Vermessungsämter genauso wirtschaftlich arbeiten wie andere. Dort, wo wir die Kompetenz vor Ort haben – gerade in den Städten wird sie besonders intensiv abgerufen –, ist es in der Tat klug, dann auch die Kompetenz in der kommunalen Verwaltung zu lassen.

Völlig anders zu beurteilen ist die Frage von kommunalen, aber auch von privaten Aufträgen dort, wo es keine kommunalen Vermessungsämter gibt. Dort sind gerade die Erfahrungen mit öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren außerordentlich gut und werden durchgängig gestärkt.

(Beifall des Abg. Bernhard Bender (SPD))

Deswegen gibt es da einen gewissen Interessengegensatz. Aber gerade die Städte mit kommunalen Vermessungsämtern sollten auch weiter die Möglichkeit haben. Im Übrigen glaube ich nicht, dass wir überhaupt in der Lage sind, den kommunalen Gebietskörperschaften über ein solches Gesetz vorzuschreiben, wenn sie Aufgaben nicht oder in anderer Rechtsform wahrnehmen, dass das nicht mehr möglich sein soll. Über diesen Punkt werden wir sicherlich auch im Rahmen der Anhörung noch diskutieren. Der Städtetag hat dies bereits kritisch angemerkt.

Unabhängig davon will ich die Kostenregelung, die auch Gegenstand von Erörterungen war, die Frage einer möglicherweise überteuerten und nicht ganz ausgereiften Technik sowie das Spannungsverhältnis zwischen Kommunen mit Vermessungsämtern und Kommunen ohne Vermessungsämter oder auch öffentlich bestellten Ver

messungsingenieuren zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter vertiefen, weil ich glaube, die Interessenkonflikte sind klar.

Wir werden, wie eben schon gesagt, dieses Gesetzgebungsverfahren genauso konstruktiv und kritisch begleiten wie alle anderen. Ich glaube, dass es eine Reihe von nicht ganz kleinen Gesetzeslücken gibt, über die wir noch im Detail zu diskutieren haben. Jenseits aller Emotionslosigkeit dieser Debatte zum späten Zeitpunkt: Das mag vielleicht für den einen oder anderen ein sehr technokratischer Vorgang sein. Aber ich will daran erinnern, dass gerade das öffentliche Vermessungswesen eine wesentliche Grundlage für unsere Form des Wirtschaftens gibt, was Rechtssicherheit und Planungssicherheit angeht. Deswegen ist das, was wir heute beraten, nicht irgendein Kikikram, sondern ein wichtiges Gesetz. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD – Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Ein richtiges und gutes Gesetz, genau!)

Vielen Dank, Herr Schäfer-Gümbel. – Herr Kaufmann, Sie haben als Nächster das Wort.

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Sie können es ganz kurz machen!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann gleich an den Schlusssatz des Vorredners, des Kollegen Schäfer-Gümbel, anknüpfen. Herr Kollege Milde, ich will einen kurzen Blick in die Historie werfen. Die Bedeutung des Vermessungswesens, gerade wenn man es unter technokratischen Aspekten betrachtet, wird nicht selten unterschätzt. Dabei ist das Vermessungswesen nachweislich schon 5.000 Jahre vor unserer Zeitrechnung den Sumerern im Vorderen Orient bekannt gewesen. Sie verfügten bereits über ein hoch entwickeltes Vermessungswesen, und nur dadurch war es ihnen möglich, ihre Be- und Entwässerungssysteme zu errichten, aber auch eine geregelte Bodennutzung sicherzustellen, mit den damit zusammenhängenden Eigentumsfragen. Weil der Kollege das ansprach: Das ist gewissermaßen der Spannungsbogen, der bis in die heutige Zeit schlägt. Immer noch ist die Abgrenzung des Eigentums an Grund und Boden eine ganz wichtige Kernaufgabe des Vermessungswesens unserer Tage.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Bereitstellung von räumlichen Basisdaten, z. B. in Form der topografischen Karten, die wir alle noch kennen und die die Älteren vielleicht besonders schätzen. Die Entwicklung der Informationstechnik in den letzten zwei Jahrzehnten hat inzwischen natürlich neue Möglichkeiten für die Bereitstellung räumlicher Informationen geschaffen, die durch die Verknüpfung mit zusätzlichen Fachinformationen über den räumlichen Zusammenhang eine Vielzahl von Möglichkeiten bietet. Das Spektrum reicht dabei von Routenplanern und Freizeitaktivitäten über Netzplanung von Versorgungsunternehmen bis hin zur Umweltplanung – ein Punkt, der aus grüner Sicht nicht unerwähnt bleiben darf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inzwischen stellen Geobasisdaten einen wichtigen Teil der Infrastruktur dar. Sehr geehrter Herr Minister, deshalb ist es ein bisschen verwunderlich, dass die Landesre

gierung diese Entwicklung nicht schon viel früher aufgegriffen hat und das Geoinformationswesen nicht schon lange gesetzlich geregelt hat. Denn dieses wichtige Thema wurde bereits im Jahr 2000 – das ist immerhin sieben Jahre her – in unserem Nachbarland jenseits des Rheins, wo die Rüben und die Reben blühen, in ein entsprechendes Landesgesetz aufgenommen. Herr Minister Rhiel und auch sein Vorgänger, Herr Posch, haben diese Entwicklung in Hessen doch eher verschlafen, und das Wort „Hessen vorn“ stimmt hier leider nicht. Deswegen begrüßen wir GRÜNE es ausdrücklich, dass die Bereitstellung von Geobasisdaten im vorliegenden Gesetzentwurf als Teil der staatlichen Infrastruktur und damit auch als Aufgabe des öffentlichen Vermessungswesens festgelegt wird.

Dass sich auf der Basis einer solchen Infrastruktur auch ein wirtschaftlicher Nutzen erzielen lässt, zeigen z. B. die Erfolge der Navigationssysteme sehr deutlich, die ohne Geodaten gar nicht realisierbar wären. Wichtig ist dafür aber eine mindestens deutschlandweite einheitliche Verwendbarkeit der Geodaten.Das Beispiel der Navigationssysteme zeigt dies auch: Wer durch den Rhein-Main-Ballungsraum von Aschaffenburg nach Mainz fahren will,der hat kein Interesse daran, besonders darauf gestoßen zu werden, wo die Grenzen der Bundesländer Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz verlaufen. Deshalb ist es richtig und wichtig, eine länderübergreifende Zusammenarbeit als Aufgabe festzulegen.

Damit das öffentliche Geoinformationswesen aber auch tatsächlich funktionsfähig wird, ist es wichtig, dass alle öffentlichen Stellen auf der Basis der Geobasisdaten zusammenarbeiten. Hier greift der Gesetzentwurf unserer Auffassung nach etwas zu kurz.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es reicht nicht, die Landesverwaltung auf dieser Basis zum Arbeiten zu bringen; hier müssen auch die Kommunen einbezogen werden. Dies setzt im Gegenzug voraus, dass die Geobasisdaten durch das Land zur Verfügung gestellt werden. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass ein einheitliches Informationskonzept entsteht und teure und ineffiziente Doppelaufnahmen vermieden werden.An diesem Punkt, als Beispiel genannt, sehen wir erkennbaren Nachbesserungsbedarf des Gesetzentwurfs.

Meine Damen und Herren, auch für die Bevölkerung und die Wirtschaft muss ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu den Geobasisdaten gewährt sein. Denn nur so lässt sich verhindern, dass die Landesvermessung am Ende Datenfriedhöfe anlegt, die nicht genutzt werden. Deshalb müssen wir darüber diskutieren, ob die nun endlich vorgesehene Flexibilisierung wirklich ausreicht.

Neben diesen Regelungen über die Geoinformationen müssen wir uns auch intensiv über die Frage der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure auseinandersetzen; das ist beim Vorredner angeklungen. Hier muss die hohe Qualität der Vermessungsleistung und des Liegenschaftskatasters sichergestellt bleiben. Ich denke, das sollte für alle ein Grundsatz sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir GRÜNEN begrüßen es, dass die Landesregierung endlich die rechtlichen Grundlagen für ein modernes Vermessungs- und Geoinformationswesen in Hessen schafft, und hoffen, dass es uns gemeinsam gelingt, die von mir angesprochenen problematischen Elemente noch zu bereinigen und zu einer guten Lösung zu kommen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Kaufmann. – Herr Milde, Sie haben als Nächster das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kaufmann, wir – und nicht Sie – wollten um zehn vor sechs mit diesem Punkt fertig sein.

(Beifall bei der CDU – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Er ist fertig!)

Aber es ist in Ordnung. Ich kann mich den Worten meiner Vorredner weitestgehend anschließen. Der Minister hat die Inhalte des Gesetzes dargestellt. Die beiden Vorredner, Herr Schäfer-Gümbel und Herr Kaufmann, haben auf einige Diskussionspunkte hingewiesen,die wir im weiteren Verlauf der Beratung des Gesetzes sicherlich ernst nehmen werden. Ich möchte dazu sagen, dass es im Vorfeld – soweit ich von den Verbänden informiert worden bin – schon hinreichend Gespräche gegeben hat, bei denen auch schon Änderungen eingebracht wurden. Ich habe auch verstanden, dass das Gesetz in dieser Form kein Dogma ist. Es gibt Gesprächsbereitschaft darüber, dass dieses – wie ich hervorheben möchte – sehr bedeutende Gesetz so ausgerichtet wird, dass wir die Geodateninformationen, die wir in Hessen haben wollen, auch bekommen, dass sie kostengünstig zur Verfügung gestellt werden und dass wir hierbei das Prinzip „Wenn es Private können, sollen es auch Private machen“ berücksichtigen.

Es gibt eine Diskussion zwischen privaten und öffentlich bestellten Vermessern und den Behörden darüber, was noch vermessen werden muss. Diese Frage muss von uns beantwortet werden. Ich tendiere auch dazu, dass wir am Ende ein möglichst umfangreiches Dateninformationssystem haben, dass also viel vermessen wird und Private dazu herangezogen werden. Insgesamt ist das Gesetz zwingend notwendig, richtig und gut. Wir werden in der weiteren Debatte möglicherweise das eine oder andere noch diskutieren können. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Milde. – Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Posch zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich weitgehend dem anschließen, was die Herren Vorredner bereits gesagt haben. Herr SchäferGümbel, es ist sicherlich richtig, dass uns häufig gar nicht bewusst ist, welchen Stellenwert und welche Bedeutung die Vermessung hat. Das wird heute häufig als Verwaltungsarbeit abgetan. Aber welche substanzielle Bedeutung das hat – da haben Sie sicher Recht –,ist uns nicht immer ganz bewusst.

Herr Kaufmann, dass Herr Kollege Rhiel und ich etwas verschlafen hätten, kann ich – ich glaube, auch im Namen von Herrn Rhiel – zurückweisen.