Klaus Peter Möller
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir können das nicht nur vor dem Hintergrund der zeitlichen Perspektive, sondern auch vor dem Hintergrund, dass das noch in zwei Ausschüssen beraten werden wird, relativ kurz machen. Sie sprachen zu Recht die Gesetzesinitiative in Niedersachsen an. Meiner Kenntnis nach wurde sie dort von den Fraktionen der CDU und der FDP eingebracht.Meines Wissens befindet sie sich noch im Geschäftsgang. Dazu wurde also noch nichts beschlossen.
Insofern ist es schon richtig,dass wir uns daran orientieren sollten.Wir sollten das beobachten und feststellen, in welcher Art und Weise sie das dort bewerten.
Ihr Vorschlag geht allerdings darüber ein bisschen hinaus. Deshalb werden wir in den Ausschüssen schon einige Fragen beantworten und unsere Argumente austauschen müssen. Ich frage einmal in den Raum, ob wir als Landesgesetzgeber eine generelle Festsetzung der Mindestabstände vornehmen können. Denn die 26. BImSchVO gilt für Erd- und für Freileitungen.
Wir haben schon heute verschiedene Möglichkeiten, das für die Vorhabenträger so zu machen,sofern das eine wirtschaftliche Lösung ist. Ich sage das vor dem Hintergrund, dass die Baukosten ungefähr um das Dreifache steigen, wenn man die Kabel in der Erde verlegt. Diese Fragen sind also nicht ganz unberechtigt.
Sie sprechen in Ihrem Entwurf die Nutzungseinschränkungen an, die es im Übrigen auch bei Erdkabeln gibt. Auch da,wo ein Erdkabel liegt,kann nicht gebaut werden. Auch das muss frei bleiben.Auch zu diesem muss ein Abstand eingehalten werden. Das ist genau das Gleiche wie bei einer Hochspannungsleitung. Insofern ist es bestimmt eine berechtigte Frage, ob es sinnvoll ist, das so zu formulieren.
Man muss auch fragen, ob ein Vorhabenträger per se überhaupt vom Bund oder Land gezwungen werden kann, ein Erdkabel zu verlegen. Das wage ich ernsthaft zu bezweifeln.
Damit es nicht zu lange wird, will ich abschließend nur noch Folgendes sagen. Ich sehe da keine Notwendigkeit zur Eile. In Hessen gibt es wohl momentan nur ein einziges Planungsverfahren für eine Hochspannungsleitung. Das wird aber wohl erst im Frühjahr nächsten Jahres beginnen. Also ist die Dringlichkeit schon einmal zu hinterfragen. Eile besteht auch nicht. Vor dem Hintergrund,
dass wir erst einmal abwarten und beobachten sollten,was in Niedersachsen geschieht, glaube ich, dass wir uns Zeit nehmen und das in den beiden Ausschüssen in aller Ruhe diskutieren sollten.Wir sollten das völlig unaufgeregt tun, also so,wie auch ich das mache.– Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Vizepräsidentin, meine Damen und Herren! Jetzt haben wir in allen Redebeiträgen gehört, dass die Intention von Wirtschaftsminister Dr. Rhiel richtig ist, den Monopolisten auf die Finger zu sehen und zu überlegen, wie man der Situation Herr wird, dass die Strompreise in einer Art und Weise erhöht werden, die an der Realität
vorbeigeht. Da spielt es keine Rolle, ob es die Intentionen und die Aktivitäten der Vergangenheit waren, z. B. durch Ausübung der Aufsicht oder wie in dem aktuellen Fall durch die Vorlage einer Initiative im Bundesrat. Die Zielrichtung ist die gleiche. Herr Dr. Rhiel und sein Ministerium haben die Energiepreise im Sinne der Verbraucher und der hessischen Wirtschaft im Auge. Es ist sehr wohl richtig und zu unterstützen,dass diesen Konzernen auf die Finger gesehen wird. Insofern wundere ich mich teilweise, wenn die Schlenker gemacht werden, warum das Ganze nicht zu unterstützen wäre.
Man könnte diesen Punkt abhandeln und feststellen, dieses Haus ist einmütig der Meinung, dass die Intention von Dr. Rhiel im Bundesrat zu begrüßen und im Interesse der Verbraucher richtig ist.
Im Laufe seiner Ausführungen hat Herr Frankenberger dankenswerterweise doch noch den Schlenker zu dem hinbekommen, was Hessen im Falle eines sozialdemokratischen Wahlsiegs energiepolitisch erwartet. Ich stelle mit Überraschung fest, dass die Präsenz der Sozialdemokratie bei diesem Thema zu symbolisieren scheint, dass all die Kollegen, die das Papier der Frau Ypsilanti nicht unterstützen, bereits nicht mehr im Saale sind.
Sämtliche sozialdemokratischen Abgeordneten, die das Papier bereits abgelehnt haben, sind nicht mehr im Saal.
Was mich allerdings etwas verblüfft, ist, dass die SPDLandeschefin selbst, die dieses Thema als eines der entscheidenden Themen der kommenden Monate und Wochen verkündet hat, auch nicht im Saal ist. Das irritiert dann doch ein bisschen.
Das macht natürlich die Sache für uns etwas leichter, wenn auch nicht ganz so lebhaft.
Wenn wir an meine eben getätigten Aussagen anknüpfen und gemeinsam der Ansicht sind, dass die Landesregierung einen Blick auf die Preise wirft, wundert es schon, was im Hinblick auf die zukünftige Energiepreisentwicklung und Energieerzeugung verkündet wird.
Herr Frankenberger hat sehr elegant um Aussagen der Sozialdemokraten einen Bogen gemacht, begrüßt aber zeitgleich, dass wir uns mit diesem Papier beschäftigen. Herr Kollege, es ist kein Wunder, wenn man solch absurde Zahlen in einem Papier auflistet, dass der politische Mitbewerber, unter anderem wir, die Zahlen dankenswerterweise aufgreift und nichts anderes macht, als diese Zahlen auf die einzelnen Wahlkreise herunterzubrechen.
Wir rechnen den Menschen vor Ort schlichtweg vor, was dies für sie im Falle eines Wahlsiegs Ihrer Partei am 27. Januar zu bedeuten hätte.
Kommen wir einmal zu den Zahlen. Sie wollen in Hessen, um die Kapazitäten bisheriger Kraftwerke aufzufangen, alle 2,5 km ein Windrad an die in Hessen verlaufenden Autobahnen stellen. Dies ist alles nachzulesen. Sie wollen das Gleiche tun entlang der viel befahrenen Bahnstre
cken. Sie wollen zusätzlich in jedem Landkreis 15 Windräder installieren lassen, Sie wollen bis zu 30 Solarparks je Landkreis installieren lassen, Sie wollen drei Wasserkraftwerke je Landkreis installieren lassen.
Das können wir jetzt alles mal 26 nehmen, dann kommen wir auf horrende Zahlen. Darum geht es jedoch weniger. Es geht mehr darum, dass Sie vor Ort den Menschen die Wahrheit sagen müssen, wo diese Anlagen denn aufgebaut werden sollen.
Die Frage ist berechtigt, wo in einem Landkreis, der nicht durch einen ausgeprägten Wasserlauf gezeichnet ist, ein solches Wasserkraftwerk entstehen soll. Es ist berechtigt, die Frage zu stellen, wo in Landkreisen, die über eine außerordentlich gute Bundesautobahnstruktur verfügen, die Windkraftanlagen alle 2,5 km aufgebaut werden sollen. Diese Fragen sind richtig, und diese Fragen sind fair.
Vor dem Hintergrund der Aussagen, die sich potenzieren – es ist fast inflationär, was in der Zeitung zu beobachten ist – –
Herr Kollege, so etwas kann man nur sagen, wenn man einen sicheren Listenplatz bei der SPD hat. Ihre Kolleginnen und Kollegen, die vor Ort Wahlkampf führen müssen und diese Zahlen erklären müssen, machen doch Folgendes:
Sie ergreifen die Flucht, und ein Wahlkreisabgeordneter nach dem anderen distanziert sich von diesen Zahlen und diesen Forderungen; so war es der Zeitung zu entnehmen.
Das gepaart mit der jetzigen Präsenz hier im Saal zeigt doch nur eines: Dort wurde von Theoretikern am grünen Tisch an den Realitäten und an den Menschen vorbei eine Konzeption erarbeitet,die die Menschen in dieser Art und Weise nicht haben wollen. Sie werden am 27.01. sehr wohl sehen, in welche Richtung die Menschen in Hessen, die Leute, die sich damit befassen, entscheiden werden. Wir werden nicht müde werden, die sozialdemokratischen Zahlen vor Ort zu verkünden.
Wir brauchen uns überhaupt keine Mühe mehr zu machen, diese Zahlen zu bewerten; das machen die Menschen selbst.
Dann erklären Sie den Leuten auf den wenigen Höhenlagen, wie denn zukünftig die Blickrichtung durch die Wälder von Windkraftanlagen sein soll. Sie werden nicht so sein wie die Windkraftanlagen, die wir aus dem Vogelsbergkreis kennen, die 1,5 MW erbringen und ca. 60 m hoch sind. Das sind Spielzeuge gegen das, was Sie vorhaben. Selbst wenn man von 2 MW oder mehr ausgeht, wobei es die größeren in der Realität kaum gibt, da geht es ja schon weiter – –
Herr Frankenberger, Sie haben gesagt, wir hätten keine Fantasie. Ein entscheidender Unterschied ist: Fantasie zu haben, ist eine Sache; Fantastereien zu Papier zu bringen, ist etwas völlig anderes. Das unterstützen wir nicht.
Insofern reden wir nicht von den „Spielzeugen“ im Vogelsberg, sondern wir reden von Windkraftanlagen, bei denen ein Einzelstück weit höher als 100 m ist, und zwar Narbenhöhe. Das wird im Übrigen auch bestätigt von absoluten Befürwortern der Windenergie.Wenn wir das flächendeckend in Hessen installieren wollten – –
Frau Kollegin, das ist kein Quatsch. Lesen Sie sich ein. Aber lesen Sie beide Seiten desselben Blattes, nicht nur Ihre eigenen Worte.
Wenn die Anlagen effizient sein sollen, müssen sie in Bereichen aufgebaut werden, wo wir gleichbleibende Winde haben. Da sind wir doch alle einer Meinung. In dem Zusammenhang haben wir eben von Herrn Frankenberger gelernt,
dass wir als Union daran schuld sind, dass wir in Hessen andere topografische Gegebenheiten haben als in Sachsen-Anhalt. Wir haben außerdem gelernt, dass wir daran schuld sind, dass in Hessen weniger Wind weht. So lernt man im Rahmen einer Plenardebatte etwas Neues.
Sie müssen den Menschen vor Ort sagen, wo Sie die 100 bis 180 m hohen Windräder aufstellen wollen.
Sie müssen sagen, vor welches Neubaugebiet, vor welche Autobahnabfahrt, in welches Gewerbegebiet Sie die Windräder stellen und welchem Häuslebauer in Hessen Sie die Sicht versperren wollen.
Sie müssen aber auch sagen, wer das Ganze bezahlen soll. Dazu haben Sie bisher nichts gesagt – außer der lapidaren Aussage Ihrer Vorsitzenden:Mit den Finanzen beschäftigten wir uns am Rande.
Meine Damen und Herren, wenn Sie solches verkünden und im gleichen Atemzug Vokabeln wie Wirtschaftlichkeit, bezahlbare Energie und bezahlbare Strompreise einsetzen, dann bitte ich um Antwort, wie Sie den Menschen die etwa 40 Milliarden c Investitionen, umlegbar auf die Stromkosten, die zu einer Versechsfachung der Strompreise führen können, zumuten wollen.
Herr Kollege Schmitt, Sie rufen in jeder Debatte so laut dazwischen, da möchte ich Ihnen einmal eines sagen:
Wissen Sie, wen Sie hauptsächlich treffen? Sie treffen die einfachen Menschen in Mietwohnungen, die alles umgelegt bekommen. Sie treffen die Leute, die es sich eigentlich nicht leisten können, einen sechsfach erhöhten Strompreis zu bezahlen.
Im Prinzip treffen Sie genau die Klientel, die Sie woanders mit tollen Parteitagsbeschlüssen – Sie sind ja jetzt die Partei mit dem Programm des demokratischen Sozialismus, das habe ich gelesen –
vehement verteidigen. So viel Ehrlichkeit sollte aber in der Diskussion schon vorhanden sein.
Meine Damen und Herren, die Behauptung, die Union forciere den Neubau von Kernkraftwerken, ist genauso falsch wie Ihre Zwischenrufe.
Wir setzen uns dafür ein, dass die technische Entwicklung und die Zukunft unter anderem bringen werden, dass die Effizienz der vorhandenen Anlagen steigt.
Die Effizienz soll steigen durch Repowering, durch behutsames Suchen nach geeigneten Standorten. Wir müssen diese Zeit nutzen. Um die Zeit nutzen zu können, setzen wir uns für die Verlängerung der Laufzeiten der bestehenden Atomkraftwerke ein, im Rahmen eines realitätsnahen und bezahlbaren Energiemix. Innerhalb des Energiemix spielen alle Energieformen, die wir zur Verfügung haben, eine entsprechende Rolle, erneuerbare Energien genauso wie noch zu entwickelnde Technologien, wie auch klassische Kraftwerke inklusive der Kernenergie. Das sind wir den Menschen in diesem Land schuldig.
Wir setzen uns dafür ein, dass wir stabile Energiepreise haben, die Energieversorgung berechenbar und sicher bleibt und wir keine Preisspirale lostreten,indem wir ständig zuschauen, wie sich die Energiekosten erhöhen. Dann schließt sich der Kreis in der Unterstützung der Aktion von Herrn Dr. Rhiel.
Wenn man die von den Sozialdemokraten genannte Zahl von Windrädern realistisch betrachtet und mit dem Taschenrechner durchrechnet, stellt man fest, die Anlagen reichen nicht, Sie kommen auf viel mehr. Das reicht hinten und vorne nicht, Zahlen von über 1.000 sind eher realitätsnah.
Die Frage wird noch bedeutender, wenn man beobachtet, wie viele SPD-Abgeordnete mittlerweile sagen: Bei uns schon mal gar nicht.– Der Druck auf die Wahlkreise steigt noch weiter,dann kommen wir nicht mehr auf 15,sondern auf das Doppelte oder das Dreifache pro Landkreis von Kollegen, die nicht den Mumm haben, vor Ort zu sagen: Das ist realitätsfern,und ich unterstütze das deshalb nicht.
Meine Damen und Herren, es geht darum, den Menschen ein Modell vorzustellen und sich für dieses einzusetzen, das der Bevölkerung einerseits stabile Preise sowie andererseits eine zuverlässige Energieversorgung garantiert. Es geht nicht um das, was die SPD-Fraktion fordert
jeder Zurufer bekommt von mir eine Antwort; es steht alles drin,wunderbar –,nämlich eine Vielzahl der Anlagen zu installieren, die FFH-Gebiete sowie Naturschutzgebiete zu opfern. Die SPD möchte 42 % der Waldflächen zur Verfügung stellen. Sie will das Denkmalschutzrecht ändern, damit in Hessen flächendeckend darüber diskutiert werden darf, wo 180 m hohe Windräder gebaut werden sollen und wo nicht. Ich finde die Art und Weise Ihrer Diskussion unseriös,unehrlich und schlichtweg an der Realität vorbei. Sie werden – um dies aufzugreifen – mit den Statistiken Folgendes erleben: Die überwiegende Mehrzahl der Menschen ist selbstverständlich für die Entwicklung erneuerbarer Energien – wir auch.
Selbstverständlich unterstützen die Menschen bei einer gezielten Befragung die Idee, erneuerbare Energien verstärkt einzusetzen. Das wird nicht geleugnet. Stellen Sie den Menschen, die in Höhenlagen leben, aber einmal die Frage:Wollen Sie, dass diese Windenergie direkt vor Ihrer Haustür gewonnen wird? Wollen Sie bei Ihnen vor Ort die Autobahnen mit Windrädern flankiert haben, und zwar eines neben dem anderen? Wollen Sie vor Ihrem Ort, wo zuvor noch keine Wasserkraftwerke gewesen sind, welche haben? – Daher stelle ich fest, dieses Papier ist absurd. Es ist weltfremd und eine Provokation.Es ist unseriös;und es gilt, dieses abzulehnen. Wer auf diese Art und Weise in den Landtagswahlkampf zieht, dem wünsche ich frohe Verrichtung. Ich jedenfalls freue mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen auf diese Auseinandersetzung vor Ort. Ich sage Ihnen: Erfüllen Sie ein Minimum Ihrer Verpflichtungen.Stehen Sie zu den Zahlen,und sagen Sie den Menschen vor Ort die Wahrheit, statt beständig an dieser vorbeizureden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege, vor dem Hintergrund, dass ich Sie überhaupt nicht kritisiert habe, wundere ich mich über Ihre Aufregung. Die Ausführungen und Betonungen, die wir machen, sowie die Fragen, die wir stellen, entsprechen – ob Ihnen das nun gefällt oder nicht – der Mehrheitsmeinung der Menschen, die hiervon im Endeffekt betroffen wären. Damit sind diese Fragen auch gerechtfertigt. Es geht darum, Antworten zu geben und zu sagen, wo die ganzen „Monster“ hinsollen. Dies ging nicht in Richtung der GRÜNEN, sondern in Richtung der SPD-Fraktion. Wenn Sie nun schon für die SPD in die Bresche springen müssen, dann mag das daran liegen, dass die SPD-Fraktion soeben nur mit fünf Kollegen vertreten ist.
Ich wundere mich daher etwas und sehe mich nicht veranlasst, Ihnen auf diesen Populismus eine Antwort zu geben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Erfurth hat eben betont, in welche Zielrichtung der Vorschlag geht. Zusammenfassend kann man ihn natürlich auch etwas anders bewerten. Es geht natürlich auch um die Frage, inwiefern wir Zuständigkeiten oder Verantwortlichkeiten aus den Kommunalparlamenten heraus in andere Entscheidungsstrukturen verlagern. Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzentwurf mit Sicherheit noch im Innenausschuss en détail beraten werden wird und wir uns dort mit Neugierde und mit Spannung verschiedenen Argumenten öffnen werden, sofern sie neu sind, möchte ich mich kurz darauf beschränken, zusammenfassend den heutigen Stand meiner Sichtweise zu Ihrem Vorschlag darzulegen.
Sie sprechen davon, das Wahlalter wieder von 18 auf 16 Jahre herabzusetzen. Es wurde in der letzten Wahlperiode von 16 auf 18 Jahre angehoben, um es auf den vergleichbaren Rahmen von Bundes- und Landeswahlrecht zu setzen. Orientiert an der bürgerlich-rechtlichen Volljährigkeit und der uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit war dies damals Beschlusslage, und es ist bis heute immer noch gültig. Ich bin am heutigen Tage nicht der Meinung, dass wir davon abweichen müssten.
Zweitens wollen Sie die Quoren bei Bürgerentscheiden absenken. Diesen Vorstoß verbreiteten die GRÜNEN im Jahre 2000 schon einmal. Damals entschied der Hessische Landtag in Form einer Ablehnung. Die Absenkung führt – hier spreche ich als Fraktionsvorsitzender und Kommunalpolitiker, wie viele unter uns es sind – dazu, dass eine Verlagerung der Gewichte aus den Kommunalparlamenten heraus in einem viel stärkeren Maße erfolgt, als wir es bisher haben. In dem Komplex stellt sich auch die Frage, inwiefern man bei einer starken Absenkung eines Quorums – so habe ich Sie verstanden – aktuelle Fragestellungen auf der Straße zur Abstimmung geben kann, die man in einem Parlament,in den Ausschüssen unter Beteiligung verschiedener Interessengruppen und -vertretern vielleicht sachlicher, nüchterner und auch langfristig ausgewogener diskutieren kann.
Viele Bürgerinitiativen hätten möglicherweise in einzelnen Stadtteilen oder Ortsteilen oder Teilen eines Landkreises die Möglichkeit, aufgrund eines aktuellen, nur vor Ort bedeutsamen Projektes oder Vorhabens eine Entscheidung herbeizuführen, die Kommunalpolitiker, die die Gesamtheit der Problematik wie auch die Gesamtheit einer Stadt, einer Gemeinde oder eines Landkreises im Auge haben,maßgeblich beeinflussen und sehr stark in ihrer Verantwortlichkeit beschränken würde. Müllverbrennungsanlagen, Deponien, was auch immer, werden natürlich vor Ort ganz anders bewertet als in einem Parlament, das abwägen muss zwischen Problemen, Lösungsansätzen usw.
Ich glaube nicht, dass das unbedingt dazu führen wird, dass die Akzeptanz der Parlamente zunimmt. Ich glaube, das Gegenteil wird eher der Fall sein; denn natürlich bleibt die Frage offen, wer nachher die Verantwortung für eine solche Entscheidung trägt. Die restlichen davon mitbetroffenen Bürger einer Gebietsbürgerschaft werden zu Recht die Finger gegen die Kommunalparlamente heben, die in diesem Falle dann nicht mehr das Sagen haben werden.
Bürgerentscheide sind meiner Erkenntnis nach von RotGrün 1992 nicht auf die Kreisebene ausgeweitet worden, mit ziemlich einleuchtender Begründung. Da hat sich bis zum heutigen Tag nichts geändert. Es gibt in den allermeisten Landkreisen nichts, was mit einem Kreisbewusstsein formulierbar wäre. Gerade in Flächenlandkreisen ist die Problemlage von Landkreisgrenze zu Landkreisgrenze äußerst unterschiedlich. Die Problemlage in den einzelnen Orten und Gemeinden ist sehr different.
Man sieht bei den Direktwahlen der Landräte teilweise auch, mit welchem Enthusiasmus teilgenommen wird und wie groß das Interesse ist, erstens wer Landrat wird und zweitens was eigentlich der Landkreis oder Kreistag tatsächlich zu entscheiden hat. Das meiste machen doch die Kommunalpolitiker vor Ort. Die Homogenität bezweifle ich ernsthaft. Ich bezweifle auch ernsthaft, dass gerade in Flächenlandkreisen ähnliche Interessenlagen vorhanden sind wie beispielsweise in kleineren Ortschaften, in Städten oder Gemeinden.
Die betroffene Gemeinde wäre bei einem solchen Verfahren, wie eben am Beispiel Mülldeponie angedeutet, möglicherweise ausschlaggebend für das gesamte Kreisgebiet.Das hat mit parlamentarischer Demokratie meiner Einschätzung nach nicht wirklich viel zu tun.
Sie befürworten weitergehend die Einführung eines Einwohnerantrages. Durch die Einführung des Bürgerentscheids wurde von Rot-Grün 1992 das vorhergehende Modell, der Bürgerantrag, aufgehoben und quasi ersetzt. Ich glaube schon, dass wir mit einem solchen Mittel die Legitimation der demokratisch gewählten Einrichtungen wie Kommunalparlamente oder Kreistage deutlich schwächen würden. Ich weiß auch nicht, ob das nicht im Gegensatz zu Ihrer Hoffnung steht,damit das Interesse an Kommunalpolitik zu fördern. Damit fördern und unterstützen Sie wohl das Interesse an einzelnen Aspekten der Kommunalpolitik, aber nicht an der kommunalpolitischen parlamentarischen Arbeit. Das ist meine persönliche Einschätzung.
Wir kommen bei uns damit ganz gut zurecht,dass einzelne Bürger auf die Fraktionen zugehen. Wir haben eine althergebrachte Tradition, dass sich alle Fraktionen reihum einzelner Interessen sehr ernsthaft, sehr sachlich und sehr interessiert annehmen. Diese Fragestellungen können auch Bestandteil der parlamentarischen Auseinandersetzung werden und zu Beschlusslagen führen.Ich habe nicht das Gefühl, dass die Mehrheit der Menschen sich durch die Parlamente und die Fraktionen, die in den Parlamenten vertreten sind, gar nicht oder unzureichend vertreten fühlt. Dieser Antrag ist eine nette Idee, aber nicht unbedingt im Interesse der Kommunalparlamente.
Sie wünschen sich einen kommunalen Petitionsausschuss. Das kann ich relativ kurz fassen. Nach Art. 16 der Hessischen Verfassung ist es heute schon möglich, dass jeder Bürger eine Petition an die Gemeinde stellen kann. Ergänzend lässt § 62 HGO bereits heute zu, dass eine Gemeinde spezielle Ausschüsse, auch Petitionsausschüsse,
einrichten kann. In dieser Hinsicht wäre dieser Vorschlag bezüglich der Notwendigkeit fraglich.
Sie wollen Niederschriften veröffentlicht haben. Meiner Erkenntnis nach geht das jetzt schon.Die Kommunen entscheiden darüber nämlich selbstständig. Wir haben bei uns aktuell die Debatte, wo wir überall die Niederschriften veröffentlichen wollen: im Internet, per Aushang, in Zeitungen.Also scheint es schon zu funktionieren.Meiner Erkenntnis nach geht das laut HGO mittlerweile auch schon. Deswegen hinterfrage ich auch, ob dies notwendig ist.
Sie wollen eine Einwohnerversammlung statt einer Bürgerversammlung. Auch da bitte ich Sie, mich zu korrigieren, wenn ich § 8 HGO falsch interpretiere. Meines Wissens kann die Gemeinde schon heute zu Bürgerversammlungen einladen, wie und wen sie möchte. In meiner Heimatstadt geschieht dies durch eine Zeitungsannonce, da wird gar nicht differenziert, wer kommt. Da kommt, wer Interesse hat. Genauso bunt und interessant ist dann auch der Zuhörerkreis. Insofern sehe ich keinen Unterschied zwischen einer Bürgerversammlung, wie sie überall stattfinden muss und auch stattfindet, und Ihrem Vorschlag einer Einwohnerversammlung.
Sie wollen eine Einwohnerfragestunde in den Sitzungen. Das kann ich auch in einem Satz formulieren: Bürgerfragestunden sind Bestandteil einer jeden Tagesordnung vom Süden bis in den Norden.
Aber selbstverständlich. Frau Erfurth, so fängt bei uns jede Tagesordnung an. Ich hole Ihnen gerne die Protokolle der letzten 17 Jahre heraus, in denen ich Stadtverordneter bin.
Sie wollen weiter eine verbesserte Rechtsstellung Fraktionsloser. An dem Punkt wird es interessant. Jetzt kommen wir tatsächlich zur Wertung eines Phänomens, das in jeder Stadt anders gewertet werden kann, ohne dass irgendjemand unrecht haben müsste. Sie wollen im Prinzip die Novelle des Kommunalwahlrechts von 2005 aushebeln, in der bewusst formuliert wurde: Eine Fraktion besteht aus mindestens zwei Personen. – Ich halte das für richtig, und der Hessische Verwaltungsgerichtshof sieht das ähnlich. Er hat bestätigt, dass dies rechtmäßig ist. Diese Regelung liegt im Interesse der Effektivität eines jeden Parlaments. Fraktionslose als Fraktion zu behandeln hat unter Umständen auch eine Konsequenz in der Diskussion, die wir auch schon erlebt haben, indem einzelne Personen als Fraktion Gelder bekommen möchten, um alleine irgendwelche Fraktionstagungen in irgendwelchen Hotels zu unternehmen.
Sie bezeichnen sich selbst als Fraktionsvorsitzender, obwohl sie einziges Mitglied der Fraktion sind.
Ich habe Ihnen eben gesagt, man kann das auch so interpretieren. Frau Beer, wenn Sie Lehrerin spielen wollen, gehen wir gleich raus und trinken zusammen einen Kaffee. Hier im Plenum lasse ich mir das von Ihnen in diesem Tonfall nicht sagen.
Ich versuche bewusst sachlich zu bleiben, weil Frau Erfurth auch sachlich bleibt. Ich habe bewusst gesagt, diese Fragestellung kann man differenziert betrachten. Darüber können wir uns auch im Ausschuss unterhalten. Aber das Interesse Ihrer Fraktion scheint bei dieser Diskussion ohnehin nicht sehr ausgeprägt zu sein, da nur zwei Mitglieder hier anwesend sind.
Sie wollen ein Antragsrecht für Ausländer- und Ortsbeiräte haben. Dies könnte auch dazu führen, dass die Entscheidungskompetenz der Parlamente weiter geschwächt wird. Dies steht alles unter der Überschrift:Wie viel Autonomie, wie viel Zuständigkeit und wie viel Verantwortlichkeit wollen wir aus demokratisch gewählten Parlamenten der Kommune auslagern in andere Gremien? Wollen wir das Interesse an den Parlamenten und damit an den Fraktionen steigern und fördern, müssen wir meiner Meinung nach viel Verantwortlichkeit und viel Diskussionsbereitschaft in die Parlamente hineinbringen und nicht aus ihnen herausziehen.
Sie wollen die Befristung der Kommunalverfassung aufheben. Die Befristung der Kommunalverfassung halte ich für sinnvoll, da sie uns alle paar Jahre zwangsläufig in die Diskussion bringt, welche Punkte wir ändern und anpassen müssen.
Ich komme zum Schluss. – Wir haben mit der Befristung unserer Gesetze ganz gute Erfahrungen gemacht.
Ob dieses Sammelsurium von nicht neuen Vorschlägen und überflüssigen und doppelten Regelungen unbedingt vier Monate vor der Landtagswahl auf die Tagesordnung muss, mag dahingestellt sein. Ich bin mir sicher, wir werden eine spannende und interessante Diskussion im Innenausschuss haben, wo Ihre Vorlage wieder auftauchen wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ein kleiner Themenwechsel kurz vor Ende der Fragestunde. Ich frage die Landesregierung:
Wie viele Windkraftanlagen mit einer Anlagenleistung von 4,5 MW und mehr sind derzeit in Hessen bzw. in der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorweg will ich sagen:Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Sozialdemokraten den Gesetzentwurf nicht in Gänze ablehnen werden. Das wäre auch eine Überreaktion. Ich glaube, insoweit sind wir uns einig.
Bei vielen Dingen, die mit diesem Gesetzesvorhaben neu geregelt werden sollen, haben wir große Einigkeit erzielt. Darüber sind auch keine großen Diskussionen entbrannt. Deswegen möchte auch ich mich auf die beiden Punkte konzentrieren, die eben von Ihnen angesprochen wurden. Zum einen ist das die Rücksichtnahme auf die muslimische Tradition bzw. der Sargzwang. Das wurde von Ihnen angesprochen. Zum anderen geht es um die Implementierung neuer Bestattungsmöglichkeiten, also deren Zulassung, wenn Bedarf besteht. Ich meine damit die sogenannten Friedwälder. Ich sage lieber Ruhewälder, weil, das wissen Sie auch, der Begriff Friedwald für eine nicht gemeinnützige GmbH steht. Deswegen sollten wir dieses Wort aus unserem Wortschatz streichen.
Neben einer Vereinfachung und Entbürokratisierung des Gesetzes versuchen wir mit der Vorlage natürlich – das dürfte uns auch gelungen sein –, den neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen, die der Bestattungskultur nicht nur in Hessen, sondern auch in Deutschland erwachsen.
Ich möchte mich auf zwei Punkte beschränken. Zum einen betrifft dies den Friedwald bzw. den Ruhewald. Die Vorlage sieht vor,dass es solche Bestattungsformen in Zukunft geben wird. Die Entscheidung darüber soll vor Ort getroffen werden. Wir wollen ein geordnetes Verfahren haben, wenn solche Entscheidungen fallen. Sie haben das mit dem Bebauungsplan als Problematik angesprochen. Wir halten das für richtig.
Wir halten es auch für richtig, dass nicht nur für Besucher deutlich erkennbar wird,an welcher Stelle ein solcher Ruhewald beginnt.
Deshalb wollen wir eine Festlegung auf eine Umfriedung. Wir wollen explizit nicht festlegen, wie die Umfriedung auszusehen hat. Das möge bitte vor Ort entschieden werden.
Wir legen aber sehr großen Wert darauf, dass es keine nicht umfriedete Waldfläche gibt, von der die einen wissen, dass es ein Ruhewald ist, es aber für die anderen, die das nicht wissen, nicht erkennbar ist.
Es gibt da abenteuerliche Fragestellungen. Das reicht bis hin zu den Jägern. Wenn das nicht erkennbar ist, betrifft das etwa Treibjagden und Ähnliches.
Ich halte das zwar für absurd, man muss das aber dennoch ernst nehmen.
Wir sind deshalb der Auffassung, eine solche Regelung schadet nicht. Sie grenzt die Freiheit auch nicht ein. Es muss deutlich sein, wann sich jemand in einem als Ruhewald deklarierten Areal bewegt.
Ob es so etwas gibt, soll auf kommunaler Ebene entschieden werden. Es besteht im ganzen Land kein flächendeckender Bedarf danach.Aber an einzelnen Stellen besteht ein entsprechender Bedarf. Deswegen sollen die Gemeinden und Städte das entsprechend ausweisen können.
Ich möchte auf die nächste Problematik zu sprechen kommen, von der Sie geredet haben. Das betrifft die Frage des Sargzwangs.Auch Sie müssten wissen, dass es zu einer Einigung mit der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen gekommen ist. Im Zentralinstitut Islam-ArchivDeutschland habe ich eindeutig die Aussage gefunden, dass mit einer solchen gesetzlichen Regelung keine Probleme einhergehen. Die Moslems können sehr wohl im Rahmen einer solchen gesetzlichen Regelung gemäß ihrer Traditionen die Beisetzungen durchführen.
Es wurde lediglich gesagt – das findet sich auch in dem einen oder anderen Hinweis –, dass es vor Ort vereinzelt zu Schwierigkeiten mit Gemeinden kommt, nicht aber mit den Gesetzen. Es wird deshalb angeregt, mit dem Städteund Gemeindebund eine Art Mustersatzung zu erarbeiten. Es soll also aufgezeigt werden, wie eine solche Satzung aussehen könnte, damit solche Probleme, die offensichtlich nicht aufgrund des Gesetzes entstehen, vor Ort gelöst werden können.
Im Übrigen besteht auch hier kein flächendeckender Bedarf. Denn die Gemeinden sind, je nach Standort, unterschiedlich groß.Ich bin der festen Überzeugung,dass auch entsprechend den bisherigen Möglichkeiten mit dieser gesetzlichen Regelung kein Eingriff in die Freiheit der jeweils eigenen Traditionen stattfinden wird. Sie haben es bereits angesprochen: Ausnahmen sollen in dem Gesetz vorgesehen werden. Der Gemeindevorstand soll darüber entscheiden können. Insofern machen wir damit eine weitere Tür auf.
Wir haben also das Argument, dass die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen mit der Lösung einverstanden ist. Selbst ein islamisches Rechtsgutachten oder eine Fatwa – ich bin keiner, der sich damit zu 100 % auskennt, aber das weiß ich dann doch – lässt eine Sargbestattung im Sinne der vorgesehenen gesetzlichen Regelung zu. Das reicht uns aus, um zu vermerken, dass es zu keiner Einschränkung kommt.
Das angekündigte Abstimmungsverhalten der Sozialdemokraten zeigt, dass sie, nachdem sie über den Status und über diverse andere Dinge noch einmal in Kenntnis gesetzt wurden, nicht tatsächlich bereit sind, den Gesetzentwurf abzulehnen. Er ist auch nicht schlecht. Er ist gut. Damit wird der Weg in die richtige Richtung eingeschlagen.
Wir haben viele unterstützende Äußerungen von den verschiedensten Seiten erhalten. Wir sind deswegen davon überzeugt, dass das der richtige Schritt ist. Der Gesetzentwurf ist so, wie er vorliegt, richtig. Das ist zukunftsweisend.
Zwei Dinge werden miteinander vereint. Die zunehmende Anzahl verschiedener Bestattungsformen wird in Einklang mit unserer christlich-abendländischen Tradition gebracht. Das reicht dann bis zu der Umfriedung und Ähnlichem.
Wir sollten nicht alle Traditionen aufgeben, wenn wir mit unseren beibehaltenen Traditionen auch andere, neue Herausforderungen lösen können. Dieses Gesetz ist ein Baustein. Dieses Gesetz ermöglicht das. Deshalb bitte ich um Unterstützung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Frau Erfurth, ich möchte deshalb eine Kurzintervention machen, weil ich einiges nicht im Raum stehen lassen möchte. Sie unterstellen förmlich, dass mit dem Beibehalten des Sargzwanges eine mangelnde Bereitschaft zur Integration anderer Rituale bei der Beisetzung einhergehen würde. Das ist falsch.Wenn wir ein Gesetz machen, uns Stellungnahmen einholen, ich mich selbst um Recherchen bemühe und keine einzige Stellungnahme finde, die mit diesem Gesetz nicht leben kann – auch von nicht christlichen Glaubensgemeinschaften –, dann ist das für uns eine Richtschnur. Wenn wir eine solche Stellungnahme nicht finden, dann können wir davon ausgehen, dass das Gesetz so, wie es formuliert ist, im Endeffekt genau das Gegenteil von dem ist, was Sie behauptet haben.
Man wird damit leben können. Man kann damit leben. Genauso ist auch die Stellungnahme.
Im Übrigen möchte ich noch eine andere Überlegung in den Raum werfen, die noch gar nicht zur Sprache kam. Wenn man aus einer Kann- eine Mussvorschrift machen würde, dann sehe ich als Nichtjurist, dass das auch für andere Religionen einklagbar wäre.Warum bitte soll das für eine Religion allein gelten und nicht für andere Religionen auch? Ich spinne das Ganze weiter. Es wird der Gleichbehandlungsgrundsatz eingeklagt, und der Sargzwang fällt komplett.
Dann kommen wir relativ schnell wieder in die Zeit, wo sogenannte Sozialbestattungen stattfinden. Wer es sich nicht leisten kann, macht von der Ausnahme Gebrauch, spart sich den Sarg und wird in ein Leichentuch eingehüllt eingegraben. Meine Damen und Herren, das wollen wir nicht. Deshalb bleibt es bei einer Kannvorschrift. In der Ausnahme ist das möglich. Wir beziehen uns uneingeschränkt auf die Stellungnahmen, die uns gegeben wurden. Mit dieser Regelung in dem Gesetz können auch Moslems in Hessen gut leben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu Ihrer Anmerkung: Die Unruhe hier im Saal kommt – von hinten hört man es etwas besser – hauptsächlich aus den Reihen der GRÜNEN. Das dokumentiert einmal mehr, wie ernst man mit diesem Thema hier umgeht.
Vorne vielleicht nicht, aber weiter hinten. Drehen Sie sich einmal um. Herr Kollege, Sie haben anscheinend keinen Überblick über Ihre Fraktion.
Meine Damen und Herren, worum geht es heute? Es geht um das, was wir in der Sondersitzung des Umweltausschusses bereits hatten: eine Selbstdarstellung und -inszenierung – durch das Weglassen einiger Fakten, durch die sich die Sache etwas anders darstellen ließe, knapp an der Wahrheit vorbei.Wir hatten eine Sondersitzung,in der ein Fakt herauskam, den der Kollege eben schon angedeutet hat: Das Genehmigungsverfahren lief ordnungsgemäß. Bereits 2005 wurde die Genehmigung ausgesprochen, weil eine Anpassung des Bundesrechts unter der Leitung von Frau Künast, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, anstand. Frau Künast hätte das gar nicht verhindern können, weil übergeordnetes Europarecht das so vorschreibt.
Es handelt sich um genehmigte Sorten der Kategorie 1, demzufolge für Mensch und Umwelt geprüft unbedenklich. Die Stellungnahmen von Landesregierung und Landkreis sind für die Genehmigung nicht bindend. Einzig das Bundesamt ist für die Erteilung der Genehmigung zuständig. Insofern sind wir als Land, außer dass wir diskutieren, im Rahmen der Genehmigung nicht zuständig. Einzig und allein die Bundesebene ist fähig und zuständig, die Genehmigung zu erteilen. Der Landtag wie auch der Ausschuss werden deshalb meines Erachtens als Diskussionsforum zur Selbstdarstellung und -inszenierung der GRÜNEN auf dem Rücken einer ganzen Region und des ganzen Landes missbraucht.
Die Stellungnahme von Monsanto mit der Begründung dafür, warum unter anderem dort oben für 2007 Abstand genommen wird, legt doch dar, dass die Inszenierung und die Kampagne zumindest im Interesse der GRÜNEN erfolgreich waren. Das negiert ja niemand. Unter anderem wurde der Druck auf die Pächter zu groß. Deshalb wurde das Ganze zurückgestellt. 2007 wurde auf den 1.000 m2 nicht ausgesät.
Meine Damen und Herren, vorhin ist das Wort „Skandal“ gefallen.Wenn etwas in diesem Zusammenhang ein Skandal ist, dann ist es der skandalöse Umgang mit der Wahrheit, dann ist es eine Angstkampagne, die politisch motiviert in Gang gesetzt wird, ohne dass die Menschen vor Ort aufgeklärt werden. Skandalös sind die Mobilisierung und die Panikmache vor Ort.
Ich lebe genau da, wo ich hingehöre, um das zu bewerten.
Die Mobilisierung an den Fakten vorbei durch Weglassen entscheidender Elemente gehört überall hin, aber nicht in einen demokratischen Rechtsstaat.
Meine Damen und Herren, die GRÜNEN entlarven sich selbst – die Zwischenrufe dokumentieren das noch einmal mehr – als technologiefeindlich, als Verhinderer von Forschung und Entwicklung in Hessen, als Bremser des Fortschritts.
Wir werden sehr darauf achten, wenn wieder einmal – in einem anderen Zusammenhang – eine Debatte über den Forschungsstandort auf der Tagesordnung steht, und werden nicht müde werden, darauf hinzuweisen, dass die Menschen unter anderem auch die Wahl haben werden zwischen dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Hessen und dem Forschungsstandort in diesem Land.
Ich möchte einen kurzen Ausspruch des Herrn Kollegen Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von gestern inhaltlich zitieren: Wenn sich in Nordhessen nichts bewegt, ist das gut so.
Meine Damen und Herren, Herr Al-Wazir, das habe ich aus einem Vortrag von gestern zum Thema A 44 sinngemäß zitiert. Solche Zitate könnten wir, wenn wir es uns einfach machen wollten und so verfahren würden – –
Herr Präsident, wenn die GRÜNEN kein Interesse an dem Thema haben,
dann mögen sie den Saal verlassen oder mich nicht unterbrechen.
Herr Präsident, vielen Dank. – Sie müssen mir schon zuhören. Ich hatte gesagt: Sinngemäß wurde im Rahmen der A-44-Diskussion gesagt, wenn sich dort oben nichts bewege, sei das gut so.
Gucken Sie bitte ins Protokoll. Wenn wir es uns einfach machen würden und so verfahren würden wie die GRÜNEN, bräuchten wir diesen Spruch nur in Nordhessen großflächig zu plakatieren.
A 44, der Transrapid, Kassel-Calden, Frankfurter Flughafen, Autobahnbau, Gentechnik, Airbus, Kerntechnologie – meine Damen und Herren, das sind Beispiele einer rückwärtsgewandten Politik der GRÜNEN.
Sie haben sich einmal mehr selbst demaskiert und gezeigt, dass Sie sich seit Ihrer Gründung im Kern keinen Millimeter weiterentwickelt haben.
Sie tarnen offensichtlich eine ganze Zeitlang darüber hinweg, bis ein passendes Thema kommt und die alte Ideologie des Gutmenschen – nach dem Motto: wir schreiben vor, was in Deutschland erforscht werden darf – wieder zutage kommt.
Eine solche Politik darf in diesem Lande keinen Platz haben, wenn wir wollen, dass Hessen weiter vorankommt.
Ich möchte abschließend – mit Genehmigung des Präsidenten – wieder ein Zitat aus einem Protokoll verlesen: „Wir wollen einen verantwortlichen Umgang mit der grünen Gentechnik. Wir glauben, dass die grüne Gentechnik Chancen für eine umweltschonende Landwirtschaft bieten kann.“ Zitiert von Frau Kollegin Hoffmann, SPDFraktion. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nicht auf die Punkte eingehen, in denen wir uns einig sind: dass in dem neuen Gesetz Verbesserungen und Modernisierungen erfolgt sind. Die Bündelung und die Regelung für tot geborene Kinder und Föten wurden angesprochen. Nein, ich möchte mich ein bisschen auf die noch bestehenden Differenzen konzentrieren, die wir im Ausschuss mit Sicherheit mit sehr viel Spannung und Interesse beraten werden.
Neben der Tatsache, dass wir viele einzelne Gesetze zusammengefasst haben, glaube ich, erkennen zu können, dass in dem Gesetz bewusst sehr viele offene Formulierungen zu finden sind.Wenn ich diesen Gesetzentwurf mit gesetzlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein vergleiche, finde ich in einigen Passagen in Hessen eine deutlich offenere Formulierung, eine offenere Bezugnahme nicht nur auf Kirchen und Kommunen, sondern auch auf Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften.
Was ich auch nicht sehe,ist die Problematik mit den Friedwäldern.Ich fange einmal mit diesem Punkt an.Im Gesetz wird nicht ausgeschlossen, dass so etwas in einer Kommune angelegt werden kann. Da werden Sie mir zustim
men.Vielmehr ermöglichen wir es im Rahmen des Gesetzes, über die kommunale Ebene, über die kommunale Verantwortlichkeit darüber zu befinden. Das hängt direkt damit zusammen, inwiefern in einer Region ein Bedarf besteht oder auch nicht. Denn das ist ja unterschiedlich. Es gibt Gebiete in diesem Land, in denen darüber sehr viel intensiver diskutiert wird als in anderen.
Wir sagen natürlich – und sind fest davon überzeugt –, dass man deutlich erkennen muss, dass es sich um eine Ruhestätte handelt.Der Prozess läuft dann über die Kommune:Antrag, Bebauungsplan,Ausweisung eines entsprechenden Friedwaldes. „Friedwald“ ist übrigens schwierig zu verwenden, denn das ist ja eine vertragsrechtliche Gesellschaft; man muss sich einmal auf einen gemeinsamen Terminus einigen, vielleicht „Ruhewald“. Insofern schließen wir es nicht aus. Wir stellen ordnungsrechtliche Hürden auf, die von den Kommunen zu überwinden sind, sofern vor Ort ein Bedarf besteht.
Auch die Frage nach dem Sargzwang muss ich in den Raum werfen. Wenn ich das Gesetz richtig gelesen habe, ist in dem entsprechenden Absatz lediglich von Aufbewahrung und Transport die Rede. Frau Kollegin, das steht in § 15. In mehreren Abschnitten des Gesetzes wird darauf hingewiesen, dass auf Bräuche, Gepflogenheiten,Traditionen, religiöse Ansichten usw. Rücksicht zu nehmen ist.Das Gesetz ist insofern eine ziemlich offen formulierte Rahmengesetzgebung, die sehr viel Verantwortlichkeit in die Kommunen oder in die Interessengruppen vor Ort auslagert, die der Meinung sind, vor Ort müsste man zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Angebot an Möglichkeiten etwas Neues formulieren, beantragen und in die Realität umsetzen. Insofern geben wir den Kommunen die Verantwortung, die sie meines Erachtens in dieser Frage auch verdienen. Über die Ordnungsbehörden und Friedhofsordnungen ließe sich meiner Einschätzung nach sehr viel von dem entspannen, was hier gerade als vermeintliche Konfliktsituation angesprochen wurde.
Die Anlage von Friedhöfen und die Ausweisung im Bebauungsplan müssen unserer Ansicht nach mit einer Definition einhergehen,wie ein so ausgewiesener Bereich als solcher auch sichtbar gemacht werden muss. Damit kommen wir zum Thema Definition von Umfriedungen. Wir werden uns im Ausschuss mit Sicherheit Gedanken darüber machen müssen, in welcher Art und Weise dies unmissverständlich definiert werden kann.Aber wir bleiben bei der Auffassung, dass wir um eine wie auch immer geartete Umfriedung eines Areals,das als Ruhestätte dienen soll, nicht umhinkommen.
Mit dem Gesetz wird eine Brücke geschlagen zwischen christlich-abendländlicher Beisetzungstradition in unserem Land und neuen Bestattungsarten, die sich auch vor dem Hintergrund der sich verändernden Gesellschaft auftun.Wir tragen dem Rechnung, wir nehmen dieses Thema sehr ernst. Ich erachte den Gesetzesentwurf als eine sehr offene Formulierung, die gerade auf diese Punkte sehr gut eingehen kann.Wir beziehen Glaubens- und Religionsgemeinschaften im weitesten Sinne, die Kommunen in ihrer Verantwortung und die neuen Fragestellungen bezüglich der „Ruhewälder“ – oder wie auch immer wir sie nennen wollen – ein.
Ich denke aber, dass man bei der Diskussion auch mit den Beisetzungsbräuchen anderer Religionen oder Religionsgemeinschaften sehr ernst und sehr vorsichtig umgehen muss, was bisher auch erfolgt ist. So sind beispielsweise beim Thema Sargzwang auch widersprüchliche Aussagen zu finden. Von einigen Gruppen wird formuliert, dass es
vor dem Hintergrund des Islam notwendig sei, den Sargzwang komplett aufzuheben. Es gibt aber auch Äußerungen von Gelehrten, die die Regelung, die hier und da angewandt wird, nämlich offen oder in Kombination mit einem Sarg beizusetzen, als durchaus akzeptablen Kompromiss ansehen.
Wir werden uns also damit befassen müssen, welche unterschiedlichen Ansichten es dort mittlerweile gibt. Denn dort ist Bewegung. Es gibt mittlerweile Bestattungsinstitute, die den muslimischen Gepflogenheiten folgend sehr nahe an das kommen, was wir an Traditionen kennen. Insofern fängt dort auch eine gegenseitige Anpassung im Wissen um die neuen Herausforderungen an. Das ist zu begrüßen. Dem kann man sehr gut Rechnung tragen. Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz eine gute Grundlage dafür bietet, sich sachlich orientiert damit zu befassen, wie wir die verschiedensten Bestattungsformen zusammenführen können, ohne unsere traditionelle Vorstellung von einer Ruhestätte komplett infrage stellen zu müssen.
Ich hoffe, dass wir im Ausschuss – ich glaube nicht, dass wir eine Anhörung benötigen, wir haben bereits eine große Anhörung im Ausschuss gehabt – ähnlich ruhig und sachlich mit dieser Materie umgehen, wie wir es bisher getan haben.Das hat das Thema auch verdient.Im Vergleich zu anderen Gesetzesänderungen in Deutschland halte ich den Entwurf für gelungen und bitte später im Ausschuss um Unterstützung. – Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
Wie beurteilt sie die Aussage der Gießener SPD-Stadtverordneten und Geschichtslehrerin Dr. Ulrike Krautheim, nach der externe Vertretungskräfte ein „pädagogischer Volkssturm“ und „Barfußpädagogen“ („Gießener Anzei- ger“ vom 20. November 2006) seien?
Ich frage die Landesregierung:
Ist es zutreffend, dass das Bundessortenamt bei der Erteilung der Aufträge zu Freilandversuchen mit gentechnisch verändertem Raps der Verbraucherschutzministerin Künast unterstellt war?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wende mich auch an diejenigen, die sich noch angeregt unterhalten. Auch ich fange mit den Fakten an, die weitestgehend dargelegt wurden.
Der RCDS hat eine Unvereinbarkeitsklausel beschlossen. Er hat die betroffene Person aus dem Vorstand entfernt. Da mehrfach angedeutet wurde, dass dies ein Gießener Thema ist: Die betroffene Person ist mir persönlich überhaupt nicht bekannt. Er ist nicht Mitglied der Union und war das auch zu keinem Zeitpunkt. Er war auch zu keinem Zeitpunkt Mitglied der Jungen Union.Er war einzig und allein Mitglied des RCDS, der eine selbstständige
Organisation mit einer eigenen Kassenstruktur und einem eigenen Überbau ist.Er hat sogar einen eigenen Landesvorstand. Insofern halte ich die Zielrichtung hier für zumindest fragwürdig.
Die rechtsextremistischen Tendenzen, die hier angesprochen wurden – auch die rechtsextremistischen Tendenzen im Allgemeinen –, haben in der CDU Hessen keinen Platz.
Wir grenzen uns eindeutig und unmissverständlich gegen derlei Tendenzen ab. Im Übrigen grenzen wir uns nicht nur gegenüber Tendenzen und Gruppierungen aus dem rechtsextremistischen Lager ab, sondern gegenüber jeder Art von antidemokratischen und verfassungsfeindlichen Tendenzen.
Wenn wir als demokratische Parteien eine gemeinsame Basis finden, auf der wir uns treffen können, dann ist das die Verfassung mit den darin verbrieften Grundrechten. Ich glaube, darin sind wir alle uns einig. Wenn das aber Fakt ist und wir alle uns darauf verständigen, dass uns dies eint – bei allen sachlichen Auseinandersetzungen und bei allem Streit über irgendwelche Entscheidungen –,schließt der Appell des Kollegen, der hier eben formuliert wurde, sämtliche Parteien dieses Hauses ein.
Auch dem, der jetzt dazwischenruft, sage ich: Es wird nun interessant, hören Sie mir zu. – Das schließt nämlich ein, dass die demokratischen Parteien gemeinsam gegen jede Art von verfassungsfeindlichen, extremistischen und die Gewaltbereitschaft fördernden Tendenzen antreten und dass wir jedem Ansatz die Stirn bieten, dieses Gesellschaftssystem infrage zu stellen und durch ein anderes zu ersetzen.
Wir haben – das hilft in der Debatte nicht selten – einen ziemlich umfassenden Verfassungsschutzbericht. Übrigens gab es den unter Rot-Grün in dieser Form nicht.
Der Verfassungsschutzbericht hilft bei der Argumentation und bei der Einordnung dessen, was hier vorgetragen wird. In dem Bericht steht eindeutig, wem die demokratischen Parteien mit Vorsicht gegenübertreten müssen und wen wir auf keinen Fall in irgendeiner Art und Weise in die Verantwortung einbinden sollten. Dort finden wir unter anderem die PDS, die Nachfolgepartei der SED. Ich muss nicht erläutern, dass diese Partei die zweite Diktatur in Deutschland zu verantworten hat.
Wir finden dort auch die Deutsche Kommunistische Partei, die DKP.Wir finden dort Anarchisten und Autonome. Um das Thema Gießen wieder aufzugreifen: Sie alle sind auch im Raum Gießen sehr gut vertreten. Im Parlament findet sich sogar der verlängerte Arm der Anarchisten, nämlich die Demokratische Linke. Ob Zufall oder nicht – der Name ähnelt der einer bestimmten Gruppierung der SPD-Bundestagsfraktion.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns darin einig sind, dass wir uns gegen jede Art von verfassungsfeindlichen Tendenzen abgrenzen,stellt sich vor dem Hintergrund des Beschlusses, den dieses Haus im März 2005 getroffen hat und an den wir uns alle, wie mein Vorredner sagte, gebunden fühlen – klare Grenzziehung, die Isolation dieser Kräfte ist für alle bindend –, folgende Frage: Wie kann es denn sein, dass die Sozialdemokratie ein Jahr später mit den eben erwähnten verfassungsfeindlichen Kräften ein Koalitionsgespräch führt?
Wer eine Aktuelle Stunde dazu nutzt, um kreispolitische Themen in den Landtag zu ziehen, und sich der Formulierung des Themas der Aktuellen Stunde bedient, um sozusagen mit Steinen zu werfen, sollte vorher überlegen, ob er nicht selbst im Glashaus sitzt.
Wir, die Union, lassen uns nicht in eine Ecke drängen, in der wir nicht stehen.Wir ziehen für uns klare Konsequenzen.Wir haben einen klar abgegrenzten rechten Rand.
Ich fordere die SPD auf, ihren eigenen Worten Taten folgen zu lassen und endlich eine Grenzziehung am linksextremistischen Rand vorzunehmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich tue es dem Kollegen Hahn gleich und fasse mich relativ kurz, da im Innenausschuss sicherlich noch über dieses Thema diskutiert wird.Herr Kollege,Sie wollen Scheinkandidaturen verhindern und dafür sorgen, dass die Angaben der Bewerber auf den Stimmzetteln umfangreicher werden. Sie wollen Onlinewahlen ermöglichen, und Sie wollen Transparenz herstellen und den Wahlvorgang erleichtern, indem Sie den Wahlberechtigten die Stimmzettel vorher zuschicken lassen.
Was den ersten Punkt betrifft – Verhinderung von Scheinkandidaturen –, sollten wir uns auf die Beratung im Ausschuss konzentrieren und in Ruhe abwarten, wie die Prüfung der Frage ausgehen wird, inwiefern wir dort beamtenrechtliche Probleme berühren.Wir müssen damit rechnen, dass es zu Diskussionen kommt und dass wir von einem Hauptamtlichen nur schwer erwarten können, dass er eine dienstliche Entlassungserklärung ausdrücklich unterzeichnet. Ich bin kein Jurist; aber ich schätze, dass wir bei der Diskussion im Ausschuss juristisch interessantes Gebiet berühren. Ich glaube nicht, dass dies ohne Weiteres umzusetzen ist.
Was die Angaben zu den Bewerbern auf den Stimmzetteln betrifft, so versprechen Sie sich davon mehr Transparenz und eine höhere Akzeptanz dieses Wahlsystems. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es immer wieder einmal Beschwerden, sei es in Form von Petitionen, sei es in Form von Schreiben, an welchen Kollegen auch immer. Dort werden primär die Probleme dargestellt, die sich durch die großen Stimmzettel mit der kleinen Schrift ergeben. Diese Stimmzettel wollen Sie mit drei zusätzlichen Angaben garnieren? Das heißt, die Schrift wird noch kleiner, oder der Zettel wird noch größer. Das ist sehr viel Transparenz; das macht bestimmt viel Freude.
Herr Hahn, wir können Sie gern einmal fragen, wie Sie sich bei Abstimmungen über Petitionen verhalten haben, in denen beklagt wurde, dass die Stimmzettel zu groß sind und dass die Schrift zu klein ist.
Ich glaube nicht, dass dies wirklich hilfreich ist. Wir werden einen größeren Arbeitsaufwand haben, und es wird ein höheres Fehlerrisiko seitens der Wähler geben. Die Versendung von Stimmzetteln haben wir de facto schon; denn jeder kann die Briefwahl beantragen. Jedem, dem man das System erklärt hat, kann man den Vorschlag machen: Lass dir die Unterlagen zusenden, setz dich zu Hause in aller Ruhe hin, gib deine Stimmen ab, und nimm an der Kommunalwahl teil, indem du dich für die Briefwahl entscheidest.
Insofern glaube ich nicht, dass das ein großer Unterschied ist. Wir würden im Prinzip die Möglichkeit der Briefwahl aufgreifen, um dem Vorschlag der FDP Rechnung zu tragen. Deshalb plädiere ich an dem Punkt dafür, dass wir das bisherige System beibehalten.
Im Übrigen möchte ich – dazu fällt mir eine schöne Geschichte ein – mit dem immer wieder zu hörenden Vorwurf aufräumen, ältere Wählerinnen und Wähler kämen, aus welchen Gründen auch immer, mit diesem System nicht zurecht.Wer sich die Mühe macht, Seniorinnen und Senioren das System zu erklären, und sie darauf hinweist, dass man eine Briefwahl machen kann, wird feststellen, dass einige, auch aufgrund ihres Zeitbudgets, sehr viel Freude daran haben werden, in aller Seelenruhe alle Kreuzchen auf dem großen Zettel zu verteilen. Sie werden den Stimmzettel zu Hause eintüten und an der Wahl in ihrer jetzigen Form teilnehmen. Insofern ist dies nicht besonders hilfreich.
Herr Hahn, meine Oma wird übermorgen 85 Jahre alt.
Sie hat einen riesengroßen Spaß daran,dieses Wahlsystem über die Briefwahl zu nutzen. Sie bemängelt weder die Schriftgröße noch die Zettelgröße. Ich glaube nicht, dass es Menschen ihrer Generation bisher vermisst haben,dass sie den Stimmzettel nicht komplett zugeschickt bekommen haben.
Was die Onlinewahlen betrifft, werden wir uns betrachten müssen, welche Gefahren durch Manipulationen entstehen können. Wir werden uns das Problem der Transparenz vornehmen müssen. Wir werden uns überlegen, welche Konsequenzen es haben könnte, wenn die Stimmabgabe in die Privatsphäre der Wähler verlegt würde.
Sie haben darauf hingewiesen, dass in Deutschland bisher noch keine staatliche Onlinewahl zugelassen worden ist. Auch vor dem Hintergrund der Überschrift, die Sie gewählt haben, nämlich dass es darum geht, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, verweise ich darauf, dass in Estland und in der Schweiz, wo es Onlinewahlen schon gibt, die Wahlbeteiligung deutlich gestiegen ist.
Ich fasse zusammen: Die Wahlbeteiligung hängt nicht mit diesem Wahlsystem zusammen. Bei Direktwahlen, bei denen jeweils nur ein Kandidat antritt, sind die Wahlbeteiligungen im Keller. Sie sind deutlich niedriger als bei einer Kommunalwahl. Mit Sicherheit tun wir den Menschen keinen Gefallen, wenn wir noch größere Stimmzettel mit
einer noch kleineren Schrift und noch mehr Angaben vorlegen. Mit Sicherheit wird sich dadurch nicht die Erwartung erfüllen, dass die Wahlbeteiligung steigt.
Im Übrigen ist die größte Erleichterung für jeden Wähler und jede Wählerin bei der Kommunalwahl nach wie vor vorhanden: Man setzt oben ein Kreuz, und der Wahlvorgang ist im klassischen Sinne beendet.Wenn das Kreuz bei der Union gemacht wird, ist der Wahlvorgang auch noch richtig. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir können es in der Tat relativ kurz machen. Eines wollte ich aber doch noch zu bedenken geben. Eine dritte Lesung für ein Gesetz, bei dem relativ schnell klar war, dass wir es in dieser Art und Weise nicht benötigen, die dritte Lesung eines Gesetzes, bei dem die Sozialdemokratie schon bei der zweiten Lesung anfing, mehrere Schritte zurückzugehen – –
Selbstverständlich, lesen Sie die Protokolle und hören Sie mir zu. Ich habe Ihnen auch zuhören müssen.
Dann haben wir die Innenausschusssitzung gehabt, und in der wurde klar, dass das, was Sie damit beabsichtigen –
möglicherweise einen Kommunalwahlgag –, mit dem Gesetz nicht erzielt wird.
Insofern überrascht es nicht,dass die Sozialdemokratie im Innenausschuss, als klar wurde, dass sie ganz alleine steht, und sie selbst in Nebensätzen bereits eingeräumt hat, dass das eigentliche Ziel mit dem Gesetz nicht zu erreichen ist, nicht mannhaft genug gewesen ist, die Vorlage zurückzuziehen. Dann hätten wir uns die heutige Lesung sparen können.
Meine Damen und Herren, es nährt sich der Verdacht, dass dies nichts anderes ist als das, was ich bereits in der ersten Lesung dachte: ein Klamauk der Sozialdemokratie auf Kosten unserer Zeit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei den Ausführungen eben konnte man zumindest im Nebensatz eine kleine Abkehr von der ursprünglichen Intention verstehen, ein bisschen eingeschränkt. Das Thema, über das wir reden, ist nicht etwas, was seit den letzten Jahren, etwa seit 1999, aktuell ist. Meiner Kenntnis nach geht das zurück bis in die Siebzigerjahre. Wir reden also über einen Zeitraum von 30 Jahren, in denen sich dieses System offensichtlich bewährt hat und in dem dieses System dazu beigetragen hat, dass wir eine Verfahrenssicherheit und ein einheitliches Verfahren in Hessen bei den entsprechenden Fällen haben. Das Land zahlt über die Verwaltungskostenpauschale hinaus nach meiner Kenntnis mitt
lerweile ca. 1,1 Millionen c p. a. für Wartung und Pflege der vorhandenen Anlagen, wie beispielsweise Rotlichtkameras oder Ähnliches.
Ich möchte auf einen Punkt zurückkommen und darauf, dass Sie mir eine Antwort immer noch nicht gegeben haben. Das wurde im Ausschuss und in der ersten Lesung angesprochen. Ihr Beispiel mit Darmstadt ziehen Sie jetzt vornehm zurück, denn es hinkt. Es hat sich nichts daran geändert, wenn die herkommen und berichten, die Verkehrsüberwachung müsste in Darmstadt eingestellt werden, weil die Anlage 180.000 c kostet. Meiner Kenntnis nach hat der Haushalt der Stadt Darmstadt einen Gesamtetat um die 300 Millionen c. Bin ich richtig informiert?
Noch mehr. Dann stimmt die Rechnung schon gar nicht mehr. – Im Übrigen kommen Sie hier an und machen ein Thema auf,das eigentlich eine kommunale Angelegenheit betrifft.
Wir haben in Hessen eine zentrale Verwarn- und Bußgeldstelle, die sich über mehrere Jahrzehnte hinweg bewährt hat. Wir haben Verfahrenssicherheit, wir haben einen Verfahrensstand, der jederzeit abrufbar ist.Wir haben ein einheitliches Verfahren.Wir haben ein großes Maß an personeller Kapazität und Kenntnis vor Ort.Wenn Sie davon reden,dass das anders verteilt werden soll,müssen Sie auch die Antwort geben, was passieren würde, wenn wir dieses System, das sich bewährt hat, auf 426 Städte und Gemeinden verteilen. Dann kommen nämlich, damit einhergehend, gegenwärtig 1,7 Millionen c Personalkosten.
Das gehört aber zu der Frage dazu. Sie können doch nicht davon ausgehen, dass die Gemeinden, die diese Aufgaben bekommen, mit dem jetzigen Personal diese Arbeiten leisten können, und schon gar nicht in einem für die Betroffenen nachvollziehbaren Zeitrahmen und mit einer gewissen Rechtskenntnis.Dazu kommen über 1 Million c allein an Software und allgemeinen Ausstattungskosten, die das Land noch in Kassel investiert. Wir sprechen also über 3 Millionen c, die Sie von Kassel auf die Städte und Gemeinden verteilen wollen – an Kosten.
Wenn man das einmal gegenrechnet mit den vermuteten Einnahmen, dann relativiert sich Ihr Antrag, und zwar erstens die Sinnhaftigkeit des Antrags und zweitens die Zielrichtung. Eines sage ich Ihnen auch: Das Ganze hat tatsächlich den Anschein eines Relikts aus dem Kommunalwahlkampf. Ich tue Ihnen nicht den Gefallen, den Sie in der „Heimatzeitung“ angekündigt haben, dass wir Ihnen zu einer Mehrheit verhelfen.Wir brauchen alles Mögliche im Land, aber kein Gesetz zu diesem Thema.
Ich frage die Landesregierung:
Wie beurteilt sie den Rückgang der Strompreise an der Leipziger Strombörse?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Richtig ist, wie wir eben von der antragstellenden Fraktion gehört haben, dass das Thema Kernenergie bei einer seriösen Betrachtung einer zukünftigen Energieversorgung in Deutschland mit Sicherheit nicht dauerhaft ausgeklammert werden kann. In diesem Punkte irrt sich meiner Ansicht nach auch Bundesumweltminister Gabriel; denn zu der Aussage, dass das Thema nicht diskutiert werden dürfe, macht der Koalitionsvertrag keine Angaben. Insofern nenne ich nachher bei der Zusammenfassung zu dem Antrag der FDP noch ein paar Details, die unser Abstimmungsverhalten mit Sicherheit erläutern werden.
Hintergrund des Energiegipfels sind natürlich die zunehmenden Probleme Deutschlands, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vor dem Hintergrund des Kyoto-Protokolls, des Klimawandels und der Bezahlbarkeit und Zuverlässigkeit eines Energieangebots in Deutschland eine Diskussion in die Wege zu leiten, die im Übrigen international bereits viel weiter vorangeschritten ist als bei uns in Deutschland.
Die Teilnehmer, also der Staat als solcher, die Bundesrepublik Deutschland, die Verbraucher, die Energieerzeuger, werden sich sehr wohl Gedanken machen müssen über alle Bestandteile zukünftiger Energieversorgung und auch über die Probleme, die derzeit hier herrschen. Im Übrigen: Vor dem Hintergrund der zukünftig zunehmenden Abhängigkeit von russischen Erdgasimporten halte ich es sehr wohl für erforderlich, dass der Punkt, den der Kollege von der FDP eben angesprochen hat, Bestandteil der Diskussion auf dem Klimagipfel wird.
Die Stellungnahmen der GRÜNEN hierzu, die wir mit Sicherheit nachher wieder hören werden, laufen immer nach dem gleichen Modell ab:Wir rufen ein Stichwort auf, und dann wird eine alte Platte herausgeholt, die exakt den gleichen Tenor abspielt.
Man kann irgendwann auch die Reden der GRÜNEN wiederholen. Ich weiß genau, was kommt, Frau Kollegin, bei allem Respekt.
Vor diesem Hintergrund finde ich einen Aspekt interessant, auf den ich gestoßen bin: Rot-Grün hat den Atomausstieg beschlossen, und man verweist von dieser Seite auch hier im Hause immer wieder auf die Entwicklung moderner Energietechnologien. Gleichzeitig hat aber Rot-Grün die Bundesmittel zur Förderung der Erforschung moderner Technologien von Ende der Neunzigerjahre bis 2004 auf 40 % des ursprünglichen Ansatzes reduziert. Das geht aus dem Statusbericht zur Vorbereitung des Energiegipfels hervor.
Aus dem Statusbericht geht übrigens auch hervor – deshalb können wir das ganze Thema wieder etwas niedriger diskutieren –, dass das Thema Kernenergie als solches sehr wohl Bestandteil der Diskussion vor Ort sein wird.
Aus dem Bericht geht nämlich die Feststellung hervor, dass Strom aus Kernenergie nach internationaler Konvention als heimische Energiequelle gewertet wird.
Aus dem Bericht gehen auch die Zahlen hervor, die wir eben gehört haben. Die Stromerzeugung in Deutschland basiert auf drei Säulen: auf Kernenergie zu 26 %, auf Braun- und Steinkohle zu 27 %, auf Erdgas zu 11 % und auf erneuerbaren Energien zu 10 %. Das bedeutet, das Thema Kernenergie ist bereits auf der Agenda des Energiegipfels.
Im Übrigen haben wir auf die tatsächliche Tagesordnung natürlich von hier aus wenig Einfluss.
Worum geht es? Es geht um eine ernsthafte Diskussion über den zukünftigen Energiemix. Es geht darum, wie der derzeit 26-prozentige Anteil der Kernenergie an der Stromversorgung in Deutschland in Zukunft aufgefangen werden soll. Für uns in Hessen stellt sich natürlich auch die Frage, wenn 60 % des Stroms durch Kernenergie erzeugt werden, wie es bitte weitergeht, wenn Biblis A bereits 2008 abgeschaltet wird. Das bedeutet eine Reduzierung der Stromversorgung in Hessen von 30 %. Beantworten Sie mir bitte die Frage, wo bis 2008 der Ersatz herkommen soll.
Wenn Sie keine Antwort wissen, sparen Sie sich Ihre Zwischenrufe. Sonst kommen Sie bitte nach vorne und erläutern mir das.
Es geht natürlich auch um den Klimaschutz. Wie soll der Verlust an Klimaschutz durch die Abschaltung von Biblis A im Jahr 2008 kompensiert werden? Beim letzten Beispiel – Obrigheim – haben wir gesehen, dass Obrigheim umgehend durch ein Kohlekraftwerk ersetzt wurde,
und dies bei geringerer Effizienz und mit Sicherheit höheren Umweltbelastungen als durch ein KKW.
Es geht um dauerhaft niedrige Energiepreise. Das betrifft zum einen natürlich die privaten Haushalte, und das betrifft zum Zweiten die Notwendigkeit – da sind wir sehr nahe beieinander –,dass Deutschland im Verhältnis zu anderen Industrienationen, die längst umgedacht haben und die ideologische Brille unseres Erachtens längst abgenommen haben, dauerhaft wettbewerbsfähig ist.
Wir können nicht zwei oder drei Tagesordnungspunkte vorher – Herr Kollege, ich sagte schon, kommen Sie nach vorne und melden sich zu Wort; Sie haben noch Redezeit übrig – hier beklagen, dass wir keine Ausbildungsplätze haben, dass wir einen Mangel an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen haben,
und zeitgleich das Thema so ideologisch einseitig diskutieren und dabei völlig verkennen, dass künftige Energiepreise und eine Zukunftssicherung des Energieangebotes sehr wohl ein Standortfaktor sind für die Entscheidung, in Deutschland zu produzieren und hier zu bleiben.
Es gibt aktuell eine Studie von McKinsey, die in der „Welt“ veröffentlicht wurde. Darin stehen ein paar sehr interessante Gedanken, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.
Da ist unter anderem die Rede davon: „Ohne eine Kehrtwende wird sich die Abhängigkeit der europäischen Stromversorgung vom russischen Erdgas bis 2020 nahezu verdoppeln“ – ausgerechnet von Russland.