Die Ausbildung der Lehrer für die Grundschule wird insgesamt deutlich verändert werden.Wir werden versuchen, aus diesen Lehrern verstärkt Allrounder zu machen. Wir haben schon an anderer Stelle darüber gesprochen. Deshalb möchte ich dies hier nur als Erinnerungsposten anführen.
Wir haben 27 neue Beratungs- und Förderzentren an Förderschulen mit dem Ergebnis eingerichtet, dass es dadurch gelungen ist, ein Drittel Schüler mehr in der Regelschule zu halten.
Wir haben die Förderung von Hochbegabten an 31 Grundschulen mit speziellen Angeboten eingerichtet.Wir haben in der Tat auch mit dem Aufbau einer Eliteschule begonnen. Ich sage noch einmal: Die Entscheidung war richtig.Wir brauchen in dieser Republik Eliten. Das ist so, auch wenn Sie es bis heute nicht begriffen haben.
Selbst Ihr „Elite“-Kanzler hat erklärt, man brauche eine Eliteuniversität.Er hat dies zwar „konsequent“ gefordert. Gleichzeitig hat er aber die Mittel für Bildung und Forschung für das Jahr 2004 um 250 Millionen c gekürzt. Das nennt man „konsequentes Handeln“.
Es hat die Reform der Oberstufe gegeben.Es besteht jetzt die Verpflichtung, Deutsch und Mathematik zu nehmen. Es gibt jetzt fünf Prüfungsfächer. Das Landesabitur wird eingeführt werden.
Alle diese Maßnahmen dienen dem einzigen Ziel, die Qualität der hessischen Schulbildung zu verbessern. Das Ergebnis werden wir dann sehen. Ein Teil der Ergebnisse sehen wir bereits.
Wir haben weitere Maßnahmen durchgeführt, die im weitesten Sinne auch etwas mit Qualität der Schulausbildung zu tun haben. Das „Anti-Schulschwänzer-Programm“ wurde jetzt gestartet. Ebenso startete die Initiative „Schule und Gesundheit“. Es gibt das Netzwerk „Schule und Musik“. Es gibt das Programm „Schule@Zukunft“. Wir haben die Verbesserung der Methodenkompetenz nach Klippert. Wir haben die Lehrerfortbildung professionalisiert. Wir haben dort die Ideologie herausgenommen und Kompetenz hineingebracht. Wir haben die Weiterbildung ausgebaut.
Die Bildungsstandards wurden eben schon angesprochen. Sie waren doch in der Vergangenheit immer gegen Standards und gegen Vergleiche. Sie haben sich gegen Prüfungen und Leistungsvergleiche ausgesprochen. Aufgrund der entscheidenden Initiative dieser Kultusministerin haben wir es bis heute geschafft, dass wir eine Vereinbarung über Bildungsstandards haben. Das ist für Deutschland positiv. Das ist für das Bundesland Hessen positiv. Damit haben wir verbindliche Anforderungen an Lehren und Lernen geschaffen. Das ist ein Instrument zur Weiterentwicklung der Schulen.Wir können damit Ziele für die pädagogische Arbeit benennen. Wir können den Kern des Bildungsauftrags konkretisieren, wobei wir aber nicht festlegen, was guter Unterricht ist. Natürlich werden genügend Transparenz und genügend Individualität erhalten bleiben. Es wird genügend Freiraum für schulinterne Lernplanung geben.
Bemerkenswert ist aus unserer Sicht auch, dass diese Standards entgegen dem, was die GRÜNEN wollten, nicht schulformübergreifend, sondern schulformspezifisch sind. Das geschah in Absprache mit der Bundesbildungsministerin. Damit wird von der Bundesbildungsministerin zumindest in diesem Punkt die hessische Linie bestätigt. Die hessische Linie geht sehr bewusst von Differenzierung aus. Denn wir haben unterschiedliche Typen von Schülern, die unterschiedliche Begabungen haben. Unterschiedlich Begabte brauchen aber auch unterschiedliches geistiges Futter.
Ich komme zum letzten Punkt. Er ist aktuell und betrifft die Bonner Erklärung. Ich vermute, dass Sie vor wenigen Tagen die Presseerklärung darüber in Ihren Fächern vorgefunden haben. Ich nehme an, Sie kennen die Berichte darüber. Da geht es um die Verantwortung für die Erziehung. Erziehung ist eine gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule.Wir müssen zu einer entsprechenden Verantwortung für die Erziehung kommen, und zwar mit dem Ziel, dass auf der einen Seite Wissen und auf der anderen Seite Werte vermittelt werden. Wir brauchen beides. Es ist dieser Kultusministerin in ihrer Eigenschaft als Präsidentin der Kultusministerkonferenz zu verdanken, dass wir uns in dieser Republik erstmals seit langer Zeit wieder über Erziehung unterhalten. Denn Erziehung war für diese Ministerin in ihrer Funktion als Präsidentin der
In der Bonner Erklärung geht es um die Verpflichtung zur Leistung nach den individuellen Möglichkeiten. Es geht um gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung, um Toleranz, um die Mündigkeit des Bürgers und schließlich um die Würde des Menschen.
Ich sage Ihnen sehr deutlich und bin dankbar,dass die Ministerin es aufgegriffen hat:Wir brauchen in dieser Republik Mut zur Erziehung. Wir haben viel zu viele Jahre gehabt, in denen es keinen Mut zur Erziehung gab, in denen es Laissez-faire gab und man geduldet hat, was irgendwo Spaß gemacht hat, ohne entsprechende Grenzen und Rahmen zu setzen. Das Ergebnis – die 68er-Generation lässt grüßen – haben wir heute.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt werden Sie einmal konkret! Was ist mit dem zweiten Halbjahr?)
Deshalb ist es richtig – da können Sie nicht mitreden,Herr Al-Wazir –, wenn wir uns heute über Erziehung und Erziehungsfragen unterhalten. Denn da schließt sich für uns der Kreis – machen wir uns doch nichts vor –:Eine Schule, die Erfolg haben will, kann nur gut gedeihen in einem Klima,das konfliktfrei ist.Ich glaube,da stimmen wir letzten Endes überein.
Deshalb brauchen wir eine konfliktarme Schule.Wir müssen Erziehungsfragen diskutieren. Wir brauchen Mut zur Erziehung; denn letzten Endes ist eine konfliktarme Schule gleichzeitig eine lernfördernde Schule. Wenn wir alle Maßnahmen zusammennehmen, die ich aufgelistet habe, inklusive der Erziehung, dann werden wir auf dem Weg, auf dem wir sind, in sehr guter Form weitergehen. Hessens Schulen sind auf dem Weg nach oben durch die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, und auch durch die, die wir weiter ergreifen werden.
Herzlichen Dank, so viel brauche ich nicht. – Herr Irmer, ich wollte Ihnen nur sagen: Es ist bezeichnend, dass Sie zum Thema Schulhalbjahrwechsel nichts gesagt haben.
Zu unangenehmen Sachen nehmen Sie nicht gerne Stellung. Ich verspreche Ihnen aber: Es beginnt jetzt die Zeit, wo wir über viele unangenehme Dinge, die Ihre Kultusministerin in Hessen anstellen wird, im Plenum diskutieren werden.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Ich darf feststellen, dass die Regierungserklärung abgegeben wurde. Die Aussprache hat stattgefunden. Damit ist Tagesordnungspunkt 2 erledigt.
Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 3 kommen, darf ich feststellen, dass einige Neueingänge von Anträgen vorliegen. Ich rufe den Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP betreffend verbindlicher Rahmen für Bildungsziele in hessischen Kindergärten, Drucks. 16/1818, auf. Die Dringlichkeit wird bejaht. – Dann wird dies Tagesordnungspunkt 43. Darf ich vorschlagen, ihn gemeinsam mit Punkt 16 zu beraten? – Das ist so angenommen.
Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Sicherheitsrisiken und Verwaltungsrisiken beim geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt, Drucks. 16/1819. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Das ist so. Dann wird dieser Antrag Tagesordnungspunkt 44. Ich schlage vor, ihn gemeinsam mit Punkt 22 zu beraten.
Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Wirtschaftsförderung, Drucks. 16/1820. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Dann wird das Tagesordnungspunkt 45 und kommt an den Schluss der jetzigen Tagesordnung.
Es gibt einen weiteren Dringlichen Antrag der Fraktion der CDU betreffend bundesdeutsche Entwicklung des Arbeitsmarktes im Vergleich zu Hessen. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Das ist so. Dann wird das Tagesordnungspunkt 46. Mein Vorschlag:Wir rufen ihn gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 23 auf. – Auch das wird bejaht. Dann können wir das so verabreden.
Es gibt einen vorläufig letzten Dringlichen Antrag der Fraktion der CDU betreffend wirkliche Koexistenz sicherstellen statt grüne Gentechnik durch die Hintertür verhindern, Drucks. 16/1822. Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen? – Dann wird das Tagesordnungspunkt 47. Ich darf vorschlagen, ihn gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 18 aufzurufen. Dann sind wir uns auch da einig. – Schön, so viel Einigkeit in so wenigen Minuten.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze – Drucks. 16/1746 –
Die Redezeit pro Fraktion beträgt 15 Minuten. – Ich darf Herrn Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit annähernd 20 Jahren wird von behinderten Menschen und ihren Organisationen über gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung behinderter Menschen diskutiert. Zunächst eher verhalten, bald immer lauter und schließlich unüberhörbar wurde das Ziel formuliert, neben den Nachteilsausgleichen des Sozialrechts auch durch die Unterstützung des Rechts in anderen Bereichen im täglichen Leben wirkliche Gleichstellung zu erreichen.
Erster sichtbarer Erfolg dieser Bemühungen war 1994 die Aufnahme des Benachteiligungsverbotes zugunsten behinderter Menschen ins Grundgesetz. Seitdem kämpfen die Betroffenen um Gleichstellungsvorschriften auf Landes- und auf Bundesebene. Ich darf daran erinnern: Bereits in der letzten Wahlperiode legte meine Fraktion in diesem Hause einen eigenen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vor. Es gab eine Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss im Mai 2000. Danach wurde der Antrag von der Mehrheit abgelehnt. Der damalige Koalitionspartner FDP begründete dies in einer Presseerklärung noch damit, die Landesregierung werde tätig werden. Das war dann nicht der Fall, weil die CDU in einer Pressemitteilung vom selben Tag sagte, ein Landesgesetz sei nicht notwendig. – Wir wissen inzwischen, hier ist ein Sinneswandel eingetreten, und das ist auch gut so.
Spätestens seit der Debatte um das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz wurde und wird heftig darüber gestritten, nicht nur hier, sondern überall, ob ein Abbau von Benachteiligungen mit den Mitteln der Gesetzgebung überhaupt erreicht werden kann. Selbstverständlich können wir mit noch so guten Gesetzen behinderten Menschen nicht ihre Behinderung nehmen. Blinde werden nicht sehend, Gehörlose werden nicht hörend, Rollstuhlfahrer werden sich weiterhin auf vier Rädern fortbewegen, und so genannte geistig behinderte Menschen werden ihre Lernschwächen nicht plötzlich verlieren. Selbstverständlich können wir auch Unsicherheiten oder Vorurteile nicht behinderter Menschen, die oft Ursachen für die Diskriminierung Behinderter sind, mit Gesetzen nicht einfach abschaffen. Einstellungen von Menschen können durch Paragraphen nicht einfach vorgeschrieben werden, schon gar nicht in einer freiheitlichen Rechtsordnung.Auch das ist gut so.Gesetze sind nicht dazu da,Menschen zu erziehen.
Aber wir können die Rahmenbedingungen ändern, unter denen sich das Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen gestaltet. Wir können Barrieren schrittweise beiseite räumen, die ein gleichberechtigtes Miteinander verhindern oder zumindest erschweren. Wir können behinderte Menschen dabei unterstützen, sich mit den Mitteln des Rechts gegen alltägliche Benachteiligungen zur Wehr zu setzen. Mehr kann von einem Gesetzgeber nicht verlangt werden. Ich denke aber, weniger sollten wir auch nicht mehr zulassen.