dass es mir als Minister ausdrücklich erlaubt ist, Unternehmensanteile zu halten, so wie jedermann Aktien oder andere Vermögenstitel besitzen darf.
Um aber an dieser Stelle alle Spekulationen zu beenden: Bei den Unternehmensbeteiligungen, die sich in meinem Besitz befinden, handelt es sich um eine Personengesellschaft, die im Wesentlichen das Gebäude hält, in dem meine ehemalige Agentur untergebracht ist, sowie um zwei weitere Firmen in Österreich – einmal die von Ihnen gerade genannte ZHS sowie eine Firma, die seit Jahren beim Finanzamt als ruhend gemeldet ist und nicht arbeitet.
Meine Damen und Herren, im Umfeld der Ermittlungen in einem Untreueverfahren ist mein ehemaliges Unternehmen bedauerlicherweise ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft seitdem mehrfach erklärt, dass sich gegen meine Person kein Anfangsverdacht richtet. So wird Oberstaatsanwalt Ferse bereits am 22. Juni in der „Offenbach-Post“ mit den Worten zitiert: Gegen Hoff selbst gibt es keinen Anfangsverdacht. – Daran hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert. So schreibt beispielsweise „dpa“ am 28.August:
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte am Montag, dass die Informationen des Fernsehmagazins für seine Behörde nicht neu seien.
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte allerdings klar, dass weiterhin nichts auf ein strafbares Verhalten des Ministers hindeute.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Achtung vor der Arbeit der Staatsanwaltschaft gebietet es, dass ich dort, sofern ich als Zeuge gehört werde, vollumfänglich zur Verfügung stehe. Die Achtung vor der Staatsanwaltschaft gebietet es aber auch, in diesem laufenden Verfahren keine öffentlichen Erklärungen abzugeben. Daran fühle ich mich gebunden.
Bereits im Vorfeld der Sitzung des Rechtsausschusses am 20. Juni 2007 habe ich gegenüber meinem Kollegen Justizminister Banzer folgende Erklärung abgegeben, die auch von ihm im Ausschuss bekannt gegeben wurde:
Soweit ich als Zeuge in dem Verfahren gehört werde,werde ich im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung selbstverständlich wahrheitsgemäß und umfassend beitragen.
Diese Erklärung hat Kollege Banzer vorgetragen, und sie wurde ohne weitere Diskussion von den Mitgliedern des Rechtsausschusses zur Kenntnis genommen. Dass Ihre Verdächtigungen und Unterstellungen mich nicht erfreuen können, davon können Sie ausgehen.
Seien Sie aber versichert, dass ich Ihre Kampagne mit größtmöglicher Gelassenheit ertrage, weil ich mir nichts vorzuwerfen habe. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Die Vorverurteilungen eines Mitglieds der Landesregierung, die wir in den letzten Wochen und auch heute durch Sie, Herr Kahl, und wahrscheinlich nach mir durch die GRÜNEN erfahren müssen,
Sie sind Ausdruck einer Abkehr dieser beiden Oppositionsparteien nicht nur von den Regeln des Anstands,
Dazu, dass Sie es damit nicht so genau und ernst nehmen, darf ich in Erinnerung rufen, dass die Abberufung eines Oberstaatsanwaltes in Wiesbaden Mitte der Neunzigerjahre durch Ihren damaligen Justizminister von Plottnitz stattgefunden hat, als dort Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft nicht den von Ihnen gewünschten Verlauf genommen haben.
Ich erinnere – Herr Kollege Beuth hat das gestern auch getan – an eine Strafanzeige gegen unseren Finanzminister wegen angeblicher Untreue bei der Auszahlung von Einmalzahlungen, die sich – wie war es anders zu erwarten? – Ende vergangenen Jahres in Luft aufgelöst hat. Jetzt beginnen Sie von Rot-Grün wieder, mit Dreck zu werfen. Sie ziehen dabei nicht nur ein weithin anerkanntes Mitglied der Landesregierung in den Schmutz, sondern auch gleich die Ermittlungsbehörden.
Sie folgt aus unserem Grundgesetz und aus der von Ihnen sehr häufig zitieren Europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn ein Ermittlungsverfahren läuft, gilt immer die Unschuldsvermutung. Gegen Herrn Hoff läuft noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren, und Sie haben ihn schon vorverurteilt. Das ist die Auslegung von Rechtsstaatsprinzipien à la Rot-Grün.
Meine Damen und Herren, von Anfang an hat die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Wiesbaden klargestellt, dass gegen Herrn Staatsminister Hoff kein Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Bereits in der Rechtsausschusssitzung am 20. Juni 2007 wurde das dort vom Justizministerium und vom Leitenden Oberstaatsanwalt Blumensatt entsprechend gesagt. Herr Hoff hat die entsprechende Passage zitiert.
Zur Frage, inwieweit Herr Staatsminister Hoff in Vorgänge involviert sei, hat sich der Leitende Oberstaatsanwalt Blumensatt sehr deutlich in dieser öffentlichen Sitzung geäußert und wörtlich gesagt, wie der derzeitige Verfahrensstand ist:
Herr Hoff ist für uns in diesem Zusammenhang ein Zeuge. Wir haben keine Anhaltspunkte dafür, dass er in strafrechtlich relevanter Weise an diesen Vorgängen beteiligt gewesen ist.
Meine Damen und Herren, an diesem Verfahrensstand hat sich bis heute nichts geändert, auch nicht, nachdem der geschasste Fraktionsvorsitzende Walter aus seinem Urlaub zurückgekehrt ist und die Vorwürfe in der Sommerpause wieder aufwärmte, auch nicht, als „Report Mainz“ Ende August mit vermeintlich neuen Erkenntnissen aufwartete. Die Einschätzungen der Ermittlungsbe
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, dass die Informationen des Fernsehmagazins für seine Behörde nicht neu seien. Sie änderten nichts an der bisherigen Einschätzung, dass gegen Hoff kein Verdacht bestehe.
Für die Staatsanwaltschaft indes ist klar: „Die Frage, ob Zoffel und Hoff geschäftlich verbunden sind, spielt für uns keine Rolle“... Selbst wenn der Minister heute noch Geschäftsführer bei ZHP wäre, gebe es bislang keine Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit Hoffs.
Meine Damen und Herren, was für einen Zirkus veranstalten Sie in der Öffentlichkeit und hier im Hessischen Landtag?
Meine Damen und Herren, ich selbst kann nicht erkennen, dass seit Juni 2007 irgendeine Erkenntnis im Ermittlungsverfahren zutage getreten wäre, die es zulassen würde, dass sich die Einschätzung der Staatsanwaltschaft verändert hätte. Vor allem sehe ich auch keine Entwicklung, die es nahelegen würde, so einen Kram hier im Hessischen Landtag zu diskutieren.
Herr Kahl, wenn Sie jetzt mit anderen Firmen kommen und dann wieder diese Fragen stellen – welche Firmen in Österreich? –, dann empfehle ich Ihnen eines. Das empfehle ich auch unseren investigativen Journalisten. Nehmen Sie das Handbuch des Hessischen Landtages, 16. Wahlperiode, Band 1. Schlagen Sie dort bitte schön die Seite 177 auf. Dort sind sämtliche Beteiligungen, die jetzt auf einmal als Geheimnisse hochgezogen werden, entsprechend bei Herrn Kollegen Hoff abgedruckt.