Protokoll der Sitzung vom 03.05.2007

Danke sehr, Frau Staatsministerin. – Ich darf die Aussprache eröffnen und als erster Rednerin Frau Fuhrmann für die SPD-Fraktion das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen stetig zunehmen wird. Das Thema demografischer Wandel wurde am Schluss der Rede der Ministerin auch kurz gestreift. Bis zum Jahr 2020 wird es nach der Vorausberechnung des Hessischen Statistischen Landesamtes einen Zuwachs von 34 % geben. Wenn man die Bevölkerungsvorausberechnung des HSL bis zum Jahr 2050 nimmt,liegt die Zahl der Pflegebedürftigen dann bei ungefähr 207.000.Das wären 44.000 Personen mehr als nach den letzten Zahlen vom Stand Ende 2005.

Außerdem wird die Zahl der Hochbetagten – glücklicherweise – aufgrund des Fortschritts deutlich ansteigen. Bis zum Jahr 2020 wird die Zahl der über Achtzigjährigen um knapp 60 %, bis 2050 um 185 % ansteigen. Das heißt, wir können davon ausgehen, dass mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen 80 und mehr Jahre alt sein werden. Wenn wir davon ausgehen, dass mit der Verlängerung der Lebenserwartung auch eine Erhöhung des Pflegerisikos einhergehen kann, dann wird klar, dass das die Ansprüche an professionelle Pflege deutlich erhöhen wird. Wir werden aufgrund der zunehmenden Zahl pflegebedürftiger Menschen allein in der Altenpflege eine Menge fachlich geschulten, guten Pflegepersonals brauchen.

Die rechtlichen Grundlagen für die weitere Gewinnung von Pflegefachkräften sind im Bundesaltenpflegegesetz vom Jahre 2003 enthalten. Das Gesetz ist eine gute Grundlage und ein großer Gewinn, vor allem wenn man bedenkt, dass es vor Inkrafttreten in Deutschland 16 Länder, aber 17 verschiedene Altenpflegeausbildungen gab.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Altenpflegegesetzes und anderer Vorschriften, den wir heute behandeln, hätte natürlich schon ein bisschen früher behandelt werden können.Wir haben ein bis Ende 2007 gültiges Gesetz. Das hat die Ministerin eben gesagt.Aber es sprach aus unserer Sicht nichts dagegen, das Bundesgesetz schneller umzusetzen. Aber bei dieser Landesregierung ist es üblich, dass die Gesetze auf den letzten Drücker eingebracht und dann in einem Marathon durchgepeitscht werden.

(Beifall des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Bevor ich auf den Gesetzentwurf weiter eingehe, lassen Sie mich noch ein paar weitere allgemeine Bemerkungen machen. Die Altenpflege ist angesichts der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen, so denke ich, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe allerersten Ranges geworden.

(Beifall des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Wir wollen,dass diese Aufgabe endlich gut bewältigt wird. Wenn wir eine wohnortnahe Versorgung der Menschen wollen, wenn wir wollen, dass die älteren Menschen bis zu ihrem Tod in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können, dann müssen wir in erster Linie dafür sorgen, dass die Infrastruktur wohnortnah vorhanden ist. Dann dürfen wir eben nicht Einkaufszentren auf der grünen Wiese unterstützen, sondern wir müssen Hand in Hand mit den Kommunen nach Wegen suchen, genau diese wohnortnahe Versorgung zu erhalten oder dort, wo sie schon verschwunden ist, wieder zu unterstützen. Hierzu sage ich nur am Rande: Dazu war die Freigabe der Ladenöffnungszeiten ein schlichter Bärendienst, Frau Ministerin.

(Beifall des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Ich kann die notwendige Zusammenarbeit mit den Kommunen in diesem Feld überhaupt nicht erkennen. Es gibt offensichtlich keine, weder bei der Planung noch bei den landespolitischen Leitlinien. Jede Kommune kocht ihr eigenes Süppchen, und die Landesregierung schläft oder konterkariert dieses Ziel.

Wenn wir wollen, dass die älteren Menschen in ihrem häuslichen Wohnumfeld versorgt werden können, gepflegt werden können – das wird sehr oft von Angehörigen, in der Regel von Töchtern und Schwiegertöchtern, übernommen –, dann muss uns daran gelegen sein, das Vor- und Umfeld der Pflege zu stärken, wie es auch die Aufgabe nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz ist. Dafür brauchen wir flächendeckend mehr Beratungsstellen für ältere Menschen.

Meine Damen und Herren, die Angebote vor Ort sind vollkommen unterschiedlich. Von einer flächendeckenden niedrigschwelligen Beratungsinfrastruktur sind wir ebenso weit entfernt wie von der von mir eben genannten ausreichenden Grundversorgung und Nahversorgung. Eine der ersten Amtshandlungen dieser Regierung – damals CDU und FDP – war es, genau die Beratungs- und Koordinierungsstellen für ältere Menschen plattzumachen.Auch das war ein Bärendienst für genau diese Ziele, die wir alle eigentlich gemeinsam verfolgen sollten.

Meine Damen und Herren, auch im stationären Bereich sind Anpassungen erforderlich. Im sogenannten landesweiten Rahmenplan für die pflegerische Versorgung ist für die unabweisbar erforderliche Grundversorgung der Bevölkerung im Bereich der stationären Dauerpflege ein Bedarfsanhaltswert von höchstens 25 Pflegeplätzen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 65 und mehr Jahren festgelegt.Statt „höchstens“ müssten wir heute vermutlich „mindestens“ einfügen. Das habe ich zum Thema Hochaltrigkeit bereits angesprochen. Wir wollen, dass die älteren Menschen, wenn sie in ein Pflegeheim einziehen oder mehr Service brauchen, weil es zu Hause nicht mehr funktioniert, ihren Bedürfnissen entsprechend versorgt werden. Wir wollen die Selbstbestimmung stärken und eine Vielfalt von neuen Wohnformen – ich nenne als Stichworte Wohngemeinschaften und Mehrgenerationenhäuser – deutlich mehr unterstützen, als es bisher passiert. Einzelne Modellprojekte des Bundes oder des Landes reichen hier nicht. Da ist viel mehr nötig.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, wenn wir die Qualität der Pflege erhöhen und aus den zum Teil negativen Schlagzeilen kommen wollen, dann muss uns daran gelegen sein, ein funktionierendes Qualitätsmanagement sowie öffent

lich zugängliche Informationen zu haben.Wir haben dazu einen Gesetzentwurf eingebracht.Wir wollen Transparenz und die Veröffentlichung der Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes, sodass jeder und jede nachlesen kann, wie es um die Qualität der jeweiligen Einrichtung bestellt ist.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun auf einige Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen. Mit dem Gesetzentwurf werden nicht nur Landes-, EU- und Bundesrecht in Einklang gebracht, sondern es werden auch Klarstellungen vorgenommen. Es werden längst überfällige Neuregelungen gemacht,und es wird eine Vorschrift über einen Rahmenlehrplan für die praktische Ausbildung eingefügt, den es bisher nicht gegeben hat. Die Umsetzung des uns noch nicht vorliegenden Rahmenlehrplans erfordert nicht nur die zeitnahe Erarbeitung dieses Plans – falls dies nicht schon geschehen ist –, sondern auch gesetzlich definierte Mindestanforderungen an die Praxisanleiterinnen. Darüber werden wir in den Ausschussberatungen sprechen.

Der Gesetzentwurf regelt in § 10 die Pflichten der Altenpflegeschulen, in § 11 die Pflichten der Auszubildenden. Meine Damen und Herren, nicht nur Schulen und Auszubildende habe Pflichten, sondern auch die Träger der praktischen Ausbildung. Das regelt der Gesetzentwurf nicht, und ich betone: Das regelt er noch nicht.

Die Landesregierung hält eine Anpassung an das Bundesgesetz im Bereich der Schulfinanzierung nicht für erforderlich. Das ist unseres Erachtens nur zum Teil richtig. Das Bundesaltenpflegegesetz schreibt eine angemessene Ausbildungsvergütung vor, dessen Definition vom Land vorzunehmen sei. Doch eine Konkretisierung, wie ich sie für wünschenswert hielte, gibt es nicht. Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf:

Die Rechtsverordnung nach Satz 1 regelt das Nähere über... die angemessenen Kosten der Ausbildung und die Zahl der Ausbildungsplätze, für die die Kosten erstattet werden, Ö

Die Kostenausgleichsverordnung vom Dezember 1997 sieht vor, dass die Schulkosten für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe anders als für die Ausbildung in der Altenpflege festgesetzt werden.Das Niveau der Schulkosten für die Altenpflegehilfeausbildung ist hier zu niedrig angesetzt. Wir schlagen vor, dass wir in den Ausschussberatungen über eine gesetzliche Festlegung der Ausbildungsvergütungen sprechen.

Das Bundesaltenpflegegesetz erklärt die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl an Ausbildungsplätzen zur zentralen Aufgabe der Länder und verweist auf ein Ausgleichsverfahren zur Aufbringung der Mittel zur Ausbildungsvergütung, sofern eine ausreichende Zahl an Ausbildungsplätzen nicht anderweitig gesichert werden könnte. Dieser Punkt kommt in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht vor.Wir sollten also auch darüber reden, wie wir diesen Aspekt der Kostenverordnung in diesen Gesetzentwurf integrieren könnten.

(Beifall des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Aus Sicht der SPD-Fraktion gibt es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Nachbesserungsbedarf, den wir im Laufe der parlamentarischen Beratungen einbringen und diskutieren werden. Wir sagen aber vorsichtig und vorausschauend:Wir werden vermutlich mit Ihnen einig werden. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Fuhrmann. – Als Nächster hat Herr Rentsch für die FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Fuhrmann,ich bin etwas über Ihre Kritik an dem vorgelegten Gesetzentwurf überrascht; denn man muss als Opposition auch anerkennen, dass die Zahlen eindeutig für sich sprechen. Die Landesregierung hat nun mal die Situation im Bereich der Altenpflege und der Altenpflegehilfe verbessert. Das ist einerseits an den finanziellen Mitteln abzulesen, die die Landesregierung in diesem Bereich investiert, und es ist auf der anderen Seite auch daran abzulesen, dass die Situation an den Schulen verbessert worden ist. Wir haben als Liberale beispielsweise in Bad Wildungen dafür gekämpft, dass es dort mehr Ausbildungskapazitäten gibt. Diese gibt es nun, und wir halten das für richtig und wichtig.

(Beifall des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Meine Damen und Herren, daher werden wir an dieser Stelle den Gesetzentwurf nicht kritisieren, sondern ich möchte lediglich ein wenig beleuchten, wo die Reise darüber hinaus hingehen müsste. Bei allen Reden ist eines klar geworden: In diesem Bereich wird sich in den nächsten Jahren entscheiden, ob wir die Situation bzw. die demografische Entwicklung unseres Bundeslandes auffangen können oder nicht.

Das kennt der eine oder andere aus seinem privaten Umfeld, wenn er Verwandte oder Angehörige hat, die sich in dem entsprechenden Alter befinden.Wenn man etwa eine andere Form der Betreuung organisieren möchte,wie z.B. auf ambulanter Ebene, dann ist die Altenpflege ein wunderbares Modell dafür, um die häusliche Umgebung zu bewahren und eine Heimunterbringung zu vermeiden. Daher glaube ich, dass dieser Beruf für unser Bundesland unglaublich wichtig ist, und wir sollten all denjenigen – das tun auch, so denke ich, alle Kolleginnen und Kollegen –, die diesen Beruf ausüben, unsere Hochachtung zollen. Dieser Beruf ist nicht immer einfach – aufgrund der Arbeitsbelastung und der Bezahlung.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Daher ist es gut, dass wir in den letzten Jahren mehr Menschen gefunden haben,die sich in diesen Bereich beruflich einbringen wollen.

Außerdem haben wir – gemeinsam mit der Union – mit der Altenpflegehilfe und der Krankenpflegehilfe Berufsbilder ins Leben gerufen, die anfänglich sehr kritisiert worden sind. Auch das wollen wir hier festhalten. Es gab Kritik, und zwar nach dem Motto, das seien nicht qualifizierte Berufsausübende, die letztendlich auf einem niedrigen Niveau gehalten würden. Aber auch diese Kritik wurde von der Realität widerlegt.

Es ist heute ein Faktum, dass sich viele, die die Altenpflegehilfe als Beruf gewählt haben, fortbilden und weiterqualifizieren. Das ist doch ein tolles Zeichen dafür, dass auf einem niedrigen Level angefangen wird und im Anschluss weitere Qualifikationen aufgebaut werden. Auch dies ist völlig richtig, und da hat die Landesregierung die Unterstützung der FDP.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf ist notwendig. Diese Ansicht teilen wir. Ich bin aber, als ich ihn gelesen habe,darüber überrascht gewesen,dass die Landesregierung schreibt, es gebe in diesem Gesetzentwurf keine materiellen Änderungen.

Frau Ministerin, ich will nun nicht in einen juristischen Diskurs einsteigen und zwischen formellen und materiellen Änderungen differenzieren, doch sage ich Ihnen: Natürlich verändern Sie Teile in diesem Gesetz, die nicht nur einen formellen Aspekt haben. Daher glaube ich, dass man das in einem Gesetzentwurf auch vorne hineinschreiben sollte.

Wir sind aber nicht gegen diese Änderungen, die Sie formulieren, sondern wir glauben, dass sie in vielen Bereichen sogar dringend notwendig sind. Wir, die FDP-Fraktion, haben in einem Berichtsantrag, aber auch bei Veranstaltungen immer wieder das Problem geschildert und damit auf die Tagesordnung gebracht, dass wir es in vielen Bereichen unseres Bundeslandes mit Pflegekräften des benachbarten, befreundeten Auslandes zu tun haben, die in vielen Fällen nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Früher konnte man diese noch illegale Pflegekräfte nennen, doch heute sind sie durch den EU-Beitritt legale Arbeitskräfte,und inwieweit sie Pflegetätigkeiten ausüben, kann man letztendlich in der Realität nachprüfen.

Es ist auch ein Faktum, dass es in diesem Bereich einen großen Preisunterschied gibt, und zwar in Bezug auf eine Haushaltshilfe, die die Pflegetätigkeiten mit übernimmt, und einem ambulanten Pflegedienst, der in diesem Bereich aktiv ist.

(Beifall bei der FDP)

Ich glaube, wir sind hier angehalten, immer wieder neu darüber zu diskutieren,wie wir es schaffen können,dass in diesem Bereich die Kosten für die Unternehmen geringer werden.

Es ist ein Faktum – ich war vor einiger Zeit bei einem Pflegedienst in Melsungen, der Firma Viereck –, dass ein Pflegedienst täglich einen erheblichen bürokratischen Aufwand zu bewältigen hat.Angesichts dessen ist es nicht erstaunlich, dass die Kosten für die Verwaltung dermaßen in die Höhe gegangen sind, dass sie durch die Einnahmen kaum noch gedeckt werden können. Das ist ein Punkt, über den man als Landesgesetzgeber diskutieren und sich fragen muss, inwieweit man dafür Sorge tragen kann, dass in diesen Bereichen Bürokratie und Verwaltung reduziert werden.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, das ist eine Aufgabe, und zwar nicht nur für das Land, sondern auch für die Krankenkassen. Wenn man sich einmal ansieht, was der medizinische Dienst der Kassen alles überprüft – sicherlich auch in der Hoffnung, gelegentlich etwas nicht zahlen zu müssen bzw. Zahlungen hinauszögern zu können –, dann stellt man fest, dass dies wirklich ein Skandal ist und dass an dieser Stelle Arbeitskraft vergeudet wird.

Es ist ein Faktum – das ist in den Gesetzentwurf richtig aufgenommen worden –, dass wir es in vielen Bereichen der Pflege mit osteuropäischen Personen zu tun haben – gleichgültig, ob sie nun als Pflegekräfte deklariert werden oder nicht. Das können Sie in Krankenhäusern erleben, und das reicht bis in die medizinische Ebene. Ich halte es für dringend erforderlich, dass wir als Gesetzgeber die deutsche Sprache als Berufeingangsvoraussetzung kodifi

zieren. Ich halte es für ein großes Problem, wenn man sich mit den zuständigen Personen nicht mehr unterhalten kann. Das ist zurzeit in den Krankenhäusern der Fall. Ich habe das vor einiger Zeit selbst erlebt, und ich halte das wirklich für ganz schwierig.

Hinzu kommt die Arbeitssituation der deutschen Ärzte, die mittlerweile von Ärzten aus Osteuropa ersetzt werden, weil sie aufgrund der Gesundheitssituation nicht mehr in Deutschland arbeiten wollen. Dafür habe ich größtes Verständnis, aber das soll heute nicht unser Thema sein, auch wenn man hierüber viele Worte verlieren könnte.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, das, was die Landesregierung hier vorlegt – ein Rahmenplan für die praktische Ausbildung, Regelungen in Bezug auf die deutschen Sprachkenntnisse sowie dazu,dass Altenpflegeschulen nicht dem Schulrecht unterliegen –, halten wir für richtige Vorschriften. Wir stellen fest: Diese Vorschriften sind auch so formuliert, dass sie nicht zu bürokratisch sind.

Frau Ministerin, ich möchte dennoch einen Punkt erwähnen, denn es handelt sich mittlerweile um einen Automatismus, den hier alle Kollegen pflegen, und zwar dass europäisches Recht einfach umgesetzt wird. Es wurde bereits gesagt, wir müssten das tun. Ich bin aber der Meinung: Wir sollten gelegentlich einmal hinterfragen, was auf europäischer Ebene beschlossen wird und ob das wirklich sinnvoll ist.