Protokoll der Sitzung vom 16.06.2004

Nicht einverstanden ist die FDP mit der vorgesehenen Besetzung der Prüfungskommission mit drei völlig externen Prüfern. Dass sie auf drei Personen zusammengeschrumpft wird, das akzeptieren wir. Das ist wahrscheinlich auch praktikabler. Aber wenn es drei völlig fremde Personen sind, dann halten wir das nicht für pädagogisch sinnvoll.

Wir halten es vor allem für ganz wichtig, dass ein Mitglied der Schulleitung, entweder die Direktorin oder die Konrektorin, in dieser Prüfungskommission dabei ist. Dies ist aus pädagogischen Gründen sinnvoll, da die Schulleitung den Referendar in seiner Unterrichtstätigkeit zwei Jahre lang begleitet hat und somit als Einzige seine pädagogischen Fähigkeiten und seine fachliche Versiertheit über einen längeren Zeitraum beobachten konnte und auch einschätzen kann.

Auch ist die Schulleitung die Einzige, die das Verhalten der Schülerinnen und Schüler in dieser Prüfungssituation beurteilen und angemessen würdigen kann. Nur jemand, der die Klasse kennt wie jemand aus der Schulleitung, kann beurteilen, ob es sich hier um eine Vorführstunde oder um eine echte, reale Situation in dieser Klasse handelt.

Wir begrüßen die Verpflichtung der Lehrkräfte zu einer kontinuierlichen Fortbildung. Sie muss verpflichtend sein, sie muss ständig sein, und sie sollte möglichst in der unterrichtsfreien Zeit liegen. Gerade der Berufszweig, dessen Aufgabe es ist,Neugier zu wecken,Wissen weiterzugeben, das Lernen zu lehren und Schüler für ein Leben lang zur Fortbildung zu ermuntern, muss mit gutem Beispiel und als großes Vorbild in diesem Moment vorangehen.

Wir halten allerdings die Auswahl der Leistungspunkte, die immerhin maßgeblichen Einfluss auf Beförderungen und Funktionsstellenbesetzungen haben sollen, für eine Fehlkonstruktion. Das vorgesehene Bewertungssystem führt in der Praxis nicht dazu, dass diejenigen auf Stellen befördert werden, die dafür am besten geeignet sind, sondern diejenigen, die am fleißigsten Leistungspunkte gesammelt haben.

Fortbildung muss bedarfsgerecht sein, und der Erfolg der Teilnahme muss auch daran gemessen werden, ob der Teilnehmer in der Lage und willens ist, das neue Wissen seiner Schule, also den Lehrerkollegen und den Schülern, weiterzugeben. Es nützt nichts, wenn ich eine Fortbildung nur für mich mache, daran teilgenommen habe und nachher keinen Nachweis erbringen muss, dass ich überhaupt etwas gelernt habe, sondern die Fortbildung mehr oder weniger abgesessen habe und nicht bewertet wird, wie ich das an die eigene Schule zurückbringe und es den eigenen Schülern weitergebe.

Außerdem ist der Zertifizierungsmodus der Fortbildung dermaßen bürokratisch gemacht, dass es so wirklich nicht bleiben kann. Das können Sie schon aus der Reaktion der VhU sehen, die sehr deutlich kritisiert, dass nicht nur jede einzelne Fortbildungsveranstaltung,sondern auch die Anbieter der Fortbildung sich einer neuen, intensiven Zertifizierung unterziehen müssen. Ich zitiere aus der letzten Stellungnahme der VhU:

Völlig abwegig sei die überzogene Qualitätssicherung zudem dort, wo die Lehrerfortbildung von

Dritten unentgeltlich im Rahmen eines gesellschaftspolitischen Engagements angeboten werde, wie dies z. B. die Landesarbeitsgemeinschaft Schule-Wirtschaft der VhU mit mehr als 40 Arbeitskreisen seit Jahrzehnten leiste.

Dort leistet also ein Verband unentgeltlich Fortbildungsarbeit für Lehrkräfte, und der soll sich jetzt, nachdem er das seit Jahrzehnten erfolgreich gemacht hat, zertifizieren lassen, und zwar nicht nur sich selbst als Einrichtung, sondern auch jedes einzelne seiner Leistungsangebote. Das halte ich für völlig daneben.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Auch geben wir den Schulen ein eigenes Budget für Fortbildung.Wenn sie in ihrem Elternbeirat einen Steuerberater haben und mehrere Grundschulen sich zusammenschließen und sich von ihm im Sinne kaufmännische Buchführung und Budgetierung fortbilden lassen, dann wird dieser Steuerberater mit Sicherheit nicht vorher zum Institut für Qualitätssicherung gehen, um sich zertifizieren zu lassen, sondern er wird es so machen. Ich denke, da sollte man mit den Zertifizierungspunkten und der Zulassung ein bisschen großzügig umgehen und das Ganze noch einmal überdenken.

(Beifall bei der FDP)

Nun kommen wir zum Schulgesetzteil. Hier zeigt sich überdeutlich, dass das liberale Korrektiv in dieser Landesregierung leider völlig fehlt.

(Beifall bei der FDP – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Na, na, na!)

Doch, Herr Irmer. – Der Schulgesetzentwurf trägt sehr genau Ihre Handschrift, nämlich eine konservative. Er hat zwei Schwerpunkte. Der eine ist das Spardiktat, der andere ist die Rückkehr zum dreigliedrigen Schulsystem.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Hört, hört!)

Grundsätzlich tragen wir die Absicht mit, landesweit effektive, effiziente und damit auch qualitätssteigernde Schulgrößen einzurichten.Das haben wir früher schon bei den Oberstufen sehr deutlich und sehr klar gesagt.Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung unerlässlich in diesem Land. Allerdings ist die starre Festlegung von Klassengrößen und Zügigkeiten der Bildungsgänge, auch wenn Sie es nur als Richtwerte benennen, innerhalb eines Schulbezirkes nicht der richtige Weg, um mehr Ökonomie in die hessische Schullandschaft zu bringen. Gleichzeitig soll schließlich auch noch eine Qualitätsverbesserung erreicht werden.

Hier ist die Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern, die immerhin schon zwei Kreise und nicht nur einen Schulbezirk im Blick haben, unerlässlich. Das muss sehr viel mehr von unten nach oben geschehen als von oben nach unten. Vor allem muss mehr Zusammenarbeit der Schulträger untereinander erreicht werden, weil wir regional abgestimmte Veränderungen brauchen und keine Schulgrößen, die sich nur auf einen Schulbezirk beziehen.

(Beifall bei der FDP)

Bei der Schließung von Schulen oder Schulzweigen – ich finde, langfristig gesehen, wenn man sieht, wie die Entwicklung in Hessen weitergeht, muss man auch das Wort der Schließung von Schulen in den Mund nehmen – in be

nachbarten Kreisen spielt auch die Höhe der Gastschulbeiträge eine Rolle. Wenn ein Schulträger weniger Geld für einen Schüler aus einem anderen Kreis erhält, als dieser ihn selbst tatsächlich kostet, dann wird er kein Interesse daran haben,dass die Schule,die unmittelbar auf der anderen Seite der Schulgrenze liegt, geschlossen wird und die Schüler zu ihm kommen, obwohl das beförderungstechnisch möglicherweise sehr einfach wäre.

Da muss man sehr genau hinschauen.Wenn Schulen in benachbarten Schulbezirken verändert werden sollen oder auch Schulzweige verändert werden sollen, muss man die Gastschulbeiträge überdenken. Der Hochtaunuskreis ist gerade dabei, eine genaue Berechnung zu machen, was ein Schüler kostet, mit Blick auf Gebäude, Baumaßnahmen, Beförderungskosten usw. Dann muss man darüber verhandeln, wenn ein Kreis die Schüler an einen anderen abgibt, dass es zu einem vernünftigen finanziellen Ausgleich kommt.

Dazu gehört auch die Frage der Ganztagsschule.Wenn ich Schulen mit ganztägigen Angeboten habe, kann ich sehr viel leichter Schulen zentrieren, weil dann der Transport nur einmal am Morgen und am späten Nachmittag erfolgt. Auch das muss man in den Blick nehmen, wenn man insbesondere im ländlichen Raum darüber nachdenkt, Schulangebote zu verändern. Die Gestaltung einer wirklich zukunftsfähigen Schullandschaft – deshalb habe ich vorhin gesagt,dass man schauen muss,was in Hessen in 10 oder 20 Jahren passiert – in ganz Hessen muss langfristig mit der Enquetekommission erarbeitet werden. Ich denke, der Enquetekommission sollte man den Schwerpunkt Schulentwicklung aufgeben. Denn es betrifft nicht nur die Kreise. Es betrifft mindestens die hessischen Regionen, und im Grunde betrifft es auch unsere Nachbarländer.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Wenn die Vorhersage stimmt, dass in 10 bis 15 Jahren Nordhessen eine deutlich geringere Bevölkerungszahl haben wird als heute, dann muss man natürlich auch mit Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen reden. Denn dort liegen die Schulen direkt auf der anderen Seite der Landesgrenze. Dann kann ich nicht nur in meinem eigenen Beritt die Augen aufmachen.

(Beifall bei der FDP – Zuruf der Abg. Hildegard Pfaff (SPD))

Wenn im Rhein-Main-Gebiet die Bevölkerungszahl deutlich ansteigt,dann muss ich für diesen Schulbereich darauf hinweisen, dass Frankfurt sich mit seinen Umlandregionen verständigen sollte. Dort sind die Verkehrsmittel schließlich sternförmig in alle Richtungen sehr gut ausgelegt. Deshalb sollte man auch da schauen, wie man eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung erreichen kann. Diese Aufgabe ist nicht mit so einfachen Richtzahlen zu erreichen. Die schaffen meist nur Unruhe – das haben wir jetzt gesehen – und greifen zeitweilig zu kurz.

Die Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs hatte für die FDP immer allerhöchste Priorität, allerdings nicht um den Preis, dass einzelne Schulformen in Hessen ihre Existenzberechtigung verlieren. Deswegen gilt nach wie vor die liberale Forderung, die wir auch in einen Gesetzesänderungsantrag einbringen werden,dass man den kooperativen Gesamtschulen, vor allem denjenigen mit einer funktionierenden Förderstufe, die Verkürzung in eigener Entscheidung überlassen sollte.

Vorhin war von mehr Eigenverantwortung die Rede. Mehr Eigenverantwortung gehört auch zum Wettbewerb, in welchem Umfeld sich die Schule befindet, wo es andere Schulen gibt, die ein ähnliches Angebot haben. Deshalb muss man der kooperativen Gesamtschule das Angebot ermöglichen.

(Beifall bei der FDP)

Sie bleibt damit eine sinnvolle Alternative für die Schüler, die länger zum Abitur brauchen – die haben wir, und die werden wir immer haben – und in deren Nähe keine gute IGS oder überhaupt keine IGS zu finden ist. Ich erinnere noch einmal an die Stadt Fulda und an den Kreis Fulda. Dort gibt es keine integrierte Gesamtschule. Das heißt, in diesem Bereich zwingen Sie jeden Abiturienten in die Verkürzung. Da werden sehr viele hinten herunterfallen, und das finde ich sehr bedauerlich.

(Beifall bei der FDP)

Auch gibt es sehr viele kooperative Gesamtschulen mit speziellen Profilen. Sie bekommen sicherlich auch die Briefe. Dort gibt es intensive Sportkurse und Sportwettbewerbe, sehr intensive Musikaktionen – Orchester, Gesang und Chöre – und Theaterangebote. Dies kostet natürlich alles Zeit. Wenn Sie diesen integrierten Gesamtschulen die Möglichkeit wegnehmen, in der Förderstufe und im weiteren Bildungsgang Zeit zu haben, dann müssen sie diese Angebote einstampfen und können sie so nicht weiterführen.

Die Vielfalt des hessischen Bildungsangebots ist ein Markenzeichen für unser Bildungsland und darf der Schulzeitverkürzung nicht zum Opfer fallen. Es hat mit Unübersichtlichkeit überhaupt nichts zu tun,wenn wir in diesem Land ein wirklich vielfältiges Angebot erhalten.

Die Schulzeitverkürzung macht aber auch vor dem Ausbau der Ganztagsangebote nicht Halt. Es wird mehr Unterricht geben, die Schüler werden mehr Zeit in der Schule verbringen müssen.Wenn sie dann nebenbei noch Sport oder andere Dinge machen wollen, muss das Ganztagsangebot deutlich ausgeweitet werden.

Das Thema Querversetzung.Auch hier fehlt der FDP das pädagogische Augenmaß. Die Querversetzung ist kein Instrument dafür, dass sich Lehrkräfte schwacher Schüler entledigen können, von denen sie schon immer der Meinung waren, sie seien falsch an ihrer Schule. Wenn sie denn nun für alle Schüler gilt, unabhängig vom Grundschulgutachten, das wir eigentlich befürworten, bedarf es aber einer pädagogischen Begründung für die Möglichkeit der Querversetzung.

Da Sie zwischen dem ersten und zweiten Entwurf die Möglichkeit der Querversetzung von der Klasse 8 auf die Klasse 7 reduziert haben,gab es dafür keine pädagogische Begründung. Es gab weder eine für die Klasse 8, noch gibt es eine für die Klasse 7. Die einzige pädagogische Begründung, die es geben kann, ist, dass man die Querversetzung bis zum Ende der 6. Klasse ausweitet.

Am Ende der 6. Klasse erweist sich, ob ein Schüler im verkürzten gymnasialen Bildungsgang die zweite Fremdsprache meistern kann und ob er mit dem Druck der Verkürzung zurechtkommt. Wenn er das kann, hat er ein gutes Recht darauf, den Bildungsgang mit aller Unterstützung durch Lehrkräfte bis zum Ende zu absolvieren. Die Ausweitung bis zur Klasse 7 ist willkürlich und bedeutet auch nichts anderes als Schikane.

(Beifall bei der FDP)

Bei der flexiblen Einschulung in die Grundschule liegen Sie zwar nicht auf unserer Ebene mit dem Konzept der Kinderschule, trotzdem ist es ein sinnvoller Schritt. Dort, wo es ausprobiert wurde, war es auch gut. Trotzdem steht in dem Gesetzentwurf nichts davon, dass dies nicht mit Klassengrößen von mehr als 20 Kindern geht. In den normalen Grundschulklassen haben wir mehr als 20 Kinder. Es steht auch nicht im Gesetz, dass außerdem zusätzlich ein Sozialpädagoge eingestellt werden muss. Sonst ist das altersübergreifende Unterrichten in einer Grundschulklasse mit bis zu 27 Kindern und einem Grundschullehrer pädagogisch nicht zu vertreten und nach außen eine große Mogelpackung.

Die Stärkung der Hauptschulen durch Einrichtung von Praxisklassen wird von uns unterstützt.Um zu vermeiden, dass es in Hessen zu viele Bildungsverlierer gibt,ist es notwendig, die Hauptschule und den Hauptschulabschluss praxisbezogen zu gestalten. Somit wird die Chance der Schüler auf einen Abschluss und damit auf einen Ausbildungsplatz erhöht.

Dass die Ausweitung des praktischen Unterrichts in der Hauptschule zu guten Ergebnissen führt und den Neigungen der Schüler entspricht, zeigen die Projektprüfungen. Alle Lehrer sagen hinterher, sie hätten gar nicht gewusst, welche Begabungen ihre Schüler eigentlich hätten. Durch die Projektprüfungen hätten die Schüler dies endlich einmal darstellen können.

Die Umwandlung der Berufsschulpflicht in ein Recht auf Beschulung der fast volljährigen Schüler nach dem Berufsvorbereitungsjahr nach EIBE und nach Fördermaßnahmen, die die beruflichen Schulen anbieten, halten wir für richtig. Bildungsverlierer fängt man nicht mit einer Verlängerung der Berufsschulpflicht von einem Tag in der Woche auf.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Hans-Jürgen Ir- mer (CDU))

Noch dazu,wo sie dort alle nur erscheinen,wenn sie nichts Besseres vorhaben. Sie können nämlich nicht gezwungen werden, dort zu erscheinen. Irgendwann muss die Schule aus der einseitigen sozialen Pflicht entlassen werden, und effektivere Maßnahmen der Agentur für Arbeit und anderer Träger müssen geschaffen werden.

(Beifall bei der FDP)

Das ist bereits auf dem Weg, die Agentur für Arbeit überlegt sich Maßnahmen genauso wie die Handwerkskammern. Ob es intensive Praktika sind, begleitende Intensivkurse, muss man sehen. Irgendwann hat die Schule ihre Aufgaben erfüllt, und die sozialen Einrichtungen müssen die Fördermaßnahmen übernehmen – vor allem deswegen, weil die Kinder Schulen sowieso nicht mehr riechen können und das, was die Schule anbietet, von vorneherein schon einmal schlecht ist.

Wir schlagen hier eine letzte intensive und verpflichtende Beratung der Jugendlichen durch die Berufsschulen vor, in der sie noch einmal alle ihre Chancen, ihre Möglichkeiten und die Angebote, die es für sie gibt, vorgelegt bekommen. Dabei muss man ihnen jedoch auch die bitteren Konsequenzen ihres künftigen Verhaltens klarmachen, wenn sie keines dieser Angebote annehmen wollen.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich abschließend sagen:Wir haben somit eine kritisch-konstruktive Meinung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Während wir den Lehrerbildungsteil bis auf