Alfons Gerling

Sitzungen

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben schon wiederholt über das neue Jugendstrafvollzugsgesetz debattiert.
Wir haben den Gesetzentwurf der Landesregierung in erster und zweiter Lesung debattiert, sowohl im Plenum als auch im Rechtsausschuss, gemeinsam mit dem Unterausschuss Justizvollzug.Wir wollen als CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf der Landesregierung unsere Zustimmung geben. Es ist ein gutes Gesetz. Es wird von den Fachleuten befürwortet. Im Mittelpunkt steht der geschlossene Vollzug. Den wollen wir beibehalten.
Ich fordere das Haus aufgrund der fortgeschrittenen Stunde auf, dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu geben. Ich werde meine Rede zu Protokoll geben. Ich bitte um Zustimmung zu diesem wunderbaren Gesetz.
Hoffentlich nicht. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung die vier Gesetzentwürfe für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz. Für die CDU-Fraktion – das wird die Oppositionsfraktionen sicherlich nicht verwundern – ist der Gesetzentwurf der Landesregierung derjenige, der unsere Ansprüche an ein innovatives und zeitgemäßes Jugendstrafvollzugsgesetz am besten erfüllt und auch allen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.
Meine Damen und Herren, es wird mit diesem Gesetz möglich sein, straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden die Chance zu geben, einen Weg zu einem Leben in Straffreiheit und sozialer Verantwortung zu bestreiten. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, die Integration und Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erreichen. Es gibt den jugendlichen und heranwachsenden Gefangenen ein Recht auf schulische oder berufliche Bildung sowie auf das Trainieren sozialer Kompetenzen. Erziehung, Betreuung und Ausbildung der jugendlichen Gefangenen stehen im Mittelpunkt.
Meine Damen und Herren,neben all den Maßnahmen zur Resozialisierung nimmt aber auch die Sicherheit der Menschen in Hessen vor weiteren Straftaten im Gesetzentwurf der Landesregierung einen hohen Stellenwert ein, was von uns, der CDU, nachdrücklich unterstützt wird. Dieser wichtige Punkt spielt für SPD und GRÜNE offenbar nur eine untergeordnete Rolle. SPD und GRÜNE behaupten, dass diese Verbindung des Erziehungsgedankens mit der Sicherheit der Bevölkerung nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt.
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht aber explizit darauf hingewiesen, dass zwischen beiden Aspekten kein Widerspruch besteht.
Meine Damen und Herren,SPD und GRÜNE wollen den offenen Vollzug als Regelvollzug. Das wird es mit der CDU-Fraktion nicht geben.
Wir haben es im Jugendstrafvollzug mit einer problematischen Klientel zu tun.Wer als Jugendlicher zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt ist, der hat bereits mehrere schwere Straftaten hinter sich. Er hat zumeist auch ambulante Hilfsmaßnahmen durchlaufen, ohne eine Besserung gezeigt zu haben. Diese jungen Straftäter benötigen daher in der Regel eine ganz enge und intensive Betreuung und einen strukturierten Tagesablauf. Diesem Anspruch kann der offene Vollzug nicht gerecht werden. Deswegen befürworten wir den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug.
Meine Damen und Herren, das schließt natürlich nicht aus, dass vollzugslockernde Maßnahmen eingesetzt werden können. Das sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung auch ausdrücklich vor. Dies soll jedoch erst möglich sein, nachdem der Strafgefangene seine Eignung gezeigt hat und verantwortungsbewusst damit umgehen kann. Diese Praxis wird in den beiden Jugendstrafvollzugsanstalten Rockenberg und Wiesbaden sowie in Frankfurt III für weibliche Straftäter bereits jetzt so geübt und hat sich bewährt.
In der Anhörung des Rechtsausschusses und des Unterausschusses Justizvollzug haben sich sämtliche Praktiker des Strafvollzugs für den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug ausgesprochen. Eindringlich wurde dort davor gewarnt, eine solch problematische Klientel, wie sie die jugendlichen Straftäter darstellen, unmittelbar und ohne vorherige Stabilisierung in den offenen Vollzug zu lassen.
Angesichts der Schwere mancher Straftat von Jugendlichen darf auch der Opferschutz nicht unberücksichtigt bleiben. Ist es denn zu verantworten – das müssen sich SPD und GRÜNE schon fragen lassen –, wenn z. B. das Opfer einer Straftat den jugendlichen Täter wenige Tage nach der Verurteilung schon wieder auf der Straße antrifft, als sei nichts geschehen?
Herr Dr. Jürgens, das ist die Wahrheit. Das wollen Sie aber nicht gerne hören. Deswegen muss es hier trotzdem in aller Deutlichkeit gesagt werden.
Meine Damen und Herren, ein wichtiger Bestandteil der intensiven Betreuung im geschlossenen Vollzug ist das Konzept des Förderns und Forderns, wie es im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen ist. Jugendliche und Heranwachsende sollen mit zusätzlichen Behandlungsangeboten und noch intensiverer Betreuung gefördert werden. Dafür werden jährlich zu den bisherigen 24 Millionen c künftig weitere 5 Millionen c in den Jugendstrafvollzug fließen.
Neben den Ausbildungsangeboten ist die sinnvolle Freizeitgestaltung ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen zur Erreichung des Erziehungsziels. Dabei kommt gerade dem Sport ein hoher Stellenwert zu,da er das Erlernen sozialer Verhaltensweisen in besonderer Weise fördert. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor,die Sportangebote zu erweitern. Zu dieser sinnvollen Freizeitgestaltung gehört es auch, dass ein passives Absitzen der Zeit mit Computerspielen nicht geduldet wird.Elektronische Unterhaltungsmedien wie Computer und Spielkonsolen sollen daher nur dort zugelassen werden, wo dies dem Erziehungsziel dient.
Meine Damen und Herren, SPD und GRÜNE möchten dagegen den Gefangenen möglichst viele Freiheiten im Strafvollzug zubilligen. Das ist der falsche Weg. Besser ist es, den jugendlichen Gefangenen die bestmögliche Förderung anzubieten und sie zur aktiven Mitarbeit aufzufordern.Von den Inhaftierten wird erwartet, dass sie sich anstrengen und bei ihrer Resozialisierung mithelfen. Bei den Resozialisierungsmaßnahmen für die jugendlichen Straftäter bleibt nur der Zeitraum während der Jugendstrafe, um auf ihre Persönlichkeit einzuwirken. Diese Zeit muss konsequent genutzt werden.
Meine Damen und Herren, es gibt noch den einen oder anderen Streitpunkt bei den einzelnen Gesetzentwürfen, aber es gibt auch viel Übereinstimmung und Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Die CDUFraktion hat noch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht, der einige redaktionelle Änderungen enthält. Daneben soll die Möglichkeit der Videoüberwachung in den Jugendstrafvollzugsanstalten zugelassen werden. Wir halten es für sinnvoll, dass außerhalb der Hafträume und mit Unterrichtung der Gefangenen eine optische Überwachung durch den Einsatz von Videotechnik möglich ist, um eine bessere Kontrolle dieser Bereiche zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion beantragt wegen unseres Änderungsantrags eine dritte Lesung, damit in den beiden Fachausschüssen – Rechtsausschuss und Unterausschuss Justizvollzug – dieser Antrag zur Vorbereitung der dritten Lesung gemeinsam beraten werden kann.
Wir wollen aber keinen Zweifel daran lassen, dass im Novemberplenum das Gesetz endgültig beschlossen werden soll, damit ab dem 1. Januar das neue und gute Jugendstrafvollzugsgesetz in Hessen in Kraft treten kann. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verabschieden jetzt nach langer Diskussion das Gesetz der Landesregierung für ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Ab dem 1. Oktober gilt dann ein „weitestgehend rauchfrei“ in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Kommunen. Die Gaststätten werden rauchfrei – mit der Möglichkeit, abgetrennte und gekennzeichnete Raucherräume einzurichten.
Das Gesetz enthält Sonderregelungen. Ich will aber keine inhaltliche Diskussion mehr führen. Die Argumente sind ausgetauscht. Für die CDU-Fraktion will ich aber noch einmal deutlich machen, dass wir den Nichtraucherschutz in Gaststätten ursprünglich auf freiwilliger Basis geregelt haben wollten. Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomie ist leider nicht zustande gekommen, was wir bedauern. Was auf freiwilliger Basis zu regeln nicht möglich war, muss deshalb per Gesetz geregelt werden.
Meine Damen und Herren, das Gesetz ist ein Kompromiss zwischen den Interessen der Raucher und der Nichtraucher. Raucher sollen nicht bevormundet werden, das Rauchen soll schon gar nicht generell verboten werden, sondern das Rauchen in öffentlichen Räumen soll eingeschränkt werden.
Mit dem Gesetz geben wir dem Gesundheitsschutz Vorrang, wie das auch die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger will. Die Nichtraucher sollen vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens besser geschützt werden.
Ich will abschließend sagen:Wir bedauern es, dass die hessische FDP als einzige Fraktion hier im Landtag die Einschränkung des Rauchens in Gaststätten nicht mitträgt und sich opportunistisch verhält.
Die FDP-Fraktion, das will ich hier noch einmal betonen, sollte sich ein Beispiel an der Entscheidung ihrer Parteifreunde in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nehmen. Dort ist die FDP an der Landesregierung beteiligt. Aber auch in Schleswig-Holstein, wo die FDP in der Opposition ist, war sie eine treibende Kraft in dem Bestreben, dass eine bundeseinheitliche Regelung für die Gaststätten beschlossen wird.
Wir sind sehr zuversichtlich, dass das hessische Nichtraucherschutzgesetz eine große Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern finden wird, wie auch das Nichtraucherschutzgesetz des Bundes eine große Akzeptanz findet, das seit dem 1. September in Kraft ist.
Letzter Satz: Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Gesundheitsschutz in Hessen, und deshalb sollten wir alle dem Gesetz unsere Zustimmung geben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Am 1. September dieses Jahres ist das Bundesgesetz zum Nichtraucherschutz in Kraft getreten, welches ein Rauchverbot für die Einrichtungen des Bundes regelt.Nun soll das hessische Nichtraucherschutzgesetz folgen, das ab dem 1. Oktober gelten soll.
Meine Damen und Herren, dieses hessische Gesetz soll für einen weitreichenden und umfassenden Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens sorgen. Das ist ein Meilenstein für den Gesundheitsschutz in Hessen.
Die Bürgerinnen und Bürger sowie wir alle wissen, wie gesundheitsschädlich das Rauchen ist; und gerade das Passivrauchen ist eine große Gefährdung für alle, die dem Zigarettenrauch zumeist unfreiwillig ausgesetzt sind – ins
besondere die Kinder und Jugendlichen. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Passivrauchen sind wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen. Das deutsche Krebsforschungsinstitut geht davon aus, dass Tabakrauch die gefährlichste vermeidbare Innenraumverschmutzung darstellt.
Meine Damen und Herren, mit dem hessischen Nichtraucherschutzgesetz erhält der Gesundheitsschutz oberste Priorität. Öffentlich zugängliche Räume des Landes und der Kommunen werden zukünftig rauchfrei sein. In Behörden, Theatern, Kinos, Heimen, Gaststätten und auch im Hessischen Landtag ist das Rauchen ab dem 1. Oktober dieses Jahres nicht mehr gestattet.
Rauchfrei sind zukünftig auch Sporteinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Diskotheken.
Meine Damen und Herren, das Gesetz wird letztlich auch der Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen gerecht,
die besonders vor den Gefahren durch den Tabakrauch geschützt werden müssen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein besonderes Anliegen. Deshalb haben wir bereits im Jahre 2005 bzw. im Jahre 2006 ein Rauchverbot in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt. Hier waren wir bundesweit Vorreiter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung steht hinter dieser gesetzlichen Verbesserung des Nichtraucherschutzes. Auch bei der schriftlichen Expertenanhörung fand der Gesetzentwurf der Landesregierung eine breite Zustimmung. Natürlich gab es hier auch abweichende Meinungen. Herr Rentsch, darauf haben Sie bereits hingewiesen.Wir haben alle zahlreiche E-Mails und Zuschriften erhalten, sodass ich feststelle: Den einen geht das Rauchverbot zu weit, während es anderen wiederum nicht weit genug geht.
Die unterschiedlichen Reaktionen zeigen aber, dass der Landesregierung ein ausgewogener Gesetzentwurf gelungen ist. Es handelt sich um einen Kompromiss; denn Nichtraucher sollen wirkungsvoll vor den Gefahren des Rauchens geschützt werden, und zwar ohne hierbei die Raucher zu verteufeln bzw. das Rauchen noch mehr einzuschränken.
Meine Damen und Herren, die erste Lesung des Gesetzentwurfs und die Beratung im Sozialpolitischen Ausschuss haben unter fast allen Fraktionen des Landtags eine sehr breite Zustimmung gezeigt. Der einzig strittige Punkt war und bleibt die Frage, ob man in den kleineren Gaststätten rauchen darf, ob man es den Wirten überlassen sollte, dass dort geraucht werden darf.
Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion war zunächst auch davon ausgegangen, dass man den Nichtraucherschutz in Gaststätten auf einer freiwilligen Basis regeln könnte.
Lieber Herr Kollege Rentsch, die freiwilligen Vereinbarungen mit dem Hotel- und Gaststättenverband sind jedoch gescheitert, und dies hat deutlich gezeigt, dass der
Nichtraucherschutz ohne eine gesetzliche Regelung nicht zu erreichen ist.
Würden wir es den Wirten von kleineren Gaststätten mit nur einem Schankraum überlassen, sich freiwillig zu deklarieren, dann würde sich an der bisherigen Situation nichts ändern. Es würden doch wieder zahlreiche Nichtraucher in Rauchergaststätten gehen, und Rauchergaststätten wären dann nicht mehr die Ausnahme,sondern die Regel. Herr Kollege Rentsch, wir geben in Hessen dem Gesundheitsschutz den Vorrang.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung, der ein generelles Rauchverbot in Gaststätten mit Ausnahme von abgetrennten und gekennzeichneten Nebenräumen festschreibt, bewegt sich auf einer gemeinsamen Linie mit anderen Bundesländern. Herr Kollege Rentsch, ich möchte Sie daran erinnern, dass selbst Länder mit einer Regierungsbeteiligung der Fraktion der FDP eine solche Regelung vorsehen.
Dort, wo die FDP in einer Landesregierung vertreten ist, stimmt sie für ein Rauchverbot in Gaststätten – mit Ausnahme eines separaten Nichtraucherraumes. Dort, wo die FDP allerdings in der Opposition ist, wie hier in Hessen, stimmt sie dagegen.
Ich sage Ihnen: Man braucht kein Hellseher zu sein, um festzustellen, dass die FDP, wäre sie hier in der Landesregierung vertreten, diesem Gesetzentwurf der Landesregierung ebenfalls zustimmen würde.
Die CDU-Fraktion ist für eine bundeseinheitliche Regelung. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der FDP ab.
Herr Kollege Rentsch, Sie hantieren hier mit grünen und roten Gebots- bzw. Verbotsschildern, doch gehört Ihnen die gelbe Karte in Form einer Verwarnung, die besagt, dass Sie hier unsolidarisch sind und nicht gemeinsam mit allen Fraktionen des Hessischen Landtags an einem Strang ziehen wollen, um für einen umfassenden Gesundheitsschutz in Hessen einzutreten.
Meine Damen und Herren,auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, der gegen ein generelles Rauchverbot in Gaststätten ist, hat sich noch im März dieses Jahres für eine bundeseinheitliche Regelung ausgesprochen, um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden. Aber diese bundeseinheitliche Regelung ist nun eben dieses Rauchverbot, so wie es auch der hessische Gesetzentwurf vorsieht.
Die CDU-Fraktion teilt auch nicht die Furcht der Gastronomie vor Umsatzeinbußen; denn die Entwicklung in anderen europäischen Ländern – da mag auch Italien ein Beispiel dafür sein – zeigt, dass es nach der Einführung von Rauchverboten nicht zu Umsatzeinbußen kommt.
Meine Damen und Herren, mit einer eindeutigen gesetzlichen Regelung schaffen wir für jeden verständliche Verhältnisse. Das beweist auch das am Samstag in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz des Bundes, das von den Bürgerinnen und Bürgern von Anfang an akzeptiert wurde. Wir sind davon überzeugt, dass das hessische
Nichtraucherschutzgesetz von der Bevölkerung ebenfalls gut angenommen und akzeptiert werden wird. Im Vorgriff auf das Gesetz haben bereits einige Institutionen, Gaststätten und Vereinsheime ein Rauchverbot erlassen, und ich sage Ihnen: Es funktioniert.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns im Hessischen Landtag bei dem Ziel einig, in Hessen einen umfassenden Nichtraucherschutz zu erreichen. Dies haben auch die Ausführungen von Frau Kollegin Schulz-Asche deutlich gemacht. Deshalb sollten wir auch mit breiter Mehrheit dem hessischen Nichtraucherschutzgesetz unsere Zustimmung geben; denn die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns eine klare gesetzliche Regelung. Wir sollten sie nicht enttäuschen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Alkoholmissbrauch ist nach wie vor ein großes Thema und ein großes Problem. Es ist kein spezifisch hessisches Problem,
sondern alle Bundesländer sind davon betroffen.Wir kennen auch die Probleme im benachbarten europäischen Ausland.
Wir haben diese Problematik bei der Vorlage des dritten hessischen Suchtberichts im vergangenen Jahr besprochen. Die CDU-Fraktion hat dieses Thema aufgegriffen, und von der Landesregierung wurden weitere Präventionsanstrengungen unternommen.
Meine Damen und Herren, Jugendliche trinken immer früher, immer öfter, immer schneller. Das Durchschnittsalter für den ersten Alkoholkonsum sinkt.Jeder Fünfte im Alter zwischen 12 und 25 Jahren trinkt regelmäßig Alkohol. Diese Fakten sind erschreckend; denn je früher jemand mit Alkoholmissbrauch anfängt, desto schlechter ist seine Prognose. Die frühe Gewöhnung an großen Alkoholkonsum beinhaltet ein hohes Risiko einer langfristigen Gesundheitsschädigung.
Viele Jugendliche können verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen. Es ist aber besorgniserregend, dass eine Gruppe von Jugendlichen zu einem exzessiven Trinkverhalten neigt. Dieser Trend zum sogenannten Komasaufen wird auch noch durch die süß schmeckenden, alkoholhaltigen Mixgetränke oder durch Flatrate-Partys gefördert.
Meine Damen und Herren, solche unverantwortlichen Angebote müssen durch die konsequente Anwendung des geltenden Rechts verhindert werden.
Deshalb müssen alle Angebote genutzt werden, um Kinder und Jugendliche vor Alkoholkonsum zu schützen.
Herr Kollege Bocklet, hier kommt in der Tat der Präventionsarbeit eine besondere Bedeutung zu.
Denn am wirksamsten ist es, Kinder und Jugendliche vor dem Einstieg in die Sucht zu bewahren. Das ist besser, als wenn nachher teure Therapiemaßnahmen oder Krankenhausaufenthalte finanziert werden müssen.
Hier leisten die 29 Fachstellen für Suchtprävention in Hessen hervorragende Arbeit.
Auf ein besonderes Projekt will ich noch hinweisen: das Projekt HaLT, ein Projekt gegen Alkoholmissbrauch durch Jugendliche, das vom Land Hessen und der Stadt Frankfurt finanziert wird. Das Bürgerhospital in Frankfurt unterhält dazu eine Entgiftungs- und Motivationsstation, in der im Jahr 2005 63 Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren stationär behandelt wurden. Im Jahr 2006 waren es 66.
Als Hauptmotiv für den exzessiven Konsum nannten die Jugendlichen den Wunsch nach Spaß und den Wunsch, sich in Stimmung zu bringen. Die meisten eingelieferten Kinder und Jugendlichen – auch das ist interessant – waren keine regelmäßigen Konsumenten und hatten die Gefahr des Alkohols unterschätzt. Das zeigt, dass wir noch größere Anstrengungen im Bereich der Aufklärungs- und Präventionsarbeit leisten müssen.
Prävention ist vor allem eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier sind alle Gruppierungen aufgerufen, alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere natürlich die Eltern, einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol vorzuleben. Handel, Getränkewirtschaft und Gastronomie sollten sich ebenfalls ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen bewusst sein. Flatrate-Partys, Komasaufen und die damit verbundenen verheerenden gesundheitlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche dürfen nicht hingenommen werden, sondern müssen weitestmöglich unterbunden werden.
Meine Damen und Herren, wir brauchen mehr Aufklärungskampagnen. Flatrate-Partys müssen eingedämmt und die Einhaltung des Jugendschutzrechts verschärft kontrolliert werden.Wir begrüßen daher die Initiative der Landesregierung, durch ein umfassendes Bündnis mit Kommunen, Behörden und dem Hotel- und Gaststättengewerbe zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs beizutragen.
Alle müssen an einem Strang ziehen, und es muss mit dieser breit angelegten Initiative der Landesregierung erreicht werden, die Verfügbarkeit von Alcopops insbesondere für Kinder und Jugendliche zu reduzieren und eine zunehmende öffentliche Ächtung zu erreichen.
Meine Damen und Herren, ich will abschließend sagen: Sucht beginnt im Alltag, Prävention und Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs auch. Die CDU-Fraktion unterstützt nachdrücklich die Landesregierung bei ihren Bemühungen, den Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen zu bekämpfen.
Letzter Satz. – Wir werden im Sozialpolitischen Ausschuss und auch im Innenausschuss noch genügend Gelegenheit haben, unsere Positionen ausführlich auszutauschen und am Ende zu einem guten Ergebnis zu kommen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Faeser, es hat lange gedauert,
bis die SPD einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Das ist erst geschehen, nachdem die Landesregierung ihren Gesetzentwurf eingebracht hat. Einige Passagen des Regierungsentwurfs finden sich auch im SPD-Entwurf wieder.
Meine Damen und Herren, der SPD-Entwurf enthält im Gegensatz zu dem Entwurf der Hessischen Landesregierung aber kein ausgewogenes Konzept zur Erreichung des Erziehungsziels, um jugendliche Straftäter durch einen konsequenten und intensiven Behandlungsvollzug zu einem zukünftig straffreien Leben zu befähigen.
Stattdessen ist der Gesetzentwurf der SPD an vielen Stellen darauf ausgelegt, Gefangenen größere Freiheiten zuzubilligen – obwohl sich in der Vergangenheit doch immer wieder gezeigt hat, dass sie damit nicht in verantwortungsvoller Weise umgehen können. Übrigens sehen das die jugendlichen Gefangenen teilweise genauso.
Meine Damen und Herren, dadurch wird nicht nur das Erziehungsziel gefährdet, sondern auch der Schutz der Allgemeinheit, und dem Opferschutz wird so keine ausreichende Bedeutung zugemessen. Hier bleibt der Entwurf der hessischen SPD sogar noch hinter den Entwürfen von SPD-geführten Bundesländern zurück.
Meine Damen und Herren, die CDU hält es für grundfalsch, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf der SPD der offene Vollzug als Regelvollzug vorgesehen ist und der geschlossene Vollzug nur noch die Ausnahme sein soll. Hier stimme ich den Ausführungen des Kollegen Hahn in vollem Umfang zu. Die SPD hat offensichtlich verdrängt, was bei vielen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürgern noch in schlechter Erinnerung ist: welche fatalen Auswirkungen die lasche Vollzugspraxis im offenen Vollzug durch die rot-grüne Landesregierung bis 1998 hatte.
Es gab zahlreiche Missbräuche im offenen Vollzug und Entweichungen. Meine Damen und Herren, zurzeit müssen nur etwa 6 bis 7 % aller jugendlichen Straftäter überhaupt eine Jugendstrafe ohne Bewährung antreten.
Nein.
Wenn ein Jugendlicher ins Gefängnis muss, hat er meist bereits mehrere schwere Straftaten begangen und oft schon verschiedene ambulante Hilfsmaßnahmen durchlaufen, ohne dass eine Besserung erreicht wurde. Für solche Straftäter ist es zur Resozialisierung zwingend notwendig, dass sie durch eine intensive pädagogische Betreuung wieder an ein straffreies Leben herangeführt werden. Herr Dr. Jürgens, das kann so im offenen Vollzug nicht geleistet werden.
Würde man solchen Straftätern ermöglichen, im offenen Vollzug die Kontakte zu ihrem bisherigen Umfeld aufrechtzuerhalten, das sich bisher so schädlich auf ihre Entwicklung ausgewirkt hat, würde dies eine Resozialisierung geradezu erschweren.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion ist und bleibt daher für den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug.
Das bedeutet nicht – das will ich auch mit Klarheit sagen –, dass wir Hafterleichterungen und offenen Vollzug ausschließen. Aber erst, wenn Strafgefangene durch ihr Verhalten gezeigt haben,dass sie verantwortungsvoll mit vollzugsöffnenden Maßnahmen umgehen können, sollen Hafterleichterungen bis hin zum offenen Vollzug gewährt werden.
Herr Dr. Jürgens, im Übrigen ist das schon heute gängige Praxis in den beiden Jugendstrafvollzugsanstalten Wiesbaden und Rockenberg.In dem im Jahr 2004 eingeführten einheitlichen Vollzugskonzept sind bereits wesentliche der vom Bundesverfassungsgericht geforderten gesetzlichen Regelungen enthalten.
Die Effizienz dieses Konzepts wird z. B. vom Anstaltsbeirat der JVA Wiesbaden in seinem Jahresbericht 2007 bestätigt. Darin heißt es, nach wie vor gelte die Aussage:
Mit dem Haftantritt beginnen die Entlassungsvorbereitungen. Das heißt, alle Maßnahmen sind auf die dauerhafte Wiedereingliederung des Gefangenen in die Gesellschaft ausgerichtet.
Diese vom früheren Anstaltsleiter Herrn Kirchner häufig benutzte Formulierung und Sichtweise prägt den Vollzug der Anstalt ganz wesentlich.
Meine Damen und Herren, alle, die mit dem Jugendstrafvollzug zu tun haben, wissen und können bestätigen, welche vorbildlichen Resozialisierungsmaßnahmen schon heute in unseren beiden Anstalten durchgeführt werden.
Auf der Basis dieser Erfahrung soll weiter aufgebaut, die schon jetzt hohen Standards sollen weiter verbessert werden.
Dass aber Jugendliche sofort in den offenen Vollzug geschickt werden, das wird es mit uns nicht geben. Solche Experimente sind in der Vergangenheit gescheitert und dürfen nicht wiederholt werden.
Wir befinden uns in völliger Übereinstimmung mit Vollzugspraktikern und Experten wie Herrn Hessler, dem ehemaligen, langjährigen Landesvorsitzenden des BSBD Hessen. Er hat schon 1987 erklärt, eine Unterbringung im offenen Vollzug dürfe nur möglich sein, wenn man nach Abwägung aller Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des Schutzes der Allgemeinheit das immer bestehende Restrisiko eines Missbrauchs vertreten könne.
Herr Dr. Jürgens und Frau Faeser, diese Meinung vertritt Herr Hessler heute noch mit Nachdruck.
Nein,das gilt auch für den Jugendstrafvollzug.– Wir wollen den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug. Dies ist der entscheidende Punkt, an dem wir uns von der SPD und auch von den GRÜNEN unterscheiden. Aber nicht nur diese Frage trennt uns von der SPD, sondern es gibt auch noch andere Differenzen. Ich will sie stichwortartig nennen.
Liebe Frau Faeser, anders als die SPD wollen wir elektronische Medien, wie z. B. Computer oder Spielkonsolen,
nur zulassen, wenn dies dem Erziehungsziel dient. Im SPD-Gesetzentwurf ist das Tragen eigener Kleidung als Regelfall vorgesehen. Wir befürworten dagegen das Tragen von Anstaltskleidung, um bei den Jugendgefangenen die soziale Ausgrenzung Einzelner zu vermeiden. Nur im Ausnahmefall soll das Tragen eigener Kleidung zugelassen werden. Den Einsatz der elektronischen Fußfessel halten wir für ein effektives Mittel zur Kontrolle des Übergangs von einem Leben in Haft zu einem Leben in Freiheit.
Auch fehlen im SPD-Entwurf Regelungen zum Arrest als Disziplinierungsmaßnahme. Als letztes Mittel zur Abwehr von Gefahren muss der Schusswaffengebrauch möglich sein, was nicht zuletzt auch dem Schutz der Justizvollzugsbediensteten dient.
Meine Damen und Herren, bereits wenn wir einen ersten Vergleich zwischen dem Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung und dem der SPD ziehen, müssen wir feststellen,dass der SPD-Entwurf erhebliche Defizite aufweist. Die zentrale Leitlinie des Entwurfs der Landesregierung ist der Erziehungsgedanke. Anders als bei der SPD soll dieses Erziehungsziel aber nicht durch die Gewährung maximaler Freiheiten,sondern durch das Prinzip des Förderns und Forderns erreicht werden. Nach dem Regierungsentwurf soll den jugendlichen Straftätern eine umfangreiche Hilfestellung angeboten werden. Aber es wird von ihnen auch die Bereitschaft erwartet, selbst an dem Erziehungsziel mitzuwirken.
Als ein zweiter wichtiger Punkt steht in dem Gesetzentwurf der Landesregierung als gleichberechtigtes Ziel neben dem Erziehungsgedanken der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Auch daran werden wir festhalten. Somit wird auch dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit vor jugendlichen Straftätern Rechnung getragen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung eröffnet im Gegensatz zum SPD-Entwurf alle Möglichkeiten, durch eine ausgewogene Verbindung von konsequenter Betreuung und Kontrolle die Rückfallquote jugendlicher Straftäter deutlich zu senken. Mit einem modernen, erfolgreichen und effizienten Behandlungsvollzug soll die bundesweite Vorreiterrolle, die Hessen im Strafvollzug heute schon einnimmt, weiter verstärkt werden.
Abschließend will ich sagen: Der SPD-Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen nicht. Wir werden aber in den Ausschussberatungen noch genügend Gelegenheit haben, unsere Positionen auszutauschen. Herr Dr. Jürgens, wir werden uns auch mit dem auseinandersetzen, was Sie hier für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geäußert haben.
Aber eines scheint mir sicher zu sein: Die vorliegenden Gesetzentwürfe der anderen Fraktionen haben nicht die Qualität des Regierungsentwurfs. Deswegen werden wir dem Regierungsentwurf mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Dr. Jürgens, ich weise Ihre Behauptung zurück, ich würde hier die Unwahrheit sagen. Ich bin im Moment nicht in der Lage, genau zu beziffern, wie viele Entweichungen es im Jugendvollzug gegeben hat.Aber sicherlich hat es damals im Jugendstrafvollzug – genauso wie im Er
wachsenenvollzug – Missbräuche des offenen Vollzugs gegeben.
Ich werde Ihnen die Zahl nachliefern. – Aber wenn wir uns hier über den offenen Vollzug streiten und wir den geschlossenen Vollzug favorisieren, bedeutet das für uns Folgendes: Wir meinen, dass die Gefangenen grundsätzlich zunächst einmal in den geschlossenen Vollzug sollen. Wenn sie sich nach einem intensiven Behandlungsvollzug bewährt haben, sollen sofort Vollzugslockerungen erfolgen. Das geschieht auch heute schon.
Aber Sie wollen gleich mit dem offenen Vollzug beginnen. Nein, die Gefangenen müssen sich erst bewähren. Ich sagte schon, dass heute nur noch 6 bis 7 % der jugendlichen Strafgefangenen überhaupt im geschlossenen Vollzug einsitzen. Das sind sehr wenige. Es sind Gefangene, die in der Tat sehr viel auf dem Kerbholz haben und hinter Schloss und Riegel gehören. Von den Gerichten sind sie entsprechend verurteilt worden.
Wir haben hier ein klares Konzept und vermitteln dies auch der Bevölkerung draußen. Wir wollen, dass die jugendlichen Strafgefangenen zunächst in den geschlossenen Vollzug kommen und erst dann die Möglichkeit haben,Schritt für Schritt in den offenen Vollzug zu gelangen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung für einen umfassenden Nichtraucherschutz ist schon im Vorfeld der Gesetzesberatung auf eine breite Zustimmung gestoßen und empfängt auch von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lobende Worte. Das freut
uns, und daran sieht man, dass man mit diesem Gesetz auf dem richtigen Wege ist.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf endet ein Prozess, der dazu führen wird, dass Nichtraucher wirksam vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden.Die Landesregierung hat schon früh Maßnahmen ergriffen, um den Tabakkonsum einzudämmen. Im Jahre 2005 wurde an den Schulen das Rauchen verboten, und seit dem Jahre 2006 darf in Kinderbetreuungseinrichtungen nicht mehr geraucht werden.
Meine Damen und Herren, um auf Landesebene schnellstmöglich ein umfassendes Rauchverbot durchzusetzen, musste es im Frühjahr zunächst eine Einigung der Minister und Ministerpräsidenten geben. Die Ergebnisse mussten abgewartet werden. Es war das Ziel, zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen, um einen Flickenteppich zu vermeiden, was auch mit wenigen Ausnahmen gelungen ist.
Die schnelle Abhandlung des Rauchverbots auf Bundesund Länderebene zeigt, welch hohen Stellenwert der Nichtraucherschutz inzwischen einnimmt. Sicherlich ist mit einem gesetzlichen Nichtraucherschutz ein gesellschaftliches Umdenken verbunden, doch ist dies angesichts der gesundheitlichen Schäden, die der Tabakkonsum verursacht,notwendig.Wir wissen alle,dass Rauchen, auch Passivrauchen, die größte vermeidbare Todesursache darstellt.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes vor – in den Kommunen, im Hessischen Rundfunk, in Heimen und Krankenhäusern, in Sport- und Kultureinrichtungen, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Gaststätten.
Meine Damen und Herren, natürlich muss diese Regelung auch für den Hessischen Landtag gelten.
Das war der CDU-Fraktion wichtig. Wir haben hierzu einen Antrag eingebracht, und wir haben uns inzwischen auf einen gemeinsamen Antrag verständigt, der von allen Fraktionen – außer von der FDP – unterstützt wird,sodass wir unseren Antrag zurückziehen.
Meine Damen und Herren, der einzig strittige Punkt in Bezug auf den Nichtraucherschutz ist das umfassende Rauchverbot in Gaststätten. Es wird bereits kontrovers diskutiert, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung dies vorsieht, und das ist hier auch von Herrn Rentsch kritisiert worden.Wir, die CDU-Fraktion, sind der Meinung, dass das Rauchen in den Gaststätten grundsätzlich verboten sein sollte.
Nachdem die freiwillige Selbstverpflichtung des Hotelund Gaststättenverbandes nicht funktioniert hat, wurde deutlich, dass der Nichtraucherschutz ohne eine gesetzliche Regelung nicht zu erreichen ist.
Eine Ausnahme von diesem konsequenten Verbot soll es nur geben, wenn ein separater und gekennzeichneter
Raum vorhanden ist, sodass die Gäste, die nicht rauchen, vor jeglicher Beeinträchtigung geschützt sind.
Ein solch umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie wird von weiten Teilen der Bevölkerung befürwortet. Das ergaben Umfragen, z. B. die des Bundesministeriums für Gesundheit. Demnach sind 84,9 % – –
Meine Damen und Herren, nach einer Umfrage des Bundesministeriums für Gesundheit befürworten rund 85 % der Befragten ein generelles Rauchverbot in der Hotellerie und in der Gastronomie. In einer Umfrage des Deutschen Krebsforschungszentrums wurde ermittelt, dass zwei Drittel der Bevölkerung für rauchfreie Gaststätten sind. Das ist also eine deutliche Mehrheit. Selbst unter Rauchern gab es Zustimmung zu rauchfreien Gaststätten. Auch in der Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses wurde von den meisten Verbandsvertretern eine umfassende gesetzliche Regelung für die Gastronomie gefordert.
Eine freiwillige Aufteilung der Gaststätten in Raucherund Nichtraucherlokale lehnen wir ab. Das wollte ich noch einmal mit Nachdruck sagen. Eine solche Regelung hätte nur zur Folge, dass wieder viele Nichtraucher in einem Raucherlokal sitzen würden,
weil sie z. B. Freunde und Bekannte haben, die rauchen und in ein Restaurant gehen,wo man dies darf.Der Nichtraucherschutz würde dabei also auf der Strecke bleiben.
Zudem würden in den Raucherlokalen auch die Beschäftigten nicht geschützt sein.
Lieber Herr Kollege Rentsch,Sie sollten sich hier nicht als Hellseher betätigen.
Ich glaube nicht, dass es zu einem Kneipensterben kommen wird. Ich glaube auch nicht, dass es zu einem großen bürokratischen Aufwand kommen wird. Ich glaube auch nicht, dass es zu Denunziantentum kommen wird.
Ich schlage Ihnen Folgendes vor: Wir sollten den Versuch unternehmen, in einem Jahr eine Zwischenbilanz zu ziehen.Wir werden Sie dann an Ihre Worte erinnern.
Ich bin fest davon überzeugt, dass sich das rasch einspielen wird und dass das,wie es im benachbarten Ausland der Fall ist, funktionieren wird. Es wird zu einem guten Einvernehmen kommen. Gehen Sie doch heute einmal in Einrichtungen der Vereine und in die Vereinshäuser. Dort ist heute schon längst freiwillig geregelt, dass in den Vereinshäusern nicht mehr geraucht wird.
Vielmehr gehen dort die Raucher in einen separaten Raum oder vor die Tür. Sie sind viel einsichtiger. Sie brauchen noch nicht einmal eine gesetzliche Regelung. Weil aber nicht alle Menschen so vernünftig sind wie die vielen Raucher, die in Vereinen sind, muss es zu einer gesetzlichen Regelung kommen.
In dem Gesetzentwurf der Landesregierung sind mehrere Regelungen vorgesehen, die es den Gastwirten erleichtern werden, ihre Betriebe auf das Rauchverbot umzustellen. Etwaige zu erfolgende Umbaumaßnahmen sollen unbürokratisch möglich sein.Daneben gibt es noch die Innovationsklausel. Ich will das nicht weiter ausführen. Die Frau Ministerin hat dazu Stellung genommen.
Die Ausnahmeregelung, dass das Rauchen in abgetrennten und gekennzeichneten Nebenräumen möglich sein soll, soll für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportanlagen,Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser nicht gelten. Wir, die Mitglieder der CDU-Fraktion, halten dies aufgrund unserer Verantwortung und der Pflicht, die wir dadurch haben, für wichtig.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir in Hessen ein umfassendes und vorbildliches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Rauchens erhalten. Die Nichtraucher werden vor unfreiwilligem Tabakkonsum geschützt werden, ohne dass damit die Raucher verteufelt werden.
Wir sind zuversichtlich, dass durch die in dem späteren Gesetz festgelegten Einschränkungen manche Raucher weniger rauchen oder sogar ganz mit dem Rauchen aufhören werden, was sich viele Raucher wünschen.
Die Debatten im Plenum des Hessischen Landtags und im Sozialpolitischen Ausschuss haben bisher gezeigt, dass in allen Fraktionen der ernsthafte Wille besteht, die Gefahren, die sich aus dem Passivrauchen ergeben, zu bekämpfen und zu einem guten und nachhaltigen Nichtraucherschutz zu kommen.
Wir sollten uns auch noch über eventuell strittige Punkte einigen. Wir sollten vor der Verabschiedung noch eine schriftliche oder eine mündliche Anhörung durchführen. Wir sollten den Gesetzentwurf so schnell wie möglich verabschieden. Das Gesetz sollte, wie vorgesehen, noch im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.
Herr Kollege Spies, hinsichtlich des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion für ein Gesetz zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens wird die CDU-Fraktion dem Be
schluss des Sozialpolitischen Ausschusses folgen. Der Beschluss besagt, dem Plenum wird empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.Wenn das nicht in zweiter Lesung erfolgt, wird es in dritter Lesung geschehen.
Ich möchte noch anmerken,dass sicherlich alle Mitglieder der anderen Fraktionen in der Ausschusssitzung davon überrascht wurden, dass die Beschlussfassung über den Gesetzentwurf der SPD nicht zurückgestellt wurde, damit er mit den weiteren Gesetzentwürfen zum Nichtraucherschutz beraten werden kann. Die SPD-Fraktion hat auf Abstimmung im Ausschuss bestanden. Das hat dann zu der Empfehlung der Ablehnung des Gesetzentwurfs geführt.
Herr Kollege Spies, der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion war zwar der erste, der im Hessischen Landtag beraten wurde. Der Gesetzentwurf kam aber übereilt zustande. Er enthält wichtige Regelungen für einen wirksamen Nichtraucherschutz nicht.
Ich komme zum Schluss meiner Rede. – Das soll durch einen heute noch schnell eingereichten Änderungsantrag korrigiert werden. Dieses Verfahren lehnen wir ab. Die SPD-Fraktion hat die Chance vertan, dass ihr Gesetzentwurf gemeinsam mit den anderen Gesetzentwürfen beraten wird.
Herr Kollege Spies, die SPD hat nur das Ziel vor Augen – sie war so ehrgeizig –, dass ihr Gesetzentwurf das erste Nichtrauchergesetz wird. Aber der Entwurf ist dazu untauglich. Das Nachbesserungsverfahren, das Sie nun anstreben, ist es ebenso.
Dagegen ist der heute von der Regierung vorgelegte Entwurf ausgewogen. Er sieht eine umfassende Regelung des Schutzes der Nichtraucher in Hessen vor.Er wird von uns, den Mitgliedern der CDU, uneingeschränkt unterstützt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rentsch, ich will Ihnen kurz antworten. Wir halten von dem Alleingang des Saarlands überhaupt nichts.
Die Gesundheitsminister und die Regierungschefs haben sich bemüht, dass es zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommt. Wir waren froh, dass auch Niedersachsen und andere große Bundesländer eingelenkt haben. Es wäre gut gewesen, das Saarland hätte mit an einem Strick gezogen und nicht eine Sonderregelung vorgeschlagen, die wahrscheinlich auch praktiziert werden soll.
Kollege Spies, noch einmal zu Ihnen. Wir sind enttäuscht, dass Sie Ihren Gesetzentwurf vorzeitig zurückgezogen haben
bzw. zur Abstimmung gestellt haben.Wir wollten eine gemeinsame Beratung. Sie haben uns gedrängt, eine Entscheidung zu treffen. Unsere Empfehlung ist,
dass der Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, eben nicht zustimmungsreif ist. Was Sie jetzt mit einer Nachbesserung betreiben, ist eine Flickschusterei, die wir ablehnen. Wir wollen ein gutes Gesetz, das wir noch einmal gemeinsam beraten.
Sie haben sich der gemeinsamen Beratung entzogen. Deshalb machen wir Ihr Verfahren nicht mit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Justizminister Banzer hat, nachdem die Föderalismusreform in Gang gekommen ist, angekündigt, einen modernen und wegweisenden Gesetzentwurf vorzulegen, der nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, sondern darüber hinaus auch eigene Akzente für Hessen setzt.Das ist ihm mit dem soeben eingebrachten Gesetzentwurf hervorragend gelungen.
Herr Minister Banzer, ich möchte Ihnen namens der CDU-Fraktion herzlich danken. Bedanken möchte ich mich auch bei der Expertenkommission, die an der Erstellung des Gesetzentwurfs mitgewirkt hat. Sie haben zügig und sorgfältig gearbeitet und einen hervorragenden Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir leben können und den wir auch so verabschieden wollen. Dafür möchte ich Ihnen namens der Fraktion herzlich danken.
In Fachkreisen wird der Gesetzentwurf gelobt, und auch die Presse urteilt recht positiv. „Hessen vorn“ titelte „Die Zeit“ in ihrem Kommentar zu den Plänen der Landesregierung. Die „Frankfurter Neue Presse“ vom 06.03.2007 merkt an, dass das Werk erstaunliche Qualitäten habe.
Es wäre gut, wenn sich die SPD und auch die GRÜNEN diesen positiven Beurteilungen anschließen könnten. Frau Kollegin Faeser,wir sind schon sehr gespannt auf den von Ihnen angekündigten Gesetzentwurf der SPD.
Herr Kollege Hahn, wir sehen uns in großer Übereinstimmung mit der FDP.Wir haben vier Jahre lang, von 1999 bis 2003, erfolgreich Justizpolitik gemacht. Ich sehe hier eine breite Übereinstimmung für ein gutes und wirksames Jugendstrafvollzugsgesetz, das wir gemeinsam verabschieden können.
Was den „Schnellschuss“ betrifft, als den ich den FDPGesetzentwurf bezeichnet habe, so nehme ich diesen Ausdruck mit einem Wort des Bedauerns zurück. Herr Kollege Hahn, damit ist das sicherlich aus der Welt, und es steht nichts mehr zwischen uns.
Dem Jugendstrafvollzug kommt in Hessen seit jeher ein besonderer Stellenwert zu. Insbesondere in dem 2004 eingeführten einheitlichen Vollzugskonzept im hessischen Jugendstrafvollzug sind bereits wesentliche vom Bundesverfassungsgericht geforderte gesetzliche Regelungen enthalten.
Ausgehend von diesen Erfahrungen ist nun ein Gesetzentwurf entstanden, der Hessens Vorreiterrolle im Jugendstrafvollzug weiter stärken wird.
Die zentrale Leitlinie des Gesetzentwurfs ist der Erziehungsgedanke. Erziehung ist ein mühevoller und fordernder Prozess; denn nur durch eine intensive Betreuung durch Pädagogen können jugendliche Gefangene zu einem Leben ohne Straftaten zurückgeführt und wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden.
Neben diesem Erziehungsgedanken steht in dem Gesetzentwurf als gleichberechtigtes Ziel – das findet die CDUFraktion besonders wichtig – der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. So werden das auch Bayern und andere Bundesländer in ihre Gesetze schreiben. Wir sehen darin keinen Widerspruch zu dem, was uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat.
Der Schutz der Allgemeinheit wird durch eine sichere Unterbringung der Gefangenen, in der Regel im geschlossenen Vollzug, und durch umfängliche Resozialisierungsmaßnahmen sichergestellt. Das Erziehungsziel steht insofern nicht in einem Gegensatz zum Schutz der Allgemeinheit, sondern die erfolgreiche Resozialisierung ist eine der Voraussetzungen für die Sicherheit der Bevölkerung.
Den jugendlichen Straftätern wird umfangreiche Hilfe angeboten. Aber es wird von ihnen auch die Bereitschaft erwartet,am Erziehungsziel mitzuwirken.Zur Erreichung des Erziehungsziels ist vor allem eine schulische und berufliche Bildung ein unverzichtbares Mittel. Der Häftling kann im Idealfall während der Haftzeit einen Abschluss oder bestimmte Qualifikationen erlangen,mit deren Hilfe er später in Freiheit ein straffreies Leben aufbauen kann. Für jugendliche Gefangene, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, wird die Teilnahme an Deutschkursen als Integrationsmaßnahme verpflichtend.
Neben den Ausbildungsangeboten ist eine sinnvolle Freizeitgestaltung ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen zur Erreichung des Erziehungsziels. Gerade dem Sport, der das Erlernen sozialer Verhaltensweisen in besonderer Weise fördert, kommt dabei ein hoher Stellenwert zu. Deshalb sollen die Sportangebote erweitern werden.
Die Unterbringung in den Vollzugsanstalten soll tagsüber in Wohngruppen mit nicht mehr als acht Gefangenen er
folgen.Frau Kollegin Faeser,so steht es in § 68 Abs.4.Eine Einzelunterbringung in der Nacht erfüllt ebenfalls die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Die erzieherische Betreuung wird durchgängig gewährleistet sein. Dies gilt auch für das Wochenende. Das ist ebenfalls ein ganz wichtiger Baustein.
Zudem wird zur Pflege der Familienbeziehung und zur Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte, die speziell für junge Gefangene von besonderer Wichtigkeit sind, die Regelbesuchszeit deutlich höher angesetzt als im Erwachsenenvollzug.
Ein ganz entscheidender Punkt sind umfangreiche Entlassungsvorbereitungen. Auch sie enthalten eine Verpflichtung zur Mitarbeit des Gefangenen, damit es eine möglichst nahtlose Wiedereingliederung in die Gesellschaft gibt. Es soll eine kontinuierliche Begleitung sichergestellt werden. Das reicht vom geregelten Tagesablauf in der Haftanstalt bis zu einem verantwortlichen Leben außerhalb der Haftanstalt. Erstmals soll die elektronische Fußfessel bei der Entlassungsvorbereitung eingesetzt werden.
Nach der Haftentlassung soll mit einer umfassenden wissenschaftlichen Begleitung kontrolliert werden, wie effizient das Resozialisierungsangebot wirkt, das die Voraussetzung dafür ist, die Qualität des hessischen Jugendstrafvollzugs ständig zu verbessern. Daran sind wir alle interessiert.
Ich möchte noch einige Anmerkungen zu der Diskussion über das Thema „offener oder geschlossener Vollzug“ machen. Die CDU-Fraktion hält es für einen elementar wichtigen Punkt, dass in dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Erreichung des Erziehungsziels nicht der offene Vollzug, wie dies SPD und GRÜNE fordern, sondern der geschlossene Vollzug als Regelvollzug ausgewiesen wird. Wenn ein Jugendlicher eine Haftstrafe antritt, hat er meistens bereits mehrere Straftaten begangen. Oft befindet er sich in einem kriminellen sozialen Umfeld.Oft hat er schon verschiedene ambulante Hilfsmaßnahmen durchlaufen, ohne dass eine Besserung erreicht werden konnte. So ist die Haftstrafe gleichsam das letzte Mittel, das angewandt wird.
Für solche Straftäter ist es zur Resozialisierung zwingend notwendig,dass sie durch eine intensive pädagogische Betreuung wieder an ein straffreies Leben herangeführt werden.Das ist im offenen Vollzug so nicht möglich.Es würde dem Gedanken der Resozialisierung geradezu zuwiderlaufen, wenn man jugendliche Straftäter zu früh in ihr bisheriges soziales Umfeld zurückkehren ließe, das sich so schädlich auf ihre Entwicklung ausgewirkt hat.
Daher ist es verfehlt, für die Gefangenen sofort den offenen Vollzug vorzusehen. Entgegen den Behauptungen von SPD und GRÜNEN gibt es bisher auch keine wissenschaftlichen Untersuchungen, in denen schlüssig nachgewiesen wird, dass durch den offenen Vollzug die Rückfallquote nachhaltig gesenkt wird.
Was den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug betrifft, so wissen wir uns mit anderen Bundesländern und dem Bund der Strafvollzugsbediensteten einig, die schon seit vielen Jahren den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug fordern und auch eine Gesetzesänderung angemahnt haben.
Wie sieht denn die Realität aus? Oder wie sah sie, auch unter Rot-Grün, aus? 1999 gab es im offenen Vollzug eine durchschnittliche Belegung von elf Gefangenen.
Im März 2007 waren es sechs. Die Zahl der Gefangenen im offenen Vollzug ist also von elf auf sechs zurückgegangen. Bisher gilt der offene Vollzug noch als Regelvollzug. Trotzdem gab es bei Ihnen nur elf Gefangene, die im offenen Vollzug waren.Auch dessen sollten Sie sich immer bewusst bleiben.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf eröffnet alle Möglichkeiten, durch die Verbindung von besserer Betreuung und verstärkter Kontrolle die Rückfallquote jugendlicher Straftäter deutlich abzusenken. Für die im Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Maßnahmen wird das Land in erheblichem Umfang zusätzliche Haushaltsmittel bereitstellen. Der Etat für den Jugendstrafvollzug wird dazu von den bisherigen 24 Millionen c jährlich um weitere 5 Millionen c aufgestockt. Die Landesregierung hat ein fortschrittliches und an der Höhe der Zeit ausgerichtetes Strafvollzugsgesetz vorgelegt, das auf einen modernen Behandlungsvollzug setzt und die bundesweite Vorreiterrolle Hessens im Strafvollzug weiter verstärken wird.
Meine Damen und Herren, trotz der unterschiedlichen Positionen in einigen Bereichen gibt es durchaus Gemeinsamkeiten. Frau Kollegin Faeser, Sie haben doch auf einige hingewiesen. Mit dem Kollegen Hahn von der FDP sehen wir doch eine breite Übereinstimmung. Die Christdemokraten sind daher zuversichtlich, dass wir in den kommenden Ausschussberatungen diese gemeinsame Basis noch verbreitern können und dann zeitgerecht mit möglichst großer Mehrheit ein modernes und vorbildliches Gesetz für den wichtigen und sensiblen Jugendstrafvollzug verabschieden können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie eben von Ministerin Lautenschläger vorgetragen, soll mit der Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes dem Landeswohlfahrtsverband ermöglicht werden, die forensischen Kliniken zukünftig in der Rechtsform von gemeinnützigen GmbHs zu führen, die dann in einer Holding-GmbH gesteuert werden.
Diese privatrechtliche Betriebsform der GmbH wird sicherstellen, dass der LWV die bisherige Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Einrichtungen auch künftig erhalten und möglichst noch ausbauen kann.
Die Trägerschaft der Holding-GmbH verbleibt aber zu 100 % – das haben wir eben von der Ministerin vernommen – beim LWV. Es handelt sich hierbei um eine formelle Privatisierung. Dadurch bleibt gewährleistet, dass die sensiblen Aufgaben des Maßregelvollzugs auch in Zukunft ausschließlich durch den LWV als zuverlässiger und bewährter Träger durchgeführt werden.Alle wesentlichen Entscheidungen werden auch weiterhin von dessen ärztlicher Leitung getroffen.
Die vollständige Privatisierung des Maßregelvollzugs, wie es sie in anderen Bundesländern bereits gibt, ist in Hessen nicht geplant. Sie wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich verhindert,da eine Veräußerung der Anteile an den Kapitalgesellschaften an private Dritte ausgeschlossen ist.
Meine Damen und Herren, der Maßregelvollzug in Hessen hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt. Die Ministerin hat darauf hingewiesen. Die Zahl der Therapieabbrüche wurde verringert. Es kam zu einem deutlichen Rückgang des Lockerungsmissbrauchs. In den letzten fünf Jahren wurden während der Behandlung keine schweren Delikte mehr begangen. Auch die Rückfallquote konnte deutlich gesenkt werden.
Als Resultat dieser Entwicklung können wir in Hessen einen effizienten, leistungsfähigen und sicheren Maßregelvollzug vorweisen, der in Deutschland eine Spitzenposition einnimmt und anderen Bundesländern als Vorbild dient.
Meine Damen und Herren,der Landeswohlfahrtsverband war bisher im Maßregelvollzug sehr erfolgreich tätig.
Jawohl, das können wir uns gemeinsam als Lorbeeren anstecken.
Der LWV verfügt über die fachliche Kompetenz und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die Einrichtungen auch weiterhin mit hoher Qualität zu führen.
Meine Damen und Herren, es ist nun unsere Aufgabe, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich der Maßregelvollzug auch in Zukunft derart positiv entwickeln kann.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung bildet dazu eine wesentliche Grundlage. Denn durch die neue Betriebsform kann künftig innerhalb des LWV mit kürzeren Entscheidungswegen und damit effektiver gearbeitet werden, als dies bisher der Fall war. Deshalb unterstützt die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf uneingeschränkt. Ich hoffe und bin zuversichtlich, dass wir auch im Parlament eine sehr breite Zustimmung erfahren werden. Frau Kollegin Fuhrmann, Sie haben bereits im weitesten Sinne Zustimmung signalisiert; Details können noch im weiteren Gesetzgebungsverfahren besprochen werden. Aber ich bin sicher, dass wir am Ende ein gutes Ergebnis erzielen werden. – Vielen Dank.
Herr Landtagsvizepräsident, ich frage die Landesregierung:
Ist die Weiterführung des Diamorphin-Projektes in Frankfurt am Main sichergestellt, und wird sie sich an der Finanzierung des Projektes beteiligen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der soeben von Herrn Dr. Jürgens vorgestellte Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der dritte Gesetzentwurf für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz.
Zuerst hat die FDP einen Gesetzentwurf eingebracht,den wir in erster Lesung besprochen haben. Minister Banzer hat kürzlich der Presse einen Gesetzentwurf der Landesregierung vorgestellt – Herr Dr. Jürgens, Sie haben darauf hingewiesen. Dieser Gesetzentwurf befindet sich noch in der Phase der Regierungsanhörung. Er wird voraussichtlich Ende Mai in den Landtag eingebracht.
Nun haben die GRÜNEN einen eigenen Entwurf vorgelegt. Herr Dr. Jürgens, dieser Gesetzentwurf enthält einige Anlehnungen an den Gesetzentwurf der Landesregierung, er unterscheidet sich aber in einigen, doch nicht unerheblichen Punkten. Ich werde darauf eingehen.
Diese Punkte, in denen sich der Gesetzentwurf vom Regierungsentwurf unterscheidet, zeigen, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Jugendstrafvollzug aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt hat.
Sie wollen an die unrühmliche Zeit des Justizministers von Plottnitz anknüpfen.
Der gravierendste Punkt in Ihrem Gesetzentwurf ist, dass der offene Vollzug der Regelvollzug sein soll. Sie haben es hier ausgeführt. Dies steht im Gegensatz zur heutigen Praxis. Sie fordern das, obwohl alle Erfahrungen im Inund Ausland gezeigt haben,
dass die Anforderungen des offenen Vollzugs an Selbstdisziplin und Eigensteuerung die meisten jugendlichen Straftäter zumindest anfangs überfordern.
Ich will erst einmal ausführen. – Eine Haftstrafe wird bei Jugendlichen sowieso nur als letztes Mittel angewandt, wenn sie einiges angestellt haben oder, wie der Volksmund sagt,einiges auf dem Kerbholz haben.Bei den meisten jungen Straftätern,die zu einer Jugendstrafe verurteilt wurden, war kein ausreichender sozialer Rückhalt im Alltag vorhanden. Nur eine intensive Einwirkung auf die Jugendlichen bietet die Chance auf Besserung.Herr Dr.Jür
gens, leider geht es im Jugendstrafvollzug häufig nicht nur um Resozialisierung, sondern um das erstmalige Vermitteln von Selbstbewusstsein und Gemeinschaftssinn, die dann ein Leben ohne Kriminalität ermöglichen.
Die Missbrauchsquote des bis 1999 unter Rot-Grün in Hessen sehr extensiv praktizierten offenen Vollzugs hat anschaulich bewiesen, dass dies keine Lösung darstellt. Es ist nicht der Weg aus der Kriminalität, junge Menschen ohne intensive Einwirkung eines Behandlungsstrafvollzugs in das Umfeld zurückzuschicken, das ihren Lebensweg bisher so negativ geprägt hat.
Die Erfahrung zeigt, dass viele Jugendliche vor ihrer Inhaftierung bereits Hilfestellung verschiedenster Art erhalten haben, die im Ergebnis aber nicht zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung geführt hat.
Offener Vollzug als Regelvollzug, verbunden mit einer freundlichen Aufforderung an die Strafgefangenen,an der Erreichung des Erziehungsziels mitzuwirken, so, wie es die GRÜNEN wollen, reicht nicht aus.
Vielmehr muss den jungen Gefangenen nachdrücklich vor Augen geführt werden, dass sie die Pflicht haben, sich in den Erziehungsprozess einzubringen. Dazu ist es nötig, ihnen ein Umfeld zu bieten, in dem sie sich ohne zu viele äußere Ablenkungen in den Prozess des Umdenkens einlassen müssen. Dabei werden sie von Pädagogen und Psychologen intensiv betreut.
Meine Damen und Herren, es würde dem Erziehungsgedanken, der im Jugendstrafvollzug zweifelsohne eine besondere Bedeutung einnimmt, geradezu zuwiderlaufen, wenn die jugendlichen Straftäter zu früh wieder in ihrem bisherigen sozialen Umfeld verkehren würden. Der geschlossene Vollzug muss daher der Regelvollzug bleiben, so, wie es in Hessen bisher schon erfolgreich in unseren Justizvollzugsanstalten Wiesbaden und Rockenberg für männliche und in der JVA Frankfurt III für weibliche Straftäter praktiziert wird.
Meine Damen und Herren, es passt ins Bild, wenn als weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN allein das Erziehungsziel eines zukünftig straffreien Lebens als Ziel des Vollzugs formuliert wird. Dagegen bleibt bei Ihnen der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten als weiteres Ziel unberücksichtigt. Das kritisieren wir.