Protokoll der Sitzung vom 15.09.2004

Kommen wir zu einem der wesentlichen Knackpunkte in Ihrem Gesetzentwurf – Sie haben es am Schluss selbst erwähnt –: Alle Gleichstellungsregelungen, die Sie aufstellen, sollen nur für die so genannten Träger öffentlicher Gewalt gelten. Das sind nach Ihrer Formulierung das Land, seine Behörden und Dienststellen, die Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die seiner Aufsicht unterliegen – jetzt kommt der entscheidende Punkt –, mit Ausnahme der kommunalen Gebietskörperschaften. Die kommunalen Gebietskörperschaften, also Gemeinden, Landkreise, die Zweckverbände, wohl auch der Landeswohlfahrtsverband, sind von der gesetzlichen Regelung ausgenommen.All diese brauchen die Zielsetzung des Gesetzentwurfes nicht zu verfolgen, also Gleichstellung und Selbstbestimmung voranzubringen. Sie sind nicht der Barrierefreiheit verpflichtet. Sie brauchen für die Kommunikation mit gehörlosen Personen keine Gebärdensprachdolmetscher heranzuziehen. Sie brauchen die Bescheide für Blinde und Sehbehinderte nicht in für sie wahrnehmbarer Form zu erlassen, usw. Frau Lautenschläger, es kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein, dass Sie diesen gesamten Bereich der Kommunen ausnehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Sie führen in der Begründung des Gesetzentwurfes selbst aus – Sie haben das heute noch einmal gesagt –,dass es dabei um die Umsetzung des Benachteiligungsverbotes im Grundgesetz geht, also um die Umsetzung eines Grundrechtes, das im Grundgesetz verankert ist. Dann wollen Sie plötzlich mit diesem Gesetzentwurf grundrechtsfreie Zonen in diesem Land schaffen. Sie sagen mit diesem Gesetzentwurf: Das Grundgesetz gilt für alle, nur nicht für die hessischen Gemeinden. – Das kann doch wohl nicht wahr sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr.Thomas Spies (SPD))

Sie sagen das sogar ganz ausdrücklich und ganz deutlich, wenn man sich das genau anschaut. In Ihrem § 9 Abs. 3 formulieren Sie: „Ein Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des Abs. 1 Satz 1“ – das sind die eben von mir zitierten Institutionen mit Ausnahme der Gemeinden und Gemeindeverbände – „ darf behinderte Menschen nicht benachteiligen.“ Im Umkehrschluss bedeutet dies: Die dort nicht Genannten, die ausdrücklich ausgenommen sind, dürfen benachteiligen. Das ist der nahe liegende Umkehrschluss. Sie dürfen also etwas tun, was ihnen an sich vom Grundgesetz her verboten ist. Das ist doch nichts anderes als die Verweigerung von Grundrechten im kommunalen Bereich. Das kann doch nicht wahr sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe gelernt – so steht es auch ausdrücklich im Grundgesetz –, dass die Grundrechte ausdrücklich die Träger der öffentlichen Gewalt binden, bis hinunter zu den Kommunen,wenn sie als Verwaltungsträger tätig werden. Sie wollen mal so eben im hessischen Landesrecht normieren, dass das für die hessischen Kommunen nicht gilt. Das bedeutet, dass Sie bei den Kommunen das Rad zehn Jahre zurückdrehen, vor 1994, vor die Aufnahme des Behindertengrundrechts in das Grundgesetz.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Dann habe ich mir gedacht: Guck dir in der Gesetzesbegründung an, warum das in § 9 Abs. 3 steht. – Ich habe mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen können: Es gibt überhaupt keine Begründung für diese zentrale Vorschrift, mit der Sie Verfassungsrecht außer Kraft setzen wollen. Wenn man sich die Begründung durchliest, stellt man fest, dass § 9 Abs. 1,Abs. 2 und Abs. 4 begründet werden. Zu Abs. 3 fehlt jedes Wort.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Petra Fuhrmann (SPD): Man kann es nicht begründen!)

Das ist auch richtig. Man kann es nicht begründen. Das ist ohne Worte.

Sie haben erwähnt, dass Sie für die Kommunen einen ziemlich wachsweichen Prüfauftrag haben – ich zitiere –, „ob Sie im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten die Ziele dieses Gesetzes bei ihren Planungen und Maßnahmen umsetzen können“. Künftig prüfen die Gemeinden in Hessen, ob sie die Grundrechte beachten wollen oder ob sie es nicht finanzieren können.

(Petra Fuhrmann (SPD): Ja!)

In der Begründung führen Sie dann aus – Sie sagen es sogar –,die Gemeinden müssten die finanziellen Spielräume prüfen, um den Verfassungsanspruch des Art. 3 Abs. 3 GG realisieren zu können.

(Petra Fuhrmann (SPD): Unglaublich!)

Die Grundrechte sollen also realisiert werden, wenn es die Kassenlage zulässt – wenn nicht, dann nicht. Hier wird uns eine völlig neue Grundrechtstheorie geliefert. Wahrscheinlich müssen wir demnächst Art. 1 Abs. 1 umformulieren: Die Würde des Menschen ist unantastbar, außer es kostet zu viel.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Das kann ja wohl nicht wahr sein. Das kann eigentlich auch nur einem Bundesland einfallen, in dem man schon jetzt für die Demonstrationsfreiheit zur Kasse gebeten wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kein einziges anderes Bundesland hat nach meinem Kenntnisstand auch nur erwogen, einen solch weit gehenden Grundrechtsdispens für die Gemeinden einzuführen, auch Bayern nicht. Ich erwähne Bayern, weil die Hessische Landesregierung sich zumindest bis vor kurzem gerne an bayerischen Vorbildern orientiert hat und weil die bayerische Verfassung ein Konnexitätsprinzip genauso wie Hessen kennt. Gleichwohl hat der dortige Gesetzgeber, die dortige CSU-Staatsregierung, die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Umsetzung des Grundrechtes verpflichtet – trotz Konnexitätsprinzips.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Die Einbeziehung der Kommunen ist nicht nur aufgrund rechtstheoretischer Erwägungen oder verfassungsrechtlicher Prinzipien von außerordentlicher Bedeutung, sondern es entspricht der Lebensrealität. Die meisten Menschen haben doch – das ist doch klar –,wenn sie überhaupt Kontakt zu Behörden haben, Kontakt mit Gemeindeoder Kreisverwaltungen vor Ort.

Im Bundesgleichstellungsgesetz haben wir die Möglichkeiten z. B. der Inanspruchnahme von Gebärdensprach

dolmetschern im Kontakt zu Bundesbehörden geregelt. Damals haben die Länder ausdrücklich gesagt, für ihren Bereich möchten sie es selbst regeln. Wir hatten an sich vor, zu regeln, dass in der Ausführung von Bundesgesetzen auch andere daran gebunden sind. Das haben wir gelassen und den Ländern die Regelung überlassen. Uns war klar, dass damit nur ein kleiner Teil erreicht wird.

Wenn Sie das jetzt für die Landesbehörden fortsetzen, ist das selbstverständlich ein Fortschritt, da man mit den Landesbehörden entsprechend kommunizieren kann. Aber die meisten Kontakte finden tatsächlich mit den Verwaltungen vor Ort statt. Es kann ja wohl nicht sein, dass man erst einen Widerspruch einlegen muss, der dann z. B. vom Regierungspräsidium – nach der geltenden Rechtslage – beschieden wird, also von einer Landesbehörde, bevor man die Möglichkeit hat, sich in einer für die eigene Person wahrnehmbaren Form mit der Behörde zu unterhalten.

Frau Lautenschläger, Sie wissen selbst, dass die Behördenkontakte im Wesentlichen auf der gemeindlichen Ebene stattfinden. Das haben Sie in Ihrer Gesetzesbegründung selbst geschrieben. Im Vorblatt zur Kostenabschätzung der Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern haben Sie angenommen, dass durchschnittlich von etwa drei Behördenkontakten pro gehörloser Person auszugehen ist. Diese Annahme kann sicherlich realistisch sein. Dann formulieren Sie – ich zitiere auch hier wörtlich –: „z. B. zum Zwecke der Anmeldung/Ummeldung des Wohnortes oder Passverlängerung beim Einwohnermeldeamt“. Genau das sind die lebensnahen Beispiele. Genau diese Beispiele sind aber von Ihrer Regelung im Gesetzentwurf ausgenommen, denn das Einwohnermeldeamt ist eine kommunale Behörde.

Sie machen vorne eine Rechnung auf, was es voraussichtlich kosten würde, und sagen dann, das werde im Landeshaushalt schon irgendwo eingespart. Ich bin auch davon überzeugt, dass das verglichen mit der Höhe des Landeshaushalts eher Peanuts sind. Dann wählen Sie Beispiele, die gar nicht das Land betreffen, sondern die Kommunen, und die nehmen Sie ausdrücklich aus.Was denn nun? Natürlich müssen die Kommunen einbezogen werden.

Ich appelliere an dieser Stelle ausdrücklich an die Kommunalen Spitzenverbände: Geben Sie grünes Licht für die Erstreckung des Gleichstellungsgesetzes auf die Kommunen.Seien Sie damit einverstanden.Sie können doch nicht wirklich wollen, dass die hessischen Kommunen ein weißer Fleck auf der Landkarte der Gleichstellung bleiben. Sie können doch nicht verantworten, dass ausgerechnet die hessischen Gemeinden als letzte Bastion für veraltetes Verhalten gegenüber behinderten Menschen gelten. Selbstverständlich, wenn der Landtag den Gesetzentwurf so verabschieden würde, wäre das Image der rückständigen Gleichstellungsverweigerer für die hessischen Kommunen unvermeidlich. Es ist aber nicht so. Wir würden den Kommunen Unrecht tun.

Deswegen bitte ich herzlich, dieses zu vermeiden und die Kommunen vernünftig in die gesetzlichen Regelungen einzubeziehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben das Konnexitätsprinzip angesprochen. Ich habe schon erwähnt, dass Bayern das Konnexitätsprinzip anwendet und die Kommunen gleichwohl einbezogen hat.

Die Landesregierung plant derzeit, die Widerspruchsverfahren bei den Regierungspräsidien abzuschaffen. Sie will

damit originäre Landesaufgaben unter anderem auf die Kommunen verlagern. Da wird kein Wort über das Konnexitätsprinzip verloren.Aber wenn es um die Gleichstellung Behinderter geht, soll das ein Problem sein. Sie sollten einmal die Wertigkeiten in Ihrer Argumentation bedenken.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich stelle im Übrigen fest, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung im Widerspruch zu einem Beschluss des Landtages steht, den die Mehrheit am 8. Mai 2003 gefasst hat. Sie haben damals mit Ihrer Mehrheit die Landesregierung aufgefordert, die Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Überprüfung des hessischen Landesrechts im Hinblick auf die Benachteiligung behinderter Menschen bei der Erarbeitung des Gleichstellungsgesetzes als Grundlage zu nehmen. Wenn man sich den Gesetzentwurf unter diesem Gesichtspunkt anschaut und mit dem vergleicht, was die Arbeitsgruppe eigentlich vorgeschlagen hat, dann stellt man fest, es findet sich so gut wie nichts wieder, was die Arbeitsgruppe empfohlen hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will die Punkte aufzählen, ohne Anspruch auf Vollzähligkeit zu erheben. Die Arbeitsgruppe hat einen Änderungsbedarf beim Statistikgesetz, beim Gesetz zur Ausführung der Kinder- und Jugendhilfe, beim Gleichberechtigungsgesetz, bei der Hessischen Gemeindeordnung, beim Denkmalschutzgesetz, beim Hessischen Schulgesetz, beim Gesetz über den Hessischen Rundfunk, beim ÖPNV-Gesetz, beim Hochschulgesetz, bei Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen, bei Verordnungen betreffend verschiedene Ausbildungsgänge und bei Prüfungsordnungen festgestellt. Kein Wort davon in Ihrem Gesetzentwurf – außer: Sie übernehmen die Vorschläge für das Wahlrecht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ansonsten findet sich überhaupt keiner der umfangreichen Vorschläge der Arbeitsgruppe wieder. Man kann darüber streiten, ob alle Vorschläge sinnvoll gewesen sind. Auch ich habe einige der Vorschläge für nicht ausgegoren gehalten und sie deshalb in unserem Entwurf weggelassen. An anderen Stellen habe ich es für richtig gehalten, über die Vorschläge hinauszugehen. Aber alle Empfehlungen wegzulassen,in der Begründung noch nicht einmal darauf einzugehen, so zu tun, als habe es die Arbeitsgruppe nie gegeben, das ist – angesichts des Beschlusses des Landtags – nicht nur eine Missachtung des Landtags, sondern auch eine Missachtung der Arbeitsgruppe. Ich darf daran erinnern, dass die Arbeitsgruppe nicht nur aus Ministerialbeamten zusammengesetzt war, sondern auch eine Reihe von Vertretern der Behindertenorganisationen dort mitgearbeitet hat, denen Sie jetzt sagen: Es war eine reine Beschäftigungstherapie, was wir da mit euch gemacht haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Lautenschläger, behinderte Menschen und ihre Organisationen ernst zu nehmen, das sieht anders aus.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man könnte nun sagen, das wird zwar nicht im Gleichstellungsgesetz geregelt, dafür aber an anderer Stelle. Auch die Arbeitsgruppe hat vorgeschlagen, man könnte es in anderen Gesetzen regeln. Schauen wir uns einmal die Wirklichkeit an. Die CDU-Mehrheit hat das Gesetz über den Hessischen Rundfunk ohne die Beteiligung behin

derter Menschen im Rundfunkrat beschlossen.Der Schulgesetzentwurf und der Hochschulgesetzentwurf sehen keine entsprechenden Bestimmungen vor. Sie tun so, als würden Sie etwas verändern, und lassen es dann doch bleiben.

In § 6 des Gesetzentwurfs steht der wunderbare Satz – ich zitiere –: „Öffentliche Einrichtungen zur Erziehung und Bildung in Hessen fördern die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung am Leben der Gesellschaft und bieten ihnen gemeinsame Lern- und Lebensfelder.“ Das klingt wunderbar.Jetzt geht es voran,könnte man denken.Der nächste Satz aber lautet: „Das Nähere regeln die jeweiligen Landesgesetze.“ In den Landesgesetzen gibt es aber nichts Neues, weder in diesem Gesetzentwurf noch in anderen Gesetzgebungsvorhaben. Es ändert sich nichts. Es bleibt alles beim Alten. Gesetzeslyrik, warme Worte für die Betroffenen, ohne harte nachvollziehbare Rechte einzuführen.Frau Lautenschläger,Sie haben sich von der traditionellen Behindertenpolitik nicht weit trennen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Dr. Jürgens, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich komme zum Schluss. – Dem Sozialpolitischen Ausschuss liegt eine klare Alternative zu dem hier behandelten Entwurf vor.Wir meinen, dass wir weitere Fortschritte vorschlagen, auch wenn das nicht in allen Fällen perfekt gelungen sein sollte. Ich erwarte mir außerdem von der Anhörung am 30. September noch einige zusätzliche Hinweise. Dann muss der Ausschuss entscheiden: Geht es voran mit unserem Entwurf, oder verharrt die hessische Behindertenpolitik mit der Landesregierung in Stillstand und Rückschritt? Das ist die klare Alternative.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Dr. Spies, SPDFraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stelle mit Interesse fest, dass die Mehrheitsfraktion zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung offenkundig gar nichts zu sagen hat.