Die Gremien der Frankfurter Sparkasse sowie der Landesbank haben bereits im März 2006 in Grundsatzbeschlüssen dem Rechtsformwechsel von der Aktiengesellschaft in eine Anstalt des öffentlichen Rechts zugestimmt. Zuvor hatten auch die Stadt Frankfurt am Main und die Polytechnische Gesellschaft die aufgrund einer Regelung im Aktienkaufvertrag erforderliche Zustimmung zum Rechtsformwechsel in eine Anstalt des öffentlichen Rechts erteilt.
Meine Damen und Herren, die rechtliche Identität der Frankfurter Sparkasse bleibt durch den Rechtsformwechsel unberührt. Es ist nämlich ein identitätswahrender Rechtsformwechsel. Sämtliche Rechte und sämtliche Pflichten des Instituts bestehen trotz des Formwechsels unverändert fort. Deshalb ist die Kritik der SPD und der GRÜNEN vollkommen unbegründet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der von der Landesregierung gewählte Weg ist folgerichtig und sauber. Die kommunale Selbstverwaltung ist in keinem Falle berührt worden.
Im Gegenteil, alle Beteiligten haben das Recht und die Pflicht gehabt, hier ihre Zustimmung zu erteilen, und sie haben es getan.Wenn sie es nicht getan hätten,würden wir über dieses Thema heute in einer vollkommen anderen Form sprechen müssen. Dann gäbe es die Fraspa in der Form nämlich heute nicht mehr.
(Hildegard Pfaff (SPD): Die Hauptversammlung und die Trägerversammlung hätten diesen Beschluss fassen können! Das wissen Sie auch!)
Lassen Sie mich ein Weiteres sagen. Die Ergebnisse der Anhörungen waren durchaus positiv. Die Verbraucherzentrale Hessen hat der Forderung nach gesetzlicher Regelung des Rechts auf ein Girokonto und der Finanzierung der Schuldnerberatung zugestimmt.
(Hildegard Pfaff (SPD): Das hat doch hiermit gar nichts zu tun, Herr Kollege! Das ist ein ganz anderes Thema!)
Sie hat die Umwandlung positiv bewertet. Die Handwerkskammer Rhein-Main hat diese Umwandlung begrüßt. Der Gesamtpersonalrat der Helaba, der Konzernbetriebsrat der Helaba und der Betriebsrat der Fraspa haben die Umwandlung positiv gesehen.
(Hildegard Pfaff (SPD): Die Umwandlung begrüßen viele! Nur über den Weg, der beschritten wird, wird diskutiert!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren,wenn hier noch ein Rest Hoffnung besteht, dass man einen Konzernbetriebsrat gründen kann, dann wird dies von einer falschen Voraussetzung geleitet. Denn ein Konzernbetriebsrat ist in dem Personalvertretungsrecht nicht vorgesehen. Das ist dem Personalvertretungsrecht fremd.
(Hildegard Pfaff (SPD): Darum haben wir eine Lösung angeboten! Wir haben eine rechtlich abgesicherte Lösung angeboten!)
Es besteht auch keine Notwendigkeit, da somit die bestehenden Beteiligungsrechte der Mitarbeiterschaft umfas
send gewahrt sind.Die Mitarbeiter sind froh,dass es so gekommen ist.Wenn wir damals nicht diese Möglichkeit geschaffen hätten, dass die Fraspa unter das Dach der Helaba hätte schlüpfen können,
und die Commerzbank, die Deutsche Bank oder gar eine ausländische Organisation die Fraspa übernommen hätte, dann würde es einen Gesamtbetriebsrat bzw. Personalrat in der Form heute nicht mehr geben. Meine Damen und Herren, man hätte die Kunden, das Kundenportfolio übernommen und hätte sich der Mitarbeiter entledigt. Insofern sind die Mitglieder des Personalrates sowohl bei der Helaba als auch bei der Fraspa glücklich, dass es eine Möglichkeit gegeben hat, den Bankenstandort Frankfurt in dieser Form gemeinsam mit der Fraspa weiter zu befruchten.
(Hildegard Pfaff (SPD): Wir haben das Gespräch mit den Personalräten geführt! Die Vertreter waren im Ausschuss, Herr Kollege! Die haben eine ganz andere Position vertreten!)
Was Sie hier aufbauen, ist ein Popanz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen hat den Rechtsformwechsel grundsätzlich begrüßt, hat aber selbstverständlich zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Modalitäten zum Teil kritische, zum Teil auch ablehnende Bemerkungen und Anmerkungen gemacht. Das ist doch selbstverständlich. Nur müssen wir heute, am 4. Mai des Jahres 2007, auch erkennen, dass diese Anmerkungen bestanden, bevor wir
das Hessische Sparkassengesetz im letzten Plenum in dritter Lesung verabschiedet haben. Hätte der Sparkassenund Giroverband Hessen-Thüringen zum damaligen Zeitpunkt schon gewusst, dass das Hessische Sparkassengesetz so verabschiedet wurde, wie es nun verabschiedet ist, hätte man in einer ganzen Reihe von Punkten diese Anmerkungen und diese kritischen Töne wahrscheinlich weggelassen.
Lassen Sie mich zum Schluss Folgendes sagen.Wir haben als CDU im Lande Hessen ein sehr, sehr großes Interesse an leistungsfähigen Sparkassen und einer starken Landesbank. Wir haben ein Interesse, dass der Bankenstandort Frankfurt mit den vielen Tausend Kunden der Sparkassen im Frankfurter Gebiet, im Rhein-Main-Gebiet erhalten bleibt und die Stärke, die er hat, in Zukunft behält, ja, noch ausbauen kann. Das wird durch das neue Hessische Sparkassengesetz ermöglicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur starke Institute können ihren öffentlichen Auftrag für Bürger, für Unternehmen und für Kommunen erfüllen.Nur starke Institute sind in der Lage, dem Mittelstand zur Verfügung zu stehen und den gewerblichen und den handwerklichen Mittelstand mit Geld zu versorgen. Das neue Hessische Sparkassengesetz wird einen weiteren Beitrag zur Stärkung der Sparkassen leisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können beruhigt diesem Gesetzentwurf zustimmen. Er wird den Bankenstandort Frankfurt weiter nach vorne bringen. Er wird das Sparkassenwesen weiterhin absichern und in eine gute, ordentliche und gedeihliche Zukunft bringen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen heute in der zweiten Lesung zur Abstimmung vorliegt, wird der Weg der Frankfurter Sparkasse in eine Richtung gelenkt, die historisch von Bedeutung ist, weil nicht nur die ehemalige Frankfurter Sparkasse von 1822 und die Frankfurter Sparkasse als eine Sparkasse besonderer Art zusammengeführt waren, die nach vorübergehenden Schwierigkeiten unter der Verantwortung der Hessischen Landesbank wieder zu positiven Ufern gekommen ist,sondern weil mit diesem Gesetz und der Rückumwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts die Frankfurter Sparkasse insgesamt wieder vollwertiges öffentlich-rechtliches Mitglied im Rahmen des Sparkassen- und Giroverbandes HessenThüringen wird.
Damit geht eine Epoche zu Ende, die durchaus bemerkenswert war. Denn die Frankfurter Sparkasse von 1822 war vor dem Jahr 1988 durchaus eine bundesweit bedeutende freie Sparkasse. Diese Sparkasse war auch immer ein Zeichen dafür, dass die Sparkasse in ihrer Vielfalt lebens- und überlebensfähig ist. Das Jahr 1988 hat, bezogen auf den Sparkassenplatz Frankfurt und damit auf den zentralen deutschen Finanzplatz, eine Fusion beider Sparkassen gebracht. Diese Geschichte ist auch für dieses Gesetz nicht unwichtig. Denn bereits damals wurde durch Landesgesetz eine Sparkasse eigener Art – „sui generis“, wie wir so schön zu sagen pflegen – gegründet, die damals schon Grundkapital hatte, Frau Pfaff. Das ist seit 1988 und, auf die Frankfurter Sparkasse von 1822 bezogen, auch schon vor dieser Zeit so.
Insofern ist es konsequent, wenn der Gesetzentwurf vorgibt, dass diese Sparkasse, die nun neu gegründet und beheimatet ist, unter dem identitätswahrenden Sinn auch Grundkapital in Stammkapital umwandelt. Das hat auch etwas mit Vertrauensschutz gegenüber den Kunden zu tun. Deshalb geht es hier nicht um ein Beschneiden kommunaler Kompetenz – in diesem Fall der Verbandsgremien –, sondern das Ganze ist Ausdruck der Verlässlichkeit der Landespolitik als der Institution,die den Rahmen für das Sparkassenwesen vorgibt, in dem dann in kommunaler Verantwortung gehandelt werden kann.
Bei den Stichwörtern „kommunale Verantwortung“ und „Verbandsverantwortung“ gibt es viel zu tun. Das wurde eben mit dem Stichwort „Gemengelage“ angesprochen. Es geht also um die Frage nach dem Regionalprinzip, das bezogen auf die Fraspa und die anderen Sparkassen im Rhein-Main-Gebiet nicht deckungsgleich gegeben ist, sondern wir finden gebietsübergreifend jeweils Filialen vor. Dies ist ein wichtiges Thema. Sie haben das zu Recht angesprochen. Da lenkt sich unser Blick automatisch auf das grundlegend neue Sparkassengesetz,das mit der Möglichkeit, Stammkapital zu bilden, Optionen eröffnet, diese Gemengelage im Einvernehmen zu lösen.Wir alle dürfen gespannt sein, was sich daraus entwickelt.
Während in vielen anderen Bundesländern über die Zukunft der Sparkassen und ihre Organisiertheit sowie über Privatisierung nach wie vor diskutiert und manchmal gestritten wird, gehen wir in Hessen mit einer klaren Position voran. Diese Position lautet: Wir stehen zum Drei
säulenprinzip. Das ist im Sinne von Ausgewogenheit, Wettbewerbsfähigkeit und Finanzierungsfähigkeit der Kreditinstitute insgesamt gerade für den ländlichen mittelständischen Bereich ein sehr wichtiges Prinzip. Wir plädieren eindeutig dafür, dass die Sparkassen im öffentlich-rechtlichen Bereich bleiben. Wir haben diesem Plädoyer mit dem Sparkassengesetz auch Taten folgen lassen. Insgesamt haben wir in den letzten Monaten somit einen Dreisprung vollzogen, und zwar einen sehr erfolgreichen:
Erstens. Das Verbundkonzept stärkt die Sparkassen von innen her. Dieses Verbundkonzept ist im Sparkassengesetz aufgenommen und damit rechtlich verankert.
Zweitens. Wir haben durch die Übernahme der Fraspa, bei der die Landesregierung nicht nur aktiv mitgewirkt hat, sondern die Weichen gestellt hat, dafür gesorgt, dass gerade an dem Bankenplatz Deutschlands die Sparkassen nicht notleidend werden. Sie können inzwischen nach der Übernahme der Fraspa durch die Helaba auch wieder schwarze Zahlen vorzeigen.
Drittens. Nach dieser Operation durch das Gesetz, das Ihnen heute zur Abstimmung vorliegt, wird die vereinigte Sparkasse aus 1822 und Frankfurter Sparkasse nun als öffentlich-rechtliche Körperschaft im Rahmen des Verbands ein homogenes Mitglied. Damit stellt sich die Sparkassenlandschaft in Hessen übersichtlich, verlässlich und zukunftsorientiert dar.
Die Sparkassen haben insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine wichtige partnerschaftliche Funktion. Sie müssen sich den Herausforderungen stellen. Erstens müssen diese mittelständischen Betriebe heute über den regionalen Bereich hinaus marktfähig werden. Dafür brauchen sie Partner,die mit ihnen gehen.Zweitens ist die Änderung zu berücksichtigen, dass die Finanzierungsform von Unternehmen nicht mehr allein bei Fremdkapital im Sinne von Krediten Halt macht, sondern dass sie auch moderne neue Kapitalisierungs- und Finanzierungsformen aufgreifen müssen – einschließlich der Vermittlung von Private Equity oder anderem, was hier nicht im Einzelnen auszuführen ist.Auch dafür müssen Sparkassen in ihrem Know-how gerüstet sein. Das gelingt mit den neuen Rahmenbedingungen besser. Davon sind wir überzeugt.
Wir entlassen die Sparkassen nach diesen Übergangsjahren in eine klare Ordnung, die ihnen Möglichkeiten schafft, diese Herausforderungen weltweit mit den Kunden,die hier beheimatet sind,anzunehmen.Deswegen haben wir klare Signale geschaffen, die ihre Wirkung zeigen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte zur diesem Tagesordnungspunkt und treten nun in die Abstimmung ein. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts – Fraspa-Gesetz – ab. Ursprünglich war das die Drucks. 16/6805. Wir stimmen darüber in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Das ist die Drucks. 16/7217.
Wer dem Gesetzentwurf in dieser Fassung seine Stimme geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Dann ist dieser Gesetzentwurf mit den Stim
men der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen und zum Gesetz erhoben.
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Hessen vorn – Standortpolitik erhält Höchstnoten – Drucks. 16/7252 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Mittelstandsstudie offenbart wirtschaftspolitische Versäumnisse der Landesregierung – Drucks. 16/7287 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hessen wieder an die Tabellenspitze führen – Drucks. 16/7295 –
Verabredet sind zehn Minuten Redezeit. Zunächst kommen die Antragsteller, als Erster Herr Williges für die CDU. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit einigen Monaten haben wir einen anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwung. Alle Prognosen, die uns vorliegen, deuten darauf hin, dass es in den nächsten Monaten, wenn nicht gar Jahren, auch so bleiben wird.