Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stelle mit Interesse fest, dass die Mehrheitsfraktion zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung offenkundig gar nichts zu sagen hat.
Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz überrascht in vielfältiger Hinsicht. Auf drei wunderbare Überraschungen möchte ich gerne eingehen.
Die erste – vielleicht irritierendste – Überraschung ist, dass ein solches Gesetz überhaupt nötig ist. Behinderungen schränken in vielfältiger und sehr unterschiedlicher Art und Weise ein. Da ist die Ebene der körperlichen Beeinträchtigung, die z. B. Zugänge zu Gebäuden erschwert. Man könnte eigentlich erwarten, dass die Barrierefreiheit kein gesetzlich zu formulierender Anspruch, sondern ein
ganz selbstverständliches Verhalten ist. Im Grunde reden wir bei der Forderung nach Barrierefreiheit über die Aufhebung einer Dysfunktionalität. Kein Mensch würde Häuser mit Türen bauen,durch die man nicht gehen kann, aber Häuser mit Türen, durch die man nicht rollen kann, bauen wir allemal. Das ist doch das eigentliche Problem.
Man könnte meinen, dass sich dieses Problem von selbst regulieren müsste – wenn schon nicht im Kontakt von jedermann mit jedermann, so doch deswegen, weil staatliches Handeln ganz selbstverständlich die Beachtung der Barrierefreiheit automatisch in sich tragen müsste. Tatsache ist jedoch, dass wir ein Gesetz brauchen, das die Gleichstellung von Behinderten regelt. Das ist die erste Überraschung an diesem Gesetzentwurf.
Ein zweiter Punkt kommt hinzu. Das, was es so bitter macht, dass wir solche Gesetze überhaupt erlassen müssen, ist die Vulnerabilität, die sich nicht in Behinderung verwirklicht, sondern die Behinderung bedeutet, denn sie bedeutet zugleich, dass jede Barriere, jede Beeinträchtigung, jeder Punkt, an dem nicht automatisch eine Gleichstellung erfolgt, zu einer Demonstration einer Beeinträchtigung wird. Menschen ertragen ihre Schwächen in der Regel gut. Was sie schlecht ertragen, ist die Demonstration ihrer Schwächen. Ich glaube, dass gerade die Demonstrationen von Behinderungen, die wir in vielfältiger Art und Weise an Räumen und an bestimmten Orten noch immer erleben, das eigentliche Problem sind.
Es ist deshalb richtig und wichtig, Frau Ministerin, dass es in Hessen endlich auch für die Landesbehörden ein Gleichstellungsgesetz geben wird. Vielleicht schaffen wir es damit ein Stück weit, Maßstäbe zu setzen, mit denen staatliches Handeln auch das Bewusstsein beeinflusst.
An der Antwort auf die Frage, inwieweit es gelingt, Beeinträchtigungen, aber auch das Empfinden von Beeinträchtigungen zu beseitigen, wird sich dieses Gesetz messen lassen müssen.
Die zweite Überraschung ist, dass es diesen Gesetzentwurf tatsächlich gibt. Mit Verlaub, so richtig hatten wir nicht mehr damit gerechnet. Ich darf daran erinnern, dass es in diesem Hause diverse Entwürfe für ein Landesgleichstellungsgesetz gab und gibt. Es gab in der 15. Legislaturperiode einen Entwurf der SPD-Fraktion und einen Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und in dieser Legislaturperiode gab es bereits einen Gesetzentwurf der GRÜNEN. Herr Jürgens hat darauf verwiesen,an wie vielen Stellen wir interessante textliche Koinzidenzen finden. Wir wollen aber an der Stelle nicht meckern. Manche Erkenntnis braucht etwas länger.
Wenn ich mich richtig entsinne, erging die erste Aufforderung seitens der Mehrheit des Hauses zur Vorlage eines Gesetzentwurfs vor zwei Jahren. Die Ankündigungen waren so zahlreich, dass man kaum noch eruieren kann, ab wann endlich an einem Gesetzentwurf gearbeitet wurde. Vor einem Jahr kam letztmals die Ankündigung, dass ein Gesetzentwurf vorgelegt werden würde. Jetzt ist der Entwurf tatsächlich da. Schauen wir uns den Entwurf einmal daraufhin an, ob er tatsächlich hält, was er verspricht.
Meine Damen und Herren, damit komme ich zur dritten Überraschung dieses Gesetzentwurfs. Erinnern wir uns, wie oft uns erzählt wurde, dass doch noch diese interministerielle Arbeitsgruppe tagen müsse. Alle vorangegangenen Forderungen nach einem Gesetzentwurf zur
Gleichstellung Behinderter im Lande Hessen wurden mit dem Hinweis abgetan,dass doch diese Arbeitsgruppe tage und wir deren Ergebnisse abwarten müssten. Meine Damen und Herren, nach dieser Vorgeschichte ist es überraschend, wie überaus leicht dieser Gesetzentwurf geworden ist – und damit meine ich nicht nur das Gewicht des Papiers, sondern auch die Substanz.
(Beifall bei der SPD – Frank Gotthardt (CDU):Vor drei Minuten sagte Dr. Spies, er wolle nicht meckern, und jetzt ist er nur am Meckern! So ist das!)
Wenn man sich diese wunderbare Liste anschaut, die man im Vorblatt unter Punkt B dieses Gesetzentwurfs findet, wie denn die Landesregierung den Anspruch an ein Gleichstellungsgesetz lösen möchte, dann wundert man sich, was alles dabei herauskommen soll.
Meine Damen und Herren,da soll es „ein allgemeines Benachteiligungsverbot“ geben. Mit Verlaub, Frau Ministerin, vielleicht erzählen Sie uns gelegentlich, wo das steht. Ich konnte das in diesem Gesetzentwurf nicht entdecken.
Dann soll es die „Träger öffentlicher Gewalt... aktiv fördern und unterstützen und ein allgemeines Benachteiligungsverbot für die Träger öffentlicher Gewalt“ bilden. Meine Damen und Herren, Herr Jürgens hat schon sehr dezidiert darauf hingewiesen, damit sind nur ziemlich wenige Träger der öffentlichen Gewalt gemeint.
Die „gemeinsame Erziehung und Bildung in öffentlichen Einrichtungen“ wird allgemein deklamiert – aber ansonsten wird darauf in keiner Weise im Detail eingegangen.
Die besonderen Belange von behinderten Menschen im Alter“ sollen in Zukunft eine besondere Berücksichtigung finden. – Das wars in diesem Gesetzentwurf.
Gebärdensprache und die Barrierefreiheit in landeseigenen Baumaßnahmen – das ist die tatsächliche Substanz dieses Gesetzentwurfs; und dass Bescheide, die das Land ausstellt, tatsächlich für jeden lesbar sein sollen. Meine Damen und Herren, auch das Verbandsklagerecht ist ein Fortschritt.Allerdings bleiben die Kommunen außen vor.
Ich will auf die vielfältigen Details nicht nochmals eingehen. Herr Dr. Jürgens hat das sehr ausführlich und deutlich gemacht.
Meine Damen und Herren, machen wir uns doch eines klar.Worum geht es? Sie haben Angst vor der Konnexität. Gleichstellung ist für Sie so lange gut, solange sie nichts kostet.
Damit wird im Umgang mit den Kommunen aus Gründen der landeshaushaltlichen und, wie ich glaube, unangemessenen Sparsamkeit einem Grad des Laisser-faire und der Beliebigkeit Raum gegeben, den man so überhaupt nicht hinnehmen kann.
Frau Ministerin, am 5. Mai 2003 waren gerade Sie es, die einen überaus hohen Anspruch formuliert haben. Sie haben gesagt:Jeder Mensch mit Behinderungen soll so leben können wie Menschen ohne Behinderung.
Der Anspruch ist richtig. Er bedeutet einen Perspektivwechsel – wenn es denn ein Anspruch sein soll. Es bedeutet einen grundsätzlich anderen Umgang mit Behinderung – wenn es denn so gemeint sein soll.Es bedeutet:weg von einem fürsorgenden Wohlfahrtsstaat, der subsidiär
Hilfe gewährt, hin zu einem Konzept – meine Damen und Herren, das allerdings tut dringend Not –, das die Gleichstellung von Behinderung als einen Bestandteil der Daseinsvorsorge begreift, ein Konzept, das sieht, der Anspruch auf Teilhabe bedeutet positive Leistungen, mit denen die Möglichkeit zur Teilhabe überhaupt erst sicherzustellen ist.
Das ist allerdings der Paradigmenwechsel weg vom Wohlfahrtsstart hin zur bürgerlichen Gesellschaft. Es sollte auch keineswegs nur – wenn auch vielleicht beispielhaft – für den Umgang mit Behinderten gelten, sondern Maßstab für die Kategorie des Zusammenlebens sein: ein Staat,der darauf aus ist,den Menschen Chancengleichheit zu geben, eine Gesellschaft, die gelernt hat, Menschen nicht mehr zuerst nach ihrer Nützlichkeit im Wettbewerb zu beurteilen.
Aber, Frau Ministerin, die Erfüllung dieses Anspruchs können wir in diesem Gesetzentwurf beim besten Willen nicht erkennen.
Mit Ihrem Gesetzentwurf, mit dem im Verfahren befindlichen Gesetzentwurf der GRÜNEN und der Hinzuziehung auch älterer Beiträge aus vergangenen Legislaturperioden kann man durchaus etwas anfangen. Allerdings werden wir im Ausschuss noch sehr viel daran arbeiten müssen, wenn Behindertengleichstellung in Hessen mehr sein soll als Deklamation. Die Behinderten in Hessen haben verdient, dass das Land handelt, nicht dass es nur wünscht. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es in Zukunft nach dem Eingang geht, dann wird der Kollege Kaufmann wahrscheinlich immer vorne liegen.Denn bei der Masse,mit der er sich hier nach vorn bewegt,
wird jeder Redner Angst haben, seine Karte noch abzugeben; er wird Angst haben, sich dabei zu verletzen. Aber das soll jetzt nicht unser Thema sein.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat nach zweieinhalb Jahren Arbeit den Entwurf zu einem Landesgleichstellungsgesetz vorgelegt. Es ist erst einmal zu be
Bei der Durchsicht dieses Gesetzentwurfs fühlen wir uns in vielen Teilen bestätigt. Wir haben gesagt – wahrscheinlich erinnern Sie sich an diese Debatte –, wir wollen nicht mehr, aber auch nicht weniger als das, was das Bundesgesetz formuliert. Das war auch der Hauptkritikpunkt von uns an den Kollegen der GRÜNEN, die mit ihrem Gesetzentwurf teilweise deutlich über das hinausgehen, was das Bundesgesetz kodifiziert und was nach unserer Meinung auch in vielen Bereichen nicht finanzierbar sein wird.
Wir stellen nun fest, dass das Landesgleichstellungsgesetz in vielen Bereichen die bundesrechtlichen Vorgaben umsetzt. Das begrüßen wir. Wir stellen jedoch weiter fest, dass es einzelne Bereiche gibt, in denen das Land hinter die Regelungen des Bundes zurückfällt. Ich glaube, darüber müssen wir diskutieren.Wir müssen diskutieren, ob das sinnvoll ist und warum es so ist.Vor allen Dingen werden wir hoffentlich bei der Anhörung von den Verbänden hören, ob sie mit diesen Regelungen leben können.
Meine Damen und Herren, § 9 verweist auf die Beseitigung der Benachteiligung behinderter Menschen sowie auf die Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe. Im Bundesgesetz wird darüber hinaus auch auf Bereiche bestehender Behinderungen eingegangen, für die besondere Maßnahmen zum Abbau und zur Beseitigung dieser Benachteiligungen zulässig sein sollen.
Vielleicht ist das jetzt eine reine Wortklauberei, aber ich bin schon der Meinung, dass das ein deutliches Stück mehr ist. Ich denke, darüber müssen wir diskutieren – warum das im Landesgesetz weniger ist.
Meine Damen und Herren, schwerwiegender erscheint mir allerdings die Formulierung in § 9 Abs. 2. Er lautet: