Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.Damit schließe ich die erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der SPD zum Heilberufsgesetz, Drucks. 16/2054.
Der Gesetzentwurf soll im Sozialpolitischen Ausschuss weiter beraten werden. – Dem wird nicht widersprochen. Dann können wir so verfahren.
Vierter Bericht des Petitionsausschusses betreffend Tätigkeit in der 15. Wahlperiode – Drucks. 16/1962 –
Zuvor weise ich auf Folgendes hin: Soeben ist zu Tagesordnungspunkt 10, dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend mehr Rechte für Opfer,ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/2100, eingegangen und an Sie verteilt worden.Der Antrag und der Änderungsantrag werden gemeinsam unter Tagesordnungspunkt 10 aufgerufen.
Berichterstatterin zu Tagesordnungspunkt 6 ist Frau Kollegin Dörr (Bergstraße). Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich habe heute die Möglichkeit, Ihnen den vierten Bericht des Petitionsausschusses aus der 15. Wahlperiode vorzulegen. Mit Beginn der 16. Wahlperiode hat sich der Vorsitz im Petitionsausschuss geändert. Ich habe nun die Möglichkeit, diesen Ausschuss für die kommenden fünf Jahre als Vorsitzende zu begleiten. Ich darf an dieser Stelle der Kollegin Barbara Stolterfoht im Namen aller für ihre kollegiale und sachliche Zusammenarbeit recht herzlich Danke schön sagen und viele Grüße nach Berlin senden.
Ich danke außerdem der stellvertretenden Vorsitzenden der letzten Legislaturperiode im Petitionsausschuss, Frau Martina Leistenschneider, und wünsche ihr alles Gute in Bad Soden-Salmünster.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,nach § 105 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages stelle ich den Bericht über die Tä
tigkeit des Petitionsausschusses für den Zeitraum vom 5.April 2002 bis zum 4.April 2003 vor. Der Ihnen übergebene schriftliche Bericht umfasst außerdem noch Teile der Arbeit des Ausschusses der gesamten 15.Wahlperiode.
Meine Damen und Herren, im Berichtszeitraum von April 2002 bis April 2003 sind 1.514 Petitionen eingegangen. Sieben Petitionen waren noch aus der 14. Wahlperiode zu bearbeiten. Dazu kamen 681 Petitionen, die aus dem vorangegangenen Berichtszeitraum von 1999 bis April 2002 noch nicht abgeschlossen waren, sodass sich der Petitionsausschuss zu diesem Zeitpunkt mit 2.202 Petitionen zu beschäftigen hatte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit einem großen Lob an die Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses in der 15.Wahlperiode kann ich heute hier feststellen,
dass mit der Bearbeitung von 1.779 Eingaben eine recht hohe Zahl von Petitionen erledigt wurde. Dies geschah in 40 Sitzungen.Ich kann Ihnen sagen,dass mehrere Sondersitzungen notwendig waren, um die Petitionen zu bearbeiten.
Dem schriftlichen Bericht ist eine Statistik beigefügt, die Ihnen anschaulich einen Überblick über den Inhalt der Eingaben und damit auch über die Zuständigkeit der Ministerien gibt. Bei den Petitionen für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt sie auch Auskunft über die Herkunft der Petenten. Die Mehrzahl der Ausländer, die Petitionen gestellt haben, kam aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, gefolgt von Petenten türkischer und kurdischer Herkunft. Es sind aber noch 17 weitere Herkunftsländer in der Statistik zu verzeichnen, wie Armenien,Marokko,Pakistan,Rumänien,Kroatien,Bangladesch,Vietnam, Sri Lanka, Syrien, Russland, Mazedonien, Polen und Äthiopien. Das ist ein kleiner Ausschnitt der Herkunftsländer.
Im Berichtszeitraum 2002/2003 betrug der Anteil der Ausländerpetitionen 54,77 % der Gesamtzahl der Petitionen. Ein Jahr davon waren es noch 65,76 %, und in den beiden vorangegangenen Berichtszeiträumen waren es 63,76 % und 64,77 %. Wenn wir das in absoluten Zahlen hören, können wir feststellen,dass die Anzahl der Petitionen ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Zeit seit 1999 doch erheblich zurückgegangen ist.Waren es am Anfang 820 Petitionen, so waren es in den darauf folgenden Jahren 776, dann 674 und dann 626 Petitionen.
Der Rückgang der Anzahl der Eingaben ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist wohl zum einen auf die sinkende Zahl der Asylbewerber in der Bundesrepublik zurückzuführen. Ferner ist gegenüber früheren Jahren die Zahl der ausreisepflichtigen ausländischen Mitbürger nach negativem Ausgang des Asylverfahrens drastisch zurückgegangen. Zum anderen ist der Rückgang auf erlassrechtliche Regelungen zurückzuführen, wie die Altfallregelung und die Bleiberechtsregelung für erwerbstätige Ausreisepflichtige. Aber auch die Regelung zum Schutz ethnischer Minderheiten im Kosovo hat dazu beigetragen, dass Petitionen zum Großteil zugunsten ausländischer Mitbürger entschieden werden konnten.
Ich komme zu weiteren Aspekten der Arbeit des Petitionsausschusses. Es fällt auf, dass gerade ab der 15.Wahlperiode zunehmend Eingaben per E-Mail eingereicht werden. Wir wissen, dass Petitionen keiner Schranke der Zulässigkeit unterliegen. Petitionen können in jeglicher Form eingereicht werden. Im Prinzip kann dies auch
mündlich oder zu Protokoll geschehen. Allerdings muss der Absender klar und deutlich erkennbar sein.Das heißt, der Absender der Petition muss identifizierbar sein. Er muss seine Petition unterschreiben. Art. 17 Grundgesetz bestimmt, dass Petitionen schriftlich einzureichen sind. Das heißt, eine eigenhändige Unterschrift ist erforderlich.
Bei Petitionen, die per E-Mail eingehen, muss der Petent angeschrieben und gebeten werden, die Petition unter Angabe einer vollständigen postalischen Anschrift und unterschrieben erneut an den Petitionsausschuss zu senden. Sie werden jetzt fragen:Warum muss das alles so umständlich erfolgen? – Hierzu muss ich sagen: Bei Petitionsangelegenheiten hat man es oft mit hoch sensiblen Daten zu tun. Dies kann Daten aus dem sozialen Feld, hinsichtlich der Gesundheit, in Ausländer- oder Steuerangelegenheiten betreffen, die für die Entscheidung über die eingegangenen Petitionen bearbeitet werden müssen.
Ich glaube, dass sich dieses Problem mit der Einführung der elektronischen Unterschrift, also der digitalen Signatur, nur teilweise lösen lassen wird. Dieser Meinung schließen sich auch die Mitglieder des jetzt bestehenden Petitionsausschusses an. Denn aus Sicherheitsgründen und aus Gründen, die in der Person des Petenten liegen, muss darauf geachtet werden, dass eine Petition tatsächlich auch von der Person eingelegt wird,die es letztendlich betrifft.
Die größte Zahl der Petitionen wird mit dem Beschluss im Ausschuss abgeschlossen, dem Plenum zu empfehlen, die Landesregierung zu bitten, die Petentin oder den Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Anhand dieses Beschlusses kann man aber nicht erkennen, ob die Eingabe für den Petenten einen positiven oder einen negativen Ausgang gehabt hat. Dieser Beschluss sagt also nichts über den Erfolg oder den Misserfolg einer Petition aus. Wir werden sehr oft danach gefragt, wie hoch denn die Erfolgsquote für die Petenten ist. Hierzu muss ich Folgendes sagen: Mit der Einführung der neuen Datenbank im Petitionsreferat wird es möglich werden, in dem folgenden Bericht eine so genannte „Erfolgsstatistik“ vorzulegen. Damit wird Ihnen darüber Auskunft gegeben werden können, wie viele Petitionen zugunsten der Petenten abgeschlossen werden konnten.
Als Vorsitzende des Petitionsausschusses ist mir das Nachfolgende ein dringendes Anliegen. Ich sehe das als eine wesentliche Aufgabe des Petitionsausschusses für die kommenden Jahre an. Bestehende Barrieren und Wissensdefizite in der Bevölkerung müssen abgebaut werden. Die Menschen müssen wissen, dass sie das Recht haben, eine Petition einzulegen, wenn sie mit Entscheidungen der Behörden nicht einverstanden sind. Diese Wissensdefizite müssen durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit abgebaut werden.
Persönliche Kontakte zu den Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, in anderen Länderparlamenten sowie aus dem deutschsprachigen Ausland während einer Sitzung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse, die im letzten September in Kiel stattgefunden hat, haben gezeigt, dass vieles machbar ist, was wir heute in Hessen so noch nicht kennen und so auch nicht anwenden. Zum Beispiel könnte man mit einer Informationsveranstaltung in einer Region Hessens einmal darstellen, welche Arbeit der Petitionsausschuss erledigt. Vor allen Dingen könnte man mit einer solchen Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern, die draußen in unserem Land leben, einmal vermitteln, welche Rechte sie haben. Dem würde auch die Einrichtung
von Sprechstunden für Bürger dienen.Wir können unsere Arbeit über die Medien, also durch das Abhalten von Pressegesprächen oder durch Sendungen im Fernsehen und Radio, darstellen und dabei den Bürgern und Bürgerinnen Hilfestellung geben. Wir sollten aber auch die neuen Medien sehr intensiv nutzen.
Der Petitionsausschuss wird von der Verfassung beauftragt, Beschwerden entgegenzunehmen und diese zu prüfen. Jeder sollte die Möglichkeit haben, davon Gebrauch zu machen. Wir dürfen den Weg nicht dadurch verbauen, dass wir wenige Informationen nach außen geben. Informationen dürfen auch nicht ganz fehlen. Wir, die Mitglieder des Petitionsausschusses, sehen es als eine der wichtigsten unserer Aufgaben an, jetzt in einem ersten Schritt im Internet Informationen über die Arbeit des Petitionsausschusses zur Verfügung zu stellen. Dort soll ein Formular vorgegeben werden, das den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Einreichung einer Petition eröffnet. Wir werden prüfen, in welchem Umfang wir die Kontakte zu den Bürgerinnen und Bürgern intensivieren können. Dies darf sich nicht auf die alljährliche Präsenz auf dem Hessentag beschränken.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich an dieser Stelle allen, die die Arbeit des Petitionsausschusses wohlwollend begleitet haben und weiterhin begleiten werden, ein herzliches Dankeschön sagen.
Herr Präsident, dieses Dankeschön gilt Ihnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagskanzlei. Vor allen Dingen möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats Dankeschön sagen. Dies sind Frau Bachmann, Frau Ewert, Herr Fromme, Herr Beck, Frau Grochowitzki, Frau Krüger und Frau Schalck. Dieser Dank gilt auch unserem Schriftführer, Herrn Dr. Spalt, der mit sehr viel Geduld immer wiederkehrend die Seiten vor- und zurückblättern muss,
um die nachträglich angemeldeten Petitionen entsprechend einzufügen. Ich darf aber auch den Mitarbeitern des Innenministeriums und hier insbesondere Frau Brink und Herrn Klump Dank sagen. Herrn Klump musste ich in der letzten Sitzung sagen, dass er mich in Sachen Petitionen und der dazu zu treffenden Entscheidungen Tag und Nacht begleitet.
Der Dank gilt auch allen Vertreterinnen und Vertretern aus den anderen Ministerien, die das ganze Jahr über versuchen, unsere Arbeit und unsere Entscheidungen zu den anliegenden Petitionen etwas zu erleichtern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, mit Beginn der 16. Wahlperiode habe ich den Vorsitz des Petitionsausschusses übernommen. Meine Stellvertreterin ist unsere Kollegin Frau Anne Oppermann.
Im Petitionsausschuss sind derzeit entsprechend dem Verhältnis der jeweiligen Stärke im Parlament zehn Mitglieder der CDU-Fraktion, sechs Mitglieder der SPD-Fraktion, zwei Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Mitglied der FDP-Fraktion vertreten.
Ich darf an dieser Stelle meinen Kolleginnen und Kollegen, die im jetzt amtierenden Petitionsausschuss sind, recht herzlich für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr danken. Ich wünsche mir, dass im Interesse der
Vielen Dank. – Frau Dörr, für Sie galt die Begrenzung der Redezeit nicht. Der umfassende Bericht machte eine längere Redezeit erforderlich. Denn die Arbeit muss entsprechend dargestellt und gewürdigt werden. Ich will zum Schluss dieser Debatte noch ein paar Sätze dazu sagen.
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Dieser Artikel ist die Grundlage unseres Petitionsrechts. Er macht deutlich, dass der Petitionsausschuss eine herausgehobene Stellung im Kreise der Ausschüsse des Hessischen Landtags hat.
Denn wir Abgeordneten,die wir im Petitionsausschuss arbeiten, haben einen sehr direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern. Das finde ich in Zeiten, in denen jeder über Politikverdrossenheit klagt, in denen die Wahlbeteiligung so niedrig ist, in denen das Image der Politiker noch hinter dem der Metzger zurückliegt – ohne dass ich die Metzger hier diffamieren möchte –,besonders wichtig. Wenn ich meine Petitionen bearbeite und Gespräche mit den Institutionen oder den Betroffenen selbst führe, stelle ich immer wieder fest, dass sich die Menschen wundern. Sie wundern sich, dass da jemand ist, der sich um ihre Angelegenheit kümmert. Ich gehe davon aus, dass diese Erfahrung schon alle Mitglieder des Petitionsausschusses gemacht haben. Der Petitionsausschuss ist der Ausschuss, der die Politik näher zu den Menschen bringt, und manchmal können wir auch helfen.
Nun zum Thema Öffentlichkeitsarbeit.Frau Dörr hat es in ihrem Bericht schon angesprochen. Es geht hierbei nicht darum,dafür zu werben,mehr Petitionen einzureichen.Es geht vielmehr darum, den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit aufzuzeigen, direkt mit ihren gewählten Volksvertretern in Kontakt zu treten.
Petitionen geben uns wiederum die Möglichkeit, zu erkennen, wo Defizite durch eine von uns zu verantwortende Gesetzgebung entstanden sind, und diese Defizite wieder aufzuarbeiten.
Damit bin ich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats, Frau Bachmann, Herrn Beck, Herrn Fromme, Frau Ewert und ihrem Stab.