Drittens. In Nr. 3 wird in der dort bezeichneten Gesetzesänderung das Wort „Lehrerbildungsgesetzes“ durch die
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 49. Plenarsitzung am 7. Oktober 2004 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/2831 war dem Ausschuss am 10. November 2004 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat sich in seiner Sitzung am 11. November 2004 mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag Drucks. 16/2831 befasst und ist einstimmig zu der wiedergegebenen Beschlussempfehlung gekommen.
Vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Herr Siebel hat das Wort für die SPD-Fraktion. Es ist eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon aus der Beschlussempfehlung wird deutlich, dass wir uns im Hessischen Landtag heute darüber einig sind, dass der Entwurf für ein Gesetz zur organisatorischen Fortentwicklung der TU Darmstadt ein wichtiger Reformschritt für das Land Hessen ist.
Es besteht Einigkeit darüber, dass das Grundelement dieses Gesetzes ist, Kompetenzen vom Ministerium auf die Hochschule zu übertragen. Das ist ein richtiger Schritt, der nach der Evaluationsphase möglicherweise auch auf andere Bereiche übertragen werden kann.
Gleichzeitig muss ich aber feststellen, dass wir nach wie vor uneinig über den Umfang der innerhalb der Hochschule zu verteilenden Kompetenzen sind. Das hat auch die gestrige Diskussion wieder gezeigt. Letztendlich spiegelt sich dies auch in diesem Modelluni-Gesetzentwurf wider, wo es heißt, dass Kompetenzen vom Ministerium auf die Hochschule übertragen werden, die in eigener Autonomie mittels einer Grundordnung und einer Satzung, die vom Ministerium zu genehmigen ist, ihre innere Organisation festlegen kann.
Bei diesem Vorgang ist allerdings bemerkenswert, dass die Technische Universität Darmstadt im Vorfeld der Beratungen über diesen Gesetzentwurf und auch während der Beratungen selbst zu einer inneren Struktur gekommen ist, die ein Mehr an demokratischer Verfasstheit innerhalb dieser Hochschule festlegt als der Gesetzentwurf,über den wir gestern in zweiter Lesung diskutiert haben. Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, dass eine Hochschule aus eigener Einsicht dazu kommt, mehr demokratische Verfasstheit möglich zu machen, als den Hochschulen, die noch immer am Gängelband des Ministeriums hängen – wie sich Frau Beer immer auszudrücken pflegt – zugestanden wird.
Wir haben ungeklärte Fragen im Verhältnis zwischen dem Parlament auf der einen Seite und der Hochschule auf der anderen Seite. Ich werde das nachher anhand einiger Punkte erläutern. Im Grundsatz ist festzustellen, dass es richtig ist, dass Entscheidungen zu treffen sind, wo sie verantwortet werden. Dies ermöglicht es, zu einem Mehr an Entscheidungskompetenz zu kommen.
Ich will eine Analogie herstellen. Die Übertragung von Kompetenzen vom Ministerium auf die Hochschule ist etwas, das wir auch in anderen Bereichen ausprobieren könnten, beispielsweise bei der Übertragung von Kompetenzen von den RPs auf die Kommunen. Dort wäre ein ähnlicher Schritt denkbar. Aber an der Stelle sind wir noch nicht so mutig gewesen.
Ich will ein drittes Beispiel nennen, wo ich mir vorstellen könnte, dass ein Mehr an Autonomie und dezentraler Organisation in der Tat zu interessanten Effizienzgewinnen führen könnte: das Schulwesen. In der Tat wäre es überlegenswert, auch dort modellhaft zu prüfen, ob wir mit größer oder kleiner angelegten Verwaltungseinheiten mehr Personalautonomie auf die Schulen übertragen könnten – gekoppelt mit einem Mehr an Autonomie bei baulichen Angelegenheiten im Schulbereich. Dies könnte dazu führen, dass Entscheidungen dort, wo sie getroffen werden, auch zu verantworten sind.Von daher gesehen glaube ich, dass wir einen modellhaften Reformprozess eingeleitet haben, der durchaus auch Auswirkungen auf andere Bereiche haben kann.
Bereits im Juli dieses Jahres haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorschläge gemacht, wie man zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf, der konsensual verabschiedet werden könnte,kommen kann.Wir haben im Wesentlichen drei Bereiche besonders herausgestellt.Wir haben gesagt, die Fortentwicklung der Autonomie darf nicht auf Kosten der demokratischen und verfassten Gruppen an der Universität gehen. Wir haben die durchaus begründete Hoffnung, dass mit der verabschiedeten Grundordnung an der Technischen Universität Darmstadt dieser unserer Forderung aus dem damaligen Änderungsantrag Rechnung getragen wird.
Der zweite Punkt, den wir hervorgehoben haben: Wir wollten eine stärkere Verantwortlichkeit des Landtags für die Modelluniversität. In der Tat konnte sich dieser Forderung insbesondere die CDU nicht nähern. Wir haben vorgeschlagen, die Zielvereinbarung zwischen der TU und dem Ministerium auch im Landtag zu beraten. Das wäre der richtige Schritt gewesen. Zumindest hätte die Vereinbarung dem Landtag zur Kenntnis gegeben werden sollen. Leider konnten Sie von der CDU sich diesem Vorschlag nicht nähern. Ich denke, dass darüber die Zeit hinweggehen wird, weil ich schon jetzt spüre, dass die Hochschulen in viel größerem Maße den Landtag als das Ministerium als Ansprechpartner ihrer Forderungen wahrnehmen und annehmen. Deswegen wird die Zeit auch darüber hinweggehen.
Das Dritte. Wir haben eine zentrale und umfassende Berichtspflicht und Evaluation dieses Vorgangs gefordert. Das findet sich jetzt im Gesetz wieder. Im letzten Paragraphen des Gesetzes haben wir festgelegt, dass dem Parlament jährlich über den Stand der Evaluation berichtet werden soll. So können wir den Reformprozess sehr eng begleiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf hervorheben, was aus unserer Sicht essenziell ist und uns dazu führt, ihm zuzustimmen.
Erstens. Wir sind der festen Überzeugung, dass jetzt eine Vereinbarung getroffen worden ist – was die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten an der Technischen Universität Darmstadt angeht –, mit der wir alle einvernehmlich leben können. Sie wissen, in einem Vermerk von Präsident Wörner an alle Fachsprecher des Ausschusses für
Wissenschaft und Kunst des Hessischen Landtags wurde eine Festlegung getroffen, in der es heißt – ich darf daraus zitieren:
Es ist daran gedacht, gegebenenfalls demnächst eine Service GmbH zu gründen, die verschiedene Bereiche abdecken soll. Dabei handelt es sich aber weder um die Privatisierung bisheriger Dienstleistungen der TUD, noch sollen dabei Personen umgesetzt werden.
Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass Befürchtungen, wir wollten durch Privatisierung Personen aus der Universität in schlechtere Beschäftigungsverhältnisse bringen, völlig aus der Luft gegriffen sind, wie Beispiele aus der Vergangenheit (z. B. Kraftwerk und Innovationsgesell- schaft) eindeutig belegen.
Ich denke, mit einer solchen Festlegung haben wir eine klare Aussage darüber, dass es das Interesse der Hochschule ist, Beschäftigte im Zweifelsfall bei Ausgründungen in bessere, nicht in schlechtere Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Das ist ein Punkt, mit dem auch die Beschäftigten an der Modelluniversität Darmstadt sehr gut leben können.
Ein zweites Thema, das nur teilweise im Gesetzentwurf enthalten ist, aber ebenfalls kommuniziert worden ist, ist Folgendes: Im Nachgang hat die Technische Universität die Möglichkeit,die Ausbildung der Berufslehrer modular und gestuft durchführen zu können. In der letzten Phase war dies in der Tat ein gemeinsamer Wunsch aller vier Fraktionen des Hessischen Landtags. Ich will dazu sagen, ich hätte mir gewünscht, dass das auch auf die anderen Bereiche der Lehrerausbildung an der Technischen Universität ausgeweitet wird. Aber das war mit der CDUFraktion nicht zu machen.
In diesem Zusammenhang aber ist es mir wichtig, eines zu betonen: Es wird nicht dazu kommen, dass an der TU Darmstadt die L-3-Lehrerausbildung in Gefahr ist. Es gibt eine Zusage, ebenfalls vom wiedergewählten Präsidenten der TUD, dass die übrigen Bereiche der Lehrerausbildung nicht deshalb, weil sie nicht gestuft organisiert werden können, eingestellt werden. Vielmehr werden sie auch weiterhin an der TU Bestand haben.
Zweitens. Die Grundordnung sichert die demokratische Verfasstheit. Ich denke, wir können ein bisschen stolz darauf sein – auch das getragen unter anderem von der Stellungnahme der VhU –, dass wir den Modellprozess an der Technischen Universität jährlich evaluiert wissen.
Abschließende Bemerkung. Bei so viel Einigkeit über diesen Gesetzentwurf muss man noch einmal betonen, dass die Technische Universität weitere Reformschritte und -prozesse, die wir in diesem Land dringend brauchen, sehr aufmerksam beäugen und beachten sollten. Ich sage noch einmal sehr klar:Wir brauchen eine Reform der leistungsorientierten Mittelzuweisung. Denn in dem jetzigen Stadium ist die leistungsorientierte Mittelzuweisung nicht zu halten. Sie ist gescheitert.Wenn wir sie nicht reformieren, wird es an unseren Hochschulen nicht gut weitergehen. Die TU Darmstadt hat mit einem negativen Aus
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Letztes. In den Hochschulregionen Mittelhessen und Nordhessen haben die Hochschulen eigene Entwicklungspläne erarbeitet. Es ist ein Stück weit auch die Aufgabe und Verpflichtung des Hessischen Landtags, Hochschulentwicklung und -planung – getragen von Vorschlägen, die aus den Regionen gemacht werden – voranzutreiben.
Sonst geht uns ein Stück der guten Qualität in Hessen verloren. Die Technische Universität Darmstadt muss sich in diesen südhessischen Prozess der Hochschulentwicklung zukünftig gut einklinken und darf sich dort nicht ausklinken.
Ich wünsche der Technischen Universität Darmstadt für den Verlauf der Ära Modelluniversität alles Gute. Wir werden das solidarisch begleiten und darauf achten, dass die Grundsätze einer demokratischen Hochschule erhalten bleiben. Insofern signalisiere ich noch einmal unsere Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem TUD-Gesetz behandeln wir heute in dritter Lesung abschließend einen Gesetzentwurf, der bundesweit Beachtung findet.
Unser Ziel ist es, der Technischen Universität Darmstadt ein möglichst großes Maß an Autonomie und Eigenverantwortung zu gewähren. Wir sind davon überzeugt, dass es zu einer deutlichen Verbesserung von Forschung und Lehre führt, wenn die Hochschule eigenständig über ihre Belange entscheiden kann.
Es ist unser erklärtes Ziel, unsere Universitäten leistungsfähiger zu machen, damit sie den Wettbewerb um die besten Köpfe und Ideen künftig noch erfolgreicher bestehen können.
Meine Damen und Herren, mit dem TUD-Gesetz übernimmt Hessen eine Vorreiterrolle bei der Hochschulreform. Die TU Darmstadt wird damit zu einem echten Leuchtturmprojekt.
Sie wird über ein Maß an Autonomie verfügen, wie das keine andere staatliche Universität und Hochschule in Deutschland besitzt. Mit dem neuen Gesetz geben wir der
TU Darmstadt insbesondere die Kompetenz für Personalangelegenheiten, Bauplanung, Strukturplanung und mehr Freiheit in den Finanzfragen.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die TUD im kommenden Jahr mehr als 2 Millionen c zusätzlicher Landesmittel erhalten wird. Ferner stellt das Land zusätzlich mehr als 20 Millionen c für Baumaßnahmen bereit.
Wir erproben modellhaft, eine Hochschule von vielen staatlichen Vorschriften zu entlasten.Ich betone:Es ist ein Modellvorhaben. Gerade dafür erhalten wir viel Lob.Von den Erfahrungen dieses Modells sollen künftig alle hessischen Hochschulen profitieren.
Ein besonderer Punkt ist, dass die TU Darmstadt künftig stärker das Recht hat, sich an Wirtschaftsunternehmen zu beteiligen. Dies bedeutet ganz konkret, dass sich die Hochschule leichter an Firmen, die von ihren Absolventen gegründet wurden, beteiligen kann. Damit trägt sie erheblich dazu bei, gute Ideen in die Praxis umzusetzen.
Meine Damen und Herren, Bildung ist eine wichtige Ressource in Deutschland.Aber leider haben wir das Problem, dass unsere Hochschulen zwar hervorragende, zukunftsweisende Ideen entwickeln, sich deren Umsetzung in die Praxis aber schwierig gestalten. Das hat zwei Gründe.
Zum einen fällt es gerade jungen Hochschulabsolventen nicht leicht, gute Ideen in die Praxis umzusetzen. Dies gilt vor allem auch beim Thema Kapitalbeschaffung.
Zum anderen leiden wir in Deutschland generell daran, dass die Technologiefolgenabschätzung eine Technologiechancenabschätzung bei weitem überlagert.