Protokoll der Sitzung vom 15.09.2004

Herr Kollege, bitte kommen Sie zum Schluss.

Es gibt nur zwei Wege, auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren. Entweder lassen wir re

ligiöse Symbole in der Schule weiterhin zu und reagieren im Einzelfall, wenn sich Beamtinnen und Beamte pflichtwidrig verhalten, oder wir schränken die Verwendung aller religiösen Symbole ein, müssen aber trotzdem im Einzelfall reagieren, wenn sich Beamte pflichtwidrig verhalten. Die allerwenigsten Fundamentalisten erkennt man nämlich an ihrer Kleidung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort zu einer Kurzintervention hat Frau Abg. Wagner, FDP-Fraktion.

Meine Damen und Herren, ich mache von meinem neuen Recht Gebrauch und möchte Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN, ganz deutlich sagen, dass das, was Sie hier vorgetragen haben, insbesondere der Vergleich zwischen Frankreich und Deutschland, so unhistorisch ist, wie es nur unhistorisch sein kann.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Sie haben völlig verkannt, dass es in Frankreich eine völlig andere Tradition gibt, die den laizistischen Staat als Folge der Französischen Revolution begründet hat, während im Gegensatz dazu in unserem Grundgesetz,das sich auf Passagen der Paulskirchenverfassung beruft, eine klare Priorität auf der abendländisch-jüdisch-humanitären Tradition liegt. Daraus resultiert eben keine Trennung von Kirche und Staat. Das bedauern wir zwar – die FDP hat dazu Vorschläge gemacht –, aber wer das ändern will, verehrter Herr Al-Wazir, der muss das Grundgesetz ändern. Es genügt nicht, hier im Landtag irgendwelche Anträge zu stellen, sondern Sie müssen im Deutschen Bundestag für eine Änderung des Grundgesetzes kämpfen, da die Mehrheit unseres Volkes, die sich für das Grundgesetz ausgesprochen hat, von der christlich-humanitären abendländischen Tradition geprägt ist.

(Lebhafte Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe sehr gut zugehört, Sie brauchen nicht zu schreien.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Diese Tradition zu verteidigen ist legitim und notwendig.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Zweitens. Wer im Namen einer Minderheit der CDU, deren Vorschlag wir nicht folgen, und der FDP vorwirft, wir würden die Republik spalten, der hat ein völlig falsches Verständnis von Mehrheit und Minderheit. Hier geht es darum, dass wir Toleranz gegenüber Minderheiten üben, aber wir wehren uns gegen jede Missionierung, die uns einen Lebensstil aufzwingen will, der uns nicht entspricht.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich behaupte seit Jahren, dass unsere Freiheit am stärksten durch solche Menschen in unserem Lande bedroht ist, die uns sagen wollen, wie wir zu leben haben. Das wollen wir selber entscheiden,und zwar gemäß unserer Tradition, die seit vielen Generationen gilt.

Frau Wagner, Ihre Redezeit ist vorbei.

Diese Feststellung gilt selbstverständlich auch für Christen, die in einem übertriebenen Sinne missionieren und uns sagen wollen, wie wir zu leben haben. Wie sie leben wollen, das wissen die Menschen in unserem Lande selber besser.

(Beifall bei der FDP)

Nächste Kurzintervention, Frau Abg. Zeimetz-Lorz, CDU-Fraktion.

Herr Kollege Al-Wazir, Sie haben in Ihrer Rede eine ziemlich eindrucksvolle Darstellung Ihres Weltbilds abgegeben. Sie haben uns eingangs vorgeworfen, dass sich die CDU-Landtagsfraktion und die Landesregierung als „unwürdig“ erwiesen hätten, weil wir den Gesetzentwurf so verabschieden wollen, wie er uns vorliegt. Herr Al-Wazir, auch Sie haben sich als unwürdig erwiesen. Ich will Ihnen das gerne belegen.

(Lebhafte Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sind deshalb unwürdig, weil Sie ganz offensichtlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September letzten Jahres nicht gelesen haben.

(Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie lachen. Ich finde, das Thema ist viel zu ernst dafür. Wenn es Ihnen peinlich ist, dann lachen Sie. Das zeigt damit aber, wie Sie zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stehen.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind peinlich!)

Sie haben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verkürzt zitiert. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gesagt, dass die Landesgesetzgeber bei der Entscheidung, ob das Tragen eines Kopftuchs im Schuldienst verboten werden soll, Rücksicht auf eigene kulturelle und religiöse Traditionen nehmen dürfen. So steht es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das haben Sie hier bewusst weggelassen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Al-Wazir, ich muss schon sagen, Sie haben ein sehr seltsames Frauenbild. Was symbolisiert das Kopftuch? Wie kommen Sie mit den Frauen in Ihrer Fraktion in dieser Frage klar?

(Beifall bei der CDU – Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich muss gestehen, ich würde ab und zu gerne einmal Mäuschen spielen, wenn Ihre Fraktion tagt.

Ich will auf einen Punkt eingehen, der mich ganz besonders ärgert. Sie haben hier zwar wortreich Ausführungen gemacht und die CDU-Landtagsfraktion beschimpft, Sie haben aber mit keinem einzigen Wort die betroffenen

Schülerinnen erwähnt. Ich finde, Sie hätten einmal die Stellungnahme von Frau Ates, lesen sollen, die über die Zustände in Berlin geschrieben hat. In Berlin laufen mittlerweile Grundschülerinnen mit dem Kopftuch herum. Kann mir ein Mensch erklären, warum Grundschülerinnen ein Symbol der Geschlechtsreife tragen müssen, warum Grundschülerinnen plötzlich mit Kopftuch herumlaufen müssen? Das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.

Frau Zeimetz-Lorz, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich bin am Schluss meiner Ausführungen. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass ich es unsäglich finde, dass Sie mit keinem Wort auf die betroffenen Schülerinnen eingehen. Das zeigt Ihre Grundhaltung, und ich finde das extrem bemerkenswert.

(Beifall bei der CDU)

Zur Erwiderung, Herr Al-Wazir.

Frau Präsidentin! Ich erwidere zuerst auf den Beitrag von Frau Wagner. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass Deutschland kein laizistischer Staat ist. Ich habe nicht der FDP, sondern der CDU vorgeworfen,das Land zu spalten.Vielleicht sollten Sie bei meinen Reden weniger dazwischenrufen, dann könnten Sie mich auch verstehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank Gotthardt (CDU): Was wollen Sie mit dem Vergleich, wenn es nicht vergleichbar ist?)

Zweitens. Ich sage der Kollegin Zeimetz-Lorz ausdrücklich: Ich habe alle Stellungnahmen gelesen. Ich habe auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelesen, sonst wäre es mir nicht möglich gewesen, daraus zu zitieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, in dem Urteil ist zwar die Passage betreffend die kulturellen und religiösen Traditionen der Länder enthalten, aber das Bundesverfassungsgericht hat diese Anmerkung ausdrücklich in den Teil des Urteils aufgenommen, in dem begründet wird, warum unterschiedliche Länder zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können. Die Anmerkung bezieht sich aber nicht auf die Frage, ob einzelne Religionen privilegiert werden dürfen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

Drittens. Die Frauen in meiner Fraktion fühlen sich bestimmt nicht unterdrückt. Das können Ihnen alle bestätigen. Ich wäre der erste grüne Fraktionsvorsitzende, dem das gelingen würde.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich kann Ihnen in dem Zusammenhang nur sagen,was das Frauenbild angeht: Ich bin froh um jede Muslimin, die aus

eigener Entscheidung ihr Kopftuch ablegt.Ich habe Ihnen gesagt, ich halte das Tragen des Kopftuchs nicht für eine religiöse Pflicht.Aber jede Gruppe,die unter Druck gerät, reagiert regressiv. Sie werden mit Ihrem Verhalten dafür sorgen, dass mehr Frauen das Kopftuch aufziehen, nicht weniger.Vielleicht sollten Sie sich einmal darüber Gedanken machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Eine letzte Anmerkung, betreffend „Frauenbild“.

(Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Jetzt bin ich neugierig!)

Von CDU-Fraktionsmitgliedern, die vor ein paar Monaten dafür gesorgt haben, dass in Hessen Frauenhäuser geschlossen wurden, lasse ich mir zu „Frauenbildern“ nichts sagen.