Wenn es darum geht, dass die Bundesregierung das Flughafenkonzept in Brüssel durchbringen muss, dann ist dies eine Maßnahme der gesamten Bundesregierung. Meine Damen und Herren, Herr Kaufmann, hier vor Ort versuchen Sie,den Eindruck zu erwecken,als seien Sie die Gegner. Aber Sie verschweigen, dass die Bundesregierung diese Maßnahme in gleicher Weise will, wie das die Hessische Landesregierung und die Mehrheit der Fraktionen hier im Hessischen Landtag wollen.
Dann stellen Sie sich gleich zu Beginn hin und sagen: Ja, jetzt läuft am 2. März die Einwendungsfrist ab. – Gleichzeitig fordern Sie die Leute auf, Einwendungen zu erheben. Dieses Verfahren bietet eine Möglichkeit, Bürger in ein Verfahren einzubinden, wie das in anderen Ländern längst nicht der Fall ist. Wir haben eine Situation, die die Beteiligungsrechte gewährleistet, wie das in keinem anderen Land der Fall ist. Wir sind froh, dass wir diese Einwendungsmöglichkeiten haben. Sie müssen dann tatsächlich abgearbeitet werden.Deswegen habe ich Verständnis, wenn viele Einwendungen erhoben werden. Ich bin auch sicher, dass diese Maßnahmen im Planfeststellungsbeschluss einer entsprechenden Abwägung zugeführt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir, die FDPFraktion, haben immer deutlich gemacht, dass wir diesen Flughafen wollen.Wir haben auch gesagt, zu welchen Bedingungen dies der Fall sein soll. Deswegen haben wir – Herr Riege hat den Beschluss genannt – seinerzeit gesagt, dass die Ergebnisse der Mediation Grundlage für sämtliche Prozesse sind, die jetzt abgearbeitet und abgewickelt werden.
Der Sinn unserer Anfrage besteht darin: Wir wollen wissen, welche Verfahren mit technischen, verwaltungsprozessualen und materiellrechtlichen Fragestellungen in welchem Rahmen zu bewerkstelligen sind. Natürlich haben auch wir ein Interesse, dass die Frage der Sicherheit – Stichwort: Ticona – abgeklärt wird. Wir sind sicher, dass dies im Landesentwicklungsplan tatsächlich der Fall sein wird und diese Problematik Gegenstand von Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission war. Wir gehen davon aus, dass das dort in Erwägung gezogene Vertragsverletzungsverfahren nicht mehr Gegenstand weiterer Überlegungen wird.
Diese Fragen werden wir aus Anlass der Beantwortung der Großen Anfrage, die wir jetzt bekommen haben, im Einzelnen zu diskutieren haben.Wir wollen uns an dieser Diskussion beteiligen. Wir werden die Antworten auf die Fragen einer entsprechenden Beurteilung unterziehen. Aber wenn wir das tun, auch wenn wir kritische Fragen dazu stellen,dann mit einer ganz anderen Zielrichtung,als dies die grüne Fraktion in diesem Hause will, nämlich um zu erreichen, dass dieses Planungsverfahren im Interesse der ökonomischen Zukunft unseres Landes erfolgreich zum Abschluss gebracht wird. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Posch, vielen Dank. – Herr Staatsminister Dr. Rhiel, Sie haben für die Landesregierung das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kaufmann, ich denke, viele der von Ihnen aufgeworfenen Probleme und Fragestellungen hätten sich erübrigt, wenn Sie sich vorher genau über das dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegende Verfahrensrecht erkundigt hätten. Das Planfeststellungsverfahren ist ein gesetzlich in vielen Einzelheiten geregeltes Verwaltungsverfahren. Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen.
Es ist völlig unzutreffend, davon zu sprechen, dass die Landesregierung das Planfeststellungsverfahren – wie Sie sagen – vorantreibt, denn das Planfeststellungsverfahren ist ein anderes Verfahren. Der Antragsteller ist die treibende Kraft in einem solchen Planfeststellungsverfahren. In einem Antragsverfahren ist allein der Antragsteller für den Antrag verantwortlich. Das betrifft im Wesentlichen die Eckpunkte seines Antrages, den Zeitpunkt der Antragstellung, und er ist auch verantwortlich für den Umfang der vorgelegten Unterlagen. Erst ab Einreichung des Antrages bei der zuständigen Behörde entscheidet das Schicksal des Antrags nicht mehr allein der Antragsteller. Während dieser auch weiterhin die Verantwortung für den Inhalt trägt, ist die Behörde für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens verantwortlich.
Sie hat das Verfahren einzuleiten und durchzuführen. Sie darf es nicht unnötig verzögern.Auch das ist nachzulesen, gesetzlich eindeutig geregelt. Ebenso sind die Art und Weise der Verfahrensführung und die Parameter der Entscheidung in einem Planfeststellungsverfahren detailliert gesetzlich bestimmt. Dies geht aus §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes und ergänzend dem Fachrecht hervor, dem so genannten Luftverkehrsgesetz.
Der erste behördliche Schritt ist in diesem Verfahren, um das es hier geht, die Vollständigkeitsprüfung. Herr Kaufmann, Sinn und Zweck dieser Vollständigkeitsprüfung ist es, die eingereichten Planungsunterlagen auf einen Stand zu bringen, der es zum einen den Fachbehörden ermöglicht, eine Stellungnahme zu dem Verfahren abzugeben, und der es zum anderen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Interessenverbänden erlaubt, zu erkennen, wie und woraus sie gegebenenfalls durch das geplante Vorhaben betroffen sind, damit sie in die Lage versetzt werden, entsprechende Einwendungen zu erheben. Genau das ist mit diesem Verfahren bisher korrekt verlaufen.
Entscheidendes Kriterium, ob Antragsunterlagen diesen Anforderungen entsprechen, ist die so genannte Anstoßwirkung, wie es die Juristen formulieren. Potenziell Betroffene müssen erkennen können, ob ihre Belange von der Planung berührt werden und ob sie zur Wahrung ihrer Rechte oder Belange Einwendungen erheben wollen.Das bedeutet, die Planung muss in den Planfeststellungsunterlagen so dargestellt werden,dass die davon Betroffenen in der Lage sind,die Auswirkung und die Bedeutung der Planung für ihre Interessen zu erkennen.
Die Antragsunterlagen stellen in dem Verfahrensstadium der Öffentlichkeitsbeteiligung eine umfassende Arbeitsgrundlage für das weitere Verfahren dar – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ihr Hauptzweck ist es, über das
Verfahren und dessen Auswirkung zu informieren.Allein diesem Informationszweck müssen die Antragsunterlagen zum Zeitpunkt der Auslegung genügen.
Im Verfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ist die Vollständigkeitsprüfung bereits erfolgreich abgeschlossen, wie bekannt ist. Die Anhörungsbehörde – das Regierungspräsidium Darmstadt – hat die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit überprüft. Sie hat sich dabei an den oben genannten Kriterien zur Anstoßwirkung orientiert. Mit dem Schreiben vom 10.11. letzten Jahres hat das Regierungspräsidium Darmstadt der Fraport AG mitgeteilt, dass die Unterlagen den Anforderungen entsprechen, die für den – ich betone – Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung erfüllt sein müssen.
Die Planfeststellungsunterlagen sind Mitte Dezember des letzten Jahres an die so genannten Auslegungskommunen, die Fachbehörden, die Verbände und an andere ausgeliefert worden. Sie lagen, wie vom Gesetz vorgeschrieben, für einen Monat, bis zum 16. Februar 2005, öffentlich in diesen oben genannten Kommunen zur Einsicht aus.
Herr Kaufmann,Sie führen eine Reihe von Punkten an,in denen Sie die Unterlagen für unzureichend erachten. Ich will und kann als für die Planungsfeststellung zuständiger Minister darauf nicht näher eingehen, denn ich will einer Schlussentscheidung nicht vorgreifen. Aber die Planfeststellungsunterlagen haben sich seit der Antragstellung im September 2003 – das muss man noch einmal unterstreichen – natürlich deutlich verändert, denn die Antragstellerin, die Fraport AG, hat die vergangene Zeit dazu genutzt, diese Unterlagen erheblich zu optimieren.
Sie verweisen darauf, dass zur abschließenden Entscheidung über die Planung noch weitere Unterlagen erforderlich wären. Das ist klar. Das wissen wir auch. Dies ist in einem derart frühen Verfahrensstadium selbstverständlich. Es ist geradezu typisch für ein solches Großprojekt, dass nicht zu Beginn des Verfahrens alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorliegen. Eine wichtige Aufgabe des Anhörungsverfahrens ist es ja, näher zu konkretisieren, was letztlich entscheidungsrelevant ist.
Herr Kaufmann,dies hat sich übrigens auch bei dem Planfeststellungsverfahren zur Errichtung der A-380-Werft gezeigt. Nicht zuletzt die umfangreichen Anregungen haben zur Planänderung in diesem Verfahren geführt. Auch die rund 150 Auflagen, die die Planfeststellungsbehörde – also mein Haus – mit der Zulassung verbunden hat, sind zum Teil Resultat der Öffentlichkeitsbeteiligung. Das trifft auch in dem hier genannten und von Ihnen zur Debatte gestellten Verfahren zu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,alles,was ich zu den Regeln und zu dem Ablauf eines Verwaltungsverfahrens gesagt habe, gilt auch für das Nachtflugverbot. Auch hier liegt ein Antrag vor, der im Planfeststellungsbeschluss rechtlich ordentlich abgearbeitet werden muss, wenn dieses – darum geht es, Herr Riege hat darauf aufmerksam gemacht – letztlich vor Gericht Bestand haben soll. Ich möchte unzweideutig erklären, dass sich die Landesregierung zum wiederholten Male ausdrücklich für alle fünf Komponenten des Mediationspakets ausgesprochen hat. Eine isolierte Entscheidung über ein Nachtflugverbot ist aber weder politisch gefordert noch rechtlich sinnvoll.
Herr Kaufmann, an einer Stelle – das ist der Hauptvorwurf Ihres Antrages – kritisieren Sie das Fehlen von Unterlagen. Aber an anderer Stelle kritisieren Sie den Umfang der Antragsunterlagen. Wie hätten Sie es denn
gerne? Was haben Sie denn erwartet? – Die Erweiterung eines internationalen Großflughafens mit dem Bau einer neuen Landebahn, das liegt für jeden auf der Hand, ist ein Projekt in einer Dimension, die sich auch im Umfang der Antragsunterlagen niederschlägt.
Meine Damen und Herren, die Hälfte des Planwerkes – diese 60 Ordner sind inzwischen legendär geworden –, nämlich 30 Ordner, beinhalten allein die Darstellung der Planung inklusive der Pläne und Erläuterungsberichte. Der zweite Hauptteil – das sind weitere 25 Ordner – befasst sich mit den Auswirkungen der Planung, also genau mit dem, was die Menschen interessiert. Es handelt sich dabei um Gutachten zu den Immissionen des Vorhabens wie Lärm und Luftschadstoffe, um Gutachten über die Auswirkung auf Tiere und Pflanzen und vieles mehr.
Naturgemäß erfordert eine solche Fülle von Informationen eine intensive Beschäftigung mit den Planunterlagen, wenn man sie wirklich ganz durchdringen will. Es ist illusorisch, zu glauben – darauf ist eben schon hingewiesen worden –, dass ein flüchtiger Blick allein ausreichen könnte.Dass Sie,Herr Kaufmann,in Anbetracht der Fülle der Unterlagen der Antragstellerin vorwerfen, bewusst die Auswirkungen der Planung zu verschleiern, zeigt, dass Sie offenbar selbst noch nicht alle Unterlagen ausreichend studieren konnten.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ach du liebe Zeit! Befassen Sie sich doch einmal mit Argumenten und nicht mit Polemik!)
Die Befürchtung, dass die Beteiligungsrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch die Fülle der Informationen leiden könnte, ist völlig unangebracht. Das sollten wir in Ruhe immer wieder deutlich machen. Auch an dieser Stelle darf ich Sie über das Planungsrecht aufklären. Denn die Anforderungen, die an eine Einwendung gestellt werden, sind äußerst gering. Die Einwendung muss lediglich in groben Zügen erkennen lassen, welche Rechtsgüter als gefährdet angesehen und welche Beeinträchtigungen befürchtet werden. Der Einwender muss lediglich darlegen, dass und in welcher Hinsicht aus seiner Sicht Bedenken gegen das geplante Vorhaben bestehen und wie weit er dadurch in seinen Interessen berührt ist. Die Planfeststellungsbehörde wird dann alle geltend gemachten Belange eines jeden Einzelnen ermitteln und in der rechtlich gebotenen Weise ein entsprechendes Schutzkonzept entwickeln.
In einem Punkt möchte ich Ihnen, Herr Kaufmann, noch einmal deutlich beipflichten. Ich begrüße es durchaus, dass Sie die Bürgerinnen und Bürger auffordern, sich am laufenden Planfeststellungsverfahren zu beteiligen. Denn damit die Planfeststellungsbehörde ihre Aufgabe, eine Entscheidung über das Ob und über das Wie eines möglichen Ausbaus des Frankfurter Flughafens zu treffen, sinnvoll und effizient wahrnehmen kann, ist es notwendig, dass alle Beteiligten ihre jeweiligen Mitwirkungsmöglichkeiten verantwortungsbewusst wahrnehmen können. Dazu gehören im Übrigen – das gibt es auch – positive Stellungnahmen zu diesem Vorhaben. Genau das meinen wir, wenn wir davon sprechen, dass wir ein Höchstmaß an Transparenz, Offenheit und Gründlichkeit in diesem Verfahren gewährleisten.
Bevor jedoch die Planfeststellungsbehörde eine abschließende Entscheidung treffen wird und treffen kann, wird zunächst der Landesentwicklungsplan geändert werden müssen. Herr Posch, Sie haben eben unter Bezugnahme
auf die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom Ende des letzten Jahres angesprochen, dass die Landesregierung derzeit eine Vorlage zur Änderung des Landesplanungsgesetzes betreibt, in das Kabinett einbringt und beschließt, damit der Landtag aufgrund dieser Vorlage über die Verordnung beschließen kann. Ich denke, das ist ganz in dem von Ihnen vorgetragenen Sinne. Sie haben bereits auf einen frühen Zeitpunkt verwiesen. Ein Planfeststellungsbeschluss, der auf der geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans aufbaut – das ist die Logik –, wird allerdings erst nach dem In-Kraft-Treten dieser Änderung des Landesplanungsgesetzes ergehen.
Auch die gegenüber der Europäischen Kommission zugesagte ergebnisoffene Prüfung der Ausbauvarianten anhand der Seveso-II-Richtlinie einschließlich der so genannten Null-Variante wird mit der Entscheidung der Landesregierung über die Einleitung der Anhörung des zu ändernden Landesentwicklungsplans 2000 vorgenommen und dokumentiert sein.
Von allen Beteiligten ist die Bedeutung dieses Vorhabens in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht, aber auch im Hinblick auf die Verwaltungsprozesse hervorgehoben worden. Das muss man nicht noch einmal wiederholen. Diese große Herausforderung sollten wir gemeinsam verantwortungsbewusst annehmen. Ein offenbar in Unkenntnis der Sach- und Rechtslage verfasster Antrag ist da wenig hilfreich.
Wir wollen Klarheit.Wir wollen,dass das Verfahren für jeden Bürger transparent ist. Dazu tragen auch die Begleitumstände bei, wie sie beispielsweise durch die Medien erzeugt werden, die ausführlich berichten. Ich denke, auch diese Debatte im Landtag hat gezeigt, dass wir an der Verfahrensweise festhalten,die auf der Basis des Antrages für den Antragsteller eine entsprechende Verlässlichkeit, aber auch Klarheit für die Betroffenen bietet.Von diesem Weg werden wir uns nicht abbringen lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Dr. Rhiel. – Herr Kaufmann, Sie haben sich zu Wort gemeldet. Fünf Minuten Redezeit stehen Ihnen zur Verfügung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Umfang der Thematik kann man jetzt nur ganz wenige Punkte noch einmal aufgreifen. Die Abteilung Polemik ist von den Kollegen Boddenberg und Posch schon sehr ausgiebig bedient worden. Deswegen möchte ich zu Ihnen, Herr Kollege Boddenberg, nur eine Bemerkung machen. Das von Ihnen zitierte Gutachten G 16.3 betrifft die flugbetrieblichen Auswirkungen auf Ticona, aber befasst sich ausschließlich mit dem Absturzfall und nicht mit dem Fall des Nichtabsturzes, der von mir angesprochen worden ist und den wir im TÜV-Gutachten diskutiert haben. Wir werden noch einmal darauf zurückkommen.
Zweiter Punkt. Alle, die den Flughafen ausbauen wollen, erklären hier, sie stünden auf der Grundlage der Mediation. Im Mediationsergebnis wurde insbesondere im Lärmschutz eine ganze Menge verlangt, unter anderem
Vorsorgewerte. Über die Details der Lärmschutzmaßnahmen, die die Mediation vorsieht, kann man viel streiten. Aber erklären Sie mir doch einmal, warum Fraport als Sprecher der AdV, der Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen, an vorderster Front bei der Bekämpfung genau dieser Schallgrenzwerte steht, die die Mediation damals festgehalten hat. Das gilt auch für die Diskussion des berüchtigten Problems „100/100“, nämlich der Frage, wie man die Lärmwirkung bei einer Flugrichtung bewertet, die nicht an jedem Tag des Jahres, sondern nur zu einem gewissen Teil der Tage des Jahres Verwendung findet.
Da merken Sie, dass da eine ganze Menge nicht stimmt. Ganz deutlich wird das, wenn Sie die Unterlagen angucken. Die Bewertungsverfahren, die Fraport in ihrem Antrag entwickelt hat und die die Lärmfrage betreffen, kommen zu dem Schluss, dass es im gesamten Rhein-MainGebiet keine einzige Schule gibt – ich habe die Schulen als Beispiel herausgegriffen –, an der Lärmschutzmaßnahmen nötig wären.
Warum ist das so? – Weil man dort der Meinung ist, dass die Schülerinnen und Schüler bei geschlossenen Fenstern unterrichtet werden können und die Pausen ausreichen, um Stoßlüftungen durchzuführen. Wenn man dies als Grundlage nimmt, dann sieht man genau, wie sich das Vorhaben auf viele Menschen auswirkt und wie damit umgegangen wird.
Ich möchte aber noch auf einen Punkt eingehen.Der Herr Staatsminister meinte, hier belehrend tätig werden zu müssen, als er sagte, wir würden die Rechtslage verkennen. Sie selbst haben Folgendes ausgeführt – ich denke, ich zitiere sinngemäß richtig –: Die Vollständigkeitsprüfung soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob sie Einwendungen machen sollten oder nicht.– Deswegen muss alles genannt werden, auch wer alles betroffen sein könnte. Da sind wir genau an dem entscheidenden Punkt.
Ich nenne jetzt einmal Hausnummern. Ob 660.000 oder 900.000 Flugbewegungen auf uns zukommen, ändert die Menge der Betroffenen. Fraport redet von 660.000. Auf der Basis wurde kalkuliert. Andere nennen andere Zahlen. Ich bin jetzt ganz zurückhaltend und nüchtern. Dass die Zahl, die technisch möglich ist, größer als 660.000 ist, bestreitet niemand ernsthaft. Insofern gehört es zur Vollständigkeit, allen, die betroffen sein könnten, zu ermöglichen, dies auch zu erkennen. Man muss zunächst einmal feststellen, welche Zahl an Flugbewegungen technisch möglich ist und wer dann davon betroffen wäre – völlig unabhängig von der Methode, mit der Sie die Lärmwirkung ausrechnen. Dies ist ein ganz zentraler Punkt, der fehlt.
Herr Kollege Boddenberg,warum regen Sie sich denn so auf? – Bei der Diskussion, die wir führen, geht es doch um zweierlei. Der Kollege Posch und andere – ich glaube, ich darf es auch Ihnen unterstellen – sagen: Der Ausbau ist machbar, und wenn er nicht machbar ist, dann muss er machbar gemacht werden. – Wir sagen: Der Ausbau ist nicht machbar, weil das objektiv nicht geht. Wir glauben
nach wie vor an die Vernunft und daran, dass immer mehr Menschen dies auch erkennen werden. Das ist der Unterschied.