Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts (Fraspa-Gesetz) – Drucks. 16/7217 zu Drucks. 16/6805 –
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/7204 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 123.Plenarsitzung am 1.Februar 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/7154 war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr am 2. April 2007 und der Änderungsantrag Drucks. 16/7204 am 18. April 2007 vom Präsidenten überwiesen worden.
Herr Kahl, Sie sollten ein bisschen zuhören, wenn ich hier vorne rede. Das ist ja ganz schlimm mit Ihnen. Nachher kritisieren Sie mich wieder,wenn ich in der Sache Stellung nehme.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat eine schriftliche Anhörung betroffener Verbände und Organisationen zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Meine Damen und Herren, ich bitte, die Diskussionen wirklich zu beenden und dem Redner zuzuhören, oder hinauszugehen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 19.April 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen
Mit dem gleichen Stimmenverhältnis waren zuvor der Änderungsantrag Drucks. 16/7154 abgelehnt und der Änderungsantrag Drucks. 16/7204 angenommen worden.
Wiesbaden, 19. April 2007 – Berichterstatter und Ausschussvorsitzender: Clemens Reif. – Frau Präsidentin, herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Reif. – Damit treten wir in die Aussprache ein. Als erster Rednerin gebe ich Frau Pfaff von der SPD-Fraktion das Wort. Frau Kollegin, die Redezeit beträgt zehn Minuten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion unterstützt die Rückumwandlung der Frankfurter Sparkasse in eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Dies hat mein Kollege Uwe Frankenberger bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs zum Ausdruck gebracht, und dies gilt auch heute noch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gleichwohl sind wir der Auffassung, dass der von der Landesregierung gewählte Weg einer Umwandlung durch den Landesgesetzgeber – also quasi par ordre du mufti – der falsche Weg ist. Der Landesgesetzgeber greift hier in unnötiger Weise in die Organisationshoheit der Sparkassen ein und verletzt damit in eklatanter Art und Weise den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung.
Neben vielen anderen Gründen war und ist für uns bei diesem Gesetzentwurf die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung einer der zentralen Punkte. Diesen Sachverhalt hat mein Kollege ebenfalls bei der Einbringung hier im Plenum deutlich gemacht.
Auch die Fragen, die die Mitbestimmungs- und auch die Mitwirkungsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regeln, sind für uns im Gesetzentwurf völlig unzureichend berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, nicht zuletzt haben wir die Novellierung des Hessischen Sparkassengesetzes unter anderem deswegen abgelehnt, weil wir die Möglichkeit zur Bildung von Stammkapital bei Sparkassen ablehnen. Die Stammkapitalbildung gefährdet den Versorgungsauftrag der Sparkassen und ist der Einstieg in die Privatisierung. Daher lehnen wir konsequenterweise den Zwang zur Stammkapitalbildung auch bei der Frankfurter Sparkasse ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle unsere Bedenken konnten in der Anhörung nicht ausgeräumt werden. Im Gegenteil sind wir sogar in unserer Auffassung bestätigt worden. Die Mehrheit der Anzuhörenden hat den von der Landesregierung gewählten Weg zur Rückumwandlung für nicht sachgerecht gehalten und daher abgelehnt – insbesondere die Betroffenen selbst.
Nach Auswertung der Stellungnahmen zeigt sich, dass die Anhörung eine einzige Farce war und die Landesregie
rung mit ihrer allseits bekannten Arroganz von vornherein überhaupt nicht bereit war, auch nur eine einzige Anregung aus der Anhörung aufzunehmen.
Herr Minister Rhiel, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 26. Januar dieses Jahres haben Sie sogar freimütig eingeräumt – ich zitiere –:
Natürlich lasse sich sagen,dies sei ein Eingriff in die Selbstverantwortung der Eigentümer, aber: „Das nehmen wir uns raus.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, hieran wird deutlich: Bei den Entscheidungen der Landesregierung stehen nicht Sachfragen oder überzeugende Argumente im Vordergrund oder – wie in diesem Falle – das gedeihliche Miteinander mit den Sparkassenorganisationen. Nein, meine Damen und Herren, der Grundsatz „Mehrheit ist Wahrheit“ steht auch bei diesem Gesetzentwurf im Mittelpunkt.
Das hat fatale Auswirkungen auf die Sparkassen in Hessen,aber auch auf die Frankfurter Sparkasse mit ihren Beschäftigten.
Meine Damen und Herren, bereits zu Beginn meiner Ausführungen habe ich darauf hingewiesen: Für uns ist nicht der Rechtsformwechsel das Problem, sondern die alleinige Regelungskompetenz, welche die Landesregierung für sich in Anspruch nimmt.Dies bedeutet nicht nur einen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern auch eine Aushöhlung der Kompetenzen der Verbandsversammlung, des Verbandsvorstands und der Gremien der Landesbank und der Frankfurter Sparkasse.
Daher hat die SPD-Fraktion dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur Vorbereitung der zweiten Lesung einen Änderungsantrag vorgelegt, der unsere Vorstellungen, aber auch Anregungen aus der Anhörung aufgenommen hat. Mit diesem Änderungsantrag wollen wir festschreiben, dass nicht der Landesgesetzgeber, sondern die zuständigen Gremien der Landesbank und der Frankfurter Sparkasse darüber entscheiden, ob und wie der Rechtsformwechsel zu einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse vollzogen wird. Meine Damen und Herren, wir wollen das Optionsrecht.
Dass wir die im Gesetzentwurf festgeschriebene verpflichtende Bildung von Stammkapital streichen wollen, wird Sie angesichts unserer Haltung zum Sparkassengesetz nicht verwundern. Wir wollen das vorgesehene Stammkapital durch eine Sicherheitsrücklage ersetzen. Auch wollen wir erreichen, dass der Sparkassen- und Giroverband ein möglicher Träger für die Frankfurter Sparkasse sein kann.Dies hat den Vorteil,dass – wenn die Landesbank eine Verbindung mit anderen Landesbanken anstrebt – der Verband Träger der Frankfurter Sparkasse werden kann.
Für Sozialdemokraten ist es wichtig, Arbeitnehmer und ihre Vertretungen angemessen an den Unternehmensentscheidungen zu beteiligen.
Die Vertretung der Arbeitnehmer ist im Gesetzentwurf der Landesregierung völlig unzureichend und unkonkret geregelt. Die Frankfurter Sparkasse soll in einen bestehenden Rechtsrahmen – den der öffentlich-rechtlichen Sparkassen – eingegliedert werden. Weiterhin ist sie Teil
des Helaba-Konzerns.Dieser ist zum einen Teil öffentlichrechtlich, zum anderen Teil privatrechtlich strukturiert. Für diese Mischkonstruktion gibt es im Gesetzentwurf weder eine personal- noch eine betriebsverfassungsrechtliche Lösung.
Unser Änderungsantrag schafft hier ein Instrumentarium, das den gesetzlich verankerten Austausch mit den öffentlich-rechtlichen Personalräten und den privatrechtlich organisierten Betriebsräten innerhalb des HelabaKonzerns ermöglicht. Dazu ist im HPVG ein neuer § 110a aufzunehmen, der dies regelt und möglich macht.
Unsere Vorschläge erhöhen die Akzeptanz bei den Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen. Wir wollen die Beschäftigten mitnehmen. Das ist gut für die Zukunft der Sparkassen, und das ist gut für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Unser Änderungsantrag soll außerdem sicherstellen, dass die erstmaligen Wahlen zum Personalrat und zur Jugendvertretung der Fraspa gemeinsam mit den regelmäßigen Personalratswahlen stattfinden können. Nach dem Entwurf der Landesregierung muss bis Ende 2007 ein neuer Personalrat gebildet werden. Unser Vorschlag stellt sicher, dass die Personalvertretung im Rahmen der im Mai 2008 stattfindenden Wahlen gewählt werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Änderungsantrag wurde im Ausschuss von der CDU und der FDP abgelehnt. Das führt konsequenterweise dazu, dass wir heute diesen Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Reif, Komplimente über meine Frisur nehme ich gerne entgegen, selbst von der rechten Seite.
Der Tagesordnungspunkt sieht vor, dass wir uns über das Fraspa-Gesetz unterhalten. Die Fraspa wurde in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Sie wird wieder zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts. In der letzten Plenarsitzung war die rechte Seite noch erstaunt darüber, dass wir dem zustimmen. Wir sind dafür bekannt, dass wir vernünftigen und vor allen Dingen absehbaren Lösungen zustimmen. Das unterscheidet uns von Ihnen. Deshalb können Sie heute zur Kenntnis nehmen, dass wir unseren Kurs nicht verlassen haben. Wir teilen nach wie vor die Einschätzung, dass die Fraspa wieder in eine Anstalt des öffentlichen Rechts zurückgewandelt werden muss.