Protokoll der Sitzung vom 27.09.2007

Nächster Redner, Herr Kollege Posch für die FDP.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Lübcke, das mit der Zigarettenkiste und der Beaufsichtigung trifft wohl eher auf Ihre Fraktion zu. Das möchte ich korrigierend anmerken.

(Beifall bei der FDP)

Zum Gesetzentwurf selbst verweise ich auf meine Ausführungen in der ersten Lesung und auf die Diskussion im Ausschuss. Für die FDP-Fraktion erkläre ich, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der FDP – Nicola Beer (FDP): Das hat aber Laune gemacht!)

Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung bedankt sich für die breite Unterstützung und freut sich, dass das Gesetz bald umgesetzt werden kann. – Danke.

(Beifall bei der CDU – Clemens Reif (CDU): So können wir weitermachen, Herr Präsident!)

Herr Kollege Reif, wir haben die fünf Minuten Redezeit ausgeschöpft.Alle fünf Redner haben zusammen fünf Minuten Redezeit gebraucht. Das ist ganz korrekt.

(Axel Wintermeyer (CDU): Das ist die neue Auslegung von „fünf Minuten Redezeit“!)

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. – Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der zweiten Lesung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP bei Enthaltung der beiden anderen Fraktionen angenommen und damit zum Gesetz erhoben worden ist.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Stiftungshochschulgesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze – Drucks. 16/7791 zu Drucks. 16/7643 –

in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 17:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze – Drucks. 16/7790 zu Drucks. 16/7661 zu Drucks. 16/7064 –

und mit Tagesordnungspunkt 48:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend keine Schnellschüsse bei der HHG-Novelle – Eckpunkte für die Ausgestaltung der Stiftungsuniversität Frankfurt – Drucks. 16/7793 zu Drucks. 16/7714 –

Zunächst bitte ich Frau Kollegin Kühne-Hörmann, zu den beiden Gesetzentwürfen Bericht zu erstatten.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Stiftungshochschulgesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze, Drucks. 16/7643:

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 139. Plenarsitzung am 4. September 2007 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. September 2007 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der FDP bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem zuvor genannten Votum gelangt.

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze, Drucks. 16/7661 zu Drucks. 16/7064:

Der Ausschuss für Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 139. Plenarsitzung am 4. September 2007 zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. September 2007 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu der oben genannten Beschlussempfehlung gekommen.

Zuvor war mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP der mündliche Antrag des Abg. Michael Siebel abgelehnt worden, die Beratung des Gesetzentwurfs auszusetzen, um in einem Obleutegespräch die Verständigungsmöglichkeiten über einen Konsens zum Bereich Stiftungsuniversität Frankfurt auszuloten.

Vielen Dank.– Bei Tagesordnungspunkt 48 verzichten wir auf die Berichterstattung.

Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Sorge das Wort. Sie haben zehn Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wilhelm Busch hat einmal gesagt:Manche Wahrheiten sollen nicht, manche brauchen nicht, und manche müssen gesagt werden. – Zu den Wahrheiten, die heute, bei der dritten Lesung der Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes, gesagt werden müssen, gehört Folgendes:Wer einem außeruniversitären Gremium, wie dem Hochschulrat, zentrale Entscheidungsbefugnisse überlässt, bedroht die Freiheit von Forschung und Lehre und schwächt die demokratische Selbstverwaltung der Hochschule.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genau dies macht die CDU.Das ist unverantwortlich.Die Wahrheit ist: Die CDU ignoriert die berechtigten Bedenken gegen den Gesetzentwurf zur Stiftungsuniversität Frankfurt komplett und handelt ohne Rücksicht auf Verluste mit der Arroganz der Macht.

Dass sie sich über die vielen kritischen Anmerkungen, die die Expertinnen und Experten in der Anhörung gemacht haben, über die anhaltenden Proteste von Hochschulan

gehörigen, Studierenden und Vertretern der Gewerkschaften sowie über die konkreten Verbesserungsvorschläge der anderen Fraktionen hinwegsetzt, zeigt einmal mehr, wie beratungsresistent die Hessen-CDU ist.

Unser Angebot und das der anderen Oppositionsfraktionen, in konsensorientierten Gesprächen zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen, hat die CDU-Fraktion – in Person ihrer hochschulpolitischen Sprecherin Eva Kühne-Hörmann – brüsk abgelehnt. Das, was Sie sich im Ausschuss hierzu geleistet haben, bewegte sich meiner Meinung nach stark an der untersten Grenze der Umgangsformen, die wir hier miteinander pflegen sollten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir GRÜNE nehmen die Bedenken, die es gegenüber dem Modell der Stiftungsuniversität gibt, sehr ernst. Anders als die Hessen-CDU setzen wir darauf, im Dialog mit Expertinnen und Experten sowie mit Betroffenen einen Weg hin zu einer Stiftungsuniversität Frankfurt zu finden, der den berechtigten Interessen aller Beteiligten gerecht wird.

In zahlreichen Gesprächen haben wir uns mit den Schwächen des vorliegenden Gesetzentwurfs befasst und nach besseren Lösungen gesucht. Unser Antrag „Eckpunkte für die Ausgestaltung der Stiftungsuniversität Frankfurt“ ist das Ergebnis unseres Dialogs. Er weist einen Weg, auf dem die größte hessische Universität mehr Autonomie und gleichzeitig mehr hochschulinterne Demokratie verwirklichen kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Er zeigt, wie die Freiheit von Forschung und Lehre gewahrt bleiben kann, auch wenn Externe ihr Know-how im Hochschulrat einbringen und wenn sich Stifterinnen und Stifter finanziell an der Weiterentwicklung der Hochschule beteiligen.

Folgende Änderungen am Gesetzentwurf der CDU-Landesregierung müssten aus unserer Sicht unbedingt vorgenommen werden.

Das Stiftungsuniversitätsgesetz sieht vor, dass weitreichende Entscheidungen vom Hochschulrat und vom Wirtschafts- und Finanzausschuss getroffen werden. Dies sind externe Gremien,die durch diese weitreichenden Kompetenzen auch in die freien Entscheidungen der Gestaltung von Forschung und Lehre eingreifen können. Hier liegt eine Gefahr, die man nicht ignorieren darf, sondern der man begegnen muss.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zudem wird mit dieser Entscheidungsstruktur die akademische Selbstverwaltung aufgekündigt oder zumindest angegriffen. Hier gibt es Ängste, die teilweise unberechtigt, teilweise aber auch sehr berechtigt sind. Denn die zunehmende Konzentration von Befugnissen ist tatsächlich bedenklich.

In Hamburg beispielsweise ist es jetzt dazu gekommen, dass sich die Präsidenten die alleinige Außenvertretung der Hochschule vorbehalten hat und damit quasi einen Maulkorb für Dekaninnen und Professoren meinte, da diese nur noch mit Erlaubnis der Pressestelle mit den Medien reden dürfen.

Meine Damen und Herren, wenn man so etwas hört, dann bekommt man schon Ängste, ob nicht marktorientierte Aspekte von Hochschulen – wie die Grundlagenfor

schung, die Kritische Theorie oder die Frauenförderung – noch ihren sicheren Platz an der Hochschule haben.

Meine Damen und Herren, verstehen Sie mich nicht falsch – wir GRÜNE sind für autonome Hochschulen, und wir sind auch für eine Stärkung der Hochschulleitung.

(Nicola Beer (FDP): Na ja!)

Aber die Abgabe von Verantwortung an die Hochschule bedeutet, dass die Hochschulen dann auch selbst demokratisch und transparent organisiert sein müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)