Protokoll der Sitzung vom 06.10.2004

Die Einführung von Premium-Studiengängen gegen Bezahlung ist ein Punkt, den wir auf jeden Fall ablehnen. Diese Studiengänge wollen Sie für Studierende einrichten, die – ich zitiere – „ein qualitativ hochwertiges Studienangebot wahrnehmen... wollen“. Man höre und staune. Meiner Meinung nach wollen dies alle Studierenden, und Ihre Aufgabe, lieber Herr Minister Corts, wäre es, die Rahmenbedingungen insbesondere für eine qualitativ bessere Lehre und für bessere Studienbedingungen zu schaffen, und zwar für alle Studierenden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Stattdessen schaffen Sie den Einstieg in die Zwei-Klassen-Hochschule: zunächst einmal für die Graduiertenstudiengänge, dann aber auch für die ausländischen Studierenden.Lieber Kollege Siebel,ich glaube,dass Herr Corts, das Ministerium oder die Landesregierung sehr wohl wissen, was drinsteht und was damit gemeint ist. So, wie das in dem Gesetzentwurf steht, bedeutet das eindeutig, dass in Zukunft auch der Besuch der Studienkollegs Geld kostet. Das ist wirklich eine Absage an die Internationalisierung der Hochschulen. Es trifft insbesondere Studierende aus den Entwicklungsländern und aus Osteuropa.

Leider reicht die Zeit nicht aus, um alle Schandtaten, von denen in dem Gesetzentwurf die Rede ist, zu beleuchten.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Schandtaten! Ich bin entsetzt!)

Daher nur ein paar Stichpunkte. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter werden zukünftig nicht mehr durch den Personalrat vertreten. Diese Regelung persifliert geradezu das, was wissenschaftspolitisch auf der Tagesordnung steht, nämlich die Stärkung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Projektstellen und in der Qualifikationsphase.

Zudem heben Sie durch die Umbenennung dieser wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Akademische Räte – Frau Kollegin Beer hat vorhin schon ausführlich über die Akademischen Räte gesprochen,das will ich hier nicht noch einmal ausführen; auch das ist ziemlich sinnentleert – die Lehrverpflichtung von 4 auf bis zu 16 Wochenstunden an, und das in der Qualifikationsphase. Sie haben offensichtlich keine Ahnung von dem Abhängigkeitsverhältnis, in dem die wissenschaftlichen Mitarbeiter zu ihren Professoren stehen, und von den Anforderungen in der Qualifikationsphase.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Gesetzentwurf baut Standards ab. Das ist zu kompliziert, um es hier näher zu erläutern. Aber das ist der falsche Weg, wenn wir wirklich eine Autonomie der Hochschulen wollen; denn Autonomie heißt gerade, dass sich der Staat aus der Detailsteuerung zurückzieht und stattdessen Standards setzt.

Ganz besonders süß ist der Vorschlag – auch das hat Frau Kollegin Beer ganz zum Gefallen der Kollegin Wagner hier kundgetan, das erklärt sich auch darin, dass Herr Corts ganz eindeutig bei Preisverleihungen eine bessere Figur macht als in Fachdebatten –, dass auch die Landesregierung in Zukunft Professorentitel vergeben kann. Meine Damen und Herren, da kann ich nur sagen: Liebe zukünftige Professorinnen und Professoren der Landesregierung, verehrte Frau Professorin Wagner, dieser Gesetzentwurf ist wirklich ein Affront für diejenigen, die die Hochschulen voranbringen wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der FDP)

Er ist ein Paradigmenwechsel, weil er demokratische Entscheidungen, die Mitbestimmungsrechte abbaut und Chancengleichheit schwächt. Es gibt – Sie haben es dargestellt, das will ich auch nicht verhehlen – einige positive Aspekte in diesem Gesetzentwurf. Dazu zählen beispielsweise die Einführung der Juniorprofessur,die Etablierung von Bachelor- und Masterstudiengänge oder die Abschaffung der isolierten Wahlversammlung.

Wir haben uns daher entschlossen, eine Alternative zu diesem Gesetzentwurf einzubringen. Er wird diejenigen Punkte aus dem Regierungsentwurf übernehmen, die wir für richtig und vernünftig halten. Er wird aber in fünf wichtigen Bereichen Weiterentwicklungen im Hochschulrecht vorschlagen, die unseres Erachtens dringend angebracht sind.Das sind die Stärkung der Autonomie und der öffentlichen Rechenschaft, die Studienreform, insbesondere auch die Nachwuchsförderung, die demokratische Verfassung, Gender Mainstreaming und Diversity.

Wir hoffen, auch im Sinne dessen, wie Kollege Siebel es hier beschrieben hat, auf eine konstruktive Diskussion. Wir appellieren an die Vernunft dieses Hauses. So kann dieses Gesetz nicht beschlossen werden, Mehrheit hin, Mehrheit her.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der FDP)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Kühne-Hörmann für die CDU-Fraktion.

(Nicola Beer (FDP): Jetzt hat sie viel zu verteidigen!)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zunächst mit der Kritik der Kollegin Beer beginnen. Ich verstehe diese Kritik nicht ganz, wenn man 1999 mit an die Regierung kam, ein Hochschulgesetz reformiert hat, dieses Hochschulgesetz jetzt fortgeschrieben wird und Sie, Frau Kollegin, davon reden, dass es visionslos sei. Man muss vermuten, dass das, was Sie 1999 mit beschlossen haben, nicht so gut war, als dass Sie heute in der Opposition dazu stehen können. Das ist wirklich unlogisch.

(Demonstrativer Beifall bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Nein!)

Es gibt nur zwei Möglichkeiten, für die sich die FDP einmal entscheiden muss.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Wir haben mit der FDP – dazu stehen wir, anscheinend im Gegensatz zu Ihnen – ein Hochschulgesetz beschlossen, das für die Hochschulen eine echte Reform war.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Diese Reform ist heute noch so gut, dass an diesem Gesetz grundsätzlich nichts geändert wird, sondern dass die Änderungen, die heute vorliegen, dazu führen, die Reformen weiterzubringen. Die FDP muss sich einmal entscheiden, ob sie das gut findet oder es kritisiert. – Das zu Beginn.

(Zurufe der Abg. Nicola Beer und Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Ich fange nun mit dem an, was Frau Sorge gesagt hat. Frau Sorge, man kann natürlich ungleiche Sachverhalte, Parteien und Hochschulen, nicht miteinander vergleichen und daraus Schlüsse ziehen.

(Zuruf der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das sind komplett unterschiedliche Konstruktionen. Innerhalb der Hochschule würde sich jeder bedanken, wenn er mit einem parteiinternen System verglichen würde.Aus diesem Grund sollten Sie im eigenen Interesse solche Vergleiche besser lassen.

Wir beraten heute den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze und verfolgen mit diesem Gesetzentwurf konsequent den Weg für mehr Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen in Hessen. Der Minister hat schon darauf hingewiesen, dass die Gesetzgebung des Bundes die C-Besoldung der Professoren durch die so genannte W-Besoldung ersetzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die W-Besoldung um. Darüber hinaus enthält das Gesetz aber auch Änderungen auf den Gebieten des Hochschulzugangs sowie der Studien- und Organisationsstruktur, auf die ich im Einzelnen noch eingehen werde.

Lassen Sie mich aber zunächst noch einmal auf die Bundesebene zurückkommen und an das anknüpfen, was der Staatsminister bereits vorgetragen hat. Auf Bundesebene ist mit jeder Gesetzgebung die Tendenz da,zentrale Regelungen zu treffen und den Ländern die Kompetenzen im Bildungsbereich wegzunehmen. Das jüngste Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes, das die Einführung der Juniorprofessur vorsah, ist vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden, und zwar mit der Begründung, dass das Gesetz unvereinbar mit dem Grundgesetz sei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung und eine schallende Ohrfeige für Frau Bulmahn.

Zentraler Punkt des Gesetzes war die Juniorprofessur. Die Juniorprofessur sollte als Regeleinstellungsvoraussetzung etabliert werden.Kein anderer Weg sollte zugelassen werden, auch nicht die Habilitation. Die Klage einzelner Bundesländer gegen dieses Gesetz war erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht hat in den Entscheidungsgründen festgestellt, dass den Ländern ein eigener Bereich politischer Gestaltung von substanziellem Gewicht bleiben muss. Das Bundesverfassungsgericht hat gleichzeitig dafür gesorgt, dass das Kernstück des Gesetzes für die Qualifikation und Berufung von Professoren nicht den bundesgesetzlich zulässigen Rahmen überschreitet.

Nun geht es darum, dass auf Bundesebene eine neue Regelung erfolgt ist. Ich möchte gerne zitieren, was der Deutsche Hochschulverband mit seinem Präsidenten, Dr. Bernhard Kempen, zur Juniorprofessur gesagt hat:

Das ist eine eklatante Missachtung des Bundesverfassungsgerichts und ein weiterer untauglicher Versuch der Ministerin, ihre politischen Ziele mit der Brechstange zu erreichen.

(Beifall der Abg. Mark Weinmeister (CDU) und Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht auf Bundesebene weiter mit zentralen Regelungen und Gesetzen. Ich bin davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht bei dem anhängigen Verfahren eine Regelung treffen wird, die nicht der Bundesebene nützt, sondern den Ländern.

Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das, was im Landesgesetz geregelt werden musste, erst dann Sinn hatte, wenn man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kannte. Der vom Minister vorgelegte Entwurf, der die Möglichkeit der Habilitation auch zu einem Zeitpunkt vorsah, als das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch nicht vorhanden war, ist deshalb nicht zu spät, sondern rechtzeitig. Wir werden bis zum Dezember dieses Jahres ein Gesetz verabschieden, das mehr Sicherheit für die Wege zum Professor an den Hochschulen vorsieht.

Wir haben also das Grundgerippe des Hochschulgesetzes, das wir reformiert haben, gelassen, aber zusätzliche Regelungen eingefügt. Dazu gehört z. B. die Neuregelung des Hochschulzugangs. Wir haben die Situation, dass die Anforderungen des jeweiligen Studienganges so sind, dass keine klaren Vorstellungen bei den Studierenden existieren und die Studierfähigkeiten erst im Laufe des Studiums erworben wird.Deshalb sollen die Hochschulen die Spezifika des jeweiligen Fachs herausarbeiten und festlegen,welche Grundkenntnisse zum Studienbeginn vorhanden sein sollen.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Das bedeutet, dass die Studienbewerber darüber informiert werden sollen, welche Fähigkeiten für das Fach erforderlich sind. Eine Universität kann somit bestimmen, welche Eignungstests sie vorsieht. Sollte ein Eignungstest nicht bestanden worden sein, so gibt es die Möglichkeit, innerhalb von zwei Semestern die Qualifikation nachzuholen, um dem Studium in angemessener Weise zu folgen.

Neu in das Gesetz eingefügt ist, dass bei hervorragender wissenschaftlicher oder künstlerischer Begabung auf eine Hochschulzugangsberechtigung für den betreffenden Studiengang verzichtet werden kann. Das betrifft nämlich diejenigen, die bereits als Schüler an Hochschulen Vorlesungen besuchen, Scheine machen und Qualifikationen erwerben, die sie sich auf Antrag bestätigen lassen können. Diese können dann als hervorragende wissenschaftliche Leistungen anerkannt werden, wenn es um den Hochschulzugang geht. Das ist etwas ganz Neues in Hessen, bei dem die Schüler schon den Anreiz finden, die Hochschulen zu besuchen und sich in den jeweiligen Fächern einzuschreiben.

(Beifall des Abg. Mark Weinmeister (CDU))

Weiterhin haben wir, das ist auch etwas Neues, den Hochschulzugang für Meister in den Gesetzentwurf aufgenommen.Wir als CDU haben dafür gekämpft, dass der Hoch

schulzugang für Meister ohne einen weiteren Eingangstest und ohne weitere Qualifikation erfolgt, sondern ausschließlich durch die Qualifikation als Meister. Auch das ist im Hochschulgesetz festgelegt.

(Beifall des Abg. Hugo Klein (Freigericht) (CDU))

Meines Wissens ist Hessen das erste Bundesland, das die Zusatzqualifikation für Meister als Hochschulzugangsberechtigung vorsieht. Meine Damen und Herren, darauf sind wir stolz.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Ruth Wag- ner (Darmstadt) (FDP))

Der Minister hat darauf hingewiesen, dass es das Ziel dieses Gesetzentwurfs ist, den Bologna-Prozess voranzutreiben. Zu diesem Punkt will ich nur darauf hinweisen, dass, jedenfalls nachdem wir an der Regierung sind und das Hochschulgesetz mitgestaltet haben, mehr als 20 % aller in Deutschland bisher akkreditierten Bachelor- und Masterstudiengänge an hessischen Hochschulen angeboten werden. Das ist eine beträchtliche Zahl.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Alle akkreditiert!)

Frau Wagner, genau, alle akkreditiert. Wir können uns mit diesen Zahlen in Deutschland sehen lassen.

(Beifall der Abg. Mark Weinmeister (CDU) und Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Es ist schon angesprochen worden, dass wir die Juniorprofessur unter Aufrechterhaltung des Qualifikationsweges der Habilitation sowie die neue Professorenbesoldung eingeführt haben. Die Juniorprofessoren in Hessen müssen sich keine Sorgen um ihre Zukunft machen. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass er ihnen das auch mitgeteilt hat. Meine Einschätzung ist, dass sich die Juniorprofessuren im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit den zusätzlichen Landesmitteln, die ihnen damals zur Verfügung gestellt worden sind, bewährt haben.