Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, wenn Sie hier vorne ans Pult treten und darüber berichten, dass Sie die Anhörung ernst nehmen, entpuppt sich das immer mehr als Runninggag in diesem Hause.
Von „Anhörung ernst nehmen“ kann wirklich nicht die Rede sein. Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen, dass Sie in diesem Punkt an Beratungsresistenz leiden.
Die Anhörung zur HGO-Reform, insbesondere die Anhörung zu § 121, der wirtschaftlichen Betätigung, hat uns gezeigt, dass Sie auch in diesem Punkt nicht bereit waren, zur Kenntnis zu nehmen, was Ihnen die Damen und Herren Anzuhörenden gesagt haben. Ich wage die These, dass mittlerweile nicht nur Beratungsresistenz vorliegt. Ich glaube, dass es mittlerweile eine chronische Beratungsresistenz ist, die bei Ihnen und der Landesregierung vorliegt.
Wie komme ich darauf? Auch in der zweiten Anhörung zu dem Thema wirtschaftliche Betätigung konnte von Ihnen nicht nachgewiesen werden, dass sich die Kommunen in Hessen ausufernd wirtschaftlich betätigen und dass die Kommunen in unzulässiger Art und Weise in Konkurrenz zu privaten Dritten treten. Die Einführung der echten Subsidiarität ist nach unserer Auffassung vollkommen unnötig. Meine Damen und Herren, Sie gängeln die hessischen Kommunen in unzulässiger Art und Weise. Sie greifen unzulässig in die Autonomie der hessischen Kommunen ein.
Wenn Sie uns das schon nicht glauben – das tun Sie nicht, weil Sie sich nicht dazu genötigt sehen,den Gesetzentwurf zu ändern –, dann glauben Sie wenigstens den Kommunalen Spitzenverbänden. Die Vertreter des Hessischen Städtetages,des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und des Hessischen Landkreistages haben eindeutig erklärt, dass die Änderungen in § 121 HGO überflüssig sind. Die Spitzenverbände haben auch erklärt, dass sie die jetzt beabsichtigten Änderungen als Eingriff in die Autonomie und in die Organisationsfreiheit der Kommunen betrachten. Die hessischen Kommunen bescheinigen Ihnen, um es auf einen Punkt zu bringen, Kommunalfeindlichkeit. Wir können sagen: Sie sind kommunalfeindlich mit dem, was Sie hier vorlegen.
Auch der Marburger Oberbürgermeister Dietrich Möller, der bekanntlich der CDU angehört und vorher Mitglied des Hessischen Landtags und Ihrer Fraktion war, konnte den Vorschlägen der Landesregierung zu § 121 HGO nichts Positives abgewinnen. Seine Stellungnahme ist ein vernichtendes Urteil in Bezug auf den Umgang der Hessischen Landesregierung mit den hessischen Kommunen.
Die geplante Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts stellt einen erheblichen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltungsgarantie dar.
Die souveräne Entscheidungsfreiheit der Kommunen über die Organisation ihrer Aufgaben wird in unzumutbarer Weise eingeengt.
Ich appelliere daher nachdrücklich an Landtag und Landesregierung, die ohnehin schon schwierigen Bedingungen der Kommunen in Hessen nicht noch zusätzlich durch überflüssige und nach meinem Dafürhalten die kommunale Selbstverwaltung verletzende Regelungen des Gemeindewirtschaftsrechts weiter zu verschärfen. Zumindest sollte § 121 HGO in seiner jetzigen Fassung unverändert bleiben.
Meine Damen und Herren, selbst der Oberbürgermeister Möller, der bekanntlich Ihrer Partei angehört, bescheinigt Ihnen Kommunalfeindlichkeit.
Aber Sie sind schon zurückgerudert. Wenn man den Gesetzentwurf mit dem Referentenentwurf vergleicht, stellt man fest: Sie haben den Bestandsschutz festgeschrieben. Sie haben fast den gesamten Bereich der Daseinsvorsorge herausgenommen. Sie haben die Formulierung, dass die Betätigung zur Deckung des Eigenbedarfs keine wirtschaftliche Betätigung darstellt, hineingeschrieben. Sie haben praktisch einen Placeboparagraphen für die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern formuliert. – Sie sollten auf diese unsinnigen Änderungen in § 121 ganz verzichten. Das wäre ein konsequenter Schritt.
Meine Damen und Herren, aber das können Sie nicht. Ich kann mich gut erinnern, wie der Wirtschaftsminister im Brustton der Überzeugung auf dem Jahresempfang der Handwerkskammern getönt hat, dass die Regierung der Forderung der Kammern in Bezug auf die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen nachkommen werde. Da bleibt festzustellen: Aloisius ist als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet.
Meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Lassen Sie diesen Unsinn. Da könnten Sie wirklich einen Beitrag zur Deregulierung leisten, es würde sich sozusagen um präventive Deregulierung handeln.
Ich will nicht verhehlen, dass es in dem Gesetzentwurf durchaus Regelungen gibt, die wir begrüßen. Dazu gehört die vorgesehene Einführung der Doppik. Wir erhoffen uns davon, dass es zu mehr Transparenz der kommunalen Haushalte kommt, und zwar sowohl für die Kommunalpolitiker als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Wir hoffen,dass es endlich Antworten auf die Fragen gibt:Was kostet eine bestimmte Leistung der Kommune? Wie ist es um das Vermögen der Kommunen bestellt?
Dass jetzt die Vorgabe eingeführt werden soll, eine Budgetstruktur im Haushalt auszuweisen, ist sinnvoll und notwendig. Mit diesen vorgesehenen Änderungen kommen wir weg von einer reinen Darstellung des Geldverbrauchs hin zu einer Darstellung des Ressourcenverbrauchs. Mit der Möglichkeit, zwischen einer Darstellung in der Kameralistik oder der Doppik wählen zu können, werden die Kommunen in die Lage versetzt, mit der kaufmännischen Buchführung zu arbeiten; die Kommunen, die dazu aber noch nicht bereit oder in der Lage sind, können weiterhin mit einer veränderten kameralistischen Darstellung arbeiten.Wir begrüßen diese Regelung ausdrücklich.
Auch die Vorlage eines Beteiligungsberichts und der vorgesehene Gesamtabschluss der Kommunen, also das Einbeziehen der ausgelagerten Unternehmen in den Jahres
abschluss der Kommunen, sind durchaus positiv zu bewerten. Die Beteiligungsberichte zeigen, an welchen Betrieben die Kommunen beteiligt sind. Der Gesamtabschluss zeigt, wie die wirtschaftliche Situation der Kommunen unter Einschluss der ausgelagerten Betätigungen ist. Diese Regelung erhöht die Transparenz und versetzt ehrenamtlich tätige Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker endlich in die Lage, einen Gesamtüberblick über die Haushaltslage der Kommune zu gewinnen.
Ich möchte noch ein paar Anmerkungen zu dem machen, was Sie hinsichtlich der allgemeinen Kommunalverfassung vorschlagen. Die Regelungen, die die Landesregierung zu den Eine-Person-Fraktionen vorschlägt, werden von uns hingegen abgelehnt.Ich habe das schon in der ersten Lesung vorgetragen.Diese Regelung ist nicht mit dem neuen Wahlrecht, also mit Kumulieren und Panaschieren, kompatibel.
Erst ermöglichen wir einzelnen Personen, einen Sitz im Parlament zu bekommen; wenn sie dann aber gewählt sind, wollen wir ihnen die vollen Mitwirkungsrechte in diesem Parlament nehmen. Das passt nicht zusammen. Das ist nicht richtig.
Ich will Ihnen das an einem Beispiel verdeutlichen. Sie schlagen vor, die kleinste Parlamentsgröße solle von 15 auf 11 Abgeordnete verringert werden. Um einen Sitz in einem solchen Parlament zu erringen, benötigt man zumindest 9 % der abgegebenen gültigen Stimmen – 9 % der abgegebenen gültigen Stimmen, um einen Sitz in diesem Parlament zu erlangen. Ich meine, die Hürde, die da übersprungen werden muss,ist schon ziemlich hoch.Wenn dann jemand mit 9 % in ein solches Parlament gewählt worden ist,wollen sie ihm die vollen Mitwirkungsrechte in diesem Parlament verweigern. Das geht so nicht.
Ich weiß es nicht genau. Aber ich glaube, das wird einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Erinnern Sie sich bitte an die Verfassungsklage, die die Gruppe der PDS angestrengt hat, als sie damals in den Deutschen Bundestag einzog, aber nicht die 5-%-Hürde übersprungen hatte. Demnach hatten sie nur Gruppenstatus. Ihnen wurden Mitwirkungsrechte versagt. In diesem Zusammenhang erging dann ein Urteil.Ich glaube nicht,dass das einer rechtlichen Bewertung standhalten wird.
Aber auch in den Vorschlägen der SPD-Fraktion, die einen Änderungsantrag vorgelegt hat, gibt es Regelungen, die wir so nicht mittragen. Das betrifft z. B. die Forderung nach Einführung einer 3-%-Hürde. Wir glauben, dass die Einführung einer 3-%-Hürde mit dem neuen Wahlrecht, das wir jetzt in Hessen haben, nicht kompatibel ist. Deswegen lehnen wir das ab.
Auch die in dem Änderungsantrag formulierte Umstellung von dem Berechnungssystem Hare-Niemeyer auf d’Hondt würde unserer Meinung nach nur einen Schritt darstellen, mit dem man kleine Fraktionen beschneiden will. Meine Damen und Herren der SPD, ich fordere Sie auf: Setzen Sie sich mit den Vorstellungen der Mitglieder der kleinen Fraktionen inhaltlich auseinander, statt mit Verfahrenstricks den Versuch zu unternehmen, solchen Fraktionen die Mitwirkung im Parlament zu verwehren.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Nicola Beer (FDP) – Frank Lortz (CDU): Na, na, na!)
Das neue Wahlrecht hat sich im Prinzip bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger machen von ihrem Recht des Kumulierens und Panaschierens Gebrauch. Es hat sich gezeigt, dass die Wähler die im Wahlsystem vorgesehenen Elemente der Persönlichkeitswahl nutzen. Die SPD versucht nun, über Verfahren, mit denen Hürden aufgebaut werden sollen,und über die Einführung der Sitzverteilung nach d’Hondt diese positiven Elemente durch die Hintertür wieder rückgängig zu machen. Das lehnen wir ab.
Ich komme nun zu den Vorschlägen der FDP-Fraktion. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung, also des § 121 HGO, sind Sie nun einmal Überzeugungstäter. Sie wollen die lukrativen Bereiche privat tätigen Dritten überlassen. Die defizitären Bereiche hingegen sollen bei den Kommunen verbleiben. Sie wollen die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen also nach dem Motto betreiben: Die Rosinen verlassen den Kuchen. – Das machen wir nicht mit.Das haben wir Ihnen aber auch schon in Debatten mehrfach gesagt.
(Beifall des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist wohl wahr! Der Witz mit den Rosinen, die den Kuchen verlassen, war auch immer derselbe!)
Wir glauben, dass das einer reinen Befriedigung der Klientel dienen soll. Ich glaube, es stellt sich da schon die Frage, ob Ihnen eine ausreichende kommunale Verankerung fehlt. Ansonsten würden Sie nämlich solche Vorschläge nicht machen, würden auf die Aussagen der Kommunalen Spitzenverbände hören und nicht eine solch unsinnige Regelung vorschlagen.
Aber in zwei Fragen sind wir durchaus mit der FDP einig. Zum einen betrifft das die Eine-Person-Fraktionen. Das sehen wir genauso wie die Mitglieder der FDP.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber das betrifft nur die und nicht uns! – Gegenruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP):Träum weiter!)
Ich hatte gerade eben schon ausgeführt, dass ich glaube, dass das einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten wird.