Ich muss Ihnen dazu sagen: Der Entwurf des Haushalts, den wir Ihnen vorgelegt haben,ist nicht nur politisch klug. Er ist solide durchfinanziert. Er kann den Wählern bestens verkauft werden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Kollege Roland von Hunnius. Er spricht für die FDP-Fraktion. Herr von Hunnius, bitte sehr.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben sehr viele Tagesordnungspunkte, über die wir reden könnten. Wir können über die Einzelpläne 06, 17 und 18 reden.Wir können über den Antrag zur LUSD reden. Wir können über die Große Anfrage der GRÜNEN und die Antwort der Landesregierung sprechen. Man kann von hier vorn aus also fast alles erzählen. Wir müssen das bündeln.
Ich beginne deswegen mit der Rede der Frau Kollegin Erfurth, die gesagt hat, es sei gut, dass die Landesregierung den GRÜNEN nicht folge, deshalb könnten die GRÜNEN ihre Politik bald allein machen. Dazu muss ich sagen: Die Landesregierung ist gut beraten, den GRÜNEN nicht zu folgen.
Ich schaue mir einmal die „berühmten“ etwa 100 Änderungsanträge der GRÜNEN an, die rechtzeitig vor der dritten Lesung gestellt wurden.
Herr Kollege, ich komme gleich darauf zurück. – Wenn ich mir diese Änderungsanträge ansehe, dann erkenne ich, dass es sich dabei um verschiedene Typen handelt. Zum einen soll eine neue Steuer eingeführt werden. Das ist eine „prachtvolle“ Idee. Es soll also eine neue Steuer geben. Hessens Bürger zahlen zu wenig Steuern, das ist die Botschaft der GRÜNEN.
Ich komme zu der zweiten Art der Anträge. Die GRÜNEN erhöhen die nach der Steuerschätzung zu erwartenden Einnahmen, damit sie mehr Geld zum Spielen haben. Das ist eine tolle Idee. Wir schätzen, dass wir mehr Steuern einnehmen, dann haben wir mehr Geld zum Ausgeben.
Da ist hier ein Programm und dort ein Programm vorgesehen. Das ist ein Volksbeglückungssystem sondergleichen. Die GRÜNEN wollen eine große Umverteilungsmaschine anleiern. Sie wollen das mit der Bevormundung der Bürger durch den allwissenden Staat kombinieren.
Was wären davon die Folgen? Natürlich würde das in den kommenden Jahren zu Folgekosten und zu weiteren Erwartungen der Bürger führen, dass ihnen der gnädige Staat Geld für einen Zweck geben möge, den der Staat vorschreibt.
Wenn das Ihre Politik sein soll, dann muss ich sagen: Ca. 100 Änderungsanträge sind dann zu viel. Herr Kollege Frömmrich, manchmal ist es besser, einen einzigen, aber guten Antrag zu stellen, als 100 Anträge.
Der Antrag der FDP umfasst 13 Punkte. Wir hätten auch 13 Anträge stellen können, wenn Ihnen das lieber gewesen wäre. In unserem Antrag geht es uns um zwei Grundrichtungen. Erstens geht es darum, welche Ziele der Haushalt haben soll, welchen Grundsätzen er folgen soll und welche Eckpunkte er haben soll. Darauf wollen wir uns festlegen, und daran wollen wir uns, sollten wir in Zukunft mitregieren dürfen, nach der Wahl messen lassen.
Die zweite Grundrichtung betrifft die neue Verwaltungssteuerung. Mehr können wir nicht machen. Es hat überhaupt keinen Sinn,jetzt mit zusätzlichen Anträgen zu brillieren – von denen man weiß, das sie nicht mehr zum Tragen kommen –, nur um zu sagen, man habe allen Gruppen, die man kennt, etwas Gutes getan, um sich auf jeden Fall feiern zu lassen. Das machen wir nicht.Wir haben nur einen einzigen Antrag gestellt. Das haben Sie richtig erkannt, Herr Kollege.
Lassen Sie uns zur neuen Verwaltungssteuerung kommen. Der Begriff neue Verwaltungssteuerung enthält drei Versprechen: Es ist etwas Neues, es wird gesteuert, und zwar die Verwaltung. – Das Versprechen, dass es sich um etwas Neues handelt, ist eindeutig erfüllt. Bei den beiden anderen Versprechen, dass nämlich gesteuert wird und dass die Verwaltung gesteuert wird, wird es mit der Erfüllung ein bisschen schwieriger.
Man kann nicht steuern, ohne einen Kompass zu haben. Ein solcher Kompass wären z. B. stimmige Produkte, ein nachvollziehbares Kennzahlensystem, ein landesweites Benchmarking, eine Eröffnungsbilanz, die Wahrung der Grundsätze einer Erfolgsbeteiligung, eine Finanz- und Entwicklungsplanung und inhaltliche, nicht rein finanztechnische Berichte über den Vollzug des Haushalts.
Das habe ich nicht erfunden;all das war Gegenstand eines gemeinsamen Antrags der vier Fraktionen in diesem Hause. Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Bedauerlicherweise wird er von der Landesregierung aus
gesessen, und er wird verfristen. Wir können nur hoffen, dass diese Beschlussfassung in der nächsten Legislaturperiode erneuert wird. Unser Beschluss ist schlicht und ergreifend nicht ausgeführt worden.
Es ist bei einem Versprechen geblieben. Keiner der beschlossenen Punkte ist ausgeführt worden. Wir haben viele, viele Informationen bekommen – das ist durchaus zu würdigen –, aber in die Entscheidungsfindung waren wir als Parlament nicht einbezogen. Deshalb müssen wir leider sagen: Der Haushalt ist zwar komplett umgestellt worden. Er ist doppisch, er entspricht der NVS, aber die Informationen, die wir brauchen, sind nicht bereitgestellt worden, sodass wir im Augenblick eine große Mängelliste vor uns haben.
Die Verwaltung wird zurzeit nicht von der Politik gesteuert, sondern die Verwaltung steuert sich praktisch selbst, denn es gibt keine vernünftigen Kennzahlen. Lassen Sie mich das an einem Beispiel darstellen. Ich nehme den Einzelplan 06, Hessisches Immobilienmanagement, Produkt Nr. 2: „Schlösser und Gärten sowie andere Liegenschaften des historischen Erbes“. Ich zähle Ihnen einmal auf, was wir hierzu an Informationen bekommen; dann können Sie selbst entscheiden,ob wir hier steuern können oder nicht. Zählgröße Anzahl der Objekte: 28; Produktabgeltung: 3,9 Millionen c; Kennzahlen zur Leistungswirkung: keine; Kennzahlen zur Prozessqualität: keine; Kennzahlen zur Kundenzufriedenheit: keine; Kennzahlen zu quantitativen und qualitativen Leistungsmerkmalen: 79 im Eigentum verwaltete Objekte, 28 betreute Objekte. Hier sehen wir, die Kennzahl ist mit der Zählgröße identisch.Das ist keine besonders gut geeignete Kennzahl.Wir können außerdem feststellen, dass der Quotient aus der gesamten Abgeltung für die 28 Objekte 38.000 c pro Objekt beträgt.
Man könnte einwenden: Ihr könnt ja Fragen stellen; fragt, was ihr wissen wollt. – Das ist im Rahmen der kursorischen Lesung geschehen. Es wurden viele, viele Fragen gestellt. Es haperte aber mit den Antworten. Im Protokoll der kursorischen Lesung wurde zunächst auf Anlagen verwiesen, die nicht beigelegt waren. Die Anlagen kamen, nachdem alle Haushaltsklausuren abgeschlossen waren. Angesichts dieser Tatsachen ist es nicht ganz einfach, von „Steuerung“ zu sprechen.Wie soll hier gesteuert werden? Steuern kann sich in diesem Beispiel das HI nur selbst. Das ist ein gravierender Vorgang, weil die Verwaltung im Grunde genommen in großem Umfang autonom handelt.
Das ist – das will ich durchaus einräumen – ein Übergangszustand, der schon Jahre währt und noch Jahre währen wird. Während dieses Übergangszustandes brauchen wir eine Kompensation für das Parlament, die „mehr Informationen“ heißt. Wir fordern ein Verschlechterungsverbot. Es kann nicht sein, dass wir trotz des neuen Systems weniger Informationen haben und schlechter steuern können als vorher.
Darum wird man sich in der neuen Legislaturperiode kümmern müssen. Die jetzige Periode ist in dieser Hinsicht gelaufen. Es ist schade, dass es nicht zu besseren Ansätzen gekommen ist.
Ich will zum Einzelplan 17 noch ein paar Worte sagen.Der Länderfinanzausgleich, der immer wieder angesprochen wird, ist, gelinde gesagt, verbesserungsbedürftig. Das ist keine Frage. Frau Kollegin Erfurth, ich kann der Landesregierung nicht vorwerfen, dass sie nichts getan habe. Es gab einen bundesweiten Mechanismus: die Föderalismuskommission I und die Föderalismuskommission II. Das will ich der Landesregierung nicht vorwerfen. Aber solange wir den Länderfinanzausgleich haben, ist es nicht zulässig,ihn als Ausrede für das Verfehlen des finanziellen Gleichgewichts zu missbrauchen. Er ist für uns ein Datum, wir müssen uns an ihn halten.Wir müssen den Haushalt auch mit Blick auf den LFA ausgleichen. Eine Alternative gibt es nicht. Wir können gemeinsam daran arbeiten, den LFA zu verbessern – da wünschen ich uns allen viel Erfolg –, aber solange es ihn gibt, müssen wir einen ausgeglichen Haushalt auch angesichts des LFA hinbekommen.
Es war eigentlich zugesagt worden,den KFA im Laufe der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode zu reformieren. Dieses Vorhaben ist auf die nächste Periode verschoben worden. Es handelt sich um ein sehr umfangreiches Projekt. Das ist keine Frage. Unstrittig ist aber doch, dass der KFA ähnliche Strukturfehler hat wie der LFA.Auch er ist leistungsfeindlich, nicht durchschaubar, nicht nachvollziehbar usw. Er führt ganz eigenartige Belohnungen herbei, die nicht gewollt sind.
Man hätte aber schon jetzt etwas bei den „goldenen Zügeln“ ändern können.Wir waren stolz darauf, dass wir die Investitionspauschale gemeinsam wieder eingeführt haben. Jetzt erkennen wir die Tendenz, dass die Landesregierung durch das Erfinden cleverer Programme unter Abwesenheit entsprechenden Geldes den Kommunen in die Tasche greift, ein paar Millionen aus Landesmitteln draufpackt, sich selbst für die prachtvolle Idee loben lässt und die Kommungen zwingt, sich konform zu verhalten. Das ist nicht unser Verständnis von kommunaler Autonomie, um es ganz deutlich zu sagen.
Dem kann man auch nicht entgegenhalten, die Kommunen hätten mehr Geld bekommen. Herr Kollege Milde, bei steigenden Steuereinnahmen müssen die Kommunen natürlich auch mehr Geld bekommen. Das darf aber nicht dazu führen, dass ich den Kommunen das Geld wieder wegnehme, um mich mit Programmen zu profilieren.Was erreiche ich denn in der Konsequenz? Wenn das Schule macht, dann erreiche ich dadurch doch nur, dass die Kommunen auch nicht erforderliche Programme durchführen, um Knete vom Land zu bekommen. Jede Kommune wird doch angehalten werden, das Geld des Landes mitzunehmen.Also werden sich die Kommunen konform verhalten und das machen, was sie gar nicht machen müssten. Das kann nicht gewollt sein.
Hessen lebt, das haben wir gestern schon festgestellt, von der Hand in den Mund. Ich will gern auf das Beispiel Sachsen-Anhalt zurückkommen, das der Kollege Kahl gestern schon genannt hat. Ich weiß, dass der dortige Finanzminister ein Parteifreund von Ihnen ist. Der Vorgänger war ein Liberaler, aber ich erwähne gern auch einen sozialdemokratischen Minister.
Ich vermisse eine bestimmte Position im Einzelplan 17, nämlich die Position, die „Ausgleichsrücklage für Steuereinnahmen“ oder „Steuerausgleichsrücklage“ oder so ähnlich heißen könnte. Die müssten wir haben. Dann hätten wir eine Reserve im Falle schwankender Steuereinnahmen. Wenn die Einnahmen steigen, hätten wir nicht mehr den quasi eingebauten Mechanismus, mehr Geld auszugeben, sondern wir würden das Geld in die Schwankungsreserve hineingeben, und wenn wir in schwere Zeiten hineinkommen, was nicht von der Hand zu weisen ist, was irgendwann einmal kommen wird, dann könnten wir aus der Reserve nicht abweisbare Ausgaben finanzieren.