Der Regierungsentwurf findet nämlich nur in vier der zahlreichen Stellungnahmen eine verhaltene Zustimmung.Die wenigen Punkte Ihres Entwurfes,bei denen Sie sich selbst Gedanken machen mussten,in denen also nicht rein technokratisch höherrangiges Recht umgesetzt wird, sind in der Anhörung gnadenlos durchgefallen.
Durchgefallen ist Ihre Idee, einen Premiumstudiengang einzuführen; denn das schafft eine Zwei-Klassen-Hochschule und behindert die Internationalisierung. Durchgefallen sind Sie mit Ihren Plänen zur Finanzierung der Studierendenschaft, die nicht nur unter demokratischen Gesichtspunkten hoch problematisch und daher mit Sicherheit verfassungswidrig sind. Explizit durchgefallen sind Sie auch mit der Idee, die ASten durch ihre finanzielle Ausblutung faktisch zu entmachten; denn die Hochschulen, besonders auch die Präsidenten, wollen auf die studentische Mitbestimmung nicht verzichten, und das zu Recht.
Auch die Aushebelung der Personalvertretungsrechte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in der Anhörung durchgefallen. Hier sind Sie wenigstens ein bisschen zurückgerudert.
Völlig abwegig ist allerdings Ihre rückwärts gewandte Idee einer hierarchisch geführten Hochschule. So machen Sie das akademische Miteinander zunichte, und Sie lähmen jegliches Engagement, jegliche Eigeninitiative und jeglichen Reformwillen. Das kann nicht im Interesse moderner, autonomer Hochschulen sein.
Durchgefallen sind auch Ihre Pläne zur Entmachtung der Senate und Fachbereiche.Man darf dabei nicht vergessen, dass wir hier von Strukturen sprechen, die Sie selbst im Gesetz verankert haben.
Zu den kritisierten Punkten kommen die Themen hinzu, die Sie verschlafen haben: die Verbesserung der Studienbedingungen,die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Frauenförderung. Gäbe es eine PISAUntersuchung für Wissenschaftspolitiker, würden die Ergebnisse wahrscheinlich nahe legen, dass man der hessischen CDU eine erschreckend geringe Wissenschaftskompetenz attestieren muss.
Durchgefallen ist Ihr Gesetzentwurf bei der Konferenz der hessischen Universitätspräsidenten, bei der Konferenz der Fachhochschulpräsidenten, bei fast allen einzelnen Präsidien,bei allen ASten und bei allen Senaten.Herr Corts, dass Ihnen der Hessische Handwerkstag beisteht, ist wirklich ein schwacher Trost.
Fakt ist, dass Sie Ihr Bild von einer Hochschule gegen den Willen fast aller Betroffenen an den Hochschulen durchsetzen wollen. Eine derart breite Ablehnung sollte Ihnen
wirklich zu denken geben. Ich stelle jetzt beispielhaft drei Fragen an die Kolleginnen und Kollegen von der CDU.
Frau Kühne-Hörmann, kommen Ihnen keine Zweifel an Ihrem Gesetzentwurf,wenn die Präsidentinnen und Präsidenten selbst es für untragbar halten, über zentrale Fragen der Hochschulentwicklung ohne eine Rückkopplung mit den Senaten zu entscheiden? Geraten Sie nicht ins Grübeln, wenn selbst die Arbeitsgemeinschaft der IHKs – als Befürworterin der Einführung allgemeiner Studiengebühren wirklich kein natürlicher Kooperationspartner der ASten – den Gesetzgeber auffordert, die studentischen Beiträge nicht an die Wahlbeteiligung der Studierenden zu koppeln? Haben Sie keine Bedenken, die Machtbalance an den Hochschulen in solch eklatanter Weise zu verschieben, obwohl alle Befragten die derzeitige Konstruktion für bewährt halten?
Zeit zum Einlenken wäre gewesen. Vor einem knappen halben Jahr wurde uns – ich habe in meiner letzten Rede darauf hingewiesen – der Gesetzentwurf so nebenbei auf dem Hessentag präsentiert.
Viele der kritisierten Punkte wurden bereits in der Regierungsanhörung aufgeworfen. Anstatt sich diesen Argumente zu stellen und eindeutig Position zu beziehen, haben Sie das Gesetz zunächst überhaupt nicht verändert und jetzt zur dritten Lesung auch noch zum Negativen verschärft.
Die Abwahl des Präsidenten, also die letzte Einflussmöglichkeit des Senats, wird quasi unmöglich gemacht, da der vom Präsidenten vorgeschlagene Hochschulrat zustimmen muss. Das Quorum für die Grundordnung wird von zwei Drittel auf 50 % herabgesetzt, sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Studierenden bei der Entscheidung absolut überflüssig werden. Die Frauenbeauftragte und der AStA-Vorsitzende werden aus dem Senat geworfen.
Ganz absurd wird es schließlich bei der Studierendenschaft. Fünf Tage nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Sommer kündigte Minister Corts an, das Semesterticket sei selbstverständlich ausgenommen. Bei Einbringung in den Landtag ist davon nichts zu lesen gewesen. Allerdings verspricht der Minister eine Unterteilung in Pflicht- und Wahlaufgaben vorzunehmen. Zur dritten Lesung hat Herr Corts nun sein Versprechen vergessen. Die juristischen und die demokratischen Argumente sind in den Wind geschlagen, und die ASten dürfen nun als reiner Semesterticketverwaltungsverein bestehen bleiben.
Frau Kollegin Beer hat das Beispiel vorhin schon genannt: Wenn wir das auf die Landtagswahl übertragen, dann könnte man sagen, es handele sich um eine Garantie für die hessische Polizei, aber ob der Innenminister weiter erhalten bleibt, muss erst überprüft werden.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Nicola Beer (FDP) – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Oberbürgermeister! – Nicola Beer (FDP): Der Wissenschaftsminister!)
Den Wissenschaftsminister können wir uns ohnehin bald sparen. – Herr Corts, das ist doch wirklich unehrlich. Warum bringen Sie denn nicht den Mut auf, die ASten entweder ganz abzuschaffen – falls es das ist,was Sie wirklich wollen –, oder diesen Fehler einfach einmal einzugestehen und diesen absurden Vorschlag ganz aus dem Gesetz zu streichen.
Mit Ihrer jetzigen Regelung machen Sie die ASten zu lahm gelegten öffentlichen Körperschaften, die nicht einmal die finanziellen Mittel zur Verwaltung des Semestertickets aufbringen können.Wir sind gespannt, wie die hessische CDU dieses Erfolgsmodell auf die IHKs und die Anwaltskammern anwenden wird.
Dass Sie sich schlussendlich in wenigen Detailfragen bewegt haben, ist wirklich nur ein schwacher Lichtblick in einer sonst düsteren Hochschullandschaft. Positiv werten wir hier Ihre Änderungsanträge zur Familienfreundlichkeit, zur Frauenbeauftragten, zur Anzahl der Vizepräsidentinnen und -präsidenten und zur Dekanwahl; hier sind Sie wenigsten zum Teil unseren Vorschlägen gefolgt.
Schlimmer wird es allerdings bei der Regelung zur Einführung von Studiengängen,mit der Sie ein unzumutbares Verschickungsprogramm für Studierende planen, deren Studiengänge aufgegeben werden, oder dem erneuten Kompetenzverlust des Senats bei der leistungsorientierten Mittelzuweisung.
In der Summe bleibt es dabei: Ihr Gesetzentwurf ist demokratiefeindlich und rückwärts gewandt. Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der CDU: Warum haben Sie überhaupt eine Regierungsanhörung durchgeführt, wenn Sie auf die Kritik nicht reagieren? – Offensichtlich sind die Argumente der Betroffenen damals genauso verhallt, wie sie jetzt bei der Anhörung des Wissenschaftsausschusses verhallt sind.
Meine Damen und Herren, ich frage Sie erneut, ob ein solches Vorgehen wirklich angebracht ist, wenn es um ein so wichtiges Thema geht wie um die Bildung und die Wissenschaft in Hessen.
Meine Fraktion steht für ein Hochschulgesetz, das an den Bedürfnissen unserer Hochschulen orientiert ist und das ihnen für die Zukunft Perspektiven gibt. Das haben wir mit unserem Gesetzentwurf und unserer Globalalternative zum HHG gegeben. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie werden mit dem heutigen Tag für ein Hochschulgesetz stehen, das keiner der Betroffenen mitträgt, schlimmer noch: für ein Hochschulgesetz, das so keiner haben will und das so auch wirklich keiner braucht. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Also ich bin sehr zufrieden mit dem, was wir in den vergangenen 21 Monaten erreicht haben. Weil es so viel Freude macht: Die Zeitungen haben es genau verfolgt. Wenn Sie sich die Hochschulseite der „FAZ“ von heute ansehen, finden Sie drei wichtige Vorhaben, die im Regierungsprogramm stehen und mit Ablauf dieses Jahres verabschiedet werden. Ich erinnere noch einmal an das Gesetz zu den Langzeitstudiengebühren, das TUDGesetz – das mit Ihrer Zustimmung verabschiedet worden ist –, und heute werden wir die Änderungen zum Hochschulgesetz verabschieden.
Es waren mehr als 80 Änderungen. Dass wir beratungsresistent waren, kann man somit nicht sagen. Diese Änderungen ergaben sich sowohl aus der Regierungsanhörung als auch aus der Anhörung des Ausschusses.Wir haben die Punkte übernommen, von denen wir überzeugt sind, dass sie richtig sind.
Insgesamt möchte ich auch an die Debatte von vorhin anknüpfen: Es war ein gutes Jahr für Hessen. Lesen Sie die Zeitungen von heute. Dort steht, dass Hessen das einzige Land bundesweit ist, das ein neues Universitätsgebäude errichtet und 120 Millionen c im ersten Bauabschnitt investiert.Verglichen mit dem,was Sie 1999 hinterlassen haben
geben Sie mir doch die Chance, es immer wieder zu sagen; ich glaube, dass Sie es irgendwann auch zur Kenntnis nehmen –,
sind bei uns mehr als 600 Millionen c zusätzlich in den Kreislauf gekommen. Darauf sollte man immer wieder hinweisen.
In den ersten zwei Lesungen haben wir einiges zu den Änderungen gesagt. Ich brauche hier sicherlich nicht noch einmal alle 80 Änderungen vorzutragen. Frau KühneHörmann hat dazu schon einiges gesagt.
Wir haben beispielsweise die Juniorprofessuren gleichberechtigt mit der Habilitation eingeführt, wir machen Master- und Bachelorstudiengänge zur Pflicht.Außerdem haben wir die W-Besoldung eingeführt. Zum Stichwort Benachteiligung der Fachhochschulen: Schauen Sie, mit W 2 können Sie jemanden genauso gut bezahlen wir mit W 3.
Warum sollte es keine Unterschiede geben? Es gibt Qualifikationsunterschiede, um dorthin zu gelangen.
Ich glaube, wir haben die Argumente in den drei Lesungen ausreichend ausgetauscht. Auf einen Punkt möchte aber noch einmal hinweisen, bevor jetzt alles wiederholt wird. Sie haben hier angesprochen, dass die Studenten unruhig seien. Darauf kann ich Ihnen nur antworten: Ich habe mir gerade die Polizeizahlen zu der für heute angekündigten Großdemonstration geben lassen. Nach Polizeiangaben waren dort 180 Studenten. Das sind unter 0,1 %. Wenn es wirklich ein Bedürfnis zu demonstrieren gäbe, dann hätte es eine andere Darstellung gegeben.
Sie wachen erst zur dritten Lesung auf. Warum haben Sie sich nicht früher eingebracht? – Ich sage das nur, weil Sie
Frau Sorge, um es einmal deutlich zu machen: Sie haben es ausdrücklich angesprochen, die anderen haben es nur angerissen. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis würde ich gerne aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zitieren, weil es nachher in den Annalen stehen wird, dass die Wissenschaftsfreiheit mit diesem Gesetz begrenzt wird, dass die Präsidien zu stark werden und keine Machtbefugnisse mehr haben. Ich zitiere aus den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004:
Solange der Gesetzgeber ein in diesem Sinne hinreichendes Maß an organisatorischer Selbstbestimmung der Grundrechtsträger sicherstellt, ist er frei, den Wissenschaftsbetrieb nach seinem Ermessen zu regeln,um die unterschiedlichen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen und die Interessen aller daran Beteiligten in Wahrnehmung seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung in angemessenen Ausgleich zu bringen... Er ist dabei weder an überkommene hochschulorganisatorische Strukturen noch an deren einzelne Elemente gebunden.