Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen meines Vorredners an. Auch wir begrüßen dieses Gesetzgebungsvorhaben und werden es kritisch begleiten – mit der Tendenz, ihm zuzustimmen.

Ich füge hinzu: Wenn es noch weiter ginge, sogar Private zu beleihen, wären wir damit sehr einverstanden, im Gegensatz zu meiner Vorvorrednerin.Auch dort ist durch die Beleihung und staatliche Aufsicht alles zu gewährleisten. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke. – Herr Dr. Lübcke für die CDU.Wir werden jetzt einmal stoppen, ob Sie das unterbieten.

(Nicola Beer (FDP): Herr Lübcke, Sie bringen zu viel Papier mit!)

Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren! Wenn es hier nach Gewicht geht, steht mir etwas mehr zu.

(Heiterkeit)

Herr Frömmrich, ich weiß gar nicht, warum Sie lachen. Als Leichtgewicht wäre ich etwas vorsichtig.

Meine Damen und Herren, ich möchte nur betonen:

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Lass dir Zeit!)

Bei der Einbringung hat der Minister gesagt, dass die Beleihung möglich ist. Frau Pfaff hatte § 2 kritisiert. Frau Pfaff, ich bin zwar kein Jurist, ich bin Wirtschaftswissenschaftler, aber ich habe gelernt, den Paragrafen zu Ende zu lesen.

(Zurufe: Oh!)

Wenn Sie Abs.2 lesen,sehen Sie dort – wenn ich Ihnen das noch einmal zutragen darf –:

Zuständige Stelle für die Beleihung,die Entziehung der Befugnis und die Aufsicht über die Beliehenen ist die für den Straßenverkehr zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister.

Also auch geschlechtsneutral formuliert. Da ist im Prinzip geregelt, dass die Aufsicht beim Ministerium liegt. Das möchte ich einmal als Nichtjurist darlegen, damit es nicht in den falschen Hals kommt und falsch herausgetragen wird.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): An dir ist ein Jurist verloren gegangen!)

Aber ich möchte auch feststellen, dass es hier unterschiedliche Ansätze gibt. Wir als Union sagen, wir möchten das privatisieren, und Herr Posch fragte, ob man nicht noch darüber hinausgehen kann. Da liegen Welten zwischen der SPD und dem bürgerlichen Lager. Unsere Freunde von den Liberalen stehen uns natürlich näher.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP):Walter, das tut so gut!)

Ja, vor der Mittagspause. – Das liegt daran, dass wir ein Vertrauen in die private Wirtschaft haben. Denn damit wird dem Mittelstand eine Chance gegeben, diese Aufgaben wahrzunehmen.

(Zuruf der Abg. Hildegard Pfaff (SPD))

Frau Pfaff, hören Sie mir doch einmal zu. – Wenn ich den Minister richtig verstanden habe, hat es in der Regierungsanhörung eine breite Zustimmung gegeben.

Frau Pfaff, wir stimmen darin überein, dass es keinen Rabatt in der Sicherheit geben darf. Wir haben in Deutschland durch unsere Maßnahmen, durch den TÜV und durch die Abgasuntersuchung, einen hohen Standard in der technischen Verfügbarkeit unserer Fahrzeuge. Dieser darf in keinster Weise gefährdet werden. Ich bin auch der Meinung, wie bei den anderen ersten Lesungen: Wir werden uns die Anhörung anschauen und das eine oder andere aufnehmen. Aber, Frau Pfaff, seien Sie sicher, dass wir mit den Liberalen sicherlich den Weg finden werden, dass die freie Wirtschaft mehr Respekt und Anerkennung von uns erfährt und auch Aufgaben übernehmen kann.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Scharfe Kritik an der Regierung, Herr Dr. Lübcke! Das fällt auf! – Beifall des Abg. JörgUwe Hahn (FDP))

Nein, Herr Kaufmann, das ist keine Kritik an der Regierung,das ist ein Lob,weil die Regierung hier Aufgaben abgibt. Sie hat Vertrauen in die Wirtschaft.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Nur an dem Wirtschaftsminister! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kritik an dem Wirtschaftsminister!)

Nein, Herr Kaufmann, das sehen Sie total falsch. Das ist eine falsche Betrachtungsweise von Ihnen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Es wird nicht besser, Walter! Fang neu an!)

Sie müssen einfach sehen, dass wir ein Vertrauen in die Wirtschaft setzen, dass sie diese Aufgabe wahrnehmen kann.§ 2 Abs.2,den ich zitiert habe,unterstreicht,dass die

Aufsicht beim Ministerium liegt. Ich hoffe, dass das sehr moderat geht.

Herr Posch, ich schließe mich Ihnen an, dass wir im Rahmen der Anhörung sicherlich noch das eine oder andere erörtern können.– Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war auch Kritik!)

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der ersten Lesung

(Jörg-Uwe Hahn (FDP):Wir sind am Ende, ja!)

des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Übertragung von Aufgaben nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung auf die Kraftfahrzeuginnungen, Drucks. 16/7487.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung wird der Entwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.

Entgegen der Annahme von Herrn Dr. Lübcke hat seine erklärte Nähe zu den Liberalen keine Mittagspause zur Folge.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Echt schade!)

Wir tagen weiter.

(Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Das kann jeder individuell gestalten, aber bitte nicht in Kohorten aus dem Saal ziehen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren und zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes – Drucks. 16/7489 –

Zur Einbringung hat Herr Minister Rhiel erneut das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz, das ich heute einbringe, hat seine Ursache in der Tatsache, dass wir in Deutschland immer noch erleben müssen, dass wichtige Infrastrukturprojekte im Straßenbau und in den übrigen Bereichen eine zu lange Verfahrensdauer haben und damit den Standort Deutschland im Vergleich zu anderen Standorten in einen Nachteil bringen. Es geht nicht darum – das will ich gleich zu Beginn sagen –, die verfassungsgemäßen Rechte aller Beteiligten zu beschneiden, sondern darum, das Verfahren im Sinne des jeweiligen Projektes und auch im Sinne der Menschen, die einen Anspruch darauf haben, dass diese Projekte umgesetzt werden, zu beschleunigen.

Deswegen haben wir Ihnen den Entwurf eines Artikelgesetzes vorgelegt, das zwei wesentliche Bereiche enthalten soll. Zum einen geht es um die Anpassung der Vorschriften zur Beschleunigung der Fachplanungs- und Genehmigungsverfahren. Zweitens geht es um Änderungen und Ergänzungen des Hessischen Landesplanungsgesetzes.

Alle Änderungen sollen der Planungsbeschleunigung dienen. Es soll ermöglicht werden, dass Maßnahmen künftig

leichter, schneller und wirksamer durchgeführt werden. Die Umsetzung soll also beschleunigt werden.

Ich möchte jetzt auf den ersten Punkt, die Planungsbeschleunigung, zu sprechen kommen. Entscheidend ist hier, dass durch den Bundesgesetzgeber die Beschleunigungsvorschläge, die vom Land Hessen erarbeitet wurden und über den Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene eingebracht wurden, nun Gesetzeskraft erlangt haben. Dies geschah am 9. Dezember 2006.

Nachdem das Gesetz Rechtskraft erlangt hat, soll das nun in den jeweiligen Ländern umgesetzt werden. Dies soll vor allem hier in Hessen geschehen, weil diese Idee in Hessen geboren, entwickelt und von Hessen eingebracht worden ist.

Diese Aufgabe wurde in breiter Übereinstimmung bewältigt. Das geschah selbstverständlich in Zusammenarbeit mit meinem Haus. Das wurde politisch aber auch vorangetrieben und koordiniert durch eine Kommission, die Herr Abg. Posch geleitet hat. Ich möchte Herrn Kollegen Posch und allen Mitgliedern dieser Kommission an dieser Stelle dafür danken.

(Beifall der Abg. Michael Boddenberg (CDU) und Nicola Beer (FDP))