Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Es ist falsch zu sagen, das sei familienfeindlich, weil es um die Frauen gehe, die im Einzelhandel beschäftigt sind. Das glatte Gegenteil ist doch der Fall.
Frauen könnten sich bei einer Öffnungszeit von 6 bis 24 Uhr gerade die Arbeitszeit aussuchen, die sie mit ihrer Familienpflicht und ihrer Erziehungspflicht kompatibel machen könnten. Es ist doch nicht umgekehrt.
Meine Damen und Herren, es ist auch nicht mittelstandsfeindlich. Die großen Unternehmen auf der grünen Wiese – die zum großen Teil Ergebnis der Bebauungspläne von SPD-Stadtverordneten in diesem Land sind, das dürfen wir auch nicht vergessen – haben über Jahrzehnte den Mittelstand im Inneren der Kleinstädte kaputtgemacht. Das ist die Verantwortung über viele Jahrzehnte kommunaler SPD-Regierungen.
Sie machen jetzt auch noch die Möglichkeit kaputt, dass große Unternehme zuerst flexible Zeiten einführen, anstatt den kleinen Unternehmen in einer Innenstadt die Möglichkeit zu geben, die Öffnungszeiten mit dem Familienleben von Frauen zu verbinden.
Ich glaube, der Weg, den Frau Ypsilanti mit ihrer Partei zu beschreiten versucht – ein bisschen gegen den Widerstand von Herrn Walter –, wird von der Bevölkerung verstanden. Deshalb werden Sie bei den nächsten Wahlen weniger als 18 % der Stimmen erhalten. Das wünsche ich Ihnen.
Herr amtierender Präsident, meine Damen und Herren! Frau Wagner, vielleicht sollten wir uns etwas abstimmen, wenn dieses Thema das nächste Mal auf die Tagesordnung kommt. In der Tat decken sich unsere Aussagen zu den meisten Punkten. Allerdings gibt es eine kleine Ausnahme, die ich nachher hervorheben möchte.
Wenn man das hört, fragt man sich natürlich, warum wir bei einem Tagesordnungspunkt, zu dem zumindest zwei Fraktionen weitgehend einer Meinung sind, 15 Minuten Redezeit haben.
Deshalb beschränke ich mich darauf, für die CDU zu untermauern, warum wir für eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten sind. Eine moderne Dienstleistungsgesellschaft braucht Kreativität und Flexibilität. Die entsprechenden Rahmenbedingungen müssen gegeben sein oder aber geschaffen werden, wie wir das in Hessen jetzt auch vorhaben.
Das Ladenschlussgesetz in seiner bisherigen Fassung steht dem entgegen und macht es dem Handel unmöglich, auf neue Bedürfnisse des Verbrauchers einzugehen.Auch aus Anlass des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsge
richts steht für uns das Thema auf der Agenda. Das Ladenschlussgesetz ist Ausdruck einer übermäßigen Reglementierung der Wirtschaft und muss, wie eben schon gesagt, den tatsächlichen Umständen dringend angepasst werden.
Wir sprechen uns auch für eine Liberalisierung aus, d. h. für flexible Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag. Der Sonntag bleibt für uns jedoch arbeitsfrei. Das betrifft nicht nur die Sonntage, sondern auch die Feiertage.
Das bedeutet auch, dass die bisherigen Ausnahmeregelungen für den Sonntag nicht angetastet werden dürfen. Darin unterscheiden wir uns etwas von der FDP. Für die Werktage – Montag bis Samstag – sehen wir eine Deregulierung der Ladenöffnungszeiten als überfällig an.Bei den Sonntagen nehmen wir eine etwas andere Gewichtung vor.
Es gibt weder aus wirtschaftlicher noch aus ordnungspolitischer Sicht vernünftige Gründe, das enge Korsett beizubehalten. Die veränderten Arbeitsbedingungen, die Flexibilisierung der Arbeitszeiten und das veränderte Konsumverhalten erfordern neue Lösungen. Neue Anforderungen an die Organisation des gesamten gesellschaftlichen Lebens müssen bewältigt werden.
Zugleich machen wir aber deutlich – das werde ich noch zwei- oder dreimal unterstreichen, damit es klar wird –: Eine generelle Öffnung der Läden an Sonn- und Feiertagen ist für uns tabu. Damit beziehen wir eine grundsätzliche Position. Aufgrund der christlichen Prägung unserer Gesellschaft, aufgrund unserer Traditionen und aus gesellschaftspolitischen Gründen sprechen wir uns gegen eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten sowohl an Sonntagen als auch an Feiertagen aus.
Der arbeitsfreie Sonntag ist für uns ein bedeutender Baustein in der Organisation unserer Gesellschaft. Er ist eine kulturelle Errungenschaft und bildet sowohl für den Einzelnen als auch für die Familie einen Ruhepol.An keinem anderen Tag in der Woche gibt es die Möglichkeit, kulturelle, sportliche und familiäre Bedürfnisse zu befriedigen. Bei einer generellen Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen würden wir unzählige Konstanten unserer Gesellschaft und Kultur infrage stellen und das Ganze womöglich ins Wanken bringen.
Meines Erachtens wird bei einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten der Schutz der Beschäftigten durch eine Arbeitszeitüberlagerung nicht infrage gestellt. Fragen der Arbeitszeit werden nämlich nicht im Ladenschlussgesetz, sondern im Arbeitszeitgesetz geregelt. Dort wird definiert, was Tagesarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten sind, und es wird auch festgelegt, wie sie einzuhalten sind. Das ist kein Thema, das unter diesem Tagesordnungspunkt behandelt werden sollte.
Zusätzlich liegt es in der Hand der Sozialpartner, einerseits die Regelungen, die die Arbeitszeit betreffen, zu definieren und im Auge zu behalten, andererseits aber auch mögliche Entwicklungspotenziale für die Gestaltung attraktiver Arbeitszeiten auszunutzen und konstruktiv daran mitzuarbeiten. Eine Freigabe der werktäglichen Ladenöffnungszeiten führt daher nicht nur zu mehr Ge
Ich erinnere daran, dass, während Tankstellen, Bahnhöfe, Flughäfen und Kioske keiner Beschränkung der Ladenöffnungszeiten unterliegen, sodass der Konsument dort uneingeschränkt einkaufen und sein Konsumverhalten darauf abstellen kann, der Mittelstand und der Einzelhandel keinerlei Möglichkeiten haben, sich diesem veränderten Trend anzupassen. Wegen der Ladenschlussregelung darf er das schlichtweg nicht.
Hinzu kommen Internet, Versandhandel und Tele-Shopping.Interessanterweise ist festzustellen,dass mittlerweile manche Einzelhändler nach Feierabend Internet-Shopping anbieten, um das zu kompensieren, was sie vom Gesetz her nicht dürfen, nämlich den Handel auf die Zeit nach 18 bzw. 20 Uhr auszudehnen.
All das ist Ausdruck eines veränderten Konsumverhaltens, das es zu akzeptieren gilt. Bislang ging das am Einzelhandel vorbei. Der Einzelhandel konnte und durfte nicht reagieren, und das gilt es zu ändern.
Diese Ungleichbehandlung soll durch die Freigabe der Ladenöffnungszeiten beendet werden. Die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen bedeutet zudem eine Erleichterung bei der Abstimmung beruflicher und familiärer Aktivitäten. Frau Kollegin Wagner hat das eben zu Recht betont.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde nicht nur von den Unternehmerverbänden, den Kirchen und dem Wirtschaftsminister begrüßt, sondern, nebenbei gesagt, auch von DGB-Chef Sommer. Seinen Kommentar möchte ich an dieser Stelle auszugsweise zitieren. Er hat nämlich den Tag der Urteilsverkündung als einen „großen Tag für die Verkäuferinnen und Verkäufer“ aufgefasst. Wenn das kein gutes Signal aus der davon betroffenen Richtung ist, weiß ich auch nicht weiter.
Die Gewerkschaften sind in der Tat schneller als die hessische SPD. Wir werden gleich die entsprechenden Ausführungen hören.
Daran zeigt sich in der Tat, dass Teile der Sozialdemokratie etwas hinter dem Mond leben bzw. der Entwicklung hinterherhinken.
Zusammenfassend: Wir unterstützen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die damit verbundene Möglichkeit für die Länder, die Ladenöffnungszeiten zu regeln. Wir sprechen uns für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag aus. Wir lehnen aber eine generelle Öffnung an Sonn- und Feiertagen ab.Vor dem Hintergrund der dadurch tangierten Gesetze und Regelungen zur Arbeitszeit, zur Ruhezeit und zu den Pausen erachten wir es als für die Verkäuferinnen und Verkäufer unschädlich, die Ladenöffnungszeiten weitest
gehend freizugeben.Wir sehen einen veränderten Bedarf und ein verändertes Konsumverhalten und befürworten daher ein Maximum an Wettbewerbsfreiheit und -gerechtigkeit.
Durch eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten bekommen die Verbraucher die Möglichkeit, selbst auf die Kernzeiten Einfluss zu nehmen. Das gilt vor allen Dingen für die Innenstädte. Dort werden sich nämlich früher oder später Kernzeiten herausbilden. Im europäischen Ausland ist das längst üblich, und andere Bundesländer streben das bereits an.
Abschließend möchte ich noch einmal die Unterschiede herausstellen. Vor dem Hintergrund unserer gesellschaftlichen Situation – das haben wir in der letzten Zeit bei verschiedenen Diskussionen immer wieder gerne betont – weise ich darauf hin, dass wir es für wichtig halten, die Sonntagsregelung so zu belassen, wie sie ist. Ich fand es vorhin relativ spannend, zu hören, dass Frau Wagner Autowaschanlagen und Museen in einem Atemzug genannt hat. Ich sehe da einen gewissen Unterschied.
Im Übrigen hat unsere Fraktion nach einer intensiven Diskussion zu den Videotheken klar Stellung bezogen. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir den Sonntag unangetastet lassen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.