Ansonsten müssen Sie künftig in die Tasche greifen und Rundfunkgebühren bezahlen. Ich weiß nicht, ob das allen hier im Raum klar ist.
(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU):Wenn du einen Fernseher hast, gilt das für den anderen Bereich auch! Das versteht ihr falsch!)
Nein, das verstehen wir gar nicht falsch. Herr Dr. Jung, denn das Wahlkreisbüro befindet sich nicht immer zu Hause im Wohnzimmer. Wenn Sie ein eigenständiges Büro und dort einen internetfähigen PC haben, werden Sie künftig Rundfunkgebühren dafür bezahlen müssen.
Offenbar ist diese Maßnahme ein Zugeständnis durch die Hintertür. Man weiß, dass die fehlenden 21 Cent doch irgendwie zu Buche schlagen, und will deshalb den Sendeanstalten ein bisschen mehr zukommen lassen. Denn ansonsten müsste diese Maßnahme nicht in den Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufgenommen werden. Genauso gilt das für den Tatbestand, dass die verringerte Gebühr für Hotels mit über 50 Gästezimmern angehoben werden soll.Auch das hat etwas damit zu tun, dass die Bemessungsgrundlage verbreitert werden soll. Das zeigt, dass die Sendeanstalten eigentlich doch mehr Gebühren als das brauchen, was bei der Berechnung des Gebührenaufkommens herausgekommen ist.
Einen letzten Satz möchte ich noch sagen. – Wir können auch aus nachfolgend genanntem Grund nicht für den Dringlichen Antrag der SPD-Fraktion stimmen. Wir werden dazu noch eine eigene Initiative vorlegen. Wir halten es für falsch, dass Sie deutliche Schritte zur Fortsetzung der Qualitätssicherung und zur Profilschärfung fordern. Wir halten das Programm, das derzeit dargeboten wird, eher für eine Verwässerung. Das kann man z. B. erkennen, wenn man sich die Reform des Programms „hr 1“ im Radio anschaut.
Entschuldigung. – Das, was derzeit im Hessen-Fernsehen und im Hessen-Radio stattfindet, halten wir für eine Verwässerung des Sendeprofils. Deswegen werden wir andere Formulierungen wählen und die hier auch vorlegen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ein Gesetzentwurf mit dem Unwort Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir zum achten Mal im Hessischen Landtag vorliegen. Wie immer beklagen wir zu Beginn, dass die Landtage dabei eigentlich nur Notare sind. Wir, die Mitglieder der FDP-Fraktion, appellieren an Sie, dass dieses Haus letztlich nicht der Notarfunktion des Vorlesens und Abnickens gerecht wird.Vielmehr wollen wir, dass dieses Haus den Gesetzentwurf zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ablehnt. Dabei sind für uns fünf Punkte wichtig.
Fünftens geht es um die Befreiungsregelung für Behinderte, die unabhängig davon gelten soll, ob sie über Vermögen verfügen oder nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Thema Rundfunkgebühren. Wir haben uns als Liberale im Hessischen Landtag, aber auch als Liberale in allen Landtagen in Deutschland, schon mehrfach zu Wort gemeldet.Wir sind der Auffassung, dass es auch weiterhin ein duales System in Deutschland geben muss. Ich sage das ganz deutlich zu Beginn, weil manchmal unsere Wettbewerber von Rot oder Grün, manchmal auch von den Schwarzen, dazwischenrufen, dass die FDP gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingestellt sei oder seine Abschaffung befürworte. Diese Fraktion im Hessischen Landtag ist für ein duales System bei Rundfunk und Fernsehen. Das heißt aber nicht, dass wir alles das kritiklos übernehmen, was diese Damen und Herren von uns fordern.
Wenn die Kollegin Hinz sagt, die Rundfunkanstalten hätten insgesamt so viel gefordert, dass eine Erhöhung von über 2 c herausgekommen wäre, so darf ich, verehrte Ministerin a. D., darauf hinweisen: Das Ritual kennen wir von überall her. Die Minister in der Landesregierung, egal, welches Parteibuch sie haben, haben auch immer größere Forderungen. Der Finanzminister stutzt diese Forderungen dann auf ein erforderliches Maß zurecht.
Das gilt natürlich auch – diese Debatte haben wir gestern erst geführt, lieber Tarek Al-Wazir, ich will sie jetzt nicht wiederholen – für die Rundfunkanstalten. Deshalb ist es für mich vollkommen uninteressant, ob das nun erfüllt worden ist oder nicht. Im Gegenteil, hätte die KEF das alles erfüllt, hätte sie gezeigt, dass sie vollkommen überflüssig ist.
Zweite Bemerkung. Frau Hinz, Sie haben gesagt, 1,09 c seien nicht schlimm, usw. – Wir müssen die Gesamtsumme sehen. Damit Sie einmal wissen, worüber wir reden:
Die ARD hat im Jahre 2002 Gebühreneinnahmen von 4,869 Milliarden c gehabt. Das ist eine unglaublich hohe Zahl. Das ZDF hat zusätzlich – ich rede nur von den Gebühreneinnahmen – 1,506 Milliarden c eingenommen.
Dagegen nehmen Sie die gesamte BBC. Die hatte nur 4,2 Milliarden c gehabt. Wenn Sie unsere zusammenzählen, dann sind es über 6 Milliarden c. In dieser Republik ist ein Missverhältnis entstanden. Die Öffentlich-Rechtlichen haben zu hohe Gebühreneinnahmen in den letzten Jahren und Jahrzehnten gehabt.
Deshalb ist es dringend notwendig, dass wir eine ernsthafte Strukturreform anschieben. Das, was nunmehr mit der Selbstverpflichtungserklärung der Intendanten vorgelegt worden ist, ist für die Liberalen ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es ist aber noch lange nicht das Ergebnis der Veranstaltung.
Ich kann das hier sehr entspannt sagen, da ich es auch immer wieder in den Gremien des Hessischen Rundfunks sage.Auch wir in unseren Landesrundfunkanstalten müssen davon wegkommen, dass wir sieben Hörfunkprogramme haben.
Das ist einfach nicht mehr finanzierbar in dieser Zeit, und es ist auch nicht notwendig, um den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen.Wir sagen darüber hinaus, es muss einen mittelfristigen Verzicht auf jegliche Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben.
Zweitens. Verzicht auf Sponsoring im Abendprogramm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab dem 01.01.2009.
Drittens. Endlich Beendigung der rechtswidrigen Schleichwerbung.Ich will Ihnen ein Beispiel sagen.Was in der letzten Woche bei der Bambi-Verleihung wieder an Schleichwerbung über den Sender gelaufen ist,über einen öffentlich-rechtlichen Sender, das geht, mit Verlaub gesagt, auf keine Kuhhaut. Das geht so nicht.
Entweder haben wir eine Rechtsprechung, in der Schleichwerbung verboten ist, oder nicht. Wir haben sie, es ist verboten, also dürfen die Öffentlich-Rechtlichen dies nicht mehr machen. Stefan Grüttner, ich glaube, in diesem Punkt stimmen wir relativ überein.
Ich weiß – Franz Josef Jung sitzt an verantwortlicher Stelle im Fernsehrat des ZDF –,dass die Unsitte,dass man bei „Wetten, dass...“ das Handy fünfmal hat sehen können, seit einem halben Jahr Gott sei Dank abgeschafft worden ist.Auch das war rechtswidrige Schleichwerbung, die von einem Sponsor bezahlt worden ist. So geht es nun einmal nicht.
In der vergangenen Woche bin ich mit Herrn Schächter und Herrn Suchan zu dieser Frage noch einmal etwas über Kreuz gekommen.Aber das Ergebnis war, dass sie erklärt haben, dass sie es nicht nur bei Gottschalk abstellen, sondern auch noch bei anderen abstellen werden.
Der vierte Punkt betrifft die strikte Begrenzung bei Onlineaktivitäten auf programmbegleitende Inhalte. Lieber Herr Siebel, eines muss klar sein: Ihre Argumentation führt dazu, dass Sie eine dritte Säule der Informationsübermittlung im öffentlich-rechtlichen Bereich haben wollen. Sie haben nicht so argumentiert wie wir, dass es ausschließlich programmbegleitend sein soll, sondern Sie haben erklärt,es müsse das Heranführen von Kunden,das Heranführen von Zuhörern und Zuschauern der nächsten Generation sein.
Das ist der Einstieg in den dritten Programmweg: nach Hörfunk und Fernsehen nun noch das Internet. Aber das lehnt die FDP in diesem Hause ab.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe von Herrn Schächter gehört, dass nur 0,5 % oder 0,55 % des ZDF-Etats für den Interneteinsatz ausgegeben wird. Dann reichen auf alle Fälle die 0,75 %, die im Staatsvertrag stehen.
Den fünften Punkt, die Verringerung der Anzahl der Programme der öffentlich-rechtlichen Anstalten, habe ich schon erwähnt.