Ich will auch nur eine kurze Anmerkung machen. Frau Ministerin, wir haben mit unseren kommunalen Vertretern relativ lang über die Frage diskutiert, ob die Erstattungspauschale, die den Kommunen gewährt wird, die Flüchtlinge aufnehmen, ausreichend ist. Ich bitte Sie, dazu noch einmal Stellung zu nehmen, weil uns einige kommunale Vertreter darauf hingewiesen haben, dass es in dem Bereich eine relativ starke Preissteigerung gegeben hat. Wir stellen uns schon die Frage, ob das ausreichend ist, was dort gezahlt wird. Das ist die einzige Frage, die wir an der Stelle haben.Ansonsten tragen wir, wie im Ausschuss besprochen, den Gesetzentwurf mit. Ich freue mich, dass das Ganze in der Vorweihnachtszeit so harmonisch abgehandelt werden konnte. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, dann lasse ich über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge in zweiter Lesung abstimmen.Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und damit zum Gesetz erhoben.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der für heute verabredeten Tagesordnung. Ich darf Ihnen einen spannenden und vergnüglichen parlamentarischen Abend wünschen.