Anne Oppermann

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Fuhrmann, Sie sollten wirklich einmal eine neue Haushaltsrede schreiben. Denn bis auf wenige Nuancen bieten Sie uns die gleiche Rede seit drei Jahren an.
Herr Kollege Reif, um Ihre Frage zu beantworten: Jeder spart eben anders. Die Frau Kollegin hat eine sehr persönliche Form der Einsparung gewählt und nicht nur hier, sondern anscheinend auch bei ihren Mitgliedsbeiträgen.
Frau Kollegin Fuhrmann, bevor ich zu dem komme, was Sie gesagt haben, wollte ich noch eines zum Kollegen Schmitt sagen. Er kommt gerade zur rechten Zeit in den Saal. Sie haben vorhin bei Ihren Ausführungen zu einem anderen Einzelplan gesagt, dass wir uns mit fremden Federn schmücken würden und BAMBINI und KNIRPS aus dem KFA finanzieren würden. Ich weiß nicht, wer bei Ihnen in der SPD die Haushaltsanträge schreibt.Aber Sie haben zwei Haushaltsanträge. In einem geht es um die Finanzierung von kostenfreien Mittagessen, und im zweiten geht es um die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans. Da machen Sie nichts anderes und nehmen Zuweisungen aus dem KFA vor. So viel zu dem, was Sie gesagt haben, Herr Schmitt.
Mich hat ein weiterer Punkt bei Ihnen geärgert. Bei der Krankenhausfinanzierung haben Sie gesagt, die Regierung würde sich aus der Verantwortung schleichen. Herr Kollege Schmitt, den Haushalt lesen und den Haushalt verstehen sind anscheinend zwei Paar Schuhe. Die Gesamtausgaben – wenn ich Ihnen die Zahlen vorlesen darf – für alle Fördertatbestände für Zuweisungen nach dem Hessischen Krankenhausgesetz wurden von 175,75 Millionen c im Jahre 2007 auf 218,4 Millionen c im Jahr 2008 erhöht. Der Ansatz für das Krankenhausbauprogramm beträgt nunmehr 97,55 Millionen c gegenüber 55 Millionen c im Jahre 2007.
Eine letzte Zahl. Das Bewilligungsvolumen beträgt im Jahre 2008 150 Millionen c gegenüber 2007 mit 100 Millionen c. Dazu zu sagen, die Landesregierung würde sich hier aus der Verantwortung schleichen, entbehrt absolut jeder Grundlage.
Meine Damen und Herren, Sozialpolitik ist und bleibt ein Schwerpunkt dieser Hessischen Landesregierung.
Da können Sie noch so herummäkeln. Dies haben wir mit unserer Familienpolitik mit BAMBINI und KNIRPS unter Beweis gestellt. Nie wurde in diesem Bundesland so viel Geld in die Betreuung unserer Jüngsten investiert wie unter dieser CDU-geführten Landesregierung.
Entschuldigung, aber bei der Kürze der Zeit gestatte ich keine Zwischenfragen.
Bei unseren Haushaltsberatungen haben wir die Schaffung neuer Betreuungsplätze zum familienpolitischen Schwerpunkt gemacht. Diese CDU-geführte Landesregierung gibt 20-mal mehr für die Förderung von Krippenund Tagesmütterplätzen aus als Rot-Grün im Jahre 1998. Da waren es bescheidene 1,53 Millionen c.
Ich denke, mit diesen Zahlen haben wir Sie ganz schön in den Schatten gestellt.
Meine Damen und Herren, während andere noch diskutieren, hat diese Hessische Landesregierung gehandelt und in unsere Kinder investiert.
Als erstes Bundesland in Deutschland gehen wir in die Vorlage und verdoppeln unseren Haushaltsansatz für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren auf 90 Millionen c.
Mit dem BAMBINI-Programm haben wir dieses Jahr 6.000 neue Betreuungsplätze geschaffen, Herr Kollege Kaufmann. Meine Damen und Herren, wir haben die Beitragsfreistellung des letzten Kindergartenjahres eingeführt. Hessen liegt heute mit einer Betreuungsquote von 11,5 % an der Spitze aller westdeutschen Flächenländer.
Das musste einmal gesagt werden. – Mit KNIRPS wurden die Kommunen in die Lage versetzt, die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige bis Ende 2008 zu verdoppeln. Damit können wir zwei Jahre früher, als es vom Tagesbetreuungsausbaugesetz vorgesehen ist, die 20 %-Marke knacken.
Meine Damen und Herren, die hessische CDU hat von Anfang an erklärt,den Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den massiven Ausbau eines qualitativen und quantitativen Betreuungsangebotes erleichtern zu wollen. Wir haben Wort gehalten. Spätestens jetzt wird dem Allerletzten deutlich, dass diese CDU-geführte Landesregierung Rot-Grün auch bei der Familienpolitik abgehängt hat.
Meine Damen und Herren,zu begrüßen ist,dass durch die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen die Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege für 35 % der unter dreijährigen Kinder bis zum Jahre 2013 ausgebaut wird und der Bund Finanzhilfen für Investitionen in Höhe von knapp 29 Millionen c bereitstellt.
Herr Kollege Rentsch, eines habe ich nun wirklich nicht verstanden. Vielleicht können Sie in Ihrer Rede gleich noch darauf eingehen, warum die FDP im Haushaltsausschuss unseren Änderungsantrag abgelehnt hat, 28,946 Millionen c in den Einzelplan 08 aufzunehmen. Dies entbehrt nicht nur jeder Logik, sondern es ist absolut nicht nachzuvollziehen.
Damit komme ich zu einem weiteren Änderungsantrag von uns, nämlich zur Förderung von ambulanten Versorgungskonzepten und -strukturen für demenziell Erkrankte.Auch hier wurde die Summe erhöht, um auch ehrenamtliche Strukturen und Selbsthilfegruppen, die Pflegebedürftige unterstützen, weiter zu fördern.
Ich will ein drittes Thema ansprechen, das Thema Ausbildung. Ausbildung spielt auch im Haushalt 2008 eine zentrale Rolle. Für die Umsetzung des Ausbildungspaktes 2007 bis 2010 werden insgesamt 27,5 Millionen c im Haushalt bereitgestellt. Die Landesmittel sind hierbei um 3,6 Millionen c erhöht worden. Dieser Ausbildungspakt zeigt alljährlich, wie wirkungsvoll das gemeinsame Engagement von Wirtschaft, Kommunen und Arbeitsagentu
ren für den Ausbildungsmarkt ist. Im Rahmen dieser Ausbildungsoffensive werden vom Land Hessen zusätzlich 1.400 Ausbildungsplätze gefördert.
Meine Damen und Herren, oder nehmen wir das Programm für ältere Arbeitslose „Erfahrung hat Zukunft“. Mit diesem Programm werden bis zu 1.000 ältere Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integriert.
Ich möchte noch einen weiteren Bereich ansprechen.
Im Bereich der Ausbildung von Altenpflegekräften ist Hessen spitze. Wir haben abermals die Summe für die Ausbildung erhöht. Im Jahr 2007 waren es 12,542 Millionen c. Im Jahr 2008 waren es 13,366 Millionen c. Damit kann die Zahl der Ausbildungsplätze auf 3.300 erhöht werden.
Schauen Sie sich einmal die Haushaltsstelle „Ausbildungsvorbereitung für Benachteiligte“ an. Hier sind die Mittel von 11,686 Millionen c auf 13,124 Millionen c erhöht worden. Damit werden knapp 3.000 Ausbildungsplätze gefördert.
Wir haben 100.000 c mehr zur Anschubfinanzierung von Hospizvereinen eingestellt. Fast 1 Million c haben wir mehr eingestellt für die Früherkennung, für Neugeborenen-Hörscreenings,für die Sprachstandserfassung und für die Kindervorsorgeuntersuchung. Die Mittel sind von 913.000 c auf 1,813 Millionen c erhöht worden.
Auch beim Ausbau des flächendeckenden qualitätsgesteuerten Neugeborenen-Hörscreenings sind wir spitze. Auch bei der Sprachstandserfassung von Kindern im Kindergarten und in Kindertageseinrichtungen sind wir spitze im Vergleich mit allen anderen Bundesländern.
Die hessische Sozialpolitik in Verantwortung unserer Sozialministerin Lautenschläger ist innovativ und vorbildlich. Wir sind in vielen Bereichen Vorreiter. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will die zehn Minuten Redezeit nicht ausschöpfen. Ich kann mich recht kurz fassen.Für Sie von der FDP und von den GRÜNEN wird es keine Überraschung sein, wenn ich Ihnen sage, dass wir Ihren Änderungsanträgen nicht zustimmen werden.
Wir halten den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung für präzise. Er hat klar definierte Strukturen, mit denen auf die sich weltweit verändernden Gefahren im Gesundheitswesen reagiert werden kann.
Die Änderungen, die von der FDP eingebracht worden sind, haben uns leider nicht überzeugen können.
Der Änderungsantrag der GRÜNEN ist im Prinzip ein neuer Gesetzentwurf, der sich wie eine lange Wunschliste liest.Knapp drei Monate vor Weihnachten ist das zwar der richtige Zeitpunkt. Das hilft uns in der Sache aber nicht wirklich weiter. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf hat in der Anhörung eine breite Zustimmung gefunden – entgegen dem, was Sie hier gerade vorgetragen haben, Herr Kollege Spies.
Nein, Herr Kollege Kaufmann, ich habe ausgesprochen gute Ohren.
Der Entwurf ist nicht kleinmütig,er ist äußerst präzise.Ich komme gleich im Einzelnen darauf zu sprechen.
Meine Damen und Herren, der Schutz der hessischen Bevölkerung hat absolute Priorität. Erstmals werden die
zentralen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes in einem einzigen Gesetz zusammengefasst.
So können acht Gesetze bzw. Rechtsverordnungen mit mehr als 140 Paragrafen aufgehoben werden. Also haben wir mehr Transparenz und mehr Übersichtlichkeit im Gesundheitswesen.
Es werden aber auch angesichts der weltweit veränderten Gefahrenlage im Gesundheitswesen Strukturen klar definiert. Mit diesem Gesetz werden Rahmenbedingungen geschaffen, um über zentral gesteuerte Einsatzstrukturen mögliche Krisen bekämpfen zu können. Schnelle Interventionsmöglichkeiten und kurze Entscheidungswege können Leben retten.
Mit diesem Gesetz sind wir in Hessen auf potenzielle Gefahren im Gesundheitsbereich vorbereitet und im öffentlichen Gesundheitsdienst gut aufgestellt. Aufsichtsbehörden werden gestärkt und ihre Kompetenzen erweitert.
Ich möchte Ihnen nicht alle Paragrafen im Einzelnen vortragen, nur § 4, der sich mit der Abwehr erheblicher gesundheitlicher Gefahren beschäftigt. Meine Damen und Herren, nur Hessen hat diese Regelung
und trägt damit der weltweit veränderten Gefahrenlage Rechnung. Selbst Niedersachsen, dessen Gesetz in der Anhörung immer so angepriesen wurde, hat in seinem 2006 verabschiedeten Gesetz keine vergleichbare Regelung. Dasselbe gilt im Übrigen für Berlin, das im Mai 2006 ein sehr umfangreiches, aber – wenn ich das anmerken darf – ein sehr unübersichtliches Gesundheitsdienstgesetz verabschiedet hat.
Herr Kollege Spies, selbst die Kritiker des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst haben im Rahmen der Anhörung die im besagten § 4 vorgesehene Lösung positiv hervorgehoben. Ich darf hier Herrn Altgeld zitieren: „Sollte die Vogelgrippe tatsächlich mutieren und ausbrechen, sind Sie in Hessen mit diesem Gesetzentwurf sehr gut vorbereitet.“ So viel zu diesem Thema.
Nun beruhigt euch doch. Heute in drei Monaten ist der 1.Weihnachtstag. Nun seid einmal schön ruhig.
Ziel des Gesetzentwurfs sind Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die hygienische Überwachung von Einrichtungen, der Schutz und die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie die Prävention.
Meine Damen und Herren, nun haben einige Anzuhörende bei der Anhörung gesagt – Herr Kollege Spies hat eben auch darauf hingewiesen –, dass ihnen der Kindergesundheitsschutz in diesem Gesetzentwurf zu kurz komme.
Hören Sie zu, Herr Kaufmann. – Die Landesregierung trägt dem Gesundheitsschutz von Kindern besondere Rechnung, indem sie nämlich ein eigenes Kindergesundheitsschutzgesetz vorlegt, das morgen von der Frau Sozialministerin hier im Landtag in erster Lesung eingebracht wird.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Kritikpunkt – insofern will ich aufgreifen, was Herr Kollege Spies hier eben gesagt hat – war, dass der demografischen Entwicklung nicht Rechnung getragen werde. Hier sagt der Gesetzentwurf ganz eindeutig, dass die Gesundheitsämter zusammen mit anderen Stellen zur Weiterentwicklung einer vernetzten ambulanten und stationären, medizinischen und pflegerischen Versorgungsstruktur insbesondere für ältere Menschen beitragen.
Meine Damen und Herren, erstmals werden ältere Menschen ausdrücklich erwähnt. Hier davon zu sprechen, dass der demografischen Entwicklung in Deutschland nicht Rechnung getragen werde, ist mehr als befremdlich.
Auch hier hilft wieder ein Vergleich mit den Gesundheitsdienstgesetzen in anderen Ländern. Hier hat Hessen weit mehr geregelt, als das andere Bundesländer getan haben. Auch dieser Punkt war Teil der Anhörung. Die geäußerte Kritik geht hier am Gesetzentwurf eindeutig vorbei.
Die nächste Kritik war, dass der umweltbezogene Gesundheitsschutz in diesem Gesetz nicht abgebildet sei. Auch dies ist nicht nachzuvollziehen, weil die Gesundheitsämter mit diesem Gesetzentwurf einen eindeutigen Auftrag haben. Das Gleiche gilt – um darauf einzugehen, was Sie,Herr Kollege Spies,hier gerade gesagt haben – für psychische Krankheiten.Wir haben Menschen mit psychischen Krankheiten und Abhängigkeiten durch Bezugname auf § 59 SGB XII explizit berücksichtigt. Das wurde auch in der Anhörung ausführlich dargestellt. Außerdem wurde dargestellt, welche Einsatzmöglichkeiten sich hier bieten.
Nehmen wir den Bereich der Zahnpflege.Auch hier ist ein Blick in die Gesundheitsdienstgesetze anderer Bundesländer äußerst hilfreich und aufschlussreich.
Ja, allerdings. Frau Kollegin Schulz-Asche, ich weiß nicht, ob Sie es unterlassen haben, einen Blick hineinzuwerfen. – Hessen hat eine eigene Vorschrift und trägt damit dem besonderen Stellenwert, der der Zahnpflege bei Kindern zuerkannt wird, Rechnung. Hieran gab es in der Anhörung im Übrigen auch keine Kritik. Niedersachsen und Rheinland-Pfalz treffen zur Zahngesundheit keine Aussage. Das muss man zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren, das hessische Gesundheitsdienstgesetz ist im Gegensatz zu demjenigen manchen anderen Bundeslandes äußerst präzise. Heute haben wir die Änderungsanträge der FDP und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN bekommen und werden gleich im Sozialpolitischen Ausschuss darüber reden.Nur zur Information an die Kolleginnen und Kollegen, die nicht im Sozialpolitischen Ausschuss sind: Herr Dr. Spies, die SPD hat nicht einen einzigen Änderungsvorschlag eingereicht. Das
finde ich sehr beachtlich. Das zeigt auch, welchen Stellenwert der öffentliche Gesundheitsdienst bei der SPD hat.
Meine Damen und Herren, angesichts der weltweit veränderten Gefahrenlage im Gesundheitswesen brauchen wir klar definierte Strukturen, die sich in möglichen Krisensituationen wie z. B. einer Influenzapandemie bewähren können.Krisenintervention und -bekämpfung werden vereinfacht und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger effizienter gestaltet. Wir sind mit diesem Gesetzentwurf über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Hessen sehr gut aufgestellt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Schulz-Asche, ich will zunächst etwas zum Vertrauen sagen. Wenn Sie den Patientinnen und Patienten sowie der Bevölkerung suggerieren wollen, dass eine Hygieneverordnung die schlimmen Vorfälle in Fulda hätte verhindern können, dann sage ich Ihnen: Sie handeln unverantwortlich.
Sie verweisen immer darauf, dass es Bundesländer gibt – das haben Sie auch heute gemacht –, die eine Hygieneverordnung haben. Das ist in der Tat so. Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben eine Hygieneverordnung.
Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Hat denn in Nordrhein-Westfalen die Hygieneverordnung dazu geführt, dass sich die Salmonellen im Dortmunder Klinikum abschrecken ließen?
Dort sind trotz Hygieneverordnung Patienten und Mitarbeiter erkrankt.
Meine Damen und Herren, in § 10 Abs. 1 des Hessischen Krankenhausgesetzes ist klar geregelt, dass die Krankenhäuser verpflichtet sind, „entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft alle erforderlichen Maßnahmen zur Erkennung,Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen zu treffen“. In Abs. 2 steht die Rechtsgrundlage für eine Verordnung. Hessen hat – ich habe dies eben gesagt, doch ich betone es noch einmal – wie auch 13 andere Bundesländer von dieser Rechtsgrundlage keinen Gebrauch gemacht, da die Richtlinie des Robert-Koch-Instituts aufgrund des Abs. 1 faktisch automatisch umgesetzt wird. Es gilt automatisch der aktuellste Stand der Wissenschaft, und es wurden bereits im Jahre 2001 zusätzliche Leitlinien zum Umgang mit Hygienemaßnahmen vor Ort zur Verfügung gestellt.
Herr Kollege Dr. Spies, da dies nun alles von meiner zehnminütigen Redezeit abgeht, darf ich Sie nur darauf verweisen – ich hoffe, Ihre Erinnerung reicht noch so weit zurück –, dass diese Frage von der Sozialministerin ausführlich und mehr als zwei Stunden lang in der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses beantwortet worden ist.
Meine Damen und Herren, schauen Sie sich doch einmal die Zahlen des Robert-Koch-Instituts an, und zwar zu den Erhebungen der Jahre 2005 und 2006. Das Robert-KochInstitut fertigt regelmäßig eine Erhebung über alle meldepflichtigen Krankheiten, alle Bundesländer betreffend, an. Es ist sehr deutlich zu sehen, dass Hessen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt und dass es Länder gibt, die zwar eine Hygieneverordnung haben, aber massiv über dem Bundesdurchschnitt liegen, so auch bei den Salmonellenerkrankungen.
Meine Damen und Herren, wenn man sich mit der Krankenhaushygiene seriös auseinandersetzt, ärgert es mich massiv, dass Sie immer nur § 10 des Hessischen Krankenhausgesetzes zitieren, wohl wissend – ich gehe fest davon aus, dass Sie dies auch kennen, und daher ärgert es mich umso mehr –, dass Sie überhaupt nichts dazu sagen, dass der große Bereich der Krankenhaushygiene neben dem Hessischen Krankenhausgesetz auch im Infektionsschutzgesetz abgebildet wird. Deshalb empfehle ich Ihnen, § 23
Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. Dort wird nämlich zusätzlich geregelt, dass am Robert-KochInstitut eine ständige Kommission für Krankenhaushygiene eingerichtet wird, die „Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern“ erstellt, damit bei der Krankenhaushygiene der neueste Stand der Wissenschaft tatsächlich Berücksichtigung finden kann.
Diese Empfehlungen der sogenannten KRINKO-Kommission werden jährlich aktualisiert und entsprechend dem Stand der Wissenschaft fortgeschrieben.Unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes hat das Sozialministerium zusätzliche und umfangreiche Maßnahmen getroffen. So wurden für die Krankenhaushygiene schon im Jahre 2001 – das habe ich eben schon einmal erwähnt – zusätzliche Empfehlungen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes herausgegeben.
Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kollegin Schulz-Asche, dann empfehle ich Ihnen noch den § 36 des Infektionsschutzgesetzes zur geflissentlichen Lektüre.
Ich kenne Krankenhäuser von innen, ich weiß, was Krankenhaushygiene bedeutet. Liebe Frau Kollegin Schulz-Asche, gerade aus dieser Erfahrung heraus weiß ich, dass wir zum einen das Hessische Krankenhausgesetz und zum anderen das Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Krankenhaushygiene haben. Neben der Krankenhaushygiene im Hessischen Krankenhausgesetz habe ich mich jahrelang mit dem Infektionsschutzgesetz beschäftigt.
Deshalb kann ich Ihnen sagen: Ich weiß wirklich, wovon ich rede.
Ich habe Ihnen gerade den § 36 des Infektionsschutzgesetzes zur Lektüre empfohlen. Demnach sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet, in Hygieneplänen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen.In den Empfehlungen des Sozialministeriums finden sich deswegen Handreichungen zu Personalhygiene, Patientenhygiene, Material- und Medizingeräteaufbewahrung, Ver- und Entsorgung, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Arzneimitteln, Melde- und Dokumentationspflicht sowie zur Hygienestruktur. Im Landesuntersuchungsamt in Dillenburg ist im Jahre 2002 zusätzlich ein Facharzt für Hygiene, und zwar mit dem Schwerpunkt Krankenhaushygiene, eingestellt worden.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole es: Wenn Sie sich mit der Krankenhaushygiene seriös auseinandersetzen wollen, dann reicht der alleinige Blick in das Hessische Krankenhausgesetz dazu nicht aus.
Es gehören das Infektionsschutzgesetz, aber auch der große Bereich des Lebensmittelrechts dazu. Das Lebensmittelrecht sowie die Zuständigkeit für die Lebensmittelhygiene unterscheiden sich von der „normalen“ Krankenhaushygiene.
Frau Kollegin Schulz-Asche, nun sage ich Ihnen noch ein paar Sätze zum zweiten Teil Ihres Gesetzentwurfs, und zwar dazu, dass der Landeskrankenhausausschuss sowie die Verbraucherzentrale Hessen um eine Patientenvertre
terin oder einen Patientenvertreter erweitert werden sollen.
An dieser Stelle darf ich in Kurzfassung den § 21 vorlesen, damit die hier Anwesenden auch wissen,worum es hierbei geht. § 21 beschreibt die Angelegenheiten, mit welchen sich der Landeskrankenhausausschuss beschäftigt. Dies sind „die Grundsätze der Krankenhausplanung“, „die Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplans“, „die Aufstellung und Fortschreibung der Krankenhausinvestitionsprogramme und der Krankenhausbauprogramme“, „die Förderung von Forschungsvorhaben“ und „die Inhalte einer Rechtsverordnung nach § 8...“. § 8 des Hessischen Krankenhausgesetzes beschäftigt sich wiederum mit der Qualitätssicherung. Dort steht:
Die Krankenhäuser sind verpflichtet,eine den fachlichen Erfordernissen entsprechende Qualität ihrer Leistungen zu gewährleisten.
Insbesondere geht es hier um die „Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung“.
Ich bin mir nicht sicher, ob eine veränderte Zusammensetzung des Landeskrankenhausausschusses die tragische Salmonelleninfektion in Fulda hätte verhindern können. Klar ist: Nachdem die Sozialministerin und das Ministerium von den Vorfällen in Fulda informiert wurden,haben sie schnell und unmittelbar gehandelt. Das Sozialministerium hat sofort Kontakt mit dem Krankenhaus und dem Landesuntersuchungsamt aufgenommen. Es waren kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort. Sie waren beratend tätig.
Klar ist auch, dass eine Hygieneverordnung die Erkrankung nicht verhindert hätte. Sollte ein schuldhaftes Handeln vorliegen, wird sich das aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Meine Damen und Herren,Ihr Gesetzentwurf ist mehr als populistisch. Sie wollen die Patienten in falscher Sicherheit wiegen, indem Sie sagen: Wenn es eine Hygieneverordnung gäbe, wäre dies alles nicht passiert. – Das ist schlicht unverantwortlich.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Versuche von Rot-Grün, aus den tragischen Fällen in Fulda parteipolitisches Kapital zu schlagen,sind unpassend und stillos.
Wir haben uns am vergangenen Donnerstag intensivst – es waren zweieinhalb Stunden – mit dem Thema befasst. Frau Sozialministerin Lautenschläger hat ausführlichst Auskunft gegeben. Es wurde auch klar, dass die Sozialministerin, dass das Ministerium schnell und umfassend gehandelt hat, nachdem es von den Salmonellen-Erkrankungen im Klinikum Fulda erfahren hat.
Das war am 04.05.
Am 04.05. haben das zuständige Gesundheitsamt und das Krankenhaus das Ministerium informiert. Die Sozialministerin hat sofort Kontakt mit dem Krankenhaus aufgenommen und nicht vier Wochen gewartet, wie das gerade suggeriert wurde.
Sie hat sofort Kontakt mit dem Krankenhaus und mit dem Landesuntersuchungsamt aufgenommen. Meine Damen und Herren, die Sozialministerin und das Ministerium konnten erst dann tätig werden, als sie informiert wurden, und da haben sie umgehend gehandelt.
Es waren fachkompetente Mitarbeiter vor Ort, die beratend tätig waren. Experten des Landesuntersuchungsamtes in Dillenburg waren ebenso vor Ort wie die Eingreiftruppe vom Robert-Koch-Institut sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Bundesinstitut für Risikobewertung. Nachdem schon das Kreisgesundheitsamt Stuhlproben vom Küchenpersonal und eine Befragung von Perso
nal und Patienten eingeleitet hatte, wurde von der Sozialministerin veranlasst, dass alle 2.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Stuhlprobe abgeben.
Man kann sich vorstellen, dass Stuhlproben in dieser Anzahl in der Praxis nicht an einem Tag eingesammelt werden können und dass auch die Auswertung nicht an einem Tag erfolgen kann. Mit jedem neuen Befund, der vorliegt bzw. neu eingeht, kann theoretisch ein neuer Nachweis erbracht werden.
Meine Damen und Herren,aber ein neuer Nachweis heißt noch lange nicht, dass sich dahinter auch ein akuter Fall verbirgt. Wir wissen, dass die Inkubationszeit von Salmonellenvergiftungen fünf bis 72 Stunden und maximal sieben Tage beträgt; und wir wissen, dass die Inkubationszeit von der Infektionsdosis abhängig ist.
An dieser Stelle möchte ich in Klammern und sozusagen für Ihren Hinterkopf daran erinnern, dass es in diesem Jahr viele Krankenhäuser gegeben hat, in denen der Norovirus grassierte. Dieser ruft zum Teil ähnliche Symptome hervor. Wir wissen, dass eine Salmonelleninfektion nach dem Infektionsschutzgesetz unverzüglich zu melden ist.
Ich komme nun zu dem Vorwurf der verspäteten Küchenschließung. Frau Ministerin Lautenschläger hat im Sozialpolitischen Ausschuss ausführlich dargelegt, dass am 10.05.2007 über eine Küchenschließung diskutiert wurde.
Nun hören Sie doch einmal zu. – Da zu diesem Zeitpunkt keine neuen Erkrankungen aufgetreten waren und eine Meldung des Veterinäramtes vorlag, die besagte, dass die Kontrolle der Küche keine Mängel ergeben habe, wurde zu diesem Zeitpunkt von einer Schließung der Küche abgesehen.
Als dann am 15.05.2007 22 neue Verdachtsfälle aufgetreten waren, hat das Sozialministerium die Küchenschließung veranlasst.
Meine Damen und Herren, wir haben im Ausschuss ebenfalls ausführlich erörtert, welche gesetzlichen Grundlagen vorliegen. Wir haben das Infektionsschutzgesetz – für die Umsetzung dieses Gesetzes ist das Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig.
Das ist nach dem Infektionsschutzgesetz die Gesetzeslage.
Nun will ich etwas zu dem Vorwurf sagen, dass es in Hessen keine Krankenhaushygieneverordnung gebe. Es ist – wie auch in 13 anderen Bundesländern – in der Tat so,dass wir keine Krankenhaushygieneverordnung haben.
Frau Kollegin, passen Sie jetzt einmal auf. – Es gibt lediglich drei Bundesländer, die eine Krankenhaushygieneverordnung haben. Das sind Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Wir lernen daraus, dass auch im Klinikum Dortmund, wo eine Hygieneverordnung gilt, Salmonellen aufgetreten sind.
Ich komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, wir sehen, dass eine Krankenhaushygieneverordnung nicht vor dieser Erkrankung schützt.
Wir haben das RKI; wir haben das Hessische Krankenhausgesetz,und dort ist in § 10 alles detailliert geregelt,sodass wir uns nun daranmachen müssen, den Krankheitserregerherd bzw. den Grund für diese Verunreinigung schnellstmöglich zu identifizieren und unschädlich zu machen, damit der Klinikbetrieb wieder in geregelten Bahnen verlaufen kann. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass im besagten § 37b im GKV-WSG die Palliativversorgung verbessert wurde.
Patienten mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit aufwendiger Versorgung und begrenzter Lebenserwartung haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen und zielt darauf ab, den Patienten in der vertrauten häuslichen Umgebung zu betreuen. Die Patienten in stationären Einrichtungen – dieser Hinweis ist auch wichtig – haben ebenfalls Anspruch auf eine spezialisierte Palliativversorgung.
Meine Damen und Herren, im Laufe des Lebens taucht immer wieder die Frage auf, wie wir sterben wollen. Oftmals werden die Gedanken um das eigene Lebensende durch Berichte in den Medien oder aber auch durch Erfahrungen im Verwandten- und Bekanntenkreis ausgelöst. Wir denken dann darüber nach: Was wollen wir selber? Wo möchten wir leben, wenn es uns nicht mehr gut geht? Wenn wir auf Hilfe angewiesen sind: Wer sollte dann bei uns sein, und wer sollte uns unterstützen und uns helfen?
Über allem steht die Angst vor der Hilflosigkeit, vor dem Alleinsein und vor Schmerzen.All diesen Fragen hat sich die Hospizbewegung angenommen. Die Sterbebegleitung in Hessen ist durch den Ausbau der ambulanten Hospizdienste, die Schaffung von Palliativstationen in Krankenhäusern und die Entstehung stationärer Hospize verbessert worden.
Mehr als 90 % der Menschen wünschen sich, zu Hause zu sterben. Herr Kollege Spies, Sie haben eben darauf hingewiesen, die Realität sieht allerdings ganz anders aus. 60 % sterben in Krankenhäusern, ungefähr 30 % in Alten- und Pflegeheimen und nach den Zahlen, die mir vorliegen, 10 % – Herr Spies, da streite ich mich nicht mit Ihnen, ob es 10 oder 15 % sind, jedenfalls nur ein Bruchteil – zu Hause. Vor diesem Hintergrund ist die Stärkung der ambulanten Hospizarbeit und der palliativpflegerischen Versorgung der absolut richtige Weg.
Wir haben in Hessen acht stationäre Hospize und das Kinderhospiz in Wiesbaden. Landesweit gibt es 98 ambulante Hospizgruppen, die in der ambulanten Begleitung Sterbender tätig sind. Aber auch die ambulante Palliativversorgung hat sich verbessert. Ich nenne beispielhaft das Zentrum für ambulante Palliativversorgung, das zusammen mit der Techniker Krankenkasse im vergangenen Jahr einen integrierten Versorgungsvertrag für die Region Wiesbaden-Taunus abgeschlossen hat. Ich glaube, das ist der richtige Weg.
Herr Kollege Spies, Sie haben eben zu Recht auf die zögerliche Handhabung von BtM-Rezepten bei den niedergelassenen Ärzten hingewiesen. Nur, das wird sich durch einen Beauftragten für Hospiz- und Palliativmedizin nicht abstellen lassen. Da müssen wir bei Ihren ärztlichen Kolleginnen und Kollegen noch eine große Aufklärung betreiben.
Meine Damen und Herren, auf Landesebene gibt es eine Arbeitsgruppe des Sozialministeriums. Als Koordinierungs- und Ansprechstelle für Dienste der Sterbebegleitung und Angehörigenbetreuung hat die Hessische Landesregierung eine Beratungsstelle bei der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheit – bei der HAGE – etabliert. Mithilfe der Pitzer-Stiftung ist eine Servicestelle zur Beratung und Unterstützung von Hospizinitiativen bei der HAGE eingerichtet und finanziert worden.
Der Koordinations- und Ansprechstelle für Dienste der Sterbebegleitung und Angehörigenbetreuung – kurz KASA genannt – gehören zum einen das Aus- und Fortbildungsinstitut für Altenpflege, die Hessische Krankenhausgesellschaft, das Hessische Sozialministerium, die Landesarbeitsgemeinschaft Hospize Hessen, die Landesärztekammer Hessen und der Verband der Kranken- und Pflegekassen Hessen an.
Wenn man sich die Aufgaben der KASA ansieht, wird deutlich, dass sie sich exakt mit der Koordination und Beratung befasst, wie Sie sie in Ihrem Gesetzentwurf fordern. Es geht von der Beratung durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospizarbeit, aber auch interessierte Einzelpersonen, über die Unterstützung beim Aufbau neuer Hospizinitiativen,Auskünfte über Fortbildungs- und Informationsangebote für ehrenamtliche Kräfte, der Herstellung von Netzwerken zwischen Hospizdiensten und ambulanten Pflegediensten, Unterstützung bei der Erarbeitung von Qualifizierungskonzepten, um nur einige zu nennen.
Die KASA wird mit Landesmitteln gefördert.Ebenso fördert das Land die Schulung und Fortbildung der ehrenamtlich Tätigen in den ambulanten Hospizdiensten sowie die Landesarbeitsgemeinschaft Hospize Hessen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist nicht das vorrangige Anliegen, neue Institutionen zu schaffen. Die Menschen müssen dort begleitet werden, wo sie sterben – ob zu Hause,ob im Krankenhaus oder im Alten- und Pflegeheim. Deshalb muss der Gedanke einer angemessenen Sterbebegleitung in allen Institutionen und in allen ambulanten Bereichen integriert und umgesetzt werden.
Die Begleitung sterbender Menschen ist Fürsorge, Pflege und medizinische Betreuung. An dieser Stelle danke ich allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in der Hospizbewegung für ihr hohes Engagement. Ohne sie wäre vieles nicht möglich. Meine Damen und Herren, die Verbesserung der Sterbehilfe ist doch unser aller Anliegen.Aber wir sollten die hervorragenden ehrenamtlichen Netzwerke nicht durch Bürokratie überfrachten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Organspende ist ein hochsensibles und bedarf einer äußerst behutsamen Diskussion. Unser aller Bemühen ist es – das haben wir im Dezember des vergangenen Jahres mit der Verabschiedung des hessischen Transplantationsgesetzes bewiesen, Sie haben gerade darauf hingewiesen, Frau Kollegin Wagner –, die Organspendenbereitschaft zu erhöhen, die Bevölkerung für dieses immens wichtige Thema zu sensibilisieren und die Wartezeit für die Betroffenen, also die Empfänger, zu verkürzen.
Meine Damen und Herren,derzeit warten in Deutschland etwa 11.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan und 10.000 von ihnen auf eine Niere. Die Warteliste für die Nierentransplantation steigt seit Jahren kontinuierlich an, da immer mehr Patienten dialysepflichtig werden.Aber auch für andere Spenderorgane gilt, dass einige Patienten wegen des schlechten Allgemeinzustandes von der Warteliste genommen werden müssen oder andere Menschen sterben, weil kein Organ rechtzeitig zur Verfügung steht.
Wir haben im Transplantationsgesetz gerade die Aufklärung der Bevölkerung neu geregelt.Wir haben die Befugnisse der Transplantationsbeauftragten gestärkt, und die Landesregierung macht eine Informationskampagne „Initiative Organspende Hessen“. Meine Damen und Herren, wir wissen aber auch, dass wir noch viel, viel mehr Überzeugungsarbeit leisten müssen, denn das Thema Tod ist in unserer Gesellschaft nach wie vor mit einem Tabu belegt.
Und das heißt eben, dass sich viele Menschen viel zu spät die Frage nach einer Organspende bzw. nach dem Ausfüllen eines Organspendeausweises stellen. Nun schlägt der Ethikrat ein Stufenmodell als Kombination von Erklärungs- und Widerspruchsregelung vor. Er ist sich der ethischen Aspekte wohl bewusst und geht in seiner Stellungnahme auch auf verfassungsrechtliche Zulässigkeiten ein. Er weiß auch, dass die Widerspruchsregelung in verschiedenen Hinsichten in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen eingreift. Wir haben nach Art. 1 Grundgesetz die Würde eines jeden Menschen zu achten, und wir haben
aus Art. 2 des Grundgesetzes das Recht auf Selbstbestimmung.
Meine Damen und Herren, ich bin mir nicht sicher, ob es der Sache förderlich ist, wenn Menschen zu einer Entscheidung gezwungen werden. Wenn in Deutschland mehr als 80 % eine positive Einstellung zur Organspende haben, aber nur ungefähr 20 % im Besitz eines Organspendeausweises sind, verdeutlicht dieses die Diskrepanz.
Wir müssen mehr Überzeugungsarbeit leisten, um diese potenzielle Bereitschaft in echte Bereitschaft auch über den Tod hinaus zu manifestieren.Wir müssen alles daransetzen, die Zahl der Organspender zu erhöhen. Wir müssen weitere und intensive Aufklärungsarbeit betreiben.
Meine Damen und Herren, wir sollten zunächst einmal abwarten,welche Früchte das neue hessische Transplantationsgesetz und die landesweite Kampagne tragen. Selbstverständlich werden wir in unserem Werben nicht nachlassen und weiter nach Verbesserungsvorschlägen suchen. Das aktuelle Ansinnen des Nationalen Ethikrates,statt einer Erklärungs- eine sogenannte Widerspruchslösung bzw. eine stufenweise Kombination von beidem durchzuführen,halten wir nicht für förderlich,um Menschen in ihrer positiven Haltung gegenüber der Organspende zu bestärken. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Fuhrmann, von Marathon und Durchpeitschen kann nun wirklich keine Rede sein.
Es wurde bereits darauf hingewiesen: Das Hessische Altenpflegegesetz tritt am 31. Dezember 2007 außer Kraft. Denn zu diesem Zeitpunkt wird der letzte noch nach hessischem Recht durchgeführte dreijährige Ausbildungsjahrgang zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger abgeschlossen sein.
Auch das wurde schon gesagt:Wir wissen, dass seit dem 1. August 2003 die Ausbildung hinsichtlich der Altenpflege durch das Bundesaltenpflegegesetz geregelt wird. Die Ausbildung hinsichtlich der Altenpflegehilfe ist aber in der Zuständigkeit der Länder verblieben.
Auch das wurde schon dargelegt: Mit dem Gesetzentwurf sollen Anpassungen an das Bundesaltenpflegegesetz und an das Hessische Krankenpflegehilfegesetz vorgenommen werden.Ich will auch nur auf einige Änderungen eingehen. Denn die Frau Ministerin hat das schon ausführlich dargestellt.
Wichtig ist mir die Klarstellung, dass die Anleitung in der Praxis durch pädagogisch geeignete Fachkräfte sicherzustellen ist und dass die Rahmenlehrpläne für die praktische Ausbildung im Gesetz verankert werden sollen. Wie auch im Hessischen Krankenpflegehilfegesetz soll die Stundenzahl sowohl des theoretischen als auch des praktischen Unterrichts von 600 auf 700 Stunden erhöht werden.
Es wurde schon darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf auch die Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft betreffend die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse enthält. Das ist mit Sicherheit ein sinnvoller Aspekt. Ebenso ist die Anerkennung einer in einem anderen Bundesland erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ein sinnvoller Aspekt.
Weiterhin soll klargestellt werden, dass die Altenpflegeschulen nicht dem Schulrecht unterliegen sollen, sondern Ausbildungseinrichtungen eigener Art sein sollen.
Das wurde bereits von meinem Vorredner bzw. meinen Vorrednerinnen gesagt:Durch die zunehmende Zahl älterer pflegebedürftiger Menschen wird die Nachfrage nach qualifizierten Pflegekräften weiter ansteigen. Man muss aber natürlich auch zur Kenntnis nehmen, dass unter RotGrün die Finanzierung der Altenpflegeausbildung ein mehr als kümmerliches Dasein geführt hat – abgesehen davon, dass es rechtliche Schwierigkeiten mit der Umlage zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung gab.
Die Landesregierung hat hieraus die Konsequenzen gezogen. Mit Beginn des Jahres 2000 hat sie für die dann beginnenden neuen Ausbildungskurse ein anderes Finanzierungssystem eingeführt.
Zur Finanzierung der Kosten, die durch die Schulen entstehen, wurden wieder Mittel in den Landeshaushalt eingestellt. Hören Sie sich bitte jetzt die Zahlen an. Damals, im Jahr 2000, waren es 4,6 Millionen c. Das waren 3,12 Millionen c mehr – Sie können Sich ausrechnen, wie viel unter Rot-Grün zur Verfügung stand –, was die damalige Landesregierung im Haushalt stehen hatte. Die Mittel für diesen Ansatz wurden stetig gesteigert: zuletzt in diesem Jahr auf mehr als 12,5 Millionen c. Hierfür sprechen wir unserer Sozialministerin und den anderen Mitgliedern der Landesregierung einen ganz herzlichen Dank aus.
Frau Fuhrmann, dass zukunftsweisende Politik für die Altenpflege gemacht wird, mögen Sie auch daran erkennen, dass zurzeit der hessische Pflegemonitor entwickelt wird, ein webbasiertes Informations- und Prognosesystem. Dort sollen regelmäßig und flächendeckend Informationen über den Stand des Angebots an Pflegekräften und den Stand der Nachfrage nach Pflegekräften zur Verfügung gestellt werden. Somit wird sichergestellt, dass es zukünftig in allen Regionen Hessens eine ausreichende Zahl an qualifizierten Pflegekräften gibt.
2002 erfolgte die Einführung der einjährigen Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer bzw. zur staatlichen anerkannten Altenpflegehelferin.Somit konnten neue Personengruppen für die Ausbildung erschlossen werden. Mit der Einführung der einjährigen Ausbildung erhalten insbesondere Hauptschülerinnen und Hauptschüler einen Zugang zu einem zukunftsträchtigen Gesundheitsberuf.
Es ist möglich, im Anschluss an die einjährige Ausbildung in die verkürzte Ausbildung zur Fachkraft Altenpflege überzuwechseln. Die Zahl derjenigen, die die einjährige Ausbildung machen, konnte stetig gesteigert werden: zuletzt im Jahr 2006 auf mehr als 500 Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer. Dass mittlerweile 45 % dieser Auszubildenden in die verkürzte Ausbildung zur Fachkraft Altenpflege übergewechselt sind, kann man nur als einen großartigen Erfolg bezeichnen.
Herr Kollege Bocklet,dass die Zahl noch steigerungsfähig ist – wenn er nicht zuhört oder nicht anwesend ist, muss er es nachlesen –,
bestreitet keiner. Mit dem Gesetzentwurf, der hier vorgelegt worden ist, wird deutlich, dass sich die Sozialministerin und die Hessische Landesregierung weiterhin für die Ausbildung in der Altenpflege engagieren und dass eine Finanzierung auf hohem Niveau gesichert ist. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Spies, ich weiß nicht, welchen Gesetzentwurf Sie gelesen haben, wenn Sie hier zu solchen Aussagen kommen – jedenfalls nicht den, so scheint es mir, der die Druckssachennummer 16/7236 trägt und über den wir heute reden.
Lesen Sie § 1 einmal intensiv. Dort werden die Ziele und Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes benannt. Ich will nicht alle zehn Punkte hier vorlesen, sondern nur vier davon vortragen. Danach
... hat der öffentliche Gesundheitsdienst insbesondere die Aufgabe,
gesundheitliche Gefahren von der Bevölkerung abzuwehren,
übertragbare Krankheiten bei Menschen zu verhüten und zu bekämpfen,
Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung zu veranlassen und zu koordinieren,
den Ursachen von Gesundheitsgefährdung und Gesundheitsschäden nachzugehen,...
So weit eine kleine Auswahl aus dem § 1 dieses Gesetzentwurfes.
Die anderen habe ich nicht genannt.
Meine Damen und Herren, der öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der stationären und der ambulanten Versorgung die dritte Säule im Gesundheitswesen. Das ist hier schon ausgeführt worden.
Selbstverständlich, auch in Hessen.
In Anbetracht der Zeit und der anstehenden Mittagspause – man macht sich nirgendwo so unbeliebt, wie wenn man um diese Tageszeit seine Redezeit überzieht – –
Danke, Herr Spies, aber wir haben nur zehn Minuten.
§ 4 regelt die „Abwehr erheblicher gesundheitlicher Gefahren“ und trägt der weltweit veränderten gesundheitlichen Gefahrenlage Rechnung. Er eröffnet den Aufsichtsbehörden besondere Befugnisse zur Gefahrenabwehr in Notsituationen.
In meinen Ausführungen möchte ich aber gerne auf einen Paragrafen näher eingehen, der mir besonders wichtig ist. Das ist § 10, der sich mit der Kinder- und Jugendgesundheit befasst.
Meine Damen und Herren, gerade der Bereich Kinderund Jugendgesundheit ist von elementarer Bedeutung. Die Fälle vernachlässigter Kinder alarmieren uns immer
wieder aufs Neue. Sie sind schrecklich und unfassbar.Wir fragen uns immer, wie so etwas passieren kann.
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass mit dem Beschluss des Bundesrates am 15. Dezember 2006 und der klaren Positionierung aller Länder zu verpflichtenden Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohles eine wichtige Voraussetzung für ein ärztlich sichergestelltes, gesundes Aufwachsen von Kindern geschaffen wurde.
Meine Damen und Herren, bei uns in Hessen ist in Ergänzung zu einer bundesweiten Untersuchungspflicht ein verbindliches Einladungsverfahren für die medizinischen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 in Zusammenarbeit mit dem Screeningzentrum an der Universitätsklinik Marburg-Gießen in Vorbereitung. Dafür haben wir im Haushalt 2007 Mittel eingestellt. Man muss schauen, wie das wünschenswerte Ziel einer Verdichtung der Untersuchungsintervalle bei den U-Untersuchungen am besten erreicht werden kann.
Meine Damen und Herren, wir müssen aber auch über Kindergarteneingangsuntersuchungen nachdenken. Erfreulicherweise haben sich die Betriebskrankenkassen in Hessen bereit erklärt, eine sogenannte U7a einzuführen. Wir würden es außerordentlich begrüßen, wenn sich noch andere Krankenkassen diesem beispielhaften Vorhaben anschließen würden.
Meine Damen und Herren, im Bereich von U1 bis U9 fehlt im Alter von drei Jahren eine Untersuchung. Der von den Betriebskrankenkassen eingeschlagene Weg ist absolut richtig. Wir müssen versuchen, hier die Krankenkassen mit ins Boot zu holen. Die Frau Ministerin hat eben schon ausgeführt, dass derzeit der G-BA, der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin, die Richtlinien für die U-Untersuchungen diskutiert: Welche Untersuchungen sind sinnvoll? Wie muss der Leistungsumfang aussehen?
Wenn wir über Eingangsuntersuchungen reden, lautet eine der Fragen, die beantwortet werden muss: Machen wir es freiwillig oder verpflichtend? Das ist nämlich nicht so einfach wie beispielsweise bei den Schuleingangsuntersuchungen. In der letzten Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses hat Frau Kollegin Eckhardt die richtige Frage gestellt:Was machen wir mit den Kindern, die nicht in den Kindergarten gehen? Wie erreichen wir alle Kinder im Alter von drei Jahren?
Sie sehen, das ist ein ganz weites Feld. Es ergeben sich sehr viele Fragen, über die wir im weiteren Gesetzgebungsprozess reden müssen. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen im Ausschuss und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Bocklet, die „Operation sichere Zukunft“ ist für die Armut nicht verantwortlich. Erzählen Sie nicht dauernd solchen Unfug.
Vielmehr ist sie durch die über viele Jahre anhaltend hohe Arbeitslosigkeit bedingt, die von der rot-grünen Bundesregierung zu verantworten war.
Die Arbeitslosigkeit ist eine wesentliche Ursache der Armut.
Die Wachstumsschwäche der vergangenen Jahre hat wesentlich dazu beigetragen. Erfreulicherweise ist dies seit einem Jahr anders. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist anhaltend positiv. Das Wirtschaftswachstum war im vergangenen Jahr so hoch wie seit dem Jahr 2000 nicht mehr, und die Konjunktur gewinnt weiter an Dynamik.
In Hessen sind die Zeichen für einen Aufschwung besonders deutlich.Mit Beginn des Jahres sank hier die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahr um 45.000. Erstmals seit 1960 sind in einem Januar die Arbeitslosen
zahlen, verglichen mit den Zahlen des Vormonats, in dieser Größenordnung gesunken. Diese Erfolge sind das Ergebnis der harten und konsequenten Arbeit dieser hessischen Landesregierung.
Die verlässliche Politik unserer Landesregierung hat dazu beigetragen, dass neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Mit der wirtschafts- und arbeitsplatzfeindlichen Politik von Rot-Grün in Hessen wurde Schluss gemacht. Die Altlasten dieses mehrfach gescheiterten Bündnisses sind beseitigt.
Herr Kollege, hören Sie doch zu.
Ausgerechnet jetzt, 20 Jahre nach dem Bruch der ersten rot-grünen Koalition, wird deutlich, dass das linke rotgrüne Lager von einem Comeback der Inhalte träumt. Die SPD träumt wieder von der Einheitsschule. Nachweislich ist die Einheitsschule gescheitert.
Ich komme noch darauf zu sprechen, was die Schule mit der Armut zu tun hat. Jetzt frage ich mich, warum Sie das wieder aus der Mottenkiste herausholen wollen.
Es gibt keine einheitlichen Menschen,und schon gar nicht gibt es Einheitskinder. Es gibt nun einmal begabte und weniger begabte Kinder.Alle Kinder gilt es zu fördern,sowohl die weniger begabten als auch die begabten.
Meine Damen und Herren, schauen Sie sich doch die Zahlen an. Der prozentuale Anteil der Hauptschulabgänger ohne Abschluss an der Gesamtzahl der aus Hauptschulen und Hauptschulzweigen an Gesamtschulen Entlassenen war in den Neunzigerjahren auf einem konstant hohem Niveau. Es waren mehr als 20 %. Seit dem Schuljahr 2001/2002 hat sich die Zahl der Abgänger aus Hauptschulen und Hauptschulzweigen kontinuierlich verringert: erst 17,8 %, dann 15,8 % und im Schuljahr 2004/2005 14,9 %. Eine gute Schulausbildung und eine gute Berufsausbildung sind der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
Mit der Einführung des Bildungs- und Erziehungsplans ist Hessen zum Vorreiter geworden.
Herr Kollege, Sie brauchen gar nicht so zu lachen. Beim Bildungs- und Erziehungsplan geht es nicht darum, die einzelne Institution in den Mittelpunkt zu stellen,sondern darum, dass innerhalb des bestehenden Systems das einzelne Kind und seine kontinuierliche und optimale Förderung im Zentrum stehen.
Im Bildungs- und Erziehungsplan wird explizit auf den unterschiedlichen sozioökonomischen Hintergrund der Kinder Bezug genommen. So werden gerade den von Ar
mut betroffenen Kindern optimale Bildungschancen eröffnet.
Der Bildungs- und Erziehungsplan wird dazu beitragen, Kinder früher, nachhaltiger und intensiver als bisher zu fördern, und somit optimale Entwicklungschancen ermöglichen. Der beste Weg zur Vermeidung einer späteren Einkommensarmut ist die Beseitigung von Bildungsarmut.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung auch für die unter Dreijährigen ermöglicht insbesondere alleinerziehenden Müttern,erwerbstätig zu bleiben bzw.zu werden.Die Kinderbetreuungseinrichtungen tragen dazu bei, Defizite bei Kindern aus sozial schwachen Familien auszugleichen. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung in Hessen ist auf einem sehr guten Weg.
Das neue BAMBINI-Programm kann man nur als vorbildlich bezeichnen. Im Rahmen der frühkindlichen Bildung fördert es auch den Spracherwerb von Kindern mit Migrationshintergrund. Das Landesprogramm „Sprachförderung im Kindergartenalter“ unterstützt Kinder bei der Verbesserung ihrer Kenntnisse der deutschen Sprache. In den letzten fünf Jahren wurden Haushaltsmittel in der Höhe von über 11 Millionen c zur Verfügung gestellt. Im vergangenen Jahr waren es 3,3 Millionen c.
Ich erwähne noch den Elternsprachkurs „Mama lernt Deutsch“. Ich erinnere an die Maßnahmen der SchuBKlassen. Im Schuljahr 2005/2006 hatten 48 % der SchuBSchülerinnen und SchuB-Schüler einen Migrationshintergrund. Insbesondere für Kinder aus Zuwandererfamilien ist die Beherrschung der deutschen Sprache eine elementare Voraussetzung für den Schulerfolg und damit eine Chance zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration und zur Vermeidung von Armut.
Die Hessische Landesregierung bietet ein breites und flexibles Spektrum an arbeitsmarktpolitischen Programmen für die unterschiedlichen Problemlagen des Arbeitsmarktes an. In der Kürze kann ich diese Programme nur stichwortartig aufzählen: „Passgenau in Arbeit – PiA“, „Impulse der Arbeitsmarktpolitik – IdeA“, „Perspektive“, „Fit für Ausbildung und Beruf – FAUB“, „Qualifizierung und Beschäftigung für junge Menschen“, „Ausbildungskostenzuschüsse für Lern- und Leistungsberechtigte“, „Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender“, „Ausbildung in der Migration“ und „Ausbildung statt Arbeitslosengeld II“.
Die Langzeitarbeitslosigkeit ist eine der Hauptursachen von Armut. Deshalb hat die Landesregierung mit der Bundesagentur für Arbeit das Programm „Erfahrung hat Zukunft“ für die besonders gefährdete Gruppe der über 50-Jährigen auf den Weg gebracht. Das Programm startet in der ersten Phase mit 200 Plätzen und kann bei Bedarf auf bis zu 1.000 Plätze ausgeweitet werden. Hierfür hat das Land Hessen rund 37 Millionen c bereitgestellt.
Wir danken unserer Hessischen Sozialministerin und den anderen Mitgliedern der Hessischen Landesregierung dafür,
dass sie mit all den Programmen, die ich eben nur stichpunktartig aufzählen konnte, einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Armut geleistet haben und weiter leisten werden. – Ich danke Ihnen.
Herr Kollege Bocklet, das mit dem Blindflug kann ich gleich an Sie zurückgeben. Herr Kollege, Datenmaterial ist keine Therapie für Armut. Das will ich einmal klar und deutlich sagen.
Sie haben den Bericht entweder nicht richtig gelesen oder nicht verstanden, was noch viel schlimmer ist. Wenn Sie den Bericht richtig gelesen hätten, hätten Sie gesehen, dass die Zahlen entscheidend sind, die belegen, dass Menschen mit den unterschiedlichsten Programmen geholfen worden ist und dass ihnen mit diesen Programmen auch weiterhin geholfen wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat will ich hier einmal versuchen, etwas Ruhe hereinzubringen. Denn ich weiß nicht,ob heute alle ihre Blutdrucktabletten dabei haben.
Herr Kollege Rentsch, es ist legitim und nachvollziehbar, die Frage zu stellen – es wäre freundlich, wenn Sie zuhören würden –,
warum für Hundefutter und Schnittblumen der halbe Mehrwertsteuersatz gilt, nicht aber für Medikamente.
Man kann das Thema hier durchaus ruhig angehen. Die Gesundheitsreform und die Erhöhung der Mehrwertsteuer sind in diesem Haus hinlänglich diskutiert worden. Allerdings müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass der volle Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel nicht erst mit der Gesundheitsreform oder der Anhebung der Mehrwertsteuer eingeführt wurde.
Aber eine Frage – ich will sie jetzt etwas sachlicher formulieren, als das die Frau Kollegin Schulz-Asche eben getan hat – wird man auch stellen dürfen: Herr Kollege Rentsch, warum haben Sie – nicht Sie persönlich, sondern Sie als FDP – in den Jahren, als Sie im Bund und im Land Verantwortung mitgetragen haben,es damals nicht durchgesetzt? Meine Damen und Herren, diese Frage muss erlaubt sein.
Wenn man einmal einen Blick in die Geschichte der Mehrwertsteuer wirft: Das erste Bundesgesetz dazu trat 1951 in Kraft,nachdem der Alliierte Kontrollrat nach dem Zweiten Weltkrieg eine Umsatzsteuerregelung erlassen hatte.
Heute, im Jahre 2007 ist es müßig, darüber zu spekulieren, warum die Arzneimittel nicht von vornherein in die ermäßigte Besteuerung einbezogen worden sind.
Herr Kollege, die Diskussion über unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Arzneimittel in Europa muss man allerdings sehr differenziert betrachten. Sie haben das nur lapidar angesprochen. Es ist nicht so, dass überall in Europa der halbe Mehrwertsteuersatz gelten würde. Dänemark hat beispielsweise einen Steuersatz von 25 %, der in Schweden liegt bei 0 bis 25 %,und so könnte ich noch weitere Länder aufzählen wie Österreich, Frankreich oder Großbritannien. Diese Länder unterscheiden bei ihren Arzneimitteln nämlich zwischen erstattungsfähigen und verschreibungspflichtigen bzw. – –
Nein, ich habe nicht gesagt, dass ich das für besser halte. Herr Kollege Rentsch, ich habe nur gesagt, dass man dies differenzierter betrachten müsse und dass man nicht sagen dürfe, alle Arzneimittel müssten unisono mit dem halben Mehrwertsteuerprozentsatz besteuert werden.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dies ist leider nur ein Fünf-Minuten-Punkt. Wir hätten darüber auch gerne noch ein bisschen länger diskutiert. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde nicht leichtfertig durchgeführt, sondern sie wurde durchgeführt, weil die grottenschlechte rot-grüne Vorgängerregierung ihr Maß dazu beigetragen hat.
Herr Kollege Rentsch, es ist natürlich leicht, wenn man nicht in der Regierungsverantwortung steht, Forderungen zu erheben.
Sagen Sie aber dann bitte auch, wie Sie die Mindereinnahmen kompensieren wollen.
Ich habe schon gesagt, dass der halbe Mehrwertsteuersatz historisch bedingt ist. Die Sätze differieren zwischen Arznei- und Hilfsmitteln. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen: Wenn ich für einen künstlichen Darmausgang eine Salbe brauche, dann zahle ich dafür den vollen Mehrwertsteuersatz; nehme ich dafür jedoch einen Beutel, sprich: ein Hilfsmittel, dann zahle ich dafür den halben Satz.
Meine Damen und Herren, insofern muss man diese Thematik grundsätzlicher diskutieren, und es ist auch die Frage zu stellen:Ist der halbe Mehrwertsteuersatz,der vor mehr als 40 Jahren aus gutem Grunde für viele Güter des
täglichen Lebens festgelegt wurde, in der Form noch aktuell, oder muss er geändert oder angepasst werden?
Sie sehen, das ist doch etwas komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Daher muss man diese Problematik nach unserer Meinung umfassender betrachten, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Ich danke Ihnen.