Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem die Landesregierung in der Vergangenheit in Fragen des Maßregelvollzugs zögerlich gehandelt hat, zeigt sich nun, dass sie entschiedener tätig werden will. Das haben wir der Antwort auf die Große Anfrage mit Freude entnom
Ich möchte aber Herrn Rentsch hinsichtlich seiner Sicht des steigenden Bedarfs widersprechen, zumindest der Pointierung,in der er das geboten hat.Ich kann mich noch gut an die Zeit vor 20 Jahren erinnern, als ich studiert habe.
Da war die Einweisung geisteskranker Straftäter in den Maßregelvollzug die Ausnahme. Eine Vielzahl von Menschen,die in Wahrheit krank waren und einer Behandlung zugänglich gewesen wären, wurde immer wieder über Jahre hinweg in Strafanstalten, muss man schon sagen, aufbewahrt. Ich glaube, es ist für die Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft ein echter Fortschritt, dass ein paar Richter eher einmal einen zu viel als einen zu wenig in die geeignete Behandlung einweisen.
Die von der Ministerin in der Antwort dargelegten Belegungs- und Prognosezahlen verdeutlichen zunächst einmal, dass es einen positiv zu bewertenden höheren Erkenntnisgrad in der Justiz gibt. Daneben gibt es aber auch einen Bedarf an Investitionen in erheblichem Umfang, um die inzwischen eingetretene Überbelegung abbauen zu können. Denn auch in Zukunft soll die hohe fachliche Qualität, von der Herr Rentsch eben auch gesprochen hat, gewährleistet werden können. Letztendlich wird den Menschen genau damit die Sicherheit gegeben, die sie haben möchten.
Es ist schon fast unnötig, zu erwähnen, dass sich die fachliche Qualität des Landeswohlfahrtsverbands nicht nur bei den Behandlungserfolgen zeigt, sondern auch in einem zeitgemäßen Management der Aufgaben. Manche Behörde täte gut daran, sich ein Beispiel daran zu nehmen.
Denn Auslastungsgrade von Einrichtungen bis zu 150 %, wie wir sie der Antwort auf die Anfrage entnehmen konnten, sind auf gar keinen Fall hinnehmbar. Sie sind einer erfolgreichen Behandlung abträglich. Sie gefährden den Therapieerfolg, und sie sind unwürdig im Umgang mit Menschen; denn wir reden hier von Kranken,
die genauso als krank zu gelten haben wie andere Kranke auch.Auch das ist ein Stück Managementerfolg des LWV, unter schwierigsten Umständen erfolgreich zu arbeiten. Deshalb gilt für Hessen:Der Maßregelvollzug darf keinen weiteren Sparmaßnahmen zum Opfer fallen. Es ist vielmehr an der Zeit – auch da bin ich mit Herrn Rentsch völlig einig –, dass hier offensiv gehandelt wird.
Meine Damen und Herren,der Landeswohlfahrtsverband nimmt diese Aufgabe seit fünf Jahrzehnten wahr. Er hat eine hohe Fachkompetenz entwickelt und unter Beweis gestellt, was man z. B. an den niedrigen Entweichungszahlen und an der Tatsache sieht, dass es praktisch keine nennenswerten Zwischenfälle im hessischen Maßregelvollzug gab.
Meine Damen und Herren, die Unterscheidung zwischen einem Straftäter und einem psychisch Kranken, der eine Straftat begangen hat, ist leider vielen Menschen in dieser Schärfe nicht so geläufig, weil man auf die Tat und nicht
auf die Verantwortlichkeit und Verantwortungsfähigkeit blickt und weil psychische Krankheit bei anderen ein Gefühl des Unbehagens, des Unerklärlichen, des Unwohlen erzeugt. Das Unerklärliche, das scheinbar Unvorhersehbare im anschließenden Verhalten macht den Leuten Angst. So erklären sich die zahlreichen Initiativen vor Ort, die sich gegen eine solche Einrichtung wenden.
Dazu gehört aber auch, wenn eine Landesregierung sich so konsequent wie diese in einer Härteste-Justiz-Rhetorik übt, wie es die Landesregierung so gerne tut. Damit erschwert sie die Differenzierung und trägt letztendlich zur Verstärkung von Vorbehalten, Ängsten und Unsicherheiten bei, weil sie damit eine differenziertere Betrachtung von Verhalten insgesamt erschwert. Umso wichtiger ist es, immer wieder genau diesen Unterschied deutlich zu machen. Deshalb betone ich es ein drittes Mal: Es handelt sich um Kranke.
Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu all der Medienaufmerksamkeit auf forensische Fälle, die in Wahrheit viel seltener vorkommen, als man aus ihrer medialen Darstellung schließen könnte,ist die Gefährdung der Umgebungsbevölkerung solcher Einrichtungen in Wahrheit minimal.
Der Erfolg der Behandlung und gerade die fehlenden Zwischenfälle sind Zeichen eben jener hohen Fachkompetenz, die die Gutachten zum LWV und zur forensischen Psychiatrie in Hessen, nicht zuletzt von Prof. Kröber, ausdrücklich bestätigt haben. In Sachen Forensik hat der LWV deshalb eine bundesweite Vorreiterrolle. Daher ist die Landesregierung gut beraten – das möchte ich betonen –,von der neu geschaffenen gesetzlichen Möglichkeit, auch andere Träger mit der Aufgabe zu betrauen, keinen Gebrauch zu machen. Umso erfreulicher ist es, dass die Antwort ganz klar macht, dass die Landesregierung jedenfalls in diesem Bereich nicht dem Privatisierungswahn zum Opfer fällt.
Denn auch bei der Maßregel gilt das Primat der Hilfe, wie es in der Psychiatrie insgesamt gelten sollte. Es ist an der Zeit, die gesetzlichen Grundlagen durch ein modernes Psychisch-Kranke-Gesetz für Hessen insgesamt neu zu schaffen. Ceterumcenseo, die gesetzlichen Regelungen für psychisch Kranke stammen immer noch aus den Fünfzigerjahren. Auch da bestünde Handlungsbedarf. – Das haben wir auch nicht gemacht, das ist zugegeben.
Meine Damen und Herren, wenn man das Hilfeprimat in den Vordergrund stellen will, dann ist es die öffentliche Einrichtung, die am ehesten dazu geeignet ist.
Psychisch kranke Rechtsbrecher werden – auch das gehört zur Wahrheit – in vielen Fällen bereits Jahre vorher von Psychiatrieversorgungssystemen behandelt und betreut. Trotzdem konnte in vielen Fällen die Straftat, die ein seltenes Ereignis ist, nicht verhindert werden. Das sollte ein dringender Hinweis sein, in diesem Bereich die Prävention zu stärken. Was bedeutet das konkret? Das bedeutet, dass es bei einer Entwicklung, die schwer vorherzusagen ist, darauf ankommt, die beginnende Dekompensation psychiatrischer Patienten rechtzeitig zu erkennen. Das hat mit dem Maßregelvollzug noch gar nichts zu tun,sondern damit,dass die Eskalation in die Katastrophe frühzeitig verhindert wird. Das spart stationäre Behandlung, das spart eine Menge Geld, und es schützt die Bevölkerung, weil Patienten vor der Krise rechtzeitig erkannt werden.
Dazu braucht es eine flächendeckende, kompetente Struktur. Hier waren allerdings die Mittelkürzungen der
„Operation düstere Zukunft“ außerordentlich kurzsichtig. Die psychosozialen Beratungsstellen, die genau diese Aufgabe wahrnehmen, indem sie frühzeitig Dekompensationen erkennen und auffangen, bevor es zur Krise kommt, gehören zu den Opfern dieser Operation.
Meine Damen und Herren, das ist eine Form von kurzsichtiger Einsparung gewesen, die am Ende nicht nur teuer, sondern in manchen Fällen auch gefährlich wird. Lassen Sie mich zum Schluss – –
(Ein Bote bringt Kaffee zum Präsidium. – Jürgen Walter (SPD): Es gibt sogar Kaffee! – Gerhard Bökel (SPD): Das verstößt gegen die Geschäftsordnung, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz!)
Na denn Prost. – Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit Blick auf die aktuelle Diskussion über die Aufgabenstruktur des LWV zum Schluss noch eine Bemerkung machen.
Meine Damen und Herren, wir sitzen schon wieder zwei Stunden hier, und der Sauerstoff wird immer dünner. Dann muss man einmal unter den Geschäftsführern reden.
Nachdem wir heute schon Diskussionen ob der angemessenen Aufmerksamkeit des Präsidiums hatten, erlaube ich mir, aus medizinischer Sicht eindeutig zuzuraten.
Meine Damen und Herren, dies alles unterstreicht, wie wichtig der LWV mit seinen Einrichtungen nicht nur für die hessische Psychiatrie, sondern gerade auch für die Wahrnehmung des sach- und fachgerechten Maßregelvollzugs ist.
Der LWV schreibt mit seinen psychiatrischen Krankenhäusern schwarze Zahlen. Da gibt es manch einen, der sich daran ein Beispiel nehmen könnte.
Er bedarf in diesem Bereich eindeutig keiner Subventionierung aus öffentlichen Mitteln, auch nicht aus der Verbandsumlage.
(Ministerin Silke Lautenschläger: Aus öffentlichen Mitteln schon, aber nicht aus der Verbandsumlage! Das ist richtig!)
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss festhalten:Wir sehen hier ein klares Beispiel dafür,warum es völlig abwegig ist, den LWV oder Einrichtungen des LWV privatisieren zu wollen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in Hessen einen effizienten, einen leistungsfähigen und auch sicheren Maßregelvollzug, der sich auszeichnet durch vorbildliche und nachweislich erfolgreiche Behandlungsmethoden.
Das ist auch von den Oppositionsrednern bisher anerkannt worden.Herr Kollege Rentsch,wir stimmen mit der FDP überein, dass der LWV gute Arbeit leistet, dass wir uns aber auch sehr gut vorstellen können,dass andere Träger ebenfalls gute Arbeit leisten können und für eine solche Arbeit infrage kommen.
Zur SPD. Die Landesregierung handelt, Herr Kollege Spies. Es gibt keine Versäumnisse. Respekt auch vor Ihrer Feststellung, dass ein guter Behandlungsvollzug durch den LWV geleistet wird. Das erkennen Sie an. Sie stellen auch fest, dass wir in Hessen eine Spitzenstellung einnehmen.
Meine Damen und Herren, kennzeichnend für die erfolgreichen Maßnahmen im Maßregelvollzug sind zum einen eine deutliche Verringerung der Therapieabbrüche und zum anderen ein nachhaltiger Rückgang des Lockerungsmissbrauchs, bei dem es früher große Probleme gab.