Eva Kühne-Hörmann

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute zu behandelnde Antrag der SPD-Fraktion betreffend eine Aktuelle Stunde – Studiengebühren verfassungswidrig, Moratorium jetzt – ist ein erneuter untauglicher Versuch, die Erhebung von Studienbeiträgen zu verhindern, Herr Kollege Siebel.
Sie haben gemerkt, dass der Protest gegen die Erhebung von Studienbeiträgen im Sand verlaufen ist, und Sie versuchen wieder einmal, das versenkte Thema hochzuziehen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Dazu reichen zwei erstinstanzliche Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gießen nicht.
Sie können es nicht ertragen, dass die Studienbeiträge in Hessen die Situation der Studierenden verbessern. Herr Kollege Siebel, man hat eben gemerkt, dass Sie gar nicht wissen, was Sie sagen sollen, da alle an den Hochschulen – insbesondere die Studierenden – die Studienbeiträge positiv als eine Verbesserung einschätzen, wenn das Kabinett durchs Land zieht und die Hochschulen besucht.
Nur die SPD-Fraktion kann nicht verstehen, dass diese Beiträge positiv wirken, und kann damit auch nicht umgehen. Herr Kollege Siebel, warten wir das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ab. Auch das macht einen Rechtsstaat aus. Es kann nicht sein, dass die SPD behauptet, das Gesetz sei verfassungswidrig, bevor der Staatsgerichtshof überhaupt entschieden hat.
Es wird vor dem Staatsgerichtshof entschieden. Wir – und im Grunde genommen auch Sie – sind gut beraten, wenn wir die Entscheidung des Staatsgerichtshofs abwarten und nicht meinen, dass das Verwaltungsgericht Gießen in erster Instanz die Verfassungswidrigkeit feststellen kann.Auch das gehört zu einem Rechtsstaat.
Der Herr Minister hat in dem Weißbuch dankenswerterweise viele Beispiele zusammengefasst. Herr Kollege, Ihnen müssten die Augen tränen, wenn Sie da hineinschauen und von den Verbesserungen für die Studierenden an jeder einzelnen Hochschule lesen. Die Studierenden sagen: Ja, die Situation verbessert sich, wir haben etwas von dem Geld.
Wenn man einmal in die Vergangenheit schaut, dann sieht man, dass Sie versucht haben, Proteste zu organisieren. Die haben – aus Ihrer Sicht leider – nicht den Umfang erfahren, den Sie sich gewünscht hätten. Sie haben zum Boykott aufgerufen; die Studierenden sollten die 500 c nicht zahlen. Der Boykott war aber ein totaler Flop. Sie haben außerdem gehofft,dass die Hochschulen keine Verbesserungsvorschläge für das Wintersemester 2007/2008 machen würden.Alles das ist nicht eingetreten.
Gegen die beiden Urteile ist Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof eingelegt worden. Es besteht vorläufiger Rechtsschutz.
Daher besteht überhaupt kein Grund, den Gesetzesvollzug auszusetzen. Man muss sich einmal die Gesamtzahl
der Beitragsbescheide anschauen, die mit Rechtsmitteln belegt sind. Bei 150.000 Studierenden gibt es gerade einmal zwölf anhängige Gerichtsverfahren. Die meisten dieser Gerichtsverfahren beschäftigen sich mit Härtefällen.
Ich habe eben schon gesagt,uns wird es darum gehen,dass am Ende der Staatsgerichtshof darüber entscheidet. Ich finde, die Wählerinnen und Wähler sollten in Hessen wissen, was im Wahlprogramm der SPD steht. Darin steht nämlich, dass in den ersten 100 Tagen die Studienbeiträge abzuschaffen sind. Die Menschen in Hessen und besonders die Studierenden sollten wissen,die SPD steht damit für eine Verschlechterung der Studienbedingungen und damit auch für Rückschritt in der Hochschulpolitik.
Herr Kaufmann, gute 36 Minuten, aber das, was ich zu sagen habe, geht effizient wahrscheinlich auch kürzer. Wir können den Vorschlag machen, wenn der Kollege Siebel nicht da ist, ist die Zeit verwirkt, wenn er jetzt nicht kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Der Einzelplan 15 des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst – dieser Bereich hat bei uns in der Landespolitik, seit die CDU die Führung in diesem Land hat, immer Priorität gehabt. Es gibt in diesem Bereich mehr Geld als jemals zuvor. Der Hochschulbereich hat so viel Geld,wie er noch nie hatte.Viele innovative hessische Projekte sind neu entwickelt worden, die bundesweite Aufmerksamkeit erregt haben und Bewunderung hervorrufen. Die Hessische Landesregierung steht für Mut und Innovation in der Wissenschaftspolitik.
Da wir immer wieder über den Wissenschaftsbereich geredet haben, möchte ich heute nur beispielhaft einige große Projekte nennen, auf die es ankommt. Das ist das TUD-Gesetz, das bundesweite Wirkung hatte, die jetzt erst beschlossene Stiftungsuniversität Frankfurt, die Privatisierung Marburg und Gießen – als einziges Bundesland haben wir das vorangebracht –, das Projekt HEUREKA, das Hochschulinvestitionsprogramm, das bis 2020 3 Milliarden c zur Verfügung hat, und die Investitionen, die in den Hochschulbau gehen und seit 1998 von 65,5 Millionen c auf 227,4 Millionen c im Jahre 2007 fast vervierfacht worden sind. Durch HEUREKA erfolgt eine weitere Anhebung dieser Fördersumme auf jährlich durchschnittlich 250 Millionen c ab dem Jahr 2008.
Zum Schluss will ich das Projekt LOEWE erwähnen, die Landesoffensive zur Entwicklung wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz. Die erleichtert es den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in unserem Bundesland, eine Schwerpunktbildung und intensivere Vernetzung von außeruniversitärer Forschung, Wirtschaft und Wissenschaft vorzunehmen. Hierdurch wird insbesondere die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen gestärkt.
Zur Verfügung stehen nach einer Anlauffinanzierung von 20 Millionen c im kommenden Jahr und 50 Millionen c im Jahre 2009 ab 2010 jährlich 90 Millionen c und sollen LOEWE zu einem dauerhaften Erfolgsprogramm machen. Das sind nur einige Beispiele für die innovativen Projekte, die bundesweite Strahlwirkung haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb: Freiheit und Innovation wird es in der Wissenschaft nur mit der Union geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussfassung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in dritter Lesung ermöglichen wir der Universität Frankfurt, Stiftungsuniversität zu werden. Ich habe in der ersten und in der zweiten Lesung darauf hingewiesen, und ich werde es auch in der dritten Lesung tun
Herr Kaufmann, Sie haben es doch so gewollt –, dass in der Hochschule die Idee zur Stiftungsuniversität entstanden ist. Mit den Gremien der Hochschule, mit dem Präsidenten an der Spitze wurde dann über einen längeren Zeitraum dieses Projekt besprochen. Dann wurde überlegt, wie dies am besten hinzubekommen sei. Die Initiative kam aus der Hochschule. Die Landesregierung und wir als CDU-Fraktion haben diesen Vorschlag aufgegriffen und waren froh darüber, dass innerhalb der Hochschule so innovative Konzepte diskutiert werden.
Was wir heute in dritter Lesung mit dem Gesetzentwurf machen: Wir geben der Universität, die das als eigenes Projekt hat entstehen lassen, die Möglichkeit, dieses Projekt weiterzuführen.
Frau Kollegin Sorge, Sie haben gesagt, das sei Arroganz der Macht.Wenn man von Autonomie der Hochschule redet und die Hochschulen einen eigenen Vorschlag unter
breiten, um mehr Autonomie zu bekommen, und wir diesen Vorschlag umsetzen, dann möchte ich einmal von Ihnen wissen,wo da die Arroganz der Macht ist,wenn wir einen solchen Gesetzentwurf einbringen. Das ist doch wirklich weit hergeholt.
Die Hochschule ist diesen Weg gegangen.An dieser Stelle will ich auch noch sagen: Der Senat hat einhellig beschlossen, dass er den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf positiv bewertet und auf diesem Weg weitergehen will. Bei aller Kritik, die es auch an der Hochschule gegeben hat, sind immer wieder Kritikpunkte ausgeräumt worden. Die Mitglieder des Senats – Präsident Steinberg hat das auch allen Kolleginnen und Kollegen, die mit Hochschulpolitik zu tun haben,mitgeteilt – haben mit 16 Ja-Stimmen und einer Enthaltung diesem Entwurf zugestimmt.
Der Senat steht hinter diesem Projekt und hinter dem Gesetzentwurf, der ihm das ermöglicht. Frau Kollegin Sorge, Sie sagen immer, der Senat solle gestärkt werden. Hier wird der Senat gestärkt. Was soll man denn eigentlich noch machen?
Man muss zur Kenntnis nehmen, wenn all diejenigen, die es umsetzen, dafür sind, dann kann man wohl arrogant bei den GRÜNEN sein und sagen: Wir sehen das anders. – Mit Autonomie der Hochschulen hat das jedenfalls nichts zu tun.
Ich gratuliere der Frankfurter Universität ausdrücklich. Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei dem Präsidenten der Universität, bei Herrn Prof. Steinberg, dass er bis zum heutigen Tag dieses Projekt so erfolgreich vorangebracht hat. Mit der heutigen Beschlussfassung in dritter Lesung sind die Möglichkeiten, die die Universität jetzt hat, gegeben, in die nächste Phase zu gehen.
Ich finde es ausgesprochen gut, dass bereits Eckpunkte für eine Grundordnung vorliegen. Herr Kollege Siebel, Sie haben das eben gelobt. Wir wussten, dass die Universität diesen Weg möglichst schnell gehen will. Jetzt hat sie auch noch mehr Möglichkeiten. Es sind auch Grundsätze für die Zusammenarbeit der Universität mit privaten Dritten aufgelegt worden. Das ist ein wichtiger Schritt.
Die Universität Frankfurt hat zwei Dienstvereinbarungen getroffen, in denen die Schutzrechte für die Stiftungsuniversität zwischen Universität und Personalrat festgelegt sind. Da geht es natürlich auch um Sicherungen für das Personal.
Ich finde, heute ist ein glücklicher Tag für die Universität Frankfurt, indem der Startschuss gegeben wird, zu zeigen, dass man mit einer Stiftungsuniversität in dieser Form mehr Autonomie bekommen und die Stiftungsuniversität in Frankfurt zu einer exzellenten Hochschule bringen kann.
Dieser Startschuss ist gegeben. Ich wünsche der Universität Frankfurt, dem Präsidenten und allen, die daran beteiligt sind, eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts und der Stiftungsuniversität viel, viel Erfolg.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes hat ergeben, dass diejenigen, die aus der Verwaltung kommen, und Verbände, die ihr Personal dorthin schicken, mit den hessischen Verwaltungsfachhochschulen außerordentlich zufrieden sind. Sie schätzen die Ausbildung dort in der jetzigen Form ausdrücklich. Es ist eine exzellente Ausbildung, die qualitativ hochwertig ist. Diese Ausbildung wird in der jetzigen Struktur geleistet.
Für die CDU-Fraktion sage ich: Es gibt keinen Grund, hier die Pferde zu wechseln und eine neue Struktur einzuführen.
Deswegen ist der Vorschlag der GRÜNEN – Herr Hahn hat das eben schon gesagt – ein richtiger Schnellschuss. Er kann derzeit dazu führen, dass diese Ausbildung nicht mehr diese Qualität hat,wenn sie in anderer Form und unter anderen Kriterien durchgeführt wird.
Wahr ist aber auch, dass die Verwaltungsfachhochschulen in ihrer jetzigen Struktur Wettbewerbsnachteile haben. Der aktuelle Änderungsantrag und der Gesetzentwurf führen dazu, durch die im Gesetz vorgesehene Gebührenpauschale den Verwaltungsfachhochschulen Planungssicherheit zu geben und ihre qualitativ hochwertige Ausbildung fortzusetzen.
An dieser Stelle will ich sagen: Da außer den GRÜNEN alle anderen davon überzeugt sind,dass das die beste Ausbildung für den öffentlichen Bereich ist, bitten wir um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um die zweite Lesung des Gesetzes der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz. Bereits während der ersten Lesung wurde darauf hingewiesen, dass das Gesetzesvorhaben zwei ganz wichtige Punkte enthält.
Zum einen sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in Zukunft ermächtigt werden soll, sogenannte IMSI-Catcher einzuführen.
Zum Zweiten enthält der Gesetzentwurf eine Anpassung der Befugnisregelung zur Wohnraumüberwachung, die das Landesamt für Verfassungsschutz für präventive Zwecke vornehmen darf.
Wir haben eine umfangreiche schriftliche und mündliche Anhörung hinter uns. Auf der Grundlage der Anhörung hat der Hessische Datenschutzbeauftragte einen Vorschlag gemacht, den wir als CDU-Fraktion aufgenommen haben. Mit dem Änderungsantrag, den wir vorlegen, wurde in den Gesetzentwurf eine Regelung aufgenommen, mit der ausdrücklich klargestellt wird, dass mit der Wohnraumüberwachungsmaßnahme nicht in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingegriffen werden darf.
Wir haben heute bereits einen Dringlichen Entschließungsantrag betreffend erfolgreicher Terroreinsatz deutscher Sicherheitsbehörden hier verabschiedet.Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Maßnahmen, die der Gesetzentwurf vorsieht, dazu dienen sollen, dass solche Terroranschläge verhindert werden.
Ich will deutlich machen, dass die Befugnisse, die mit diesem Gesetzesvorhaben geschaffen werden sollen, auch dem Landesamt für Verfassungsschutz die Möglichkeit geben werden, noch besser bei der Prävention und bei der Verfolgung von Terroristen, die Anschläge verüben wollen, zu arbeiten. Dazu wird dieses Gesetzesvorhaben einen wichtigen Beitrag leisten. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung, der sich in zwei große Blöcke aufteilt.
Der eine Block betrifft einige Änderungen des Hochschulgesetzes. Ich habe in der ersten Lesung schon ausführlich dargestellt, warum diese Änderungen im Hochschulgesetz nötig sind. Diese Änderungen werden dazu führen, dass wir kurzfristig im Wettbewerb mithalten können. Ich werde dazu gleich noch einiges sagen.
Herr Kollege Siebel, hören Sie erst einmal zu. – Von Anfang an wurde immer wieder gesagt – –
Ja, es geht darum, dass sie im Wettbewerb innerhalb der Republik mithalten können, also auf nationaler Ebene. – Wenn wir diese Änderungen nicht vornehmen,käme es zu Nachteilen für die Hochschulen in Hessen.Von Anfang an wurde aber auch immer wieder gesagt,dass es sich bei diesen vorgesehenen Änderungen im Hochschulgesetz um keine große Novelle handelt, mit der alle Dinge abgedeckt werden.
Der zweite große Block wurde auf Initiative der Johann Wolfgang Goethe-Universität in den Gesetzentwurf aufgenommen. Hiermit soll etwas im Gesetz geregelt werden.Dabei geht es um das Thema,es der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu ermöglichen, Stiftungsuniversität zu werden.
Frau Kollegin Beer,die vollständige Novellierung in Richtung des TUD-Gesetzes kann natürlich erst dann anstehen, wenn dessen Evaluierung abgeschlossen ist. Genau das haben Sie mit beschlossen, als es um das TUD-Gesetz ging.Wir haben nämlich mit den Stimmen aller vier Fraktionen den Entwurf des TUD-Gesetzes beschlossen, als auch darüber geredet, dass, solange die Evaluierung nicht erfolgt ist, keine automatische Übertragung auf alle anderen Hochschulen erfolgen sollte.
Wie wir alle wissen – in der Anhörung wurde das auch vom Vertreter der Technischen Universität Darmstadt ausgeführt –, ist die Evaluierung noch nicht abschließend erfolgt. Deswegen hat Herr Minister mit den Leitungen der Hochschulen besprochen, dass eine Öffnung vorgenommen werden soll, der auch alle zugestimmt haben.
Diese Öffnung kann natürlich keine komplette Novellierung sein.Vielmehr ist dies nur eine Option für die Hochschulen, die sich das zutrauen. Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass es sich da nicht um eine große Novellierung handeln wird, sondern dort jetzt nur Änderungen
vorgenommen werden sollen, die absolut nötig sind, um innerhalb der nächsten zwei Jahre im Wettbewerb mithalten zu können.
Das wurde von Anfang an gesagt.Frau Kollegin Beer,deswegen muss man jetzt in der zweiten Lesung, nachdem schon eine erhebliche Zahl Monate vergangen ist, nicht den Eindruck erwecken, das wäre das Ziel der Landesregierung gewesen.
Das ist das eine. – Jetzt will ich zu den Instrumenten kommen, die eingeführt werden sollen. Eine der Maßnahmen ist der Tenure Track für Juniorprofessoren. Zum Beispiel sollen Berufungsverhandlungen künftig verschlankt werden, damit sie schneller und effektiver vorgenommen werden können.
Der zweite Block betrifft die Johann Wolfgang GoetheUniversität als Stiftungsuniversität. Die Universität soll in eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Damit sollen ihre Handlungsspielräume erweitert werden. Durch die Vernetzung mit den in der Region Frankfurt ansässigen, auf Wissen basierenden Institutionen eröffnen sich ungeahnte Entwicklungsperspektiven. Zudem bietet eine Stiftungsuniversität die Chance einer stärkeren Identifikation der Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten mit ihrer Universität.
Der Vorschlag für das Projekt der Stiftungsuniversität in Frankfurt kommt aus der Hochschule. Es wurde bereits diskutiert, als es um die Anmeldung zur Exzellenzinitiative ging. Dies wird in großem Einvernehmen mit der Hochschule aufgegriffen und dort von einer breiten Mehrheit getragen.
Die mündliche und schriftliche Anhörung, die stattgefunden hat, hat ergeben, dass sich die eine oder andere Hochschule noch anderes wünscht, was bei einer großen Novellierung anstehen würde. Insgesamt fielen die Stellungnahmen in der schriftlichen wie in der mündlichen Anhörung zur Umwandlung in eine Stiftungsuniversität außerordentlich positiv aus.
Frau Kollegin Beer, Sie haben gesagt, alle Universitäten wollten Stiftungsuniversitäten werden.
Sie sagten: alle Hochschulen. – Das stimmt natürlich auch nicht. Die Vertreter der meisten Hochschulen sagen: Für uns ist das Modell der Stiftungsuniversität sicherlich nicht das richtige. – Die Frankfurter Universität hat aber entschieden, dass das für sie das Richtige ist. Wir wollen individuelle Lösungen und nicht, wie die Liberalen, Dirigismus für die hessischen Hochschulen.
Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt und damit einzelne Änderungsvorschläge aus der Anhörung aufgegriffen. Unter anderem haben wir eine Änderung aufgegriffen, die von der Konferenz der Hessischen Universitäten vorgeschlagen wurde. Sie haben gesagt, dass ihnen innerhalb der Hochschule nicht genügend Ordnungsmaßnahmen für Studierende zur Verfügung stünden, die Veranstaltungen an der Hochschule boykottierten oder ähnliche Dinge vornähmen. Auf diese Anregung hin haben wir neben den anderen Änderungen auch die Einführung der entsprechenden Ordnungsmaßnahmen aufgegriffen.
Ich will jetzt etwas zu dem von der FDP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf sagen. Man sollte sich die Historie dieses Gesetzentwurfs ansehen. Frau Kollegin Beer, er wurde während der letzten Ausschusssitzung quasi als Tischvorlage eingebracht. Man hat so ein bisschen den Eindruck, dass er kaum Punkte enthält, in denen er abweicht. Wenn Sie das Gesetzgebungsverfahren und die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität wirklich hätten beschleunigen wollen, hätten Sie den Mitgliedern Ihrer Fraktion empfehlen sollen,den entsprechenden einzelnen Punkten unseres Gesetzentwurfes zuzustimmen.
Natürlich geht das. Selbstverständlich kann man passagenweise sein Votum zum Ausdruck bringen. Man kann einzelnen Passagen zustimmen.
Da gibt es überhaupt kein Problem. – Frau Kollegin, mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf unternehmen Sie im Grunde genommen den Versuch, das Projekt der Umwandlung in eine Stiftungsuniversität massiv zu verzögern – wenn wir es denn zuließen.
Das werden wir nicht zulassen,weil die Universität Frankfurt dringend darauf wartet, dass dieses Gesetz beschlossen wird, damit dort weitergearbeitet werden kann.
Ich will zunächst noch darauf hinweisen, dass im Gesetzgebungsverfahren der Teil betreffend Stiftungsuniversität an das Gesetz angehängt worden ist und dass in diesem Verfahren Beschleunigung vonnöten ist.
Ja, er ist angehängt worden. Er war nicht von Anfang an dabei und ist dadurch auf jeden Fall schneller ins Verfahren gekommen, um der Universität Frankfurt die schnelle Umsetzung zu garantieren.
Einige wenige Sätze zu dem Antrag von Herrn Siebel. Mich hat im Tenor Ihres Antrags etwas verwundert, dass Sie sich kritisch zur Stiftungsuniversität Frankfurt aussprechen.In den Ausschusssitzungen,in der ersten Lesung und in den sonstigen Stellungnahmen haben Sie immer wieder darauf hingewiesen, dass es Ihnen im Prinzip darum gehe,dieses Projekt zu unterstützen.Wenn man Ihren Antrag liest, kann man feststellen, dass es Ihnen um die konkrete Ausgestaltung geht und dass Sie prinzipiell nicht so sehr für die Stiftungsuniversität sind. Sie werden vielleicht noch etwas dazu sagen. Mit dem, was wir bisher gehört haben, haben Sie jedenfalls deutlich gemacht, dass viele einzelne Vorschriften des Gesetzentwurfs Ihre Zustimmung fänden, jedenfalls im Grundgedanken. Der Antrag liest sich eher so, als ob das jetzt nicht mehr der Fall sei. Deswegen hat man den Eindruck, dass Sie in Ihrer Fraktion etwas zurückgepfiffen worden sind.
Frau Sorge hat für die GRÜNEN einen Antrag eingebracht, dem eine ganz andere Hochschule zugrunde liegt. Es werden ganz andere Strukturen für die Hochschule gefordert. Es ist auch erstaunlich, dass Frau Sorge die Ordnungsmaßnahmen ablehnt,die ich eben erwähnt habe,obwohl sie auf Vorschlag der hessischen Universitäten eingefügt worden sind, die dieses Handling brauchen.
Ich finde, im Rahmen der Autonomie sollte man den Vorschlägen folgen, die die Hochschulen in dem Bereich machen. Die Beratungen bei den GRÜNEN scheinen so gelaufen zu sein, dass sie diese Vorschläge nicht aufnehmen wollen.
Mit der Novelle des Hochschulgesetzes setzen wir die notwendigen Rahmenbedingungen, um die Hochschulen fit für die Herausforderungen im 21.Jahrhundert zu machen. Ich bin froh darüber, dass wir heute einen Schritt weitergekommen sind, um der Goethe-Universität in Frankfurt zu ermöglichen, Stiftungsuniversität zu werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur drei Richtigstellungen.
Das Erste. Frau Kollegin Beer, ich hatte gesagt, dass ich Ihnen nach der Sommerpause Bescheid sage. Genau das habe ich getan. Da muss man nicht mit falschen Daten agieren.
Das Zweite. Sie haben im Ausschuss eine Tischvorlage vorgelegt; das habe ich gesagt.
Das Dritte, was ich sagen will, da wir beide Juristen sind: Selbstverständlich ist es möglich, innerhalb eines Gesetzentwurfs einzelnen Ziffern zuzustimmen. Deswegen will ich auch einmal mit dieser Unwahrheit aufräumen. Sie können dokumentieren, welchen Passagen des Stiftungsuniversitätsgesetzes Sie zustimmen und welchen nicht, und damit Ihre Meinung zu diesem Projekt dokumentieren oder es auch lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Siebel, ich will nur darauf hinweisen, dass in der Senatssitzung über die Grundordnung zwar parallel diskutiert, aber nicht entschieden werden kann, solange das Gesetz nicht beschlossen worden ist. Deshalb ist eine Begründung für eine dritte Lesung mit der parallel dazu initiierten Diskussion über die Grundordnung aus meiner Sicht nicht legitim. Das Gesetz muss erst beschlossen werden, bevor über die Grundordnung endgültig entschieden werden kann. Die Vorüberlegungen sind bereits erfolgt. Deswegen ist das aus meiner Sicht keine Begründung für eine dritte Lesung.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe heute den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes ein. Der Hintergrund ist, unbestritten, dass die Ausbildung der Verwaltungsfachhochschulen zu loben ist und die hohe Qualität der Verwaltungsfachhochschulen außer Frage steht.Aber das Problem ist: Es gibt sinkende Studierendenzahlen. Durch die sinkenden Studierendenzahlen schwankt die Höhe der Gebühren. Dadurch sind die Ausbildungskosten für die entsendenden Dienststellen, in der Regel die Kommunen, schlecht planbar. Außerdem steigen die Gebühren bei niedriger Auslastung kontinuierlich an, sodass insbesondere bei kleineren kommunalen Ausbildungsbehörden die Neigung schwindet, eigene Anwärter für den gehobenen Dienst auszubilden.
Der Gesetzentwurf schlägt zur Lösung vor, die Ausbildung weiterhin so fortzuführen wie bisher,dafür eine Pauschalgebühr in Höhe von 3.000 c pro Teilnehmer für die dreijährige Studiendauer zu erheben. Das ist der Hintergrund. Deswegen bitte ich für den Gesetzentwurf um Zustimmung.
Ich will noch wenige Sätze zu dem Dringlichen Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen. Hier wird ein ganz anderer Ansatz vorgeschlagen, der aus meiner Sicht einige Probleme aufweist und die Verwaltungsfachhochschulen zu besonderen Fachhochschulen machen will.Wir sehen den Weg so, dass wir die Struktur der Verwaltungsfachhochschule in der jetzigen Form erhalten wollen, aber sie in eine konkurrenzfähige Lage versetzen wollen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Siebel,nicht einmal die eigene Fraktion scheint zu glauben, was Sie hier erzählt haben – das hat man eben wirklich am Beifall deutlich gemerkt.
Schon im vergangenen Jahr haben wir bei vielen Debatten immer wieder über dasselbe Thema geredet. Heute will ich nur sagen: Der Antrag der GRÜNEN belegt den Eindruck, den man manchmal hat: Frau Kollegin Sorge, Sie sind in Ihren Formulierungen müde geworden, und haben Angst davor, dass die Verwendung von Studienbeiträgen bei den Hochschulen und den Studierenden gut ankommen wird.
Dieser Antrag dokumentiert ungefähr die letzten Zuckungen der GRÜNEN in der Gegenwehr gegen Studienbeiträge. Ich warte schon jetzt auf das Lob der GRÜNEN, was alles Positives in den Hochschulen mit dem Geld der Studienbeiträge bewegt wurde.
Herr Kollege Siebel, hier bekommt niemand kalte Füße, jedenfalls niemand in der CDU-Fraktion. Das mag bei Ihnen so sein. Das ist nur der Tatsache geschuldet, dass man bei laufenden Gerichtsverfahren selbstverständlich für alle Eventualitäten gewappnet ist.
Deswegen erspare ich mir nach den langjährigen Debatten heute ein Pro und Kontra zu Studienbeiträgen. Das haben wir in diesem Haus oft genug gemacht.
Sobald die Studienbeiträge zum Wintersemester 2007/2008 erhoben werden, werden wir beweisen, dass Studienbeiträge den Studierenden direkt zugute kommen werden und dass bereits gezahlte Beiträge gegebenenfalls zurückgezahlt werden.
Ich sehe keinen Grund für ein solches Moratorium. Deswegen werden wir diesen Antrag der GRÜNEN ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heutige, von der SPD initiierte Setzpunkt zur Wissenschaftspolitik ist ein erfolgloser Versuch, unseren Wissenschaftsminister Udo Corts persönlich zu beschädigen.
Um nichts anderes geht es hier. Das passt zur SPD, ihrem Stil und ihrem Umgang mit der Wissenschaftspolitik und dem Minister: einfallslos, profillos, stillos. Meine Damen und Herren, mit uns nicht.
Ein Rückblick auf die letzte Plenardebatte zeigt, dass wir bereits am 2. Mai, also in diesem Monat, aufgrund einer Regierungserklärung des Ministers Gelegenheit hatten, mit einer Redezeit von 15 Minuten über die Wissenschaftspolitik zu diskutieren.
Herr Siebel, Sie haben sich dauernd auf die Rede am 2. Mai bezogen. Welche neuen Aspekte gibt es also seit dem 2. Mai? – Ich will es Ihnen sagen: gar keine.
Es gibt nur einen Grund, den Antrag der SPD zum Setzpunkt zu machen: dass Udo Corts seinen Abschied von der Politik angekündigt hat.
Nach zwölf Jahren strebt Udo Corts eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft an. Zitat des Herrn Ministers – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
Herr Siebel, Sie haben gerade noch die Kurve gekriegt, aber gerade so eben.
Ich will mir meine Freiheit auch jenseits der Politik bewahren,einfach noch einmal etwas Neues wagen.
Udo Corts ist eben keiner, der nichts anderes kann als Politik – und das ist auch gut so. Dafür bewundern ihn die einen, und die anderen beneiden ihn.
Udo Corts hat entscheidende Weichen in der Hochschulpolitik gestellt. Er steht für eine moderne Hochschulpolitik, die in Deutschland Maßstäbe setzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darauf sind wir stolz.
Der FDP-Antrag – das hat die Frau Kollegin selbst gesagt – ist aus der Not geboren, ein Schaufensterantrag. Deswegen werden wir ihm nicht zustimmen.
Über die Erfolge der hessischen Wissenschaftspolitik, insbesondere auch über HEUREKA, habe ich für die CDUFraktion am 2. Mai ausführlich Stellung genommen. Deshalb verweise ich auf meine Rede vom 2. Mai. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zukunft der Wissenschaft in Hessen hatte und hat seit Regierungsübernahme für die CDU immer höchste Priorität.
Wir haben rechtzeitig erkannt, dass wir in einem rohstoffarmen Land alle Anstrengungen darauf konzentrieren müssen, in den Rohstoff Grips zu investieren, denn Innovation ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft. In keinem anderen Bundesland wurden innerhalb eines so kurzen Zeitraumes so konsequent und zielstrebig Reformen eingeleitet,um die eigene Wissenschaftslandschaft fit für morgen zu machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das liegt auch daran, dass wir bundesweit den einzigen Ministerpräsidenten haben, der sich für Wissenschaftspolitik interessiert, der sich einmischt, sie voranbringt
und dafür sorgt, dass im Kabinett ressortübergreifend die Wissenschaftspolitik Priorität genießt. Als Wissenschaftspolitikerin sage ich: Für diese Unterstützung bin ich außerordentlich dankbar.
Aber nicht nur der Ministerpräsident ist ein vehementer Verfechter der Wissenschaftspolitik, sondern – was fast noch seltener ist – dies ist auch unser Finanzminister Karlheinz Weimar.
Mit dem jetzt vorgelegten Hochschulbauprogramm für Hessen HEUREKA bis 2020 – wenn man den Begriff schon in den Mund nimmt: bei HEUREKA wird nicht die zweite Silbe, sondern die erste Silbe betont –
hat er erneut bewiesen, dass er ein Herz für die Wissenschaftspolitik hat, weil nämlich originäre Landesmittel in den Hochschulbau fließen werden.
Frau Kollegin Beer und Herr Kollege Siebel, jetzt hören Sie gut zu: Das ist erheblich mehr, als Hessen nach der Föderalismusreform durch Verlagerung der Zuständigkeit vom Bund auf die Länder zustehen würde.Auch für diese Unterstützung bin ich außerordentlich dankbar.
Ein weiteres Ressort, das für den Wissenschaftsstandort von entscheidender Bedeutung ist, ist das Wirtschaftsressort unter Herrn Minister Rhiel, unter dem das wichtige Thema der Vernetzung von Wirtschaft und Forschung stattfindet: Nanotechnologie, Biotechnologie, um nur einige zu nennen.
Unser Wissenschaftsminister Udo Corts ist unter seinen Kollegen bundesweit einer der wenigen, die im Kabinett und in der CDU-Fraktion Gehör finden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Wissenschaftspolitik in Hessen.Auch das ist ein Verdienst unseres Wissenschaftsministers.
Wir haben seit 1999 ein Klima geschaffen, in dem es möglich ist, nicht nur innovative Vorschläge zu machen, sondern auch zu wissen, dass die Chance zur Realisierung besteht. An dieser Stelle will ich sagen, dass sich natürlich Präsidenten, Hochschulprofessoren und andere Gedanken gemacht haben, um die Situation der Hochschulen zu verbessern. Ich will nur drei große, herausragende Projekte nennen, die internationale und nationale Ausstrahlung haben.
Erstes Beispiel ist das TUD-Gesetz. Die TU Darmstadt hat – Herr Prof. Wörner hat das damals initiiert – eine Freiheit wie keine andere Hochschule. Selbst die Opposition hat diesem Gesetz zugestimmt, weil sie gar nicht anders konnte, und hat dieses Projekt als Projekt mit Strahlkraft vorangetrieben.
Dieses Modellprojekt hat in diesem Haus eine eindeutige Mehrheit gefunden.
Frau Sorge, es ist einstimmig beschlossen worden. Wollen Sie es wahrhaben oder nicht? Sie haben damals die Hand dafür gehoben. Wegen dieses Leuchtturmprojektes kommen immer noch Professoren nach Hessen, um sich darüber zu informieren, wie viel Freiheit es gibt.
Frau Kollegin Beer, auch Sie haben zugestimmt.
Ich würde zuhören. Denn es kommt ein weiteres Projekt, Frau Kollegin Beer, dem auch die FDP zugestimmt hat. Zweites Beispiel ist die Fusion und die Privatisierung der Universitätsklinika Marburg und Gießen. Das ist erstmalig und einzigartig in Deutschland.
Dieses Projekt ist ein Erfolgsmodell.
Wenn ich daran denke, was wir uns während der Anhörung alles haben anhören müssen,dann stelle ich fest,dass es in der heutigen Debatte recht still geblieben ist. Dieses Erfolgsmodell will doch heute selbst die Opposition in Hessen nicht mehr schlechtreden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das ist ein Erfolgsprojekt.
Heute wollen Sie – SPD und GRÜNE – in Marburg und Gießen kaum zugeben, dass Sie nicht zugestimmt haben, weil das zur Kritik in der Bevölkerung führen würde.
Drittes Beispiel ist HEUREKA. Das Projekt HEUREKA ist bundesweit einmalig. An dieser Stelle will ich einige Zahlen nennen. Wenn man sich den Zeitraum von 1996 bis 2007 betrachtet, dann stellt man fest, dass im Hochschulbau 1,413 Milliarden c investiert worden sind. Im Zeitraum von 2008 bis 2019 soll mit den jetzt vorgestellten Programmen genau das Doppelte, nämlich 3 Milliarden c, investiert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren,das hat es noch nie gegeben,weder in der Bundesrepublik noch in Hessen, dass die Hochschulen Planungssicherheit haben und dass so viele eigene Landesmittel in den Hochschulbau investiert werden.
Frau Kollegin Beer, es gibt keinen einzigen Hochschulpräsidenten, der dieses Projekt kritisieren würde. Es wird von allen gelobt. Sie sagen: So eine Planungssicherheit hat uns bisher keine andere Regierung als diese gegeben, um den Standort der Hochschulen zu entwickeln.
Das Besondere an diesem Programm ist nicht nur die Planungssicherheit. – Herr Kollege Rudolph, Sie sollten einmal nach Kassel gehen und sich vom Präsidenten Postlep das Programm erläutern lassen.
Dann werden Sie sehen, dass das auch in Ihrer Region ein Erfolgsmodell ist.
Wir wollen mit dem Projekt HEUREKA eine Campusbildung vorantreiben. Das bedeutet, dass die Universitäten und Fachhochschulen zum ersten Mal die Möglichkeit haben,ein Gesamtprojekt vorzulegen,das die Hochschule insgesamt auch örtlich anders abbildet. Diese Gestaltungsfreiheit, die einmalig ist, wird uns von allen, die vor Ort tätig sind, gedankt.
An dieser Stelle will ich einmal darauf hinweisen, dass ich von Frau Sorge und Herrn Siebel zu diesen großen Projekten relativ wenig Inhaltliches gehört habe. Herr Siebel hat sich eher mit dem Namen beschäftigt als mit dem Projekt und mit dem, was dahinter steht.
Frau Kollegin Sorge hat sich, weil man gegen viele Dinge auch nichts sagen kann, in Details verrannt. Aber gegen die großen Linien,die bei der Wissenschaftspolitik in Hessen eine Rolle spielen,können die Fachpolitiker wenig haben. Deswegen ist es schwer, dagegen zu argumentieren.
Wie steht eigentlich die SPD zur Wissenschaftspolitik unseres Landes? Wie wichtig nimmt die SPD dieses Politikfeld? Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Antwort kommt aus den eigenen Reihen der SPD von einem ausgesprochenen Kenner und Befürworter der Wissenschaftspolitik, die er als Ausschussvorsitzender im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst immer konstruktiv begleitet hat. Nachdem ihn die Partei bei der Landtagsnominierung mit fünf gegen 55 Stimmen deutlich abgestraft hat,
erklärt Herr Holzapfel in einem Interview der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 26. April dieses Jahres – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
Die SPD ist kulturfern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da kann ich nur sagen: Stimmt, recht hat er.
Ich zitiere weiter. Er wird gefragt:
Sie sind als Bewerber für eine Landtagskandidatur mit Pauken und Trompeten durchgefallen. Wie erklären Sie sich das?
Seine Antwort lautet:
Mein Misserfolg hat etwas damit zu tun, dass sich die Frankfurter SPD in einer beunruhigenden Weise aus wichtigen Segmenten der Stadtgesellschaft zurückgezogen hat.
Hochschule und Kultur etwa, meine beiden Arbeitsfelder,werden von der Partei kaum noch wahrgenommen.
Und dies auch in meinem bisherigen Wahlkreis, wo sich immerhin die größte Universität des Landes und viele kulturelle Institutionen befinden.... Vielmehr wird das Feld, auf dem ich arbeite, von der Partei zu wenig wahrgenommen. Das ist das Problem.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kollege Siebel, Sie stehen relativ allein, anscheinend nicht nur in Ihrer Fraktion in Wiesbaden, sondern auch in der SPD in Hessen, was die Wissenschaftspolitik angeht. Das finde ich ausgesprochen bedauerlich. Für die Wissenschaftspolitik und damit für die Zukunft Hessens hatte die SPD nie eine glückliche Hand, aber unter Frau Ypsilanti hat sie nun überhaupt keine Bedeutung mehr. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darauf werden wir an jeder Stelle hinweisen.
Ich will noch hinzufügen, dass es auch deswegen ganz besonders bedauerlich ist, weil die Frankfurter Universität aufgrund ihres Vorschlags,Stiftungsuniversität zu werden, einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf und weil jedenfalls im Ausschuss bisher alle Fraktionen erklärt haben, dass sie dieses Projekt außerordentlich befürworten und vorantreiben wollen. Gerade weil das der Wahlkreis von Herrn Holzapfel ist, finde ich das besonders bemerkenswert. Ich hoffe, dass das nicht dazu führt, dass es dem Projekt schadet, sondern dass die SPD auch in dieser Frage zur Besinnung kommt.
Ich will an dieser Stelle – Herr Minister Corts hat das bereits getan – noch darauf hinweisen,welche Leistungen eigentlich in der Wissenschaftspolitik vollbracht worden sind, und dies mit Zahlen belegen. Das ist eine solche Palette, dass die Zeit kaum ausreicht, um auch nur stichpunktartig alle Leistungen im Hochschulbereich aufzuzählen.
Die Hochschulausgaben liegen heute auf Rekordniveau. Noch nie zuvor ist so viel Geld in die Hochschulen gegeben worden wie unter der Regierungsverantwortung der CDU. Seit dem Amtsantritt von Roland Koch sind kumuliert rund 800 Millionen c zusätzlich in den Finanzkreislauf der Hochschulen eingespeist worden. Eine solide finanzielle Ausstattung der Hochschulen, zu der wir uns bekennen und die wir unter unserer Verantwortung eingeleitet haben,stellt den Grundstock für optimale Lehr- und Studienbedingungen dar.
Zweiter Punkt. Ich habe eben schon erwähnt: Das TUDGesetz ist ein einzigartiges Erfolgsmodell. Die Technische Universität Darmstadt genießt heute Freiheiten wie keine andere Hochschule in Deutschland. Wir stehen für mehr Autonomie und Eigenverantwortlichkeit statt Bevormundung und Gängelung. Aufgrund neuer interner Strukturen und einer Stärkung des Präsidiums werden Entscheidungen schneller und vor allem effizienter getroffen. Das Modell Darmstadt ist so attraktiv, dass sich auch andere Hochschulen vorstellen können, in diese Fußstapfen zu treten.Wir werden diesen Weg konsequent fortsetzen.
Die Fusion und anschließende Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg ist ein weiterer Meilenstein unserer Politik. In Mittelhessen entsteht das modernste und innovativste Uniklinikzentrum Deutschlands, und zwar ohne Betriebsdefizite zulasten des Landeshaushaltes. Die Standorte Gießen und Marburg konnten gesichert und die medizinische Versorgung auf höchstem Niveau garantiert werden.
Bis zum 31.12.2010 sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst behält zudem die Rechtsaufsicht. Die Hochschulmedizin in Mittelhessen hat damit eine tief greifende Stärkung erfahren, und sie wird zukünftig durch die BehringRöntgen-Stiftung, die mit einem Stiftungskapital in Höhe von 100 Millionen c ausgestattet ist, weitere positive Strahlkraft erhalten.
Wir haben den Ausbau der Universität Frankfurt. Sie hat Symbolkraft über die Landesgrenzen hinaus. Für die dortige Standorterneuerung sind bis zur 100-Jahr-Feier 2014 Investitionen von rund 600 Millionen c zum Ausbau der Standorte Campus Westend und Campus Riedberg vorgesehen. Wir unterstützen die Pläne, die Universität Frankfurt zur modernsten Hochschule Europas zu machen.
Den Zugang zur Hochschule haben wir auch für Handwerksmeister und beruflich Qualifizierte eröffnet. Seit Dezember 2004 besitzen Personen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben, und seit Juni 2006 gleichgestellte Personen mit vergleichbaren Abschlüssen, in Hessen eine der allgemeinen Hochschulreife entsprechende Qualifikation. Sie sind damit zu einem Studium aller Fächer an allen hessischen Hochschulen berechtigt.
Die Einführung von Studienbeiträgen ist sozial ausgewogen und gerecht erfolgt. Sie ist zudem beim Blick über die Landesgrenzen hinweg alternativlos.
Sie sind auch ein Standortvorteil.
Die Sozialverträglichkeit ist auch gegeben. An dieser Stelle will ich darauf hinweisen:Wenn Frau Ypsilanti und auch Herr Siebel darauf hinweisen, sie würden die Studienbeiträge, sobald sie gewählt würden, wieder zurücknehmen, dann wünsche ich dabei, sollte es überhaupt zu einer solchen Situation kommen, gute Verrichtung deshalb,
weil Sie dann den Hochschulen erklären müssen, dass Sie das Geld, das bisher zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt wird, abziehen müssen und jeder Studierende mit Ihrer Politik schlechtere Studienbedingungen hat.
Dann erzählen Sie bitte, wie die Ausfälle finanziert werden sollen. Da kommt nur heiße Luft.
Abschaffung ist das eine – Verschlechterung der Studienbedingungen ist das andere und keine Alternative. Das sind nicht durchdachte Konzepte insbesondere der SPD.
Wir werden weiterhin zusätzlich Anreize schaffen, indem wir Stipendiatenprogramme für die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Spitzensport mit dem Studium sicherstellen.
Die Novellierung des Hochschulgesetzes ist im Moment im Verfahren. Das Stichwort Tenure Track ist in der Diskussion. Das heißt, den Hochschulen soll die Möglichkeit gegeben werden, Juniorprofessoren, die sich hervorragend bewährt haben, ohne Ausschreibung auf eine Professur an derselben Hochschule zu berufen. Auch das ist ein Standortvorteil, den Hessen braucht und der auch von den Hochschulen immer wieder gefordert wird.
Wir haben den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet, eine eigenständigere Studierendenauswahl als bisher zu treffen, und haben das rechtlich in eine solche Form gegossen, dass die Hochschulen damit umgehen können.
Wir haben im Land verteilte Orchideenfächer – der Minister hat darauf hingewiesen – gebündelt,um deren Existenz zu sichern, und durch interdisziplinäre Ausrichtung der geisteswissenschaftlichen Zentren die Attraktivität einzelner Fächer erhöht. Das ist nur eine Auswahl der erreichten Erfolge und begonnenen Projekte. Bundesweit reisen die Präsidenten und Professoren nach Hessen und schauen, was sich hier getan hat, um sich beraten zu lassen, was sie in ihren eigenen Bundesländern tun können.
Wir haben mit dieser Auswahl erreichter Erfolge und begonnener Projekte in diesem Land eine Innovation, die es hier im Wissenschaftsbereich noch nie gegeben hat.Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden weiterhin mit Augenmaß, Mut und Tatkraft darauf hinwirken, dass der Hochschulstandort Hessen im nationalen wie im internationalen Wettbewerb nachhaltig gestärkt wird. An Hessen geht kein Weg vorbei. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der Opposition, man muss sich wirklich einmal entscheiden,ob man die im Gesetz enthaltenen Regelungen positiv oder negativ findet.
Sie loben die Ansätze. Frau Sorge hat selbst gesagt, dass viele Einzelpunkte gelobt worden seien und dass das Modell Stiftungsuniversität eine gute Idee sei. Dem Herrn Minister sei dafür zu danken, dass er diesen Gesetzentwurf rechtzeitig einbringt und jetzt weitere Öffnungen vornimmt. Sie kritisieren also den Gesetzentwurf, kündigen aber gleichzeitig an, dass Sie sich vorstellen können, einzelnen Regelungen zuzustimmen. Das ist wirklich schizophren an dieser Stelle.
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs für ein Gesetz zu Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes ist ein weiterer Beleg dafür, dass sich die Hochschulmodernisierung in Hessen auf einem guten Weg befindet. Die Hochschulen bekommen mit der Novellierung mehr Freiheiten, die sie dringend brauchen, um im nationalen und internationalen Wettbewerb mithalten zu können.
Alle meine Vorredner haben gesagt, dass die Freiheiten, die in dem Gesetzentwurf vorgesehen sind, auf die Regelungen des TUD-Gesetzes zurückgingen. Aber das TUDGesetz befindet sich jetzt seit zwei Jahren in der Erprobungsphase.Wir alle, die es mit beschlossen haben, wissen das. Es wird begleitend evaluiert. Eine abschließende Evaluation liegt noch nicht vor. Frau Kollegin Beer, wir haben uns seinerzeit darauf geeinigt, dass nach der ab
schließenden Evaluation – das ist nämlich das übliche Verfahren – all die Punkte für die anderen Hochschulen übernommen werden können, die dann noch verantwortbar sind. In diesem Prozess befinden wir uns derzeit.
Das heißt, die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Ministerien und den Hochschulpräsidenten, hat gar kein Interesse daran, eine Art TUD-Gesetz aufgezwungen zu bekommen und eine einheitliche Regelung für alle Hochschulen in Hessen zu haben. Frau Kollegin Beer, dass die FDP fordert, dass es keine individuellen Lösungen an den Hochschulen gibt, halte ich für abenteuerlich. Das hat nichts mit Freiheit zu tun, sondern das ist Dirigismus.
Wenn die Autonomie für die Hochschulen bedeuten soll, dass es für die Hochschulen individuelle Lösungen gibt, müssen die einzelnen Hochschulen auch darüber entscheiden dürfen, welche Belange sie derzeit verantwortbar umsetzen können und welche nicht.
Deswegen bedeutet das, was in dem Gesetzentwurf steht, eine Chance für die einzelnen Hochschulen, darüber zu entscheiden, ob sie personell dazu in der Lage sind, ob sie gut genug darauf vorbereitet sind und ob sie verantworten können, was sie dort derzeit vorschlagen.
Bitte, Herr Kollege Siebel. Gleich findet die Ausschusssitzung statt. Es ist kein Unterschied, ob wir im Plenum oder in der Ausschusssitzung darüber debattieren. Dann haben wir heute Mittag noch ein bisschen Zeit.
Es geht um ein wichtiges Gesetz und um wichtige Themen. Deswegen kann sich das Parlament auch vor der Mittagspause genügend Zeit nehmen.
Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs ist es, die Handlungsspielräume auszuweiten und das Projekt Stiftungsuniversität umzusetzen.
Die Devise lautet: so viel Autonomie und Eigenverantwortung wie möglich, so wenig Reglementierung und staatliche Steuerung wie nötig.
Ich will darauf hinweisen – das haben meine Vorredner bereits gesagt –, dass das, was die TUD als Entscheidungsgrundlage hat, nach einer Evaluation auch allen anderen Hochschulen zur Verfügung stehen kann.Aber zum jetzigen Zeitpunkt ist die von dem Herrn Minister vorgeschlagene Regelung, wonach ein Antrag zu stellen ist, die richtige Lösung.
In § 1 Abs. 3 dieser Gesetzesnovelle steht nämlich, dass auf Antrag einer Hochschule die Regelungen des TUDGesetzes Anwendung finden, wenn zuvor der Hochschulrat und der Senat mit einer Mehrheit von jeweils zwei Dritteln ihrer Mitglieder auf Vorschlag des Präsidiums der Antragsstellung zugestimmt haben, eine entsprechende Grundordnung beschlossen ist und die Zielvereinbarungen mit dem Ministerium abgeschlossen worden sind. Das erfolgt wegen der Tragweite der Entscheidungen.Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, muss sich jede einzelne Hochschule auf den Weg machen und entschei
den, ob sie diesen Antrag stellt und den internen Entscheidungsprozess in der Hochschule angeht.
Eine weitere angestrebte Neuerung in dem Gesetzentwurf ist – auch das ist bereits angesprochen worden –,Attraktivitätsanreize für Nachwuchswissenschaftler zu setzen. In anderen Hochschulgesetzen ist, wenn es um Berufungen geht, beschlossen worden, dass Juniorprofessoren berufen werden können. Es handelt sich um sogenannte Tenure Tracks. Wenn wir diese Regelungen nicht aufnehmen, schaffen wir Nachteile für die Nachwuchswissenschaftler. Das wird mit dieser Regelung geändert.
Der Herr Minister hat darauf hingewiesen, dass hochschulübergreifende Fachbereiche die Zukunft sind und dass die Öffnung über die Landesgrenzen hinaus vorgenommen wird.
Ich will darauf hinweisen, dass gerade bei dem Thema Stiftungsuniversität die Initiative aus der Universität selbst kommt.
Wenn man die Geschichte in Hessen verfolgt, dann ist festzustellen, dass die Entwicklung zum TUD-Gesetz auch eine Entwicklung gewesen ist, bei der die Hochschule die Vorarbeiten geleistet hat und die Vorschläge gemacht hat, welche Freiheiten und Möglichkeiten sie haben will. Der Gesetzgeber in Hessen hat damals zum Glück darauf reagiert und diese Regelung umgesetzt. Damit hat er der TU Darmstadt eine Freiheit ermöglicht, wie sie keine andere Hochschule in der Republik genießt.
Die Frankfurter Universität hat sich diesen Weg natürlich auch angesehen, wie alle Universitäten und Hochschulen in Hessen. Die Universität Frankfurt hat jetzt für sich entschieden, dass sie gerne Stiftungsuniversität werden will. Diese Idee kommt wiederum als eine Initiative aus Frankfurt. Dort sind die Vorarbeiten geleistet worden, dort werden diese Themen begleitet, und dort herrscht auch der Geist, dieses Projekt voranzubringen. Ich finde es sehr gut, dass auch die anderen Fraktionen in diesem Parlament der Frankfurter Universität ihre Unterstützung zugesagt haben und ihr positiv gegenüberstehen. Ich sage für die CDU-Fraktion: Wir werden alles dafür tun, dass man an diesem Punkt zusammenarbeiten kann. Das haben wir beim TUD-Gesetz bewiesen.Wenn es um die Sache geht, werden wir der Universität Frankfurt diesen Weg ermöglichen. Das werden wir in den Ausschussberatungen und in der Anhörung tun.
Herr Siebel, es war Kopfnicken, was Sie gesehen haben. Ich habe im Ausschuss bereits erklärt, dass die CDUFraktion kein Problem damit hat, die Anhörung in Frankfurt stattfinden zu lassen. Wir haben auch beim Studienbeitragsgesetz in den Frankfurter Räumen eine Anhörung durchgeführt, die sowohl von der räumlichen als auch von der fachlichen Situation her ausgezeichnet war. Wir werden uns einer solchen Lösung nicht verschließen.Wenn es daran scheitert, bin ich auch zu allen anderen Orten bereit. Uns geht es mehr um den Inhalt als um den Ort.
Bezüglich der Stiftungsuniversität weise ich noch darauf hin – meine Vorredner haben es bereits gesagt –, warum die Universität Frankfurt auch aufgrund ihrer Geschichte diesen Weg geht und sich davon eine Verbesserung verspricht. Dafür zitiere ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem „Uni-Report“ vom Dezember 2006:
Die Stiftungs-Uni: Eine alte Idee wird wieder lebendig.
Mit den Plänen, die Realisierbarkeit einer Stiftungsuniversität zu prüfen, kehrt die Universität
Frankfurt zu ihren Wurzeln zurück. 1914 wurde sie aus der Überlegung heraus gegründet, dass eine Hochschule helfen kann, Lösungen für anstehende Fragen der Gegenwart zu finden. Für die Stadt und ihre Bürger war es somit selbstverständlich, sich für die Gründung und Etablierung „ihrer“ Universität einzusetzen und finanziell zu engagieren. Zu den ersten Schritten gehörten Politiker wie Oberbürgermeister Franz Adickes, Industrielle wie Wilhelm Merton, Mäzene wie Karl Georg Eduard Kotzenberg und viele Bürger, vor allem jüdischen Glaubens. In Frankfurt entstand dadurch eine rein aus privaten Mitteln finanzierte Universität, die erste Stiftungsuniversität Deutschlands, seinerzeit und bis heute ein Unikat.
Die rechtliche Grundlage der Gründung lieferte dabei ein Stiftungsvertrag aus dem Jahr 1912, den neben Franz Adickes die Vertreter von elf weiteren Institutionen,zumeist Stiftungen,sowie einer Reihe anderer Persönlichkeiten unterzeichnet hatten. Hinzu trat die Satzung der Universität, die durch königlichen Erlass vom 10. Juni 1914 genehmigt worden war.
Gemäß der damaligen Universitätsverfassung gab es neben dem Rektor und den Fakultätsdekanen auch ein Kuratorium und einen „Großen Rat“, in dem Stifterfamilien, Unternehmer und Politiker der Stadt den Weg der Universität begleiteten. Dieses bürgerschaftliche Engagement brachte der Universität Frankfurt trotz schwieriger politischer Verhältnisse Erfolg und machte sie neben Berlin zur finanziell am besten ausgestatteten Hochschule Deutschlands.
Eine staatliche,aus öffentlichen Mitteln finanzierte, Hochschule wurde aus der Stiftungsuniversität erst 1967. Dennoch ging der Kontakt mit der Stadtgesellschaft seitdem nicht verloren. Noch immer gibt es etliche Mäzene der Wissenschaft, darunter die Familie Metzler, Senator Prof. Carlo Giersch, Johanna Quandt und Josef Buchmann. In den vergangenen sechs Jahren sind mehr als 20 neue Stiftungsprofessuren eingeworben worden, es gibt die Universitätsstiftung, und mit dem FIAS, dem House of Finance und dem Forschungskolleg Humanwissenschaften entstehen derzeit wissenschaftliche Einrichtungen mit überregionaler Strahlkraft – dank großzügiger privater Mäzene.
Dieser Hintergrund hat die Universität zu diesem Schritt bewegt. Wenn man daran denkt, dass der Präsident der Universität damit die Einbindung in die Stadt und die finanziellen Mittel, die er braucht, um die Hochschule voranzubringen, verbindet, dann bietet dies eine echte Chance dafür. Wir hätten, wenn das Gesetz beschlossen und in Kraft getreten ist,eine zweite Hochschule mit einer besonderen Rechtsform und mit besonderen Voraussetzungen. Damit besitzt sie eine besondere Strahlkraft, die es in ganz Deutschland sonst nicht gibt.
Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.Wir haben in Hessen zwei exponierte Hochschulen. Die anderen Hochschulen werden davon profitieren.
Letzter Satz: Indem die Stiftungsuniversität in Frankfurt gegründet und ermöglicht wird, das erkläre ich hier auch für die CDU-Fraktion, wird es keine finanziellen Einschränkungen für die anderen Hochschulen geben. Im
Gegenteil, es werden den anderen Hochschulen auch weitere Freiheiten zugute kommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit meiner Aussage, dass es schizophren sei, hatte ich anscheinend recht. Sonst hätte es nicht drei Kurzinterventionen gegeben. Das ist meine erste Feststellung.
Die zweite Feststellung. Herr Kollege Siebel, wenn Sie richtig zugehört hätten, hätten Sie gemerkt, dass es um einen historischen Rückblick auf die Wurzeln der Universität Frankfurt geht und um die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, mit diesen Wurzeln jetzt neue Konzepte zu entwickeln.
Zum Dritten will ich Ihnen sagen: Ich habe den Eindruck, dass die Opposition Schwierigkeiten hat, schon wieder einem guten Vorschlag der Regierung zuzustimmen. Daher müssen Sie vorher ein bisschen Klamauk machen.
Ich nehme Ihre Bedenken ernst. Dafür sind Anhörungen und Ausschüsse da.Aber wenn Sie am Ende zustimmen – wie beim TUD-Gesetz –, dann können Sie wenigstens den Universitäten sagen, Sie hätten sich einem guten Weg nicht verschlossen. Das ist Ihre Entscheidung, und darauf setze ich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Siebel, es kommt nicht häufig vor, aber ich teile all das, was Sie hier gesagt haben.
Um es nicht zu verlängern, will ich hier nur kurz sagen: Frau Kollegin Beer, Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass sich auch die FDP-Wissenschaftsminister diesem Verfahren angeschlossen haben. Denn das ist einstimmig in der KMK unterschrieben worden.
Dann muss man hier nicht laut pfeifen, nur weil man nicht an der Regierung ist, und irgendeinen Unsinn fordern. Andere Länder sind viel weiter.
Das Verfahren ist auf dem richtigen Weg. Die Weiterentwicklung zu einer Serviceeinrichtung wird vorangetrieben. Wir sind in der ersten Lesung. Wir werden es ausführlich im Ausschuss besprechen. – Damit lasse ich es heute bewenden.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Gesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung. Der Minister hat gerade ausgeführt, warum diese Änderungen nötig sind: aufgrund Bundesrecht, aufgrund bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, und weil es für die IMSI-Catcher einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Deswegen will ich darauf nicht näher eingehen. Wir werden im Ausschuss Gelegenheit haben, darüber weiter zu beraten.
Herr Al-Wazir, eines ist ganz deutlich geworden. Sie nehmen diesen Gesetzentwurf wiederum zum Anlass, den Verfassungsschutz in großen Teilen infrage zu stellen.
Sie haben von den Aufgaben geredet, und Sie haben einmal wieder zum Ausdruck gebracht, auch bei den gesetzlichen Regelungen, die den IMSI-Catcher angehen, dass Sie beim Verfassungsschutz eine grundsätzliche Regelung haben wollen, welche Aufgaben der Verfassungsschutz hat.
Das ist jedenfalls im Grundsatz nicht Aufgabe dieser gesetzlichen Regelung.
Ich will nur darauf hinweisen, dass auch bei der Wohnraumüberwachung – –
Regen Sie sich doch nicht so auf. Herr Al-Wazir regt sich auch nicht so auf, er war der Betroffene.
Wir werden im Ausschuss die Gelegenheit haben, ausführlich darüber zu diskutieren. Der Gesetzentwurf enthält sehr viele Detailregelungen, die erforderlich sind. Dazu muss man sagen, dass die Evaluation, die stattgefunden hat, bei vielen Detailregelungen Verbesserungen gebracht hat. Deswegen werden wir über den Gesetzentwurf ausführlich beraten und den Weg, den die Landesregierung vorgeschlagen hat, mitgehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für ein Teilzeitstudium gibt es viele gute Gründe:Berufstätigkeit,die Betreuung von Angehörigen, die Erziehung von Kindern und anderes. Der Herr Minister hat eben vorgetragen, dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass das Teilzeitstudium möglich war und auch weiterhin möglich ist. Es gibt § 65 Hochschulgesetz. Für die Juristen in diesem Hause: Dieser Paragraf hat Gültigkeit, und das, was dort steht, wird auch umgesetzt.
Deshalb ist das, was die GRÜNEN heute hier im Rahmen eines Setzpunktes behaupten – mit einer Redezeit von einer Viertelstunde –, nämlich dass es in Hessen kein Teilzeitstudium gebe, völlig aus der Luft gegriffen.
Ich will darauf hinweisen, dass selbst in § 3 Abs. 2 des Studienbeitragsgesetzes eine Regelung enthalten ist, die hier bisher noch nicht erwähnt worden ist, die aber einen zentralen Punkt zum Inhalt hat.Dort ist nämlich ausdrücklich vorgesehen, dass jetzt auch für Teilzeitstudiengänge eine Ermäßigung des Studienbeitrags möglich ist. Genau diese Ermäßigung können die Hochschulen festlegen. Insofern ist ihnen da ein Ermessensspielraum eingeräumt.
Jetzt muss man allerdings die Gesetzessystematik verstehen. Der Herr Minister hat eben darauf hingewiesen,