Protokoll der Sitzung vom 30.05.2007

Aber wer nur Medizin kann, kann auch das nicht richtig. Denn ein Mensch ist weit mehr als die Summe biologischer Funktionen, und Krankheit ist mehr und verlangt mehr als Pathobiologie. So haben in der Wahrnehmung weiter Teile der Bevölkerung die in ihrer Bedeutung keineswegs zu schmälernden Leistungen einer naturwissenschaftlichen Medizin auch Angst und Misstrauen erzeugt. Die Befürchtung, am Ende des Lebens einer Hochleistungsmedizin, einer Hochleistungsmaschine ausgesetzt zu sein,die,einmal in Gang gesetzt,das Sterben in Würde unmöglich macht,ist weit verbreitet.Unsere Ressourcenverwendung ist nicht geeignet, dieser Angst zu begegnen, wenn die Aufwendungen für Intensivmedizin das Hundertfache der Aufwendungen für Palliativmedizin betragen.

Unwürdig sterben zu müssen, einsam und unter Schmerzen, hilf- und wehrlos, ist eine der großen Ängste in unserer Gesellschaft. Der viel zu verbreitete Wunsch nach Sterbehilfe macht die Dimension des Problems deutlich. Denn wenn die Hilfe beim Sterben so wäre, wie sie sein muss, würde niemand über die Hilfe zum Sterben ernsthaft diskutieren.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, es ist inakzeptabel, dass wir – die Gesunden,die Weiterlebenden – es nicht schaffen,den Kranken und Sterbenden das Ende des Lebens so lebenswert zu machen, dass sie es leben wollen, und ihnen die Gewissheit zu geben, dass auch das Ende des Lebens so lebenswert wie irgend möglich sein wird.

Es geht um lindernde,an der Qualität und nicht der Quantität des Lebens ausgerichtete Medizin und darum, das Leben und nicht das Sterben zu verlängern. Es geht darum, mit einer psychosozialen, pflegerischen und spirituellen Sterbebegleitung und Betreuung der Angehörigen ein Sterben zu Hause, in der vertrauten Umgebung, zu ermöglichen.95 % aller Menschen wollen zu Hause sterben; 15 % erreichen das – ein für die Gesellschaft unwürdiges Ergebnis.

Die Enquetekommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages hat sich in der 15. Legislaturperiode ausführlich mit dem Thema befasst und Empfehlungen für die politischen Entscheidungen zur Verbesserung der Palliativmedizin formuliert. Dazu gehört die Stärkung des Patientenrechts, des Anspruchs auf eine bedarfsgerechte Palliativversorgung. Dazu gehört die Verbesserung der spezifischen Kompetenz der Heilberufe. Dazu gehören die Stärkung und Sicherung der ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativversorgung.

Vor allem aber bedarf es einer Stärkung der Sterbebegleitung und angemessener Palliativversorgung zu Hause, der Einführung der ambulanten Palliative-Care-Teams an der Schnittstelle zwischen Krankenhaus und ambulanter Versorgung sowie einer Verbesserung der Finanzierung dieser ambulanten und stationären Versorgung. Mit der Gesundheitsreform durch das GKV-WSG wurde erstmals – ganz sicher völlig zu Recht – genau diese Versorgung in den Pflichtenkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen – ein großer sozialpolitischer Fortschritt.

Meine Damen und Herren, aber auch die Landespolitik hat eine Reihe von Aufgaben zu erledigen, wenn wir die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender auf das Niveau bringen wollen, das einer zivilisierten Gesellschaft in einem so reichen Land angemessen ist. Dazu bedarf es in Hessen der Kommunikation, der Koordination und der Kooperation. All dies kann nicht verordnet werden, sondern nur zwischen und unter den Beteiligten wachsen. Gerade deshalb hat die Enquetekommission auch den Bundesländern empfohlen, auf Landesebene eine Beauftragte oder einen Beauftragten für das Hospiz- und Palliativwesen zu berufen und einen runden Tisch mit allen relevanten Gruppen einzurichten.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die anstehende Aufgabe ist sehr aktuell. Ein solcher Beauftragter wird gerade an der Entwicklung der Strukturen der Palliativversorgung mitwirken.Wenn eine Aufgabe neu entwickelt und erheblich ausgebaut wird, weil erstmals ihre Finanzierung gesichert ist, dann sind alle Beteiligten in bester Absicht versucht, ihr jeweiliges Konzept einzubringen, umzusetzen und durchzusetzen.

Wer die Presse beobachtet hat, konnte in den letzten Wochen und Monaten schon die ersten Zeichen der sich eben daraus entwickelnden Konflikte wahrnehmen. Aber wie die Palliation den Menschen als Subjekt und in seinem subjektiven Leiden ins Zentrum der Medizin zurückholt, so muss sich die Struktur der Versorgung allein an den Bedürfnissen der Patienten und nicht an fixierten Strukturen, ökonomischen Interessen oder anderen Merkmalen ausrichten. Es geht nicht um Bettenauslastung, um Personalstellenabsicherung, um Honorarvereinbarungen oder um Zuständigkeitsbedürfnisse, sondern es geht darum, dass an jedem Ort in Hessen jeder Mensch in der letzten

Phase seines Lebens sicher sein kann, nicht weniger als optimal versorgt zu sein.

(Beifall bei der SPD)

Mit Habermas’ Wort vom „unerhört zwanglosen Zwang des besseren Arguments“ kann man voller Vertrauen sein, dass ein Koordinator oder eine Koordinatorin, mit genügend persönlichem und förmlichem Gewicht ausgestattet, genau diese Argumente zusammenführen und damit sicherstellen kann, dass alle, die guten Willens sind, gemeinsam gute Ergebnisse erreichen.

Die zweite Aufgabe wird die des Kommunikators sein. Die beste Struktur nützt nichts, wenn sie keiner kennt. Von den 20 bis 30 % der hessischen Ärzte, die überhaupt über Betäubungsmittelrezepte verfügen,benutzen sie laut Auskunft der Landesregierung von vor einigen Jahren etwa 2 bis 3 % – ein abenteuerlicher, ein mittelalterlicher Zustand. Meine Damen und Herren, Palliativversorgung ist schwierig und verlangt spezielle Fachkenntnisse. Jeder sollte wenigstens wissen, wo es sie gibt.

Die beste Struktur entsteht nur, wenn der Mangel im Bestehenden wahrgenommen wird. Der Beauftragte soll gerade auch die Kommunikation für die Menschen anbieten und Ansprechpartner sein für alle, die Verbesserungen vorschlagen oder Weiterentwicklungen anregen wollen. Deshalb wäre die dritte Aufgabe die des Mahners.Das gilt innerhalb der Strukturen, aber auch gegenüber der Politik, auch gegenüber uns. Ein unabhängiger Beauftragter muss keine Rücksicht nehmen, wenn er auf Verbesserungen drängt. Ein jährlicher Bericht an den Landtag trägt dazu bei, auch uns mit der jeweiligen Entwicklung vertraut zu machen und darauf hinzuweisen, wo wir in dieser Frage immer wieder tätig werden müssen.

Deshalb ist auch die Berufung durch das Parlament angemessen. Die Wahl durch das Parlament als höchste Instanz in diesem Lande ist die höchste Form der Berufung und entspricht zugleich dem Wunsch der Beteiligten aus der Hospiz- und Palliativbewegung. Angesichts der Aufsichts- und Genehmigungsaufgaben, die die Regierung hat, ist eine förmliche Trennung und damit die völlig unzweifelhafte Unabhängigkeit genau der richtige Weg.

Meine Damen und Herren, die Größe einer Gesellschaft zeigt sich in ihrem Umgang mit den Schwächsten,

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

den Leidenden und natürlich den Sterbenden. Natürlich ist ein Landesbeauftragter für das Palliativwesen keine Wunderwaffe, und er macht nicht mit seinem Zauberstab auf einen Schlag die Welt schön.

Aber die Aufgabe, die erheblichen, bekannten und – wie ich meine – in Wahrheit unerträglichen Defizite in der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender zu beseitigen, bedarf einer umfassenden Anstrengung. In Hessen sollen Menschen die letzten Tage dort verbringen können, wo sie es selbst wünschen. In Hessen soll niemand Angst davor haben, nicht in Würde sterben zu können und am Ende seines Lebens unnötig zu leiden. Der Weg dahin ist weit. Vielleicht gehen wir heute einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Spies. – Frau Oppermann, Sie haben sich für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Sie haben nunmehr Gelegenheit, das Wort zu ergreifen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass im besagten § 37b im GKV-WSG die Palliativversorgung verbessert wurde.

Patienten mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit aufwendiger Versorgung und begrenzter Lebenserwartung haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen und zielt darauf ab, den Patienten in der vertrauten häuslichen Umgebung zu betreuen. Die Patienten in stationären Einrichtungen – dieser Hinweis ist auch wichtig – haben ebenfalls Anspruch auf eine spezialisierte Palliativversorgung.

Meine Damen und Herren, im Laufe des Lebens taucht immer wieder die Frage auf, wie wir sterben wollen. Oftmals werden die Gedanken um das eigene Lebensende durch Berichte in den Medien oder aber auch durch Erfahrungen im Verwandten- und Bekanntenkreis ausgelöst. Wir denken dann darüber nach: Was wollen wir selber? Wo möchten wir leben, wenn es uns nicht mehr gut geht? Wenn wir auf Hilfe angewiesen sind: Wer sollte dann bei uns sein, und wer sollte uns unterstützen und uns helfen?

Über allem steht die Angst vor der Hilflosigkeit, vor dem Alleinsein und vor Schmerzen.All diesen Fragen hat sich die Hospizbewegung angenommen. Die Sterbebegleitung in Hessen ist durch den Ausbau der ambulanten Hospizdienste, die Schaffung von Palliativstationen in Krankenhäusern und die Entstehung stationärer Hospize verbessert worden.

Mehr als 90 % der Menschen wünschen sich, zu Hause zu sterben. Herr Kollege Spies, Sie haben eben darauf hingewiesen, die Realität sieht allerdings ganz anders aus. 60 % sterben in Krankenhäusern, ungefähr 30 % in Alten- und Pflegeheimen und nach den Zahlen, die mir vorliegen, 10 % – Herr Spies, da streite ich mich nicht mit Ihnen, ob es 10 oder 15 % sind, jedenfalls nur ein Bruchteil – zu Hause. Vor diesem Hintergrund ist die Stärkung der ambulanten Hospizarbeit und der palliativpflegerischen Versorgung der absolut richtige Weg.

Wir haben in Hessen acht stationäre Hospize und das Kinderhospiz in Wiesbaden. Landesweit gibt es 98 ambulante Hospizgruppen, die in der ambulanten Begleitung Sterbender tätig sind. Aber auch die ambulante Palliativversorgung hat sich verbessert. Ich nenne beispielhaft das Zentrum für ambulante Palliativversorgung, das zusammen mit der Techniker Krankenkasse im vergangenen Jahr einen integrierten Versorgungsvertrag für die Region Wiesbaden-Taunus abgeschlossen hat. Ich glaube, das ist der richtige Weg.

Herr Kollege Spies, Sie haben eben zu Recht auf die zögerliche Handhabung von BtM-Rezepten bei den niedergelassenen Ärzten hingewiesen. Nur, das wird sich durch einen Beauftragten für Hospiz- und Palliativmedizin nicht abstellen lassen. Da müssen wir bei Ihren ärztlichen Kolleginnen und Kollegen noch eine große Aufklärung betreiben.

Meine Damen und Herren, auf Landesebene gibt es eine Arbeitsgruppe des Sozialministeriums. Als Koordinierungs- und Ansprechstelle für Dienste der Sterbebegleitung und Angehörigenbetreuung hat die Hessische Landesregierung eine Beratungsstelle bei der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheit – bei der HAGE – etabliert. Mithilfe der Pitzer-Stiftung ist eine Servicestelle zur Beratung und Unterstützung von Hospizinitiativen bei der HAGE eingerichtet und finanziert worden.

Der Koordinations- und Ansprechstelle für Dienste der Sterbebegleitung und Angehörigenbetreuung – kurz KASA genannt – gehören zum einen das Aus- und Fortbildungsinstitut für Altenpflege, die Hessische Krankenhausgesellschaft, das Hessische Sozialministerium, die Landesarbeitsgemeinschaft Hospize Hessen, die Landesärztekammer Hessen und der Verband der Kranken- und Pflegekassen Hessen an.

Wenn man sich die Aufgaben der KASA ansieht, wird deutlich, dass sie sich exakt mit der Koordination und Beratung befasst, wie Sie sie in Ihrem Gesetzentwurf fordern. Es geht von der Beratung durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospizarbeit, aber auch interessierte Einzelpersonen, über die Unterstützung beim Aufbau neuer Hospizinitiativen,Auskünfte über Fortbildungs- und Informationsangebote für ehrenamtliche Kräfte, der Herstellung von Netzwerken zwischen Hospizdiensten und ambulanten Pflegediensten, Unterstützung bei der Erarbeitung von Qualifizierungskonzepten, um nur einige zu nennen.

Die KASA wird mit Landesmitteln gefördert.Ebenso fördert das Land die Schulung und Fortbildung der ehrenamtlich Tätigen in den ambulanten Hospizdiensten sowie die Landesarbeitsgemeinschaft Hospize Hessen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist nicht das vorrangige Anliegen, neue Institutionen zu schaffen. Die Menschen müssen dort begleitet werden, wo sie sterben – ob zu Hause,ob im Krankenhaus oder im Alten- und Pflegeheim. Deshalb muss der Gedanke einer angemessenen Sterbebegleitung in allen Institutionen und in allen ambulanten Bereichen integriert und umgesetzt werden.

Die Begleitung sterbender Menschen ist Fürsorge, Pflege und medizinische Betreuung. An dieser Stelle danke ich allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in der Hospizbewegung für ihr hohes Engagement. Ohne sie wäre vieles nicht möglich. Meine Damen und Herren, die Verbesserung der Sterbehilfe ist doch unser aller Anliegen.Aber wir sollten die hervorragenden ehrenamtlichen Netzwerke nicht durch Bürokratie überfrachten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Frau Oppermann. – Als Nächster hat Herr Rentsch für die FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Oppermann, ich weiß nicht, ob neben der KASA der Wunsch der SPD bestanden hat, quasi neu überbordende Netzwerke einzuziehen. So habe ich den Kollegen Dr. Spies eigentlich nicht verstanden. Ich denke, bei dem Thema Palliativ- und Hospizwesen, über das wir hier diskutieren, wissen wir alle, dass das ein Bereich ist,

der wirklich sehr sensibel ist, und dass das, was die Menschen dort im Ehrenamt machen – ich teile das,was Sie gesagt haben –, eine ganz wichtige Aufgabe ist. Das ist alles unbestritten. Da sind wir uns auch einig.

Ich will einmal die Antwort vorwegnehmen. Wir sehen den Gesetzentwurf der SPD grundsätzlich positiv,weil wir schon glauben, dass wir in diesem Bereich handeln können und handeln sollten. Es gibt verschiedene Fragen, die für uns bei dem Gesetzentwurf aufgetreten sind. Wir haben zunächst einmal eine Veränderung der Situation durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz, das die palliativmedizinische Versorgung als Regelleistung in der GKV eingeführt hat. Ich bin nicht böse darum. Ich sage aber auch, ich halte es für grundlegend falsch, immer wieder weitere Leistungen in den GKV-Topf hineinzubringen, ohne etwas anderes herauszunehmen.

Das sind die Diskussionen, die mich stören, weil wir auf der einen Seite die Diskussion führen, wie wir den Beitrag senken oder stabil halten können. Auf der anderen Seite gibt es viele Bereiche, und das ist mit Sicherheit einer, die dort hineingehören. Wenn man dort etwas hineinnimmt, muss man sagen, es muss auf der anderen Seite etwas herausgenommen werden. Es kann nicht immer nur on top geleistet werden.

(Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP))

Richtig war es, das zu machen. Wie Kollege Dr. Spies es ausgeführt hat, geht der Beauftragte für Hospiz- und Palliativwesen auf die Empfehlung der Enquetekommission des Bundestages zurück, an der wir auch mitgewirkt haben. Ich glaube, dass das grundsätzlich insofern eine richtige Institution sein kann, weil diese Person eine Art Mediatorenfunktion übernehmen kann. Das ist für uns der zentrale Punkt.

Wenn man so etwas macht, muss man das Ganze aber auch mit einem Landesarbeitskreis, oder wie immer man das bezeichnen mag,hinterlegen,damit die verschiedenen Institutionen, die dort aktiv sind, auch letztendlich ihre Meinungen, ihre Erfahrungen austauschen können. Das wäre eine Diskussion, die man im Gesetzgebungsverfahren noch erweitern kann. Das haben Sie angedeutet. Da muss man einmal über das Verfahren reden, wie man das machen könnte.

Herr Kollege Dr. Spies, ein Hauptkritikpunkt ist die Frage, inwieweit die Krankenhäuser in Hessen diese Aufgabe einfach so übernehmen können.

(Dr.Thomas Spies (SPD): Sie können es nicht!)

Das ist der Punkt. Sie können es nicht. Sie haben die Antwort gerade gegeben. – Deshalb ist das, was im Gesetzentwurf ausgeführt ist, einer der springenden Punkte, der finanzielle Punkt. „Es entstehen geringe Aufwendungen für Aufwandsentschädigungen sowie für Geschäftskosten“ – da bin ich mir nicht sicher. Da habe ich meine Zweifel. Wir werden aus Sicht der FDP im Gesetzgebungsverfahren sehr stark darauf achten müssen, was das Ganze kostet;denn es ist eine zusätzliche Leistung,die die Krankenhäuser anbieten.Aber ich halte sie auch für richtig, weil es natürlich so ist, dass wir in vielen Bereichen in den Krankenhäusern überhaupt keine Verbindung haben, wie der Weg zum Tode letztendlich bewältigt wird.

Es ist ein Thema, das dort oft keine Rolle spielt, wenn Menschen gestorben sind. Die Aufbahrung usw. halte ich in vielen Fällen für skandalös. Das muss ich wirklich sagen. Der Weg dorthin kann durch Hospiz- und Palliativbeauftragte erleichtert werden.Da bin ich mir ganz sicher.

Das ist der eine Teil. Natürlich ist auch diese Frage der Qualifikation von Palliativbeauftragten wichtig, denn sie haben andere Fachkenntnisse als ein Anästhesist oder andere Berufsgruppen. Sie wissen einfach mehr fachübergreifend, wie man mit Menschen, die sich dem Tod nähern, umzugehen hat.

Meine Damen und Herren, insoweit sehen wir den Gesetzentwurf grundsätzlich positiv. Wir werden uns zunächst enthalten, bis wir die Frage geklärt haben, was das Ganze kostet, wie wir das umsetzen, wie wir konkret die Frage umsetzen, wie man eine Vernetzung der dahinter stehenden Gruppen erreichen kann. Das halten wir für ganz wichtig, denn sie müssen dort eingebunden werden. Wenn wir das hinkriegen, würden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Bis jetzt werden wir uns enthalten.Aber vom Grundsatz her geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. – Vielen Dank.