Protokoll der Sitzung vom 13.12.2004

(Clemens Reif (CDU): Da klatscht aber keiner mit!)

die laut CDU-Fraktion bereits nicht mehr aktuell war, weil man einen Änderungsantrag vorbereite. Gleichwohl wurde im Ausschuss dieser Gesetzentwurf, der nicht mehr Ihrer aktuellen Stimmungslage entsprach, verabschiedet. Das Gleiche haben Sie heute noch einmal vorgelegt. Uns eine Viertelstunde vor dem Aufruf des Tagesordnungspunktes einen vierseitigen Änderungsantrag auf den Tisch zu legen – das sind wirklich Chaostage im Hessischen Landtag. Mit geordneter Gesetzesberatung hat das nichts, aber auch überhaupt nichts mehr zu tun.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aufgrund unserer Nachfrage im Sozialausschuss, was Sie ändern wollen und ob Sie z. B. die Anregung des Landeswohlfahrtsverbandes in der Anhörung aufgenommen haben, war peinliches Schweigen bei der CDU-Fraktion, weil man offensichtlich weder wusste, was in dem Änderungsantrag stehen soll, noch wusste, was der LWV in der Anhörung gefordert hatte. Herr Kollege Milde, das war wirklich ein Tiefpunkt des Parlamentarismus, was die CDU-Fraktion in der letzten Sozialausschusssitzung vorgeführt hat.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Sie werden Ihrer Verantwortung als Regierungsfraktion nicht gerecht, wenn Sie inhaltlich nicht einmal ansatzweise wissen, worüber wir beraten.

(Zurufe von der CDU: Jetzt ist aber gut!)

In der ersten Lesung dieses Gesetzes haben wir 15 Minuten lang eine grundsätzliche Ausführung des Kollegen Boddenberg erlebt, zu dem Gesetzentwurf in der damaligen Fassung kein einziges Wort.Ich habe damals schon gesagt, dass man in der Schule sagen würde: setzen, Sechs. – Dann kam dieser Gesetzentwurf Monate zu spät. Er ist völlig schlampig gearbeitet. Herr Kollege Dr. Jürgens hat das als Jurist viel genauer beurteilen können, als ich das kann. Er trägt den falschen Titel, laut Ihrer eigenen Geschäftsordnung der Landesregierung. – Vielleicht sollte der Staatssekretär zuhören. Herr Staatssekretär Krämer, ich würde Ihnen gerne etwas mitgeben. – Er hört nicht zu.

Herr Staatssekretär Krämer, Sie wurden von der Rednerin angesprochen.Vielleicht hören Sie einmal zu, bitte.

Herr Präsident,vielen Dank für die Unterstützung.– Herr Staatssekretär Krämer, vielleicht sollten Sie als zuständiger Staatssekretär darauf achten, dass die Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung – GGO – bei Ihren Gesetzentwürfen eingehalten wird, denn Ihr eigener Gesetzentwurf widerspricht in diesem Punkt der GGO, wonach solche Gesetze zu heißen haben: Hessisches Ausführungsgesetz zum SGB II und XII.

Meine Damen und Herren, auch das ist ein peinlicher Vorgang. Der Regelfall der Arbeitsgemeinschaft ist im bisherigen Gesetzentwurf fast überhaupt nicht enthalten gewesen. Nach kursorischer Durchsicht versuchen Sie dieses wenigstens mit Ihrem Änderungsantrag auszubügeln. Ich kann Ihnen nur sagen: Das Ganze riecht nach Chaos,Willkür und Gutsfrauenart und passt dazu,dass Sie nach nicht fachlichen Kriterien die optierenden Kommunen in Hessen ausgewählt haben, denn sonst hätten Sie uns diese Kriterien offen legen können.

(Beifall bei der SPD)

Der angekündigte Änderungsantrag der CDU-Fraktion liegt uns genau 15 oder 20 Minuten vor.Damit machen Sie jede fachliche Beratung sowohl im Sozialausschuss als auch hier im Plenum schlicht zu einer Farce. So etwas kann man als Regierungsfraktion in Ausnahmefällen einmal machen, wenn alle anderen Felle bereits weggeschwommen sind – das will ich nicht bestreiten. Aber bei Ihnen ist das inzwischen zum Regelfall geworden. Sie haben überhaupt keinen Sinn mehr für eine geordnete parlamentarische Beratung.

Wir werden Ihnen bei der Ausführung dieses Gesetzes auf die Finger sehen.Wir werden vor allen Dingen sehr genau darauf achten, dass Sie bei der Weiterleitung der Bundesmittel keine klebrigen Finger haben, dass Sie keine klebrigen Finger in Bezug auf die Arbeitsgemeinschaften und deren Ausstattung mit diesen Mitteln, in Bezug auf die Weiterleitung des Wohngeldes und der Arbeitsmarktmittel haben, die noch im Haushalt sind.Wir werden sehr genau darauf achten, dass das nicht nach Gutsfrauenart vor sich geht.

Wir halten es weiterhin für grottenfalsch, dass Sie die Mitwirkung sozial erfahrener Personen und die Widerspruchsverfahren abschaffen. Wir halten es für grottenfalsch, dass Sie nach wie vor die Arbeitsgemeinschaften in Hessen fast völlig ignorieren. Sie reisen im Moment herum und verteilen Schildchen an die Landratsämter. Ich habe Ihnen dazu schon gesagt: Sie sind die Hessische Sozialministerin und nicht für Etikettenschwindel und Schilder zuständig – aber gut.

(Beifall bei der SPD)

Wir halten es für unerträglich, dass Sie den Änderungsantrag heute, 15 Minuten bevor der Tagesordnungspunkt aufgerufen wird, vorlegen – insofern wirklich Chaostage im Hessischen Landtag. Bei der Haushaltsberatung ist es das Gleiche. Das ist eine schlichte Zumutung nicht nur für uns im Parlament, sondern auch für die Menschen in Hessen, nämlich die Menschen, die Arbeit brauchen und denen es vollkommen Wurst ist, ob sie von einer Arbeitsgemeinschaft oder einer optierenden Kommune betreut werden. Für die ist wichtig, dass ein handwerklich ordentlich ausgearbeitetes Ausführungsgesetz der Hessischen Landesregierung vorliegt.

Das ist wichtig. Aber wichtiger ist für sie, dass ein neuer Geist weht, der heißt: „fördern und fordern“. Ich höre in

der Debatte sehr wenig von Fördern und Qualifizieren. Darauf möchte ich heute noch einmal deutlich hinweisen. Wir müssen sehr genau aufpassen, dass nicht neue Drehtüreffekte und neue Sackgassen durch die so genannten Arbeitsgelegenheiten entstehen, dass diejenigen, die heute per Ein-Euro-Job im Hochtaunuskreis die Schulen putzen, nicht in einem Jahr als ehemalige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Gebäudereinigerhandwerks genau diese Jobs wieder machen. Genau das droht. Deswegen sage ich Ihnen: Dass das nicht passiert, dafür sind die optierenden Kommunen genauso wie die Arbeitsgemeinschaften verantwortlich. Dafür sind vor allen Dingen auch wir verantwortlich, damit es wirklich Perspektiven und nicht nur Luftblasen gibt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung darf ich Frau Staatsministerin Lautenschläger das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gerne noch einmal insbesondere auf einige Punkte eingehen, die von den Rednerinnen der SPD und der GRÜNEN angesprochen wurden. Sehr geehrte Frau Fuhrmann, anhand Ihrer Rede ist mir klar geworden, dass Sie sich überhaupt noch nicht mit der neuen Materie im SGB II und SGB XII auseinander gesetzt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Interessanterweise treffe ich auf Landräte, die der SPD angehören, und Dezernenten der GRÜNEN und aller anderen politischen Farben, die hier im Landtag vertreten sind, die mit uns sehr konstruktiv bei dieser Sache zusammenarbeiten. Sie wissen, was es heißt, eine Jahrhundertreform tatsächlich umzusetzen und eine Verwaltung komplett neu aufzubauen. Das geschieht unter erschwerten Bedingungen, weil die Hälfte der Verordnungen, die die Bundesregierung dazu erlassen müsste, noch fehlt. Wir sind sowohl für die Kommunen, die Arbeitsgemeinschaften gebildet haben, als auch für diejenigen, die optiert haben, ständig am Nachverhandeln.

Ich glaube, Sie sollten sich bei dieser Thematik zuallererst einmal die Praxis anschauen, bevor Sie weiterhin behaupten, das werde noch nicht umgesetzt bzw. es werde noch nicht durchgeführt. Wir befinden uns mitten in der Umsetzung. Mit dem 3. Januar 2005 wird die Auszahlung der Mittel starten. Ich kann Ihnen dazu sagen: Ich bin davon überzeugt, dass es bei den optierenden Kommunen keine Probleme geben wird.Auch dort, wo Arbeitsgemeinschaften gebildet wurden, wird es mit der Auszahlung des Geldes keine Probleme geben. Das gilt insbesondere für die Kommunen, in denen die Sozialämter dafür zuständig sind. Denn dort sind die Daten schon erfasst. Das ist nämlich bei den optierenden Kommunen und denen, die Arbeitsgemeinschaften gebildet haben, gleich. Vielleicht ist das inzwischen auch Ihnen aufgefallen.

Das Problem besteht bei der Datenverwaltung der Bundesagentur für Arbeit.Aber damit wollen Sie sich anscheinend nicht auseinander setzen.

Frau Kollegin Fuhrmann hat ein Problem angesprochen. Sie ist doch noch im Raum. Vielleicht interessiert es Sie. Das Fördern wird dabei gerade nicht so umgesetzt, wie es

von uns während des Vermittlungsverfahrens gefordert wurde.

(Beifall des Abg. Rafael Reißer (CDU))

Sehr geehrter Herr Dr. Jürgens, ich will wenige Worte zu den Einkommensgrenzen sagen. Sie tun so, als ob in Hessen das SGB II und das SGB XII völlig anders als in anderen Bundesländern umgesetzt würden. Sie erweckten den Eindruck, Behinderte seien hier besonders betroffen. Was Sie hier dargestellt haben, ist schlichtweg nicht zutreffend. Wir sind eines der ersten Länder, die das überhaupt mit einem Gesetz umsetzen werden. Wir haben außerdem an dem Gesetzgebungsverfahren ausführlich mitgearbeitet.

Schlichtweg kommt dann noch hinzu, dass Sie sich vielleicht mit dem Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung, dem so genannten Existenzgrundlagengesetz, hätten auseinander setzen sollen. Das betrifft nämlich die Dinge, die Sie gerade angesprochen haben. Es geht dabei um die Frage, wie ein behinderter Mensch, ein Sozialhilfeempfänger, oder wer auch immer, aus der Sozialhilfe heraus in Arbeit kommt. Unser Gesetzentwurf sah einen gleitenden Übergang vor. Hätten Sie mit uns unseren Gesetzentwurf beschlossen, hätte es keine feste Einkommensgrenze gegeben.Vielmehr würde es dann einen gleitenden Übergang in den ersten Arbeitsmarkt geben. Das hätte dann aber für alle Personen gegolten. Das wäre der richtige Weg gewesen. Damit wollen Sie sich nicht auseinander setzen.

(Beifall der Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) und Alfons Gerling (CDU))

Aber ich sage Ihnen auch ganz klar: So wie die Einkommensgrenzen festgelegt wurden – –

Frau Lautenschläger, ich muss Sie kurz unterbrechen. Mir kommt jetzt doch ein wenig zu viel Lärm von der rechten Seite des Hauses. Ich bitte Sie, etwas weniger Geräusche zu produzieren, damit die Rednerin zu hören ist. – Danke.

Ich möchte jetzt zunächst einmal im Zusammenhang ausführen. – Sie müssen sich das mit den Einkommensgrenzen genauer anschauen.Denn genau dazu hat die Bundesregierung gesagt – im Übrigen setzen das fast alle Länder genauso um –: Indem wir das vereinfachen und einen festen Regelsatz vereinbaren, bekommen wir ein einfacheres und gerechteres System. – Das hat keine neue Benachteiligung zur Folge.

Sie haben die Sozialhilfekommissionen groß als das angeführt, was die ehrenamtliche Arbeit ausmachen würde. Lassen Sie sich dazu gesagt sein: Die Kommunalen Spitzenverbände haben nicht einfach deren Abschaffung gefordert.Vielmehr haben sie gesagt, das würde der Vereinfachung dienen. Außerdem waren keine Beispiele bekannt, die gezeigt hätten, dass die Sozialhilfekommissionen überhaupt getagt haben. Es gibt an dieser Stelle also keine Einschränkung der ehrenamtlichen Arbeit.

Herr Rentsch hat das Thema Evaluation angesprochen. Die Evaluation ist ein ganz wichtiges Thema. Aber auch da müssen Sie sich an den Bundesgesetzgeber wenden, wenn es darum geht, wie die unterschiedlichen Modelle tatsächlich ausgewertet werden. Wir waren in der Zwi

schenzeit mit Mitarbeitern dort, haben Vorschläge gemacht und vorgetragen, wie wir gemeinsam zu einer Evaluation kommen könnten. Wir hoffen, dass der Bund bereit ist, mitzumachen. Es ist nicht so, dass der Bund Vorschläge macht. Vielmehr kommen auch in diesem Zusammenhang die Vorschläge aus dem Land Hessen, bei denen es darum geht, tatsächlich sicherzustellen, dass von Anfang an wirklich alles erfasst wird, damit wir die Situation der Kommunen, die Arbeitsgemeinschaften gebildet haben, und derer, die optiert haben, miteinander vergleichen können.

Sehr geehrte Frau Fuhrmann, ich habe gehört, dass Sie das Thema Ein-Euro-Job angesprochen haben. Ich muss mich da schon fragen, ob Sie noch in dem gleichen Land wie wir unterwegs sind und ob auch Sie sich mit der Position der Bundesregierung auseinander setzen. Denn von der Bundesregierung kommt momentan die Anweisung, flächendeckend Angebote für Ein-Euro-Jobs einzurichten.

Herr Kollege Rentsch, wir haben bereits eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, die dort am Freitag behandelt werden wird. Bei dieser geht es genau um dieses Thema. Ich hatte sie während der letzten Plenarsitzungsrunde schon angekündigt. Denn ich habe schon damals gesagt: Das muss genau erfasst werden. Es kann nicht sein, dass jemand, der 15 Stunden pro Woche arbeitet, aus dieser Statistik herausfällt, obwohl er überhaupt nicht im ersten Arbeitsmarkt tätig ist. – Genau das ist das Problem.

Sehr geehrte Frau Fuhrmann, es geht darum, dass Teilzeitarbeit, 400-c-Jobs, aber auch Ganztagsbeschäftigung nicht durch Ein-Euro-Jobs verdrängt werden. Sie sollten da ausnahmsweise mit uns an einem Strang ziehen und sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass es zu klaren Regelungen kommt. Wir brauchen diese kommunale Beschäftigung, um Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren bzw. sie an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Wir brauchen das aber nicht, um Statistiken zu bereinigen.

Wir sind in Hessen bei der Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze, des SGB II und des SGB XII auf einem sehr guten Weg. Wir schaffen durch Klarstellungen, die auch jetzt noch einmal durch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion vorgenommen werden, Rechtssicherheit für die Beteiligten. Im Übrigen ist das auch mit den Spitzenverbänden, mit der Regionaldirektion und dem Landeswohlfahrtsverband abgestimmt. Das steht im Gegensatz zu Ihren Forderungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren der Fraktion der GRÜNEN, es ist so, dass klarstellende Regelungen gewünscht wurden. Denn der Bundesgesetzgeber ist nicht in der Lage, gerade auch bei den Arbeitsgemeinschaften für Rechtssicherheit zu sorgen. Die Arbeits- und Sozialminister haben, übrigens einstimmig, auf ihren Konferenzen Regelungen dazu verabschiedet. Die wurden aber nicht aufgegriffen. Hier ziehen wir nach. Wir sagen: Okay, dann werden wir dafür sorgen, dass das im laufenden Verfahren noch geändert wird.

Auch Sie wissen, dass hier überhaupt nicht die Rede davon sein kann, dass Menschen Angst gemacht wird, dass Behinderte in Hessen schlechter gestellt würden und dass irgendjemand keine Leistungen mehr erhalten würde.Wir setzen das Bundesrecht um. Wir sorgen aber auch dafür, dass die Arbeitsgemeinschaften und die optierenden Kommunen die gleiche Ausgangsbasis haben. Wir verteilen die Mittel.

Sehr geehrte Frau Fuhrmann, Sie wollten nie die Option. Wir aber schaffen die Voraussetzungen dafür,dass man da

ansetzen und zeigen kann, was die Kommunen können und welche Möglichkeiten sie haben. Sie sollten sich einmal mit der Realität vor Ort auseinander setzen. Ich kann Ihnen das nur raten. Denn anscheinend redet die Landesregierung deutlich mehr mit denjenigen, die Arbeitsgemeinschaften gebildet haben. Sie sitzt in den dort gebildeten Ausschüssen. Denn genau dort zeigen sich die Schwierigkeiten, die wir immer vorausgesagt haben. Das betrifft die Gestellung des Personals. Dabei geht es um die Frage, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Sozialämtern in die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit einbezogen werden. Es geht dabei um die Fragen, welche Möglichkeiten bestehen, auf die eigenen Fachdienste zurückzugreifen, und wie man es tatsächlich erreichen kann, dass nicht nur Geld ausgezahlt, sondern dass auch gefördert wird.

Ich bin mir sicher, dass das in den optierenden Kommunen klappen wird.Ich hoffe,wir werden das so hinkriegen, dass es in ganz Hessen auch in den Kommunen funktioniert, die Arbeitsgemeinschaften gebildet haben.Wir wollen eine vernünftige Evaluation durch den Bund. Denn wir wollen klar sehen, wer welche Vorteile hatte und wie man es besser machen könnte. Wir sind da in Hessen gut aufgestellt.

(Beifall bei der CDU)

Frau Staatsministerin, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.Wir sind damit am Ende der Aussprache in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer sozialrechtlicher Vorschriften angelangt. Mitberaten wurde der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3372.

Es ist die Durchführung der dritten Lesung beantragt worden. Damit wird der Gesetzentwurf dem Sozialpolitischen Ausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen. Dem wird nicht widersprochen? – Dann können wir so verfahren.

Ich weise darauf hin, dass Ihnen Änderungsanträge zum Nachtragshaushalt vorliegen, Drucks. 16/3402 bis 16/3413. Sie müssten jetzt verteilt sein und werden morgen früh mit aufgerufen.

Verabredungsgemäß wollen wir noch zwei Gesetzentwürfe aufrufen, und zwar ohne Aussprache den Tagesordnungspunkt 9: